Fragebogen. Beantwortung durch die Anstaltsleitung. Hinweis zur Ausfüllung des Fragebogens: Stichtag ist der Tag, an dem Sie den Fragebogen
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- Imke Scholz
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1 1 Anhang II Fragebogen Beantwortung durch die Anstaltsleitung Hinweis zur Ausfüllung des Fragebogens: Stichtag ist der Tag, an dem Sie den Fragebogen ausfüllen. 1. Baujahr der Anstalt, Belegung und Belegungsfähigkeit 1.1 Mit der Errichtung der Anstalt ist vor dem 1. Januar 1977 begonnen worden nach dem 1. Januar 1977 begonnen worden 1.2 Mit der Errichtung des Gebäudes, in dem die Sicherungsverwahrten untergebracht sind, ist vor dem 1. Januar 1977 begonnen worden nach dem 1. Januar 1977 begonnen worden 1.3 Wie viele Haftplätze stehen in der Anstalt a) für Strafgefangene, b) für Sicherungsverwahrte am Stichtag zur Verfügung? Bitte geben Sie jeweils zusätzlich an, wie viele dieser Haftplätze während der Ruhezeit ( 18 StVollzG) aa) für eine Einzelunterbringung, bb) für eine gemeinsame Unterbringung in der Anstalt zur Verfügung stehen. a) Haftplätze Strafgefangene insgesamt: aa) davon für Einzelunterbringung: bb) davon für gemeinsame Unterbringung: b) Haftplätze Sicherungsverwahrte insgesamt: aa) davon für Einzelunterbringung: bb) davon für gemeinsame Unterbringung:
2 2 1.4 Wie viele a) Strafgefangene, b) Sicherungsverwahrte sind am Stichtag in der Anstalt untergebracht? Bitte geben Sie jeweils zusätzlich an, wie viele Strafgefangene bzw. Sicherungsverwahrte am Stichtag während der Ruhezeit ( 18 StvollzG) aa) einzeln, bb) in Gemeinschaft untergebracht sind. a) Strafgefangene insgesamt : aa) davon einzeln Untergebrachte: bb) davon gemeinsam Untergebrachte: b) Sicherungsverwahrte insgesamt: aa) davon einzeln Untergebrachte: bb) davon gemeinsam Untergebrachte:
3 3 2. Unterbringung und Haftraumgestaltung 2.1 Bitte kreuzen Sie die für die Anstalt zutreffende Aussage an: Die Sicherungsverwahrung wird vollzogen a) in einem Hafthaus, in dem nur Sicherungsverwahrte untergebracht werden b) in einem vom Strafhaftbereich getrennten Hafthausflügel, in dem nur Sicherungsverwahrte untergebracht werden c) in einem Geschoss, in dem nur Sicherungsverwahrte untergebracht werden d) in keiner der zuvor genannten Möglichkeiten, sondern 2.2 Welche Größe (in Quadratmetern) weist a) der Einzelhaftraum eines Strafgefangenen, b) der Einzelhaftraum eines Sicherungsverwahrten durchschnittlich auf? (Erläuterung: Gemeint ist die zur Verfügung stehende Wohn- und Schlaffläche ohne eine eventuell vorhandene Nasszelle.) a) durchschnittliche Größe des Einzelhaftraums eines Strafgefangenen: Quadratmeter b) durchschnittliche Größe des Einzelhaftraums eines Sicherungsverwahrten: Quadratmeter 2.3 Bitte geben Sie an, wie viele Strafgefangene am Stichtag derzeit a) minimal, b) maximal während der Ruhezeit ( 18 StVollzG) in einem Gemeinschaftshaftraum untergebracht werden. a) minimal Strafgefangene b) maximal Strafgefangene 2.4 Bitte geben Sie an, wie viele Sicherungsverwahrte am Stichtag a) minimal, b) maximal während der Ruhezeit ( 18 StVollzG) in einem Gemeinschaftshaftraum untergebracht werden. a) minimal Sicherungsverwahrte b) maximal Sicherungsverwahrte 2.5 Gibt es in der Abteilung für Strafgefangene einen Wohngruppenvollzug?
