FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. Mitteilungsblatt Nr. 90. Brandschutzordnung nach DIN DIE PRÄSIDENTIN

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1 FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 90 Brandschutzordnung nach DIN DIE PRÄSIDENTIN

2 Brandschutzordnung nach DIN Teil A ist ein einseitiger Aushang (Alarmplan), der an alle Bediensteten und Studenten der Fachhochschule Lausitz sowie an alle Gäste und sonstige Personen, die sich in Gebäuden oder auf Flächen der Fachhochschule aufhalten, gerichtet ist. Er enthält allgemeingültige Regeln zum Brandschutz und wird gut sichtbar in den einzelnen Gebäuden angebracht. 1

3 ALARM- PLAN Unfall Besonderes Schadensereignis Meldung an Bereitschaftsdienst Tel.: (0173) Wer hat gemeldet! Wo ist was passiert! Trifft Sofortmaßnahmen! Brandfall Feuermelder oder 0112 anrufen Bereitschaftsdienst alarmiert/informiert Dezernat Bau und Liegenschaften, Allgemeine Verwaltung Kanzleramt und Sicherheitsingenieur Feuerwehr und Rettungsdienst Maßnahmen: Ruhe bewahren Personen aus gefährdeten Bereich evakuieren Rettungswege freimachen Einweisung der Feuerwehr absichern Gefahrenbereich verlassen Keine Aufzüge benutzen Sammelplätze aufsuchen Sammelplatz: - Bereich vor dem Gebäude 9 Senftenberg Erst Menschen retten dann Sachwerte schützen! 2

4 ALARM- PLAN Unfall Besonderes Schadensereignis Meldung an Bereitschaftsdienst Tel.: (0173) Wer hat gemeldet! Wo ist was passiert! Trifft Sofortmaßnahmen! Brandfall Feuermelder oder 0112 anrufen Bereitschaftsdienst alarmiert/informiert Dezernat Bau und Liegenschaften, Allgemeine Verwaltung Kanzleramt und Sicherheitsingenieur Feuerwehr und Rettungsdienst Maßnahmen: Ruhe bewahren Personen aus gefährdeten Bereich evakuieren Rettungswege freimachen Einweisung der Feuerwehr absichern Gefahrenbereich verlassen Keine Aufzüge benutzen Sammelplätze aufsuchen Sammelplatz: - Bereich vor dem Gebäude 7 Cottbus Erst Menschen retten dann Sachwerte schützen! 3

5 Brandschutzordnung nach DIN Teil B beinhaltet festgelegte Verhaltensweisen zum Brandschutz für alle Bediensteten und Studenten der Fachhochschule Lausitz sowie für alle Gäste und sonstige Personen, die sich in Gebäuden oder auf Flächen der Fachhochschule aufhalten, denen jedoch keine besonderen Aufgaben für den Gefahrenfall zugewiesen wurden. Die hier enthaltenen Regeln sollen dazu beitragen, Personen vor Schaden zu bewahren; sie sind deshalb unbedingt zu beachten. Informieren Sie sich schon jetzt über die in Ihrer Nähe befindlichen Feuermelder und Löscheinrichtungen! 4

