Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bayerisches Staatsministerium der Justiz"

Transkript

1 Bayerisches Staatsministerium der Justiz Rechtliche Aspekte der künstlichen Ernährung Dr. Hans-Joachim Heßler 1. Künstliche Ernährung als (ärztlicher) Heileingriff - Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit künstlicher Ernährung - zivil- und strafrechtliche Grundlagen des Heileingriffs a) Indikation b) Aufklärung c) Einwilligung d) Handeln und Unterlassen 2. Einwilligung des Patienten selbst a) Einwilligungsfähigkeit b) Aufklärungsgespräch c) Willensmängel 3. Einwilligung eines rechtlichen Vertreters bei fehlender Einwilligungsfähigkeit des Patienten a) Bevollmächtigter - Vorsorgevollmacht b) rechtlicher Betreuer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch

2 Beurteilungsmaßstab des rechtlichen Vertreters a) vorausverfügter Wille - Patientenverfügung b) mutmaßlicher Wille 5. Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung a) Fehlen einer gesetzlichen Regelung b) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere Beschluss vom 17. März 2003 c) Bewertung der Rechtsprechung, insbesondere Frage der sogenannten Reichweitenbeschränkung (Hängt die Wirksamkeit der Patientenverfügung vom Eintritt des irreversibel-tödlichen Krankheitsverlaufs ab?) d) sonstige Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Patientenverfügung e) Ausblick auf eine gesetzliche Regelung 6. Umsetzung einer Patientenverfügung in der konkreten Entscheidungssituation der Aufnahme oder Einstellung einer künstlichen Ernährung 7. Ermittlung des mutmaßlichen Willens 8. Beteiligung des Vormundschaftsgericht bei Unterlassen oder Einstellen künstlicher Ernährung aufgrund vorausverfügten oder mutmaßlichen Patientenwillens

3 Dr. Hans-Joachim Heßler, Bayerisches Staatsministerium der Justiz Rechtliche Aspekte der künstlichen Ernährung Fachtagung Künstliche Ernährung in der Pflege 18. Juni 2008

4 These Die Rechtslage ist klarer, als viele meinen: Der Patientenwille entscheidet.

5 Ärztepräsident Hoppe und Präsident des Caritasverbandes Neher in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 15. Juni PEG-Sonden jährlich in Deutschland jeder zweite Sondenträger ist demenzkrank

6 Sterbehilfe Umfrage unter neurologischen Chefärzten in D: 32%: indirekte Sterbehilfe ist strafbar 45%: Behandlung der terminalen Atemnot mit Morphin = aktive Sterbehilfe 60%: Angst vor Rechtsfolgen beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen 47%: eigene Ausbildung für die Begleitung in der Terminalphase mäßig bis schlecht Borasio et al., Nervenarzt 2004

7 Künstliche Ernährung als ärztlicher Heileingriff künstliche Ernährung wird über Magensonden oder in Ausnahmefällen als Infusion zugeführt rechtlicher Begriff des Heileingriffs: alle Eingriffe und therapeutischen Maßnahmen, die am Körper eines Menschen vorgenommen werden, um Krankheiten, Leiden zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern

8 Rechtfertigung des Heileingriffs ständige Rechtsprechung (seit Reichsgericht vom ): der indizierte, lege artis durchgeführte Heileingriff ist tatbestandsmäßig Körperverletzung, der der Rechtfertigung durch die Einwilligung des aufgeklärten Patienten bedarf

9 Handeln und Unterlassen Die Aufrechterhaltung der Magensonde muss fortwährend von der Einwilligung gedeckt sein also liegt darin nach zivilrechtlichen Maßstäben ein Handeln umgekehrt Das Entfernen einer Magensonde, weil die Einwilligung des Patienten entfallen ist, ist Unterlassen der Weiterbehandlung, also strafrechtlich nicht als aktives Tun zu werten

10 Indikation der künstlichen Ernährung Die nicht indizierte künstliche Ernährung hat zu unterbleiben Auf die Frage der Einwilligung kommt es dabei dann nicht an