4 4 Wenn ja, machen Sie bitte einige Angaben zur Ausgestaltung des Wohngruppenvollzugs in der Abteilung für Strafgefangene (2.5.1 bis 2.5.5). Wenn nein, fahren Sie bitte mit der Beantwortung der Frage 2.6 fort Anzahl der Wohngruppen: durchschnittliche Gruppengröße der Wohngruppen: Werden die Strafgefangenen, die in einer Wohngruppe leben, in einem bspw. durch Türen oder Gitter abgeteilten Wohntrakt der Anstalt untergebracht? ja nein Sind den Wohngruppen Bedienstete, die sich dauerhaft um die Betreuung der Gruppe kümmern, fest zugeordnet? ja nein Stehen den Mitgliedern einer Wohngruppe innerhalb des Wohngruppenbereichs Gruppenräume zur Verfügung? ja nein Wenn ja, geben Sie bitte die zur Verfügung stehenden Gruppenräume an (bspw. Duschen, Teeküche, Fernsehräume etc.): 2.6 Gibt es in der Abteilung für Sicherungsverwahrte einen Wohngruppenvollzug? Wenn ja, machen Sie bitte einige Angaben zur Ausgestaltung des Wohngruppenvollzugs in der Abteilung für Sicherungsverwahrte (2.5.1 bis 2.5.5). Wenn nein, fahren Sie bitte mit der Beantwortung der Frage 2.7 fort Anzahl der Wohngruppen: durchschnittliche Gruppengröße der Wohngruppen:
5 Werden die Sicherungsverwahrten, die in einer Wohngruppe leben, in einem bspw. durch Türen oder Gitter abgeteilten Wohntrakt der Anstalt untergebracht? ja nein Sind den Wohngruppen Bedienstete, die sich dauerhaft um die Betreuung der Gruppe kümmern, fest zugeordnet? ja nein Stehen den Mitgliedern einer Wohngruppe innerhalb des Wohngruppenbereichs Gruppenräume zur Verfügung? ja nein Wenn ja, geben Sie bitte die zur Verfügung stehenden Gruppenräume an (bspw. Duschen, Teeküche, Fernsehräume etc.): 2.7 Welche Räume stehen gegebenenfalls über die in den Wohngruppen zur Verfügung stehenden Gruppenräume hinaus a) nur Strafgefangenen, b) nur Sicherungsverwahrten, c) Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten zur Nutzung in der Freizeit zur Verfügung (z.b. Koch-, Gemeinschafts-, Sport-, Freizeiträume)? Erläuterung: Bitte benennen Sie unter a) und b) nur Räume, die ausschließlich der Nutzung durch Strafgefangene bzw. Sicherungsverwahrte vorbehalten sind. Geben Sie bitte Räume, die grundsätzlich beiden Gefangenengruppen wenn auch zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung stehen, unter c) an. a) Freizeiträume für Strafgefangene:
6 6 b) Freizeiträume für Sicherungsverwahrte: c) Freizeiträume für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte: 2.8 Unterscheidet sich die Ausstattung der Hafträume, die den Sicherungsverwahrten von der Anstalt zur Verfügung gestellt wird (Mobiliar, Nasszellen etc.), von der Ausstattung, die den Strafgefangenen zur Nutzung überlassen wird? ja nein Wenn ja, benennen Sie bitte den/die Unterschied(e): 2.9 Gibt es Gegenstände, mit denen nur eine der beiden Gefangenengruppen (Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte) ihre Hafträume ausstatten darf ( 19, 70 StVollzG)? ja nein
7 7 Wenn ja, benennen Sie bitte die Gegenstände, mit denen a) ausschließlich Strafgefangene, b) ausschließlich Sicherungsverwahrte ihre Hafträume ausstatten dürfen. a) Strafgefangene: b) Sicherungsverwahrte: 2.10 Gibt es Gegenstände, mit denen beide Gefangenengruppen (Strafgefangene und Sicherungsverwahrte) ihre Hafträume ausstatten dürfen ( 19,70 StVollzG), die jedoch einer der beiden Gefangenengruppen in unterschiedlicher Anzahl oder Ausstattung (Größe, Umfang usw.) gewährt werden? ja nein
8 8 Wenn ja, benennen Sie bitte die Gegenstände und die jeweilige Anzahl bzw. Ausstattung, in der die Gegenstände Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten gewährt werden. (Beispiel: Bildschirmgröße des Fernsehers von Strafgefangenen: 30 cm, Bildschirmgröße des Fernsehers von Sicherungsverwahrten: 40 cm) 2.11 Besteht in der Anstalt a) für Strafgefangene, b) für Sicherungsverwahrte die Möglichkeit zur Kleintierhaltung? a) Strafgefangene: ja nein b) Sicherungsverwahrte: ja nein Wenn Sie bei a) und/oder b) ja angekreuzt haben, geben Sie bitte an, welche Tiere erstens Strafgefangene und/oder zweitens Sicherungsverwahrte halten dürfen.
