H O G E & C O L L E G E N

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1 D Hamburg Alsterufer 34 Tel Fax

2 Jahreshauptversammlung der Vertretervereinigung der selbständigen Versicherungsvermittler der Öffentlichen Versicherung Braunschweig e.v Beendigung von Agenturverträgen und deren Folgen Salzgitter, den 5. November 2010

3 Agenda I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag

4 Agenda I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag II. Einleitung Der Versicherungsagenturvertrag

5 Agenda I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag II. Einleitung Der Versicherungsagenturvertrag III. Beendigung von Handelsvertreterverträgen und deren Folgen Kündbarkeit (wann und wie?) Fristlose Kündigung Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen Freistellung bei Kündigung worauf muss der Vermittler achten? Wettbewerb und Vertragsende Ausgleichsanspruch

6 Agenda I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag II. Einleitung Der Versicherungsagenturvertrag III. Beendigung von Handelsvertreterverträgen und deren Folgen Kündbarkeit (wann und wie?) Fristlose Kündigung Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen Freistellung bei Kündigung worauf muss der Vermittler achten? Wettbewerb und Vertragsende Ausgleichsanspruch IV. Resümee und Fragen

7 I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Unsere Tätigkeitsfelder: Vertriebsrecht Versicherungsrecht Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht Allgemeines Strafrecht IT-Recht Allgemeines Zivilrecht Mediation Berufsträger: Acht Berufsträger Mehrere Fachanwaltschaften Kooperation: ÖRAG AVV Anwaltsnetzwerk

8 I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Geboren: 1970 Zulassung als Rechtsanwalt: 2000 Ausbildung: Universität Hamburg Fremdsprachen: Englisch Zusatzausbildung: Wirtschaftsmediator Tätigkeitsschwerpunkte: - Vertriebsrecht - Versicherungsrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Wirtschaftsstrafrecht - Arbeitsrecht

9 I. Einführung in das Thema Vorstellung der Kanzlei Hoge & Collegen Vorstellung des Referenten Formulierung der Erwartungen an den Vortrag

10 II. Einleitung

11 II. Einleitung 1. Versicherungsagenturvertrag?

12 II. Einleitung 1. Versicherungsagenturvertrag? - Versicherung - Vertrag - Agentur Agent ist die veraltete Bezeichnung für einen geschäftsmäßig handelnden Vertreter (Creifeld, 1973)

13 II. Einleitung 1. Versicherungsagenturvertrag? - Versicherung - Vertrag - Agentur Agent ist die veraltete Bezeichnung für einen geschäftsmäßig handelnden Vertreter (Creifeld, 1973) - 43 VVG a.f. Überschrift Gesetzliche Vollmacht des Agenten aber: keine Definition

14 II. Einleitung 1. Versicherungsagenturvertrag? - Versicherung - Vertrag - Agentur Agent ist die veraltete Bezeichnung für einen geschäftsmäßig handelnden Vertreter (Creifeld, 1973) - 43 VVG a.f. Überschrift Gesetzliche Vollmacht des Agenten aber: keine Definition - 43 ÖVVG Versicherungsagent ist, wer von einem Versicherer ständig damit betraut ist, für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen.

15 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB

16 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB 2. Vertragsschluss - grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, 85 HGB

17 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB 2. Vertragsschluss - grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, 85 HGB - kommt in der Praxis nicht vor

18 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB 2. Vertragsschluss - grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, 85 HGB - kommt in der Praxis nicht vor 3. Vertragsinhalte - grundsätzlich vertraglich vereinbarte Regelung

19 - also: Handelsvertreter im Sinne der 84 ff. HGB 2. Vertragsschluss - grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, 85 HGB - kommt in der Praxis nicht vor 3. Vertragsinhalte - grundsätzlich vertraglich vereinbarte Regelung - aber: Gesetz ist häufig nicht abbedingbar und geht vor

20

21 1. Beendigung (wann und wie?) - Wann? jederzeit von beiden Seiten

22 1. Beendigung (wann und wie?) - Wann? jederzeit von beiden Seiten - Wie? formlos (auch konkludent), es sei denn, andere vertragliche Regelung regelmäßig aber schriftlich zu Beweiszwecken

23 1. Beendigung (wann und wie?) - Wann? jederzeit von beiden Seiten - Wie? formlos (auch konkludent), es sei denn, andere vertragliche Regelung regelmäßig aber schriftlich zu Beweiszwecken 2. Fristlose Kündigung - Der Vertrag kann von jedem Teil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden ( 89a HGB)

