Armut soziale Sicherung Hartz IV

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Armut soziale Sicherung Hartz IV"

Transkript

1 Nr. 2 - Oktober 2016 (überarbeitet 7. Januar 2017) Armut soziale Sicherung Hartz IV Was ist eigentlich Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV In Deutschland sind die Systeme sozialer Sicherung und Unterstützung weit ausgebaut. Trotzdem gibt es zu viele Menschen, die arm oder von Armut bedroht sind. Im Jahr 2014 waren 16,2 % der nordrhein-westfälischen Bevölkerung von relativer Einkommensarmut betroffen. Damit lag die Armutsrisikoquote um 1,5 Prozentpunkte höher als im Jahr Kinder und Jugendliche waren im Alter von unter 18 Jahren mit 21,9 % zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil betroffen. Nicht vernachlässigt werden darf die hohe Dunkelziffer bei der verdeckten Armut. Hier haben Menschen Anspruch auf Sozialleistungen, beantragen diese aber aus unterschiedlichen Gründen nicht. Nachfolgend unternehmen wir den Versuch, wesentliche Inhalte des deutschen Sozialhilfesystems gemäß des Sozialgesetzbuches II (SGB II) kurz und knapp darzustellen. Hierbei sind Lücken unvermeidbar. Gewisse Fehler werden sich aufgrund der Komprimierung nicht verhindern lassen. Deshalb ist die nachfolgende Beschreibung auch nur als Info-Text (ohne Rechtsverbindlichkeit) einzusetzen. Es gilt der Grundsatz Fördern und Fordern Das erklärte Ziel bei der Einführung des SGB II im Jahr 2005 war, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierfür haben die JobCenter auch diverse Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen. Seit Beginn wird intensiv darüber diskutiert, ob der Grundsatz des Förderns und Forderns ausgewogen Anwendung findet oder das Fordern zunehmend an erster Stelle steht. Antragsberechtigte sind und zur Bedarfsgemeinschaft gehören Arbeitslosengeld II (ALG II), auch unter dem Namen Hartz IV bekannt, erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Es bemisst sich nach dem individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Person. Dieser setzt sich aus dem Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen sowie den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen. Auch mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Angehörige haben Anspruch auf Hartz IV, sofern sie ebenfalls bedürftig sind. Wenn bei arbeitenden Menschen das Erwerbseinkommen nicht ausreicht bzw. nicht durch Vermögen gedeckt werden kann, besteht grundsätzlich auch ein Anspruch auf ALG II ( Aufstocker ).

2 Zur Bedarfsgemeinschaft gehören: Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (Antragsteller) Ehepartner/ eingetragener Lebenspartner (soweit nicht dauernd getrennt lebend) Partner in eheähnlicher Gemeinschaft Wird vermutet wenn Partner: - länger als ein Jahr zusammenleben, - mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, - Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, - befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen - etc. Eigene, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren ohne eigenes Einkommen und Vermögen Eine Bedarfsgemeinschaft hat zur Folge: Das Einkommen und Vermögen des gesamten Haushalts wird angerechnet, aus dem sich die Bedarfsgemeinschaft zusammensetzt Sozialgeld steht nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Grundsätzlich gelten Kinder unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig und sind demzufolge anspruchsberechtigt. Um Hartz IV beantragen zu können, muss die hilfebedürftige Person: erwerbsfähig sein also mehr als drei Stunden täglich arbeiten können sich in einer finanziellen Notlage befinden und eine Gefährdung des Existenzminimums vorliegen. Nicht anspruchsberechtigte Personen sind Keinen Anspruch auf das ALG II haben Personen, die Altersrente beziehen oder soweit erwerbsgemindert sind, dass sie keine drei Stunden am Tag arbeiten können. Diese erhalten die Grundsicherung im Alter bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Für diese Menschen ist auch nicht das JobCenter zuständig. In unterschiedlicher Prägung hat das kommunale Sozialamt die Zuständigkeit. Ebenfalls von ALG-II-Leistungen ausgeschlossen sind auch Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, es sei denn, sie sind für voraussichtlich weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus untergebracht, sie sind in einer stationären Einrichtung untergebracht, aber mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig

3 Hilfebedürftigkeit Hilfebedürftig ist derjenige, der seinen und den Lebensunterhalt der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend bestreiten kann und keine erforderliche Hilfe von dritter Seite erhält. Das bedeutet insbesondere, dass der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, den Einsatz von Einkommen und Vermögen, die Unterstützung von Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern. Beantragt werden können Im Vordergrund für die Antragsteller stehen die Hartz-IV-Leistungen, also der monatliche Betrag, der den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusteht. Regelsatz bzw. -bedarf Dieser deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Regelbedarf Übersicht ab Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende 409,00 (jeweils beide) volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 368,00 Bedarf für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern 327,00 Kinder von der Geburt bis 6 Jahre 237,00 Regelsatz für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 291,00 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre 311,00 Mehrbedarfe Der Bezug des Regelbedarfs ist nicht zwingend Voraussetzung, um Mehrbedarfe oder Sonderbedarfe zu erhalten, diese Leistungen können durchaus unabhängig voneinander gezahlt werden. Selbiges gilt beispielsweise für Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung, für Kleidung oder auch bei Schwangerschaft. Mehrbedarf für Schwangere Schwangeren Hilfebedürftigen steht ein Mehrbedarfszuschlag von 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs zu. Dieser wird bei werdenden Müttern ab der 13. Schwangerschaftswoche gezahlt. Allerdings ist hier nicht Umstandskleidung etc.

4 gemeint, diese kann separat über die Erstausstattung beantragt werden. Mehrbedarf für Alleinerziehende Alleinerziehende Elternteile können diesen Mehrbedarf erhalten, wenn sie sich ausschließlich alleine um die Pflege und Erziehung der Kinder kümmern. Dabei beträgt der Zuschlag mindestens 12 Prozent bei Kindern über sieben Jahren und 36 Prozent bei unter 7-jährigen. Bis maximal 60 Prozent des Regelsatzes kann als Mehrbedarf gewährt werden. Ausschlaggebend für die Höhe sind also das Alter und die Anzahl der Kinder. Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei (chronischer) Erkrankung Wird aufgrund von Erkrankungen besondere Kost verordnet, die in der Regel kosten aufwändiger ist, steht dem Hartz-IV-Empfänger ein zusätzlicher Bedarf zu, um diese erhöhten Kosten abzudecken. Beispielhaft für einen solchen Mehrbedarf wären Niereninsuffizienz, Zöliakie, Krebs, HIV, Laktoseintoleranz etc. Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung (Warmwasser) Wird das Warmwasser in der Wohnung nicht über die Zentralheizung erwärmt, sondern zusätzlich (dezentral) durch einen Durchlauferhitzer, Boiler oder eine Gastherme etc., besteht ein zusätzlicher Anspruch auf den Mehrbedarf zur Deckung der zusätzlichen Kosten für Strom oder Gas. Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen Weiterhin stehen auch Mehrbedarfe bei regelmäßig wiederkehrenden und unabweisbaren Kosten zu, wie beispielsweise bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts, der Anschaffung von ärztlich verschriebenen Pflegeprodukten etc. Sonderbedarfe Im Unterschied zu den Leistungen des Regel- und Mehrbedarfs sind weitere Leistungen nur in außergewöhnlichen Lebenslagen oder Notsituationen zur Deckung eines Sonderbedarfs vorgesehen: Erstausstattung für Wohnungen einschließlich Haushaltsgeräten (Darlehen) Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt (Zuschuss) mehrtägige Klassenfahrten (Zuschuss) Als Sonderbedarf hat die Rechtsprechung bei Teilnahme an einem Integrationskurs dagegen die Fahrtkosten zur Unterrichtsstätte eingestuft. Die Leistungen für die Erstausstattung werden in der Regel nur bedingt zur Anschaffung von neuen Möbeln oder Einrichtungsgegenständen ausreichen. Das JobCenter geht eher davon aus, dass diese Einrichtungsgegenstände auch gebraucht gekauft werden können. weitere Leistungen Zusätzlich zum Hartz-IV-Regelbedarf und gegebenenfalls. weiteren Bedarfen steht dem Leistungsempfänger bzw. der gesamten Bedarfsgemeinschaft die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Unterkunft und Heizkosten KdU) zu.