9 9 Erstens: Strafgefangene: Zweitens: Sicherungsverwahrte:
10 10 3. Tageseinteilung 3.1 Bitte geben Sie die regelmäßige Tageseinteilung der Anstalt a) für einen Strafgefangenen, b) für einen Sicherungsverwahrten an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) an. a) Strafgefangene Wecken Aufschluss Arbeitszeit Freizeit Aufenthalt im Freien (Freistunde) Einschluss Ruhezeit Uhr Uhr von bis Uhr von bis Uhr Dauer: Stunde(n) Uhr von bis Uhr b) Sicherungsverwahrte Wecken Aufschluss Arbeitszeit Freizeit Aufenthalt im Freien (Freistunde) Einschluss Ruhezeit Uhr Uhr von bis Uhr von bis Uhr Dauer: Stunde(n) Uhr von bis Uhr 3.2 Bitte geben Sie die regelmäßige Tageseinteilung der Anstalt a) für einen Strafgefangenen, b) für einen Sicherungsverwahrten an arbeitsfreien Tagen (Wochenenden) an. Uhr Uhr von bis Uhr Auf- Dauer: Stunde(n) Uhr von bis Uhr Uhr Uhr von bis Uhr Dauer: Stunde(n) Uhr von bis Uhr a) Strafgefangene Wecken Aufschluss Freizeit enthalt im Freien (Freistunde) Einschluss Ruhezeit b) Sicherungsverwahrte Wecken Aufschluss Freizeit Aufenthalt im Freien (Freistunde) Einschluss Ruhezeit
11 11 4. Freizeit, Freistunde, Taschengeld 4.1 Sicherungsverwahrte verbringen ihre Freizeit in der Regel grundsätzlich gemeinsam mit Strafgefangenen gelegentlich gemeinsam mit Strafgefangenen grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen Keine der zuvor genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr Folgendes: 4.2 Sicherungsverwahrte verbringen die Freistunde in der Regel grundsätzlich gemeinsam mit Strafgefangenen gelegentlich gemeinsam mit Strafgefangenen grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen Keine der zuvor genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr Folgendes: 4.3 Welche Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung werden a) nur Strafgefangenen, b) nur Sicherungsverwahrten, c) sowohl Strafgefangenen als auch Sicherungsverwahrten von der Anstalt angeboten? Erläuterung: Bitte benennen Sie unter a) und b) nur Freizeitangebote, die ausschließlich Strafgefangenen bzw. Sicherungsverwahrten angeboten werden. Zählen Sie bitte Freizeitangebote, die beiden Gefangenengruppen wenn auch zu unterschiedlichen Zeiten angeboten werden, unter c) auf.
