Strahlenschutzrecht RöV, StrlSchV. Strahlenschutzrecht. Christian Grachtrup Ulrich Wolf Stabsstelle Strahlenschutz. Stabsstelle für Strahlenschutz
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1 Strahlenschutzrecht Christian Grachtrup Ulrich Wolf Stabsstelle Strahlenschutz
2 Geschichte März 1896 Dokumentation der ersten Strahlenschäden Veröffentlichung von Nebenwirkungen lokaler Haarausfall lokale Hautrötung Dermatitis 1904 Die Strahlenerkrankungen nehmen weiter zu Todesfälle häufen sich 2
3 Geschichte 1904 Erste Anweisungen zum Strahlenschutz, durch William H. Rollins, Zahnarzt aus Boston, Pionier des Strahlenschutzes 1908 Clunet erkennt die krebserzeugende Wirkung der Röntgenstrahlung 1925 Mutscheller: Überlegungen zur Festlegung von Dosisgrenzwerten (etwa 720 msv) 1928 Gründung der ersten internationalen Strahlenschutzkommission ICRP, (International Commission on Radiological Protection) ist heute das wichtigste internationale Gremium für Strahlenschutz 1934 Die ICRP gibt die Empfehlung, die Toleranzdosis auf 0,2 R pro Tag (etwa 480 msv/a) festzulegen (1 R = 1 Röntgen = 2,58x10-4 C/kg, Ionendosis, 1 R = 0,01 Gy) 1956 Empfehlung ICRP 50 msv/a 2001 Empfehlung ICRP 20 msv/a 3
4 Rechtliches Regelwerk Röntgenstrahlung (ionisierende Strahlung) ist gesundheitsschädlich Konsequenz Grundgesetz Artikel 2 Jeder Bürger hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Gesetz zum Schutz vor den schädigenden Wirkungen ionisierender Strahlung Atomgesetz Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung
5 Strahlenschutzverordnung, RöntgenverordnungR Anwendungsbereich Strahlenschutzverordnung Radioaktive Strahler und Teilchenbeschleuniger ab 5 kev Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Atomkraftwerke, Radiochemielabore, Anwendungsbereich Röntgenverordnung Elektronen- Beschleuniger, Energie zwischen 5 kev und 1000 kev Röntgeneinrichtungen, Störstrahler Röntgenverordnung Umfassende Verordnung mit insgesamt 48 Paragraphen 1973 erstmalige Regelung der medizinischen Röntgenanwendung Ziel dieser Verordnungen ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender Strahlung! 5
6 Anwendungsbereich RöntgenverordnungR 6
7 Röntgen in der Medizin Organisation des Strahlenschutzes Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen Schutz von Patienten 7
8 Die Erzeugung ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung) ist verboten! Ausnahmen 1) Es liegt eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor 2) Das Gerät wurde bei der zuständigen Behörde genehmigt/angezeigt (Anzeige nur möglich bei medizinischen Röntgeneinrichtung mit CE Kennzeichnung) Wer beantragt Genehmigung / zeigt an? 8
9 Voraussetzungen für f r den Betrieb Benennung eines Strahlenschutzverantwortlichen, SSV Juristische Definition: Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer eine Genehmigung benötigt, oder eine Anzeige nach Strahlenschutzrecht zu erstatten hat. Der SSV trägt die gesamte Verantwortung! Er hat dafür zu sorgen, dass alle Pflichten des Genehmigungsbescheids sowie der RöV erfüllt werden! Benötigt Weisungsbefugnis und Zugriff auf sämtliche Ressourcen (finanzielle Mittel, Sachgüter) Im UKL: Medizinischer Vorstand 9
10 Pflichten des SSV Genehmigung/Anzeige der Röntgeneinrichtung Veranlassung regelmäßiger Wiederholungsprüfungen der Röntgeneinrichtungen Qualitätssicherung der Röntgeneinrichtung Überwachung der Mitarbeiter durch ermächtigten Arzt (falls erforderlich) Sicherstellung des Tragens von Dosimetern im Kontrollbereich Ausbildung der Mitarbeiter (Fachkunde, Kenntnisse im Strahlenschutz ) Überwachung Patientenschutz (Stellung Rechtfertigende Indikation durch fachkundigen Arzt, Anwendung der Strahlung nur durch Arzt mit mindestens Kenntnissen im Strahlenschutz ) Überwachung, Schutz der beruflich strahlenexponierten Personen (Bereitstellung von Röntgenschutzmitteln) 10