6 1. Allgemeines Die Brandschutzordnung gibt Verhaltensregeln für den vorbeugenden Brandschutz und den Brandfall. Alle Angehörigen der Fachhochschule Lausitz sind verpflichtet, die Brandschutzordnung zur Kenntnis zu nehmen und sie zu befolgen. Die Dekane für die Fachbereiche, der Kanzler für die Fachhochschulverwaltung und die Leiter der zentralen Einrichtungen haben unter der Beachtung der Struktur und Aufgabenstellung ihres Verantwortungsbereiches, den Brandschutz zu organisieren und durchzusetzen. 2. Brandverhütung/Vorbeugende Maßnahmen Alle Angehörigen der Fachhochschule Lausitz sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass das Entstehen von Bränden und anderen Notlagen verhindert wird bzw. das nach Ausbruch eines Brandes und anderen Notfällen eine schnelle und wirksame Rettung und Schadensbegrenzung gewährleistet ist. Die nachfolgend genannten spezifischen Anforderungen sind von allen Bediensteten und Studenten der Fachhochschule Lausitz zu beachten. 2.1 In Räumen und Arbeitsstätten mit Explosions- und Brandgefährdung, in Hörsälen, Unterrichtsräumen, Bibliotheken, Aufzügen und allen anderen mit Sicherheitszeichen gekennzeichneten Räumen, Anlagen und Bereichen ist das Rauchen und der Umgang mit Feuer und offenem Licht verboten. 2.2 Evakuierungswege für Personen, Angriffswege der Feuerwehr (Gänge, Flure, Treppen, Ein- und Ausgänge, Dachböden, Zufahrten zu Gebäuden usw.), Feuerlöschgeräte, Brandwarn- und Brandmeldeeinrichtungen, Hauptabsperrschieber für Gas und Wasser sowie Hauptschalter für Elektroenergie sind ständig frei zu halten. 2.3 Einrichtungen, Mittel und Geräte, die der Verhütung, der Meldung und Bekämpfung von Bränden der Verhinderung der Brandausbreitung oder der Gewährleistung der Evakuierung dienen, dürfen nicht beschädigt, unbefugt entfernt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Die in Bedienungs-, Montage bzw. Gebrauchsanleitungen zur Gewährleistung des Brandschutzes getroffenen Festlegungen sind zu beachten. 2.4 An der Fachhochschule Lausitz ist die Verwendung von Tauchsiedern aller Art sowie von nicht thermostatgesteuerten Kochplatten und Heißwassergeräten für private Zwecke untersagt. Dienstlich zugelassene Kochplatten und Heißwassergeräte, deren Temperatur thermostatisch begrenzt wird, dürfen nur auf einer nichtbrennbaren Unterlage betrieben werden. 2.5 Die zur Reinigung von Instrumenten, Maschinen oder Geräten benutzten Putzlappen oder Putzwolle sind in den Arbeitsräumen nur in geschlossenen, nicht brennbaren Behältern aufzubewahren. 5

7 2.6 Streichhölzer, Zigaretten und Tabakreste dürfen nur in nicht brennbare Behälter abgelegt werden. Keinesfalls dürfen sie in Papierkörbe geworfen werden. Der Gebrauch von offenem Licht wie Kerzen, Öllampen usw. in den Arbeitsräumen ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Beseitigung brennbarer oder sonst gefährlicher Abfälle ist in solchen Zeitabständen vorzunehmen, dass das Aufbewahren, der Transport und das Entsorgen dieser Stoffe nicht zu einer Gefährdung führen kann. 2.7 Die Lagerung und Aufbewahrung von brennbaren Flüssigkeiten hat entsprechend der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten VbF zu erfolgen. 2.8 Brennbare Gase und Druckgasflaschen - Hier sind nicht nur die Richtlinien für Laboratorien sondern auch die TRG-Technischen Regeln Druckgase, insbesondere die TRG 280 zu beachten. Druckgasflaschen dürfen nur in der unbedingt notwendigen Menge und geringstmöglichen Größe in Arbeitsräumen aufgestellt werden. Gasflaschen sollten möglichst in abgesaugten Gasflaschenschränken untergebracht werden. Sie müssen immer gegen Umfallen gesichert werden. Solange kein Gas entnommen wird, ist immer das Hauptventil an der Gasflasche zu schließen. Sobald der Druckminderer entfernt wird, ist über das Hauptventil die Schutzkappe aufzuschrauben. Gasschläuche, auch von Bunsenbrennern, müssen regelmäßig auf brüchige oder poröse Stellen untersucht und ggf. sofort ausgetauscht werden. 2.9 Lüftungsgitter elektrischer Geräte - Viele elektrische Geräte, dazu gehören auch Bildschirmgeräte, erzeugen Hitze, welche durch oben angebrachte Lüftungsgitter abgeführt wird. Werden diese Lüftungsgitter durch dort abgelegtes Papier, sonstige Gegenstände oder größere Staubablagerungen in ihrer Funktion beeinträchtigt, so kann es zu einem Hitzestau und evtl. zu einer Entzündung des Gerätes kommen. Deshalb sind solche Lüftungsgitter ständig frei zu halten Feuerarbeiten - Schweiß-, Löt-, Trennschleif- und andere Arbeiten mit offener Flamme und Funkenbildung dürfen nur mit Erlaubnis des Leiters des Dezernats 4 durchgeführt werden. Die hierzu erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen werden im einzelnen vom Leiter des Dezernats 4 mit der Leiter festgelegt, in dessen Verantwortungsbereich die Arbeiten durchgeführt werden. Hierzu gehört insbesondere die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, ob eine Brandwache und/oder eine regelmäßige Ortskontrolle nach Beendigung der Arbeiten oder eine gleichwertige Maßnahme vorgesehen wird. 3. Brand- und Rauchausbreitung Alle Brandschutztüren sind funktionsfähig zu halten und nur mit bauseitig vorgesehenen Vorrichtungen offen zu halten. Das offen halten dieser Türen durch Keile, Standascher und anderem ist verboten. Die Rauchabzugsklappen dürfen nur durch die Feuerwehr bzw. eingewiesene Mitarbeiter betätigt werden. 6

