Fest auf dem Böckler

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1 Diese Ausgabe erscheint auch online Amtsblatt der Gemeinde Ausgabe April 2016 Fest auf dem Böckler Himmelfahrt Vatertag 10:00 Uhr Gottesdienst (bei feuchtem Wetter in der Nikolauskirche) ab 11:00 Uhr Weine Käsbergkeller Fassbier & alkoholfreie Getränke Erbsensuppe mit Saiten Schweinehals Currywurst, Rote, Pommes Kaffee & Kuchen u.v.m.

2 2 Nummer 17 Terminkalender Die nächsten 4 Wochen auf einen Blick: Datum Tag Uhrzeit WER WAS WO Do. ab Uhr Förderverein Georg-Hager- Schule, Käsbergkeller, Gesangverein Liederkranz, Turnverein und Ev. Kirchengemeinde Fest auf dem Böckler mit Gottesdienst um Uhr Freizeitgelände auf dem Böckler Mi Uhr CVJM Frauenfrühstück CVJM-Haus Mo. ab Uhr Gemeinde Pfingstmarkt Marktplatz und Hindenburgstraße Mo Uhr Ev. Kirchengemeinde Freiluftgottesdienst auf dem Pfingstmarkt vor dem Bürgerhaus Do Uhr Förderverein Handball TV Hocketse vor und um die TV-Halle Fr. + Sa Uhr Uhr Käsbergkeller Käsbergfest auf dem Käsbergweg So Uhr Käsbergkeller Steillagentag auf dem Käsbergweg Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Landkreis Ludwigsburg SATZUNG zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern II" Aufgrund von 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom BauGB vom 23. September 2004 (BGBI. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2013 (GBI. S. 55) hat der Gemeinderat der Gemeinde am 14. April 2016 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern II beschlossen: 1 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern II Die vom Gemeinderat am beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern II, öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am , sowie die Änderung (Erweiterung) der Satzung am vom Gemeinderat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am , wird aufgehoben. 2 Gebiet der aufgehobenen Sanierung Das Gebiet bzw. die Gebietsteile, die hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegen, sind im Lageplan des Bürgermeisteramtes vom mit einem Umfassungsband gekennzeichnet. 3 In-Kraft-Treten 1. Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Das Grundbuchamt ist zu ersuchen, bei den Grundstücken den Sanierungsvermerk zu löschen. Ausgefertigt:, den gez. Holger Haist Bürgermeister Hinweise: Gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gemäß 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden- Württemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

3 Nummer 17 Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn 3 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Förmliche Festlegung Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "Ortskern II" ca. 3,57 ha Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Ortskern II" ca. 0,12 ha Gemeinde Sanierung "O R T S K E R N II" Originalmaßstab : M Projekt Nr.: STEG STADTENTWICKLUNG SÜDWEST GEMEINNÜTZIGE GMBH OLGASTRASSE STUTTGART /Linsel /Linsel Jubilare 02. Mai 2016 Herr Heinz Schlör, Seelhofenstraße 2, 70 Jahre 06. Mai 2016 Frau Elisabeth Bühler, Lindenstraße 35, 85 Jahre Wir gratulieren herzlich und wünschen für die Zukunft Gesundheit und Zufriedenheit. Weitere Termine Montag, Leerung Flach Leerung Flach l Dienstag, Leerung Rund Mittwoch, Leerung Restmüll Leerung Biogut Leerung Restmüll l Der Arbeitskreis für Senioren lädt alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, zum Kaffeekränzchen am Mittwoch, 04. Mai 2016 ab Uhr in das CVJM-Haus ein. Thema: Paris ist eine Reise wert. Übrigens, es gibt nicht nur Kaffee und Tee, auch ein Viertele ist möglich. Aus dem Gemeinderat Sitzungsbericht vom 14. April Erneuerungsmaßnahme Ortskern II : Abschluss der Sanierung Bürgermeister Holger Haist eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die Gemeinderäte, die Presse, die Bürger im Zuhörerbereich und Herrn Ralph Jaeschke von der STEG. Der Vorsitzende übergab dann das Wort an Herrn Jaeschke.

