Vorentwurf. Lärmaktionsplan nach 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Gemeinde Schwaig bei Nürnberg. Schwaig b Nürnberg

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1 Zum Froschbrücklein Nürnberg Vorentwurf Tel Fax Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto BLZ Lärmaktionsplan nach 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes Gemeinde Schwaig bei Nürnberg Schwaig b Nürnberg Projekt Januar 2015 Auftraggeber: Gemeinde Schwaig b. Nürnberg Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Udo Maier

2 Inhaltsverzeichnis 1 EINFÜHRUNG 3 2 LÄRMQUELLEN UND ÖRTLICHE SITUATION 4 3 RECHTLICHER HINTERGRUND Lärmkarten und Lärmaktionsplan Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen Lärmsanierung an bestehenden Straßenverkehrswegen 9 4 ERGEBNIS DER KARTIERUNG GEM. 34. BIMSCHV Isophonenkarte Anzahl der betroffenen Personen 13 5 ERGEBNIS DER KARTIERUNG GEM. RLS LÄRMMINDERUNGSMAßNAHMEN vorhandene oder bereits geplante Maßnahmen Maßnahmen der nächsten fünf Jahre Weitere Lärmminderungsmaßnahmen Langfristige Strategie 22 7 BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT Information der Öffentlichkeit Bewertung der Bürgervorschläge 22 8 MAßNAHMENVERWIRKLICHUNG 22 9 ZUSAMMENFASSUNG 24

3 1 Einführung Auf Grundlage des 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind von den zuständigen Behörden für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen ein Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Laut 47e BImSchG, in Verbindung mit Art. 8a Bayer. Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) sind die Gemeinden für die Erstellung von Lärmaktionsplänen an Hauptverkehrsstraßen zuständig. Durch die Lärmkartierungsverordnung (34. BImSchV) wird das Ermittlungsverfahren für die Lärmsituation festgelegt. Danach sind bestimmte Lärmpegelbereiche darzustellen und es ist die Anzahl der Menschen innerhalb der jeweiligen Pegelbereiche anzugeben. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde für die Lärmkartierung hat ermittelt, dass in der Gemeinde Schwaig mehr als 50 Betroffene einem Lärmpegel von LDEN > 67 db(a) bzw. von LNight > 57 db(a) ausgesetzt sind, wodurch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich ist. Seite 3 von 24

4 2 Lärmquellen und örtliche Situation In der Lärmaktionsplanung sind folgende Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Gemeindegebiet Schwaig zu berücksichtigen (für die Lärmaktionsplanung der Bundesautobahn B 3 ist die Regierung von Mittelfranken zuständig): Bundesstraßen B 14 Staatsstraße St 2241 Quelle: Rauminformationssystem RIS Bayern Übersichtslageplan (B14 = blau, Staatsstraße St 2241 = rot) Die Bundesstraße B 14 führt als überregionale Verkehrsachse von der mittleren Oberpfalz kommend über Nürnberg nach Ansbach. In ihrem Verlauf knüpft die B 14 an die Bundesautobahn A 9 (AS Lauf Nord) sowie an die A 3 (AS Nürnberg Mögeldorf) an. Im Nahbereich zu Nürnberg stellt die B 14 eine bedeutende Verbindungsstraße für den Pendlerverkehr aus dem östlichen Nürnberger Land über Lauf, Rückersdorf und den Schwaiger Ortsteil Behringersdorf nach Nürnberg dar. Die letzte amtliche Verkehrszählung aus dem Jahr 2010 ergab im Bereich Behringersdorf eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von rund Fahrzeugen. Der LKW-Anteil liegt bei 2,3 % am Tag und 2,9 % in der Nacht. Seite 4 von 24