11 Einwilligung des Patienten selbst Einwilligungsfähigkeit: nicht Geschäftsfähigkeit Patient muss natürliches Einsichts-, Urteils- und Verständnisvermögen besitzen Einwilligungsfähig können demnach insbesondere auch Demenzkranke sein Die Einwilligung oder die Versagung der Einwilligung kann auch konkludent erklärt werden Freiheit von Willensmängeln: Täuschung, Drohung, Irrtum

12 Einwilligungsunfähiger Patient Vorsorgebevollmächtigter in Gesundheitsangelegenheiten (Vorrang nach 1896 Abs. 3 Satz 2 BGB) Rechtliche Betreuer nach den 1896ff BGB, zu dessen Aufgabenkreis die rechtliche Betreuung gehört

13 Vorsorgebroschüre

14 Beurteilungsmaßstab des rechtlichen Vertreters vorausverfügter Wille des Patienten Patientenverfügung mutmaßlicher Wille des Patienten

15 Verfassungsrecht und Patientenverfügung Art. 1 GG: Menschenwürde Art. 2 Abs. 1 GG: Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 Abs. 2: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

16 Rechtsprechung des BGH und Grundsätze der Bundesärztekammer BGH vom : Ist der Patient im Zeitpunkt der Maßnahme nicht einwilligungsfähig, so gilt: Eine frühere Willensbekundung. wirkt fort. Bundesärztekammer von 2004: Die in einer Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Ablehnung einer Behandlung ist für den Arzt bindend, sofern die konkrete Situation derjenigen entspricht, die der Patient in der Verfügung beschrieben hat, und keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche Willensänderung erkennbar sind.

17 Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 BGHZ 154, Fallgestaltung Herzinfarktpatient Koma Künstliche Ernährung durch PEG Schriftliche Patientenverfügung liegt vor

18 Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 Eine fortwirkende Willenserklärung des Patienten bindet Die Verweigerung der Einwilligung in eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder verlängernde Maßnahme bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

19 Probleme der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 Hängt die Wirksamkeit einer Patientenverfügung von einem irreversibel tödlichen Verlauf der Krankheit ab? Ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (nur) in so genannten Konsensfällen nötig?

20 Reichweitenbeschränkung im geltenden Recht? Leitsatz und Entscheidungsgründe der BGH- Entscheidung vom sprechen von irreversibel-tödlichem Verlauf unter irreversibel-tödlichem Verlauf versteht man bisher die unmittelbare Sterbephase

21 Keine wörtliche Interpretation von Leitzsatz und Entscheidungsgründen in der unmittelbaren Sterbephase ist die Weiterbehandlung medizinisch nicht indiziert die Entscheidung selbst betraf einen Koma-Fall Entscheidung bezieht sich auf BGHSt 40, 257 (Kemptener Entscheidung), die auch keinen irreversibel tödlichen Krankheitsverlauf betraf rechtsdogmatisch: obiter dicta populär: Äußerungen von Frau Dr. Hahne in der Presse

22 sonstige Voraussetzungen die Bindungswirkung der Patientenverfügung nach geltendem Recht keine Formvorschriften konkrete Beschreibung der Krankheitssituation konkrete Behandlungswünsche (meist Ablehnung bestimmter Behandlungen) Aktualität, kein Widerruf Einwilligungsfähigkeit, keine Willensmängel bei Abfassung ärztliches Aufklärungsgespräch nicht Voraussetzung

23 Ausblick auf eine gesetzliche Regelung: Gruppenvorschläge im Bundestag MdB Stünker, SPD Keine Reichweitenbeschränkung Schriftform Vormundschaftsgericht nur in Dissensfällen MdB Bosbach, CDU Reichweitenbeschränkung, aber Ausnahmen bei Wachkoma und schwerster Demenz Schriftform Vormundschaftsgericht immer bei mutmaßlichem Willen und nicht irreversiblem Krankheitsverlauf

24 Situation bei Fehlen einer Patientenverfügung Patientenwille mutmaßlicher Patientenwille im Zweifel: Lebensschutz (nur medizinisch indizierte Behandlung!)

