Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz"

Transkript

1 Reglement über die Ausstellung von Titeln der HES-SO Version vom 1. März 015 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, beschliesst: Ziel Art. 1 1 Im Bestreben einer Harmonisierung innerhalb der HES-SO legt das vorliegende Reglement die Ausstellung der an die Hochschulabsolventen und -absolventinnen der HES-SO übergebenen Dokumente fest. Es legt insbesondere die Bedingungen für die Übergabe der Dokumente fest sowie die Zuständigkeiten für ihre Ausstellung und Unterzeichnung. Anwendungsbereich Art. 1 Das vorliegende Reglement ist für alle Titel anwendbar, die von der HES-SO im Rahmen der Grundausbildung (Bachelor und Master) und der Weiterbildung (CAS, DAS, MAS und EMBA) verliehen werden. Die Bestimmungen bezüglich der Titel, die von der HES-SO und anderen Partnerinstitutionen gemeinsam verliehen werden, bleiben vorbehalten. Übergebene Dokumente Art. Die folgenden Dokumente (nachfolgend die Dokumente) werden ausgestellt und den Hochschulabsolventen und -absolventinnen der HES-SO übergeben: a) eine Exmatrikulationsbestätigung 1 ; b) ein Diplom; c) ein Diplomzusatz 1 ; d) ein Notenausweis. 1 Betrifft nicht die Titel CAS und DAS. Seite 1/5

2 Reglement über die Ausstellung von Titeln der HES-SO Version vom 1. März 015 Diplomierung Art. 4 1 Die Entscheidung über die Diplomierung (nachfolgend Diplomierung) wird von der Hochschule getroffen, an der die Studierenden eingeschrieben sind oder die die Ausbildung erteilt (nachfolgend die Hochschule). Je nach der Organisation der Hochschule kann das für die Diplomierung gewählte Datum u. a. sein: a) das Datum, an dem das Dozierendenkollegium oder die Direktion die Liste der Hochschulabgänger/innen genehmigt; b) das Datum der Verteidigung der schriftlichen Abschlussarbeit, wenn sie als letzte Evaluation stattfindet; c) das Datum der letzten Evaluation. Vor der Diplomierung kann kein Dokument ausgestellt werden. Jede Ausstellung von Dokumenten vor der Diplomierung ist ausgeschlossen. Exmatrikulationsbestätigung Art. 5 1 Das Datum der Exmatrikulationsbestätigung ist wie folgt begrenzt: a) frühestens bei der Diplomierung; b) spätestens am letzten Tag des Semesters, im Laufe dessen die Entscheidung über die Diplomierung getroffen wurde. Die Exmatrikulationsbestätigung wird von der Hochschule auf der Grundlage der vom Rektorat der HES-SO (nachfolgend Rektorat) erstellten Vorlage ausgestellt. Sie wird den Hochschulabsolventen und -absolventinnen nach ihrer Ausstellung zur Verfügung gestellt. Diplom: Form und Inhalt Art. 6 1 Gemäss dem vom Rektorat festgesetzten Verfahren wird das Diplom von der Hochschule auf der Grundlage der vom Rektorat erstellten Vorlage ausgestellt. Zuvor führt die Hochschule die Überprüfung der auf dem Diplom angegebenen persönlichen Daten des Hochschulabsolventen bzw. der Hochschulabsolventin durch. Das Diplom ist mit dem Datum der Diplomierung versehen. Diplom: Sprache Art. 7 1 Die Diplome werden in französischer Sprache ausgestellt. Für Studiengänge, die Programme in deutscher Sprache anbieten, werden sie in deutscher Sprache ausgestellt. Für Studiengänge, die ein Diplom mit dem Vermerk zweisprachig erteilen, ist die Ausstellungssprache die Hauptsprache. Studiengänge, deren Anteil an Ausbildungseinheiten in englischer Sprache über 75 % liegt und in denen die Bachelor- oder Masterarbeit in englischer Sprache verfasst wird, können, wenn sie ihr Programm in französischer Sprache anbieten, ein beidseitig bedrucktes Diplom in Französisch/Englisch beantragen, und wenn sie ihr Programm in deutscher Sprache anbieten, ein beidseitig bedrucktes Diplom in Deutsch/Englisch beantragen. Das Rektorat legt das entsprechende Verfahren fest. Seite /5

3 Reglement über die Ausstellung von Titeln der HES-SO Version vom 1. März 015 Diplom: Unterschriften und Ort Art. 8 1 Das Diplom ist mit zwei handschriftlichen Unterschriften versehen, von denen eine die Unterschrift der Rektorin oder des Rektors der HES-SO sein muss. Die zweite Unterschrift ist diejenige eines Mitglieds der Direktion der Hochschule. Die Hochschule kann eine andere Person als Mitglied der Direktion benennen, um diese Aufgabe wahrzunehmen. Das Rektorat wird davon in Kenntnis gesetzt. In Ausnahmefällen können die Bestimmungen der Reglemente der Master- oder Weiterbildungsstudiengänge diese Kompetenz den Leitern/Leiterinnen der Fachbereiche übertragen. Das Rektorat führt ein Verzeichnis der Personen, die zur Unterzeichnung von Diplomen berechtigt sind. Es legt ebenfalls den Ort fest, der auf dem Diplom angegeben sein muss. 4 Das Diplom muss innerhalb von sechs Monaten nach der Diplomierung unterzeichnet werden. Form Art. 9 1 Der Diplomzusatz wird von der Hochschule auf der Grundlage der vom Rektorat erstellten Vorlage ausgestellt, die sich an die Standardvorlage der Europäischen Kommission und der UNESCO hält. Der Diplomzusatz ist mit dem Datum der Diplomierung versehen. Es ist dasselbe wie das auf dem Diplom angegebene Datum. Sprache und Inhalt Art Der Diplomzusatz kann in französischer und englischer Sprache, in deutscher und englischer Sprache, oder nur in englischer Sprache ausgestellt werden. Der Inhalt des Diplomzusatzes sowie seine Ausstellungssprache(n) werden von dem betroffenen Bereichsrat und dem Rektorat validiert. Die Übersetzung des validierten Diplomzusatzes in deutscher und/oder in englischer Sprache wird vom Rektorat ausgeführt. Unterschriften Art Der Diplomzusatz wird von einem Mitglied der Direktion der Hochschule unterzeichnet. Aufgrund eines Beschlusses des Bereichsrats kann der Diplomzusatz von dem/der Leiter/in des Studiengangs unterzeichnet werden. Der Diplomzusatz muss innerhalb von sechs Monaten nach der Diplomierung unterzeichnet werden. Notenausweis Art. 1 Der Notenausweis wird von der Hochschule auf der Grundlage der vom Rektorat erstellten Vorlage ausgestellt. Seite /5

4 Reglement über die Ausstellung von Titeln der HES-SO Version vom 1. März 015 Übergabe des Diploms, des Diplomzusatzes und des Notenausweises Art. 1 1 Das Diplom, der Diplomzusatz und der Notenausweis werden zusammen übergeben, gemäss den Gepflogenheiten der Hochschule, entweder bei einer Diplomfeier oder per Postversand als Einschreiben. Das Diplom, der Diplomzusatz oder der Notenausweis, die nicht bei einer Diplomfeier übergeben wurden oder die nach einem Postversand nicht abgeholt wurden, werden von der Hochschule aufbewahrt, die das Rektorat davon in Kenntnis setzt. Eintragung Art. 14 Das Rektorat trägt die ausgestellten Titel ein und veröffentlicht die Liste der Titelträger/innen auf der Website der HES-SO. Beglaubigte Abschrift Art. 15 Bei Verlust, Diebstahl oder Vernichtung des Diploms oder des Diplomzusatzes kann bei der Hochschule, an der der/die Hochschulabsolvent/in immatrikuliert oder eingeschrieben war, gegen Zahlung einer Gebühr von CHF 50. eine beglaubigte Abschrift erworben werden. Das Rektorat beschliesst ein entsprechendes Verfahren. Nachdruck Art Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts bei Postzustellung wird das Diplom oder der Diplomzusatz noch einmal kostenlos ausgestellt. Im Falle von Fehlern, die von der ausstellenden Stelle begangen wurden, wird das Diplom oder der Diplomzusatz noch einmal kostenlos ausgestellt, vorausgesetzt, dass der/die Hochschulabsolvent/in den Fehler innerhalb von sechs Monaten nach deren Übergabe gemeldet hat. Änderungen des Namens, des Vornamens oder der Staatsangehörigkeit nach der Übergabe des Diploms und des Diplomzusatzes berechtigen nicht zur Korrektur und einer erneuten Ausstellung des Diploms oder des Diplomzusatzes, ausser in einer aussergewöhnlichen Situation und mit Zustimmung des Rektorats. Archivierung Art Das Diplom, der Diplomzusatz und der Notenausweis werden dem elektronischen Dossier der Studierenden auf IS-Academia hinzugefügt, und zwar für eine unbegrenzte Dauer. Die Hochschule bewahrt eine Papierabschrift des Diploms, des Diplomzusatzes und des Notenausweises auf, und zwar für eine unbegrenzte Dauer. Übersetzung Art. 18 Die Übersetzung in eine andere Sprache als diejenige, in der das Dokument übergeben wurde, unterliegt der alleinigen Verantwortung der Hochschulabsolventen und -absolventinnen. Seite 4/5