5 Die Entwicklung der Ortsdurchfahrt der letzten 25 Jahre ergibt sich wie folgt: Jahr DTV (Kfz/24h) Erkennbar ist die starke Zunahme nach der Wiedervereinigung 1989 mit einem Höhepunkt der Verkehrsbelastung im Jahr In den letzten Jahren ist die Verkehrsentwicklung rückläufig und liegt sogar unter dem Wert von Die Staatsstraße St 2241 führt als regionale Verkehrsverbindung von Hiltpoltstein über Schnaittach, Lauf und über Schwaig nach Nürnberg Mögeldorf und Laufamholz. Im Nahbereich zu Nürnberg verläuft die St 2241 südlich des Pegnitzgrundes parallel zur B 14 (nördlich der Pegnitz). Sie stellt ebenso wie die B 14 eine bedeutende Verbindungsstraße für den Pendlerstrom aus dem östlichen Nürnberger Land über Lauf, Röthenbach a. d. Pegnitz und Schwaig nach Nürnberg dar. Die letzte amtliche Verkehrszählung aus dem Jahr 2010 ergab im Bereich Schwaig eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von rund Fahrzeugen. Der LKW-Anteil liegt bei 3,8 % am Tag und 4,8 % in der Nacht. Die Entwicklung der Ortsdurchfahrt der letzten 25 Jahre ergibt sich wie folgt: Jahr DTV (Kfz/24h) Erkennbar ist die starke Zunahme nach der Wiedervereinigung 1989 mit einem Höhepunkt der Verkehrsbelastung im Jahr Bis 2005 war die Verkehrsentwicklung rückläufig. Eine leichte Zunahme ergab die Zählung im Jahr Seite 5 von 24

6 LÄRMAKTIONSPLAN SCHWAIG B. NÜRNBERG Die Bundesstraße B 14 führt in Schwaig durch die Ortsdurchfahrt des Ortsteils Behringersdorf, die Staatsstraße St 2241 verläuft durch Schwaig. Dadurch besteht eine hohe Lärmbelastung für die Anwohner im Nahbereich der beiden Straßenverkehrsachsen. Die Gemeinde Schwaig hat rund Einwohner. Entlang der Ortsdurchfahrten sind im wesentlichen Wohn- und Mischgebietsbebauungen betroffen, siehe Flächennutzungsplan (Vorentwurf vom November 2011): Flächennutzungsplan Gemeinde Schwaig (Vorentwurf Nov. 2011) Rechtlicher Hintergrund Lärmkarten und Lärmaktionsplan Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit ein gemeinsames Konzept zur Verminderung von Umgebungslärm festzulegen. Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom (Richtlinie 2002/49/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die LärmSeite 6 von 24

7 belastung der Bevölkerung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen und im Bereich großer Flughäfen zu erfassen und bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne aufzustellen. Die EG-Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 24.Juni 2005 (BGBl. I S. 1794) in nationales Recht umgesetzt. Artikel 1 des Gesetzes fügt in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einen sechsten Teil Lärmminderungsplanung ( 47a 47f) ein. Nach 47c BImSchG sind bis zum für die Ballungsräume mit mehr als Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca Kfz/24h), Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen pro Jahr und Großflughäfen Lärmkarten zu fertigen. Bis zum sind nach 47d BImSchG für diese Ballungsräume und Orte in der Nähe dieser Verkehrswege bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die kleineren Ballungsräume mit mehr als Einwohnern und Hauptverkehrswege mit der Hälfte des Verkehrsaufkommens (Hauptverkehrsstraßen > Kfz/24h) gelten entsprechende Fristen bis 2012 bzw Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre nach ihrer Erstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu unterrichten. Die Anforderungen an die Lärmkarten hat die Bundesregierung durch die Verordnung über die Lärmkartierung vom (34. BImSchV, BGBl. I, S. 516) festgelegt. Die bis zur Einführung harmonisierter europäischer Regelungen vorläufigen Berechnungsverfahren für Lärmkarten nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden am bekannt gemacht und im Bundesanzeiger Nr. 154a veröffentlicht. Im Einzelnen sind folgende Verfahren anzuwenden: VBUS: vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen; VBUSch: vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen; VBUF: vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flughäfen; Seite 7 von 24

