Arbeitsrecht -Unbekanntes Risiko bei der Praxisübergabe. Referent: Thomas Lackmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitsrecht -Unbekanntes Risiko bei der Praxisübergabe. Referent: Thomas Lackmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht"

Transkript

1 Arbeitsrecht -Unbekanntes Risiko bei der Praxisübergabe Referent: Thomas Lackmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

2 Musterfall Arzt A beschäftigt seit 20 Jahren die MFA B in Vollzeit zu einem Monatsbruttogehalt von 3.500,- nebst Weihnachtsund Urlaubsgeld bei 30 Tagen Urlaub im Jahr. Im Jahr 2016 verkauft A seine Arztpraxis aus Altersgründen und unter Beteiligung der KV zum an den erwerbenden Arzt E, der die Praxis mit den bisherigen Mitarbeitern des A fortführt. Am meldetsichdieBbeiAundteiltdiesemmit, dass es ihr in der Praxis bei E nicht gefällt. Gleichzeitig erklärt sie ihren Widerspruch zum Praxisübergang und verlangt Weiterbeschäftigung bei A unter Fortzahlung ihrer bisherigen Vergütung. 2 Sind die Ansprüche der B begründet?

3 Agenda I. Risikobeschreibung II. Betriebsübergang nach 613 a BGB III. Folgen des Betriebsübergangs IV. Beteiligungsrecht des Arbeitnehmers am Praxisübergang V. Checkliste vor Praxisübergabe 3

4 I. Risikobeschreibung 4

5 II. Betriebsübergang nach 613 a BGB (1) Voraussetzungen Betrieb oder Betriebsteil wirtschaftliche Einheit Identitätswahrung Rechtsgeschäft Betriebsinhaberwechsel 5

6 II. Betriebsübergang nach 613 a BGB (2) Beispiele Übergang einer Einzelpraxis auf neuen Einzelpraxisinhaber Umwandlung einer Einzelarztpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft Änderungen in der Zusammensetzung der Mitglieder einer Praxisgemeinschaft Nichtausreichend: Bloße Veränderung in der Rechtsform eines Betriebsinhabers Wechsel von Gesellschaftern einer Gesellschaft 6

7 III. Folgen des Betriebsübergangs (1) 1. Übergang sämtlicher Arbeitnehmer auf den Erwerber Teil- und Vollzeitkräfte Auszubildende Praktikanten Arbeitnehmer in Elternzeit/Mutterschutz Bereits gekündigte Arbeitnehmer mit noch laufender Kündigungsfrist Befristete Arbeitnehmer Nicht: freie Mitarbeiter 7

8 III. Folgen des Betriebsübergangs (2) 2. Übernahme der Arbeitsverhältnisse mit allen bestehenden Rechten und Pflichten Fortbestehen betrieblicher Übungen (z.b. Weihnachtsgeld) Beibehaltung von tariflichen Bindungen für 1 Jahr Unwirksamkeit von Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber einer Arztpraxis, die den Übergang der Arbeitsverhältnisse verhindern sollen keine Umgehung durch sog. Lemgoer Modell 8

9 III. Folgen des Betriebsübergangs (3) 3. Verbot von Kündigungen und Änderungskündigungen aus Anlass des Praxisüberganges Betriebsübergang als Beweggrund für Kündigung Keine Druckkündigung wegen Erwerber Problem: Zeitpunkt der Kündigung 9

10 IV. Beteiligungsrechte des Arbeitnehmers am Praxisübergang (1) Keine Verhinderungsmöglichkeit Keine Mitspracherechte Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach 613 a VI BGB Kein sachlicher Grund für Widerspruch erforderlich Widerspruch an Veräußerer oder Erwerber unabhängig davon, wer über Betriebsübergang unterrichtet hat Widerspruchsfrist: ein Monat beginnend ab vollständiger Unterrichtung über den Praxisübergang durch Veräußerer oder Erwerber 10

11 IV. Beteiligungsrechte des Arbeitnehmers am Praxisübergang (2) 11

12 IV. Beteiligungsrechte des Arbeitnehmers am Praxisübergang (3) Besonderes Risiko: Fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsübergang Pflichtiger Form Inhalt der Unterrichtung Zeitpunkt 12

