IV. Das Kooperationsnetz im Bereich des Staatlichen Schulamts
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- Frieder Bäcker
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1 IV. Das snetz im Bereich des Staatlichen Schulamts Landesarbeitsstelle Regionale Arbeitsstelle Schulpsychologische Beratungsstellen und Beratungslehrer Beratungslehrerinnen Kultusministerium Oberschulämter Schulrätin Schulrat Staatliches Schulamt Fachberaterin Fachberater Allgemeine Schulen Pädagogische Beraterin / Pädagogischer Berater Sonderschulen Ansprechpartnerin Ansprechpartner Außerschulische Institutionen und Partner
2 IV. 1 Die Entwicklung der in Baden-Württemberg Die Einrichtung einer Landesarbeitsstelle sowie der 30 Regionalen Arbeitsstellen begründete sich aus den Ergebnissen eines Modellversuchs der Bund - Länder - Kommission Gemeinsam Handeln - Einander Erleben", der in Baden- Württemberg und Sachsen von an jeweils 2 Staatlichen Schulämtern durchgeführt wurde. Das übergreifende Ziel dieses BLK-Modellversuchs war die Klärung der Frage, wie en zwischen allgemeiner Schule und Sonderschule durch Beraterinnen und Berater in den einzelnen Schulamtsbezirken angeregt, umgesetzt und koordiniert werden können. Nach der Einrichtung der Landesarbeitsstelle im Herbst 1995 durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, wurden in einem dreijährigen Stufenplan, beginnend im Schuljahr 1995/1996, an jedem der 30 Staatlichen Schulämter in Baden-Württemberg sogenannte regionale Arbeitsstellen installiert. Modellversuch der Bund-Länder- Kommision: Gemeinsam Handeln Einander Erleben Landesarbeitsstelle Regionale Arbeitsstellen IV. 2 Landesarbeitsstelle Die Aufgaben der Landesarbeitsstelle ergeben sich aus der Zusammenarbeit mit: - den Regionalen Arbeitsstellen bei den Staatlichen Schulämtern, - den Ansprechpartnern für Jugendarbeit / Schule bei den Staatlichen Schulämtern, - den Landesbehörden, - den landesweit arbeitenden Organisationen der Jugendarbeit.
3 IV. 2.1 Zusammenarbeit mit den Regionalen Arbeitsstellen bei den Staatlichen Schulämtern Die Landesarbeitsstelle informiert und berät die Regionalen Arbeitsstellen sowie die Ansprechpartner für Jugendarbeit / Schule u. a. über: - Entwicklungen innerhalb der Schularten - Angebote der Kinder- und Jugendhilfe - behinderungsspezifische Beratungs- und Förderangebote - sbeispiele - Kontaktaufnahmen - die Bildung von Netzwerken - Planung von Fortbildungen - der Einrichtung von Lernwerkstätten - Förderprogramme Information und Beratung Leitung und Initiierung von überregionalen Fortbildungen Überregionale Fortbildungen IV. 2.2 Zusammenarbeit mit den Landesbehörden und den landesweit arbeitenden Organisationen der Jugendarbeit Die Landesarbeitsstelle versteht sich als Bindeglied zwischen Praxis und Verwaltung. Dies geschieht durch die Teilnahme an Ausschüssen, Arbeits- und Beraterkreisen und sonstigen Kontakten zu den Landesbehörden (neben dem Kultusministerium u.a. die Landesjugendämter, Landesgesundheitsamt, Landessozialämter und Oberschulämter). Dabei beteiligt sich die Landesarbeitsstelle an der Erstellung von Konzeptionen und Modellen und der Planung bzw. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen. Bindeglied zwischen Praxis und Verwaltung
4 IV. 2.3 Die Landesarbeitsstelle als landesweite Dienstleistungseinrichtung Die übergeordnete Aufgabenstellung der Landesarbeitsstelle besteht in der landesweiten Förderung und Stärkung von Formen der zwischen allgemeiner Schule - Sonderschule, Schule - Jugendhilfe/Jugendarbeit und weiteren außerschulischen Partnern und Einrichtungen. allgemeine Schule- Sonderschule Schule - Jugendhilfe /Jugendarbeit Information / Multiplikation - Beantwortung schriftlicher und mündlicher Anfragen - Sammlung und Dokumentation von Konzepten, Beispielen und Berichten mit dem Ziel der Multiplikation (z.b. Beispielsammlung zur Vertieften, Dokumentationen zur Schule - Jugendhilfe) - Erstellung und Versand von Informationsschriften (z.b. für Außenklassen, zur Integration von behinderten Kindern, etc.) Information Beratung / Begleitung - Beratung in besonderen Einzelfällen ( z.b. sinnesgeschädigte Kinder und Jugendliche in der allgemeinen Schule, Unterstützung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst ) - Beratung bzgl. der Zusammenarbeit mit Unterstützungssystemen (z.b. Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe, verschiedenste Formen der Hilfe bei besonders förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen) Beratung Fortbildung - Vermitteln von Fachleuten für Fortbildungen - Mitarbeit bei der Erarbeitung von Tagungskonzepten - Mitwirkung bei Fortbildung und Tagungen Fortbildung
