Berufsinformationen einfach finden. Jurist/in - allgemeine Rechtswissenschaften

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1 Jurist/in - allgemeine Die Ausbildung im Überblick kann man als eigenständiges Fach studieren. Das Studium beinhaltet Pflichtfächer und Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten und schließt mit der Ersten juristischen Prüfung ab, die aus einer universitären und einer staatlichen Prüfung (Staatsexamen) besteht. Die Befähigung zum Richteramt bzw. der Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen (z.b. Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin, Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin) setzt nach dem Studium noch einen sich daran anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) und den Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung (Zweites Staatsexamen) voraus. Mit Bestehen der Ersten juristischen Prüfung kann man an manchen Hochschulen auf Antrag den Titel Diplomjurist/in erhalten. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Absolventen, die bereits ohne Zweites Staatsexamen in das Berufsleben einsteigen wollen. Darüber hinaus werden Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten, die sich in der Regel auf Teilgebiete der Rechtswissenschaft beschränken und deren Abschluss nicht zur Ausübung von reglementierten juristischen Berufen qualifiziert. Nachfolgend wird das Studium der mit dem Abschluss Staatsexamen beschrieben. Ausbildungsinhalte Das Studium umfasst z.b. Systematik, Regelungsgehalt, Sinn und Zweck, Struktur und Bedeutung der verschiedenen Rechtsgebiete. Zudem werden die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen, rechtsphilosophischen und europarechtlichen Grundlagen vermittelt. Man lernt außerdem beispielsweise, wie man Vernehmungen durchführt und Streit schlichtet. Die Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.b. in folgenden Pflichtfächern: Bürgerliches Recht Handels- und Gesellschaftsrecht in Grundzügen Arbeitsrecht Strafrecht Öffentliches Recht Europarecht Prozessrecht Daneben ist ein Schwerpunktbereich zu belegen, der der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der entsprechenden Pflichtfächer und der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Rechtsbezüge dient. Schwerpunktbereiche sind z.b.: Grundlagen der modernen Rechtsordnung Unternehmensrecht Immobilienrecht Gesundheits- und Medizinrecht Deutsche und internationale Zivilrechtspflege Strafrecht in der modernen Gesellschaft, z.b. Kriminologie, Jugendstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Recht der Informationsgesellschaft Europäisches und Internationales Recht Zu den Pflichtveranstaltungen zählen weiter ein rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs bzw. eine fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz sowie Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie beispielsweise Seite 1 von 13

2 Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Während der vorlesungsfreien Zeit findet eine mindestens dreimonatige praktische Studienzeit statt, die einen ersten Einblick in die Praxis der Rechtsanwendung in mindestens zwei der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht geben soll. Sie kann bei allen Stellen im In- und Ausland abgeleistet werden, bei denen Rechtsanwendung praktiziert wird und bei denen eine Betreuung durch einen Juristen bzw. eine Juristin erfolgt, wie z.b. bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Notariat oder einem Wirtschaftsunternehmen. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt auf Antrag mit dem erfolgreichen Ablegen der Ersten juristischen Prüfung. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet bei folgenden Pflichtstationen statt: einem Zivilgericht einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk einer Rechtsanwaltskanzlei einer Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, nach Wahl in einem der Berufsfelder Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht oder Steuerrecht (Pflichtwahlpraktikum) Die Ausbildung dauert je Pflichtstation zwischen drei und neun Monaten. Ausbildungsinhalte im Studium und die Ausbildung im Vorbereitungsdienst sind durch Landesverordnungen geregelt. Die Ausbildung in den Schwerpunktbereichen regeln hochschulinterne Verordnungen. Lernorte Die Studierenden nehmen an Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil. Während der Arbeit in Bibliotheken und zu Hause am Computerarbeitsplatz erschließen sie sich eigeninitiativ Lernstoffe und fertigen Hausarbeiten und Referate an. Die praktische Studienzeit wird z.b. bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Notariat oder einem Wirtschaftsunternehmen absolviert. Heimat- und Studienort sind nicht immer identisch. Nicht alle Hochschulen bieten den gewünschten Studiengang an; darüber hinaus können Zulassungsbeschränkungen und spezielle Zugangsvoraussetzungen die freie Wahl der Hochschule einschränken. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Vorlesungen - Seminare - Lernkontrollen Hochschulveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare, Übungen und Projekte finden i.d.r. Montag bis Freitag tagsüber statt, teilweise aber auch in den frühen Abendstunden. In vorlesungsfreien Zeiten fertigen die Studierenden Hausarbeiten an, bereiten das neue Semester vor oder absolvieren Praktika. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil in selbst organisierten Lerngruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Denn für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen und die termingerechte Ausarbeitung von Referaten und Seminararbeiten ist jeder selbst verantwortlich. Lerninhalte müssen sich die Studierenden auch selbstständig und eigeninitiativ aneignen, z.b. bei Recherchearbeiten in Bibliotheken und am häuslichen Computerarbeitsplatz. Seite 2 von 13