13 IV. Beteiligungsrechte des Arbeitnehmers am Praxisübergang (4) 13

14 V. Checkliste vor dem Praxisübergabe 1. Status aller beschäftigten Arbeitnehmer feststellen 2. Arbeitsverträge vervollständigen und vereinheitlichen 3. Ggf. Rationalisierungsmaßnahmen vor Beginn der Vertragsverhandlungen einleiten 4. Urlaub gewähren, da finanzielle Abgeltung vor Praxisübergabe nicht zulässig 5. Zeitpunkt der Unterrichtung rechtzeitig wählen 6. Unterrichtungsschreiben mit Praxiserwerber vertraglich abstimmen und Haftung für fehlerhafte Unterrichtung regeln 7. Aufteilung von Jahressonderzahlungen 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Partnerschaftsgesellschaft mbb Gustav-Heinemann-Ufer Köln Telefon: Telefax: AG Essen PR

20. Oktober 2012 Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme

20. Oktober 2012 Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Gliederung Gliederung A. Schutzzweck des 613 a BGB B. Voraussetzungen des 613 a BGB C. Rechtsfolgen bei einem

Mehr

Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften

Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften Rechtsanwälte Dr. Olaf Lampke und Lars Wenzel 613a Abs. 1 Satz 1 BGB: Geht ein Betrieb oder

Mehr

1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils

1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils Wiss. Mit. Oliver Aldea 1 Betriebsübergang, 613a BGB I. Regelungszwecke - Sicherung von Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses! Der Bestand des AV soll von der Person des Arbeitgebers unabhängig sein,

Mehr

Zur Unterrichtungspflicht nach 613 a V BGB Nach der neu eingeführten Vorschrift des 613 a V BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber di

Zur Unterrichtungspflicht nach 613 a V BGB Nach der neu eingeführten Vorschrift des 613 a V BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber di Unterrichtungspflicht & Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Durch das "Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze" hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.04.2002 unter anderem auch

Mehr

Arbeits- und Sozialrecht Mag. Hannes Leitner

Arbeits- und Sozialrecht Mag. Hannes Leitner 1 Arbeits- und Sozialrecht Mag. Hannes Leitner Betriebsübergang Rechtsgrundlage: AVRAG, 1.7.1993 Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser als Arbeitgeber

Mehr

Arbeitsrecht. JA- Referendarskript 9. Thomas Holbeck. Ernst Schwindl. Luchterhand. Eine Anleitung für Klausur und Praxis. von

Arbeitsrecht. JA- Referendarskript 9. Thomas Holbeck. Ernst Schwindl. Luchterhand. Eine Anleitung für Klausur und Praxis. von JA- Referendarskript 9 Arbeitsrecht Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Thomas Holbeck Richter am Arbeitsgericht Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut und Ernst Schwindl Dozent

Mehr

Der Betriebsübergang in Deutschland und Polen

Der Betriebsübergang in Deutschland und Polen Sonja Justine Kokott Der Betriebsübergang in Deutschland und Polen Eine rechtsvergleichende Studie zur Umsetzung europäischer Richtlinienvorgaben im Individualarbeitsrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

C. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44

C. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit

Mehr

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner

Mehr

CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß,

CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß, CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Herzlich Willkommen zu meinem Vortrag: CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter

Mehr

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.

Mehr

Das deutsche Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht Peter Pulte Das deutsche Arbeitsrecht Kompaktwissen für die Praxis Luchterhand Vorwort 1. Einordnung des Arbeitsrechts 2. Rechtsquellen 3. Parteien des Arbeitsvertrages 3.1. Arbeitgeber 3.2. Betrieb -

Mehr

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohngesetz (MiLoG) Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen, 17.12.2014 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten

Mehr

Informationspflichten und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang

Informationspflichten und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang MERKBLATT Informationspflichten und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Ansprechpartner: Kathleen Spranger +49 371 6900-1122 +49 371 6900-19 1122 sprangerk@chemnitz.ihk.de Karla Müller +49 3741 214-3120

