PRAXISINFORMATIONEN. Umwandlungsgesetz: Verschmelzung GESELLSCHAFTSRECHT. Ablauf der Verschmelzung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PRAXISINFORMATIONEN. Umwandlungsgesetz: Verschmelzung GESELLSCHAFTSRECHT. Ablauf der Verschmelzung"

Transkript

1 GESELLSCHAFTSRECHT Umwandlungsgesetz: Ablauf der

2 GESELLSCHAFTSRECHT Das Umwandlungsgesetz (UmwG) sieht mit der einen Weg vor, verschiedene Gesellschaften in ein Unternehmen zu intergieren. Der Vorteil der liegt insbesondere in der mit ihr verbundenen Gesamtrechtsnachfolge. Danach gehen mit der Eintragung der in das Handelsregister sämtliche Vermögenswerte aber auch Schulden der übertragenden Gesellschaften auf die übernehmende Gesellschaft über. Eine Einzelübertragung von Wirtschaftsgütern, Verträgen oder Dauerschuldverhältnisses ist mithin nicht erforderlich. Erfasst werden von der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Lizenzen. Mit einer kann zudem eine organisatorischen Vereinfachung erreicht werden, da nur noch eine Unternehmensleitung und eine Verwaltung bestehen bleiben müssen. Als ein Beispiel zu nennen ist der Aufsichtsrat, der im Fall der nicht mehr für jede einzelne Gesellschaft besetzt werden muss, sondern es reicht ein Aufsichtsrat aus. Daneben wird nur noch eine Personalverwaltung benötigt. Ferner können Verträge z.b. über den Einkauf oder über Dienstleistungen, die alle Gesellschaften betreffen, nach der einheitlich verhandelt und damit verbunden häufig bessere Konditionen erzielt werden. Beim Personalbestand ergibt sich durch die keine Veränderung, da die einen Betriebsübergang nach 613 a BGB mit der Folge darstellt, dass die Arbeitsverhältnisse der aufzulösenden Gesellschaften auf die aufnehmende Gesellschaft übergehen. Ferner minimiert eine in der Regel das wirtschaftliche Risiko der beteiligten Gesellschaften. Denn jede Gesellschaft steht nicht mehr für sich alleine dar, sondern profitiert vom Know-how sowie von der Ausstattung sowie Finanzmitteln der anderen Gesellschaften. Für eine spricht schließlich der Aufwand bei der Erstellung des Jahresabschlusses, weil anstelle von mehreren Jahresabschlüssen nur noch einer erforderlich ist, was sich auch kostenreduzierend bemerkbar macht. Steuerlich bereitet die grundsätzlich keine Probleme, da die Buchwerte der übertragenden Gesellschaften von der aufnehmenden Gesellschaft übernommen werden können, so dass keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Eventuelle Verlustvorträge gehen durch die nicht verloren. svertrag Kernstück der bildet der svertrag, der zwischen den an der beteiligten Gesellschaften in notarieller Form abzuschließen ist. Den erforderlichen Inhalt regelt 5 Abs. 1 UmwG. U.a. ist zu regeln: Die Vereinbarung, dass die übertragenden Rechtsträger ihr Vermögen auf den übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen übertragen. Der svertrag muss also festlegen, dass den Anteilsinhabern der übertragenden Rechtsträger als Gegenleistung für die Vermögensübertragung Anteile am übernehmenden Rechtsträger eingeräumt werden. Mit der Anteilsgewährungspflicht korrespondiert die Pflicht zur Kapitalerhöhung bei der aufnehmenden Gesellschaft. Diese erfolgt im Wege der Sachgründung, da die Kapitalerhöhung durch den Wert der übertragenden Gesellschaften gedeckt wird. Im svertrag muss der sstichtag bestimmt werden. Dies ist der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten. Der sstichtag kann frei gewählt werden. Meist wird sich am Schluss des letzten Geschäftsjahres der übertragenden Rechtsträger orientiert. Folgen der für die Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen sowie die insoweit vorgesehenen Maßnah