25 Ermittlung des mutmaßlichen Willens nicht maßgeblich ist der Standpunkt des Arztes oder eines vernünftigen Dritten aus den persönlichen Umständen des Betroffenen, aus seinen individuellen Interessen, Wünschen, Bedürfnissen und Wertvorstellungen zu ermitteln

26 Umsetzung der Patientenverfügung rechtlich verantwortlich sind Arzt und rechtlicher Vertreter des Patienten bei der Prüfung, ob eine vorausverfügte Willenserklärung auf die eingetretene Situation passt ist ein Dialog zwischen den Beteiligten einzuleiten (Pflege, sonstige Angehörige, Dritte)

27 Einschaltung des Vormundschaftsgerichts? BGH: wenn Betreuer auf Grund des Patientenwillens eine ärztlicherseits angebotene medizinische Behandlung ablehnen will daraus entwickelter Grundsatz: nur in Dissensfällen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts

28 Strafrecht 1. Direkte aktive Sterbehilfe 2. Sog. indirekte Sterbehilfe 3. Sterbebegleitung 4. Sog. passive Sterbehilfe 5. Beihilfe zur Selbsttötung Verhalten aktiver Eingriff zur Lebens-verkürzung mit Tötungsvorsatz Schmerzlinderung mit unbeabsichtigter Lebensverkürzung Basispflege Linderung Beistand im Sterben Unterlassen oder Beenden einer lebenserhaltenden Maßnahme Förderung oder Nichthinderung eines Suizids Strafbarkeit strafbar 212 StGB 216 StGB straflos bei (mutmaßl.) Willen des Patienten straflos (Unterlassen als Körperverletzung strafbar) straflos - in Todesnähe - Einwilligung - Patientenverfügung - mutmaßl. Einwilligung, sonst strafbar straflos strafbar nach Verlust der Freiverantwortlichkeit (Rspr.) Probleme Forderung nach Lockerung (NL, B), Missbrauchsgefahr sozialer Druck zu selten, zu spät, zu niedrig; Abgrenzungs-probleme Pflegenotstand, Ausbildungsbedarf, nicht künstl. Ernährung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht gerichtl. Genehmigung juristisch widersprüchlich ärztlich standeswidrig? Kasuistik BGHSt 37, 376: Todesengel EGMR NJW 02, 2851 Diane Pretty BGHSt 42, 301: Dolantinfall BGHSt 40, 257 (LG KE) OLG F NJW 98, 2247 BGHZ 154, 205 (u.a. NJW 2003, 1588) BGHSt 32, 367: Dr. Wittig OLG München NJW 1987, 2940: Fall Hackethal

29 These: Die Rechtslage ist klarer, als viele meinen Der Patient entscheidet entweder selbst oder durch vorausverfügten (oder nach Ermittlung des mutmaßlichen) Willen guter Dialog führt zu einer Konsensentscheidung das Vormundschaftsgericht entscheidet nur bei Dissens strafrechtliche Folgen muss niemand befürchten, der die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln einhält

30 Patientenverfügung und Palliativmedizin Zur Verbesserung der Situation am Lebensende und zur Verwirklichung der Selbstbestimmung brauchen wir (vernünftige) gesetzliche Regelung der Patientenverfügung oder bessere Aufklärung über das geltende Recht bessere palliativ-medizinische Versorgung

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Überblick Die grundlegende Fragestellung Ärztliche Behandlung am Lebensende: Hilfe im Sterben und Hilfe zum Sterben

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung

Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung Selbstbestimmung am Lebensende Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Gliederung des Vortrags Hintergrund der Debatte Regelungsvorschläge

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter

Mehr

Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee

Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee Dr. Hans-Joachim Heßler Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte Kloster Irsee 12.11.2015 Indikation Patientenwille Voraussetzungen für ärztliches Handeln Therapie Patientenwille: Maßstab medizinischen

Mehr

Patientenverfügung: Die neue Rechtslage nach dem 3. BtÄndG 2009 VGT Nord Güstrow 24.-26.9.2009 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Problemhintergrund Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Der Vertreter

Mehr

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med. Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei

Mehr

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität

Mehr

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Sterbeorte in Deutschland

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.  Sterbeorte in Deutschland 1 Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Sterbeorte in Deutschland Krankenhaus 42-43% Zuhause 25-30% Heim 15-25% (steigend) Hospiz 1-2% Palliativstation 1-2% andere Orte 2-5%

Mehr

14. Ergebniskonferenz QS NRW

14. Ergebniskonferenz QS NRW 14. Ergebniskonferenz QS NRW Dr. med. Paul-Georg Behler Prof. Dr. med. Kurt Rasche Entscheidung zum palliativen Handlungsansatz Umsetzung von Leitlinienempfehlungen bei Vorliegen von Patientenverfügungen

Mehr

Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung:

Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Stand: Juli 2007 Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Entwurf MdB Stünker Entwurf MdB Zöller

Mehr

Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d.

Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen Bochum, den 14.01.2016 Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Die sog. Sterbehilfe Klärung der Begrifflichkeiten Der Begriff der Sterbehilfe

Mehr

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender

Mehr

Rechtliches am Lebensende

Rechtliches am Lebensende Weil auch Sterben Leben ist Hospizarbeit und Palliativmedizin aus ethischer Sicht -7- Seminaristische Vorlesung im SoSe 09 (Modul 5) FB Angewandte Sozialwissenschaften Prof. Dr. Rupert Scheule Weil auch

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp. Patientenautonomie. in der Rettungsmedizin. Prof. Dr. iur. Volker Lipp. Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen

Prof. Dr. Volker Lipp. Patientenautonomie. in der Rettungsmedizin. Prof. Dr. iur. Volker Lipp. Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen Patientenautonomie in der Rettungsmedizin Prof. Dr. iur. Volker Lipp Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen 1 Überblick Einführung Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Sterbebegleitung

Mehr

2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht

2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht 2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung

Mehr

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie? Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht

Mehr

Inhalt. Inhalt. Einleitung 11

Inhalt. Inhalt. Einleitung 11 Inhalt Einleitung 11 A. Die zentralen Grundsätze 13 1. Die medizinische Indikation 13 2. Der Wille des Patienten - Einwilligung oder Verweigerung 14 3. Unterlassen und Abbruch medizinischer Behandlungen

Mehr

Therapiezieländerung und Sterbehilfe

Therapiezieländerung und Sterbehilfe Fortbildung für Ärzte Therapiezieländerung und Sterbehilfe Schwäbisch Gmünd, den 17. Juni 2009 Rechtsanwalt Dr. Hinner Schütze www.bongen.de Rechtsnormen Grundgesetz Zivilrecht: BGB / FGG: Schadensersatz

Mehr

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie. Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?

Mehr

Entscheidungen am Lebensende

Entscheidungen am Lebensende Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige

Mehr

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte

Mehr

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung? Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht

Mehr

Inhalt Vorwort Patientenverfügung Vorsorgevollmacht

Inhalt Vorwort Patientenverfügung Vorsorgevollmacht 4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Patientenverfügung 8 " Patientenverfügung dafür brauchen Sie sie 9 " Was Sie verfügen können 11 " Wie wirksam ist die Patientenverfügung? 18 " Ziele der Patientenverfügung 19 "

Mehr

Ethische Probleme am Ende des Lebens

Ethische Probleme am Ende des Lebens Ethische Probleme am Ende des Lebens Euthanasie (eu + thanatos) schöner und guter Tod Sterbehilfe Sterbebegleitung Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben Ärztliche Möglichkeiten Allgemeine Aufgaben des

Mehr

Gliederung des Vortrags

Gliederung des Vortrags Künstliche Ernährung bei Wachkoma und Demenz: Gebotene Grundversorgung oder sinnlose Leidensverlängerung? Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Hospiz-Forum, 10.10.2007 Gliederung des

Mehr

Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung

Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung Georg Marckmann Ludwig-Maximilians-Universität München Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin

Mehr

Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde

Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde 30.09.2015 4. Gemeinsamer Palliativfachtag 1 Ausgangssituation Jede, auch die medizinisch indizierte Behandlung, ist Körperverletzung

