Phantasie entwickeln Chancen schaffen

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1 Zuverdienstmöglichkeiten für behinderte Menschen in Hessen im Rechtskreis des SGB XII Gemeinsame Impulsveranstaltung Frankfurt 04. Dezember 2015 Vertritt die Interessen der etwa 850 Integrationsunternehmen in Deutschland (und deren Beschäftigten)! Aktuelle Mitgliederzahl: rund 350! Sitz in Berlin und Bielefeld! Erster Vorsitzender: Dr. Fritz Baur / Geschäftsführung: Claudia Rustige Alleingesellschafterin der (FAF ggmbh) Bild: Photocase Diese berät, begleitet und unterstützt Gründer und Gesellschafter von Integrations- und Zuverdienstfirmen (u.a. im Auftrag der Integrationsämter). Büros in : Berlin, Köln, Chemnitz, Kiel und Darmstadt

2 Vorträge: " Zuverdienstmöglichkeiten in Deutschland Eine Standortbestimmung Christian Gredig, bag-if " Rechtliche Rahmenbedingungen der Zuverdienstbeschäftigung Prof. Peter Mrozynski " Von der Idee zur Umsetzung Die Hessischen Leitlinien am praktischen Bespiel Annette Wagner, Amt für Soziales, Kreis Bergstraße Angela Abel, Psychosozialer Hilfsverein Heppenheim e.v. Oliver Rodenhäuser, Der Paritätische Hessen Etwa ab 11:45 Themeninseln! Rechtliche Aspekte (Prof. Peter Mrozynski)! Bundesweite Aspekte und Infos zum Zuverdienstprojekt (Christian Gredig)! Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten (Rocco Grässler) Bild: Photocase! Hessische Leitlinien und deren Umsetzung (Oliver Rodenhäuser) Gegen 13 Uhr Mittagsimbiss Phantasie entwickeln Chancen schaffen!warum brauchen wir Zuverdienstangebote?!Aktueller Stand der Angebote und Modelle!Aktivitäten und Perspektiven Bild: Photocase

3 Warum brauchen wir Zuverdienstangebote? Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen steigen. (von etwa im Jahr 1993 auf etwa im Jahr 2013) Es gibt einen zunehmenden Mangel an angepassten Arbeitsplätzen. ( Nischenarbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es immer weniger) Für chronisch psychisch kranke Menschen beschränkt sich das Angebot zur Teilhabe an Arbeit vor allem auf die Beschäftigung in einer WfbM. (lt. ISB Bericht 2006 verlassen aber etwa 38 % der psychisch kranken Beschäftigten die WfbM wieder. In diesem Zusammenhang wird auf die Notwendigkeit eines Zwischenarbeitsmarktes hingewiesen) Nur ein geringer Teil der chronisch psychischen kranken Menschen steht in einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. (nach Angaben der Aktion Psychisch Kranke zwischen 10 und 20 %) Warum brauchen wir Zuverdienstangebote? Zitat: Menschen mit seelischen Erkrankungen haben schlechte Chancen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Beschäftigung zu finden. Vor dem Hintergrund, dass gerade diese psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren stark zugenommen haben und weiterhin zunehmen werden, besteht eine dringender Bedarf für alternative Lösungen.

4 Warum brauchen wir Zuverdienstangebote? Bis in die 70er Jahre hinein war das Thema Arbeit für psychisch kranke und behinderte Menschen kaum von Bedeutung. Die Erfahrungen dieser Firmen wurde in den 90er Jahren genutzt, sich zu professionalisieren und zu vernetzen. Das Modell der Integrationsfirmen wurde auch für andere Zielgruppen interessant und von diesen zunehmend genutzt. Ende der 70er Jahre wurden die ersten sogenannte Selbsthilfeoder Zuverdienstfirmen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen, inbesondere für psychisch behinderte Menschen aufgebaut. Mit betriebswirtschaftlicher Professionalisierung und zunehmender Marktorientierung geraten die psychisch kranken und behinderten Menschen zunehmend aus dem Focus der Integrationsfirmen. Mit der Novelierung des SGB IX im Jahr 2000 fanden Integrationsprojekte im 132 ff eine gesetzliche Grundlage. Der Personenkreis der behinderten Menschen wurde hier auf alle Behinderungsarten erweitert. Warum brauchen wir Zuverdienstangebote? Generell kann inzwischen festgestellt werden, dass Neugründungen von Integrationsprojekten keinen Fokus auf die Beschäftigung von Menschen mit psychischer Erkrankung setzen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und müssen differenziert betrachtet und teilweise auch unternehmensspezifisch analysiert werden.

