Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV Claudia Hoppe DRV Hessen

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1 Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob Allgemeines Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Zusammenrechnung Übergangsregelungen Midijob Gleitzone Beitragsberechnung 0 M16i_91

2 Minijob Geringfügig entlohnte Beschäftigung 450 EUR Beitragspflichtig Arbeitnehmer und Arbeitgeber Versicherungspflicht RV* Beachte *Befreiung möglich

3 Minijob Kurzfristige Beschäftigung im Kalenderjahr 2 Monate oder 50 Tage Versicherungsfrei und Beitragsfrei Arbeitnehmer Arbeitgeber

4 Kurzfristige Beschäftigung Definition Im voraus vertraglich begrenzt Beschäftigung an mindestens 5 Tage in der Woche Monate 50 Tage Beschäftigung an regelmäßig weniger als 5 Tage in der Woche

5 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts Beispiel in EUR laufende Einnahmen einmalige Einnahmen z. B. Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld 12 Monate x Monate = 455 keine geringfügig entlohnte Beschäftigung

6 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Steuerfreie Einnahmen, laufende Zulagen und Zuschüsse im Kalenderjahr kein regelmäßiges Arbeitsentgelt Aufwandsentschädigungen bis EUR (200 EUR mtl.) z. B. nebenberufliche Tätigkeiten: Übungsleiter Ausbilder Erzieher Betreuer Einnahmen bis 720 EUR (60 EUR mtl.) z. B. nebenberufliche Tätigkeiten: im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger (Sportverein), mildtätiger (Tafel) und kirchlicher Zwecke

7 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen Ohne Hauptbeschäftigung Zusammenrechnung Beschäftigung Beschäftigung 450 EUR Grenze

8 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen Mit Hauptbeschäftigung Hauptbeschäftigung 1. Beschäftigung Keine Zusammenrechnung 2. Beschäftigung Zusammenrechnung

9 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Beschäftigung erstmalig ab bis 450 EUR Versicherungspflicht RV* Beachte *Befreiung möglich

10 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Beschäftigung über den hinaus ( 230 Abs. 8 SGB VI) bis 400 EUR bis 400 EUR Versicherungsfreiheit Versicherungsfreiheit bleibt bestehen* Beachte * weiterhin Verzicht möglich

11 Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit Beschäftigung über hinaus ( 230 Abs. 8 SGB VI) Tätigkeitsbeginn Verzicht auf Versicherungsfreiheit Arbeitnehmer bestimmt Beginn Versicherungspflicht nur in Rentenversicherung nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen schriftliche Erklärung gegenüber Arbeitgeber alle nebeneinander ausgeübten Beschäftigungen Ausnahme maximal 2 Wochen nach Beschäftigungsbeginn rückwirkend

12 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Versicherungspflicht durch Verzichtserklärung Arbeitnehmer für gesamte Arbeitgeber Arbeitgeber Dauer Minijob schriftliche Erklärung über Verzicht Erklärung kein Widerruf Minijob Information Wirkung auf alle

13 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Vorteile der freiwilligen Aufstockung Beschäftigungsmonat = Beitragsmonat Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung früherer Rentenbeginn Zugangsvoraussetzung für Riester -Förderung Anrechnung des Arbeitsentgelts in voller Höhe bei der Rentenberechnung

14 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Beschäftigung über den hinaus ( 229 Abs. 5 SGB VI) bis 400 EUR bis 400 EUR Versicherungspflicht Verzicht auf Versicherungsfreiheit weiterhin Versicherungspflicht* Beachte *keine Befreiung möglich

15 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Beschäftigung über den hinaus bis 400 EUR Erhöhung auf 450 EUR Versicherungsfreiheit Versicherungspflicht* Beachte *Befreiung möglich

16 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Beschäftigung über den hinaus ( 231 Abs. 9 SGB VI) , EUR Versicherungspflicht 400, EUR weiterhin Versicherungspflicht* Beachte *keine Befreiung bis möglich

17 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Befreiung Arbeitnehmer für gesamte Arbeitgeber Arbeitgeber Dauer Minijob schriftlicher Antrag auf Befreiung Antrag kein Widerruf Minijob Information Wirkung auf alle

18 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Befreiung von der Versicherungspflicht ( 6 Abs. 1b SGB VI) Arbeitnehmer schriftlicher Befreiungsantrag Arbeitgeber Minijobzentrale Meldung zu den Lohnunterlagen kein Widerspruch innerhalb eines Monats Befreiung ohne Bescheid

