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1 _ il Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum Calbe) vom 25. August 2015 Zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e. V. - vertreten durch den Vorstand - - einerseits - und der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - - andererseits - wird Folgendes vereinbart: Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Galbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum Calbe) vom 25. August 2015, Seite 1 von 7

2 Präambel Dieser Tarifvertrag ist ein gesonderter Überleitungstarifvertrag im Sinne von 1 Absatz 1 Satz 2 des Tarifvertrages für die Beschäftigten der Krankenhäuser der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt (TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt) vom 29, April 2013 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Der Tarifvertrag dient der Umsetzung des Verhandlungsergebnisses bei den Tarifverhandlungen zur Überleitung der Beschäftigen der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt vom 25, August 2015, 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zur AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH stehen und die unter den Geltungsbereich des TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt falien, 2 Anwendung des TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt 1, Der TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt in seiner jeweiligen Fassung findet ab dem 01, Januar 2016 bei der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH Anwendung, 2, Abweichend von Absatz 1 findet 4 TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt (Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgesteliung) bei der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH keine Anwendung, 3 Überleitung in den TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt Die am 31, Dezember 2015 schon und am 01, Januar 2016 noch Beschäftigten werden gemäß den nachfolgenden Regelungen in den TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt übergeleitet. Die Überleitung erfolgt zum 01, Januar 2016, Tarifvertrag zur Überleitung der Besch~ftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen~Anhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-ü AWO Gesundheitszentrum Calbe) vom 25. August 2015, Seite 2 von 7

3 4 Entgelt, Eingruppierung und Stufenzuordnung 1. Die Beschäftigten erhalten ab dem Überleitungszeitpunkt Entgelt nach den Anlagen zum TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt (Entgelttabellen) in ihrer jeweiligen Fassung. 2. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nach einer Überleitung aus dem BAT -01 BMT-G-O in den TVöD auf die AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH übergegangen ist ("Übergeleitete"), erhalten das Entgelt gemäß ihrer Entgeltgruppe und der erreichten Entgeltstufe. Die innerhalb der Stufe erreichte Laufzeit (Verweildauer) wird taggenau ohne Änderungen fortgesetzt. 3. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nicht nach einer Überleitung aus dem BAT-O/BMT- G-O in den TVöD auf die AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH übergegangen ist ("Neubeschäftigte"), erhalten das Entgelt gemäß ihrer Entgeltgruppe und der Entgeltstufe, die ihrer ununterbrochenen Tätigkeit gemäß 16 Absatz 3, 17 Absatz 3 TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt bei der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH entspricht. Für die innerhalb der Stufe erreichte Laufzeit (Verweildauer) wird die Tätigkeitszeit taggenau berücksichtigt und ab Überleitung ohne Änderung fortgesetzt. 4. Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach dem TV Krankenhäuser AWO Sachsen- Anhalt. 5 Besitzstandszulage Beschäftigte, deren bisheriges Tabellenentgelt das sich aus 4 ergebende neue Tabellenentgelt übersteigt, erhalten zusätzlich zu dem sich nach 4 ergebenden neuen Tabellenentgelt eine Besitzstandszulage in Höhe der Differenz zwischen dem neuen und dem bisherigen Tabellenentgelt. Ändert sich die individuelle Arbeitszeit der Beschäftigten während der Zahlung der Besitzstandszulage, wird diese entsprechend angepasst. Die Besitzstandszulage vermindert sich um Erhöhungen des neuen Tabellenentgeltes und entfällt, sobald das neue Tabellenentgelt das bisherige Tabellenentgelt übersteigt. Tarifvertrag zur überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Ca!be GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum Calbe) vom 25. August 2015, Seite 3 von 7