8 VBUI: vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe. Die Anzahl der durch den Umgebungslärm belasteten Personen und Flächen wird durch die vorläufige Berechnungsmethode VBEB vorgenommen. Messungen sind nach der 34. BImSchV nicht vorgesehen. Nach den Berechnungsvorschriften werden für Immissionsorte in ca. 4 m Höhe über dem Boden die äquivalenten Dauerschallpegel für die Zeiträume Tag-Abend-Nacht als Index LDEN (Day, Evening, Night) und die Nacht als Index LNight berechnet. Der Dauerschallpegel LDEN wird aus den Kenngrößen LDay für den Zeitraum von 6.00 bis Uhr, LEvening für den Zeitraum von bis Uhr und LNight für den Zeitraum von bis 6.00 Uhr ermittelt; die höhere Störwirkung von Geräuschen in den Abend- und Nachtstunden wird dabei durch Zuschläge berücksichtigt. Auslösewerte für Lärmaktionspläne sind weder durch die EU noch durch die Bundesregierung gesetzlich festgelegt. Das Eisenbahnbundesamt erstellt die Lärmkarten für Schienenwege des Bundes. Nach Art. 8a des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) ist das Landesamt für Umwelt zuständig für die Ausarbeitung der Lärmkarten von Hauptverkehrswege. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Bundesautobahnen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen wurde den Regierungen übertragen. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen an Bundes- und Staatsstraßen verbleibt Aufgabe der Gemeinden, da diese Straßen mit dem Ziel- und Quellverkehr einen stärkeren örtlichen Bezug haben. 3.2 Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind die jeweiligen materiellen Regelungen des nationalen Fachrechts heranzuziehen. Seite 8 von 24

9 Nach 41 Abs. 1 BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nach 41 Abs. 2 BImSchG nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden. Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung wird durch die Immissionsgrenzwerte (sog. Vorsorgewerte) nach 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung vom (16. BImSchV, BGbl. I S. 1036) konkretisiert. Für die einzelnen Nutzungen sind folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt: Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime: tags: 57 db(a) nachts: 47 db(a) Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete: tags: 59 db(a) nachts: 49 db(a) Misch-, Kern- und Dorfgebiete: tags: 64 db(a) nachts: 54 db(a) Gewerbegebiete: tags: 69 db(a) nachts: 59 db(a) Nach 3 der Verkehrslärmschutzverordnung sind die Beurteilungspegel für Straßen nach Anlage 1 und für Schienenwege nach Anlage 2 dieser Verordnung zu berechnen. Treffen die in den Anlagen getroffenen Voraussetzungen nicht zu (einfache geometrische und verkehrliche Verhältnisse), erfolgt die Berechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990 RLS 90) bzw. der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03). 3.3 Lärmsanierung an bestehenden Straßenverkehrswegen Nach geltender Rechtslage besteht kein Rechtsanspruch auf eine Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen durch den Baulastträger. Auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen können jedoch im Rahmen der Seite 9 von 24

10 vorhandenen Mittel Zuwendungen für Lärmsanierungsmaßnahmen an vorhandenen Straßenverkehrswegen gewährt werden, wenn die folgenden Immissionsgrenzwerte außen vor Wohn- und Aufenthaltsräumen überschritten werden: Krankenhäuser, Kurheime, Altenheime, Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete: tags: 67 db(a) nachts: 57 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete: tags: 69 db(a) nachts: 59 db(a) Gewerbegebiete: tags: 72 db(a) nachts: 62 db(a) Einzelheiten regeln die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97, VkBl. 1997, S. 434) i. V. m. der Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom (AllMBl 2007, S. 208). Seite 10 von 24