Mehr

Medizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen

Medizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen Helly Posselt-Wenzel Medizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen PETER LANG Europaischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 1 Einleitung 11 I. Menschen mit geistiger Behinderung

Mehr

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Ulrich Fink, Pastoralreferent, Supervisor DGSv Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospizseelsorge im Erzbistum Köln Stufen Autonomie

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIE Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Autonome PatientInnen als Partner der ÄrztInnen - Recht auf Selbstbestimmung - Deutscher Ärztinnenbund e.v. Gruppe Hannover Jahresempfang

Autonome PatientInnen als Partner der ÄrztInnen - Recht auf Selbstbestimmung - Deutscher Ärztinnenbund e.v. Gruppe Hannover Jahresempfang Autonome PatientInnen als Partner der ÄrztInnen - Recht auf Selbstbestimmung - Deutscher Ärztinnenbund e.v. Gruppe Hannover Jahresempfang Patientenautonomie Kollektive und individuelle Patientenrechte

Mehr

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen

Mehr

Möglichkeiten der Vorsorge

Möglichkeiten der Vorsorge Möglichkeiten der Vorsorge Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patienten Testament 1975/76 in Amerika Living will 1978 in Köln Prof. Dr. Uhlenbruck Patiententestament Patientenverfügung

Mehr

Referenten: 4. Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender KSR. Moderation: Manfred Koebler

Referenten: 4. Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender KSR. Moderation: Manfred Koebler Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Manfred Gottschalk, Notar in Herrenberg, zuständig für Jettingen 3. Dr. Harald Dongus, Arzt, Allgemeinmediziner in Jettingen

Mehr

3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher

3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Problemstellung... 1 2 Gang der Untersuchung... 3 3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher Sicht...

Mehr

Dr. med. Dietmar Epple Palliativmedizin Leonberg. Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Dr. med. Dietmar Epple Palliativmedizin Leonberg. Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Dr. med. Dietmar Epple Palliativmedizin Leonberg Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Dr. med. Dietmar Epple, Palliativmedizin,

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Kooperationstagung zum Thema Demenz Gemeinsam für eine bessere Versorgung, Berlin, 26.09.2009 Ärztliche Behandlung Grundsätzlich Körperverletzung Nicht strafbar

Mehr

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum 01.09.2009 in Kraft Die Frage der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Am 18.06.2009 hat nunmehr

Mehr

DIE PATIENTENVERFÜGUNG

DIE PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT und PATIENTENVERFÜGUNG 07.07.2010 DIE PATIENTENVERFÜGUNG Andreas M. Böhm Rechtsanwalt & Württ. Notariatsassessor Allgemeines zur Patientenverfügung Die Patientenverfügung ist eine schriftliche

Mehr

Folgen für die Erstellung. Allgemeines. Das neue Gesetz in der Praxis. Patientenverfügung im Praxistest. Ermutigung zum Erstellen einer Verfügung

Folgen für die Erstellung. Allgemeines. Das neue Gesetz in der Praxis. Patientenverfügung im Praxistest. Ermutigung zum Erstellen einer Verfügung Das neue Gesetz in der Praxis Patientenverfügung im Praxistest Dr. M. Dreyhaupt Zentrum für Palliativmedizin und Schmerztherapie Vorausverfügte Situation muss der aktuellen Situation entsprechen Gültigkeit

Mehr

Inhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht Juristisches Hintergrundwissen Arzt-Patienten-Verhältnis... 1

Inhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht Juristisches Hintergrundwissen Arzt-Patienten-Verhältnis... 1 IX 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht..................... 1 Dietrich Wördehoff 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis............................... 1 1.2 Ärztliche Indikation....................................

Mehr

Patientenverfügung aus ethischer Sicht

Patientenverfügung aus ethischer Sicht Patientenverfügung aus ethischer Sicht Prof. Dr. med. P. Saur 11.10.2016 Sana Kliniken Lübeck Ethik-Komitee der Sana Kliniken Lübeck Ärzte Pflegepersonal Seelsorger Verwaltung Jurist Was sind (für uns)

Mehr

Juristische Aspekte im Kontext der Schmerztherapie

Juristische Aspekte im Kontext der Schmerztherapie von Thomas C.-St. Jagdschian Dresden, den 29. September 2007 Thomas C.-St Jagdschian (Kontakt: Jagdschian@brueggen-ra.de) seit 1998 Rechtsanwalt in Dresden Schwerpunkte: Arbeitsrecht im Krankenhaus, Vertragsrecht

Mehr

Geleitwort zur 1. Auflage... Vorwort zur 5. Auflage... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...