5 Reglement über die Ausstellung von Titeln der HES-SO Version vom 1. März 015 Inkrafttreten Art Das vorliegende Reglement tritt am 15. September 014 in Kraft. Artikel 4 Abs. tritt am 1. Dezember 014 in Kraft. Dieses Reglement wurde mit dem Beschluss R 014/17/49 vom Rektorat der HES-SO an seiner Sitzung vom 19. Mai 014 verabschiedet. Das vorliegende Reglement wurde mit dem Beschluss R 015/1/7 vom Rektorat der HES-SO an seiner Sitzung vom 1. März 015 geändert. Die Teilrevision tritt am 1. März 015 in Kraft. Seite 5/5

Bestimmte Module können in englischer Sprache erteilt werden.

Bestimmte Module können in englischer Sprache erteilt werden. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung

Mehr

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom. Mai 011, beschliesst: Anwendungsbereich Art. 1 1 Das vorliegende

Mehr

Reglement für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) Praxisausbildner/in HES-SO

Reglement für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) Praxisausbildner/in HES-SO Reglement für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) Praxisausbildner/in HES-SO Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), gestützt auf die interkantonale Vereinbarung

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Version vom 15. Juli 2014 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 26. Mai 2011, gestützt auf das Reglement

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien betreffend die Zulassung sur Dossier (ZSD) zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen

Mehr

Reglement für die Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts der HES-SO im Fachbereich Ingenieurwesen und Architektur

Reglement für die Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts der HES-SO im Fachbereich Ingenieurwesen und Architektur Reglement für die Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts der HES-SO im Fachbereich Ingenieurwesen und Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Reglement über die Grundausbildung

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung an der HES-SO Version vom. Mai 007 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen,

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 begonnen haben) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Information und Dokumentation Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), I. Allgemeine Bestimmungen. Grundlage der künstlerischen Fähigkeiten der Bewerber/innen.

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), I. Allgemeine Bestimmungen. Grundlage der künstlerischen Fähigkeiten der Bewerber/innen. Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen des Bereichs Musik und Darstellende Künste der HES- Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-), gestützt auf die interkantonale Vereinbarung

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich.

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich. Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, Information und Dokumentation, Wirtschaftsrecht und International Business Management des Bereichs

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Pflege (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) im Bereich Musik und Darstellende Künste der HES-SO Version vom 14. Juli 2015 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Design Version vom 0. Oktober 01 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen der CUSO

Mehr

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO Version vom 15. März 01 Der strategische Ausschuss der Fachhochschule Westschweiz Der strategische Ausschuss der Fachhochschule Westschweiz

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) vom

Mehr

Das Prorektorat Weiterbildung und Forschung erlässt für jeden MAS-Studiengang einen Studienplan. 2

Das Prorektorat Weiterbildung und Forschung erlässt für jeden MAS-Studiengang einen Studienplan. 2 MAS PHZH Bildungsmanagement und Bildungsinnovation 44.4. Diplomreglement zum Master of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsmanagement sowie zum Master of Advanced Studies Pädagogische

Mehr

Praktikumsvereinbarung

Praktikumsvereinbarung (Bitte elektronisch ausfüllen) 1. STUDIERENDE/R Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. Matrikelnummer 2. AUSBILDUNGSBETRIEB Name des Unternehmens Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. E-Mail Website 3. DAUER DES PRAKTIKUMS Beginn

Mehr

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Pflege werden in französischer Sprache abgehalten.