5 Warum brauchen wir Zuverdienstangebote? Menschen mit Behinderungen in Integrationsfirmen Verteilung nach Behinderungsarten 2005 und 2012 (informelle Zahlen der BIH Juni 2013) 37 %" Seelische Behinderung" 27 %" 14 %" Geistige Behinderung" 19 %" 49 %" Sonstige" 54 %" 0" 2005" 10" 20" 30" 40" 50" 60" 2012" Aktueller Stand - Was gibt es an Zuverdienstangeboten? Vielfältige Angebotsformen z.b. : im Rahmen eines Fachkrankenhauses als Kreisinitiative und Alternative zur WfbM als eigenständige Zuverdienstfirma mit Regelförderung als Zuverdienstfirma im Rahmen einer Dienstleistungs-GmbH im Rahmen einer arbeitstherapeutisch ausgerichteten Tagesstätte im Rahmen eines Sozialpsychiatrischen Zentrums als Teil einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines komplexen Wohnangebotes Bundesweite Zuverdienstabfrage bei Anbietern niedrigschwelliger Zuverdienstangebote (BAG Integrationsfirmen 2008)

6 Wie ist die Finanzierung? Was gibt es für länderspezifische Regelungen?! Bezirksspezifische Regelungen mit Personalschlüsseln von 1:6 bis 1:8! Regelungen auf Ebene der Stadtbezirke mit Personalschlüsseln von ca. 1:10 (Empfehlungen)! Personal und Sachkostenpauschale nach Förderrichtlinie des Sächsischen Sozialministeriums! Geringfügige Beschäftigungsangebote in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes als Alternative zur WfbM oder zur Tagesstätte! Zuverdienstangebote in Anbindung an unterschiedliche Psychosoziale Träger und Vereine oder an IF bzw. andere Arbeitgeber des AA - Betreuungspauschale pro Nutzer / Std.

7 Was gibt es für kommunale Regelungen? (nicht vollständig) BIELEFELD Kommunale Regelung mit Personalschlüssel 1:8 BREMEN VW-Kosten + Entgelt pro Monat + Fahrkosten und MAE MAINZ Leistungsentgelt pro Stunde (der ZV-Tätigkeit) GIFHORN Personalkosten (1/3 Sozialpäd.) + Sachkostenpauschale STUTTGART (in GPZ) VW-Kosten pro Stunde (der ZV-Tätigkeit) + Fahrkosten und Lohn der ZV-MA BODENSEEKREIS (in GPZ / WfbM) VW-Kosten pro TN und Monat Beispiel Bremen - Evaluationsergebnisse Bsp.: Reduzierung der krankheitsbedingten Abwesenheit Ergebnisse in: Sozialpsychiatrische Informationen 4/2011 oder erhältlich bei der GIB Bremen:

8 Beispiel NRW-Rheinland Modellvorhaben Landschaftsverband Rheinland (seit verlängert bis ) # Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in Integrationsfirmen oder bei sonstigen Arbeitgebern des Allgemeinen Arbeitsmarktes (incl. Trägern von psychosozialen Einrichtungen und Diensten). # Als alternatives Angebot zu einer Beschäftigung in einer WfbM oder einer tagesstrukturierenden Maßnahme. # Die beteiligten Arbeitgeber erhalten zur Sicherung der fachlich-praktischen Anleitung, zum Ausgleich einer behinderungsbedingt verminderten Leistungsfähigkeit sowie für die pädagogische Begleitung einen Zuschuss. # Dieser beträgt monatlich 75 % des nachgewiesenen Arbeitgeberaufwandes (Arbeitgeberbrutto). # In Einzelfällen Begleitung durch den IFD. Beispiel NRW-Rheinland Kosten pro Zuverdienstplatz: 450,-! Verdienst etwa 590,-! AG-Brutto 75 % von 590,-! = etwa 442,-! Förderung Pro Jahr 5.305,-! + Fahrkosten 786,-! Jährliche Gesamtkosten von etwa 6.091,- Euro Leistungstyp Tagesstrukturierendes Angebot Durchschnittliche Kosten pro Jahr Max. Kosten Zuverdienst Einsparungen 9.180,-! 6.091,-! 3.089,-! Tagesstätte ,-! 6.091,-! 5.112,-! WfbM ,-! 6.091,-! 9.483,-!

