Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe

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1 Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Grundlagen Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz - Bauordnung - Normen und Richtlinien

2 Grundlagen Beispiel BayBGG Selbstverpflichtung des Landes und der Kommunen Art. 10 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr Grundlagen Beispiel BayBGG (1) Neubauten sowie große Um- oder Erweiterungsbauten der Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern sowie entsprechende Bauten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. ( )

3 BayBO Wohnen Öffentlich zugängliche Gebäude Art. 48 Barrierefreies Bauen BayBO Art. 48 Barrierefreies Bauen (1) Wohnungen (2) öffentlich zugängliche Gebäude (3) weitere (4) Anforderungen (5) Ausnahmen

4 BayBO öffentlich zugängliche Gebäude Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe in der allgemein üblichen Weise zweckentsprechend genutzt werden können. BayBO öffentlich zugängliche Gebäude Diese Anforderungen gelten insbesondere für 1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, 2. Tageseinrichtungen für Kinder, 3. Sport- und Freizeitstätten, 4. Einrichtungen des Gesundheitswesens, 5. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, 6. Verkaufsstätten, 7. Gaststätten, 8. Beherbergungsstätten, 9. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

5 BayBO + Norm DIN Teil 2 BayBO

6 BayBO BayBO Wohnungen barrierefrei erreichbar und nutzbar

7 BayBO in Gebäuden - mit mehr als zwei Wohneinheiten 1 Ebene (oder anteilig) - mit mehr als zwei Wohneinheiten und Aufzügen 1/3 der Wohnungen BayBO In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad die Küche oder Kochnische, der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine mit dem Rollstuhl zugänglich und nutzbar sein.

8 BayBO + Norm DIN gültige DIN Wohnungen - DIN Teil 1 rollstuhlgerecht - DIN Teil 2 barrierefrei

9 DIN rollstuhlgerecht DIN barrierefrei DIN Bewegungsflächen Flurbreiten 150 cm 120 cm BayBO Wohnung öffentlicher Verkehrsraum

10 BayBO Wohnung öffentlicher Verkehrsraum Rampe

11 BayBO Haus- und Wohnungseingangstür Raumtüren Flure BayBO Art. 32, Treppen, Abs. 6 Satz 2 zweiter Handlauf in Gebäuden mit mehr als zwei nicht barrierefrei erreichbaren Wohnungen Achtung: Wohnungsbauförderungsgesetz

12 Bad Wanne? Dusche?

13

14 Bad untersitzbares Waschbecken 80

15 demnächst: DIN Normungsauftrag - Zusammenführung DIN DIN Anforderungen zur Sensorik DIN Inhalt Teil 1 öffentlich zugängliche Gebäude aus DIN Teil 2 Wohnungen aus DIN 18025

16 DIN Anwendungsbereich Die Norm gilt für Neubauten. Teil 1 Sie sollte Teil 2 Sie kann sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. DIN Schutzziel und Beispiellösung als grundlegendes Prinzip

17 DIN ein Beispiel: Zugangs- und Eingangsbereiche Schutzziel Zugangs- und Eingangsbereiche müssen - leicht auffindbar und - barrierefrei erreichbar sein. DIN ein Beispiel: Zugangs- und Eingangsbereiche Schutzziel Die leichte Auffindbarkeit wird erreicht: - für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen Beispiellösung z. B. durch eine visuell kontrastreiche Gestaltung des Eingangsbereiches z. B. helles Türelement/dunkle Umgebungsfläche und eine ausreichende Beleuchtung;

18 DIN ein Beispiel: Zugangs- und Eingangsbereiche Schutzziel Die leichte Auffindbarkeit wird erreicht: - für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen Beispiellösung z. B. durch eine visuell kontrastreiche Gestaltung des Eingangsbereiches z. B. helles Türelement/dunkle Umgebungsfläche und eine ausreichende Beleuchtung; DIN Zwei-Sinne-Prinzip Die Vermittlung von wichtigen Informationen muss für mindestens zwei Sinne erfolgen.

19 DIN Infrastruktur TEIL 2 Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. analog DIN DIN Anwendung innerhalb von Wohnungen Zusätzliche oder weitergehende Anforderungen an spezielle Wohnungen für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind mit einem R markiert.

20 DIN Perspektive Einspruchanhörung August 2009 Verabschiedung Teil 1 im Normenausschuss: März 2010 Beginn Bearbeitung DIN als modifizierte DIN seit Ende 2009 durch einen Unterausschuss Beratungsstelle Barrierefreies Bauen

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