Kooperatives Fallmanagement am Beispiel des Landkreises Bautzen als optierende Kommune Amt für Arbeit und Soziales (SGB II), Kreisjugendamt - ASD
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- Clemens Böhler
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1 Kooperatives Fallmanagement am Beispiel des Landkreises Bautzen als optierende Kommune Amt für Arbeit und Soziales (SGB II), Kreisjugendamt - ASD (SGB VIII) und BBZ Bautzen e.v. -offene Jugendwerkstatt
2 Landkreis in Zahlen: Fläche: Hektar Einwohner: (12/05) Anzahl der 0-27 Jährigen: (06/06) Bedarfsgemeinschaften: (02/07) Anteil der U 25 in BG: (02/07) (ohne Schüler)
3 Amt für Arbeit und Soziales Bautzen Der Landkreis Bautzen ist als optierende Kommune seit anerkannter Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne des 6 Abs.1 Satz1 Nr. 2 SGB II Die Hauptaufgaben bestehen in der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung sowie der Gewährung von Eingliederungsleistungen: Beispielhafte Aufführung: Eingliederung U 25 UBV/ Mobi- Leistungen - Bewerbungskostenbeihilfe - Reisekostenbeihilfe, - Ausrüstungsbeihilfe, - Fahrkostenbeihilfe, - Umzugskostenbeihilfe etc. Verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung: - Vermittlung durch Dritte (zusätzliche und individuelle Unterstützung zur Vermittlung Jugendlicher in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse - Helferausbildung (für Jugendliche welche für Berufsausbildung nicht geeignet sind) - Bewerbungstraining - Prämie für Vermittlung ( ) - Qualifizierungsprojekt mit Erwerb des PKW-Führerschein - Qualifizierung zum Sicherungsposten Deutsche Bahn - Förderung der beruflichen Weiterbildung (Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung der Vermittlungsfähigkeit in Bezug auf die aktuellen Anforderungen des aktuellen Arbeitsmarktes z.b. Schweißerpass, Staplerschein, SAP-Grundkurs - Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung f. Jugendliche mit Kompetenzfeststellung - Offene Jugendwerkstatt (Schnittstelle)
4 Berufsberatung UBV/ Mobi- Leistungen - Bewerbungskostenbeihilfe - Reisekostenbeihilfe, - Umzugskostenbeihilfe etc. - Bei Bedarf Überbrückungsbeihilfe in Form von einem Darlehen - Ausrüstungsbeihilfe - abh. Verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung - Arbeitsgelegenheit mit Erwerb des Hauptschulabschlusses (einfacher oder qualifizierter Hauptschulabschluss durch externe Vorbereitung auf Schulfremdenprüfung an einer Mittelschule im Landkreis) - Berufliche Erstausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE, Förderung des Erwerb des Berufsabschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberuf ) - Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung f. Jugendliche mit Kompetenzfeststellung/ Qualibaustein (Ermittlung der Ausbildungsreife und Bereitschaft im Rahmen von AGH mit MAE, Ermittlung von persönlichen und fachlichen Kompetenzen, Vermittlung Beruflicher Grundkenntnisse, Berufspraktika, Berufswegplanung) - Lehrstellenbonus (Schaffung eines zusätzlichen Anreizes für Arbeitgeber zur Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen für Jugendliche, deren Eigenbemühungen bisher erfolglos waren) - Offene Jugendwerkstatt (Schnittstelle) - neue Ausbildungsformen (z.b. 1. LJ in einer überbetrieblichen Einrichtung, Finanzierung durch die Kommune und ab 2. LJ im Unternehemn, wobe dieses Unterneh men bereits zu Beginn der Ausbildung feststehenden und finanziell geförderten Ausbildungsbetrieb, Voraussetzung: umfangreiche Vorbereitungen in Form von Probearbeiten und Eignungstests voraus
5 Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst Angebote zur Förderung der Erziehung in Familien Trennungs- und Scheidungsberatung Hilfen zur Erziehung Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen JGH; Pflegekinderdienst sozialpädagogische Beratung/Zuständigkeit für die Jugendsozialarbeit Offene Jugendwerkstatt aufsuchende Jugendsozialarbeit junge Menschen (Adressaten), die Hilfen nach 27 ff SGB VIII erhalten befinden sich in der offenen Jugendwerkstatt
6 Schnittstellen zwischen SGB II und SGB VIII aus Sicht des ASD Zielgruppe ist häufig die gleiche Personengruppe der bis zu 25 jährigen jungen Menschen Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder erhalten häufig Unterstützung durch das Kreisjugendamt ASD Das Angebot der Jugendsozialarbeit, der offenen Jugendwerkstatt, wird auch durch das AfAS genutzt.
7 Berufsbildungszentrum Bautzen e. V. Aus- und Fortbildung Metalltechnik Farbtechnik Elektrotechnik Bautechnik Handel und Verkauf Seminare und Trainings Schweißkursstätte Jugend und Soziales Ambulante HzE Stationäre HzE Jugendsozialarbeit Jugendberufshilfe Jugendgerichtshilfe Kindertagesstätte Jugendwohnheim Therapeutische Leistungen
8 Integration durch Kooperation Jugendwerkstatt Bautzen (8 Plätze AfAS, SGB II, 7 Plätze Jugendamt, SGB VIII ) Aufsuchende Jugendsozialarbeit (berufsorientierender Ansatz, SGB VIII) Ambulante Jugendhilfe (Einfluss in den Familien auf soziale und berufliche Integration junger Menschen)
9 Kooperation am praktischen Beispiel Einzelfall Claudia F. 20 Jahre, alleinerziehend, 2 Jahre und 10 Monate altes Kind, zerrüttete Familienbeziehung, Gewährung von Hilfe zur Erziehung 27 i.v.m. 30 SGB VIII, Kindeswohlgefährdung Sorgerechtsentzug durch das AG Familiengericht, Vollzeitpflege keinen Hauptschulabschluss, keine Ausbildung, eigene Bedarfsgemeinschaft, Jugendwerkstatt nach 13 SGB VIII
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