Projet 10/10/ slide 1 - CMS Bureau Francis Lefebvre FALLSTUDIE 3
|
|
- Klaudia Kruse
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Projet 10/10/ slide 1 - CMS Bureau Francis Lefebvre FALLSTUDIE 3
2 EINER DEUTSCHEN DURCH EINE FRZ. KST.-PFLICHTIGE SACHVERHALT ORGANSCHA FT SAS 2 Die hat zur KSt. optiert. Die Kommanditisten der sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Frankreich. Die Komplementärin der ist eine frz. SAS ( ) Die hat vor einigen Jahren ihr operatives Geschäft in eine SAS ( SAS 2 ) eingebracht, die sie zu hält. Zwischen der und der SAS 2 besteht eine Organschaft. FRAGESTELLUNG ü Die hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt und hat jetzt die Möglichkeit, eine deutsche zu erwerben, um auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Frage 1 : Wie sind die steuerlichen Ergebnisse der nach dem Erwerb der Gesellschaftsrechte durch die zu behandeln? (Zielgesellschaft) Frage 2 : Ist nach Akquisition der eine Änderung der Konzernorganisation zu empfehlen? Projet 10/10/ slide 2 - CMS Bureau Francis Lefebvre
3 Steuerliche Behandlung der Ergebnisse der nach dem Erwerb der Gesellschaftsrechte durch die Projet 10/10/ slide 3 - CMS Bureau Francis Lefebvre
4 EINER DEUTSCHEN DURCH EINE FRZ. KST.-PFLICHTIGE Steuerliche Einordnung der SAS 2 ORGANSCHA FT Kann aus deutscher Sicht die als KSt.-Subjekt betrachtet werden? ü BMF-Schreiben vom zur steuerlichen Qualifizierung einer ausländischen Gesellschaft nach deutschem Steuerrecht (Transparenz bzw. KSt.-Pflicht) Kriterien : 1)Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung 2)Beschränkte Haftung 3)Freie Übertragbarkeit der Anteile 4)Gewinnzuteilung 5)Kapitalaufbringung 6)Unbegrenzte Lebensdauer der Gesellschaft 7)Gewinnverteilung 8)Formale Gründungsvoraussetzungen 9)Sonstige Kriterien (Rechtsfähigkeit) (Zielgesellschaft) Projet 10/10/ slide 4 - CMS Bureau Francis Lefebvre
5 EINER DEUTSCHEN DURCH EINE FRZ. KST.-PFLICHTIGE (Zielgesellschaft) ORGANSCHA FT SAS 2 Steuerliche Qualifizierung der aus deutscher Sicht als transparent: Risiko einer Doppelbesteuerung, denn : - D: Besteuerung der Einkünfte der (Betriebstätte), soweit nat. Personen zuzurechnen ESt, sowie zuzurechnen KSt; - F: Einkünfte laut DBA ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig (Art. 4.3 / 20.2 DBA), bei Wiederausschüttung an die Gesellschafter der bei Letzteren als Dividenden steuerpflichtig. JS5 Steuerliche Qualifizierung der aus deutscher Sicht als Kapitalgesellschaft wäre die deutsche Betrachtungsweise mit der französischen im Einklang und optimal, denn : -Nach Besteuerung in Deutschland könnte die Ergebnisse der (mit entsprechendem Gesellschafterbeschluss) an die übertragen / ausgeschüttet werden, ohne dass eine zusätzliche Besteuerung bei der eintritt - Besteuerung bei den Gesellschaftern der erst bei Dividendenausschüttung der. - Finanzausgaben der in Verbindung mit dem Erwerb der bzw. mit der künftigen Kapitalisierung der könnten nach französischem Steuerrecht in Frankreich abgezogen werden (+ möglicher Abzug in Deutschland?). Projet 10/10/ slide 5 - CMS Bureau Francis Lefebvre
6 Folie 5 JS5 erscheint mir unwahrscheinlich, da steuerliche Behandlung der ausl. Gesellschaft im Ausland für die Qualifizierung in D unerheblich Julia Schloesser;
7 EINER DEUTSCHEN DURCH EINE FRZ. KST.-PFLICHTIGE SAS 2 (Zielgesellschaft) Der Auslegung des vorher genannten BMF-Schreiben zufolge scheint aber die Anerkennung der als KSt.-Subjekt in Deutschland unwahrscheinlich. Um das o.g. Doppelbesteuerungsrisiko zu vermeiden, könnte nach Erwerb der deren Formwechsel in eine GmbH überlegt werden. Diese Umwandlung hätte zum Vorteil, dass KSt. in Deutschland Anwendung findet, ungeachtet der steuerlichen Analyse der. Diese Lösung wäre aber erst dann zu empfehlen, wenn sichergestellt wird, dass auf die Dividende der GmbH keine Kapitalertragsteuer erhoben wird. Denn : -Eine Kapitalertragsteuer (auch wenn nur i.h.v. 15 % laut Art DBA) würde für die keine Steuergutschrift begründen denn, aus französischer Sicht, die Dividende der GmbH würden zu 95% steuerfrei sein. Auch die Gesellschafter hätten kein Anrecht auf diese Steuergutschrift. Frage : Kann nach deutschem Recht in dieser Konstellation eine Kapitalertragssteuerbefreiung beansprucht werden (laut Art. 9.3 DBA bzw. MT Richtlinie?) ü 50 d3 EStG (Diskussion) übmf Schreiben vom ünb : Die ist eine reine Holdinggesellschaft. Projet 10/10/ slide 6 - CMS Bureau Francis Lefebvre
8 Ist nach Akquisition der eine Änderung der Konzernorganisation zu empfehlen? Projet 10/10/ slide 7 - CMS Bureau Francis Lefebvre
9 EINER DEUTSCHEN DURCH EINE FRZ. KST.-PFLICHTIGE üein Formwechsel der in eine SAS (erfolgt in Frankreich steuerneutral) könnte eine Lösung sein: KSt-Pflicht der SAS in Deutschland wie in Frankreich Formwechsel erfordert allerdings eine Einstimmigkeit der - Gesellschafter SAS ORGANSCHA FT SAS 2 (Ziel) Projet 10/10/ slide 8 - CMS Bureau Francis Lefebvre
Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht
Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht Münchner Bilanzgespräche StB Dr. Michael Hoheisel StB Dr. Michael Tippelhofer München, 18.06.2015 Agenda Grundsätzliche steuerliche Behandlung von
