Grundlagen der Bankenabgabe Frankfurt,
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- Nicolas Hertz
- vor 8 Jahren
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1 Grundlagen der Bankenabgabe 2015 Frankfurt,
2 Übersicht Deutsche und Europäische Bankenabgabe im Vergleich Rechtliche Grundlagen Kreis der Beitragspflichtigen nach RStruktFG Systematik der Berechnung des Jahresbeitrags Zeitplan für die Übergangsperiode Festsetzung des jährlichen Beitragsvolumens Grundbeitrag eines Instituts Risikofelder und Risikoindikatoren Schätzung Melde- und Zahlungsfristen Anmerkungen: 1 Obwohl die nachfolgenden Informationen mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann die FMSA keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. 2 Die Präsentation dient als schematische Darstellung, für Zwecke der Meldung gelten vorrangig die einschlägigen Gesetze/Verordnungen und die detaillierte Darstellung im Leitfaden. 2
3 Deutsche und Europäische Bankenabgabe im Vergleich Deutsche Bankenabgabe 2011 bis 2014 Europäische Bankenabgabe (BRRD-UmsG) Zielvolumen 70 Mrd. 1% der gedeckten Einlagen aller beitragspflichtigen Institute Zieldatum./ Jährliches Beitragsvolumen ergibt sich aus der Summe der Einzelbeiträge ist vordefiniert (analog bisheriger Sonderbeitrag) Beitragsarten Jahresbeitrag Sonderbeitrag Jahresbeitrag Sonderbeitrag Beitragskomponenten relevante Passiva Derivate Kappungsgrenzen ja nein Berechnung Einzelberechnung je Kreditinstitut relevante Passiva diverse Risikoindikatoren Gesamtberechnung für alle Institute 3
4 Rechtliche Grundlagen Beitragsjahr 2015 Delegierte Verordnung (EU) 2015/63 (DV; unmittelbar geltendes Recht) Art. 99 ff. BRRD umgesetzt im RStruktFG RStruktFV-neu Zusätzlich ab dem Beitragsjahr 2016 Art. 67 ff. SRM-VO Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (bezieht sich auch auf Beiträge des Jahres 2015) 4
5 Kreis der Beitragspflichtigen nach RStruktFG CRR-Kreditinstitute gem. 2 Satz 1 Nr. 1: europarechtliche Definition des Kreditinstituts in Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Danach ist ein Kreditinstitut ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. 5
6 Kreis der Beitragspflichtigen nach RStruktFG CRR-Kreditinstitute (relevante Beispiele): - Bürgschaftsbanken sind nicht mehr beitragspflichtig - Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind keine CRR-KI - Landesförder-/Investitionsbanken werden beitragspflichtig - KfW bleibt aufgrund einer expliziten Ausnahmeregelung beitragsfrei (Art. 2 Abs. 5 Nr. 6 der Richtlinie 2013/36/EU) 6
7 Kreis der Beitragspflichtigen nach RStruktFG CRR-Wertpapierfirmen gem. 2 S. 1 Nr. 2: Wertpapierfirma ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 EG/2004/39 jede juristische Person, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gewerbsmäßig eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt und/oder eine oder mehrere Anlagetätigkeiten ausübt Folgen: WP-Firmen mit weniger als 730 T Mindestanfangskapital sind nicht beitragspflichtig Beiträge von WP-Firmen, die als Teil einer Gruppe von der EZB überwacht werden, werden auf den SRF (Single Resolution Fund) übertragen Beiträge von stand alone -WP-Firmen verbleiben im nationalen Fonds 7
8 Kreis der Beitragspflichtigen nach RStruktFG Unionszweigstellen gem. 2 Satz 1 Nr. 3: - inländische Unionszweigstellen gem. 2 Absatz 3 Nr. 31 SAG Folgen: - Vereinfachte Berechnung der Beiträge nach 1 Abs. 3 RStruktFV-neu - Beiträge der Unionszweigstellen verbleiben im nationalen Fonds 8
9 Zeitplan für die Übergangsperiode * Beitragsjahr Anteil des Jahresbeitrags am Zielvolumen = 1% der gedeckten Einlagen am % 100% Verteilung nach BRRD (nationale gedeckte Einlagen) ,25% 60% 40% ,25% 40% 60% ,25% 33,33% 66,67% ,25% 26,67% 73,33% ,25% 20% 80% ,25% 13,33% 86,67% ,25% 6,67% 93,33% ,25% 100% Verteilung nach SRM-VO (europäische gedeckte Einlagen) *gem. BRRD/SRM-VO (gemäß Artikel 8 Durchführungsverordnung (EU) 2015/81) 9
10 Schritt 1: Festsetzung des jährlichen Beitragsvolumens Summe der gedeckten Einlagen aller beitragspflichtigen Institute (CRR-KI, CRR-Wertpapierfirmen, Unionszweigstellen) zum x 1 % x 1/10 ( 12a RStruktFG; Stichtag ergibt sich aus Art. 20 (4) DV) 10
11 Schritt 2: Grundbeitrag eines Instituts (Art. 10-Passiva) Bilanzsumme (HGB-Einzelabschluss) i.d.r. zum Stichtag /. Gedeckte Einlagen nachträgliche Ermittlung oder Herleitung aus Quote./. Eigenmittel gem. Art. 3 S. 2 Nr. 16 DV bzw. haftendes Eigenkapital gem. 10 (2) KWG a.f. = Art. 10-Passiva zur Abgrenzung von den relevanten Passiva ( 12b Abs. 5 RStruktFG; 3 Absätze 2 und 4 RStruktFV-neu) 11
12 zu Schritt 2: Grundbeitrag eines Instituts (Pauschalbeiträge) Institute mit einer Bilanzsumme < oder = 3 Mrd. und Art. 10-Passiva < oder = 300 Mio. zahlen definierte Pauschalbeiträge von bis , sofern sie kein erhöhtes Risikoprofil aufweisen oder der auf sie entfallende rechnerische Anteil am jährlichen Zielvolumen nicht niedriger als der relevante Pauschalbeitrag (Günstigerprüfung durch FMSA) ist. (Art. 10 und Art. 20 (5) DV; 2 RStruktFV-neu) 12
13 zu Schritt 2: Grundbeitrag eines Instituts (Pauschalbeiträge) Art. 10-Passiva bis Pauschalbeiträge 50 Mio Mio Mio Mio Mio Mio
14 Schritt 2: Grundbeitrag eines Instituts mit Risikoanpassung nach Art. 5 DV Art. 10-Passiva./. 50% der gruppen-/ips-internen Verbindlichkeiten./. Verbindlichkeiten aus Derivatekontrakten (HGB-Bilanzierung) + Derivatepositionen (Wertansatz nach Berechnung für Leverage ratio)./. Förderkreditgeschäft./. Abzugspositionen für zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer und Wertpapierfirmen = relevante Passiva (Art. 5 (1) bis (4) DV; Derivate gem. 3 Absatz 3 RStruktFV-neu) 14
15 Schritt 2: Grundbeitrag eines Instituts - Institute mit Bilanzsumme < oder = 3 Mrd. und Art. 10-Passiva > 300 Mio. zahlen für ersten 300 Mio. EUR Art. 10 DV - Passiva einen Pauschalbetrag von Darüber hinaus gehende Art. 10-Passiva unterliegen der Standardberechnung gem. Art 4 bis 9 DV - Rückausnahmen (erhöhtes Risikoprofil und Günstigerprüfung) finden Anwendung 15
16 Schritt 2: Grundbeitrag eines Instituts - Institute mit Bilanzsumme > 3 Mrd. unterliegen der Standardberechnung gem. Art 4 bis 9 DV - Institute mit einer Bilanzsumme < oder = 3 Mrd. und einem erhöhten Risikoprofil unterliegen ebenfalls der Standardberechnung gem. Art 4 bis 9 DV 16
17 Schritt 3: Risikofelder und Risikoindikatoren (Übersicht) (vgl. Art. 6 und 7 DA) 1: Risikoexponierung (50%): Verschuldungsquote (1/3) Kapitalquote (1/3) Gesamtrisikoexponierung (1/3) 3: Relevanz eines Instituts für die Stabilität des Finanzsystems oder der Wirtschaft (10%): Anteil der Interbankendarlehen und - einlagen des Instituts an den gesamten Interbankendarlehen und - einlagen in der EU (100%) 2: Stabilität und Diversifizierung der Finanzquellen (20%): Liquiditätskennzahl im Laufzeitband 1 (100%) 4: Zusätzliche Risikoindikatoren (20%): Handelstätigkeiten, außerbilanzielle Risiken und Derivate (45%) Mitgliedschaft in einem institutsbezogenen Sicherungssystem (45%) Finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln (10%) 17
18 Schritt 3: Risikofelder und Risikoindikatoren (mathematisches Verfahren I) - Vorgehen für jeden Einzelindikator: - Erstellung einer Rangfolge der Berechnungsergebnisse, Beispiel: 1,00 (KI 1), 1,17 (KI 2), 32,23 (KI 905) - Ermittlung der Anzahl der Klassen aufgrund der Zahl der Werte (ohne Institute, die nur Pauschalbeiträge zahlen) und der Schiefe der Verteilung - Gleichmäßige Zuweisung der nach Rangfolge sortierten Institute zu den Klassen - Zuweisung des Positionswertes (zwischen 1 und 1000) der jeweiligen Klasse an alle Institute der jeweiligen Klasse - Sonderfälle: a) Digitale Größen (Ja/Nein) Zuweisung des minimalen/maximalen Positionswertes b) Indikatoren mit vielen Nullwerten (z.b. Derivatepositionen) große Klasse mit minimalen Positionswert (vgl. Anhang I zur DV) 18
19 Schritt 3: Risikofelder und Risikoindikatoren (mathematisches Verfahren II) - Verknüpfung der Einzelindikatoren: a) Bildung des gewichteten, arithmetischen Mittels innerhalb eines Risikofeldes; Beispiel: Positionswerte der drei Einzelindikatoren im Risikofeld 1: 10, 500 und 990; arithmetisches Mittel: 500 b) Bildung des gewichteten, geometrischen Mittels über die Positionswerte der vier Risikofelder c) Mathematische Umsetzung des unter b) ermittelten Durchschnittswerts in einen institutsspezifischen Riskoanpassungsmultiplikator, der im Ergebnis jedem Institut einen individuellen Multiplikator (zum Grundbeitrag) innerhalb einer Bandbreite von 0,8 bis 1,5 zuweist (vgl. Anhang I zur DV) 19
20 Schritt 3: Risikofelder und Risikoindikatoren (mathematisches Verfahren III) - Ermittlung des Jahresbeitrags : JJJJJJJJJJJJJ = = jährl. Beitragsvolumen abzgl. Pauschalbeiträge x GGGGGGGGGGGG i x RRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR i N i=1 [GGGGGGGGGGGG i x RRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR i ] (vgl. Anhang I zur DV) 20
21 Schätzung Falls die Institute der FMSA die Informationen nicht fristgemäß übermitteln, werden der Beitragsberechnung von der FMSA geschätzte Daten oder eigene Annahmen zugrunde gelegt. Hierbei kann die FMSA das betreffende Institut mit dem höchsten Risikoanpassungsmultiplikator (Faktor 1,5) belegen. vgl. (Art. 17 (1) und (2) DV) 21
22 Melde- und Zahlungsfristen Meldefristen: Alle Informationen und Daten sind von den Instituten in elektronischer und in Papierform bis spätestens 01. September 2015 der FMSA zu übermitteln (Art. 20 Abs. 3 DV). Bescheiderstellung: Die Entscheidung über die Festsetzung der Jahresbeiträge wird den Instituten bis spätestens 30. November 2015 mitgeteilt (Art. 20 Abs. 1 Satz 4 DV). Zahlungstermin Bankenabgabe: Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. Dezember 2015 zu entrichten (Art. 20 Abs. 2 DV). 22
23 Kontakt: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Abteilung Restrukturierungsfonds Taunusanlage Frankfurt Tel.: 069/ info-restrukturierungsfonds@fmsa.de 23
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