5 Kosten für den Haushalts-Strom müssen vom Hilfebedürftigen selbst aus der Regelleistung bestritten werden. Sollten die Wohnkosten nicht angemessen sein, besteht die Verpflichtung diese Kosten zu senken, gegebenenfalls auch durch einen Umzug in eine kleinere oder günstigere Unterkunft. Anrechnung von Einkommen und Vermögen Hartz IV wird unter der Anrechnung des eigenen Einkommens sowie des vorhandenen Vermögens gezahlt. Allerdings gibt es beispielsweise bei Erwerbseinkommen auch Freibeträge vom Einkommen sowie Pauschalen für Versicherungen. Auch das Vermögen wird nicht in voller Höhe angerechnet sondern ebenfalls unter Berücksichtigung von Freigrenzen, je nach Alter des Empfängers oder Art des Vermögens (z. B. Altersvorsorge). Als Einkommen zählen folgende Einkünfte: Einnahmen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, Entgeltleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen (auch Unterhaltsvorschuss), Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld, Renten (Leibrente, Riester-Rente etc.), Steuererstattungen, Erstattung der Stromkosten etc. Anrechnungsfrei verbleiben weitere Beträge prozentual gestaffelt nach Einkommenshöhe: Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100,01 Euro und 1.000,00 Euro verbleiben 20 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes und zwischen 1.000,01 Euro und 1.200,00 Euro nochmals 10 Prozent. Dieser Betrag erhöht sich von Euro auf Euro, wenn der Hilfeempfänger ein minderjähriges Kind hat oder mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Mitwirkungspflichten und Leistungskürzungen Um Leistungskürzungen in Form von Sanktionen zu vermeiden, muss jeder Hilfeempfänger Pflichten erfüllen. Hierzu gehören: Bemühungen um Arbeitsaufnahme, Meldepflichten, in der Regel werden Betroffene auch vom JobCenter aufgefordert, eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu unterschreiben. etc.

6 SGB-II-Checkliste/Testbogen Wir haben für Sie einen SGB-II-Testbogen entwickelt. Stark vereinfacht lässt sich durch diese Checkliste die Höhe der Grundsicherung für Arbeitsuchende (gem. SGB II/Hartz IV) annäherungsweise ermitteln! U. a. kann diese Arbeitshilfe im Internet abgerufen werden unter: Weitere Infos:

80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme

80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme Bedarfsgemeinschaft 98802//0000018 Anlage zum Bescheid vom 15.07.2016 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Juli 2016 bis Juni 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe

Mehr

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Angestelltenlehrgang I Übungsklausur Sozialrecht 04.05.2007 Beispiel für die Ausformulierung einer Lösung 1. Hilfeart/Anspruchsnorm Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben gemäß 7 Abs. 1 Personen,

Mehr

Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Gesamtbetrag 735D D D Einkommen aus Erwerbstätigkeit Brutto Netto

Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Gesamtbetrag 735D D D Einkommen aus Erwerbstätigkeit Brutto Netto Bedarfsgemeinschaft 98802//0000004 Anlage zum Bescheid vom 07.02.2017 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Januar 2017 bis Dezember 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe

Mehr

Regelsätze in der Sozialhilfe

Regelsätze in der Sozialhilfe Regelsätze in der Sozialhilfe ( 20 SGB II, 28, 28a SGB XII) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden, oder die mit ihrer Erwerbsstelle ihren Lebensunterhalt

Mehr

1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Das System der sozialen Sicherung...14

1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Das System der sozialen Sicherung...14 Inhalt Vortwort...11 Erster Teil Allgemeines zum SGB II und SGB XII 1 Allgemeine Grundlagen...13 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen...13 1.1.1 Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG)...13 1.1.2 Verfassungsrechtliche

Mehr

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen 4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe 8 " Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende? 9 " Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 11 " Wer erhält

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2226 4. Wahlperiode 16.05.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Höhe des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II

Mehr

B e r e c h n u n g s b o g e n

B e r e c h n u n g s b o g e n Seite 4 von 9 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 16.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung

Mehr

Information. zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden. Vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II

Information. zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden. Vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II Information zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden Vom Arbeitslosengeld I zum Einleitung HERAUSGEBER KREIS COESFELD Der Landrat Jobcenter 48653 Coesfeld Kreis Coesfeld,

Mehr

Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II

Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II ( 11, 12 SGB II) Die Höhe des Arbeitslosengelds II (ALG II) hängt von der Hilfebedürftigkeit des Arbeitssuchenden ab (siehe auch: Grundsicherung für Arbeitssuchende

Mehr

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt?

