BRANDSCHUTZORDNUNG Teil A und B nach DIN 14096

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1 Seite 1 von 14 BRANDSCHUTZORDNUNG Teil A und B nach DIN Wilhelm-Fabry-Realschule Am Holterhöfchen Hilden Stand: April 2012

2 Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis Brandschutzordnung Teil A A1. Brandschutzordnung Teil A, Aushang... 3 Brandschutzordnung Teil B B1. Brandschutzordnung Teil B, Aushang... 4 B2. Brandverhütung... 5 B3. Brand- und Rauchausbreitung... 6 B4. Flucht- und Rettungswege... 6 B5. Melde- und Löscheinrichtugen... 7 B6. Verhalten im Brandfall... 7 B7. Brandmeldung... 7 B8. Alarmsignale und Anweisungen... 8 B9. In Sicherheit bringen... 8 B10. Löschversuche unternehmen B11. Besondere Verhaltensregeln B12. Schlussbemerkung Brandschutzordnung Teil C C1. Brandverhütung... C2. Alarmplan... C3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte... C4. Löschmaßnahmen... C5. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr... C6. Nachsorge...

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5 Seite 5 von 14 B2. Brandverhütung Dazu sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten: Alle Personen sind verpflichtet, Rauchgeruch und Brandverdacht sofort der Schulleitung oder dem Hausmeister zu melden. Rauchverbote sind zu befolgen und durchzusetzen. Das Verwenden von Feuer und offenem Licht ist im gesamten Gebäude verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind feuergefährliche Arbeiten in den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen der technischen Werkstätten durch deren fachkundiges Personal. Weiterhin sind Arbeiten ausgenommen, bei denen offene Flammen zur Durchführung der gestellten Aufgaben (z.b. im NTW-Bereich oder der Küche) notwendig sind, soweit die Lehrkräfte und Schüler unterwiesen und auf die besonderen Gefahren hingewiesen wurden. Kerzen dürfen zu besonderen Anlässen (Adventzeit, Geburtstage) entzündet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kerzen und evtl. dazugehörige Dekoration auf einer feuerfesten Unterlage stehen. Gegebenenfalls ist zusätzlich geeignetes Löschmittel bereitzustellen. Brennende Kerzen dürfen niemals, auch nicht kurzzeitig (!), unbeaufsichtigt sein und zwar muss die Aufsicht von der Lehrkraft erfolgen und darf keinem anderen übertragen werden. Wegen der Brandgefahr darf keinesfalls brennbares Mobiliar und Material in Fluren, im Verlauf von Rettungswegen und unter Treppen gelagert werden. Bei Geräten mit Wärmestrahlung muss ein ausreichender Abstand zu brennbaren Stoffen gewährleistet sein. Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den VDE Bestimmungen entsprechen. Defekte elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind sofort außer Betrieb zu nehmen und der weiteren Nutzung zu entziehen. Reparaturen dürfen nur vom Fachpersonal durchgeführt werden. Alle betriebenen Elektrogeräte sind, soweit sie betriebsmäßig nicht auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen, nach Gebrauch abzuschalten. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass, wenn möglich, auch die Stand-by-Schaltung abgestellt wird. Alle ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung muss durch den Sachkundigen dokumentiert werden. Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. brennbare Flüssigkeiten und Gase) sind die jeweiligen Betriebsanweisungen zu beachten. Brennbare Flüssigkeiten niemals in Ausgüsse oder Toiletten schütten. Brennbare Flüssigkeiten und Gase dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gelagert werden. Außerhalb dieser Lagerräume darf die vorgehaltene Menge den Tagesbedarf nicht überschreiten. Putz- und Waschmittel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Vorratsräumen gelagert werden. Abfälle sind zu den dafür vorgesehenen Lagerplätzen zu bringen. Gebrauchte, insbesondere mit Öl, Farben oder ähnlichen Stoffen getränkte Putzwolle oder Putzlappen oder andere zur Entzündung neigende Gegenstände dürfen nur in dicht verschlossenen Blechbehältern abgelegt werden.