4 6 Kinderbezogene Entgeltbestandteile 1. Beschäftigte, die seit dem 30. September 2005 ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis zur AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH oder deren Rechtsvorgängern standen und denen am 30. September 2005 kinderbezogene Entgeltbestandteile zustanden, erhalten eine persönliche Zulage nach Absatz Für bis zum 30. September 2005 geborene Kinder werden die am 31. Dezember 2015 zustehenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile als persönliche Zulage in der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Höhe fortgezahlt, solange für die Kinder Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der 64 und 65 Einkommensteuergesetz oder der 3 und 4 Bundeskindergeldgesetz gezahlt würde und die weiteren bisherigen tariflichen Voraussetzungen vorliegen. Unterbrechungen wegen der Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sind unschädlich. Im Übrigen entfallen die kinderbezogenen Entgeltbestandteile. 7 Geriatriezulage und Intensiv-("ITS"-)Zulage 15 Absätze 2.4. bis 2.6. TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt erhalten für die AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH folgenden Text:,,(2.4.) Beschäftigte, die nach Anlage B vergütet werden und die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen bzw. gerontopsychiatrischen Abteilungen oder Stationen ausüben oder zeitlich überwiegend in Einheiten für Intensivmedizin Patienten pflegen, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage (Funktionszulage) von 50 Euro. 23 Abs. 2 findet Anwendung. (2.5.) Beschäftigte, die nach Anlage B vergütet werden und die auf anderen als in Absatz 2.4. genannten Abteilungen oder Stationen tätig sind, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage von 20 Euro. 23 Absatz 2 findet Anwendung. Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO SachsenwAnhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum Calbe) vom 25. August 2015, Seite 4 von 7

5 (2.6.) Die Zulagen nach den Absätzen 2.4. und 2.5. treten an die Stelle der bisherigen Zulagen gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Absatz 1 Buchstabe c) und Absatz 1a zur Anlage 1a Teil B zum BAT-O bzw. 4 Abs. 3 Buchstabe b) des Tarifvertrages über die Gewährung von Zulagen gemäß 33 Abs. 1 Buchstabe c) BAT bzw. den entsprechenden Zulagen gemäß BMT-AW- OITV Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW-O." Die Prokollerklärung des TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt zu den Punkten 2.6 und 2.7. findet keine Anwendung. 8 Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü 12 TV-Ü Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt vom 29. April 2013 findet für Beschäftigte der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH mit der Maßgabe Anwendung, dass in Absatz 1 und 2 anstelle des Datums 01. Januar 2013 das Datum 01. Januar 2016 tritt. Die Tabellenwerte der EG 2 Ü und 15 Ü der Anlage Ades TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt in ihrer jeweiligen Fassung finden entsprechend Anwendung. 9 Jahressonderzahlung 14 Absatz 3 TV-Ü Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt vom 29. April 2013 erhält für die AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH folgenden Text: "Für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2015 bereits in einem Arbeitsverhältnis zur AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH standen, darf die Jahressonderzahlung gemäß 19 für die Dauer des ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses die im Jahr 2015 geleistete Zahlung oder die aus anderweitigem Rechtsgrund geleisteten Zahlungen nicht unterschreiten (Besitzstand). Weicht die individuelle Arbeitszeit der Beschäftigten im Zeitpunkt gemäß 19 Absatz 4 TV Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt von der individuellen Arbeitszeit der Beschäftigten im November 2015 ab, wird die Höhe des Besitzstandes unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitszeit neu berechnet." Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum Calbe) vom 25. August 2015, Seite 5 von 7

6 10 Inkrafttreten, Laufzeit 1. Dieser Tarifvertrag tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. 2. Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Galbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen~Anha!t und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum Calbe) vom 25. August 2015, Seite 6 von 7

7 Berlin/Magdeburg, den 23,1:1.,,2.!j1[) Leipzig/Magdeburg, den ;?:;',1d', für den Arbeitgeberverband AWO Deutschland e. V. für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Rifat Fersahoglu-Weber Vorsitzender Ipliver Greie V Landesbezirksleiter Ger$ Kettler i Geschäftsführer berg Gewerks~aftssekretär Cl ~/? Jens Berek Gewerkschaftssekretär Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen~Anha1t und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum Galbe) vom 25. August 2015, Seite 7 von 7

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