Mehr

Make or buy? Outsourcing im; Krankenhaus

Make or buy? Outsourcing im; Krankenhaus Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin University of Applied Sciences Fachbereich 3, Wirtschaftswissenschaften I Studiengang Wirtschaftsrecht Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom-Wirtschaftsjuristin

Mehr

Informationspflichten und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang

Informationspflichten und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Informationspflichten und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang 1. Allgemeines zu Unterrichtungspflichten und Widerspruchsrecht 2. Inhalt der Unterrichtungspflichten 3. Form der Unterrichtung 4. Widerspruchsrecht

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag

Mehr

Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen

Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen Rechtsanwälte Kasper Knacke Partnerschaftsgesellschaft mbb Werfmershalde 22 D-70190 Stuttgart Referent: Dr. Wolfram Sitzenfrei Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mehr

NEWSLETTER Unterrichtungsschreiben nach 613a Abs. 5 BGB

NEWSLETTER Unterrichtungsschreiben nach 613a Abs. 5 BGB NEWSLETTER Unterrichtungsschreiben nach 613a Abs. 5 BGB ARNECKE SIEBOLD Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Hamburger Allee 4 60486 Frankfurt/Main Germany Tel +49 69 97 98 85-0 Fax +49 69 97 98 85-85

Mehr

Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsreche des Betriebsrat. Abgrenzung Betriebsänderung und Betriebsübergang. Betriebsänderungen frühzeitig erkennen

Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsreche des Betriebsrat. Abgrenzung Betriebsänderung und Betriebsübergang. Betriebsänderungen frühzeitig erkennen Umstrukturierung und Digitalisierung Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsreche des Betriebsrat Abgrenzung Betriebsänderung und Betriebsübergang Betriebsänderungen frühzeitig erkennen www.ifb.de Seite

Mehr

Tarifvertragsrecht - Grundlagen

Tarifvertragsrecht - Grundlagen Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung Rz. Seite Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Das Recht des Betriebs(teil)übergangs in der Insolvenz... 8... 3 I. Anwendbarkeit des 613a BGB in der Insolvenz und europäisches Recht...

Mehr

Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing

Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Dr. Andreas Walle Outsourcing Chancen und Risiken Chancen Kostenreduzierung und Kostentransparenz

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42 9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...

Mehr

Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt

Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt I. Der Arbeitsvertrag 1. Rechtsgrundlagen: Der Arbeitsvertrag - vom BGB zum

Mehr

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Kramer Rechtsanwältin RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhalf Abkürzungen 9 I. Allgemeines 1. Begriff und Inhalt der Kündigung

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung

Mehr

Entgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt

Entgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt 1 Entgeltumwandlung Bisheriger Bruttolohn wird abgesenkt, Arbeitnehmer erhält einen wertmäßigen

Mehr

Arbeitshilfen für die Praxis

Arbeitshilfen für die Praxis Arbeitshilfen für die Praxis Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer Schönhauser Allee 83 10439 Berlin 030/44674467 www.jurati.de Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 1 Tatbestand

Mehr

Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang in Deutschland und Österreich

Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang in Deutschland und Österreich Stefan Freuding Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang in Deutschland und Österreich PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Mehr

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Kramer Rechtsanwältin 10., überarbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERUN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen 9 I. Allgemeines 1. Begriff

Mehr

Geschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr

Geschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der

Mehr

Die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im deutschen und im polnischen Arbeitsrecht

Die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im deutschen und im polnischen Arbeitsrecht Magdalena Nacewicz Die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im deutschen und im polnischen Arbeitsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis LITERATURVERZEICHNIS

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str. 5, 97447 Gerolzhofen

Mehr

Grenzüberschreitender Betriebsübergang

Grenzüberschreitender Betriebsübergang 5. Wissenschaftliches Symposium zu speziellen Fragen des Arbeitsrechts und Sozialrechts Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht 19. November 2015 Grenzüberschreitender Betriebsübergang Ass.-Prof.

Mehr

Unternehmenskauf und verkauf in der Krise

Unternehmenskauf und verkauf in der Krise 10. Steuertag an der Fachhochschule Worms Unternehmenskauf und verkauf in der Krise von Prof. Dr. Jens Kollmar, RA/FAStR Schlatter Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Mannheim Dr. Hanns-Uwe Richter,

Mehr

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund 4., neu bearbeitete Auflage Luchterhand 2007 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XI A.