12 12 a) Freizeitangebote für Strafgefangene: b) Freizeitangebote für Sicherungsverwahrte: b) Freizeitangebote für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte: 4.4 Haben a) Strafgefangene, b) Sicherungsverwahrte die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten selbst zu verpflegen? a) Strafgefangene: ja nein b) Sicherungsverwahrte: ja nein
13 Wie viele Sicherungsverwahrte machen von der Möglichkeit ( 132 StVollzG) Gebrauch, eigene Kleidung zu tragen? Anzahl: 4.6 Wie vielen Strafgefangenen ist (schätzungsweise) das Tragen eigener Kleidung gestattet ( 20 Abs. 2 Satz 1 StVollzG)? Anzahl: 4.7 Gibt die Anstalt Hilfestellung, damit der Sicherungsverwahrte bei seiner Kleidung für Reinigung, Instandsetzung und regelmäßigen Wechsel auf eigene Kosten sorgen kann? ja nein Wenn ja, beschreiben Sie bitte kurz, worin die Hilfestellung besteht. 4.8 Haben a) Strafgefangene, b) Sicherungsverwahrte die Möglichkeit, innerhalb der Anstalt alkoholische Getränke zu konsumieren? Wenn ja, geben Sie bitte jeweils an, ob und welchen Beschränkungen der Konsum unterliegt. a) Strafgefangene: ja nein Beschränkung: b) Sicherungsverwahrte: ja nein Beschränkung: 4.9 Wie viel Prozent der Eckvergütung beträgt das Taschengeld a) der Strafgefangenen b) der Sicherungsverwahrten? a) Strafgefangene: Prozent der Eckvergütung b) Sicherungsverwahrte: Prozent der Eckvergütung
14 14 5. Personal 5. Haben die in der Sicherungsverwahrung Tätigen eine spezielle Ausbildung für diesen Bereich erhalten bzw. an speziellen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen? Wenn ja, beschreiben Sie bitte jeweils kurz Art (bspw. Praktikum, interne oder externe Schulung usw.), Inhalt und Umfang der Ausbildung/Fortbildung. a) Abteilungsleiter: ja nein b) Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes: ja nein c) Beamte des Werkdienstes: ja nein d) Sozialarbeiter: ja nein e) Pädagogen: ja nein
15 15 f) Psychologen: ja nein g) Seelsorger: ja nein h) Ärzte: ja nein
16 16 6. Außenkontakte 6.1 Besuch Wie viele Stunden im Monat dürfen a) Strafgefangene, b) Sicherungsverwahrte Besuch empfangen? a) Strafgefangene: Stunden pro Monat b) Sicherungsverwahrte: Stunden pro Monat Wie viele der am Stichtag untergebrachten Sicherungsverwahrten haben sich bereits am im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Ihrer Anstalt befunden? Anzahl: Wie viele dieser Sicherungsverwahrten (Frage 6.1.2) haben im ersten Halbjahr 2006 (Januar bis Juni 2006) Besuch von einer/mehreren Personen empfangen, die nicht als ihr Verteidiger, Rechtsanwalt oder Notar tätig ist/sind? Anzahl: Wie viele dieser Sicherungsverwahrten (Frage 6.1.2) haben im ersten Halbjahr 2006 (Januar bis Juni 2006) mindestens einmal im Monat Besuch von einer/mehreren Personen empfangen, die nicht als ihr Verteidiger, Rechtsanwalt oder Notar tätig ist/sind? Anzahl: 6.2 Ehrenamtliche Vollzugshelfer Bitte geben Sie die Gesamtzahl der am Stichtag in der Anstalt zugelassenen ehrenamtlichen Vollzugshelfer ( 154 abs. 2 Satz 2 StvollzG) an. Geben Sie bitte überdies an, wie viele dieser ehrenamtlichen Vollzugshelfer a) ausschließlich in der Abteilung für Strafgefangene, b) ausschließlich in der der Abteilung für Sicherungsverwahrte, c) in beiden Abteilungen tätig sind. Gesamtzahl der ehrenamtlichen Vollzugshelfer: davon ausschließlich in der Abteilung für Strafgefangene tätig: davon ausschließlich in der Abteilung für Sicherungsverwahrte tätig: davon in beiden Abteilungen tätig: Welche Struktur weist die Tätigkeit der ehrenamtlichen Vollzugshelfer a) in der Abteilung für Strafgefangene, b) in der Abteilung für Sicherungsverwahrte auf?