3 men. Hier ist beispielsweise festzustellen, dass die Arbeitsverhältnisse der übertragenden Gesellschaften auf die übernehmende Gesellschaft übergehen, die in alle Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse eintritt. Soweit Versetzungen und Umgruppierungen geplant sind, müssen diese ebenfalls angegeben werden. Hinsichtlich der Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte) ist anzugeben, welche nach der fortbestehen bzw. neu zusammengesetzt werden. Ob sich eine Änderung bei den Betriebsräten ergibt, hängt nicht von der, sondern davon ab, ob die Betriebe der bisher selbstständigen Gesellschaften fortbestehen oder ob sie mit der zu einem Betrieb zusammengeschlossen werden. Soweit die Betriebe weiterhin bestehen bleiben, bleiben auch die Betriebsräte in den jeweiligen Betrieben unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen im Amt. Es ist allerdings ein Gesamtbetriebsrat zu bilden. Denn 47 Abs. 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) bestimmt, dass ein Gesamtbetriebsrat immer dann einzurichten ist, wenn innerhalb eines Unternehmens mehrere Betriebe mit Betriebsrat bestehen. Verpflichtung zur Satzungsänderung Mit der ist es grundsätzlich erforderlich, die Satzung des übernehmenden Rechtsträgers an die neue Unternehmensstruktur anzupassen. Dies kann beispielsweise die Regelung über den Gegenstand der Gesellschaft, die Regelung über die Geschäftsführung oder Minderheitsrechte betreffen, die wegen der geänderten Gesellschafterstruktur eingeführt werden sollen. Betriebsratsanhörung Der Entwurf des svertrages ist den Betriebsräten der beteiligten Gesellschaften gemäß 5 Abs. 3 UmwG zuzuleiten. Dies muss mindestens einen Monat vor der Beschlussfassung über den svertrag erfolgen. Damit sollen die Betriebsräte die Möglichkeit erhalten, etwaige Einwendungen rechtzeitig zu erheben, um auf Änderungen hinzuwirken. Die rechtzeitige Zuleitung des Entwurfs an die Betriebsräte ist Eintragungsvoraussetzung und dem Registergericht nachzuweisen, so dass von den jeweiligen Betriebsräten ein Empfangsbekenntnis abverlangt werden muss. Pflicht zur Unterrichtung der Arbeitnehmer Die stellt einen Betriebsübergang i.s.d. 613 a BGB dar, so dass die Arbeitsverhältnisse der übertragenden Unternehmen auf die aufnehmende Gesellschaft grundsätzlich übergehen. Die Arbeitnehmer sind vom Betriebsübergang gemäß 613 a Abs. 5 BGB zu unterrichten. Dem Arbeitnehmer steht ein Widerspruchsrecht zu, das er innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung ausüben muss. Widerspricht er fristgemäß, geht sein Arbeitsverhältnis nicht mit über, sondern bleibt beim dem übertragenden Unternehmen bestehen. Da dieses mit der aufgelöst wird, muss das Arbeitsverhältnis im Fall des Widerspruchs betriebsbedingt gekündigt werden. Damit hier möglichst schnell Klarheit besteht, empfiehlt es sich, die Arbeitnehmer möglichst frühzeitig zu unterrichten. Die Unterrichtung kann sowohl vom alten wie vom neuen Arbeitgeber erfolgen. Im svertrag sollte geregelt werden, wer diese Aufgabe übernimmt. Gemäß 613 a Abs. 5 BGB hat die Unterrichtung in Schriftform zu erfolgen. Der Arbeitgeber ist wiederum damit belastet, den Zugang der Unterrichtung bei jedem Arbeitnehmer nachweisen zu können. Man kann die Unterrichtung auch im Rahmen einer Betriebsversammlung austeilen, in der über die berichtet wird. Ein Standardschreiben reicht für die Unterrichtung aus. Die Unterrichtung muss enthalten: den geplanten Zeitpunkt des Übergangs des Arbeits-verhältnisses den Grund des Übergangs die Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer die Maßnahmen, die für einen Arbeitnehmer ergriffen werden (z.b. Fortbildungsmaßnahmen)

4 sbericht Nach 8 UmwG sollen die Vertretungsorgane der an der beteiligten Unternehmen einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstatten, in dem der svertrag rechtlich und wirtschaftlich begründet wird. Auf den sbericht kann allerdings mit Einverständnis aller Anteilseigner verzichtet werden. sprüfung 9 UmwG sieht des Weiteren vor, dass der svertrag durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer geprüft wird, die einen Prüfungsbericht zu erstellen haben. Auf die sprüfung kann ebenfalls von allen Anteilseignern verzichtet werden. mithin von allen beteiligten Unternehmen bis spätestens zum des dem Bilanzstichtag folgenden Jahres erfolgen. Eintragung und Bekanntmachung der Mit der Eintragung der im für die aufnehmende Gesellschaft zuständigen Handelsregister wird die wirksam und u.a. die Gesamtrechtsnachfolge ausgelöst. Deshalb darf diese Eintragung erst erfolgen, wenn die vorher in den Handelsregistern der übertragenden Unternehmen eingetragen worden ist. sbeschluss Der svertrag muss von den Gesellschafterversammlungen aller beteiligten Unternehmen beschlossen werden. Die Gesellschafterbeschlüsse müssen notariell beurkundet werden. Dies ist frühestens möglich, wenn der Entwurf des svertrages den Betriebsräten mindestens einen Monat vorgelegen hat Notarielle Beurkundung des svertrages Der svertrag bedarf nach 6 UmwG der notariellen Form. Es bietet sich an, dessen Abschluss und die notarielle Beurkundung der Zustimmungsbeschlüsse in einem Notartermin zu erledigen. Anmeldung der Jedes der an der beteiligten Unternehmen hat die zur Eintragung in das Handelsregister, bei dem es geführt wird, anzumelden. Bei der Anmeldung ist nach 17 Abs. 2 UmwG für jeden Rechtsträger dessen Schlussbilanz einzureichen, die nicht älter sein darf als acht Monate gerechnet vom Anmeldungsstichtag an. Soweit bei der die Bilanzen zum verwandt werden sollen, muss die - 4 -

