ANTRAG Antragsteller: RCDS, vertreten durch: Johannes Spanier, Ivo Sieder, Martin Hackober, Richard Lünser, Marina Beielstein

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1 ANTRAG Antragsteller: RCDS, vertreten durch: Johannes Spanier, Ivo Sieder, Martin Hackober, Richard Lünser, Marina Beielstein Antrag auf Erstellung der Anlage zur Satzung Das Studierendenparlament möge beschließen: Anlage zur Satzung der Studierendenschaft gem. 9b Abs. 1 der Satzung 1 Referate gem. 9b Abs. 2 der Satzung (1) Die AStA-Vorsitzende ist zuständig für die Koordination, Organisation und Erledigung der AStA- Arbeit. Sie vertritt den AStA und die Studierendenschaft gegenüber der Universität und nach außen. In diesem Zusammenhang fungiert sie auch als Pressesprecherin des AStA gegenüber den Medien. Die AStA-Vorsitzende vertritt die Belange der Studierendenschaft in der Dienstberatung des Rektorats. Sie plant und leitet die Sitzungen des AStA. (2) Die stellvertretende AStA-Vorsitzende unterstützt die AStA-Vorsitzende bei Routineaufgaben, formalen Dingen und Organisatorischem. Sie ist ebenfalls verantwortlich für die Außendarstellung des AStA und anderer Organe der studentischen Selbstverwaltung. In diesem Zusammenhang hält sie Kontakt zu studentischen, lokalen und regionalen Medien. Zudem betreut sie AStA-Publikationen. Sie ist mit der Tätigkeit der anderen AStA-Referentinnen in Grundzügen vertraut und unterstützt diese bei Bedarf. Sie ist auch zuständig für die interne Evaluation des AStA. In Abwesenheit der AStA-Vorsitzenden nimmt sie die Aufgaben der AStA-Vorsitzenden wahr. Die stellvertretene AStA-Vorsitzende ist ferner für die Beschaffung von Büromaterialien und Büroeinrichtungen aller Art verantwortlich. (3) Die Referentin für Hochschulpolitik setzt sich mit den Problemen der aktuellen Hochschulgesetzgebung auseinander, insbesondere bei Novellierungen von für Studierende wichtigen Gesetzen (LHG, HRG). Ferner erarbeitet sie Konzepte zur Reformierung universitärer Strukturen. Zusammen mit der Vorsitzenden ist die Referentin Ansprechpartnerin für die Landesregierung für die Fraktionen auf Landes- und Bundesebene und überregionale Organisationen sowie für andere Hochschulen. Sie ist dem hochschulpolitischen Bereich ( 9a Abs. 3 der Satzung) zugeordnet. (4) Die Referentin für Fachschaften und Gremien bildet den Schnittpunkt zwischen Fachschaftsräten, AStA und den studentischen Vertretern in den akademischen Gremien. Sie koordiniert die Zusammenarbeit und ist Anlaufstelle bei organisatorischen und rechtlichen Fragen. Desweiteren unterstützt Sie die studentischen Vertreter bei der Erstellung von Anträgen und der Recherche von Informationen. Sie dokumentiert und entwickelt übergreifende Vorschläge für die Fachschaftsarbeit und prüft die Wahlunterlagen und Ordnungen der Fachschaften. Sie unterstützt die Vorsitzende der Fachschaftskonferenz bei ihrer Arbeit. Sie ist dem hochschulpolitischen Bereich ( 9a Abs. 3 der Satzung) zugeordnet.

2 (5) Die Referentin für Finanzen bewirtschaftet die Einnahmen und Ausgaben der Studierendenschaft. Sie erstellt und verwaltet den Haushaltsplan und stellt die sachliche Richtigkeit der Ausgaben fest. Sie ist verantwortlich für Buchungen und Rechnungslegung. Außerdem berät und kontrolliert sie die Fachschaftsräte in Finanzfragen. Ferner unterstützt sie Antragsteller bei der Gestaltung von Finanzanträgen. Sie ist dem administrativen Bereich ( 9a Abs. 4 der Satzung) zugeordnet. (6) Die Referentin für Soziales, Wohnen und Behinderung kümmert sich um die sozialen Belange der Studierenden und ist deren Ansprechpartnerin bei Fragen und Problemen im sozialen Bereich. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für das Studentenwerk und arbeitet in ihrem Aufgabenbereich eng mit diesem zusammen. Sie arbeitet auf eine Verbesserung der Beratung in sozialen Belangen hin. Sie sorgt für eine stetige Aktualisierung des Sozialführers. Ihr obliegt die studentische Wohnraumvermittlung und die Beratung bei Mietproblemen. Daneben ist sie kompetente Ansprechpartnerin für Opfer sexueller Belästigung. Sie ist ebenso zuständig für die Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten. Dazu wirkt sie auf eine barrierefreie Universität hin. Sie ist dem sozialen Bereich ( 9a Abs. 5 der Satzung) zugeordnet. (7) Die Referentin für Studium, Lehre und Evaluation unterstützt die Studierenden bei der Studienplanung sowie bei auftretenden Problemen während des Studiums. Sie ist Anlaufstelle bei Prüfungsfragen sowie Hochschulwechseln. Sie ist Ansprechpartnerin der Universität sowie der Prüfungsämter für die Erstellung und Novellierung von Studien- und Prüfungsordnungen. Auch ist sie Ansprechpartner in Evaluationsangelegenheiten. In diesem Zusammenhang erarbeitet Sie, auf Grundlage von Evaluationsergebnissen, Vorschläge zur Sicherung bzw. Verbesserung der Lehre. Ferner prüft Sie die, durch den Bologna-Prozess hervorgerufenen Herausforderungen für studentisches Engagement und erarbeitet mögliche Lösungen. Sie ist dem studienorganisatorischen Bereich ( 9a Abs. 6 der Satzung) zugeordnet. (8) Die Referentin für Kultur, Sport und Erstsemesterwoche ist für die Planung, Organisation und Durchführung der Erstsemesterwoche sowie von Kultur- und Sportveranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Theateraufführungen, Ausstellungen, Partys) verantwortlich. Sie hält Kontakt und sorgt für die Zusammenarbeit mit den Kulturträgern und Sportvereinen der Stadt und der Region. Außerdem unterstützt sie Fachschaften bei der Planung und Durchführung eigener Sport- und Kulturveranstaltungen. Sie ist dem studienorganisatorischen Bereich ( 9a Abs. 6 der Satzung) zugeordnet. 2 Co-Referate gem. 9b Abs. 3 der Satzung (1) Die Co-Referentin für Internet und Technik erstellt und pflegt die Seiten der verfassten Studierendenschaft an der Universität. Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich auch auf das Layout und Design der Seiten. Außerdem ist sie für die Verwaltung, Anschaffung und Wartung von Gerätetechnik des AStA verantwortlich. Die Co-Referentin ist der AStA-Vorsitzenden zugeordnet. (2) Die Co-Referentin für Finanzen und Nachhaltigkeit übernimmt die Buchführung der Finanzen der Studierendenschaft und unterstützt die Finanzreferentin bei der Abrechnung von Veranstaltungen und der Kontrolle der Fachschaftsfinanzen. 2

3 Generell ist sie für eine effiziente Ressourcennutzung unter anderem beim Einkauf durch Angebotsvergleich zuständig. Sie fördert ökologisches Bewusstsein und Verhalten innerhalb der Universität. Sie soll ökologische Probleme aufdecken und sich für ökologisch und wirtschaftlich dauerhaft tragfähige Strukturen einsetzen. Die Co-Referentin hält den Kontakt zu Umweltgruppen. Ferner wirbt sie gegenüber der Studierendenschaft und insbesondere der Universität für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Die Co-Referentin ist der AStA-Referentin für Finanzen zugeordnet. (3) Die Co-Referentin für BAföG und Studienfinanzierung berät die Studierenden bei der Studienfinanzierung, insbesondere bei Fragen zu BAföG, Stipendien und Jobs und Studienkredite. Sie ist für die Vermittlung und Suche von Jobangeboten verantwortlich und unterhält in dieser Hinsicht die entsprechenden Kontakte. Sie informiert die Studierenden über Änderungen und Grundlagen im Bereich der Studienfinanzierung. Sie arbeitet in ihrem Aufgabenbereich eng mit dem Studentenwerk zusammen. Die Co-Referentin ist der AStA-Referentin für Soziales, Wohnen und Gleichstellung zugeordnet. (4) Die Co-Referentin für Studierendenaustausch und Internationalisierung vertritt die Interessen der Studierendenschaft in der Konzeption und Durchführung von Studierendenaustauschen in den verschiedenen Programmen (z.b. Campus Europae und Erasmus). Sie ist Ansprechpartnerin für Interessenten an einem Austausch und gleichsam Kontaktperson für Mitarbeiter und Studierende der am Austausch beteiligten Universitäten. Hochschulpolitisch begleitet sie den Bologna-Prozess. In diesem Kontext erarbeitet sie Konzepte zur weiteren internationalen Ausrichtung der Lehre und der Lehrkooperation. Die Co-Referentin ist der AStA-Referentin für Studium und Lehre zugeordnet. (5) Die Co-Referentin für Ausländerfragen leistet Hilfestellung bei der Integration ausländischer Studierender. So ist sie Ansprechpartnerin bei allen Problemen mit Behörden oder beim Studium. Sie organisiert Veranstaltungen, bei denen die Studierenden Einblick in die Kulturen der ausländischen Kommilitoninnen erhalten können und setzt sich für eine ausländerfreundlichere Politik ein. Die Co-Referentin ist der AStA-Referentin für Studium und Lehre zugeordnet. (6) Die Co-Referentin für hochschulpolitische Bildung erweitert das Bildungsangebot der Universität um Veranstaltungen, die die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden fördern. Zu diesem Zweck führt sie u.a. gemeinsam mit dem AStA themenorientierte Veranstaltungen (Workshops, Lesungen, Vorträge und Diskussionsrunden) durch. Ziel des Co-Referats ist außerdem die Gewinnung von Nachwuchs für Universitätsgremien sowie die Steigerung des hochschulpolitischen Verständnisses der Studierendenschaft. Die Co-Referentin ist der AStA-Referentin für Hochschulpolitik zugeordnet. 3

4 Vorschlag des RCDS zur AStA-Struktur 08/09 AStA-Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender Referent für Hochschulpolitik Referent für Fachschaften & Gremien Referent für Finanzen Referent für Soziales, Wohnen & und Behinderung Referent für Studium & Lehre Referent für Kultur, Sport und Erstsemesterwoche Co-Referent für hochschulpolitische Bildung Co-Referent für Finanzen & Nachhaltigkeit Co-Referent für Internet & Technik Co-Referent für BAföG & Studienfinanzierung Co-Referent für Studierendenaustausch & Internationalisierung Co-Referent für Ausländerfragen

5 Finanzierung AStA 08/09 RCDS 08/09 beschlossen 07/08 Vorsitz e 240,00 e 240,00 stellv. Vorsitz e 240,00 0 FALSCH Soziales, Wohnen u. Behin. e 240,00 e 240,00 Studium, Lehre und Evaluation e 240,00 e 240,00 Kultur, Sport und Ersti e 240,00 e 240,00 Finanzen e 240,00 e 240,00 HoPo e 240,00 e 240,00 Fachschaften und Gremien e 240,00 e 240,00 Co Bafög und Stud.fin. c 150,00 a 130,00 Co Austausch u. Internal. c 150,00 a 130,00 Co hochschulpol. Bildung/Nachwuchs c 150,00 a 130,00 Co Eval. u Hochschulent. 0 - a 130,00 Co Internet und Technik c 150,00 a 130,00 Co Finanzen und Nachhaltigkeit c 150,00 a 130,00 Co Presse und Öffentl. 0 - a 130,00 Co Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit 0-0 FALSCH Co / Aut Ausländer d 160,00 c 150,00 Aut Queer Gender 0 - c 150,00 Aut Stud. Behind. 0 - c 150,00 Anzahl der bezahlten Referenten: HH-Plan , ,00 12 Monate , ,00 a 100,00 a 130,00 b 125,00 b 125,00 c 150,00 c 150,00 d 160,00 d 260,00 e 240,00 e 240,00

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