19 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Befreiung von der Versicherungspflicht ( 6 Abs. 1b SGB VI) Beginn der Befreiung grundsätzlich ab Beginn des KM des Eingangs beim AG (frühestens ab Beschäftigungsbeginn) Meldung innerhalb von 6 Wochen an die Minijobzentrale Beispiel: Eingang (AG) Befreiung ab

20 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Befreiung von der Versicherungspflicht ( 6 Abs. 1b SGB VI) Arbeitgeber Meldung später als 6 Wochen Minijobzentrale Beginn Befreiung erst nach Ablauf des KM, der dem KM des Eingangs der Meldung folgt. Beispiel: Eingang (AG) Meldung Befreiung ab

21 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Vorteile der Versicherungspflicht Beschäftigungsmonat = Beitragsmonat Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung früherer Rentenbeginn Zugangsvoraussetzung für Riester -Förderung Anrechnung des Arbeitsentgelts in voller Höhe bei der Rentenberechnung

22 Privathaushalt Haushaltsnahe Tätigkeiten Kochen Putzen Waschen Bügeln Gärtnern Betreuung Kinder, alte und pflegebedürftige Menschen Keine Dienstleistungsagenturen Hausverwaltungen Wohnungseigentümergemeinschaften

23 Haushaltsscheck Verfahren Arbeitnehmer Arbeitgeber Minijob-Zentrale Abgabe Unterschrift Haushaltsscheck Meldung und Beiträge Haushaltsscheck Berechnung der Abgaben halbjährlich per Lastschrift Einzug

24 Haushaltsscheck Vordruck für Minijobs An- und Abmeldung im Privathaushalt und Mitteilung von Änderungen Berechnungsgrundlage für Arbeitgeberabgaben Abbuchung der fälligen Zahlungen

25 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Abgabenvergleich 2013 in % Pauschalbeitrag Gewerblicher Bereich Privathaushalt Krankenversicherung 13,00 5,00 Rentenversicherung 15,00 5,00 Steuer 2,00 2,00 Umlagen (Aufwendungsausgleichsgesetz) Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) 0,70 0,70 Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) 0,14 0,14 Insolvenzgeld 0,15 0 Unfallversicherungsbeitrag 0* 1,60 Maximale Gesamtabgaben 30,99 14,44 Vergleich Aufstockung in % 3,90 13,90 *individueller Beitrag an Unfallversicherungsträger

26 Geringfügige Beschäftigung Beitragsverteilung Monatlicher Verdienst ab Beispiel 450 EUR Beitrag zur Rentenversicherung Arbeitgeber Arbeitnehmer 15,0 % 3,9 % Beitragssatz 18,9 % 67,50 EUR 17,55 EUR gesamt 85,05 EUR

27 Geringfügige Beschäftigung Beitragsverteilung Monatlicher Verdienst ab Beispiel 100 EUR Zusätzlich aus 75 EUR Beitrag zur Rentenversicherung Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitnehmer 15,0 % 3,9 % 18,9 % Beitragssatz 18,9 % 15,00 EUR 3,90 EUR 14,18 EUR gesamt 33,08 EUR Beachte Mindestbemessungsgrundlage beträgt 175 EUR

28 Minijob-Zentrale Kontakt Postanschrift Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, Essen Telefon Telefax Internet

29 Arbeitsentgelt in der Gleitzone in EUR Gleitzone ,00 400, ,00 450,01 Gleitzone Besondere Regelungen für Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

30 Arbeitsentgelt in der Gleitzone Regelmäßiges Arbeitsentgelt in EUR Versicherungspflicht Kranken-, Pflege-, Rentenund Arbeitslosenversicherung 450,01 800,

31 Arbeitsentgelt in der Gleitzone Beitragspflichtiges Entgelt Formel seit x + F x F AE x 450 (Arbeitsentgelt) - Faktor aus 30% 0,7605 (ab 2013) Ø Gesamt- Sozialversicherungs- Beitragssatz

32 Arbeitsentgelt in der Gleitzone Berechnung der Beiträge Beispiel Arbeitsverdienst monatlich 600 EUR fiktives Arbeitsentgelt 1, x 600 EUR 229, ,64 EUR x 9,45 % x EUR x 9,45 % - Beiträge zur Rentenversicherung 100,66 EUR gesamt 56,70 EUR Arbeitgeber-Anteil = 43,96 EUR Arbeitnehmer-Anteil

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