Manfred Mai. Dipl.-Ing.(FH) Architekt Seit 15 Jahren i.d. Ziegelindustrie Sachverständiger 2 ZVEnEV Energieberater BAFA

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2 Manfred Mai Ab ausschließlich für das Ziegelwerk Englert tätig: Dipl.-Ing.(FH) Architekt Seit 15 Jahren i.d. Ziegelindustrie Sachverständiger 2 ZVEnEV Energieberater BAFA Stets Ihr Ansprechpartner bei Fragen: wenn es um Ziegel geht wenn es um Energieberatung geht

3 Ziegelwerk Englert, Zeilitzheim

4 Dipl.-Ing.(FH) Manfred Mai Sachverständiger EnEV und Energieberater BAFA Vortrag: EnEV 2009: Wohngebäude Neue Richtlinien KfW- Förderung EnEV 2009: Nichtwohngebäude Minimierung Wärmebrücken Massivbau Ausblick 2012

5 Entwicklung WSVO - EnEV 1. WSVO WSVO WSVO 1995 EnEV 2002/ 2004 EnEV 2007 EnEV 2009

6 Wohngebäude sind Gebäude, die dem Wohnen dienen, einschl. Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Nichtwohngebäude sind alle anderen Gebäude!

7 Wohngebäude: Wesentliche Änderung

8

9 Zulässiger Transmissionswärmeverlust

10 Referenzgebäude

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12 EnEV 2009 Details Selbst produzierter Strom: Es gibt noch keine Rechenregeln Primärenergiefaktor von 2,7 auf 2,6 gesenkt Kein Diagramm- Verfahren DIN

13 Lüftungsanlage DIN Lüftung von innenliegenden Bädern DIN 1946 Bauaufsichtlich nicht eingeführt, stellt eine Empfehlung dar EnEV 2009: Im Referenzgebäude ist eine Abluftanlage DIN : Mindestluftwechsel muss sichergestellt sein

14 Lüftungsanlage Rechtsgutachten: Wer auf eine Lüftungsanlage verzichtet setzt sich Haftungsrisiken aus Zwar kann heute noch nicht zuverlässig davon auszugehen ist, dass eine Lüftungsanlage zwingend erforderlich ist Das Geschäft mit der Angst!

15 Lüftungsanlage Luftwechsel muss sichergestellt sein, nach DIN = 0,5-facher Luftwechsel, d.h. alle zwei Stunden Die Gebäudehülle muss dauerhaft luftdicht ausgeführt sein Gebäudedichtheit n= 0,3 Gebäudedichtheit n= 0,1

16 Gebäude ist nicht gleich Gebäude

17

18 Vorschlag Einfamilienhaus Bauherrn über Lüftungsanlagen aufklären Hinweis auf die entsprechenden Normen Hinweis auf Referenzgebäude EnEV 2009 Wir haben Ihre Bedenkenanmeldung gelesen und verstanden, hiermit weisen wir Ihre Bedenken zurück Datum, Unterschrift:.

19 Mehrfamilienhaus! Investitionsobjekte: Der Bauherr zieht nicht selbst ein

20 MFH: Lüftungskonzept

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23 Blower- Door- Test Kann man heute bei einem Neubau noch auf einen Blower-Door-Test verzichten? Radio Eriwan - Im Prinzip ja - Aber eigentlich nein Fakt ist: Im Nachweis EnEV 2009 kommt man ohne BDT nicht mehr zurecht

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28 Wärmebrücken

29 Wärmebrücken Ohne Nachweis 0,10 Nachweis schwer zu erfüllen (MFH) Nach DIN 4108 Beiblatt 2 0,05 Regelfall im Neubau Detaillierter Nachweis z.b. 0,03 Beim EFH gut machbar, aber Aufwand

30 Bsp: Bodenplatte KG gemauert

31 Bsp: Bodenplatte KG betoniert

32 Bsp: Bodenplatte KG betoniert

33 Bsp: Kellerdecke KG gemauert

34 Bsp: Kellerdecke KG betoniert

35 Bsp: Deckenauflager

36 Bsp: Fensterbrüstung

37 Bsp: Rolladenkasten

38 Bsp: Kniestock

39 Bsp: Ortgang

40 EEWärmeG BMU = Bundes-Ministerium für Umwelt Seit gültig Für alle Neubauten Ziel: Flächendeckende Einführung von erneuerbaren Energien Ersatzmaßnahmen: 15% besser, aber von der jeweils gültigen EnEV

41 EEWärmeG EEWärme i.s. des EEWärmeG sind: Solarwärme 15% Deckungsanteil Wärmepumpen 50% Deckungsanteil Biomasse (Holz, Pellets, etc.) 50% KWK (Senertec, Lichtblick) Abwärme- Nutzung > 50% Deckungsanteil Keine EEWärme i.s. des EEWärmeG sind: Photovoltaik Lüftungsanlagen mit WRG

42

43 EEWärmeG: Lüftungsanlagen mit WRG Warum sind Lüftungsanlagen mit WRG keine erneuerbare Energien i.s. de EEWärmeG? Abwärme- Nutzung > 50% Deckungsanteil EEWärmeG: Wärmepumpen Wärmepumpen Luft JAZ > 3,3 Wärmepumpen Erdreich JAZ > 3,8

44 EEWärmeG Solaranlagen Forderung EEWärmeG > 15% 0,04 bzw. 0,03 m² Kollektorfläche pro m² AN Kombinationsmöglichkeit beachten! Problem Der pauschale Ansatz = Überdimensionierung der Kollektorfläche Der rechnerische Nachweis des Solarertrags ist nach DIN V nicht vorgesehen

45 Zusammenfassung EnEV 2009 Zusammenfassung Nur mit Dämmung wäre zwar die EnEV 2009 zu erfüllen, aber dann hat man das EEWärmeG nicht eingehalten! Ohne erneuerbare Energien geht gar nichts mehr!