Geleitwort zur 1. Auflage... Vorwort zur 5. Auflage... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Geleitwort zur 1. Auflage... Vorwort zur 5. Auflage... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V VII IX XIX XXI 1. Kapitel Einführung... 1 I. Sterben einst und jetzt und in

Mehr

I. Ziel und Hintergrund des Entwurfs. 1. Ziel

I. Ziel und Hintergrund des Entwurfs. 1. Ziel Kurzinformation zum Entwurf eines Gruppenantrags von Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen und Jerzy Montag zur Regelung der Patientenverfügung I. Ziel und Hintergrund des Entwurfs 1.

Mehr

Patientenverfügung Stand 2009

Patientenverfügung Stand 2009 Patientenverfügung Stand 2009 20 Jahre Geriatrie am St. Marien-Hospital in Köln und Einrichtung des Lehrstuhls der Geriatrie an der Universität zu Köln Klinik für Geriatrie Forschungsschwerpunkt für Geriatrie

Mehr

Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Prof. Dr. Dirk Olzen

Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Prof. Dr. Dirk Olzen Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie Prof. Dr. Dirk Olzen I. Patientenverfügungen Patientenverfügung i.s.v. 1901a I BGB: Im einwilligungsfähigen

Mehr

Lebenserhaltung als Haftungsgrund

Lebenserhaltung als Haftungsgrund Petra Baltz Lebenserhaltung als Haftungsgrund 4y Springer Inhaltsverzeichnis A. Einführung 1 I. Der Gegenstand der Untersuchung 1 II. Der Gang der Untersuchung 2 B. Die strafrechtlichen Vorgaben zur Sterbehilfe

Mehr

Rede zum Thema. Patientenverfügung. gehalten vor dem XVI. Deutschen Bundestag Berlin, den 29. März Sperrfrist: Beginn der Rede!

Rede zum Thema. Patientenverfügung. gehalten vor dem XVI. Deutschen Bundestag Berlin, den 29. März Sperrfrist: Beginn der Rede! Thomas Rachel MdB Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU / CSU (EAK) Rede zum Thema Patientenverfügung

Mehr

Selbstbestimmung am Lebensende - Umgang mit der Patientenverfügung aus rechtlicher Sicht

Selbstbestimmung am Lebensende - Umgang mit der Patientenverfügung aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. Erika Lücking Evangelische Fachhochschule Berlin Vortrag im Rahmen der 4. Berlin-Brandenburger Pflegetage 2006, Workshop 5: Selbstbestimmung am Lebensende - Umgang mit der Patientenverfügung

Mehr

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes)

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes) Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes) 7 Abs. 1 (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärzte: Jede medizinische Behandlung

Mehr

Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz Brauche ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz Brauche ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz Brauche ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Konrad-Adenauer-Stiftung, Mainz, 25. November 2005, Rainer Beckmann Ausgangssituation Angst, in Alter

Mehr

Der ärztlich assistierte Suizid

Der ärztlich assistierte Suizid Amelia Kuschel Der ärztlich assistierte Suizid Straftat oder Akt der Nächstenliebe PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 11 Inhaltsverzeichnis A. Einführung 17 B. Rechtliche und tatsächliche

Mehr

Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt

Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Hungern bis der Tod kommt? Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit

Mehr

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand )

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand ) Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand 30.06.2013) 6.720; 1,1% Einwohner Betreuungen 592.393; 98,9% 02.12.2013 Amt / 51/6.5 Betreuungsstelle 1 Vorsorgemöglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts

Mehr

Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Lehrbeauftragter www.uffeln.eu Patientenverfügung individuelle, formfreie Erklärung

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Die Patientenverfügung in der ethischen, politischen und rechtlichen Debatte