5 IV. 3 Regionale Arbeitsstellen bei den Staatlichen Schulämtern In enger Abstimmung mit dem jeweiligen Staatlichen Schulamt übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalen Arbeitsstellen Aufgaben, die der Förderung und Weiterentwicklung der zwischen allgemeinen Schulen und Sonderschulen sowie zwischen Schulen und außerschulischen Institutionen und Partnern dienen. Ihre jeweiligen Aufgabenfelder bzw. Arbeitsschwerpunkte richten sich am Bedarf vor Ort aus und können u.a. wie folgt aussehen: Aufgabenfelder/ Arbeitsschwerpunkte - Beratung bei der Durchführung von Begegnungsmaßnahmen zwischen allgemeinen Schulen und Sonderschulen - Beratung und Begleitung bei der Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen - Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung von Außenklassen und Integrativen Schulentwicklungsprojekten - Multiplikation gelungener sbeispiele und Bereitstellung von Materialien zu deren Vorbereitung und Durchführung - Erstellung von Übersichten zu sonderpädagogischen Diensten sowie anderen Einrichtungen und Partnern der - Aufbau und Mitgestaltung von Arbeitskreisen und Lernwerkstätten - Vernetzung schulischer Hilfen mit Angeboten der Jugendhilfe - Vermittlung von Partnern und Hilfen beim Aufbau von Ganztagesangeboten an Schulen mit besonderen pädagogischen und sozialen Aufgabenstellungen
6 - Beratung und Information von Eltern - Planung und Durchführung von interdisziplinären Fortbildungsveranstaltungen
7 Staatliches Schulamt Regionale Arbeitsstelle Information, Initiierung, Koordinierung, Organisation, Moderation, Beratung, Begleitung, Dokumentation Sonderschule Allg. Schule Außerschulische Partner
8 IV. 4 Pädagogische Beraterinnen und Berater Ein weiterer wichtiger Teil im snetz an den Staatlichen Schulämtern sind die Pädagogischen Beraterinnen und Berater (Lehrerinnen und Lehrer mit Teilabordnung). Ihre Kompetenz und Zuständigkeit liegt in folgenden Beratungsfeldern: - Alle Schularten (Prozessbegleitung für Schulentwicklung) - Grundschulen (Themen, die speziell die Grundschule betreffen, z.b. Anfangsunterricht, Beratung Klasse 3 und 4, etc.) - Hauptschulen (Themen, die speziell die Hauptschule betreffen, z.b. Profilbereich Hauptschule, Eingangsbereich, etc.) - Realschulen (Themen, die speziell die Realschule betreffen, z.b. Profilbereich der Realschule, neue Erziehungs- und Unterrichtsformen, etc.) - Sonderschulen - zwischen allgemeiner Schule und Sonderschule - Frühförderung (Begleitung von en zwischen Schulkindergärten und Kindergärten, inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung, etc.) - Unterstützung der Schulverwaltung Die Pädagogischen Beraterinnen und Berater sind in der Lehrerfortbildung und der Schulberatung tätig. IV. 5 Fachberaterinnen / Fachberater Neben den Pädagogischen Beraterinnen und Beratern werden die Staatlichen Schulämter durch Fachberaterinnen und Fachberater unterstützt. Ihre Kompetenz und Zuständigkeit richtet sich auf verschiedene Beratungsfelder im Rahmen von Unterrichtsfächern und Unterrichtsthemen: - Unterrichtsberatung (Stärkung der personalen, erzieherischen, fachlichen und methodischen Kompetenzen der Lehrkräfte, etc.) - Lehrerbildung (Mitwirkung bei der Ausbildung an den Lehrerbil-
9 dungsseminaren und bei Dienstprüfungen) - Regionale Lehrerfortbildung IV. 6 Beratungslehrerinnen / Beratungslehrer Die Aufgabe der Beratungslehrerinnen / Beratungslehrer besteht in der Beratung von Schülern und Eltern. Die Beratungsfelder umfassen: - Schullaufbahnberatung (Einschulung, Übergang in die weiterführende Schule, Schulartwechsel, etc.) - Unterstützung der zuständigen Berufs- und Studienberaterinnen und -berater bei der beruflichen Orientierung und bei der studienvorbereitenden Beratung - Mitwirkung bei örtlichen Informationsveranstaltungen zur Schullaufbahnwahl - Bereitstellung von Informationsmaterial - Hilfen bei der Bewältigung von Schulschwierigkeiten, soweit sie im pädagogischen Bereich liegen. (Leistungsschwächen, Lernschwierigkeiten) - Hilfen an beruflichen Schulen in mit der Berufsberatung und den Ausbildungsberaterinnen und beratern der Kammern bei der Bewältigung von Schwierigkeiten in der Ausbildung IV. 7 Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner An jedem Staatlichen Schulamt gibt es Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner für bestimmte Arbeitsfelder (z. B.: Diagnostik, Lese- Rechtschreibschwäche, Autismus, AD(H)S,...) IV. 8 Schulrätinnen / Schulräte Schulrätinnen / Schulräte der verschiedenen Schularten sind fester und wichtigster Bestandteil des snetzes eines Staatli-
10 chen Schulamts. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören unter dem Aspekt der folgende Bereiche: - Beratung von Schulleitungen in allen Zuständigkeitsbereichen als Sprengelschulrätin / -schulrat - Begleitung der Pädagogischen Beraterinnen und Berater, der Ansprechpartnerinnen / -partner, der Fachberaterinnen / Fachberater, der Beratungslehrerinnen und lehrer, der Regionalen Arbeitsstelle - Mitarbeit bei der Planung und ggf. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen - Initiieren und Begleiten von Schulenwicklungsprozessen - Begleiten von Schulversuchen - Information und Beratung von Elternvertretern - Einrichtung von Außenklassen und Integrativen Schulentwicklungsprojekten - Hilfestellungen bei Einzelintegration -... Iris Rhein, Petra Schmalenbach, Hubert Haaga Mitarbeiter der Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg
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