3 Die Studierenden müssen in jedem Semester Leistungsnachweise erbringen, z.b. in Form von Referaten, Seminararbeiten und Klausuren. Auch hier müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig zu den festgesetzten Terminen vorweisen und die im jeweiligen Semester anstehenden Pflichtveranstaltungen belegen. Das erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstdisziplin. Kann der gewünschte Studiengang nicht in der Nähe des Heimatortes absolviert werden, steht ein Umzug an, der gegebenenfalls auch die Trennung vom gewohnten sozialen Umfeld bedeutet. Daneben muss man sich im ungewohnten Hochschulbetrieb zurechtfinden. Die Hochschulen unterstützen die Studienanfänger/innen jedoch mit zum Teil umfangreichen Informations- und Beratungsangeboten. Praxis: Praktische Studienzeit und Vorbereitungsdienst Um die theoretischen Kenntnisse anzuwenden und praktische Erfahrungen zu sammeln, leisten die angehenden Juristen und Juristinnen in der vorlesungsfreien Zeit des Studiums mehrere Pflichtpraktika (Praktische Studienzeit) im Gesamtumfang von 12 Wochen ab. Dabei werden den Studierenden in mehreren Stationen Fälle der praktischen Rechtsanwendung vermittelt. Als Station können sie z.b. ein Gericht, eine Rechtsanwaltskanzlei, die Rechtsabteilung eines Unternehmens oder eine Verwaltungsbehörde wählen. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine geeignete Praktikumsstelle zur Ableistung dieser praktischen Studienzeit zu beschaffen. Während der Ausbildung im Vorbereitungsdienst arbeiten die Rechtsreferendare und -referendarinnen u.a. bei einem Zivilgericht, bei einer Staatsanwaltschaft bzw. einem Strafgericht, einer Verwaltungsbehörde und einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Beschäftigung dient der praktischen und wissenschaftlichen Ausbildung und wird durch Lehrveranstaltungen begleitet. Ausbildungsvergütung Wer an Hochschulen studiert, erhält keine Vergütung. Im Praktikum kann eine Vergütung gezahlt werden. Ausbildungskosten Studienkosten In einigen Bundesländern erheben neben den privaten auch staatliche Hochschulen allgemeine Studienbeiträge. Die Spanne reicht bei staatlichen Hochschulen meist von 300 bis 500 pro Semester. Die Studienbeiträge an privaten Hochschulen sind häufig deutlich höher. In manchen Bundesländern fallen Gebühren für "Langzeit-Studierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibgebühren und Semesterbeiträge (Sozialbeiträge) sind immer zu entrichten. Ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Zu den Semesterbeiträgen zählen Beiträge für die Arbeit des Studierendenwerks und für die verfasste Studentenschaft, oft auch für ein Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs. Manche Hochschulen erheben zusätzlich Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Aufwände für Lernmittel und Studienbedarf, z.b. für Bücher, Kopien, Exkursionen. Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Sind Studierende über 25 Jahre alt oder werden bestimmte Einkommensgrenzen überschritten, kommt in der Regel eine Familienversicherung (Mitversicherung bei den Eltern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) nicht mehr infrage. Dann müssen Beiträge für eine eigene studentische Kranken- und Pflegeversicherung aufgebracht werden. Über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden informiert das Deutsche Studentenwerk: Seite 3 von 13