Die Patientenverfügung in der ethischen, politischen und rechtlichen Debatte Markus Rothaar Die Patientenverfügung in der ethischen, politischen und rechtlichen Debatte Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 15. Mai 2009 unter www.hss.de/downloads/090428_rm_rothaar.pdf

Mehr

Unterbringung und Zwangsbehandlung

Unterbringung und Zwangsbehandlung Unterbringung und Zwangsbehandlung 1906 BGB und HFEG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 31.7.2013 Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen 1 Begriffe Freiheitsentziehende Unterbringung Entzug der Fortbewegungsfreiheit

Mehr

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel Ernst Ankermann Sterben zulassen Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens Mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungen 12 Geleitwort

Mehr

Salus aut voluntas aegroti suprema lex? Selbstbestimmung. durch. Patientenverfügung

Salus aut voluntas aegroti suprema lex? Selbstbestimmung. durch. Patientenverfügung Salus aut voluntas aegroti suprema lex? Selbstbestimmung durch Patientenverfügung Hippokratische Tradition Salus aegroti suprema lex Der Arzt bestimmt alleine, was für den Patienten gut ist und was demzufolge

Mehr

Ethische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm

Ethische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm Ethische Fragen am Lebensende Pastor Dr. Michael Coors Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, 23.8.2013 michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Programm 1.Ethische Grundlagen a. Selbstbestimmung b. Fürsorge

Mehr

Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht

Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Allround Sports Kleve, den 21. Januar 2016 Inhalt 1. Was versteht man unter einer Patientenverfügung?

Mehr

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Erster Teil Erstes Kapitel : Sachliche Grundlagen I. Einleitung...

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Erster Teil Erstes Kapitel : Sachliche Grundlagen I. Einleitung... Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 16 Erster Teil... 18 Erstes Kapitel : Sachliche Grundlagen... 18 I. Einleitung... 18 II. Stand der aktuellen Forschung... 23 1. Sterbehilfe... 23 2. Die Patientenverfügung...

Mehr

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Palliativmedizin dient der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung

Mehr

Die Verwirklichung des Patientenwillens am Lebensende

Die Verwirklichung des Patientenwillens am Lebensende Die Verwirklichung des Patientenwillens am Lebensende Dr. Jan Daub Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht RAe Ernestus Daub & Coll., Rostock Ablauf (1) Grundsätzliches

Mehr

Ich,... (Vorname, Name, Geburtsdatum)

Ich,... (Vorname, Name, Geburtsdatum) Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, auch auszugsweise und gleich mit welchem Medium, bedürfen der Zustimmung des Verfassers: Georg Hummler (info@pagede.de) Patientenverfügung

Mehr

Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes

Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 1 Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes Befruchtung Einnistung des befruchteten Eis = Nidation

Mehr

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen

Mehr

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle

Mehr

Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung:

Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung: Prof. jur. Konrad Stolz 7.2014 Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung: Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz:

Mehr

Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben? Brauchen wir ein Gesetz?

Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben? Brauchen wir ein Gesetz? Brauchen wir ein Gesetz? Ängste des heutigen Menschen bezogen auf Sterben und Tod Schmerzen... und andere körperliche Symptome Angewiesensein auf Pflege und Versorgung Siechtum Wichtige Angelegenheiten

Mehr

Das neue Patientenverfügungsgesetz

Das neue Patientenverfügungsgesetz Das neue Patientenverfügungsgesetz Medizinische und ethische Aspekte Beispiel 1(1) Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde oder ich ein unerträgliches Leiden ohne Aussicht auf Besserung und

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 7. Stunde: Körperverletzungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Überblick über die prüfungsrelevantesten Körperverletzungsdelikte 223

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kapitel 1: Grundlagen S. 1 S. XX. Abkürzungsverzeichnis S. XXIV. Literaturverzeichnis. A. Einleitung S. 1

Inhaltsverzeichnis. Kapitel 1: Grundlagen S. 1 S. XX. Abkürzungsverzeichnis S. XXIV. Literaturverzeichnis. A. Einleitung S. 1 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis S. XX Literaturverzeichnis S. XXIV Kapitel 1: Grundlagen S. 1 A. Einleitung S. 1 B. Grundlagen des Selbstbestimmungsrechts S. 6 I. Deutsches Recht S. 6 1. Art.