11 Pflichten des SSV Universitätsklinikum Leipzig AöR (2009): Rechtsvorschriften, Stabsstelle C. Grachtrup für Strahlenschutz 11
12 Voraussetzungen für f r den Betrieb Der SSV hat zur Sicherstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutzes ausreichend viele SSB zu bestellen! Der SSV delegiert seine Pflichten, jedoch nicht seine Verantwortung Beruflich strahlenexponierten Personen, Personal, Auszubildende, sonstige Personen 12
13 Strahlenschutzbeauftragter, SSB Der Strahlenschutzbeauftragte (medizinische Strahlenanwendung) Muss Arzt sein Besitzt Fachkunde im Strahlenschutz Ist schriftlich vom SSV bzw. SS-Bev. zu bestellen Präzise Angabe des örtlichen und sachlichen Entscheidungsbereichs Hat Weisungsbefugnis (direkt vom Vorstand erhalten!) Sorgt für einen vorschriftsgemäßen Betriebsablauf (kümmert sich um den Strahlenschutz vor Ort ) Achtet auf das Tragen von Schutzkleidung, Dosimetern Darf bei der Erfüllung seiner Pflichten nicht behindert werden Teilt Missstände unverzüglich dem SSV bzw. dem SS-Bev. mit.. 13
14 Pflichten des SSB 14
15 Röntgen in der Medizin Organisation des Strahlenschutzes Ausbildung im Strahlenschutz, Wer darf was? Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen Schutz von Patienten Universitätsklinikum Leipzig AöR (2009): Rechtsvorschriften, Stabsstelle C. Grachtrup für Strahlenschutz 15
16 Die Situation ist unübersichtlich bersichtlich Fachkunde im Strahlenschutz Sachkunde im Strahlenschutz Darf ich CT anordnen? Was darf die MTRA? Darf ich durchleuchten? Darf ich Röntgen am Bett anordnen? Wer darf befunden? Kenntnisse im Strahlenschutz Was ist Befundung? Darf ich selbst röntgen, wenn der OA anwesend ist? Darf ich als Arzt automatisch röntgen? Ablauf einer Röntgenuntersuchung Rechtliche Aspekte 16
17 Vor dem RöntgenR Stellung der rechtfertigenden Indikation nach 23 RöV Rechtfertigende Indikation: Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt Darf ausschließlich durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz gestellt werden Dieser Arzt muss vor Ort sein (ansonsten Teleradiologie!) Negativ-Beispiele: Röntgenaufnahme vor OP zur eigenen Absicherung Röntgenaufnahmen zu Dokumentationszwecken Die rechtfertigende Indikation muss aktenkundig gemacht werden Universitätsklinikum Leipzig AöR (2009): Rechtsvorschriften, Stabsstelle C. Grachtrup für Strahlenschutz 17
18 Beispiele am UKL CT-Untersuchung Patient ad Radiologie Im Strahlenschutz fachkundiger Radiologe stellt Rechtfertigende Indikation nach 23 RöV Interventionen, Chirurgie Patient im OP Im Strahlenschutz fachkundiger Chirurg stellt Rechtfertigende Indikation nach 23 RöV Interventionen, Kardiologie Patient verbleibt in der Kardiologie Im Strahlenschutz fachkundiger Kardiologe stellt Rechtfertigende Indikation nach 23 RöV 18
19 Beispiele am UKL Röntgen am Bett, nur noch auf ITS und KTE Patient verbleibt auf jeweiliger Station Der die Röntgenaufnahme anfordernde Arzt stellt Rechtfertigende Indikation nach 23 RöV Zentrale Notfallaufnahme Sofern Patient im Schockraum verbleibt, muss der diensthabende Arzt die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen und die Rechtfertigende Indikation nach 23 RöV stellen Universitätsklinikum Leipzig AöR (2009): Rechtsvorschriften, Stabsstelle C. Grachtrup für Strahlenschutz 19
20 Anwendung von RöntgenstrahlungR Anwendung: Technische Durchführung und Befundung (MTRA ist lediglich die technische Durchführung erlaubt) Berechtigte Personen nach 24 RöV Ärzte mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Ärzte mit Kenntnissen im Strahlenschutz unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Universitätsklinikum Leipzig AöR (2009): Rechtsvorschriften, Stabsstelle C. Grachtrup für Strahlenschutz 20