4 Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Internet: Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Bundesausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen und die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Das neue BAföG Internet: Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Einkommen und Vermögen der Studierenden oder ihrer Eltern spielen dabei keine Rolle. Informationen hierzu: Bildungskredit Internet: IV/Bildungskredit/bildungskredit-node.html nnn=true Studiengebührenkredite, Studienkredite, Bildungsfonds Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren (Studienbeiträge) erheben, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren. Meist muss die Rückzahlung des Darlehens einkommensabhängig etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen. Daneben bieten andere Banken und Sparkassen spezielle Kredite für Studierende an, sogenannte Studienkredite. Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen können außerdem durch einen Bildungsfonds finanziell unterstützt werden. Einen Überblick über Studienkreditangebote und Bildungsfonds findet man hier: Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) Internet: Studienkredit.de - Das Infoportal rund um Studienkredite Internet: Stipendien Im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms finanzieren der Staat und private Geldgeber einkommensunabhängige Stipendien. Diese werden von den staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen vorwiegend nach Leistung und Begabung, aber auch nach sozialen Kriterien vergeben. Weitere Informationen: Deutschlandstipendium Internet: Daneben gibt es Stiftungen und Förderwerke, die Studierende mit Geld- bzw. Sachleistungen unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen unter: Stipendienlotse: Die Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Internet: Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten sind an allen Hochschulorten bei den lokalen Studierendenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich. Das Deutsche Studentenwerk bietet vielfältige Informationen an unter: Deutsches Studentenwerk Seite 4 von 13

5 Internet: Tipps und weitere Informationen zu Studienkosten, Studienbeiträgen und Förderung bietet: Studien- und Berufswahl Internet: Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit in der Rechtswissenschaft beträgt in Staatsexamensstudiengängen - einschließlich der Ersten juristischen Prüfung - 9 Semester. Der Vorbereitungsdienst, der sich an das Studium anschließt, erstreckt sich über 2 Jahre. Tatsächlich schlossen die Absolventen und Absolventinnen im Prüfungsjahr 2010 den Studiengang im Studienbereich "" durchschnittlich nach 10,7 Semestern ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2010 Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Studienzeit Um die Studienzeit zu verkürzen, sehen die Prüfungsordnungen der Hochschulen zum Teil die Möglichkeit von Freiversuchen vor: Erstmals nicht bestandene Prüfungen gelten als nicht unternommen, wenn sie zu bestimmten Prüfungsterminen bzw. vor dem im Studienablaufplan vorgesehenen Zeitpunkt abgelegt werden. Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. Die Hochschulgesetze der Bundesländer sehen vor, dass z.b. Auslandssemester, Elternzeit und Zeiten von Mutterschutz oder längerer Krankheit auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden können. Ausbildungsaufbau Möglicher Studienverlauf im Staatsexamensstudiengang an einer Hochschule Lehrveranstaltungen nach Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) vom 1. bis zum 4. Semester: Veranstaltungen 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeines Schuldrecht und Kauf Vertragstypen Sachenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilprozessrecht Arbeitsrecht Familienrecht Seite 5 von 13

6 Konversationsübung Bürgerliches Gesetzbuch Verwaltungsrecht Europarecht Grundrechte Staatsorganisationsrecht Übung im Öffentlichen Recht Anfänger Konversationsübung im Öffentlichen Recht Strafrecht Konversationsübung im Strafrecht Rechtsgeschichte Rechtsphilosophie Schlüsselqualifikation Summe SWS Lehrveranstaltungen nach Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) vom 5. bis zum 8. Semester: Veranstaltungen 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. Erbrecht Zivilprozessrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Strafprozessrecht Schwerpunktstudium Pflicht Fachfremdsprachenkurs Konversationsübung in den jeweiligen Rechtsgebieten Examensvorbereitung in den jeweiligen Rechtsgebieten Examensklausurenkurs in den jeweiligen Rechtsgebieten Summe SWS Die Studieninhalte und Studienfächer unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Das Studium wird mit der Ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Diese umfasst eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Seite 6 von 13