Mehr

Dr. jur. Hans-Martin Käser PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT UND LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD. Dienstag, 17. April 2012-19:30 UHR

Dr. jur. Hans-Martin Käser PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT UND LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD. Dienstag, 17. April 2012-19:30 UHR LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD Schleglerschloss Heimsheim, Rittersaal Dienstag, 17. April 2012-19:30 UHR Dr. jur. Hans-Martin Käser Kanzlei Dr. Käser, Stuttgart PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. auf einen Blick...

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. auf einen Blick... Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Richtig vorsorgen... 7 Abkürzungen... 8 1 Vorsorgemöglichkeiten auf einen Blick...

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. Dr. med. Christine Maisch, hausärztliche Internistin, Bondorf

PATIENTENVERFÜGUNG. Dr. med. Christine Maisch, hausärztliche Internistin, Bondorf PATIENTENVERFÜGUNG Dr. med. Christine Maisch, hausärztliche Internistin, Bondorf Patientenverfügung Durch Unfall oder Krankheit kann jeder unerwartet in die Lage kommen, nicht mehr selbst über seine gesundheitlichen

Mehr

Stufen Autonomie des Patientenwillens

Stufen Autonomie des Patientenwillens Die aktuelle Rechtslage bei Patientenverfügung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Ulrich Fink, Pastoralreferent, Supervisor DGSv Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospizseelsorge

Mehr

Notarzteinsätze tze bei Palliativpatienten und im Pflegeheim. Hilft eine Patientenverfügung?

Notarzteinsätze tze bei Palliativpatienten und im Pflegeheim. Hilft eine Patientenverfügung? Notarzteinsätze tze bei Palliativpatienten und im Pflegeheim Hilft eine Patientenverfügung? John F. Kennedy Eine medizinische Revolution hat die Lebenserwartung unserer Alten verlängert, ohne ihnen die

Mehr

Teil 2: Straftaten gegen das Leben*

Teil 2: Straftaten gegen das Leben* Teil 2: Straftaten gegen das Leben* *Stand: 22.4.2014; neu: Folie 24 A. Totschlag ( 212 StGB) B. Mord ( 211 StGB) C. Tötung auf Verlangen ( 216 StGB) D. Aussetzung ( 221 StGB) A. Totschlag ( 212 StGB)

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Vorsorge ist für uns alle wichtig! 8. Vollmacht 10. Vorsorgevollmacht 10

Vorsorge ist für uns alle wichtig! 8. Vollmacht 10. Vorsorgevollmacht 10 4 Inhalt Vorwort 6 Teil I: Vorsorgen für den Fall der Fälle 7 Vorsorge ist für uns alle wichtig! 8 Vollmacht 10 Vorsorgevollmacht 10 Ohne Vollmacht: Amtsbetreuung 10 Welchen Umfang hat eine Vorsorgevollmacht?

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 7. Stunde: Körperverletzungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Überblick über die prüfungsrelevantesten Körperverletzungsdelikte 223

Mehr

Schriftliche Stellungnahme zu den dem Deutschen Bundestag vorliegenden Entwürfen zu einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung

Schriftliche Stellungnahme zu den dem Deutschen Bundestag vorliegenden Entwürfen zu einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung Dr. Hans-Joachim Heßler Vizepräsident des Oberlandesgerichts München Schriftliche Stellungnahme zu den dem Deutschen Bundestag vorliegenden Entwürfen zu einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung

Mehr

Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen BGH: Auslegung der Patientenverfügung kann reichen

Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen BGH: Auslegung der Patientenverfügung kann reichen BINDENDE PATIENTENVERFÜGUNG Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen BGH: Auslegung der Patientenverfügung kann reichen von RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster Der BGH hat sich erneut mit der Bestimmtheit

Mehr

Therapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten

Therapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten LEITLINIE Therapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21.04.2017 in der vorliegenden Fassung verbindlich in Kraft gesetzt. 2 3 Einführung:

Mehr