5 PRAXISINFORMATIONEN IHR ANSPRECHPARTNER DR. BERND WESTPHAL Tel.: Fax:

Fall 1 (Umwandlungsrecht)

Fall 1 (Umwandlungsrecht) Florian Brügel Vorlesung Umwandlungs- und Insolvenzrecht Freie Universität Berlin WS 2011/2012 Fall 1 (Umwandlungsrecht) Lösungen zu 1. Es handelt sich um eine Verschmelzung zur Aufnahme im Sinne von 2

Mehr

- Entwurf - Verhandelt am (...) in

- Entwurf - Verhandelt am (...) in - Entwurf - Vertrag über die Vermögensübertragung der BadnerHalle Rastatt Betriebs-GmbH auf die Große Kreisstadt Rastatt (Kultur und Veranstaltungen - Eigenbetrieb der Stadt Rastatt -) Anlage 1 zu DS Nr.

Mehr

VERSCHMELZUNGSVERTRAG

VERSCHMELZUNGSVERTRAG VERSCHMELZUNGSVERTRAG abgeschlossen und beurkundet am 20. Mai 2010 vor dem Notar Helmut Ebert, Lüneburg (UR-Nr. 532/10) INHALTSVERZEICHNIS 1. Vermögensübertragung / Bilanzstichtag... 2 2. Gegenleistung...

Mehr

Umwandlung rechtsfähiger Vereine

Umwandlung rechtsfähiger Vereine Umwandlung rechtsfähiger Vereine Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nevinghoff 30 48147 Münster Telefon: 0251-48204 - 0 Fax: 0251-48204 40 E-Mail: sekretariat@bpg-muenster.de

Mehr

Verschmelzungsvertrag

Verschmelzungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der KLEO Halbleitertechnik GmbH mit dem Sitz in Tettnang - nachstehend auch "übertragende Gesellschaft" genannt - als übertragender Gesellschaft und der Manz AG mit dem Sitz

Mehr

Entwurf. des Verschmelzungsvertrages. zwischen. Firma Auto-Henne GmbH und Firma Daimler AG

Entwurf. des Verschmelzungsvertrages. zwischen. Firma Auto-Henne GmbH und Firma Daimler AG Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen Firma Auto-Henne GmbH und Firma Daimler AG Hinweis: Dieser Verschmelzungsvertrag wird erst nach dem 01. August 2011 abgeschlossen werden. [Notarieller Vorspann]

Mehr

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag DESIGN Bau AG Verschmelzungsvertrag zwischen der CD Deutsche Eigenheim AG mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 112581 B (nachfolgend auch die

Mehr

Verschmelzungsvertrag. zwischen der

Verschmelzungsvertrag. zwischen der Verschmelzungsvertrag zwischen der Integrata AG mit Sitz in Stuttgart und inländischer Geschäftsanschrift Zettachring 4, 70567 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter

Mehr

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss URNr... vom.... Verhandelt zu... am... : Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen Frau Simone Stephan geboren am 14.10.1977 ausgewiesen durch

Mehr

V e r h a n d e l t. in dieser Freien und Hansestadt Hamburg. Dr. Till Kleinstück Neuer Wall 75, Hamburg

V e r h a n d e l t. in dieser Freien und Hansestadt Hamburg. Dr. Till Kleinstück Neuer Wall 75, Hamburg Nr. der Urkundenrolle für 2013T V e r h a n d e l t in dieser Freien und Hansestadt Hamburg am 2013 (zweitausenddreizehn) Vor mir, dem hamburgischen Notar Dr. Till Kleinstück Neuer Wall 75, 20354 Hamburg

Mehr

Verhandelt [ ] Vor mir dem Notar [ ] erschienen heute in meiner Geschäftsstelle [ ] [ ]

Verhandelt [ ] Vor mir dem Notar [ ] erschienen heute in meiner Geschäftsstelle [ ] [ ] ENTWURF Verhandelt am [ ] Vor mir dem Notar [ ] erschienen heute in meiner Geschäftsstelle [ ] [ ] 1. [ ], hier nicht handelnd für sich selbst, sondern unter Ausschluss jeglicher persönlicher Haftung aufgrund