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt? Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt? Wegweiser durch den Amtsdschungel für Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Asylbewerberleistungen

Mehr

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig.

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig. Ablehnungsbescheid siehe unter Bescheid Änderungsbescheid siehe unter Bescheid Anspruch Ein Anspruch ist ein anderes Wort für ein Recht. Sie haben einen Anspruch, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Mehr

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen.

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen. Hier sehen Sie die zuständige Geschäftsstelle in Ihrem Stadtbezirk, die für die Leistungsbewilligung sowie Ihre Beratung und Vermittlung zuständig ist. Ihr Vorteil: Alle Fragen zur Arbeitsvermittlung und

Mehr

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Inhalt Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Vorbemerkung... 14 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 21 C. Leistungsberechtigter

Mehr

Inhalt. Vorwort... 9 Abkürzungen Cent-Regelung Sozialversicherung 58er-Regelung... 13

Inhalt. Vorwort... 9 Abkürzungen Cent-Regelung Sozialversicherung 58er-Regelung... 13 Inhalt Vorwort... 9 Abkürzungen... 10 1-Cent-Regelung Sozialversicherung 58er-Regelung... 13 Alleinerziehende... 16 Alleinstehende... 17 Altersrente... 18 Angehörige Haushaltsgemeinschaft Angemessener

Mehr

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV von Brigitte Steck, Dr. Michael Kossens, Dr. Angelika Schmidt, Frank Wollschläger 1. Auflage Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Qualifizierung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsbegleitung am 24.02.2016 1 Übersicht 1. Zielsetzung des SGB II 2. Leistungsberechtigte

Mehr

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (III)

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (III) 1 Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (III) Ausschlussgründe besonderer Personengruppen von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1. Ausschlussgründe bei Personen mit ausländischer

Mehr

Mehr-Bedarf. Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Mehr-Bedarf. Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit RD BB / FB 230 - Groffik BildrahmenBild einfügen: Mehr-Bedarf Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

Schnellübersicht III VII. Findex 8. Seite Wer ist anspruchsberechtigt? 11. Rechte und Pflichten 19. Leistungen der Grundsicherung 27

Schnellübersicht III VII. Findex 8. Seite Wer ist anspruchsberechtigt? 11. Rechte und Pflichten 19. Leistungen der Grundsicherung 27 Schnellübersicht Seite Wer ist anspruchsberechtigt? 11 Rechte und Pflichten 19 Leistungen der Grundsicherung 27 Krankenversicherung 61 Pflegeversicherung 95 Rentenversicherung 107 Unfallversicherung 115

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Infoveranstaltung SGB II 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Qualifizierung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsbegleitung am 31.05.2016 1 Übersicht 1. Zielsetzung

Mehr

Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II

Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II Keine Frage offen Bearbeitet von Dr. Jürgen Brand 3., aktualilsierte Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 00344 2 Recht > Sozialrecht

Mehr

Zu prüfen ist im 2. Schritt, ob konkret Hilfebedürftigkeit besteht, d.h. ob der Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.