4 4 Herr Jaeschke erklärte den anwesenden Gemeinderäten anhand der Sitzungsvorlage, wie die Ortskernsanierung II vonstattenging. Im Jahr 2002 wurde die Gemeinde in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Im bewilligten Förderrahmen wurden Finanzhilfen vom Land in Höhe von 1,6 Millionen Euro (60 %) gezahlt. Die Eigenleistung der Gemeinde betrug Euro (40 %). Sanierungsziel war es, städtebauliche Missstände im Sanierungsgebiet zu beseitigen, die im Bericht der vorbereitenden Untersuchungen der STEG Stuttgart vom März 2004 beschrieben wurden. Folgende Sanierungsprojekte wurden durchgeführt: 9 Kommunale Grunderwerbe 2 Kommunale und 6 private Abbruchmaßnahmen Erschließung / Neugestaltung öffentlicher Flächen, darunter Backhausweg und Rathausgasse 4 private Baumaßnahmen 1 Kommunale Baumaßnahme (Alte Schule Haus der Vereine). Herr Jaeschke erklärte auch, dass nicht alles umgesetzt werden konnte. Oft fehlte es an der Zustimmung privater Personen. Grundsätzlich ist es aber normal, dass nicht jegliche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Nichts desto trotz war die Ortskernsanierung II sehr gut für und hat dazu beigetragen, dass einige sehr gute Projekte umgesetzt werden konnten, darunter die Umgestaltung der Rathausgasse und die Sanierung der Alten Schule, die jetzt als Haus der Vereine genutzt werden könne. Die Abrechnung, die mit einem ausgeglichenen Saldo aus Einnahmen und Ausgaben endet, wurde zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft und die ausbezahlten Fördermittel mit Bescheid vom zum Zuschuss erklärt. Somit ist die Ortskernsanierung II abgeschlossen. Bürgermeister Holger Haist bedankte sich bei Herrn Jaeschke für die Ausführungen und betonte, dass die Sanierung sehr erfolgreich verlief, nicht zuletzt auch, wegen der guten Zusammenarbeit mit der STEG. Es war von Anfang an angedacht, dass eine Verteilung der Fördermittel zwischen der Gemeinde und privaten Bauherren stattfinden sollte, die die Chance nutzen wollten. Dadurch entstanden sehr schöne Projekte wie das Areal Rathausgasse und das Leuchtturmprojekt Alte Schule, das u.a. als Vereinsgebäude genutzt werden kann. Dies bedeutete viel Arbeit für die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat. Die Mühe hat sich aber für ausgezahlt. Ein Gemeinderat, der beide Ortskernsanierungen erlebt hat, bedankte sich sehr für die Arbeit der STEG. Die Ortkernsanierung könne sich wirklich sehen lassen. Aus dem Gemeinderat kam die Frage auf, ob und wenn ja wann eine weitere Ortskernsanierung möglich sei, da einige Projekte aufgrund von Eigentumsrechten etc. nicht realisiert werden konnten. Herr Jaeschke antwortete, dass eine weitere Ortskernsanierung möglich wäre, wenn die Gemeinde das gut begründen könne. Es müsse glaubhaft dargestellt werden, dass der Bedarf vorhanden sei. Die Ortskernsanierung II war Teil des Landessanierungsprogramms. Neben diesem Programm gäbe es mittlerweile auch Bund-Länder-Förderungen, die, genauso wie das Landessanierungsprogramm, Fördermittel für Kommunen bereitstelle. Zudem sehen alle im Landtag vertretenen Parteien die Städtebauförderung als sinnvoll an. Daher ist selbst bei einer neuen Regierung nicht davon auszugehen, dass diese die Sanierungsprogramme einstelle. Ein wichtiges Kriterium sei es, dass es sich um ein Gebiet handele. Einzelne Projekte werden nicht gefördert. Es wurde auch die Frage gestellt, ob von den Fördermitteln etwas ins Großbottwarer Tor geflossen seien. Kämmerer Nummer 17 Martin Braunbeck verneinte dies. Auch eine Nachschiebung ins Sanierungsprogramm sei jetzt nicht mehr möglich, da die Ortskernsanierung II bereits seit einigen Jahren praktisch gesehen abgeschlossen ist. Es wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst: Zu 2) Die Sanierungsabrechnung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu 3) Die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II wird beschlossen. Bürgermeister Holger Haist bedankte sich nochmals bei Herrn Jaeschke und der STEG für die sehr gute Zusammenarbeit. 2. Ersatzbeschaffung für den Schwimmbeckenreiniger im Freibad Bürgermeister Haist begrüßte die zwei Schwimmmeisterinnen Frau Kerstin Friedrich und Frau Carola Holfert vom Freibad. Der Vorsitzende übergab das Wort zunächst an Kämmerer Martin Braunbeck. Herr Braunbeck erklärte den Gemeinderäten anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Der derzeit im Freibad vorhandene Schwimmbeckenreiniger "WEDA B 480" wurde 2005 beschafft. Üblicherweise wird bei solchen Geräten von einer Lebensdauer von 8-10 Jahren ausgegangen. Da das Gerät abgewirtschaftet ist und erneuert werden muss, wurden Angebote für Neugeräte eingeholt. Nach der Auswertung ergab sich folgendes Bild: Anbieter Modell Preis netto Bemerkungen WEDA W 2000 PLC ,00 Wassertechnik Mariner 3S Compact ,00 GmbH 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb 20 Tage Um die genauen Abläufe und die Vor- und Nachteile der einzelnen Geräte aufzuzeigen, übergab Kämmerer Martin Braunbeck das Wort an Schwimmmeisterin Kerstin Friedrich. Frau Friedrich erklärte, dass das teurere Gerät vom Anbieter Mariner 3S GmbH wesentlich leichter sei, nämlich ganze 13 Kilogramm. Dies wäre für die beiden Schwimmmeisterinnen eine wesentliche Arbeitserleichterung, da der Reiniger täglich eingesetzt werden müsse. Zudem ist die Reinigung des Marinergerätes gründlicher bezogen auf Sand und Haare. Ein weiterer Vorteil ist der eingesetzte Filter des Marinegerätes. Im Vergleich zum Wedagerät fällt beim Tausch des Filters kein Schmutz in das Gerät, was die Lebensdauer verkürzen würde. Das Marinergerät fährt aufgrund geradeverlaufene Schienen bessere Bahnen als das Wedagerät. Die Schwächen des Wedagerätes sind auch in der Praxis bereits bekannt, da das Altgerät, welches ausgetauscht werden muss, von dieser Firma ist. Eine Gemeinderätin sprach sich für das Marinergerät schon aufgrund des Gewichtes aus. Zudem sei es bekannt, dass das alte Gerät nicht so gut gearbeitet habe. Ein Gemeinderat fragte nach, wie es mit der Wartung aussehe. Frau Friedrich antwortete, dass die Schwimmmeisterinnen beim Marinergerät vieles selbst warten können, da der Aufbau wesentlich leichter und verständlicher sei. Zudem hole die Firma jedes Jahr das Gerät zur Wartung ab. Im Haushaltsplan 2016 sind für die Beschaffung eingestellt Es erging folgender einstimmiger Beschluss: Für das Freibad wird ein neuer Schwimmbeckenreiniger Typ "Compact 600" von der Fa. Mariner 3S GmbH zum Angebotspreis von ,00 beschafft. Bürgermeister Holger Haist bedankte sich für die sehr gute Arbeit der Schwimmmeisterinnen im Freibad.