7 Das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung berechtigt dazu, folgende Bezeichnung zu führen: Jurist (Univ.)/Juristin (Univ.) An einzelnen Universitäten wird nach Bestehen der Ersten juristischen Prüfung auf Antrag auch der folgende Titel verliehen: Diplom-Jurist/Diplom-Juristin Wer die Erste juristische Staatsprüfung bestanden hat, wird nach der jeweiligen landesrechtlichen Ausbildungsund Prüfungsordnung auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufgenommen. Die bestellten Bewerber/innen führen dann folgende Bezeichnung: Referendar (Ref. jur.)/referendarin (Ref. jur.) Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Das Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung berechtigt dazu, folgende Bezeichnung zu führen: Rechtsassessor (Ass. jur.)/rechtsassessorin (Ass. jur.) Rechtsgrundlagen Die Erste juristische Staatsprüfung und die Zweite juristische Staatsprüfung sind landesrechtlich geregelt, die Zwischenprüfung und die Universitätsprüfung werden durch hochschuleigene Satzungen geregelt. Erforderliche Nachweise Zur staatlichen Pflichtfachprüfung wird zugelassen, wer u.a. die geforderten Lehrveranstaltungen besucht hat und ggf. die entsprechenden Leistungsnachweise vorweisen kann, in den letzten zwei Semestern vor der Prüfung am Prüfungsort im Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war und an der praktischen Studienzeit teilgenommen hat. Nachgewiesen werden muss auch die Teilnahme an einem fachspezifischen Fremdsprachenkurs bzw. einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung. Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Mit dem Zeugnis der Ersten juristischen Staatsprüfung erfüllt man die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Erforderliche Prüfungen Staatliche Pflichtfachprüfung Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil sind sechs Aufgaben aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht und aus dem Öffentlichen Recht zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit für die schriftlichen Klausuren beträgt jeweils etwa fünf Stunden. Die mündliche Prüfung dauert circa 35 Minuten und erstreckt sich auf die Prüfungsgebiete Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht in Grundzügen, Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Europarecht und Prozessrecht. Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Die Universitätsprüfung bezieht sich auf einen vom Prüfling benannten Schwerpunktbereich. Es sind mehrere Prüfungsleistungen zu erbringen, darunter mindestens eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit von vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit sowie eine schriftliche Aufsichtsarbeit mit einer Arbeitszeit von fünf Stunden oder eine mündliche Prüfung als studienabschließende Leistung. Die Ausgestaltung der Universitätsprüfung liegt in der Verantwortung der einzelnen Hochschulen und Fakultäten. Zweite Staatsprüfung Die Zweite Staatsprüfung nach dem Absolvieren des Vorbereitungsdienstes gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil sind elf praktische Aufgaben aus dem Zivilrecht, aus dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht zu bearbeiten. Mindestens vier Aufgaben sollen Leistungen aus dem Bereich der rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Berufe zum Gegenstand haben. Die Bearbeitungszeit der Klausuren beträgt jeweils etwa fünf Stunden. Seite 7 von 13

8 Die mündliche Prüfung dauert circa 50 Minuten und erstreckt sich auf die Prüfungsgebiete Zivil- und Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht sowie auf das gewählte Berufsfeld (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht oder Steuerrecht). Prüfungswiederholung In der Regel kann eine nicht bestandene Staatsprüfung, abgesehen von begründeten Ausnahmefällen, nur einmal wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen können meist frühestens nach einem halben Jahr abgelegt werden. Das Studium bzw. der Vorbereitungsdienst wird bis zur erneuten Prüfung fortgesetzt. Die Prüfungsleistungen der juristischen Universitätsprüfung können in der Regel jeweils einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die staatlichen Prüfungen werden durch das Landesjustizprüfungsamt abgenommen. Für die Staatsprüfungen wird je ein Prüfungsausschuss bestellt. Die juristische Universitätsprüfung wird von den Universitäten selbständig und in eigener Verantwortung durchgeführt. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschlussbezeichnungen Das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung berechtigt dazu, folgende Bezeichnung zu führen: Jurist (Univ.)/Juristin (Univ.) An einzelnen Universitäten wird nach Bestehen der Ersten juristischen Prüfung auf Antrag auch der folgende Titel verliehen: Diplom-Jurist/Diplom-Juristin Das Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung berechtigt dazu, folgende Bezeichnung zu führen: Rechtsassessor (Ass. jur.)/rechtsassessorin (Ass. jur.) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang : an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.b. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Studienangebote enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Zugangsberechtigung. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern Internet: Seite 8 von 13