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2012/2013, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13. November 2014 Achter Senat - 8 AZR 919/13 - I. Arbeitsgericht Gera Urteil vom 25. Juni Ca 214/12 -

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13. November 2014 Achter Senat - 8 AZR 919/13 - I. Arbeitsgericht Gera Urteil vom 25. Juni Ca 214/12 - Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13. November 2014 Achter Senat - 8 AZR 919/13 - I. Arbeitsgericht Gera Urteil vom 25. Juni 2012-1 Ca 214/12 - II. Thüringer Landesarbeitsgericht Urteil vom 5. September

Mehr

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5, 97447 Gerolzhofen und Geomed-Kreisklinik

Mehr

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet

Mehr

Verschmelzungsvertrag

Verschmelzungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der KLEO Halbleitertechnik GmbH mit dem Sitz in Tettnang - nachstehend auch "übertragende Gesellschaft" genannt - als übertragender Gesellschaft und der Manz AG mit dem Sitz

Mehr

Ausgewählte Rechtsprobleme

Ausgewählte Rechtsprobleme Fallen im Rahmen des Mindestlohns Ausgewählte Rechtsprobleme Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Praxisrelevante Problemfelder 1. Fragen der Anwendbarkeit des MiLoG beim

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2006/2007, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG 813 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) zuletzt geändert durch

Mehr

Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitnehmer

Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitnehmer Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitnehmer Bitte füllen Sie diesen Frageboten soweit Ihnen dies möglich ist sorgfältig und vollständig aus. Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Rechtssache benötigt,

Mehr

Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen

Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Inhaltsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XLI Literaturverzeichnis...XLIX 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen A. Motive

Mehr

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 - WISSENSCHAFT, RECHTSPRECHUNG, PRAXIS - 17. bis 19. MÄRZ 2010 Aktuelle Rechtsprechungsübersicht 1. Teil: Arbeitsrecht Rechtsanwalt Dr. Harald Hess, Mainz Dr. Harald

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite Rn.

Inhaltsverzeichnis Seite Rn. Inhaltsverzeichnis Seite Rn. Vorwort Abkürzungen XI A. ÜBERSICHT ÜBER DAS KÜNDIGUNGSRECHT 1. Eigenart der Kündigung 1.1. Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung 1 1 1.2. Rücknahme

Mehr

Anlage II. Arbeitshilfe für einen Personalüberleitungsvertrag nebst allgemeiner Hinweise

Anlage II. Arbeitshilfe für einen Personalüberleitungsvertrag nebst allgemeiner Hinweise Anlage II Arbeitshilfe für einen Personalüberleitungsvertrag nebst allgemeiner Hinweise Allgemeines: 1. Die nachfolgenden Ausführungen einschließlich der Textbausteine für einen Überleitungsvertrag können

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Merkblatt zum Betriebsübergang

Merkblatt zum Betriebsübergang Merkblatt zum Betriebsübergang Merkblatt zum Betriebsübergang Gliederung 1. Was ist ein Betriebsübergang? 2. Welchen Sinn und Zweck verfolgt ein Betriebsübergang? 3. Welche Voraussetzungen müssen gegeben

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2010/11, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung

Mehr

5 Information nach 613a Abs. 5 BGB

5 Information nach 613a Abs. 5 BGB 613a BGB Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang Dr. Helga Laux Haufe Zeugnismanager 31. Dezember 2012 5 Information nach 613a Abs. 5 BGB 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung HI1753393 HI1753394 Rz.

Mehr

Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co.

Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co. Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co. Inhalt Unsere Intensivschulung für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, CEO, Manager und Führungskräfte mit Personalverantwortung zum Thema rechtlich einwandfreie Beendigung

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2007/2008, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Kapitel A Einleitung 15

Kapitel A Einleitung 15 Kapitel A Einleitung 15 Kapitel B Formen, Motive und Auswirkungen von Betriebsaufspaltungen und > sonstigen Unternehmensteilungen : 22 I. Technische, arbeitsorganisatorische und unternehmensorganisatorische

Mehr

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente die X-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Y. - Arbeitgeberin - Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch deren Vorsitzende Frau Z. - Betriebsrat