Zu prüfen ist im 2. Schritt, ob konkret Hilfebedürftigkeit besteht, d.h. ob der Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Lösungshinweise A I Prüfungsklausur Teil 1 (Anteil an der Bewertung ca. 80 %) 1. Anspruchsvoraussetzungen ALG II / Sozialgeld ( 7 Abs. 1) 1.1 Altersvoraussetzung (Nr. 1) 1.1.1 Vollendung 15. Lebensjahr

Mehr

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren: SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand

Mehr

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (s SGB 12) erfüllt sind, können folgende Positionen berücksichtigt werden:

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (s SGB 12) erfüllt sind, können folgende Positionen berücksichtigt werden: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Viele ältere Menschen haben im Rentenalter nicht genug Geld zum Leben. Vermögen ist keines vorhanden und die Rente reicht hinten und vorne nicht. Andere

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.07.2016

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende 51

Grundsicherung für Arbeitsuchende 51 Grundsicherung für Arbeitsuchende 51 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein

Mehr

Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen können für sich und für ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft

Mehr

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII)

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII) Stadt Leipzig Wirtschaftliche Sozialhilfe Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII) Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer

Mehr

Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg)

Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg) Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg) Studienkarten Allgemeine Lehren im Recht für die Soziale Arbeit (Stand: 06/2012) SK 1: Einführung SK 2: Die Scheidung der Hilfebedürftigen in erwerbsfähige

Mehr

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau?

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? 1. Soziale Sicherung in Deutschland Grundlage - Gesetze 2. Leistungsberechtige 3. Leistungen 4. Umsetzung in der Praxis 5. Bewertung Nr.

Mehr

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE Sozialgesetzbuch SGB II Fragen und Antworten Aktualisierung: Januar 2016 2 Aktualisierung Broschürenseite 53 Unterstützung in der Haushaltsgemeinschaft Zwei-Personen-Haushalt

Mehr

Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig- Holstein. Neukunden. Kunden ohne bisherigen Leistungsbezug (Alg I / Alg II): SOFORTANGEBOT

Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig- Holstein. Neukunden. Kunden ohne bisherigen Leistungsbezug (Alg I / Alg II): SOFORTANGEBOT Rechtliche Grundlagen SGB II Aktuelle Änderungen bis einschließlich 01. 08. 2006 Änderungen im SGB II Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig- Holstein www.diakonie-sh.de Neukunden Kunden ohne

Mehr

Arbeitshilfe zum Erkennen potentieller Fälle mit Anspruch auf Kinderzuschlag

Arbeitshilfe zum Erkennen potentieller Fälle mit Anspruch auf Kinderzuschlag Arbeitshilfe zum Erkennen potentieller Fälle mit Anspruch auf Kinderzuschlag BA-Zentrale-PEG 21 Arbeitshilfe Inhaltsverzeichnis 1. Vorrang des Kinderzuschlags... 1 2. Wann besteht möglicherweise ein Anspruch

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts Bedeutung und Aufbau des Sozialgesetzbuches erklären und in konkreten Fällen beurteilen, welche Regelungen des SGB I und SGB X für die Lösung von Rechtsfragen im SGB II und

Mehr

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab )

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab ) Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2017) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze

Mehr

LEITFADEN BEI SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT FÜR DIE STADT ESSEN ABGESTIMMT MIT DEM JOBCENTER ESSEN IM SEPTEMBER 2011

LEITFADEN BEI SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT FÜR DIE STADT ESSEN ABGESTIMMT MIT DEM JOBCENTER ESSEN IM SEPTEMBER 2011 AWO Beratungsstelle Lore-Agnes-Haus AWO Beratungsstelle im Uni-Klinikum Essen Lützowstr. 32 45141 Essen Zentrum für Frauenheilkunde Tel. 0201 31053 Fax 0201 3105110 Hufelandstr. 55 45147 Essen E-Mail loreagneshaus@awo-niederrhein.de

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

Telefon oder 28 SA. Wohnort der Bedarfsgemeinschaft Land Kreis Gemeinde Gemeindeteil

Telefon oder   28 SA. Wohnort der Bedarfsgemeinschaft Land Kreis Gemeinde Gemeindeteil Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2012 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Ansprechpartner/-in für Rückfragen

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober Information zum Kinderzuschlag

Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober Information zum Kinderzuschlag Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober 2008 Information zum Kinderzuschlag Wer hat Anspruch? Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem

Mehr

Hartz IV S O Z I A L R E P O R T. Sozialreport 5.0. Informationen und Hinweise zur Grundsicherung des SGB II. Kreisverband Stormarn

Hartz IV S O Z I A L R E P O R T. Sozialreport 5.0. Informationen und Hinweise zur Grundsicherung des SGB II. Kreisverband Stormarn Landesverband Schleswig- Holstein e.v. Kreisverband Stormarn Sozialreport 5.0 S O Z I A Hartz IV L R E Informationen und Hinweise zur Grundsicherung des SGB II P O R T Sozialreport 5.0 Seite 2 Impressum

Mehr

Wesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann.

Wesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann. Wesentliche Änderungen 28 Fassung vom 20.05.2009 Gesetzestext: 74 SGB II eingefügt Rz 28.5: Befristete Erhöhung des Sozialgeldes auf 70 v.h. der Regelleistung. Fassung vom 23.05.2008 Rz 28.7: Klarstellung,

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen 6 Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik

Mehr

Wohngeld ( 12 [6] WOGG-alt) Die Heizkostenpauschale in Höhe von beispielsweise von 26 für Alleisntehende wurde ersatzlos gestrichen.

Wohngeld ( 12 [6] WOGG-alt) Die Heizkostenpauschale in Höhe von beispielsweise von 26 für Alleisntehende wurde ersatzlos gestrichen. Zusammenfassung der Änderungen im SGB II und XII durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 - vom 9.12.2010 und das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des 2. und 12. Sozialgesetzbuches

Mehr

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005 Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21

Mehr

Der Kinderzuschlag. Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wir helfen Familien

Der Kinderzuschlag. Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wir helfen Familien Der Kinderzuschlag Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wir helfen Familien Die Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderzuschlag. Es besteht ein Anspruch auf Kindergeld für ihr unverheiratetes

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2017

Mehr

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Welche Sozialleistungen gibt es für Arbeitnehmerinnen + Arbeitnehmer? Wohngeld = Zuschuss zur Miete Abhängig von Einkommen

Mehr

Wesentliche Änderungen Seite 1 20

Wesentliche Änderungen Seite 1 20 Wesentliche Änderungen Seite 1 20 Fassung vom 11.04.2011 Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beinhaltet 20 insbesondere die

Mehr

Klausurfall ALG II und Sozialgeld

Klausurfall ALG II und Sozialgeld P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Klausurfall ALG II und Sozialgeld Wir schildern hier einen typischen Klausurfall aus unserer Fallsammlung. Weitere Fälle mit Lösungen finden Sie, indem Sie auf das

Mehr

Wesentliche Änderungen Seite 1 23

Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Fassung vom 20.12.2011: Gesetzestext: Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab 1. Januar 2012 eingefügt Kap. 1.1: Anpassung an die für die

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 21.08.2017

Mehr

Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt

Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt Beratungsstelle Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt Stand Januar 2013 1. Bundesstiftung Mutter und Kind Mittel der Bundesstiftung Mutter und Kind sind nur während der Schwangerschaft zu beantragen

Mehr

Einkommen nach SGB II

Einkommen nach SGB II Warum ist Einkommen zu berücksichtigen? Strukturprinzip: Nachrang der SGB II- Leistungen gegenüber allen anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (vergleichbar der Sozialhilfe) vgl. 3 Abs.3

Mehr

Das neue Arbeitslosengeld II (Alg II)

Das neue Arbeitslosengeld II (Alg II) Das neue Arbeitslosengeld II (Alg II) Arbeitslosenhilfe gibt es nur bis Ende 2004 und was dann? Mehr als zwei Millionen Menschen beziehen Arbeitslosenhilfe. Das ist inzwischen die wichtigste Leistung der

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen 4 Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II)

Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II) Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II) Stand: Juli 2004 Wesentlicher Inhalt des Vierten Gesetzes für moderne

Mehr

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014 Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im III. Quartal 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg

Mehr

SGB II Monatsbericht Juni 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Juni 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht Juni 2017 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten Juni 2017 Mai 2017 Leistungsberechtigte 10.127 10.108 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.909 6.861 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II)

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II) 1 Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II) Die Bedarfsgemeinschaft und die Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und Verschwägerten Eine alleinstehende erwerbsfähige Person, die nach dem SGB II

Mehr

Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur. Sicherung des Lebensunterhalts nach dem. SGB II für das Jahr 2018

Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur. Sicherung des Lebensunterhalts nach dem. SGB II für das Jahr 2018 Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2018 Vorbemerkung Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Arbeitslosengeld II / Hartz IV. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010.