11 4 Ergebnis der Kartierung gem. 34. BImSchV 4.1 Isophonenkarte Die Geräuschimmissionen von Verkehrswegen werden unter Berücksichtigung der durchschnittlichen jährlichen Verkehrsbelastung und weiterer Parameter (Lkw-Anteil, Geschwindigkeit, Straßenoberfläche, Steigung, Entfernung, Abschirmung...) nach der vorläufigen Berechnungsmethode für Umgebungslärm an Straßen VBUS berechnet. Die Darstellung der Lärmpegel erfolgt durch Linien gleichen Schalldrucks (Isophonen), die in den Karten durch farbige Flächen in einer 5 db(a) Abstufung dargestellt werden. Die Lärmkarten des LfU sind im Internet unter der Adresse abrufbar. Die nachfolgenden Abbildungen stellen die Schallimmissions-Situation der untersuchten Hauptverkehrsstraßen in Schwaig dar. Seite 11 von 24

12 Schallimmissionen Tag-Abend-Nacht LDEN Seite 12 von 24

13 Schallimmissionen Nacht L Night 4.2 Anzahl der betroffenen Personen Neben den Lärmkarten wurde auch die Anzahl der betroffenen Einwohner in den durch die Kartierungsverordnung (34. BImSchV) vorgegebenen Pegelgrenzen auf Grundlage der Berechnungsvorschrift VBEB (vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen) ermittelt. Die Personenzahl wird jeweils auf ganze Hunderterstellen auf- oder abgerundet. Die Angabe einer Betroffenheit beginnt bei 50 Einwohnern. Seite 13 von 24

14 Für die Gemeinde Schwaig ergeben sich folgende betroffene Einwohnerzahlen: Pegelbereich L Night [db(a)]: >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70 Einwohnerzahl: Pegelbereich L DEN [db(a)]: >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 Einwohnerzahl: Quelle: Verbindliche Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung gibt es nicht. Für die Lärmaktionsplanungen der Regierungen wurden als Anhalt Lärmwerte LDEN/LNight größer 67/57 db(a) sowie mehr als 50 Betroffene vorgegeben. In Schwaig ermittelte das LfU für die beiden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als Kfz/24 h (B 14, St 2241) folgende Betroffenenzahlen für diese Auslösewerte: Pegelbereich L Night [db(a)]: >57 Einwohnerzahl: 365 Pegelbereich L DEN [db(a)]: >67 Einwohnerzahl: 167 Seite 14 von 24

15 5 Ergebnis der Kartierung gem. RLS-90 Die Berechnung des Straßenlärms erfolgte nach dem Teilstückverfahren gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90. Die Berechnung wurde unter Verwendung des elektronischen Rechenprogramms SoundPLAN 7.3 durchgeführt. Insbesondere gehen in die schalltechnische Untersuchung folgende Daten ein: - die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h) - der Lkw-Anteil für Tag und Nacht pt/n - die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und für Lkw vzul - der Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche DStrO - die Steigung und das Gefälle (wenn > 5 %) - die Anteile aus der Einfachreflexion der Schallquelle an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen. Weiterhin wird beachtet: - die Luftabsorption - die Boden- und Meteorologiedämpfung - topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen (Lärmschutzwall/- wand) Zur Erstellung des digitalen Geländemodells wurde die digitale Flurkarte des Bayerischen Landesvermessungsamtes verwendet. Bestandsaufnahmen vor Ort mit Erfassung von Gebäudehöhen, Stockwerkszahlen sowie Aufnahme von sonstigen für die Schallausbreitung relevanten Gegebenheiten ergänzen den Datenbestand. Für die Ermittlung der Voraussetzungen für eine Lärmsanierung wurden die Verkehrszählungsergebnisse (SVZ) aus dem Jahr 2010 herangezogen. Die nachfolgenden Abbildungen stellen die Schallimmissions-Situation der untersuchten Hauptverkehrsstraßen in Schwaig mit der deutschen Richtlinie RLS-90 dar (die Schallimmissionen der Bundesautobahn A 3 wurden dabei nicht berücksichtigt). Seite 15 von 24

16 Schallimmissionen Tag L T Seite 16 von 24

17 Schallimmissionen Nacht L N 6 Lärmminderungsmaßnahmen Wie die Lärmkarten Schallimmissionen Tag LT und Schallimmissionen Nacht LN verdeutlichen, verlaufen die Bänder der hohen Schallimmissionen innerhalb der beiden Ortsdurchfahrten (B 14 durch Behringersdorf und St 2241 durch Schwaig) relativ gleichmäßig. Zur Visualisierung von Lärmbrennpunkten, die eine höhere Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm aufzeigen, wurden die gebäudescharfen Einwohnerwerte mit dem Schwellenwert von 60 db(a) in Verbindung gebracht, dessen Überschreitung eine gesundheitliche Gefährdung nahelegt. Seite 17 von 24

18 Bei der Berechnung werden nur noch Fassaden über dem Schwellenwert ausgewertet. Die Lärmbrennpunktdarstellung erhält man, in dem das gesamte Untersuchungsgebiet in ein Raster von 10 x 10 m aufgeteilt wird und für jedes Rasterfeld die Anzahl der Betroffenen im Umkreis von 100 m um dem jeweiligen Rasterpunkt ermittelt wird. Für die Darstellung wird das Ergebnis noch auf die Einheit Betroffene/km² umskaliert. Lärmbrennpunkte im Gemeindegebiet Schwaig entlang der St 2241 Bei den dargestellten Lärmbrennpunkten in Kreuzungsbereichen resultiert die höhere Betroffenheit aus dem sog. Ampel-Zuschlag, der für die Überschreitung des 60 db(a)- Schwellenwertes verantwortlich ist. Im Bereich der Max-Reger-Straße führen die hohe Wohndichte der mehrgeschossigen Wohnhäuser sowie die hier zulässige Höchstge- Seite 18 von 24

19 schwindigkeit von 100 km/h zu einer Überschreitung des Schwellenwertes und damit zur Hervorhebung als Lärmbrennpunkt. 6.1 vorhandene oder bereits geplante Maßnahmen Da es sich bei den beiden untersuchten Ortsdurchfahrten um überörtlich bedeutsame Straßenverkehrsverbindungen in der Baulast des Freistaates Bayern (Staatssstraße) bzw. der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraße) handelt, gibt es keine von der Gemeinde Schwaig bei Nürnberg veranlasste Schallschutzmaßnahmen. Allerdings wurden von den Eigentümern der Wohnhäuser entlang der beiden Verkehrswege auf weiten Strecken beinahe lückenlos Lärmschutzbauwerke aus unterschiedlichen Materialien entlang der Grundstücksgrenzen errichtet. Die Höhen dieser Lärmschutzwände liegen im Bereich zwischen 1,5 m und 3,0 m. Von Seiten des Straßenbaulastträgers, dem Staatlichen Bauamt Nürnberg, wurde für die Bundesstraße B 14 bereits in den frühen 90er Jahren ein Lärmsanierungsverfahren eingeleitet. Der Gemeinde Schwaig ist bekannt, dass ab ca bis 1993 Voruntersuchungen durchgeführt wurden und Pläne mit den als anspruchsberechtigt gekennzeichneten Wohnhäusern vorlagen. Es liegen aber keine Informationen vor, ob bzw. welche Hauseigentümer an der damaligen Lärmsanierungsmaßnahme teilgenommen haben. Im Rahmen der Lärmsanierung können Eigentümer von Wohngebäuden mit Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte auf Antrag eine Kostenerstattung von 75 % für passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster und Schalldämm-Lüfter) erhalten. Zum Stand November 2014 wurden Schallschutzfenster mit einem Kostenaufwand von ca. Euro eingebaut. Von der Entlastung profitieren ca... Einwohner. Entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße St 2241 durch Schwaig wurde ebenfalls bereits in den Jahren ab ca durch das Staatliche Bauamt Nürnberg eine Lärmsanierungsmaßnahme für die gesamte Ortsdurchfahrt initiiert. Auch hier liegen keine Informationen über die Realisierung von Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden vor. In der aktuell vorliegenden Prioritätenliste der durchzuführenden Lärmsanierungen des Staatlichen Bauamtes Nürnberg ist ab dem Jahr 2015 eine erneute Lärmsanierungsmaßnahme für die Ortsdurchfahrt Schwaig vorgesehen. Hier liegen für 60 Wohneinhei- Seite 19 von 24

20 ten die Anspruchsvoraussetzungen zur Lärmsanierung vor. Die Eigentümer der betroffenen Anwesen werden durch das Staatliche Bauamt Nürnberg noch im Frühjahr 2015 über die Möglichkeit des passiven Lärmschutzes schriftlich informiert. Die Durchführung der Lärmsanierung erfolgt auf Antrag des Eigentümers. 6.2 Maßnahmen der nächsten fünf Jahre Grundsätzlich lässt sich ein relativ breites Maßnahmenspektrum ausschöpfen. Die Potenziale der Lärmminderung liegen vor allem in straßenverkehrsrechtlichen Regelungen (z.b. Geschwindigkeitsbeschränkungen), da diese Maßnahmen i.d.r. schnell und kostengünstig umgesetzt werden können. Weitere Möglichkeiten liegen in - straßenbaulichen Maßnahmen (z.b. lärmoptimierte Fahrbahndecken) - verkehrstechnische Maßnahmen (z.b. mögliche Optimierung der Signalsteuerung), - stadtplanerische Maßnahmen (z.b. Ausrichtung und Eigenabschirmung von Gebäuden), - Maßnahmen an Gebäuden (z.b. Schallschutzfenster). Der Einsatz lärmoptimierter Asphalte erzielt Pegelminderungen bis zu -4 db(a). Bauliche Maßnahmen wie Selbstabschirmung durch Gebäude oder Lärmschutzbauwerke können -15 db(a) erreichen. Kurz- und mittelfristig realisierbare Maßnahmen bieten als Einzelmaßnahme relativ geringe Minderungspotentiale, so dass es immer einer Kombination effizienter Maßnahmen bedarf, um erhebliche Reduzierungen der Lärmbelastung zu erreichen. Für die beiden Ortsdurchfahrten der B 14 und St 2241 sind folgende Maßnahmen denkbar: - Einsatz lärmoptimierter Splitmastix-Asphalt: - 4 db(a), - Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h: - 3,2 db(a) im östlichen Bereich Beringersdorf und östlichen Bereich Schwaig. Seite 20 von 24

21 In Kombination lärmoptimierter Fahrbahnbelag und Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit können somit Pegelminderungen von mehr als 7 db(a) erreicht werden. In den Verkehrsfluss und in die Bausubstanz der Bundes- und Staatsstraßen eingreifende Maßnahmen erfolgen durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. Bei zukünftigen Deckenerneuerungen wird nach Angaben des Staatlichen Bauamtes Nürnberg das Thema lärmmindernder Asphalt eine zunehmend stärkere Rolle spielen und in lärmbelasteten Bereichen zu einer deutlichen Minderung des Straßenverkehrslärms beitragen. Die bereits begonnenen Lärmsanierungsmaßnahmen werden in den nächsten 5 Jahren fortgesetzt (Antragstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer vorausgesetzt). Da ein wesentlicher Anteil des Verkehrs aus Durchgangsverkehr besteht und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, sind weitere Lärmminderungsmaßnahmen nicht möglich (z.b. verkehrslenkende Maßnahmen, Ausweichrouten, Ortsumfahrung). 6.3 Weitere Lärmminderungsmaßnahmen Die Erörterung der Maßnahmen mit dem Straßenbaulastträger ergab: Eine Belagsanierung mit lärmoptimierten Belag kommt erst bei einer erforderlichen Deckenerneuerung in Betracht; Solch ein Belag ist z.b. Splittmastix lärmarm (SPM-LA); Die derzeitige Verkehrsfunktion der Bundesstraße und der Staatsstraße erlaubt keine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30. Allerdings wird die Möglichkeit der Reduzierung von 100 km/h auf 70 km/h bzw. von 70 km/h auf Tempo 50 km/h in Bereichen angrenzender Wohnbebauung geprüft. Für den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftern stehen derzeit im Rahmen der Lärmsanierung Haushaltsmittel zur Verfügung. Dabei ergeben sich folgende zeitliche Prioritäten: Lärmsanierung als passive Lärmschutzmaßnahme (Schallschutzfenster und Schalldämm-Lüfter) ab 2015, Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ab 2015, Seite 21 von 24