46 KfW: Energieeffizient Sanieren Altbau KfW: Energieeffizient Bauen Neubau EEH 115 EEH 100 EEH 85 EEH 70 EEH 55 Q P 115% 100% 85% 70% 55% d.h. 15% schlechter als max. zul. Qp Neubau Neubau- Niveau d.h. 15% besser als max. zul. Qp Neubau d.h. 30% besser als max. zul. Qp Neubau d.h. 45% besser als max. zul. Qp Neubau H T 130% 115% 100% 85% 70% d.h. 30% schlechter als Referenzgeb. d.h. 15% schlechter als Referenzgeb. wie das Referenz- Gebäude d.h. 15% besser als. Referenzgeb. d.h. 30% besser als. Referenzgeb.

47 EEH 70 EEH 55 EEH 40 Q P 70% 55% 40% d.h. 30% besser als max. zul. Qp Neubau d.h. 45% besser als max. zul. Qp Neubau d.h. 60% besser als max. zul. Qp Neubau H T 85% 70% 55% d.h. 15% besser als das d.h. 30% besser als das d.h. 45% besser als das Referenzgebäude Referenzgebäude Referenzgebäude KfW-Nr / WE Zins Gleicher Zinssatz (Aktuelle Konditionen unter Tilg.-Zuschuss --- 2,5 % 5 % Baubegleitung --- Baubegleitung durch einen Sachverständigen 21 EnEV erforderlich

48 Beispiel Einfamilienhaus + +

49 Ergebnis: Q P Primärenergiebedarf Q"p kwh/m²a EnEV 2009 EFH EFH

50 Ergebnis: H T spez. Transmissionswärmeverlust H'T W/m²K EnEV 2009 EFH 70 EFH 55 0

51 Ergebnis: Endenergie Endenergie absolut EnEV 2009 EFH QEndenergie kwh/a EFH

52 Ergebnis: Kosten/ Jahr Energie- und Wartungskosten Energiek kosten /a EnEV 2009 EFH 70 Strom Hilfsenergie 0,15/ 0,20 pro kwh Strom Wärmepumpe 0,15 pro kwh + Grundgebühr70.- /a Gaspreis 0,065 pro kwh + Grundgebühr /a EFH 55

53 Zusammenfassung KfW Zusammenfassung KfW- Neubau: Jeder möchte ein Effizienzhaus ohne sich über die Mehrkosten Gedanken zu machen ABER: Je besser die Effizienz, desto teuerer das Haus

54 Mehrfamilienhäuser

55 Mehrfamilienhäuser: Heizung ist außerhalb der thermischen Hülle Zirkulationsleitung EEWärmeG Nachweis ist bei MFH schwieriger und dann kommt noch dazu: Wärmebrücken! Lüftungsproblematik!

56 MFH + EEWärmeG Erklären Sie Ihrem Investor, dass er ein beim Mehrfamilienhaus natürlich auch das EEWärmeG einhalten muss! Möglichkeiten: Solaranlage (AN * 0,03) Wärmepumpe BHKW und dazu kommt noch die Lüftung Abluftanlage

57 Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

58 DIN V ist seit der EnEV 2007 in Kraft Chaosnorm Sehr hoher Rechenaufwand Sehr stark differierende Ergebnisse Untaugliche Nutzungsprofile Ergebnisse sind viel zu hoch Für Energieberatung völlig untauglich

59 und dennoch: Die DIN V18599 ist die ZUKUNFT: Alternativ zu auch heute schon für Wohngebäude anwendbar Ab 2012 verpflichtend für Wohngebäude Nichtwohngebäude sowieso Normungsausschuss mit tauben Ohren Fehler werden nicht zugegeben Kommentare gibt es nur wenige

60 DIN V 18599: uneinsichtiger Normungsauschuss: Gewaltige Interpretationsfreiheit Rund 200 offene Fragen beim DIBt Ein Beamter der Bundesregierung, Zitat: Streitfragen zur Auslegung und der Anwendung der Verordnung können nur durch unabhängige Gerichte entschieden werden Die Verantwortung wir also wieder mal auf den Planer/ Nachweisführer abgeschoben

61 NWG: Höchstwerte U

62 NWG: Bodenplatten

63 Einzonenmodell: Einfache Bürogebäude Gewerbe bis 1000 m² NGF Einfache Schulen, Kindergärtern Turnhallen Einfache Hotels (ohne Schwimmbad etc) Einschränkungen: Hauptnutzung ist mehr als 2/3 der NGF Gebäude darf nicht gekühlt sein Gebäude hat nur ein Heizsystem

64 Zonen

65 Zusammenfassung NWG Zusammenfassung DIN V U- Werte verbessern bringt (fast) nichts! Auch für Nichtwohngebäude gilt: Ohne erneuerbare Energien geht auch bei Ohne erneuerbare Energien geht auch bei Neubau von Nichtwohngebäuden gar nichts mehr!

66 Beispiel Erneuerbare Energien: BHKW

67 Wärmepumpen Beispiel Erneuerbare Energien: Wärmepumpen

68 Wärmepumpen Beispiel Erneuerbare Energien: Holzheizungen (Hackschnitzel, Pellets, etc)

69 Wärmepumpen 3.3 Tonnen/ a* 3.3 Tonnen/ a* * km/a Dieselmotor 525 d 165 g/km * km= 3,3 To./a * 200 m² Wohnfläche, Wärmepumpe 16,5 kg/m²a = 3,3 To./a Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt

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