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Pflege werden in französischer Sprache abgehalten. (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen (FHSG), gestützt auf die Fachhochschulverordnung (FHV) vom 11. September

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Reglement über die strategische Reserve der Fachhochschule Westschweiz und den strategischen Entwicklungsfonds der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit Version vom 7. November 008

Mehr

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Das

Mehr

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll

Mehr

Regeln für das Ausstellen von Diplomen, Zertifikaten und dazu gehörenden Dokumenten

Regeln für das Ausstellen von Diplomen, Zertifikaten und dazu gehörenden Dokumenten Regeln für das Ausstellen von Diplomen, Zertifikaten und dazu gehörenden Dokumenten Verabschiedet von der Hochschulkonferenz der Kalaidos Fachhochschule Schweiz am 01.03.2012 Seite 1 (von 7) 1. Grundsätze

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge

Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge Studiengangreglement - «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Nonprofit Management & Law» der Universität Basel - «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Nonprofit Governance & Leadership» der Universität

Mehr

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 4.2.2.6. Reglement über die Benennung der Diplome und der Weiterbildungsmaster im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung im Rahmen der Bologna-Reform (Titelreglement) vom 28. Oktober 2005 Die Schweizerische

Mehr

Richtlinien für die Unterstützung von schriftlichen und elektronischen Versänden an die Studierenden der ETH Zürich durch das Rektorat

Richtlinien für die Unterstützung von schriftlichen und elektronischen Versänden an die Studierenden der ETH Zürich durch das Rektorat Inkrafttreten: 1. Januar 2008 Stand: 1. Juli 2011 Auskunft bei: Leiterin Studienadministration RICHTLINIEN Richtlinien für die Unterstützung von schriftlichen und elektronischen Versänden an die Studierenden

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Ernährungsberatung Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober

Mehr

Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne

Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (Weiterbildungsverordnung ETHL) vom 27. Juni 2005 (Stand am 1. März

Mehr

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) MS-Therapeut/MS- Therapeutin» der Universität Basel

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) MS-Therapeut/MS- Therapeutin» der Universität Basel Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) MS-Therapeut/MS- Therapeutin» der Universität Basel Vom 9. August 06 Die Medizinische Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt

Mehr

Sozialwissenschaften der Universität Luzern. vom 23. Januar 2008 * (Stand 1. Januar 2009)

Sozialwissenschaften der Universität Luzern. vom 23. Januar 2008 * (Stand 1. Januar 2009) Nr. 5f Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophy+Management an der Fakultät II für Kulturund Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Januar 008 * (Stand. Januar 009) Der Universitätsrat

Mehr

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU)

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) 45.4 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) vom 4. Dezember 0 (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt

Mehr

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen 8. Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen vom 7. Mai 00 Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) gestützt auf Artikel,, und 6 der Interkantonalen

Mehr

Bekanntmachung. Die bisherigen Ergänzungsseminare Empirische Volkswirtschaftslehre, Staats- und Verwaltungslehre

Bekanntmachung. Die bisherigen Ergänzungsseminare Empirische Volkswirtschaftslehre, Staats- und Verwaltungslehre Fachhochschule Bochum Bochum, den 19. Januar 2006 Der Rektor Az.:2.2-5.5.6 Ho Bekanntmachung Betreff: Änderung der Prüfungsordnungen des FB Wirtschaft für den a) Studiengang Wirtschaft b) Berufsintegrierenden

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Pflege Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management and Leadership

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management and Leadership Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 201)

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 291. Änderung der Prüfungs- und Studienordnung

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 291. Änderung der Prüfungs- und Studienordnung AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 11.08.2014 Nr.: 291 Änderung der Prüfungs- und Studienordnung des Fachbereichs Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain für die Studiengänge Bachelor of Arts in International

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf das Reglement über die Grundausbildung