Mehr

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss URNr... vom... Verhandelt zu Rostock am... Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen 1. Frau Simone Stephan geboren am 14.10.1977 ausgewiesen durch

Mehr

Die Vereinsfusion. Erläutert am Beispiel der Schützenvereine Sulzbach/Kocher und Unterrot

Die Vereinsfusion. Erläutert am Beispiel der Schützenvereine Sulzbach/Kocher und Unterrot Die Vereinsfusion Erläutert am Beispiel der Schützenvereine Sulzbach/Kocher und Unterrot Schützenverein e.v. 1902 Sulzbach am Kocher - EOSM Peter Kraft - November 2010 Grundsätze der Umwandlung Verschmelzung

Mehr

Notar Dr. Kai Bischoff,

Notar Dr. Kai Bischoff, UR.Nr. /2015 Verhandelt zu Köln am Vor mir, Notar Dr. Kai Bischoff, Notar für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit dem Amtssitz in Köln, erschien: 1. Frau Ingrida Rombach, geb. Kvaselyte, geboren am 2.

Mehr

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG, Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft

Mehr

Hier kommt ein Text hin. Umwandlung von Unternehmen SS 2010 Prof. Dr. Ralf Maiterth Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Hier kommt ein Text hin. Umwandlung von Unternehmen SS 2010 Prof. Dr. Ralf Maiterth Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Hier kommt ein Text hin Umwandlung von Unternehmen Prof. Dr. Ralf Maiterth I Einführung Literaturhinweise Klingebiel/Patt/Rasche/Krause (2008): Umwandlungssteuerrecht. PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.)

Mehr

Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage Anlage Grunderwerbsteuer; Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage A. Umwandlungen Nach dem Umwandlungsgesetz vom 28.

Mehr

Verschmelzungsbericht

Verschmelzungsbericht Verschmelzungsbericht Fremdenverkehrsverein der Inselstadt Usedom e.v. mit dem Sitz in 17406 Usedom, - im Folgenden FVV der Inselstadt Usedom genannt - Tourismusverein Insel Usedom Nord e.v. mit dem Sitz

Mehr

Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft Ludwigsburg

Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft Ludwigsburg Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft Ludwigsburg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 17. Juli 2007, um 10:00

Mehr

Der Formwechsel einer Personenhandelsgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter cpd.compend gmbh Steuerberatungsgesellschaft

Der Formwechsel einer Personenhandelsgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter cpd.compend gmbh Steuerberatungsgesellschaft Der Formwechsel einer Personenhandelsgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung 30.08.2011 cpd.compend gmbh Steuerberatungsgesellschaft 1 Formen der Umwandlung 1 Das Umwandlungsgesetz 2

Mehr

- im Folgenden auch KAPH Betriebs-GmbH genannt -

- im Folgenden auch KAPH Betriebs-GmbH genannt - UR-Nr. / Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar mit dem Amtssitz in erschienen heute: 1. Frau Simone Falkenstein, geboren am 31.08.1976, hier handelnd nicht im eigenen Namen sondern a. als

Mehr

Zur Unterrichtungspflicht nach 613 a V BGB Nach der neu eingeführten Vorschrift des 613 a V BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber di

Zur Unterrichtungspflicht nach 613 a V BGB Nach der neu eingeführten Vorschrift des 613 a V BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber di Unterrichtungspflicht & Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Durch das "Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze" hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.04.2002 unter anderem auch

Mehr

Spaltungs- und Übernahmevertrag

Spaltungs- und Übernahmevertrag Entwurf HM 06. Mai 2013 Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen [NewCo GmbH] mit Sitz in Fulda als übertragender Gesellschaft nachfolgend "[NewCo]" oder "Gesellschaft" und ÜWAG Netz GmbH mit Sitz in Fulda

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562) Aufgrund des 79a der Kostenordnung,

Mehr

Stand: 30. Juni im Folgenden auch Geomed Service GmbH genannt -

Stand: 30. Juni im Folgenden auch Geomed Service GmbH genannt - UR-Nr. Am -. - errichtete ich, Dr. Bernd Weiß Notar in Schweinfurt, in meinem Amtszimmer in Schweinfurt, Manggasse 20, diese Urkunde. Während der gesamten Beurkundung war mit mir gleichzeitig anwesend:

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

Nr. der Urkundenrolle für Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am

Nr. der Urkundenrolle für Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am Nr. der Urkundenrolle für 2017 Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am 2017 - erschienen heute: Vor mir, Notar Dr. Ulrich Hoffmann-Remy mit