21 Kenntnisse im Strahlenschutz Kursbesuch mit Praktikum erforderlich Nach dem Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz beginnt der Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz Sachkunde im Strahlenschutz ist zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz erforderlich Kenntnisse im Strahlenschutz müssen alle 5 Jahre durch den Besuch eines anerkannten Kurses aktualisiert werden, ansonsten Verlust Ist jetzt mit ins Studium integriert und wird mit Approbation bescheinigt! Universitätsklinikum Leipzig AöR (2009): Rechtsvorschriften, Stabsstelle C. Grachtrup für Strahlenschutz 21
22 Fachkunde im Strahlenschutz Kenntnisse im Strahlenschutz Erwerb der Sachkunde unter Anleitung eines Mentors Erlernen der technischen Durchführung Erlernen der Stellung der rechtfertigenden Indikation Besuch eines Grundkurses im Strahlenschutz Besuch eines Spezialkurses im Strahlenschutz Erstellung des Sachkundezeugnisses durch Mentor Einreichung sämtlicher Unterlagen bei der Sächsischen Landesärztekammer Erwerb der Sachkunde beginnt mit Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz! Universitätsklinikum Leipzig AöR (2009): Rechtsvorschriften, Stabsstelle C. Grachtrup für Strahlenschutz 22
23 Fachkunde im Strahlenschutz Es existieren viele verschiedene Fachkunden, abhängig vom Anwendungsgebiet Genauere Informationen: Fachkunderichtlinie (Neufassung 06/2012) Zu finden im Intranet auf der Seite der Stabsstelle Strahlenschutz 23
24 Röntgen in der Medizin Organisation des Strahlenschutzes Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen Schutz von Patienten Universitätsklinikum Leipzig AöR (2009): Rechtsvorschriften, Stabsstelle C. Grachtrup für Strahlenschutz 24
25 Berufliche Strahlenexposition Wer ist beruflich strahlenexponiert? Personen, die aufgrund einer Tätigkeit nach der RöV strahlenexponiert sind + Tätigkeit wird aufgrund eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis durchgeführt Tätigkeit: Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen Ärzte, MTRA, OP-Personal, Auszubildende Nicht zur beruflichen Strahlenexposition zählen: berufliche Flugreisen, Untersuchungen an berufl. strahlenexponierten Personen, die eine Exposition zur Folge haben (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie) 25
26 Berufliche Strahlenexposition Nicht beruflich strahlenexponierte Personen: Effektivdosis über 1 msv pro Jahr ausgeschlossen (Augenlinse: 15 msv, Haut oder Extremitäten: 50 msv) 26
27 Dosisgrenzwerte Basisgrenzwert Für beruflich strahlenexponierte Personen darf die effektive Dosis den Grenzwert von 20 msv im Kalenderjahr nicht überschreiten Organdosen: Augenlinse: 150 msv Haut, Hände, Unterarme, Füße, Knöchel: 500 msv Keimdrüsen, Gebärmutter, Knochenmark (rot): 50 msv Schilddrüse, Knochenoberfläche: 300 msv Dickdarm, Lunge, Magen, Blase, Brust, Leber, Speiseröhre: 150 msv Berufslebensdosis Effektive Dosis darf 400 msv nicht überschreiten 27
28 Berufliche Strahlenexposition Für Personen unter 18 Jahren darf die effektive Dosis den Grenzwert von 1 msv im Kalenderjahr nicht überschreiten. Organdosen: Augenlinse: 15 msv Haut, Hände, Unterarme, Füße, Knöchel: 50 msv Ausnahme zur Erreichung des Ausbildungsziel für Auszubildende und Studierende durch Behörde möglich. Effektive Dosis 6 msv 28
29 Organdosis und effektive Dosis? Deterministische Schäden Treten ab einer bestimmten Dosisschwelle mit Bestimmtheit auf Oberhalb der Dosisschwelle ist der Schweregrad der Strahlenwirkung von der Dosis abhängig Hautschäden Verbrennungen, Rötungen, Radiologenhaut Katarakt (Linsentrübung) Veränderungen im Blutbild Verhinderung von deterministischen Schäden durch Limitierung der Organdosis Stochastische Schäden Es gibt keine Dosisschwelle Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens hängt von der Dosis ab, nicht aber die Schwere der Erkrankung Krebserkrankungen, genetische Defekte, Schäden an der Leibesfrucht Krebsrisiko bei 10 msv effektiver Dosis: Bei Personen erkranken im Mittel 5 an Krebs Begrenzung der stochastischen Schäden auf ein tolerables Maß durch Limitierung der effektiven Dosis 29