9 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen können Auswahlverfahren durchführen. Studiengänge der sind in der Regel örtlich zulassungsbeschränkt. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsprüfungen an Bedeutung zu. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung bzw. Zulassungsordnung geregelt. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An einigen Hochschulen kann das Studium nur im Wintersemester begonnen werden. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der bilden vertiefte Kenntnisse in nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach Begründung Sozialkunde/Politik/Geschichte Die sind eine angewandte Geisteswissenschaft, die in starkem Maße von den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen eines Gemeinwesens abhängt. Schulische Kenntnisse in den genannten Fächern erleichtern den Einstieg ins Studium. Deutsch Sehr gute oder gute Noten in diesem Fach sind die Voraussetzung für das Studium: In der Rechtswissenschaft muss man logisch und kritisch denken, gut reden und schreiben bzw. klar formulieren können. Man muss in der Lage sein, Texte zu interpretieren, Sachverhalte korrekt zu prüfen sowie eigenständig zu argumentieren. Wirtschaft Viele Rechtswissenschaftliche Fragestellungen basieren auf wirtschaftlichen Grundlagen, fundiertes Wissen über Zusammenhänge in diesem Bereich ist daher wichtig. Darüber hinaus sollte man gute Kenntnisse in folgenden Fächern mitbringen: Schulfach Begründung Latein Viele heute noch gebräuchliche Rechtsbegriffe und -regeln sind lateinischen Ursprungs. Überdies hat man mit Lateinkenntnissen einen Zugang zu älteren Rechtsquellen und kann sich vertieft mit den Vorläufern des heutigen Rechts auseinandersetzen. Seite 9 von 13

10 Englisch Die Fachliteratur ist z.t. in Englisch verfasst, viele Originaldokumente und - insbesondere internationale - Entscheidungen liegen häufig nur in englischer Sprache. Die Studierenden müssen die Texte lesen und verstehen können. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Studium im Ausland Für das Berufsleben gewinnen internationale Erfahrungen mehr und mehr an Bedeutung. Neben der Möglichkeit, das gesamte Studium an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren, gibt es zahlreiche Wege, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, z.b.: Internationale Studiengänge Hier sind ein oder mehrere Semester an ausländischen Partnerhochschulen und/oder Praktikumsphasen im Ausland in das Studium integriert. Eine Übersicht über internationale Studiengänge, bei denen das Studium teils an einer deutschen, teils an einer ausländischen Partnerhochschule durchgeführt wird, findet sich unter: Studieren, Forschen und Lehren im Ausland (DAAD) Internet: Beispiel für einen internationalen Studiengang im Bereich Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bietet gemeinsam mit der Université de Cergy-Pontoise einen Deutsch-Französischen Studienkurs (DFS) mit Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht an. Die ersten beiden Semester absolvieren die Studierenden aus Cergy-Pontoise und Düsseldorf getrennt an ihren Heimatfakultäten. Dort werden sie auf das Studium und den Aufenthalt im Partnerland vorbereitet. Ab dem zweiten Studienjahr bilden sie eine Studiengruppe, die gemeinsam ein Jahr in Düsseldorf (2. Jahr) und ein weiteres Jahr in Cergy-Pontoise (3. Jahr) studiert. Das Studium wird ergänzt durch Sprachkurse, Studienreisen und Praktika. Nähere Informationen: Deutsch-französischer Studienkurs Internet: Auslandssemester und Auslandspraktika Informationen und organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung von Auslandsaufenthalten im Rahmen des Studiums an einer deutschen Hochschule bieten die Akademischen Auslandsämter sowie die Praktikantenämter der Hochschulen. Für die Vermittlung von Praktika im Ausland zuständige Organisationen sind unter folgendem Link zu finden: Vermittlungsstellen für fachbezogene Praktika im Ausland (DAAD) Internet: Auslandspraktika für Studierende an Hochschulen im Bereich Rechtswissenschaft vermittelt: ELSA-Deutschland e.v. Internet: Förderungsmöglichkeiten Auch für Studienphasen im Ausland kann Förderung in Anspruch genommen werden. Seite 10 von 13