Mehr

1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils

1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils Wiss. Mit. Oliver Aldea 1 Betriebsübergang, 613a BGB I. Regelungszwecke - Sicherung von Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses! Der Bestand des AV soll von der Person des Arbeitgebers unabhängig sein,

Mehr

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften

Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften Rechtsanwälte Dr. Olaf Lampke und Lars Wenzel 613a Abs. 1 Satz 1 BGB: Geht ein Betrieb oder

Mehr

Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG)

Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) SpTrUG Ausfertigungsdatum: 05.04.1991 Vollzitat: "Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten

Mehr

VERHANDELT. zu Berlin, am 21. November 2013 (i.w.: einundzwanzigster November zweitausenddreizehn) Vor dem unterzeichneten Notar

VERHANDELT. zu Berlin, am 21. November 2013 (i.w.: einundzwanzigster November zweitausenddreizehn) Vor dem unterzeichneten Notar Urkundenrolle Nr. M 27/2013 Urschrift einseitig beschrieben VERHANDELT zu Berlin, am 21. November 2013 (i.w.: einundzwanzigster November zweitausenddreizehn) Vor dem unterzeichneten Notar Hanns-William

Mehr

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss UR. Nr.... vom... Verhandelt zu... am...: Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen 1. Frau Simone Stephan geboren am 14.10.1977 ausgewiesen durch

Mehr

20. Oktober 2012 Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme

20. Oktober 2012 Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Gliederung Gliederung A. Schutzzweck des 613 a BGB B. Voraussetzungen des 613 a BGB C. Rechtsfolgen bei einem

Mehr

Einbringungsvertrag. 2 Gegenleistung und Einbringungswert

Einbringungsvertrag. 2 Gegenleistung und Einbringungswert Anlage Zum gemeinsamen Bericht des Vorstands der Axel Springer Aktiengesellschaft, Berlin, und der Geschäftsführung der Axel Springer Tiefdruck Verwaltungs GmbH, Hamburg, als alleinvertretungsberechtigte

Mehr

SEVEN PRINCIPLES AG. Köln. Wertpapier-Kenn-Nummer A2AAA7 ISIN DE000A2AAA75. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

SEVEN PRINCIPLES AG. Köln. Wertpapier-Kenn-Nummer A2AAA7 ISIN DE000A2AAA75. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung SEVEN PRINCIPLES AG Köln Wertpapier-Kenn-Nummer A2AAA7 ISIN DE000A2AAA75 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 22. Juni 2017, 13:00 Uhr,

Mehr

Verhandelt. Vor mir, dem unterzeichneten Notar. mit dem Amtssitz in

Verhandelt. Vor mir, dem unterzeichneten Notar. mit dem Amtssitz in Nr. der Urkunden-Rolle für. Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichneten Notar.. mit dem Amtssitz in erschien heute: 1. Herr Andrè Budzien, geb. am 28.08.1962, wohnhaft Neu Pampow 7c, 19061 Schwerin,

Mehr

Von der GmbH zur Personengesellschaft

Von der GmbH zur Personengesellschaft Checklisten Von der zur Personengesellschaft www.personengesellschaften.info Ein kostenloser Service des Deubner Verlags IMPRESSUM by Deubner Verlag & Co. KG Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5, 97447 Gerolzhofen und Geomed-Kreisklinik

Mehr

Umstrukturierung und Übertragung des Unternehmens und Betriebs. Thomas Schmitz - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht -

Umstrukturierung und Übertragung des Unternehmens und Betriebs. Thomas Schmitz - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Umstrukturierung und Übertragung des Unternehmens und Betriebs Thomas Schmitz - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Umstrukturierung und Übertragung des Unternehmens und Betriebs I. Wechsel

Mehr

ÜBERNAHMEVERTRAG: Tipps für GmbH und Einzelunternehmen

ÜBERNAHMEVERTRAG: Tipps für GmbH und Einzelunternehmen Marktübersicht: ÜBERNAHMEVERTRAG: Tipps für GmbH und Einzelunternehmen Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin IMMER AUF DER SICHEREN SEITE Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag z w i s c h e n der SARTORIUS AKTIENGESELLSCHAFT Weender Landstraße 94 108 37075 Göttingen u n d - nachstehend Organträgerin - der SARTORIUS LAB HOLDING GMBH Weender Landstraße

Mehr

des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg

des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg Urkundenrolle Nr. des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg Verhandelt zu Flensburg am 10.02.2015 Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Carsten Ribbrock im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes

Mehr

T A X W R K. beraten gestalten vertreten

T A X W R K. beraten gestalten vertreten Rechtsformwechsel des Unternehmens Eine der weit reichenden unternehmerischen Entscheidungen ist die Wahl der Rechtsform des Unternehmens. Allerdings ist ein Unternehmen kein statisches Gebilde. Es unterliegt