30 Ermittlung der effektiven Dosis Abschätzung der effektiven Dosis mit Hilfe eines Filmdosimeters Dosimeter sind bei der zuständigen Messstelle anzufordern Dosimeter ist an einer repräsentativen Stelle zu tragen, in der Regel Vorderseite des Rumpfes Orientierung des Dosimeters ist zu beachten Dosimeter müssen monatlich gewechselt werden Dosimeter ist unterhalb der Strahlenschutzschürze zu tragen Dosimeter schützen nicht vor Strahlung! 30
31 Ermittlung der Organdosis Falls die Organdosis (in einem Jahr) nachfolgende Werte überschreiten kann, sind zusätzliche Dosimeter erforderlich 150 msv: Hände, Unterarme, Füße, Knöchel, Haut 45 msv: Augenlinse Beispiele: Radiologen bei Interventionen Chirurgen bei Interventionen 31
32 Röntgen in der Medizin Organisation des Strahlenschutzes Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen Strahlenschutzbereiche Schutz von Patienten 32
33 Strahlenschutzbereiche Strahlenschutzbereiche sind räumliche Bereiche, in denen bestimmte Werte der effektiven Dosis oder der Organdosis überschritten werden können Überwachungsbereich: Effektive Dosis > 1 msv möglich Augenlinse > 15 msv; Haut, Extremitäten > 50 msv Überwachungsbereich Kontrollbereich Kontrollbereich: Effektive Dosis > 6 msv möglich Augenlinse > 45 msv; Haut, Extremitäten > 150 msv Kein Zutritt Röntgen Aufenthaltszeit: 40 h pro Woche, 50 Wochen pro Jahr 33
34 Festinstallierte Geräte Strahlenschutzbereiche fallen in der Regel mit den Räumlichkeiten zusammen Überwachungsbereich Bedienraum Kontrollbereich Röntgenraum 34
35 Kontrollbereich Kontrollbereiche sind abzugrenzen und während der Einschaltzeit des Röntgengerätes zu kennzeichnen. Kein Zutritt Röntgen 35
36 Ortsveränderliche Röntgengerätete Generelle Regel aufgrund kleiner Räumlichkeiten OP-Bereich: Gesamter OP-Saal Kontrollbereich 36
37 Ortsveränderliche Röntgengerätete Kontrollbereich ist zu kennzeichnen Unbeteiligte Personen dürfen den Kontrollbereich nicht unbeabsichtigt betreten können OP-Bereich: Kein Problem Röntgen am Bett (Intensivstationen): Personal unterweisen Auf Besucher achten 37
38 Strahlenschutzbereiche Grund für Einrichtung Strahlenschutzbereiche Strahlenschutzbereiche sollen den Menschen vor den schädigenden Wirkungen ionisierender Strahlung schützen Zutrittsbeschränkungen / Zutrittsverbote zu Strahlenschutzbereichen Grundsätzlich ist der Zutritt verboten, bis auf folgende Ausnahmen: 38
39 Zutritt zum Überwachungsbereich 39
40 Zutritt zum Kontrollbereich Erfüllung von Voraussetzungen erforderlich 40
41 Unterweisungspflicht Personen sind vor dem Betreten des Kontrollbereichs durch den SSB zu unterweisen Themen: Arbeitsmethoden Mögliche Gefahren Sicherheits- und Schutzmaßnahmen Wesentliche Inhalte der Röntgenverordnung Unterweisung ist jährlich zu wiederholen Hinweis darauf, dass Frauen eine Schwangerschaft frühzeitig mitzuteilen haben (zum Schutz des ungeborenen Lebens) Dokumentation der Unterweisung Ort, Datum, Teilnehmer (mit Unterschrift) 41
42 Schutzvorkehrungen Bei Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, ist sicherzustellen, dass sie die erforderliche Schutzkleidung tragen. 42
43 Zu überwachende Personen Ermittlung der Körperdosis von Personen im Kontrollbereich zwingend erforderlich Ausnahme: Patienten Die Personen haben die erforderlichen Messungen zu dulden Dosimeterpflicht für beruflich strahlenexponierte im Kontrollbereich, ansonsten droht Beschäftigungsverbot 43
44 Arbeitsmedizinischen Vorsorge Kategorie A: Untersuchung durch ermächtigten Arzt erforderlich Vor Beginn der Tätigkeit im Kontrollbereich Jährliche Wiederholungsuntersuchung Beschäftigung im Kontrollbereich nur nach Zustimmung durch ermächtigten Arzt Kategorie B: keine Untersuchung erforderlich 44
45 Vor Betreten des Kontrollbereiches Unterweisungspflicht Schutzkleidung Dosimeterpflicht Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (nur Kategorie A) 45
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