MehrDas Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen
Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Antea German Circle Berlin 19. September 2014 1 Das Optionsrecht
MehrGrundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrSolarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive. WOC Solarfondstage Herbst 2010
Solarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive WOC Solarfondstage Herbst 2010 wfw.com 23089274 v2 1 Solarprojekte in Frankreich > Recht
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen
Grundlagen der Besteuerung für Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG Rechnungsjahr: 29. Oktober 2009-28. Oktober 2010 Die nachstehenden Ausführungen beziehen
MehrSymposium zur deutschen Anwalts-LLP Steuerliche Behandlung der LLP mit Verwaltungssitz in Deutschland
Symposium zur deutschen Anwalts-LLP Steuerliche Behandlung der LLP mit Verwaltungssitz in Deutschland Dr. Helder Schnittker, LL.M. Gliederung 1. Steuerliche Einordnung nach dem Rechtstypenvergleich 2.
MehrSteuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrDie Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland
Ernst-August Schnieder Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland Juristische Gesamtbibliothek Technische Universität Darmstadt PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
MehrNach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrÜberblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden
Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrPublic Breakfast 15. Februar 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht
www.pwc.at 15. Aktuelles aus dem Steuerrecht Agenda 1.) Auswirkungen des Sparpakets 2012 (Umsatzsteuer) 2.) Änderung bei Einkünften aus Kapitalvermögen Slide 2 Agenda 1.) Auswirkungen des Sparpakets 2012
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0)
STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0) für das Fondsgeschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 01.12.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent Seite 1 ISIN: AT0000856125 Kupon-Nr. 34 Ex-Tag: 13.12.2016 Pos. Beschreibung Anleger mit 1. Fondsergebnis der
MehrANGABEN IM SINNE DES 5 ABS. 1 SATZ 1 NR. 1 UND 2 InvStG DES KANAM GRUNDINVEST FONDS ÜBER DIE ZWISCHENAUSSCHÜTTUNG AM 22. JUNI 2016
KanAm grundinest Fonds Ausschüttungsanzeige Der KanAm grundinvest Fonds WKN 679 180/ISIN DE0006791809 schüttet am 22. Juni 2016 entsprechend dem Ausschüttungsbeschluss vom 17. Juni 2016 2,00 je Anteil
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - Komfort Invest traditionell
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - Komfort Invest traditionell Seite 1 ISIN: AT0000822382 Kupon-Nr. 20 Ex-Tag: 28.07.2017 Pos. Beschreibung Privatanleger mit Privatanleger
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11)
STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11) für das Fondsgeschäftsjahr 01.04.2015 bis 31.03.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 29.07.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -0,7006-0,7006-0,7006-0,7006
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis 1. Die Handhabung dieses Buches 2. Aufbau der steuerlichen Nachweise sowie der Steuererklärungen
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Die Handhabung dieses Buches... 21 1.1. Allgemeine Hinweise und Eingrenzung des Themas... 22 1.2. Arten von Anlegern... 23 1.3. Arten von Investmentfonds und
MehrDETAILS DES INVESTMENTSTEUERRECHTS
DETAILS DES INVESTMENTSTEUERRECHTS Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 29. März 2017 www.bepartners.pro AGENDA ENT- SCHEIDUNGEN 2017 VEHIKEL- AUSWAHL DOPPEL- STÖCKIGE STRUKTUREN 2 ENTSCHEIDUNGEN
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung*
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrDBA USA; Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company
BMF v. 19.03.2004 IV B 4 S 1301 USA 22/04 BStBl 2004 I S. 411 DBA USA; Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company Für die Frage, ob die Limited
MehrVeröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für. BMO Investments (Ireland) PLC
(alle Angaben je 1 Anteil und in EUR) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für BMO Investments (Ireland) PLC Pyrford Global Total Return (Euro) Fund Anteilklasse Class A Euro Acc
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Rechnungsjahr 2008/09 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER HYPO-RENT- ANTEILE AUS 2014/2015
STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER - ANTEILE AUS 2014/2015 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4. 2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich
Mehr1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 1,2500 1,2500 1,2500 1,2500 1,2500 1,2500
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 1 - Ethik Renten Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die
MehrSchwarzenbergplatz Wien/Österreich. Aquila 29. Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht)
Schwarzenbergplatz 16 1010 Wien/Österreich Aquila 29 Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz für den
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen
MehrBeispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010
Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben
MehrKörperschaftsteuer (KöSt)
Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen
MehrGrundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
Mehrelektronischer Bundesanzeiger
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de
MehrGrenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung
Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Hinweise aus Sicht der deutschen Betriebsprüfung Olaf Spoden Großbetriebsprüfer, Fachprüfer für Auslandsbeziehungen Folie 1 Agenda Folie 1. Auskünfte des Steuerpflichtigen
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2011/12 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrSavills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Savills Fund Management GmbH
MehrSavills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Savills Fund Management GmbH
MehrAnlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften
Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte
MehrSavills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz () Die Verwaltungsgesellschaft Savills
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrInhaltsübersicht. Literaturverzeichnis 15. Abkürzungsverzeichnis Einleitung Deutschland als Wegzugsstaat 27
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 19 1 Einleitung 23 2 Deutschland als Wegzugsstaat 27 3 Die Schweiz als Zuzugsstaat 63 4 Österreich als Zuzugsstaat 97 5 Fazit 127 Anhang 129
MehrKörperschaftsteuer. Arten von Gewinnausschüttungen offene verdeckte ( vga ) Finanzwirtschaftliche Einordnung der KSt (2005)
Überblick über den Stoff Grundlagen Historie des KSt-Rechts Steuersystematische Bedeutung, insbesondere: Verhältnis zur ESt Finanzwirtschaftliche Bedeutung Persönlicher Tatbestand Sachlicher Tatbestand
MehrInhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13
Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 1.1 Allgemeines 13 1.2 Der stille Gesellschafter 15 1.3 Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen 16 1.4 V ermögenseinlage 19 1.5 Der
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2012-28.10.2013 Die nachstehenden Ausführungen
MehrUnternehmenssteuerrecht Frankreich. Fallstudien. Julia Schlösser
Unternehmenssteuerrecht Frankreich Fallstudien Julia Schlösser 6. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress 27. und 28. September 2012 in Nizza Sachverhalt AG G Erwerberin dt Konzern A SARL Zielgesellschaft
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,
MehrSS VO Finanzrecht KSt SS
VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich
MehrZwischenausschüttung
China Asset Management (Hong Kong) Limited Hong Kong Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für ChinaAMC CSI 300 Index ETF Anteilklasse RMB Counter (ISIN: HK0000110269) für den Zeitraum
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften Stand: März 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften (ab EJ 2012) Stand: April 2013 FHVD Altenholz - Fachbereich
MehrName Bereich Information V.-Datum Market Vectors ETF Trust New York / USA
Page 1 of 10 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Market Vectors ETF Trust New York / USA Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 Market Vectors ETF
Mehrhttps://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?&session.sessionid=9f6f8ee...
Seite 1 von 5 Elektronischer Bundesanzeiger Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum IPConcept Fund Management S.A. Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG zum 31.
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
ESPA VINIS Stock Europe Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrGrundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab )
Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz
MehrDie auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de
MehrNach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn
TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: Dynamic Equity Strategy (T) ISIN: AT0000A0H825 Zeitraum (Fonds-GJ): 01.08.2012
MehrG-REITs ausgewählte steuersystematische Aspekte
G-REITs ausgewählte steuersystematische Aspekte Prof. Dr. J. Hennrichs Direktor des Instituts für Gesellschaftsrecht (Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht) Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches
Mehr1st High Speed Business Meeting in Bratislava
1st High Speed Business Meeting in Bratislava Steuerliche Aspekte in der Slowakei 02.06.2014 MMag. Klaus Krammer Partner TPA Horwath Ing. Peter Danovsky Partner TPA Horwath Mitglied von Crowe Horwath International
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Name Bereich Information V.-Datum
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
YOU INVEST progressive Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrTeil C: Persönliche Steuerpflicht
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales
MehrAufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Aufgabe 1 Der deutsche Staatsangehörige Adalbert lebt seit Jahren in Dänemark. Er betreibt in Tönning (Schleswig-Holstein) einen Gewerbebetrieb. Aus diesem Betrieb hat er im Jahr 2008 einen Gewinn i. H.