Arbeitslosengeld II / Hartz IV. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010. Seite 1. Was versteht man unter Arbeitslosengeld II? 3 2. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II? 3 3. Welche Leistungen beinhaltet

Mehr

SGB II (Hartz 4-Leistungen) Schwangere und Mütter mit Kindern

SGB II (Hartz 4-Leistungen) Schwangere und Mütter mit Kindern 14. Wahlperiode 14. 04. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Hoffmann CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren SGB II (Hartz 4-Leistungen) Schwangere und Mütter

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:

Mehr

SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II)

SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II) SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II) Regelungsinhalt 7 Absatz 5 enthält die Grundregel, dass Auszubildende nur sehr eingeschränkt Hartz-IV-

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung

Mehr

18 werden mit Behinderung - was ändert sich?

18 werden mit Behinderung - was ändert sich? 18 werden mit Behinderung - was ändert sich? Mit dem 18. Geburtstag, dem Eintritt der Volljährigkeit, endet das Sorgerecht der Eltern für alle Kinder. Bei Kindern mit Behinderung sind viele Änderungen

Mehr

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - Tag der Antragstellung Antrag angenommen

Mehr

Das Arbeitslosengeld II dient der Sicherung des Lebensunterhaltes von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Es umfasst

Das Arbeitslosengeld II dient der Sicherung des Lebensunterhaltes von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Es umfasst Arbeitslosengeld II Normen 19 bis 27 SGB II Kurzinfo Das Arbeitslosengeld II ist eine Fürsorgeleistung mit Bedürftigkeitsprüfung. Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keinen Anspruch

Mehr

Hartz IV Fördern und Fordern

Hartz IV Fördern und Fordern Hartz IV Fördern und Fordern Vortrag von RAin Silke Thulke-Rinne Rechtsanwaltskanzlei Stößlein & Thulke-Rinne Peters Bildungs GmbH Gliederung 1. Anspruchsberechtigung 2. Rechte und Pflichten 3. Leistungen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Oktober 2013 ISSN 1610-417X KI2 - j / 12 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen im Jahre 2012 Teil II: nach dem

Mehr

Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II

Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II Keine Frage offen Bearbeitet von Dr. Jürgen Brand 3., aktualilsierte Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 00344 2 Recht > Sozialrecht

Mehr

Arbeitshilfe: Regelleistungen und Mehrbedarf im SGB II ab bis

Arbeitshilfe: Regelleistungen und Mehrbedarf im SGB II ab bis Arbeitshilfe: Regelleistungen und im SGB II ab 1.1.2017 bis 31.12 2017 Regelleistung RL für Alleinstehende / Alleinerziehende 409,- 100 % RL für volljährige Partner innerhalb einer 368,- 90 % Bedarfsgemeinschaft

Mehr

Mindestsicherungsquote

Mindestsicherungsquote Anteil der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Bevölkerung in Prozent, 31.12.2012* Berlin 19,5 Bremen 16,7 Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Brandenburg Sachsen Nordrhein-Westfalen

Mehr

Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz ist ein solches kommunales Jobcenter.

Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz ist ein solches kommunales Jobcenter. Häufige Fragen Allgemeines Welche Behörde ist für mich zuständig? Laut Gesetz trägt die Kommune die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Bundesagentur für Arbeit ist für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Mehr

WAS WANN WO WIEVIEL BEMERKUNGEN. Zentrum Bayern, Familie und Soziales

WAS WANN WO WIEVIEL BEMERKUNGEN. Zentrum Bayern, Familie und Soziales 1 Finanzielle Unterstützungen und staatliche Leistungen für werdende Eltern im Studium Ansprüche können aus diesem Überblick nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen. MUTTERSCHAFTSGELD

Mehr

Leitfaden. Schwangerschaft und Geburt

Leitfaden. Schwangerschaft und Geburt Leitfaden Schwangerschaft und Geburt Stand: 06.Juli 2011 1 Leitfaden Schwangerschaft und Geburt Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Bedarfe 2. 1. Regelbedarf 2. 2. Mehrbedarfe 2. 3. Unterkunftskosten und

Mehr

Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor!

Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor! Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor! Wer sind wir? Historie (2005 bis 2010): - Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus Agentur für Arbeit und Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung

Mehr

SGB II Monatsbericht März 2016 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht März 2016 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht März 2016 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten März 2016 Februar 2016 Leistungsberechtigte 9.482 9.267 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.416 6.295 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (I)

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (I) 1 Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (I) Wer erhält Leistungen? Nach 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II gibt es vier Leistungsvoraussetzungen: Leistungen erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet

Mehr

hilfesuchenden,-bedürftigen Person der Bedarfsgemeinschaft >> Grundlage für die Begrifflichkeit im SGB II Meyer-Höger 2

hilfesuchenden,-bedürftigen Person der Bedarfsgemeinschaft >> Grundlage für die Begrifflichkeit im SGB II Meyer-Höger 2 Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II - In der Gesetzgebung, Rspr. und Praxis seit jeher umstrittener Begriff - Irreführend, weil er keine Anspruchs- oder Leistungsgemeinschaft bezeichnet, sondern überwiegend

Mehr

SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015

SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 von Martin Staiger, Esslingen 1 Inhalt I. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II ( 7-9 SGB II) 3 II. Die Bedarfsgemeinschaft ( 7, 9 SGB II) 4 III. Die Vermögensfreigrenzen

Mehr

Einsatz des Einkommens und Vermögens bei der Sozialhilfe

Einsatz des Einkommens und Vermögens bei der Sozialhilfe Einsatz des Einkommens und Vermögens bei der Sozialhilfe ( 82ff. SGB XII) Der Bezug von Sozialhilfe ist vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. Betroffene müssen also zunächst die eigenen

Mehr

Ausbildung in Teilzeit

Ausbildung in Teilzeit Folie 0 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Von Beginn an flexibel Ausbildung in Teilzeit Foto: Frank Gärtner-Fotolia Folie 1 Teilzeitausbildung Was ist das? Teilzeitausbildung ist eine moderne und flexible

Mehr

Rechtsinformation. Frauen in Frauenhäusern mit Anspruch auf ALG II nach dem SGB II Mai

Rechtsinformation. Frauen in Frauenhäusern mit Anspruch auf ALG II nach dem SGB II Mai Rechtsinformation Frauen in Frauenhäusern mit Anspruch auf ALG II nach dem SGB II Mai 2011 www.frauenhauskoordinierung.de Herausgeber: Frauenhauskoordinierung e.v. Tucholskystr. 11 10117 Berlin Inhalt

Mehr

60 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten?

60 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? 60 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? in der Liste aber nicht aufgeführt ist. In jedem Fall sollten Sie der Behörde ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich die genaue Bezeichnung der Krankheit

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II Kranken- und Pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Inhalt 04 Allgemeines 05 Versicherungspflicht 07 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 08 Zuständige Krankenkasse 09 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Mehr

SGB II Monatsbericht März 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht März 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht März 2017 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten März 2017 Februar 2017 Leistungsberechtigte 9.897 9.794 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.688 6.626 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

SGB II Monatsbericht Januar 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Januar 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht Januar 2017 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten Januar 2017 Dezember 2016 Leistungsberechtigte 9.637 9.615 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.571 6.495 T-0 Daten sind die aktuell

Mehr

Vorsicht!Arbeitslosengeld II Damit Sie nicht unter die Räder kommen! 1. Die riesige Arbeitsagentur bietet nichts, aber Erwerbslose sollen springen! (Verschlechterte Rechtsposition) Sind Sie erwerbsfähig

Mehr

Häufige Fragen & Antworten

Häufige Fragen & Antworten Allgemeines Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II? Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. 67. Lebensjahr noch nicht vollendet

Mehr

Alleinstehende/Alleinerziehende. für ein Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

Alleinstehende/Alleinerziehende. für ein Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Asylbewerberleistungen 3 alle Asylbewerber mit gültiger Aufenthaltsgestattung oder Duldung /Neugeborene erst nach Vorlage des Aufenthaltstitels 2 die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung

Mehr