Mehr

Gemeinsamer Bericht. 1. Abschluss des Vertrags; Wirksamwerden

Gemeinsamer Bericht. 1. Abschluss des Vertrags; Wirksamwerden Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen ( Bayer ), und der Geschäftsführung der Sechste Bayer VV GmbH, Leverkusen ( Sechste Bayer VV ), über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Entwurf Gewinnabführungsvertrag zwischen SURTECO SE Johan-Viktor-Bausch-Straße 2, 86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen als herrschendes Unternehmen und Döllken-Weimar GmbH Stangenallee 3, 99428 Nohra als abhängige

Mehr

L e i t f a d e n f ü r d e n E r w e r b e i n e r U G ( h a f t u n g s b e s c h r ä n k t )

L e i t f a d e n f ü r d e n E r w e r b e i n e r U G ( h a f t u n g s b e s c h r ä n k t ) L e i t f a d e n f ü r d e n E r w e r b e i n e r U G ( h a f t u n g s b e s c h r ä n k t ) Der Erwerb einer UG (haftungsbeschränkt) von SCUR24 ist grundsätzlich binnen 24 Stunden möglich. Da der Erwerbsvorgang

Mehr

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str. 5, 97447 Gerolzhofen

Mehr

Zur Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit der Bahnprivatisierung

Zur Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit der Bahnprivatisierung Zur Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit der Bahnprivatisierung - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 3 3000-227/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zur Verfassungs-

Mehr

Vertragsgestaltung innerhalb der Unternehmerfamilie im Gartenbau zur Absicherung des Privatvermögens. Alexander Wagner Rechtsanwalt

Vertragsgestaltung innerhalb der Unternehmerfamilie im Gartenbau zur Absicherung des Privatvermögens. Alexander Wagner Rechtsanwalt Vertragsgestaltung innerhalb der Unternehmerfamilie im Gartenbau zur Absicherung des Privatvermögens Alexander Wagner Rechtsanwalt Übersicht Situation im Gartenbaubetrieb ehevertragliche Möglichkeiten

Mehr

MURI RECHTSANWÄLTE. Fusionsgesetz - Erleichterungen für Umstrukturierungen (2005)

MURI RECHTSANWÄLTE. Fusionsgesetz - Erleichterungen für Umstrukturierungen (2005) Fusionsgesetz - Erleichterungen für Umstrukturierungen (2005) Unternehmen müssen sich geänderten Verhältnissen anpassen können. Die Gesetzgebung sah bisher nur einige Umstrukturierungsmöglichkeiten vor.

Mehr

Bericht über die Prüfung der Verschmelzung der. Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, auf die

Bericht über die Prüfung der Verschmelzung der. Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, auf die Bericht über die Prüfung der Verschmelzung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund Inhalt Seite A. Auftrag und Auftragsdurchführung

Mehr

Genossenschaft. Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft.

Genossenschaft. Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft. Genossenschaft Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft. Hartmut Vöhringer Eine Genossenschaft ist: Rechtsform für Vielzahl von Personen

Mehr

Entwurf des Verschmelzungsvertrages

Entwurf des Verschmelzungsvertrages Entwurf des Verschmelzungsvertrages es Vorbemerkung (1) Im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz ist unter der Vereinsregisternummer VR 1199 der Verein Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband

Mehr

Regiebetrieb Eigenbetrieb Kommunalunternehmen (AöR) Stiftung öffentlichen Rechts Genossenschaft Verein GmbH

Regiebetrieb Eigenbetrieb Kommunalunternehmen (AöR) Stiftung öffentlichen Rechts Genossenschaft Verein GmbH Regiebetrieb Kommunalunternehmen (AöR) Stiftung öffentlichen Rechts Genossenschaft Verein 2 Gesellschaftsrecht Regiebetrieb Kommunalunternehmen () Haushaltsrecht Arbeitsrecht Steuerrecht Sonstige Aspekte

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der msg life ag und. der Geschäftsführung der msg life central europe gmbh

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der msg life ag und. der Geschäftsführung der msg life central europe gmbh Gemeinsamer Bericht des Vorstands der msg life ag und der Geschäftsführung der msg life central europe gmbh zum Gewinnabführungsvertrag vom 2. Mai 2016 zwischen der msg life ag und der msg life central

Mehr

2. der Herzzentrum Leipzig GmbH, mit dem Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 5708.

2. der Herzzentrum Leipzig GmbH, mit dem Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 5708. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände. über die Verschmelzung der Jugendkapelle Opfingen e.v. auf den Musikverein Opfingen e.v.

Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände. über die Verschmelzung der Jugendkapelle Opfingen e.v. auf den Musikverein Opfingen e.v. Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände des Musikverein Opfingen ev. mit Sitz in Freiburg; geschäftsansässig Im Wolfgarten 2, 79112 Freiburg; eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg

Mehr

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr.

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr. ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, 65189 Wiesbaden und Allgeier SE Wehrlestr. 12, 81679 München Dieser Ergebnisabführungsvertrag (nachfolgend Vertrag ) wird zwischen

Mehr

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau

Mehr

Eine weitere Form der Unterscheidung ist die in Konzentrations- und Konzernverschmelzung.

Eine weitere Form der Unterscheidung ist die in Konzentrations- und Konzernverschmelzung. Die Verschmelzung stellt rechtlich gesehen eine Vereinigung von rechtlich eigenständigen Körperschaften dar, wobei sämtliche Rechte und Pflichten, sohin insb das gesamte Vermögen und Fremdkapital, der

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

Wenn es alleine nicht mehr geht Kooperation und Fusion von Vereinen

Wenn es alleine nicht mehr geht Kooperation und Fusion von Vereinen 28.06.2016 Wenn es alleine nicht mehr geht Kooperation und Fusion von Vereinen Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller www.ehrenamt-europa.eu Ihr Referent

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen

Mehr

Dr. Joachim Mellmann Notar mit Amtssitz in Karlsruhe. die Genannten als gesamtvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder für die

Dr. Joachim Mellmann Notar mit Amtssitz in Karlsruhe. die Genannten als gesamtvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder für die Nummer der Urkundenrolle: UR Nr. M / 2016 Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsbeschlüsse Verschmelzung einer Aktiengesellschaft (AG) zur Aufnahme durch eine andere Aktiengesellschaft (AG) Verhandelt

Mehr

Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M.

Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. Universität Wien Einheit II 9. Oktober 2017 I. Allgemeines Begriffsdefinitionen / Arten der Umwandlung Formwechselnde Umwandlungen "Bloße" Änderung der Rechtsform,

Mehr

Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk

Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk eingestellt. LANXESS Überleitungsvereinbarung zur Übertragung

Mehr

Vorwort... Die Herausgeber/Die Autoren... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der wichtigsten zitierten Kommentare/Handbücher... Einleitung...

Vorwort... Die Herausgeber/Die Autoren... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der wichtigsten zitierten Kommentare/Handbücher... Einleitung... Inhaltsübersicht Vorwort... Die Herausgeber/Die Autoren... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der wichtigsten zitierten Kommentare/Handbücher... V VI VII XV XIX Einleitung... 1 Erstes

Mehr

Geplante Umstrukturierung

Geplante Umstrukturierung 1 Bericht des Vorstands entsprechend 186 Abs. 4 Satz 2, 293a AktG, 127 UmwG über die Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung von bis zu 81,395 % der Anteile der LEG Immobilien AG an der LEG NRW GmbH, einer

Mehr

Ausgliederungs- und Übernahmevertrag

Ausgliederungs- und Übernahmevertrag [notarielle Einleitung zu ergänzen] Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der paragon Aktiengesellschaft, Schwalbenweg 29, 33129 Delbrück als übertragende Gesellschaft, nachfolgend paragon AG und

Mehr

Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen

Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Inhaltsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XLI Literaturverzeichnis...XLIX 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen A. Motive

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH

I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH Fall Alles wie immer I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH Die Dicht Plus GmbH hat derzeit den als Anlage beigefügten einfachen Gesellschaftsvertrag. Y, der derzeitige

Mehr

Gemeinsamer Bericht gemäß 293a AktG 1

Gemeinsamer Bericht gemäß 293a AktG 1 Gemeinsamer Bericht gemäß 293a AktG 1 des Vorstands der Axel Springer SE, Berlin und der Geschäftsführung der Axel Springer Auto & Motorsport Verlag GmbH, Hamburg zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Mehr

Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages

Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages Verhandelt zu am Urk.Nr. für Vor dem unterzeichnenden Notar mit dem Amtssitz in erschienen: 1. Herr Jörg Ott, geboren am 03.02.1964 in Herborn, wohnhaft

Mehr

Vertrag über die Verschmelzung von 2 Vereinen auf einen dadurch neu gegründeten Verein

Vertrag über die Verschmelzung von 2 Vereinen auf einen dadurch neu gegründeten Verein Entwurf vom 09.09.2015 (aktuell) URNr. P / Vertrag über die Verschmelzung von 2 Vereinen auf einen dadurch neu gegründeten Verein Heute, den - - erschienen vor mir, dem unterzeichnenden Notar Dr. Peter

Mehr

Ausgliederung eines Altenheimbetriebes auf eine. gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Ausgliederung eines Altenheimbetriebes auf eine. gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ausgliederung eines Altenheimbetriebes auf eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gliederung A. Ausgangslage 3 B. Angestrebte neue Struktur 3 1. Struktur einer GmbH 3 2. Nachteile einer

Mehr

Wenn es alleine nicht mehr geht Kooperation und Fusion von Vereinen

Wenn es alleine nicht mehr geht Kooperation und Fusion von Vereinen 03.11.2016 Wenn es alleine nicht mehr geht Kooperation und Fusion von Vereinen Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller www.ehrenamt-europa.eu Ihr Referent

Mehr

Amtliche Abkürzung: UmwG Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S.