MehrGeleitwort. Abkürzungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. A Problemstellung 1. B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5
Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Abkürzungsverzeichnis Tabellenverzeichnis V VII XVII XXIII A Problemstellung 1 B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5 C Die Besteuerung der Personengesellschaften
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Literaturhinweise
Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Literaturhinweise XIII XVII XIX 1. Teil. Grundlagen 1. Vorbemerkung: Prüfungsstoff im Gesellschaftsrecht 1 2. Begriff des Gesellschaftsrechts
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: wwwbundesanzeigerde
MehrDie direkte Besteuerung in der EU
Koen Lenaerts Die direkte Besteuerung in der EU Nomos Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einführung 13 A. Begriff der direkten Besteuerung im EG-Vertrag 13 B. ZuständigkeitsVerteilung auf dem Gebiet des Steuerrechts
MehrVorlesung Internationales Steuerrecht I
Vorlesung Internationales Steuerrecht I Außensteuerrecht Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. Wintersemester 2016/2017 Wichtige DBA-Bestimmungen zu den Vorlesungsfällen Stand: 28.09.2016 Singapur DBA 1972/1998/2004
MehrCommerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg
Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) für den Zeitraum vom
MehrDie Besteuerung yon Erträgen aus ausländischen Investmentfonds unter besonderer Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen
Stefan Ängsten Die Besteuerung yon Erträgen aus ausländischen Investmentfonds unter besonderer Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis
MehrGesellschaftsrecht. Dr. Carsten Schäfer. von. o. Professor an der Universität Mannheim. 3., neu bearbeitete Auflage
Gesellschaftsrecht von Dr. Carsten Schäfer o. Professor an der Universität Mannheim 3., neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2013 Inhaltsverzeichnis Abkürziingsverzeichnis Verzeichnis der
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))
RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrUnternehmensbesteuerung in EU-Staaten
Unternehmensbesteuerung in EU-Staaten Herausgegeben irti Auftrag der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.v von Prof. Dr. Joachim Lang Direktor des Instituts fiir Steuerrecht Universitat Kòln Verlag
MehrSteuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?
MehrGOING USA GUT BERATEN ZU RECHT UND STEUERN, FINANZIERUNG, PERSONAL UND STRATEGIE
PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG GOING USA GUT BERATEN ZU RECHT UND STEUERN, FINANZIERUNG, PERSONAL UND STRATEGIE Wien, 27.04.2017 Inhaltsverzeichnis Auswirkungen auf die Rechtsformwahl
MehrOELERKING v.reden & PARTNER
OELERKING v.reden & PARTNER WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE WOC Photovoltaik Portfolio GmbH & Co. KG WOC Nachhaltigkeits Fonds 01 Erläuterungen zum steuerlichen Konzept Der Reiz des Beteiligungsangebotes
MehrIMMER NOCH OHNE DBA. Die steuerlichen Folgen deutscher Investitionen in Brasilien
IMMER NOCH OHNE DBA Die steuerlichen Folgen deutscher Investitionen in Brasilien IFA Regionalgruppe Rhein-Main-Neckar Frankfurt am Main, 9. Dezember 2013 Inhalt Kündigungsgründe/Neuabschlusshindernisse
MehrKG - Charakteristika
KG - Begriff Gesellschaft Zweck: Betrieb eine Vollhandelsgewerbes unter gemeinsamer Firma UGB: jeder erlaubte Zweck Zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter = Komplementär Ein oder mehrer Gesellschafter
MehrBesteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis
Besteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise zur Besteuerung von Kapitalvermögen... 2 Inländische ausschüttende Investmentfonds im Inlandsdepot... 3 Inländische thesaurierende
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrInternationales Steuerrecht der Schweiz
Peter R. Altenburger Dr. iur. M.C.L., M.B.A. Internationales Steuerrecht der Schweiz Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis III VII XII XVII 1. Teil: Zugehörigkeit und Quelle
Mehr14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern
400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem
MehrBescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH
Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag
MehrB. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)
B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 30.03.2014-29.03.2015 Die nachstehenden Ausführungen
Mehr1. GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG
1. GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG 1.1 Veranlagung 2015 Für die Aktualisierung der Broschüre wurde die maßgebende Rechtslage zum Jahresbeginn 2015 herangezogen. Sie dient für die Veranlagung 2015 und der Vorjahre
Mehr