24 - aber: 314 Abs. 2 BGB

25 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung

26 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung außer: Unzumutbarkeit der Fortsetzung

27 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung außer: Unzumutbarkeit der Fortsetzung - Überlegungsfrist keine zwei Wochen gem. 626 Abs. 2 BGB

28 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung außer: Unzumutbarkeit der Fortsetzung - Überlegungsfrist keine zwei Wochen gem. 626 Abs. 2 BGB aber: nicht länger als 6 8 Wochen (keine Vorratskündigung)

29 - aber: 314 Abs. 2 BGB ggfs. Abmahnung außer: Unzumutbarkeit der Fortsetzung - Überlegungsfrist keine zwei Wochen gem. 626 Abs. 2 BGB aber: nicht länger als 6 8 Wochen (keine Vorratskündigung) 3. Rechtsfolgen: wirksame außerordentliche Kündigung - Vertragsverhältnis ist mit Zugang der Kündigung beendet

30 - HV darf für Mitbewerber tätig werden

31 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot

32 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot außer: 90a HGB, Lossagung

33 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot außer: 90a HGB, Lossagung - ggfs. Ausschluss Ausgleichsanspruch, 89b HGB, wenn Kündigung durch Unternehmer wg. schuldhaften Verhaltens HV

34 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot außer: 90a HGB, Lossagung - ggfs. Ausschluss Ausgleichsanspruch, 89b HGB, wenn Kündigung durch Unternehmer wg. schuldhaften Verhaltens HV - ggfs. ausgleichserhaltend, wenn HV gekündigt hat und begründeter Anlass bestand

35 - HV darf für Mitbewerber tätig werden außer: nachvertragliches Wettbewerbsverbot außer: 90a HGB, Lossagung - ggfs. Ausschluss Ausgleichsanspruch, 89b HGB, wenn Kündigung durch Unternehmer wg. schuldhaften Verhaltens HV - ggfs. ausgleichserhaltend, wenn HV gekündigt hat und begründeter Anlass bestand - Schadenersatz 89a Abs. 2 HGB

36 4. Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen - Wann: Jederzeit, wenn beide Seiten es wollen

37 4. Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen - Wann: Jederzeit, wenn beide Seiten es wollen - Folgen: hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab

38 4. Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen - Wann: Jederzeit, wenn beide Seiten es wollen - Folgen: hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab 5. Freistellung bei Kündigung, worauf muss der Vermittler achten? - Wenn vertraglich vereinbart, ja

39 4. Einvernehmliche Aufhebung und ihre Folgen - Wann: Jederzeit, wenn beide Seiten es wollen - Folgen: hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab 5. Freistellung bei Kündigung, worauf muss der Vermittler achten? - Wenn vertraglich vereinbart, ja - Wenn nicht vertraglich vereinbart, eigentlich nicht, aber: wenn berechtigtes Interesse des Unternehmens vorliegt aber: kaum Sanktionsmöglichkeiten

40 - Folgen: Kundenkontakt und Wettbewerb verboten Unternehmen muss vergüten

41 - Folgen: Kundenkontakt und Wettbewerb verboten Unternehmen muss vergüten 6. Vertragsende und Wettbewerb - Grundsätzlich: frei

42 - Folgen: Kundenkontakt und Wettbewerb verboten Unternehmen muss vergüten 6. Vertragsende und Wettbewerb - Grundsätzlich: frei - ggfs. nachvertragliches Wettbewerbsverbot, 90a HGB

43 - Folgen: Kundenkontakt und Wettbewerb verboten Unternehmen muss vergüten 6. Vertragsende und Wettbewerb - Grundsätzlich: frei - ggfs. nachvertragliches Wettbewerbsverbot, 90a HGB - UWG ist einzuhalten

44 7. Ausgleichsanspruch - Sinn und Zweck

45 7. Ausgleichsanspruch - Sinn und Zweck - Ausschluss

46 7. Ausgleichsanspruch - Sinn und Zweck - Ausschluss - Höhe Grundsätze Gesetz - Altersvorsorge

47 7. Ausgleichsanspruch - Sinn und Zweck - Ausschluss - Höhe Grundsätze Gesetz - Altersvorsorge - Geltendmachung (1 Jahr nach Vertragsende)

48 IV. Resümee und Fragen

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Alsterufer 34 D Hamburg Tel.: Fax:

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