Mehr

SATZUNG DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH. Satzungsteil 6. Richtlinien für akademische Ehrungen. ( 28 Abs 2 Z 7 Hochschulgesetz 2005)

SATZUNG DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH. Satzungsteil 6. Richtlinien für akademische Ehrungen. ( 28 Abs 2 Z 7 Hochschulgesetz 2005) Professionalität Humanität Internationalität SATZUNG DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH Satzungsteil 6 Richtlinien für akademische Ehrungen ( 28 Abs 2 Z 7 Hochschulgesetz 2005) SATZUNG (Jänner

Mehr

für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005.

für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005. PH-Nr..5. Diplomreglement zum Master of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsmanagement sowie zum Master of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsinnovation (vom

Mehr

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung IAM

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung IAM Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 200) 1. Beschluss

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen 0.221.122.3 Abgeschlossen in Basel am 16. Mai 1972 Von der Bundesversammlung genehmigt am 26. November 1979 2 Schweizerische Ratifikationsurkunde

Mehr

vom 23. Januar 2008 (Stand 1. Februar 2015)

vom 23. Januar 2008 (Stand 1. Februar 2015) Nr. 54f Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophy+Management an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Januar 008 (Stand. Februar 05) Der Universitätsrat

Mehr

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015 Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet

Mehr

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf 4.2.2.7. Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf vom 17. Juni 2004 Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf die

Mehr

Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur

Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Verordnung über die elektronische Signatur, VZertES) 943.032 vom 3. Dezember 2004 (Stand am 1. August 2011) Der Schweizerische

Mehr

Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel

Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel Studiengangreglement «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Theologie und Religionsphilosophie» der Universität Basel Vom. April 07 Die Theologische Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt

Mehr

Anmeldeformular // Studienbeginn September 2014

Anmeldeformular // Studienbeginn September 2014 Anmeldeformular // Studienbeginn September 2014 Einschreibetermin für Kandidatinnen/ Kandidaten mit Schweizer Maturität: 30.04.2014 Einschreibetermin für Kandidatinnen/ Kandidaten mit anderen Diplomen

Mehr

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU)

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) 45.4 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) vom 4. Dezember 0 (Stand. März 0) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt auf

Mehr

Kanton Zug Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung)

Kanton Zug Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung) Kanton Zug 44.66 Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung) Vom 8. Dezember 008 (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule

Mehr

REPUBLIK TÜRKEI TÜRKISCH-DEUTSCHE UNIVERSITÄT VERORDNUNG FÜR DIE ZULASSUNG VON STUDIENBEWERBER/INNEN AUS DEM AUSLAND ZUM STUDIUM TEIL 1

REPUBLIK TÜRKEI TÜRKISCH-DEUTSCHE UNIVERSITÄT VERORDNUNG FÜR DIE ZULASSUNG VON STUDIENBEWERBER/INNEN AUS DEM AUSLAND ZUM STUDIUM TEIL 1 REPUBLIK TÜRKEI TÜRKISCH-DEUTSCHE UNIVERSITÄT VERORDNUNG FÜR DIE ZULASSUNG VON STUDIENBEWERBER/INNEN AUS DEM AUSLAND ZUM STUDIUM TEIL 1 ZIEL, GELTUNGSBEREICH, BEZUG, DEFINITIONEN ZIEL 1 (1) Die vorliegende

Mehr

1. Zweck und Geltungsbereich

1. Zweck und Geltungsbereich Studiengangreglement «Master of Advanced Studies (MAS) in European and Global Governance» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Shaping Europe. Legal, Economic and Political Factors»

Mehr

Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011

Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Stand 1. Januar 2018 Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Der Hochschulrat der Hochschule für Heilpädagogik Zürich gestützt auf 18 Ziffer

Mehr

1 Rechtliche Stellung und Leitung. Archivordnung. der Senat der Hochschule Magdeburg-Stendal. vom

1 Rechtliche Stellung und Leitung. Archivordnung. der Senat der Hochschule Magdeburg-Stendal. vom Archivordnung der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) vom 10.11.2010 Auf der Grundlage des Landesarchivgesetzes Sachsen-Anhalt (ArchG-LSA) vom 28.06.1995, veröffentlicht in GVBl. LSA Nr. 22/1995 vom 04.07.1995,