Mehr

Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitgeber

Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitgeber Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitgeber Bitte füllen Sie diesen Frageboten soweit Ihnen dies möglich ist sorgfältig und vollständig aus. Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Rechtssache benötigt,

Mehr

Grundzüge des Arbeitsrechts

Grundzüge des Arbeitsrechts Grundzüge des Arbeitsrechts von Prof. Dr. Ralph Hirdina Hochschule Aschaffenburg 3., aktualisierte und ergänzte Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis

Mehr

Abschlussarbeiten im Betrieb. Mittwoch,

Abschlussarbeiten im Betrieb. Mittwoch, Abschlussarbeiten im Betrieb Mittwoch, 15.06.2016 1 Wenn jemand dir sagt, er sei durch harte Arbeit reich geworden, frag ihn, durch wessen Arbeit. Unbekannt Dienst du dem Herrscher, so denke in erster

Mehr

Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz

Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Dr. Hans-Peter Lehner,, Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Bearbeitungsstand: Oktober 2004 Allgemeines I Der

Mehr

VON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche

VON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche A 8130 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) Beschäftigungsförderungsgesetz aufgehoben Mit Inkrafttreten

Mehr

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Modulbezeichnung: Modulnummer: DLRABR Arbeitsrecht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester Modultyp: Pflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Zugangsvoraussetzungen: keine

Mehr

Arbeitshilfen für Betriebsräte. Weinbrenner Fischer. Antworten für die Praxis. Kündigung. Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen.

Arbeitshilfen für Betriebsräte. Weinbrenner Fischer. Antworten für die Praxis. Kündigung. Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen. Arbeitshilfen für Betriebsräte Weinbrenner Fischer Antworten für die Praxis Kündigung Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen Verlag Vahlen Einleitung Kündigung Einleitung Die Themen Kündigung und Kündigungsschutz

Mehr

Kündigung bei Krankheit

Kündigung bei Krankheit Kündigung bei Krankheit Handbuch für die betriebliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis von Prof. Dr. Achim Lepke Freie Universität Berlin Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin begründet

Mehr

... ... ... ... ... ... ... ... ... .. I... Besondere... Pflichten... in.. der... Phase... der... Vertragsanbahnung ... ...

... ... ... ... ... ... ... ... ... .. I... Besondere... Pflichten... in.. der... Phase... der... Vertragsanbahnung ... ... Inhalt 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis............ A... Einleitung.......... B... Rechtsquellen.............. des.... Arbeitsrechts....... C... Die... Begründung............. des.... Arbeitsverhältnisses.......

Mehr

Pensions-, Arbeits- und Sozialrecht Mag. Birgit Stahl

Pensions-, Arbeits- und Sozialrecht Mag. Birgit Stahl Pensions-, Arbeits- und Sozialrecht Mag. Birgit Stahl Betriebsübergang Rechtsgrundlage: AVRAG, 1.7.1993 Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser als

Mehr

Der umwandlungsrechtliche Interessenausgleich nach 323 Abs. 2 UmwG

Der umwandlungsrechtliche Interessenausgleich nach 323 Abs. 2 UmwG ' -. ' ' ' ' ' " ' ' " ". ; / Der umwandlungsrechtliche Interessenausgleich nach 323 Abs. 2 UmwG Von Norma Studt Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung: Das Umwandlungsgesetz - neue

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Sie können z. B. Fragen der Tarifvertragsgeltung, betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände

Mehr

ARBEITSVERTRAG. befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit)

ARBEITSVERTRAG. befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit) ARBEITSVERTRAG für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe (Minijobs bis 400,00 monatlich) mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber - und - Arbeitnehmer/in

Mehr

Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV

Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV 1 Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410 F +49 (0) 421.3354115 kontakt@bbgundpartner.de www.bbgundpartner.de Berücksichtigung der Belange

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS MERKBLATT Recht und Fairplay GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in den Urlaub. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und

Mehr

Sanierungs- und Insolvenzklauseln im Arbeitsvertrag Zugl.: Freie Universität Berlin, Univ. Diss ISBN:

Sanierungs- und Insolvenzklauseln im Arbeitsvertrag Zugl.: Freie Universität Berlin, Univ. Diss ISBN: Julia Burkard Sanierungs- und Insolvenzklauseln im Arbeitsvertrag Zugl.: Freie Universität Berlin, Univ. Diss. 2009 ISBN: 978-3-8288-2055-5 Umschlagabbildung: photocase.com joexx Tectum Verlag Marburg,

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

Juristische Grundinformationen zu Anstellungsverhältnissen im Kontext sozialrechtlicher Zulassung

Juristische Grundinformationen zu Anstellungsverhältnissen im Kontext sozialrechtlicher Zulassung Juristische Grundinformationen zu Anstellungsverhältnissen im Kontext sozialrechtlicher Zulassung Dr. Sebastian Thieme Fachanwalt für Medizinrecht MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Bonn www.meyer-koering.de

Mehr

Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen

Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Mandantenbrief Juli 2010 Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung: Die Begründung ist wichtig Wenn Sie gute Sachgründe dafür haben, können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers

Mehr

Merkblatt. malerlackierer. Exklusiv für Innungsmitglieder. Tarifliche Jahressondervergütung im Malerund Lackiererhandwerk 2017.

Merkblatt. malerlackierer. Exklusiv für Innungsmitglieder. Tarifliche Jahressondervergütung im Malerund Lackiererhandwerk 2017. Stand September 2017 Tarifliche Jahressondervergütung im Malerund Lackiererhandwerk 2017 Die tarifliche Jahressondervergütung ( Weihnachtsgeld ) im Malerund Lackiererhandwerk ist auszahlbar mit der Abrechnung

Mehr

Arbeitsrecht in der Apotheke

Arbeitsrecht in der Apotheke Arbeitsrecht in der Apotheke von Ulrich Fichtel Rechtsanwalt in Hamburg Christian von Bitter Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Deutscher Apotheker Verlag Stuttgart 1996 Inhaltsverzeichnis

Mehr

UWE JAHN RECHTSANWALT

UWE JAHN RECHTSANWALT UWE JAHN RECHTSANWALT 1. Tarifautomatismus von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Jahn, Schwerin ARBEITSRECHT Fachanwalt WIRTSCHAFTSRECHT Tätigkeitsschwerpunkt MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt

Mehr

Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung

Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung Ein Leitfaden für die tägliche Praxis nach dem neuesten Recht von Ministerialrat Alfred Müller und Dr. jur. utr. Walter Schön 3. Auflage 1977

Mehr

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes Inhalt Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Rechtsquellen und Akteure des Rechts Gesetze Verordnungen Verträge Grafik: Hierarchie der Rechtsquellen Grafik: Akteure des Rechts Arbeitsverträge Tarifverträge

Mehr

Der Arbeitsvertrag Teil 1: Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Arbeitsvertrag Teil 1: Rechtliche Rahmenbedingungen Der Arbeitsvertrag Teil 1: Rechtliche Rahmenbedingungen Sowohl für Selbständige als auch für Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag einer der ganz besonders wichtigen Verträge. Beide Arbeitsvertragsparteien

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG. Juni/Juli/August 2012

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG. Juni/Juli/August 2012 Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG Juni/Juli/August 2012 Schriftliche Prüfung Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 60

Mehr

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung Luchterhand A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

Mehr

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung

Mehr

Newsletter Nr. 03/05. (Employment-Newsletter Januar 2005) Missbräuchlicher Widerspruch gegen einen Betriebsübergang nach 613a BGB

Newsletter Nr. 03/05. (Employment-Newsletter Januar 2005) Missbräuchlicher Widerspruch gegen einen Betriebsübergang nach 613a BGB Newsletter Nr. 03/05 (Employment-Newsletter Januar 2005) Missbräuchlicher Widerspruch gegen einen Betriebsübergang nach 613a BGB Anke Körber Rechtsanwältin Taylor Wessing, Düsseldorf Seite 1 von 5 1. Einleitung

Mehr

Grundbegriffe des Arbeitsrechts

Grundbegriffe des Arbeitsrechts Grundbegriffe des Arbeitsrechts Eine Einführung an Hand von Fällen von Dr. jur. HANS BROX Bundesverfassungsrichter a. D. Professor der Rechte an der Universität Münster 8., verbesserte Auflage Verlag W.

Mehr