6 Seite 6 von 14 B3. Brand- und Rauchausbreitung Bis zum Eintreffen der Feuerwehr muss jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermieden werden, d.h. Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen bzw. geschlossen zu halten. Die Brandschutztüren sowie die Rauchschutztüren im Verlauf der Flucht- und Rettungswege (z.b. zwischen Fluren und Treppenräumen oder zur Unterteilung langer Flure) sollen die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Die Türen sind daran zu erkennen, dass sie normalerweise selbst schließen (z. B. über ein Federband oder einen Türschließer) oder zusätzlich als Brand- oder Rauchschutztüren gekennzeichnet sind. Diese Türen können zusätzlich mit einer Feststellanlage ausgerüstet sein, welche die Tür dauerhaft offen hält und bei Raucheinwirkung die Tür zum selbsttätigen Schließen freigibt. Die Türen können die o. g. Funktion jedoch nur dann erfüllen, wenn sie in vollem Umfang funktionstüchtig sind. Brandschutztüren müssen selbstschließend sein (Einrasten im Verschluss). Rauchschutztüren müssen zusätzlich auch dichtschließend sein. Diese Türen dürfen nicht durch Keile, Bänder oder sonstige Hilfsmittel in geöffnetem Zustand blockiert werden. Ebenso dürfen Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren nicht durch abgestellte Gegenstände blockiert oder außer Betrieb gesetzt werden. Nach Schulschluss und im Brandfall sollen grundsätzlich alle Türen und auch die Fenster geschlossen werden, um im Brandfall eine Brand- und Rauchausbreitung zu verzögern. B.4 Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege müssen ständig in voller Breite begehbar sein. Es dürfen keine Brandlasten (z.b. Kopierer, Deko, Möbel etc.) oder lose Gegenstände (Stolpergefahr) vorhanden sein. Türen im Verlauf dieser Rettungswege müssen im Schulbetrieb jederzeit von innen ohne Hilfsmittel in voller Breite öffenbar sein und in Fluchtrichtung aufschlagen. Alle zum Geltungsbereich dieser Brandschutzordnung gehörenden Personen haben sich über die Flucht- und Rettungswege in den Bereichen, in denen sie sich aufhalten, zu informieren. Zur Orientierung dienen die mit den Fluchtwegsymbolen gekennzeichneten Wege in den Gebäuden und deren Ausgänge. Verschlossene Türen im Verlauf der Rettungswege und verstellte Flächen für die Rettungskräfte sind umgehend der Schulleitung oder dem Hausmeister zu melden. Sicherheitsschilder, die auf Fluchtwege hinweisen, dürfen nie, auch nicht vorübergehend, verdeckt werden. Für jeden Raum ist ein zweiter Fluchtweg vorgesehen. Dieser ist zu benutzen, wenn der erste Rettungsweg nicht benutzbar ist (z.b. durch Verrauchung oder Menschenansammlung).

7 Seite 7 von 14 Im Außenbereich müssen die Flucht und Rettungswege jederzeit begehbar sein. Anfahrtswege und Aufstellflächen für die Feuerwehr sind unbedingt freizuhalten und dürfen nicht zugeparkt oder zugestellt (Container, Material etc.) sein. B5. Melde- und Löscheinrichtungen Alle in dem Objekt Beschäftigten sind verpflichtet, sich mit Lage und Funktion der in ihrem Arbeitsbereich befindlichen Melde- und Löscheinrichtungen vertraut zu machen. Alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte der Brandschutzeinrichtungen nicht verstellt und leicht zugänglich sind. Defekte, benutzte oder fehlende Feuerlöscher sind sofort der Schulleitung oder dem Hausmeister zu melden. B6. Verhalten im Brandfall Oberstes Gebot im Brandfalle ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen! Wenn möglich, die Tür zum Brandraum schließen. Jeder Brand oder unklare Rauchentwicklung ist sofort der Feuerwehr zu melden. Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende Personen darf man nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Jacken, Decken, Tücher o.ä. zu hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen. Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom, wenn möglich, sofort abzuschalten. Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten. B7. Brandmeldung Jeder Brand ist sofort zu melden oder die Meldung ist zu veranlassen. Druckknopfmelder sind in allen Bereichen des Hauses vorhanden. Sie sind in blauen Gehäusekästen im gesamten Gebäude verteilt und tragen die Aufschrift Hausalarm. Sie setzen aber nur die hausinterne Alarmierung in Gang. Aus diesem Grunde ist zusätzlich ein Notruf über Telefon nötig.