Mehr

Europäische Konvention über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten

Europäische Konvention über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten Übersetzung 1 Europäische Konvention über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten 0.414.32 Abgeschlossen in Rom am 6. November 1990 Von der Bundesversammlung genehmigt am

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen

Mehr

Studienreglement «Master of Business Administration in Academic Management» der Universität Basel

Studienreglement «Master of Business Administration in Academic Management» der Universität Basel Studienreglement «Master of Business Administration in Academic Management» der Universität Basel (Rektoratsbeschluss vom 0.0.0) Das Rektorat erlässt gestützt auf die universitären Weiterbildungsbestimmungen

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 392

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 392 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 392 Änderung der Prüfungsordnung und Studienordnung Bachelor of Arts in Business Administration, Master of Arts in Controlling and Finance und Master of Arts

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

Nr. 467 Reglement über die Diplomierung an der Akademie für Erwachsenenbildung in Luzern. vom 18. November 1993 (Stand 20.

Nr. 467 Reglement über die Diplomierung an der Akademie für Erwachsenenbildung in Luzern. vom 18. November 1993 (Stand 20. Nr. 467 Reglement über die Diplomierung an der Akademie für Erwachsenenbildung in Luzern vom 8. November 99 (Stand 0. Januar 008) Der Erziehungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 40 Absatz und 6

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt. Inhalt Seite 81

Amtliches Mitteilungsblatt. Inhalt Seite 81 FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 11/02 Inhalt Seite 81 Satzung zur Übermittlung und Veröffentlichung von Daten über Abschlussarbeiten der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Fachhochschule

Mehr

Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen

Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen Verabschiedet durch die Technische Kommission Brandschutz, 15.12.2017 Datum: 28.11.2017 Version: 2.2 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 3 2 Abschlüsse

Mehr

1. Persönliche Angaben

1. Persönliche Angaben Studiengang Master of Science (M.Sc.) für Kognitionswissenschaft Zulassungsantrag / ewerbungsformular 1. Persönliche Angaben Name Geburtsname (falls abweichend) Vorname Geschlecht Geburtsdatum (bitte als

Mehr

Gebührensatzung. für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang. Sportrecht mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.)

Gebührensatzung. für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang. Sportrecht mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) WM 3 Weiterbildung Mittelhessen Gebührensatzung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Sportrecht mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) der Justus-Liebig-Universität Gießen Rechtswissenschaft

Mehr

vom 22. Februar 2013 (Stand 1. Februar 2013)

vom 22. Februar 2013 (Stand 1. Februar 2013) Nr. 54o Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Februar 0 (Stand. Februar 0) Der Universitätsrat

Mehr

Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan (Study

Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan (Study Studiengangreglement - «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Clinical Trial Practice and Management» der Universität Basel - «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Clinical Research I (Clinical Trial

Mehr

Anmeldeformular für das Gymnasium Liceo Vermigli - Schuljahr 2017/2018

Anmeldeformular für das Gymnasium Liceo Vermigli - Schuljahr 2017/2018 Anmeldeformular für das Gymnasium Liceo Vermigli - Schuljahr 2017/2018 Das Liceo Vermigili, gegründet 1978, ist eine vom italienischen (D.M. 267/3648 del 19/04/2004) und schweizerischem Staat anerkannte

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 320

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 320 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 18.02.2015 Nr.: 320 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen Mitteilung der Hochschule RheinMain

Mehr

vom 23. Januar 2008* (Stand 1. Februar 2015)

vom 23. Januar 2008* (Stand 1. Februar 2015) Nr. 5f Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophy+Management an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Januar 008* (Stand. Februar 05) Der Universitätsrat

Mehr

Anlage 1a: Pflichtmodule

Anlage 1a: Pflichtmodule Ordnung zur Änderung der Master-Prüfungsordnung (MPO) des Verbundstudiengangs Elektronische Systeme (ESYS) des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 385

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 385 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 385 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Master-Studiengang of Laws in Accounting and Taxation (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen

Mehr

Diese Verordnung regelt die Beglaubigung der Unterschriften von Behörden und Amtspersonen von Kanton und Gemeinden.