17 17 a) Abteilung für Strafgefangene ausschließlich Einzelbetreuung ausschließlich Gruppenbetreuung sowohl Einzel- als auch Gruppenbetreuung b) Abteilung für Sicherungsverwahrte ausschließlich Einzelbetreuung ausschließlich Gruppenbetreuung sowohl Einzel- als auch Gruppenbetreuung 6.3 Wie viele Pakete dürfen a) Strafgefangene b) Sicherungsverwahrte pro Jahr empfangen? a) Strafgefangene: Pakete pro Jahr b) Sicherungsverwahrte: Pakete pro Jahr 6.4 Welches Gesamtgewicht (in Kilogramm) dürfen a) die Pakete Strafgefangener, b) die Pakete Sicherungsverwahrter pro Jahr haben? a) Strafgefangene: Kilogramm b) Sicherungsverwahrte: Kilogramm 6.5 Besteht a) für Strafgefangene, b) für Sicherungsverwahrte die Möglichkeit, nachfolgend benannte Kommunikationsmittel zu nutzen? Bitte geben Sie für den Fall, dass eine Möglichkeit der Nutzung besteht, zusätzlich an, ob und welchen Beschränkungen die Nutzung jeweils unterliegt. a) Strafgefangene haben die Möglichkeit, ein Festnetztelefon zu nutzen Beschränkung: ein Mobiltelefon zu benutzen Beschränkung: ein Faxgerät zu nutzen
18 18 Beschränkung: das Internet zu nutzen Beschränkung: -Programme zu nutzen Beschränkung: sonstige Kommunikationsmittel zu nutzen, nämlich Beschränkung(en): b) Sicherungsverwahrte haben die Möglichkeit, ein Festnetztelefon zu nutzen Beschränkung: ein Mobiltelefon zu nutzen Beschränkung: ein Faxgerät zu nutzen Beschränkung: das Internet zu nutzen Beschränkung: -Programme zu nutzen Beschränkung: sonstige Kommunikationsmittel zu nutzen, nämlich Beschränkung(en):
19 Bitte geben Sie durch Ankreuzen des jeweils zutreffenden Tabellenfeldes a) für Strafgefangene, b) für Sicherungsverwahrte an, wie die Überwachung des eingehenden Schriftwechsels gehandhabt wird. Differenzieren Sie dabei bitte zwischen Sicht- und Textkontrolle. (Erläuterung: Gemeint ist nur der übrige Schriftwechsel i. S. d. 29 Abs. 3 StVollzG). a) Strafgefangene generell Sichtkontrolle Textkontrolle beschränkt auf bestimmte Absender beschränkt auf bestimmte Strafgefangene beschränkt auf Stichproben keine Kontrollen Keine der in der Tabelle genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr Folgendes: b) Sicherungsverwahrte generell Sichtkontrolle Textkontrolle beschränkt auf bestimmte Absender beschränkt auf bestimmte Sicherungsverwahrte beschränkt auf Stichproben keine Kontrollen
20 20 Keine der in der Tabelle genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr 6.7 Bitte geben Sie durch Ankreuzen des zutreffenden Tabellenfeldes a) für Strafgefangene, b) für Sicherungsverwahrte an, wie die Überwachung des ausgehenden Schriftwechsels gehandhabt wird. Differenzieren Sie dabei bitte zwischen Sichtund Textkontrolle. (Erläuterung: Gemeint ist nur der übrige Schriftwechsel i. S. d. 29 Abs. 3 StVollzG). a) Strafgefangene generell Sichtkontrolle Textkontrolle beschränkt auf bestimmte Adressaten beschränkt auf bestimmte Strafgefangene beschränkt auf Stichproben keine Kontrollen Keine der in der Tabelle genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr Folgendes:
21 21 b) Sicherungsverwahrte Sichtkontrolle Textkontrolle generell beschränkt auf bestimmte Adressaten beschränkt auf bestimmte Sicherungsverwahrte beschränkt auf Stichproben keine Kontrollen Keine der in der Tabelle genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr Folgendes:
22 22 7. Arbeit, Aus- und Weiterbildung 7.1 In den Eigenbetrieben der Anstalt arbeiten Sicherungsverwahrte in der Regel grundsätzlich gemeinsam mit Strafgefangenen gelegentlich gemeinsam mit Strafgefangenen grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen Keine der zuvor genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr Folgendes: 7.2 In den Unternehmerbetrieben der Anstalt arbeiten Sicherungsverwahrte in Regel grundsätzlich gemeinsam mit Strafgefangenen gelegentlich gemeinsam mit Strafgefangenen grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen Keine der zuvor genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr Folgendes: 7.3 Die berufliche Aus- und Weiterbildung Sicherungsverwahrter erfolgt in der Regel grundsätzlich gemeinsam mit Strafgefangenen gelegentlich gemeinsam mit Strafgefangenen grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen Keine der zuvor genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr Folgendes: 7.4 Die schulische Ausbildung Sicherungsverwahrter erfolgt in der Regel
23 23 grundsätzlich gemeinsam mit Strafgefangenen gelegentlich gemeinsam mit Strafgefangenen grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen Keine der zuvor genannten Möglichkeiten trifft zu, zutreffend ist vielmehr Folgendes: 7.5 Wie viele a) Strafgefangene, b) Sicherungsverwahrte sind zum Stichtag beschäftigt Beschäftigungsart a) Strafgefangene b) Sicherungsverwahrte mit Hilfsarbeiten in Eigenbetrieben in Unternehmerbetrieben in einem freien Beschäftigungsverhältnis mit Selbstbeschäftigung im Rahmen beruflicher Bildungsmaßnahmen darunter Absolventen eines Fernstudiums im Rahmen schulischer Bildungsmaßnahmen im Rahmen arbeitstherapeutischer Maßnahmen aber von der Arbeitspflicht gemäß (130 i.v.m.) 42 Abs. 1 StVollzG freigestellt
24 Wie viele der am Stichtag untergebrachten Sicherungsverwahrten sind zum Stichtag unbeschäftigt wegen Krankheit a) Strafgefangene b) Sicherungsverwahrte mangels Arbeit weil sie zur Arbeit gemäß ( 130 i.v.m.) 41 Abs. 1 Satz 3 StVollzG nicht mehr verpflichtet sind aus anderen Gründen
25 25 8. Therapie 8.1 Welche Therapieangebote werden Sicherungsverwahrten in der Anstalt derzeit unterbreitet? Versuchen Sie bitte, die angebotenen Therapien zuzuordnen. Soweit dies nicht möglich ist, bitte ich Sie, die Therapieangebote zu spezifizieren. Psychotherapie (bspw. Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie, Psychoanalyse, systemische Therapie) Psychopharmakotherapie Hormonbehandlung Anti-Aggressions-Training sonstige Therapien, nämlich 8.2 Wie viele der am Stichtag untergebrachten Sicherungsverwahrte befinden sich derzeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung? Anzahl der Sicherungsverwahrten in psychologischer Behandlung Anzahl der Sicherungsverwahrten in psychiatrischer Behandlung Anzahl der Sicherungsverwahrten in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung
26 Stehen nach Ihrer Auffassung in sozialtherapeutischen Anstalten ausreichend Therapieplätze für Sicherungsverwahrte zur Verfügung? ja nein 8.4 Besteht nach Ihrer Auffassung seitens der sozialtherapeutischen Anstalten die hinreichende Bereitschaft, Sicherungsverwahrte aufzunehmen? ja nein
27 27 9. Vollzugslockerungen, Entlassungen, Todesfälle im Vollzug der Sicherungsverwahrung 9.1 Bitte geben Sie an, wie viele der am Stichtag in der Anstalt untergebrachten Sicherungsverwahrten innerhalb der vergangenen zwölf Monate (seit dem Stichtag) a) Ausgang, b) Urlaub, c) Ausgang und/oder Urlaub erhalten haben. Erläuterungen: Erbeten werden Angaben zu Vollzugslockerungen, die den Sicherungsverwahrten während des Vollzugs der Sicherungsverwahrung in Ihrer Anstalt gewährt wurden. Mit Ausgang ist gemeint die Gewährung von Ausgang gemäß 130 Abs. 1 i.v.m. 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG. Mit Urlaub ist gemeint die Gewährung von Urlaub aus der Haft gemäß 130 i.v.m. 13 StVollzG, von Urlaub aus wichtigem Anlass gemäß 130 i.v.m. 35 Abs. 1 StVollzG sowie von Urlaub zur Entlassungsvorbereitung gemäß 134 StVollzG. a) Anzahl der Sicherungsverwahrten, denen Ausgang gewährt wurde: b) Anzahl der Sicherungsverwahrten, denen Urlaub gewährt wurde: darunter Anzahl der Sicherungsverwahrten, denen Urlaub aus der Haft gemäß 130 i.v.m. 13 StVollzG gewährt wurde: c) Anzahl der Sicherungsverwahrten, denen Ausgang und/oder Urlaub gewährt wurde: 9.2 Bitte geben Sie an, wie viele Sicherungsverwahrte innerhalb der vergangenen zwölf Monate (seit dem Stichtag) aus dem Vollzug der Sicherungsverwahrung in die Freiheit entlassen wurden. Erläuterung: Gemeint sind Sicherungsverwahrte, die entlassen wurden, nachdem das Gericht die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt bzw. die Maßregel für erledigt erklärt hat. Anzahl: 9.3 Bitte geben Sie an, wie viele Sicherungsverwahrte innerhalb der vergangenen zwölf Monate (seit dem Stichtag) in der Anstalt gestorben sind. Anzahl:
28 Ergänzende Fragen 10.1 Welche Unterschiede bestehen über diesen Fragebogen hinaus zwischen dem Strafvollzug und dem Vollzug der Sicherungsverwahrung in Ihrer Anstalt? Bitte benennen Sie die Unterschiede nach Möglichkeit in einer Weise, die einen Vergleich erlaubt.
29 Ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung (Urteil des Zweiten Senats vom 05. Februar 2004, Az.: 2 BvR 2029/01) in Ihrer Anstalt ein (neues) Konzept, das auf eine Veränderung der Vollzugsgestaltung in der Sicherungsverwahrung abzielt, erarbeitet bzw. umgesetzt worden? Bisher ist kein (neues) Konzept erarbeitet worden. Ein (neues) Konzept ist in Bearbeitung. Ein (neues) Konzept ist bereits erarbeitet, jedoch noch nicht umgesetzt worden. Ein (neues) Konzept ist erarbeitet worden und befindet sich in der Umsetzung. Ein (neues) Konzept ist erarbeitet und umgesetzt worden. Bitte fügen Sie gegebenenfalls das Konzept als Anlage bei. Falls dies nicht möglich ist, erläutern Sie bitte das Konzept.
30 Erhalten Sicherungsverwahrte, die langfristig keine realistische Entlassungsperspektive haben und daher besonders lange untergebracht werden müssen, Vergünstigungen, die Sicherungsverwahrten mit besserer Entlassungs-perspektive nicht gewährt werden? ja nein Wenn ja, geben Sie bitte die zusätzlich gewährten Vergünstigungen an Welche Schwierigkeiten bestehen a) allgemein, b) speziell in Ihrer Anstalt, wenn es darum geht, Sicherungsverwahrten Vergünstigungen zu gewähren? a) allgemein: b) speziell in der Anstalt:
31 Raum für Anmerkungen und Kritik Bezeichnung (Name) der Justizvollzugsanstalt: Tag (Datum), an dem der Fragebogen ausgefüllt wurde: Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!
Einführung: Ziele der Arbeit und Gang der Darstellung 27
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Verzeichnis der Schaubilder 21 Verzeichnis der Tabellen 24 Einführung: Ziele der Arbeit und Gang der Darstellung 27 1. Teil: Die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung:
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