9 Perspektiven Neue Perspektiven für Zuverdienstbeschäftigung in Integrationsunternehmen Programm: Integrationsbetriebe fördern Neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen Beschlossen am 24. September 2015

10 Perspektiven Empfehlung des «Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v.» zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben (2009) Der Deutsche Verein fordert den Gesetzgeber auf, die möglichen Anspruchsgrundlagen für Leistungen der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in Zuverdienstprojekten dahingehend zu ändern, dass Zuverdienst als Möglichkeit der Bedarfsdeckung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Aktivierung der Menschen mit Behinderungen ausdrücklich benannt wird. Leistungsträger sollten gemeinsam die Möglichkeit prüfen, in der jeweiligen Region, in der sie zuständig sind, Zuverdienstprojekte übergreifend zu fördern und ihre Finanzierung sicherzustellen. Perspektiven - Qualitätskriterien Er hatte jetzt den Mut Wiederholungen zu verlangen, Ungeduld nicht zuzulassen, anderen die eigene Geschwindigkeit aufzuzwingen. Ich bin langsam, richten sie sich bitte danach! (Sten Nadolny, Die Entdeckung der Langsamkeit)

11 Perspektiven - Qualitätskriterien Arbeitsanforderungen Entlohnung Vertragliche Regelungen Unterstützung und Begleitung Die Anforderungen berücksichtigen das unterschiedliche Leistungsvermögen der Beschäftigten, - ohne die marktwirtschaftliche Orientierung und den inklusiven Charakter zu verlieren. Die Beschäftigten werden nach ihrer Leistung und der Leistungsfähigkeit des ZV-Angebotes entlohnt. Gegebenenfalls Berücksichtigung des Mindestlohns. Sowohl die Entlohnung als auch die übrigen Rahmenbedingungen (Status, Fehlzeiten etc.) sind vertraglich geregelt. Instrumentarien und Verfahren zur individuellen Entwicklung werden genutzt, und Übergänge zu anderen Diensten und Beschäftigungsmöglichkeiten ermöglicht. (allerdings kein Reha- Druck ) Aktivitäten

12 Zuverdienst ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Aktivitäten Zuverdienst Ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Projektzeitraum: Mai 2014 bis April 2017 Zuverdienst ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Aktivitäten des Projektes bis 2017! Aufbau von Netzwerken! Informationen für Nutzer/innen, ZV- Anbieter und Leistungsträger (Internet, Film, Print)! Arbeitsmaterialien erstellen # Evaluationsinstrumentarium # Zuverdienstverträge # Musterkalkulationen! Regionale Veranstaltungen (in Kooperation mit relevanten Akteuren)

13 Zuverdienst ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Internet : Vernetzung fördern Zuverdienst ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Internet

14 Zuverdienst ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Film Zuverdienst ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Weitere Öffentlichkeitsmaterialien

15 Zuverdienst ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Instrumentarium zur Selbstevaluation Zuverdienst ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Gemeinsames Positionspapier

16 Was ist notwendig? Teilhabe am Arbeitsleben Zuverdienstmöglichkeiten! Gesetzliche Grundlagen für unterschiedliche Zuverdienstansätze durch das neue Teilhabegesetz (Teilhabemodul: Unterstützte Beschäftigung im Zuverdienst )! Bedarfserhebung auf der Grundlage regionaler Rahmenbedingungen (z.b. durch gemeindepsychiatrische Verbünde)! Flexible Finanzierungsregelungen unter Berücksichtigung der erwirtschafteten Güter und Dienstleistungen! Arbeitsmarktnähe (Inklusion) ohne Vernachlässigung des niedrigschwelligen Ansatzes Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christian Gredig bag if, Köln

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