8 4. Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sind Gänge, Flure, Türen, Treppen und Rettungsbalkone, die durch Piktogramme oder Hinweisschilder gekennzeichnet sind. Sie führen entweder ins Freie oder in einen gesicherten Bereich, d. h. in den nächsten Brandabschnitt des Bereiches. Die jeweiligen Rettungspläne sind an zentraler Stelle der einzelnen Etagen aufgehängt. Die Rettungswege dienen auch als Löschangriffwege der Feuerwehr. Sie sind von Gegenständen frei zu halten. Der Durchgang ist ständig zu gewähren. Eine Erhöhung der Brandlast ist nicht zulässig. Die Anhäufung von Abfallstoffen und leicht brennbaren Stoffen ist zu vermeiden. Die in dem Feuerwehrplan gekennzeichneten Aufstellflächen dürfen nicht verstellt werden. Da im Notfall unter Umständen sehr schnell Gas, Druckluft, Strom usw. abgeschaltet werden müssen, sind die Zugänge zu den Installationsschachttüren und Elektroverteilern unbedingt frei zu halten. Alle Angehörigen der Fachhochschule Lausitz müssen sich über die für ihren Arbeitsplatz in Frage kommenden Rettungswege und die Standorte der Feuermelder, Handfeuerlöscher, Erste Hilfe Einrichtungen u.ä. informieren. 5. Feuerwehrzufahrten, Anleiterflächen Die im Hochschulgelände ausgeschilderten Feuerwehrzufahrten und Anleiterflächen sind ständig frei zu halten. Parkende Fahrzeuge werden gebührenpflichtig abgeschleppt. Die Kosten trägt der Verursacher. 6. Melde- und Löscheinrichtungen Brandmeldeeinrichtungen sind Feuermelder (Druckknopfmelder für Hausalarm), die automatische Brandmeldeanlage, manuelle Signaleinrichtungen und das Telefon. Feuerlöschgeräte sind Feuerlöscher und Wandhydranten. Sie befinden sich ebenfalls in der Nähe der Aufzüge bzw. auf den Fluren. Machen Sie sich möglichst bald - zumindest theoretisch - mit der Handhabung der in der Arbeitsplatznähe befindlichen Feuerlöschgeräte vertraut, in dem Sie die Bedienungspiktogramme auf den Geräten kennen lernen. Handfeuerlöscher, Löschgeräte und andere Geräte, die dem Brandschutz oder der Menschenrettung dienen, dürfen nicht zweckentfremdet und zugestellt werden. Benutzte Handfeuerlöscher sind dem Bereitschaftsdienst zu melden. Wird bei Kontrollen ein Feuerlöscher mit abgelaufenem Prüfdatum entdeckt, muss dieser unter Angabe des Standorts des Geräts dem Bereitschaftsdienst gemeldet werden. In beiden Fällen wird 7

9 durch das Dezernat Bau und Liegenschaften, Allgemeine Verwaltung der jeweilige Löscher ersetzt (Kosten für den Tausch trägt der Verantwortungsbereich). 7. Verhalten im Brandfall Bewahren Sie im Brandfall Ruhe! Unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen. Warnen Sie auch Ihre Arbeitskollegen in den Nachbarräumen! Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung! Dabei ist besonders behinderten bzw. verletzten Personen zu helfen. Auf Alarmsignale achten und den Anweisungen der mit Brandschutzaufgaben beauftragten Mitarbeiter folgen. Keine Aufzüge benutzen, da sie im Brandfall außer Betrieb sind. Falls ohne Gefährdung möglich, versuchen, den Entstehungsbrand mittels Handfeuerlöschern oder ähnlichen zu löschen. In Laboren und elektrischen Anlagen dürfen nur Sachkundige Löschversuche unternehmen. Elektrische Geräte abschalten. Gas und Druckluftzufuhr abstellen. Folgen sie den ausgeschilderten Rettungswegen. Bei verrauchtem Rettungsweg, am geöffnetem Fenster bemerkbar machen. Den Anweisungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten. 8. Brand melden Jeder, auch der kleinste Brand ist zu melden. Es ist nach Möglichkeit der Feuermelder zu betätigen, aber in jedem Fall ist per Telefon der Bereitschaftsdienst zu verständigen. Folgende Angaben sind notwendig: 1. Wo brennt es? 2. Was brennt? 3. Sind Menschen in Gefahr? 4. Wer meldet den Brand? Diese Angaben sind auch in den Aushängen in den einzelnen Gebäuden ersichtlich. Sollte die Rufnummer (01 73) gestört oder nicht erreichbar sein, ist die Feuerwehr direkt über 0112 zu verständigen. Unmittelbar danach ist das Dezernat Bau und Liegenschaften, Allgemeine Verwaltung, Tel. (01 73) zu verständigen. 9. Alarmsignal Alarmsignale können durch Feuermelder, durch die automatische Brandmeldeanlage oder die manuellen Signaleinrichtungen ausgelöst werden. 8

