Arbeitsrecht -Unbekanntes Risiko bei der Praxisübergabe. Referent: Thomas Lackmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
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- Philipp Arnold
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1 Arbeitsrecht -Unbekanntes Risiko bei der Praxisübergabe Referent: Thomas Lackmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
2 Musterfall Arzt A beschäftigt seit 20 Jahren die MFA B in Vollzeit zu einem Monatsbruttogehalt von 3.500,- nebst Weihnachtsund Urlaubsgeld bei 30 Tagen Urlaub im Jahr. Im Jahr 2016 verkauft A seine Arztpraxis aus Altersgründen und unter Beteiligung der KV zum an den erwerbenden Arzt E, der die Praxis mit den bisherigen Mitarbeitern des A fortführt. Am meldetsichdieBbeiAundteiltdiesemmit, dass es ihr in der Praxis bei E nicht gefällt. Gleichzeitig erklärt sie ihren Widerspruch zum Praxisübergang und verlangt Weiterbeschäftigung bei A unter Fortzahlung ihrer bisherigen Vergütung. 2 Sind die Ansprüche der B begründet?
3 Agenda I. Risikobeschreibung II. Betriebsübergang nach 613 a BGB III. Folgen des Betriebsübergangs IV. Beteiligungsrecht des Arbeitnehmers am Praxisübergang V. Checkliste vor Praxisübergabe 3
4 I. Risikobeschreibung 4
5 II. Betriebsübergang nach 613 a BGB (1) Voraussetzungen Betrieb oder Betriebsteil wirtschaftliche Einheit Identitätswahrung Rechtsgeschäft Betriebsinhaberwechsel 5
6 II. Betriebsübergang nach 613 a BGB (2) Beispiele Übergang einer Einzelpraxis auf neuen Einzelpraxisinhaber Umwandlung einer Einzelarztpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft Änderungen in der Zusammensetzung der Mitglieder einer Praxisgemeinschaft Nichtausreichend: Bloße Veränderung in der Rechtsform eines Betriebsinhabers Wechsel von Gesellschaftern einer Gesellschaft 6
7 III. Folgen des Betriebsübergangs (1) 1. Übergang sämtlicher Arbeitnehmer auf den Erwerber Teil- und Vollzeitkräfte Auszubildende Praktikanten Arbeitnehmer in Elternzeit/Mutterschutz Bereits gekündigte Arbeitnehmer mit noch laufender Kündigungsfrist Befristete Arbeitnehmer Nicht: freie Mitarbeiter 7
8 III. Folgen des Betriebsübergangs (2) 2. Übernahme der Arbeitsverhältnisse mit allen bestehenden Rechten und Pflichten Fortbestehen betrieblicher Übungen (z.b. Weihnachtsgeld) Beibehaltung von tariflichen Bindungen für 1 Jahr Unwirksamkeit von Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber einer Arztpraxis, die den Übergang der Arbeitsverhältnisse verhindern sollen keine Umgehung durch sog. Lemgoer Modell 8
9 III. Folgen des Betriebsübergangs (3) 3. Verbot von Kündigungen und Änderungskündigungen aus Anlass des Praxisüberganges Betriebsübergang als Beweggrund für Kündigung Keine Druckkündigung wegen Erwerber Problem: Zeitpunkt der Kündigung 9
10 IV. Beteiligungsrechte des Arbeitnehmers am Praxisübergang (1) Keine Verhinderungsmöglichkeit Keine Mitspracherechte Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach 613 a VI BGB Kein sachlicher Grund für Widerspruch erforderlich Widerspruch an Veräußerer oder Erwerber unabhängig davon, wer über Betriebsübergang unterrichtet hat Widerspruchsfrist: ein Monat beginnend ab vollständiger Unterrichtung über den Praxisübergang durch Veräußerer oder Erwerber 10
11 IV. Beteiligungsrechte des Arbeitnehmers am Praxisübergang (2) 11
12 IV. Beteiligungsrechte des Arbeitnehmers am Praxisübergang (3) Besonderes Risiko: Fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsübergang Pflichtiger Form Inhalt der Unterrichtung Zeitpunkt 12
13 IV. Beteiligungsrechte des Arbeitnehmers am Praxisübergang (4) 13
14 V. Checkliste vor dem Praxisübergabe 1. Status aller beschäftigten Arbeitnehmer feststellen 2. Arbeitsverträge vervollständigen und vereinheitlichen 3. Ggf. Rationalisierungsmaßnahmen vor Beginn der Vertragsverhandlungen einleiten 4. Urlaub gewähren, da finanzielle Abgeltung vor Praxisübergabe nicht zulässig 5. Zeitpunkt der Unterrichtung rechtzeitig wählen 6. Unterrichtungsschreiben mit Praxiserwerber vertraglich abstimmen und Haftung für fehlerhafte Unterrichtung regeln 7. Aufteilung von Jahressonderzahlungen 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Partnerschaftsgesellschaft mbb Gustav-Heinemann-Ufer Köln Telefon: Telefax: AG Essen PR
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