8 Seite 8 von 14 Notruf über Haustelefon über Handy 112 Bei der Alarmierung über Telefon ist anzugeben: Wer meldet? Wo ist etwas passiert? Was ist passiert? Wie viele sind betroffen / verletzt? Warten auf Rückfragen! B8. Alarmsignale und Anweisungen Das Alarmsignal ist ein hoher an und abschwellender Pfeifton. Warnen Sie Personen, die das Signal akustisch nicht wahrnehmen können! Jeder Alarm ist ernst zu nehmen, auch wenn er sich als Fehlalarm herausstellt. Bei Ertönen des Räumungssignals sowie bei Gefahren haben alle Personen mit Ausnahme der Rettungskräfte das gefährdete Gebäude sofort zu verlassen. Sie begeben sich möglichst auf dem kürzesten Weg zum Sammelplatz. B9. In Sicherheit bringen In Kürze hier die wichtigsten Regeln: Ruhe bewahren. Gegebenenfalls Strom- und Gasversorgung unterbrechen (NOTAUS). Fenster schließen. Klassenbuch mitnehmen. Jacken, Schultaschen o.ä. im Raum lassen. Die Klasse geschlossen aus dem Gebäude zum Sammelplatz führen, dabei auf Verletzte oder Behinderte achten. Ist der erste Rettungsweg verraucht oder nicht begehbar, den zweiten Rettungsweg nutzen. Nicht in den Brandrauch laufen! Können Räume nicht mehr verlassen werden (z.b. wegen starker Rauchbildung), verbleiben Sie in einem Raum. Die Tür schließen und mit angefeuchteten Tüchern oder Kleidungsstücken abdichten. Machen Sie sich am Fenster oder über Handy bei der Feuerwehr bemerkbar. Keinesfalls aus dem Fenster der oberen Stockwerke springen. Auf Anweisungen der Feuerwehr achten. Am Sammelplatz unverzüglich die Vollständigkeit überprüfen. Fehlende Schüler sofort der Feuerwehr, dem Hausmeister oder der Schulleitung melden.

9 Seite 9 von 14 Und hier eine ausführlichere Beschreibung: Folgende Sammelplätze wurden für die Wilhelm-Fabry-Realschule festgelegt: 1. Sammelplatz für das Hauptgebäude: Schulhof des Hauptgebäudes 2. Sammelplatz für das Nebengebäude: Schulhof des Nebengebäudes 3. Sammelplatz für die Sporthalle: Schulhof des Hauptgebäudes

10 Seite 10 von 14 Um einen reibungslosen und koordinierten Ablauf bei der jeweiligen Sammelstelle zu gewährleisten, sind auf den Pausenhöfen große, orangefarbige Punkte gemalt worden. Auf jeden großen Punkt soll sich eine Lehrkraft stellen. Wenn möglich, sollen die Lehrkräfte, die zuerst den Schulhof erreichen, die äußeren Punkte anstreben, damit für die später ankommenden Klassen der Weg möglichst kurz gehalten wird. Hinter dem orangefarbenen Punkt von der Gefahrenzone des Schulgebäudes weg orientiert - befinden sich andeutungsweise in Zweierreihen kleinere, orangefarbige Punkte, welche den Standort der Schülerinnen und Schüler symbolisieren. Stellplatz der Lehrkraft Stellplätze der Schüler, in Zweierreihen In den naturwissenschaftlichen Klassenräumen sind bei Ertönen des Alarmsignals gefährliche Versorgungseinrichtungen, z. B. Behälter mit explosionsgefährlichen, brennbaren, giftigen, gesundheitsschädlichen und ätzenden Gasen oder Flüssigkeiten sofort abzusperren bzw. zu schließen (Nottaster, Absperrventil). Zusätzlich sind die elektrischen Geräte über die zentrale Stromfreischaltung abzuschalten. Bei Gasgeruch (z. B. in naturwissenschaftlichen Fachräumen) ist jedoch zu beachten, dass dann keine Licht-, Not-, Aus- oder sonstige Elektroschalter betätigt und Stecker nicht aus den Steckdosen gezogen werden. Das Klassenbuch ist unbedingt mitzunehmen, da man mithilfe dessen die Vollzähligkeit der Schüler besser am Sammelplatz feststellen kann. In den Pausen haben die Pausenaufsichten für die Räumung der Gebäude zu sorgen, für die sie zuständig sind. Ggf. sind weitere Lehrkräfte zur Unterstützung heranzuziehen. Sind Gruppen oder Schulklassen unbeaufsichtigt, dann sind sie von der Lehrkraft der nächstgelegenen Schulklasse mit zu betreuen. In verrauchten Rettungswegen sollte sich gebückt oder kriechend bewegt werden, da in Bodennähe meist noch atembare Luft und weniger heiße Brandgase vorhanden