Diese Verordnung regelt die Beglaubigung der Unterschriften von Behörden und Amtspersonen von Kanton und Gemeinden. 5.0 Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften (BegV) vom 3.0.996 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 50 Buchstabe b des Gesetzes vom 0. Juni 995 über die Organisation

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 16. Dezember 2013 Nr. 158/2013 I n h a l t : Zweite Satzung zur Änderung der Einheitlichen Regelungen für die Bachelor-und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente

Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens IN IHRER EIGENSCHAFT als Vertragsstaaten des Übereinkommens

Mehr

FINANZREGLEMENT. Verein Walliser Alters- und Pflegeheime. Stand 23. Juni 2016

FINANZREGLEMENT. Verein Walliser Alters- und Pflegeheime. Stand 23. Juni 2016 FINANZREGLEMENT Verein Walliser Alters- und Pflegeheime Stand 23. Juni 2016 Art. 1 Zweck des Finanzreglements Das vorliegende Reglement definiert die Finanzverhältnisse zwischen der AVALEMS und ihren Mitgliedern

Mehr

Ordnung. zur Feststellung der besonderen Vorbildung. für den Deutsch-Französischen Studiengang. International Business. an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung. zur Feststellung der besonderen Vorbildung. für den Deutsch-Französischen Studiengang. International Business. an der Fachhochschule Dortmund Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den Deutsch-Französischen Studiengang International Business an der Fachhochschule Dortmund Vom 29. Februar 1996 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 43

Mehr

Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011

Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Stand 1. August 2017 Prüfungsreglement für das Studium Gebärdensprachdolmetschen Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Der Hochschulrat der Hochschule für Heilpädagogik Zürich gestützt auf 18 Ziffer

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management

Mehr

Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule

Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule. Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule (vom 9. April 06) Der Fachhochschulrat, gestützt auf

Mehr

Reglement. für das Master-Studium in Sozialwissenschaften Osteuropa-Studien vom

Reglement. für das Master-Studium in Sozialwissenschaften Osteuropa-Studien vom Philosophische Fakultät der Universität Freiburg Departement für Sozialwissenschaften Studienbereich Gesellschafts-, Kultur und Religionswissenschaften Reglement für das Master-Studium in Sozialwissenschaften

Mehr

Nr. 520e Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU)

Nr. 520e Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU) Nr. 50e Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU) vom 4. Dezember 0* (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt

Mehr

Anmeldung zur Bachelor Thesis

Anmeldung zur Bachelor Thesis Anmeldung zur Bachelor Thesis Name, Vorname: Matrikelnummer: Hiermit bestätige ich, dass ich die Richtlinien und Hinweise für Bachelor Thesis und Bachelor Abschlusskolloquium Die Formblätter Nr. 1, 2,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz

Mehr

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel Vom. Juni 06 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel

Mehr

Satzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC)

Satzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC) Satzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC) Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsstellung 2 Aufgaben 3 Gremien des ITMC 4 Leiterin/ Leiter des ITMC 5 Beirat 6 Nutzung von IT und Medien-Diensten 7 Inkrafttreten

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2014 Ausgegeben Karlsruhe, den 28. März 2014 Nr. 19 I n h a l t Seite Satzung

Mehr

Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats "Judikative".

Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats Judikative. VEREIN SCHWEIZERISCHE RICHTERAKADEMIE STUDIENREGLEMENT FÜR DEN ZERTIFIKATSLEHRGANG "JUDIKATIVE" Erlassen von der Vereinsversammlung des Vereins "Schweizerische Richterakademie", gestützt auf Art. 6 lit.

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

Z-SO-W Anhang Studienordnung MAS Marketing Management. School of Management and Law

Z-SO-W Anhang Studienordnung MAS Marketing Management. School of Management and Law Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang ZFH in Marketing Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 2016)

Mehr

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Hebamme werden in französischer Sprache abgehalten.

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Hebamme werden in französischer Sprache abgehalten. (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Gerontologische Pflege. Gesundheit. Institut für Pflege

Z-SO-G Anhang Studienordnung MAS Gerontologische Pflege. Gesundheit. Institut für Pflege Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 2016) Version: 3.3.1 gültig

Mehr

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss

Mehr