22 Belagsanierung bei Erforderlichkeit. 6.4 Langfristige Strategie Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine konkrete Ausarbeitung weiterer Maßnahmen nicht möglich. 7 Beteiligung der Öffentlichkeit 7.1 Information der Öffentlichkeit Die Lärmkartierungsergebnisse durch das LfU werden im Internet des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz veröffentlicht. Die kartierten Gemeinden wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf die Veröffentlichung schriftlich hingewiesen. Der mit den Fachplanungsträgern und dem Straßenbaulastträger abgestimmte Lärmaktionsplan wurde der Öffentlichkeit durch Aushang im Rathaus bekannt gemacht. Die Bürger hatten vom. bis 1 Monat Zeit, eigene Vorschläge und Anregungen einzubringen und so an der Planung mitzuwirken. Insgesamt haben. Bürger Vorschläge gemacht. 7.2 Bewertung der Bürgervorschläge 8 Maßnahmenverwirklichung Die Realisierbarkeit und die Terminierung der Lärmminderungsmaßnahmen für die Hauptverkehrsstraßen liegt nicht in der Hand der Gemeinde Schwaig, sondern erfolgt durch den zuständigen Baulastträger, dem Staatlichen Bauamt Nürnberg. Dies gilt insbesondere dann, wenn Eingriffe in den Verkehrsfluss (z.b. Geschwindigkeitsbeschränkungen) und in die Bausubstanz (z.b. lärmoptimierter Fahrbahnbelag) geplant sind. Seite 22 von 24

23 Das bereits für den Bereich der Bundesstraße B 14 im Ortsteil Behringersdorf begonnene Lärmsanierungsprogramm des Bundes wird fortgesetzt. Die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen werden vom Straßenbaulastträger in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraße B 14) bzw. des Freistaates Bayern (Staatsstraße St 2241) getragen. Von der Gemeinde Schwaig realisierbare Maßnahmen werden innerhalb der Verknüpfung zu städtebaulichen Maßnahmen und Planungen (z.b. durch Anordnung von Wohngebieten oder durch Festsetzungen in Bebauungsplänen) entschieden. Seite 23 von 24

24 9 Zusammenfassung Die Gemeinde Schwaig wird durch ihre beiden stark befahrenen Durchgangsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von derzeit Kfz/24h auf der B 14 und Kfz/24 h auf der St 2241 stark belastet. Als Lärmminderungsmaßnahmen kommen Geschwindigkeitsreduzierungen sowie der Einbau von lärmoptimierten Straßenbelägen in Betracht. Diese Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Staatlichen Bauamtes Nürnberg als Straßenbaulastträger, welches auch die z.t. bereits begonnenen Lärmsanierungsmaßnahmen (als passive Schallschutzmaßnahme an den Wohngebäuden) durchführt. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. den Freistaat Bayern. Die Gemeinde Schwaig wird realisierbare Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen städteplanerischen Maßnahmen (z.b. Aufstellung von Bebauungsplänen) durchführen. Nürnberg, den Udo Maier (Dipl.-Geogr.) um welt. Seite 24 von 24

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