10 Das Notsignal bedeutet: Verlassen der Arbeitsräume, schließen der Türen (nicht abschließen), Räumung des Hauses über die markierten Fluchtwege, vorgeschriebenen Sammelplatz aufsuchen. Sammelplatz der Fachhochschule Lausitz am Standort Senftenberg (am Standort Cottbus) ist: Bereich vor Gebäude 9 (Freifläche vor der Sporthalle) Bereich vor Gebäude 7 (Freifläche vor Verwaltungs- und Bibliotheksgebäude) Die Koordinierung im Evakuierungsfall übernimmt bis zum Eintreffen der Feuerwehr der Dezernatsleiter Bau und Liegenschaften, Allgemeine Verwaltung bzw. ein von ihm beauftragter Mitarbeiter einschließlich ihrer Vertreter. Die Leiter sind für die vollständige Räumung ihres Bereiches verantwortlich. Danach melden sie den Vollzug der Evakuierung dem Dezernatsleiter Bau und Liegenschaften, Allgemeine Verwaltung bzw. an seine Beauftragten. Der Dezernatsleiter Bau und Liegenschaften, Allgemeine Verwaltung hält sich im Evakuierungsfall im Bereich des Sammelplatzes vor Gebäude 9 Senftenberg (Gebäude 7 Cottbus) auf und nimmt dort die Evakuierungsmeldung entgegen. Die Meldung wird durch Unterschriftsleistung aktenkundig gemacht. (Anlage Evakuierungsmeldung). Die Alarmierung wird im Brandfall durch die Feuerwehr aufgehoben. Erste Hilfe für Verletzte wird am Sammelplatz vor dem Gebäude 9 Senftenberg (Gebäude 7 Cottbus) gewährleistet, sofern dort keine Brandgefahr besteht. 10. Löschversuche unternehmen Brennende Personen sind durch geeignete Maßnahmen (z.b. Ersticken der Flammen durch Überwerfen geeigneter Decken oder Mäntel) abzulöschen und auf dem Boden zu wälzen. Entstehungsbrände sind unverzüglich mit den zur Verfügung stehenden Feuerlöschern zu bekämpfen. Es ist wirksamer mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einzusetzen als nacheinander. Löschversuche sind nur ohne Gefährdung von Personen durchzuführen. Brennbare Gegenstände sind nach Möglichkeit aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Die Beschäftigten und die Studenten der Fachhochschule Lausitz sind einmal jährlich vom Leiter des entsprechenden Bereichs aktenkundig über die Brandschutzordnung, Teil B, zu unterweisen! 9

11 11. Schlussbestimmungen 11.1 Diese Brandschutzordnung ist ein hochschulinternes Regelwerk und entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige Arbeitsschutzvorschriften und allgemeine Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten. Die Brandschutzordnung kann für besondere Bereiche erforderlichenfalls, durch Labor- bzw. Werkstattordnungen ergänzt werden Die Brandschutzordnung wird an den für Bekanntmachungen vorgesehenen Stellen veröffentlicht. Jede Organisationseinheit der Fachhochschule Lausitz muss sie ihren Mitgliedern bekannt geben; bei den mindestens jährlich durchzuführenden Sicherheitsunterweisungen ist auf die Brandschutzordnung hinzuweisen Diese Brandschutzordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Fachhochschule Lausitz in Kraft. Senftenberg, V. Schiffer Kanzler 10

12 Anlage Evakuierungsmeldung Vollzugsmeldung über Hausräumung Hausräumung am: Struktureinheit Bemerkungen Uhrzeit Unterschrift der Meldenden 11

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