Amtliche Abkürzung: UmwG Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. Umwandlungsgesetz (UmwG) Bundesrecht Titel: Umwandlungsgesetz (UmwG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: UmwG Gliederungs-Nr.: 4120-9-2 Normtyp: Gesetz Umwandlungsgesetz (UmwG) Vom 28. Oktober 1994 ( BGBl.

Mehr

Beispiele: a) Der Vorstand besteht aus nur einer Person. Die Anmeldung ist demnach nur von dieser Person vorzunehmen.

Beispiele: a) Der Vorstand besteht aus nur einer Person. Die Anmeldung ist demnach nur von dieser Person vorzunehmen. Das Vereinsrecht Anhang Ersteintragung eines Vereins A. Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht (Vereinsregister) Der Verein ist vom Vorstand zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Diese Anmeldung,

Mehr

des Kreistages des Landkreises Leipzig

des Kreistages des Landkreises Leipzig Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage

Mehr

Änderungsvertrags vom 25. November 2013 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Änderungsvertrags vom 25. November 2013 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag BERICHTÜBERDIEPRÜFUNGDES Änderungsvertrags vom 25. November 2013 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 2. November 2004 gemäß 293b AktG zwischen der Infineon Technologies AG und der Infineon

Mehr

Die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften Die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften I. Problemstellung Rechtlich selbständige Unternehmen können dadurch zusammengeschlossen werden, dass ein Unternehmen sein gesamtes Vermögen einschließlich Schulden

Mehr

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens ANLAGE S A T Z U N G I. Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Dachmarke-Rhön GmbH 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft

Mehr

Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig,

Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, Nr. der Urkundenrolle des Notars Horst Tichy für das Jahr 2016 V e r h a n d e l t zu Bad Lauterberg im Harz am. März 2016. Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig,

Mehr

Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna

Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Überblick......................................... 5 1.1. Struktur der stillen Gesellschaft.....................

Mehr

Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, Stuttgart, und der

Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, Stuttgart, und der Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH, Industriepark, 14974 Ludwigsfelde

Mehr

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft, Kulmbach, und der Sternquell-Brauerei GmbH, Plauen, gemäß

Mehr

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1. Firma, Sitz... 3 2. Gegenstand des Unternehmens... 3 3. Stammkapital, Stammeinlagen... 3 4. Dauer,

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

6 Hilfspersonen des Kaufmanns

6 Hilfspersonen des Kaufmanns 6 Hilfspersonen des Kaufmanns Das Handelsvertreterrecht ( 84 bis 92c HGB) und Handlungsgehilfenrecht ( 59 bis 82 HGB) enthält handelsrechtliche Besonderheiten des Dienstvertrags ( 611 bis 630 BGB). Sog.

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.

Mehr

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1 Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1. Vorbemerkung: Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus juristischer Person und Personengesellschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass

Mehr

Wesentliche Bestandteile eines Beteiligungsvertrages

Wesentliche Bestandteile eines Beteiligungsvertrages Wesentliche Bestandteile eines Beteiligungsvertrages Beteiligt sich ein Business Angel an einem Unternehmen, geschieht die Übernahme von neuen Gesellschaftsanteilen in aller Regel im Rahmen einer Kapitalerhöhung.

Mehr

Formwechsel und Gesamtrechtsnachfolge bei Umwandlungen

Formwechsel und Gesamtrechtsnachfolge bei Umwandlungen Formwechsel und Gesamtrechtsnachfolge bei Umwandlungen Einschließlich Verschmelzung und Spaltung Von Joachim Hennrichs Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Thema der Untersuchung 11 I. Unternehmen

Mehr

ÖFFENTLICHE URKUNDE. Vermögensübertragungsvertrag. gemäss Art. 69 und 99 Abs. 2 FusG. zwischen

ÖFFENTLICHE URKUNDE. Vermögensübertragungsvertrag. gemäss Art. 69 und 99 Abs. 2 FusG. zwischen Abstimmungsvorlage 31. März 2017 ÖFFENTLICHE URKUNDE Vermögensübertragungsvertrag gemäss Art. 69 und 99 Abs. 2 FusG zwischen Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan (selbständige öffentlich-rechtliche

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr