H O G E & C O L L E G E N
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- Lioba Claudia Hase
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1 D Hamburg Alsterufer 34 Tel Fax
2 Jahreshauptversammlung der Vertretervereinigung der selbständigen Versicherungsvermittler der Öffentlichen Versicherung Braunschweig e.v Beendigung von Agenturverträgen und deren Folgen Salzgitter, den 5. November 2010
3 Agenda I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag
4 Agenda I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag II. Einleitung Der Versicherungsagenturvertrag
5 Agenda I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag II. Einleitung Der Versicherungsagenturvertrag III. Beendigung von Handelsvertreterverträgen und deren Folgen Kündbarkeit (wann und wie?) Fristlose Kündigung Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen Freistellung bei Kündigung worauf muss der Vermittler achten? Wettbewerb und Vertragsende Ausgleichsanspruch
6 Agenda I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag II. Einleitung Der Versicherungsagenturvertrag III. Beendigung von Handelsvertreterverträgen und deren Folgen Kündbarkeit (wann und wie?) Fristlose Kündigung Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen Freistellung bei Kündigung worauf muss der Vermittler achten? Wettbewerb und Vertragsende Ausgleichsanspruch IV. Resümee und Fragen
7 I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Unsere Tätigkeitsfelder: Vertriebsrecht Versicherungsrecht Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht Allgemeines Strafrecht IT-Recht Allgemeines Zivilrecht Mediation Berufsträger: Acht Berufsträger Mehrere Fachanwaltschaften Kooperation: ÖRAG AVV Anwaltsnetzwerk
8 I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Geboren: 1970 Zulassung als Rechtsanwalt: 2000 Ausbildung: Universität Hamburg Fremdsprachen: Englisch Zusatzausbildung: Wirtschaftsmediator Tätigkeitsschwerpunkte: - Vertriebsrecht - Versicherungsrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Wirtschaftsstrafrecht - Arbeitsrecht
9 I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag
10 II. Einleitung
11 II. Einleitung 1. Versicherungsagenturvertrag?
12 II. Einleitung 1. Versicherungsagenturvertrag? - Versicherung - Vertrag - Agentur Agent ist die veraltete Bezeichnung für einen geschäftsmäßig handelnden Vertreter (Creifeld, 1973)
13 II. Einleitung 1. Versicherungsagenturvertrag? - Versicherung - Vertrag - Agentur Agent ist die veraltete Bezeichnung für einen geschäftsmäßig handelnden Vertreter (Creifeld, 1973) - 43 VVG a.f. Überschrift Gesetzliche Vollmacht des Agenten aber: keine Definition
14 II. Einleitung 1. Versicherungsagenturvertrag? - Versicherung - Vertrag - Agentur Agent ist die veraltete Bezeichnung für einen geschäftsmäßig handelnden Vertreter (Creifeld, 1973) - 43 VVG a.f. Überschrift Gesetzliche Vollmacht des Agenten aber: keine Definition - 43 ÖVVG Versicherungsagent ist, wer von einem Versicherer ständig damit betraut ist, für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen.
15 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB
16 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB 2. Vertragsschluss - grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, 85 HGB
17 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB 2. Vertragsschluss - grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, 85 HGB - kommt in der Praxis nicht vor
18 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB 2. Vertragsschluss - grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, 85 HGB - kommt in der Praxis nicht vor 3. Vertragsinhalte - grundsätzlich vertraglich vereinbarte Regelung
19 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB 2. Vertragsschluss - grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, 85 HGB - kommt in der Praxis nicht vor 3. Vertragsinhalte - grundsätzlich vertraglich vereinbarte Regelung - aber: Gesetz ist häufig nicht abbedingbar und geht vor
20
21 1. Beendigung (wann und wie?) - Wann? jederzeit von beiden Seiten
22 1. Beendigung (wann und wie?) - Wann? jederzeit von beiden Seiten - Wie? formlos (auch konkludent), es sei denn, andere vertragliche Regelung regelmäßig aber schriftlich zu Beweiszwecken
23 1. Beendigung (wann und wie?) - Wann? jederzeit von beiden Seiten - Wie? formlos (auch konkludent), es sei denn, andere vertragliche Regelung regelmäßig aber schriftlich zu Beweiszwecken 2. Fristlose Kündigung - Der Vertrag kann von jedem Teil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden ( 89a HGB)
24 - aber: 314 Abs. 2 BGB
25 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung
26 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung außer: Unzumutbarkeit der Fortsetzung
27 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung außer: Unzumutbarkeit der Fortsetzung - Überlegungsfrist keine zwei Wochen gem. 626 Abs. 2 BGB
28 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung außer: Unzumutbarkeit der Fortsetzung - Überlegungsfrist keine zwei Wochen gem. 626 Abs. 2 BGB aber: nicht länger als 6 8 Wochen (keine Vorratskündigung)
29 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung außer: Unzumutbarkeit der Fortsetzung - Überlegungsfrist keine zwei Wochen gem. 626 Abs. 2 BGB aber: nicht länger als 6 8 Wochen (keine Vorratskündigung) 3. Rechtsfolgen: wirksame außerordentliche Kündigung - Vertragsverhältnis ist mit Zugang der Kündigung beendet
30 - HV darf für Mitbewerber tätig werden
31 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot
32 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot außer: 90a HGB, Lossagung
33 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot außer: 90a HGB, Lossagung - ggfs. Ausschluss Ausgleichsanspruch, 89b HGB, wenn Kündigung durch Unternehmer wg. schuldhaften Verhaltens HV
34 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot außer: 90a HGB, Lossagung - ggfs. Ausschluss Ausgleichsanspruch, 89b HGB, wenn Kündigung durch Unternehmer wg. schuldhaften Verhaltens HV - ggfs. ausgleichserhaltend, wenn HV gekündigt hat und begründeter Anlass bestand
35 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot außer: 90a HGB, Lossagung - ggfs. Ausschluss Ausgleichsanspruch, 89b HGB, wenn Kündigung durch Unternehmer wg. schuldhaften Verhaltens HV - ggfs. ausgleichserhaltend, wenn HV gekündigt hat und begründeter Anlass bestand - Schadenersatz 89a Abs. 2 HGB
36 4. Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen - Wann: Jederzeit, wenn beide Seiten es wollen
37 4. Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen - Wann: Jederzeit, wenn beide Seiten es wollen - Folgen: hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab
38 4. Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen - Wann: Jederzeit, wenn beide Seiten es wollen - Folgen: hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab 5. Freistellung bei Kündigung, worauf muss der Vermittler achten? - Wenn vertraglich vereinbart, ja
39 4. Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen - Wann: Jederzeit, wenn beide Seiten es wollen - Folgen: hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab 5. Freistellung bei Kündigung, worauf muss der Vermittler achten? - Wenn vertraglich vereinbart, ja - Wenn nicht vertraglich vereinbart, eigentlich nicht, aber: wenn berechtigtes Interesse des Unternehmens vorliegt aber: kaum Sanktionsmöglichkeiten
40 - Folgen: Kundenkontakt und Wettbewerb verboten Unternehmen muss vergüten
41 - Folgen: Kundenkontakt und Wettbewerb verboten Unternehmen muss vergüten 6. Vertragsende und Wettbewerb - Grundsätzlich: frei
42 - Folgen: Kundenkontakt und Wettbewerb verboten Unternehmen muss vergüten 6. Vertragsende und Wettbewerb - Grundsätzlich: frei - ggfs. nachvertragliches Wettbewerbsverbot, 90a HGB
43 - Folgen: Kundenkontakt und Wettbewerb verboten Unternehmen muss vergüten 6. Vertragsende und Wettbewerb - Grundsätzlich: frei - ggfs. nachvertragliches Wettbewerbsverbot, 90a HGB - UWG ist einzuhalten
44 7. Ausgleichsanspruch - Sinn und Zweck
45 7. Ausgleichsanspruch - Sinn und Zweck - Ausschluss
46 7. Ausgleichsanspruch - Sinn und Zweck - Ausschluss - Höhe Grundsätze Gesetz - Altersvorsorge
47 7. Ausgleichsanspruch - Sinn und Zweck - Ausschluss - Höhe Grundsätze Gesetz - Altersvorsorge - Geltendmachung (1 Jahr nach Vertragsende)
48 IV. Resümee und Fragen
49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Alsterufer 34 D Hamburg Tel.: Fax:
Referent: Dr. Stefan K. Reiß
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