Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
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- Gerburg Rothbauer
- vor 8 Jahren
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1 1 Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Stand: für die Häuser Bethanien, Bethlehem, Bethel und Tabea ohne Pflegestufe Pflegebedingte Kosten 30,87 956,97 30,87 956,97 Heimentgelt gesamt 78, ,41 81, ,91 Pflegestufe 1 Pflegebedingte Kosten 48, ,87 48, ,87 Heimentgelt gesamt 96, ,31 99, ,81 minus Pflegekassenzahlung 1.064, , , ,81 Pflegestufe 2 Pflegebedingte Kosten 70, ,75 70, ,75 Heimentgelt gesamt 117, ,19 120, ,69 minus Pflegekassenzahlung 1.330, , , ,69 Pflegestufe 3 Pflegebedingte Kosten 92, ,43 92, ,43 Heimentgelt gesamt 139, ,87 143, ,37 minus Pflegekassenzahlung 1.612, , , ,37 bitte wenden
2 2 Pflegestufe 3 Härtefall Pflegebedingte Kosten 105, ,72 105, ,72 Heimentgelt gesamt 152, ,16 155, ,66 minus Pflegekassenzahlung 1.995, , , ,66
3 3 Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Stand: für Haus Siloah für Haus Tiberias ohne Pflegestufe Pflegebedingte Kosten 30,87 956,97 30,87 956,97 Heimentgelt gesamt 88, ,82 94, ,55 Pflegestufe 1 im Einbettzimmer im Einbettzimmer Pflegebedingte Kosten 48, ,87 48, ,87 Heimentgelt gesamt 106, ,72 111, ,45 minus Pflegekassenzahlung 1.064, , , ,45 Pflegestufe 2 im Einbettzimmer im Einbettzimmer Pflegebedingte Kosten 70, ,75 70, ,75 Heimentgelt gesamt 127, ,60 133, ,33 minus Pflegekassenzahlung 1.330, , , ,33 Pflegestufe 3 im Einbettzimmer im Einbettzimmer Pflegebedingte Kosten 92, ,43 92, ,43 Heimentgelt gesamt 149, ,28 155, ,01 minus Pflegekassenzahlung 1.612, , , ,01 bitte wenden
4 4 Pflegestufe 3 Härtefall Pflegebedingte Kosten 105, ,72 105, ,72 Heimentgelt gesamt 162, ,57 168, ,30 minus Pflegekassenzahlung 1.995, , , ,30
5 Abwesenheitsregelung 5 Bei Abwesenheit wird für die ersten drei Abwesenheitstage das volle Heimentgelt abgerechnet, auch wenn die Abwesenheit länger dauert. Erst ab dem 4. vollen Abwesenheitstag beträgt die Platzgebühr 75 % von den Pflegekosten und von Unterkunft und Verpflegung, sowie von der Ausbildungsumlage. Die Investitionskosten werden weiterhin voll berechnet. Innerhalb eines Kalenderjahres besteht Anspruch auf eine Platzgebühr bis zu 42 Abwesenheitstagen. Bei Krankenhausaufenthalten und bei Aufenthalten in Rehabilitationseinrichtungen verlängert sich der Anspruch für die Dauer dieser Aufenthalte. Als Abwesenheit im Sinne dieser Regelung gilt, wenn der Pflegebedürftige ganztägig von 0.00 Uhr bis Uhr abwesend war. Pflegewohngeld Pflegewohngeld kann beim zuständigen Sozialamt beantragt werden, wenn das Einkommen und Vermögen und das des nicht getrennt lebenden Ehepartners nicht ausreicht, um das Heimentgelt zu zahlen bzw. weniger als 157,73 (ab ) Einkommen zur freien Verfügung steht. Das vorhandene Vermögen (Eigentum, Guthaben Girokonto, Sparbuch, Lebens-, Sterbeversicherung usw.) darf den Betrag von ,00 bzw. bei Ehegatten ,00 nicht übersteigen. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an uns. Die Einkommens- und Vermögensnachweise müssen zur Beantragung vorgelegt werden. Für die Häuser Bethanien, Bethlehem, Bethel und Tabea Monatliches Pflegewohngeld maximal im Einbettzimmer 363,52 ( 11,95 x 30,42) im Zweibettzimmer 257,05 ( 8,45 x 30,42) Für das Haus Siloah Monatliches Pflegewohngeld maximal im Einbettzimmer 564,60 ( 18,56 x 30,42) Für das Haus Tiberias Monatliches Pflegewohngeld maximal im Einbettzimmer 741,94 ( 24,39 x 30,42) Sozialhilfe Ein Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten kann gestellt werden, wenn die en Einkünfte und das Pflegewohngeld zur Deckung des Zahlbetrages nicht mehr ausreichen und der Vermögensfreibetrag (bei Einzelpersonen z.zt ,00, bei Eheleuten 3.214,00 und bei Gewährung von Kriegsopferfürsorge 5.377,00, jeweils zuzüglich bereits getroffener Sterbevorsorge vor Heimaufnahme zwischen 2.600,00 bis 5.000,00, je nach Sozialhilfeträger) erreicht ist. Da Sozialhilfe erst ab Antragstellung bewilligt wird, müssen Sie diesen rechtzeitig, d.h. vor Heimaufnahme stellen. Bestattungsvorsorge Reine Sterbeversicherungen werden als geschütztes Vermögen in einem angemessenen Rahmen (Rückkaufwert zwischen 3.500,00 bis 5.000,00, je nach Sozialamt) anerkannt. Wenn Sie keine Sterbevorsorge getroffen haben, besteht die Möglichkeit, vor Heimaufnahme einen Vorsorgevertrag beim Bestatter abzuschließen mit Geldhinterlegung auf ein Treuhandkonto. Hierfür gelten die bereits aufgeführten Betragsgrenzen. Sondenernährung Wird die Bewohnerin/ der Bewohner vollständig und dauerhaft durch Sondenernährung auf Kosten Dritter (z.b. Krankenversicherung) versorgt, verringert sich das Gesamtentgelt um die ersparten Aufwendungen. Die Reduzierung beläuft sich auf ein Drittel des Leistungsentgeltes für Verpflegung entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung. bitte wenden
6 6 Einstufungskriterien nach den Pflegebedürftigkeitsrichtlinien: Pflegestufe 1 Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens einmal erforderlichen Hilfebedarf, bei mind. zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mind. eineinhalb Stunden betragen, wobei der pflegerische Aufwand gegenüber dem hauswirtschaftlichen im Vordergrund stehen muss. Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mind. dreimal zu verschiedenen Tageszeiten erforderlichen Hilfebedarf der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei der pflegerische Aufwand gegenüber dem hauswirtschaftlichen eindeutig im Vordergrund stehen muss. Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass jederzeit eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muss, weil der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt (Rund um die Uhr-Betreuung). Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei der pflegerische Aufwand gegenüber dem hauswirtschaftlichen Aufwand eindeutig das Übergewicht haben muss. Dieses Informationsblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der geltenden Rechts- und Gesetzeslage erarbeitet worden. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen. I: Daten/Abrechnung/ Formulare/ Leistungsentgelte mit Erklärung neu ab fa
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