11 Eine Übersicht über verschiedene Förderungsmöglichkeiten bietet der Deutsche Akademische Austausch Dienst unter: Förderungsmöglichkeiten (DAAD) Internet: Anerkennung von Studienleistungen Für die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist in der Regel die jeweilige Heimathochschule zuständig. Eine Übersicht über weitere Zuständigkeiten sowie praktische Tipps finden sich unter: Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (DAAD) Internet: Dokumentation von Lernaufenthalten im europäischen Ausland Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: Weitere Informationen Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: Perspektiven nach der Ausbildung Die Karriereplanung frühzeitig beginnen Bereits während des Studiums können angehende Juristen und Juristinnen die Weichen für ihre spätere Karriere stellen. Sie leisten ihre praktische Studienzeit z.b. bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Notariat oder einem Wirtschaftsunternehmen ab. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sie zudem, indem sie Angebote der Hochschule wahrnehmen, um z.b. Schlüssel- und Zusatzqualifikationen zu erwerben. Schlüsselqualifikationen: Die Career Center der Hochschulen bieten den Studierenden die Möglichkeit, aus einem Katalog an überfachlichen Qualifikationen auszuwählen. Angehende Juristen und Juristinnen können z.b. Qualifikationen in den Bereichen "Kommunikations- und Sozialkompetenz" oder "Arbeitsorganisation" erwerben. Zusatzqualifikationen: Zur Schärfung des Kompetenzprofils benötigen Juristen und Juristinnen i.d.r. Zusatzqualifikationen, beispielsweise aus dem Bereich Rechtsinformatik. Fachbezogene Angebote finden sich u.a. auf den entsprechenden Hochschulseiten bzw. den Seiten ihrer Career Center. Career Center der Hochschulen Internet: Die passende Beschäftigung finden Die Beschäftigungsmöglichkeiten von Juristen und Juristinnen hängen u.a. davon ab, welchen Abschluss sie erworben und welchen Schwerpunkt sie gesetzt haben. Das Spektrum an Einsatzmöglichkeiten ist breit und Seite 11 von 13

12 reicht von Aufgaben in Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen über öffentliche Verwaltung bis hin zu Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten, Patentanwaltskanzleien und Institutionen der Rechtspflege. Nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung besteht die Möglichkeit einer Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. -anwältin, Staatsanwalt bzw. -anwältin oder als Richter/in. Bei der Suche nach dem passenden Arbeitsplatz hilft die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit Internet: Informationen zu weiteren Stellenbörsen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Stellenund Bewerbersuche". Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Juristen und Juristinnen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will, kann z.b. ein weiterführendes Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten weiterführenden Studiengängen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Juristen und Juristinnen können sich z.b. als selbstständige Berater/innen, etwa in der Personalberatung, eine Existenz aufbauen. Die Gründung oder Übernahme einer Kanzlei als Rechtsanwalt bzw. -anwältin ist jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich. Ausbildungsalternativen Zu diesem Hochschulberuf gibt es Alternativen in folgenden Bereichen: Recht Wirtschaftsjurist/Wirtschaftsjuristin Jurist/Juristin - Sozialrecht Jurist/Juristin - öffentliches Recht Jurist/Juristin - Europarecht Jurist/Juristin - Informationsrecht Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: gemeinsame Studieninhalte in rechtlichen Grundlagenfächern. Man befasst sich mit Rechtsfragen und -problemen, berät Unternehmensleitungen, Behörden oder Privatleute bei der Umsetzung von neuen Verordnungen und Gesetzen bzw. in rechtlichen Konfliktsituationen. Verwaltung Verwaltungswissenschaftler/Verwaltungswissenschaftlerin Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: Verwaltungswissenschaftler/innen erarbeiten ebenfalls Vorschriften, Organisations- und Verwaltungsgesetze oder sorgen für deren Umsetzung. Auch planendorganisierende Tätigkeiten gehören zum Aufgabenspektrum. Allerdings kann der Anteil kaufmännischer Aufgaben hier erheblich größer sein. Politikwissenschaften Politologe/Politologin Seite 12 von 13

13 Vergleichbare Studien- bzw. Tätigkeitsinhalte: gemeinsame Studieninhalte im Bereich, z.b. im öffentlichen Recht, und eine mögliche spätere Tätigkeit in politischen Organisationen und Verwaltungen. Politologen und Politologinnen sind auch in beratender Funktion tätig und wenden Rechtskenntnisse an, z.b. um Verordnungs- und Gesetzgebungsverfahren vorzubereiten. Seite 13 von 13

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