11 Seite 11 von 14 sind und eine bessere Sicht möglich ist. Wenn vorhanden, sollten möglichst nasse Tücher vor Mund und Nase gehalten werden. Auf dem Sammelplatz ist durch die Lehrkräfte, ggf. unterstützt durch den Klassensprecher, eine Vollzähligkeitskontrolle zur Feststellung fehlender Schüler durchzuführen. Dabei hilft das Klassenbuch, denn dort ist einerseits eine vollständige Schülerliste eingetragen und andererseits werden die am Tag fehlenden Schüler sofort in der 1. Unterrichtsstunde des Tages eingetragen. So kann schnell ermittelt werden, wie viele Schüler sich am Sammelplatz hätten einfinden müssen. Bei der Zählung muss mit berücksichtigt werden, ob zum Zeitpunkt der Räumung eine Schülerin oder ein Schüler Botengänge erledigt oder das WC aufgesucht hat. Die Schulleitung geht zu dem Sammelplatz, der sich in der Gefahrenzone befindet, also z.b. zum Pausenhof des Hauptgebäudes, wenn aus diesem Rauch quillt. Ihre Aufgabe ist es, von Lehrkraft zu Lehrkraft zu gehen, um die Vollständigkeitsprüfung abzufragen. Fehlende Personen werden von der Schulleitung unverzüglich der Feuerwehr gemeldet oder können auch von der Lehrkraft selbst dem Hausmeister oder direkt der Feuerwehr mitgeteilt werden, damit diese geeignete Rettungsmaßnahmen veranlasst. Die Schulleitung ist durch das Tragen einer gelben Weste zu erkennen. Die Schüler sind darauf hinzuweisen, dass das Gebäude erst nach der Freigabe durch eine autorisierte Person (Feuerwehr oder Schulleitung) wieder betreten werden darf, auch wenn das Alarmsignal vorher verstummt. B10. Löschversuche unternehmen Die Brandbekämpfung ist, soweit möglich, unter Berücksichtigung der Eigensicherung und des Rückzugweges nur durch geeignete Personen (z. B. Lehrkräfte, jedoch keine Schüler) durchzuführen, wobei alle Lehrer und Schüler vorrangiges Interesse an der raschen Räumung des Gebäudes haben müssen. Für die Brandbekämpfung sind Feuerlöscher, Wandhydranten oder Feuerlöschdecken zu benutzen. Notfalls können auch andere Hilfsmittel wie ein Eimer voll Wasser, Decken aus Baumwolle, trockener Sand o. ä. eingesetzt werden. Es dürfen keine leicht brennbaren Stoffe verwendet werden, weil diese zur Brandausbreitung beitragen. Dies sind die wichtigsten Regeln für den Einsatz von Feuerlöschern: 1. Feuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen 2. Feuerlöscher senkrecht halten 3. Folgende Löschtaktiken beachten

12 Seite 12 von 14 Brennende Personen müssen am Fortlaufen gehindert werden. Das Feuer ist durch Überwerfen einer Löschdecke, von feuchten Decken, Mänteln, Tüchern o. ä. zu ersticken. Nachfolgend sind die wichtigsten Regeln für Sofortmaßnahmen bei Brandverletzungen dargestellt, die bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu ergreifen sind:

13 Seite 13 von 14 Keine brennende oder verbrannte Kleidung vom Körper abreißen. Brandwunden niemals mit dem Finger berühren. Keine Salben, Puder, Gelees oder Öle auf die Brandwunden auftragen. Brandblasen nicht öffnen (Infektionsgefahr). Gesichts- und Augenverbrennungen nicht verbinden. Sofortige, lange Kaltwasseranwendungen (10 bis zu 15 min), damit die Wärme nicht in die tieferen Hautschichten dringen kann. Falls vorhanden, bei größeren Verbrennungen am Körper nur steriles Brandwundenverbandtuch anlegen. Verletzten, die bei Bewusstsein sind, schluckweise viel Flüssigkeit zuführen (z. B. Kochsalzlösung 1 Teelöffel Kochsalz auf 1 l Wasser). Verletzten keine Beruhigungs- oder Schmerzmittel und keinen Alkohol geben. Verletzte vor Auskühlung schützen Rettungsdecke verwenden, die jedoch die Brandwunden nicht berühren darf. Bewusstsein, Atmung und Kreislauf des Verletzten ständig kontrollieren. Bewusstlose Verletzte in die stabile Seitenlage bringen. B11. Besondere Verhaltensregeln Alle Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer haben die Schülerinnen und Schüler zu Beginn jedes neuen Schuljahres über die Brandschutzordnung Teil A und B zu unterweisen (z.b. am Methodentag, dem ersten Schultag in jedem Schuljahr). Es empfiehlt sich, von Zeit zu Zeit die Regeln im Unterricht zu wiederholen, sodass sie nicht in Vergessenheit geraten. Die Unterweisung muss im Klassenbuch dokumentiert werden, und zwar in Rot. Schüler, die im Laufe des Schuljahres neu in die Klasse kommen, werden ebenfalls bei Beginn durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer unterwiesen. In Räumen mit besonderer Gefährdung (z.b. in NTW-Räumen) muss eine zusätzliche Unterweisung durch die zuständige Lehrkraft erfolgen. Im Brandfall ist auf Anweisungen der Schulleitung, Feuerwehr oder anderer Sicherheitskräfte besonders zu achten. Lehrkräfte, die zur Zeit der Alarmierung keine Schüler zu beaufsichtigen haben, unterstützen die Evakuierung des Gebäudes. Z.B. können sie sich im Bereich des Haupteinganges zur besonderen Verfügung stellen, Eingänge besetzen und darauf achten, dass keine Personen in das Gebäude gehen oder generell auf eine panikfreie Evakuierung positiv einwirken. Das Gebäude darf nach der Räumung keinesfalls wieder betreten werden, bevor der Alarm beendet ist. Ein Alarm ist erst beendet, wenn dieses durch die Schulleitung oder der Feuerwehr bekanntgegeben wird.

14 Seite 14 von 14 B12. Schlussbemerkung Alle in der Wilhelm-Fabry-Realschule Beschäftigten und die verantwortlichen Nutzer von Räumlichkeiten der Schule sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. Alle haben sich mit dieser Brandschutzordnung vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen. Deshalb wird die Brandschutzordnung in jedem Schuljahr als Tagesordnungspunkt der 1. Lehrerkonferenz gesetzt. Die Kenntnisnahme der Brandschutzordnung wird jährlich durch eine Unterschrift bekundet. Allen Lehrkräften, Lehramtsanwärtern, Praktikanten, Büroangestellten und anderen an der Schule beschäftigten Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt ihren Dienst an der Schule aufnehmen, wird die Brandschutzordnung zusammen mit dem Schulschlüssel ausgehändigt. Auch hier erfolgt die Dokumentation der Kenntnisnahme der Brandschutzordnung durch die Unterschrift. Die festgesetzten Brandschutzmaßnahmen sind als Dienstanweisung von allen Bediensteten der Schule zu beachten und einzuhalten. Bei Fragen, nicht angesprochenen Mängeln oder Verbesserungsvorschlägen wenden Sie sich an die Schulleitung oder den Hausmeister. Diese schulinterne Brandschutzordnung entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige gesetzliche Vorschriften und Arbeitsschutzvorschriften sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten.... (Ort, Datum).. S. Klein-Mach Schulleiterin

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