5 Nummer 17 5 Gemeindeverwaltung Vorverlegung des Redaktionsschlusses für das Amtsblatt Für das Amtsblatt am Freitag, 06. Mai wird der Redaktionsschluss wegen dem Feiertag Christi Himmelfahrt auf Montag, 02. Mai 2016, 10 Uhr, vorverlegt. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Vielen Dank. Nacht zum 1. Mai Spaß oder Sachbeschädigung? Traditionsgemäß werden in der Nacht vom 30. April auf 1. Mai Streiche gespielt. Die Grenze zwischen Spaß und Sachbeschädigung ist hierbei schnell überschritten. Streiche, die Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen darstellen, sind nicht akzeptabel. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger weisen wir deutlich darauf hin, dass Sachbeschädigungen und Verschmutzungen weder erlaubt sind noch toleriert werden können. Zuwiderhandlungen können vom Geschädigten bei der Polizei angezeigt werden. Wer sich die Suche nach seinem Eigentum ersparen möchte, sollte bewegliche Gegenstände für diese Nacht sicher aufbewahren. Ordnungsamt Von rechts: Carmen Schmitt-Kock und Frank Widmaier sowie Freunde aus Frankreich am Stand des Käsbergkeller. (Foto M. Wolf) Schließung der Käsberghalle In der Käsberghalle wird die Elektroverteilung umgebaut und saniert. Sie bleibt deshalb ab Donnerstag, und während der Pfingstferien bis Sonntag, (je einschließlich) für alle Benutzer geschlossen. Wir bitten alle Hallenbenutzer um Verständnis sowie um Kenntnisnahme und Beachtung. Ein Plakat lädt zur Weinmesse ein. (Foto M. Wolf) Partnerschaft Salon des Vins Der 7. Salon des Vins fand in La-Motte-Servolex, der Partnergemeinde s, vom 15. bis 17. April im Herzen Savoyens statt. Es waren 40 französische und ausländische Weinproduzenten eingeladen. Einer der beiden Ausländer kam in diesem Fall vom Käsbergkeller. Der er Delegation wurde vom Partnerschaftskomitee, das eingeladen hatte, ein herzlicher Empfang bereitet. Bald war der Stand aufgebaut, so dass noch Zeit für eine Erkundung im Umkreis blieb, die zum Naturreservat Lac de Chevelu im Juragebiet führte. Doch bald wurde es Ernst und der Salon war eröffnet. Die Schwaben mussten sich schnell an die französische Sprache gewöhnen, was nach anfänglichen Schwierigkeiten gut gelang. So entwickelten sich interessante Gespräche und ein lebhafter Informationsaustausch mit den anderen Ausstellern und den zahlreichen Besuchern. Nach und nach fanden die Württemberger Tropfen neue Abnehmer, nur wenige Kartons mussten zurückgeladen werden. Die Freunde stimmten zum Schluss noch die Partnerschaftshymne an, was den Abschied nach einem "à bientôt" nicht leichter machte. Dabei waren: Anni Fink, Carmen Schmitt-Kock, Frank Widmaier, Michael Wolf Links: Carmen Schmitt-Kock, rechts Frank Widmaier am Stand des Käsbergkellers, Cathérine Girardin(mitte, La Motte-Servolex) hilft mit. (Foto: A. Fink) Notdienste /Service Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bitte beachten Sie die Notdienst-Regelung für : Notfallpraxis nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.v. Riedstr. 12, Bietigheim-Bissingen Tel (im Krankenhaus Bietigheim)

6 6 Zentraler ärztlicher Notdienst an Wochenenden und Feiertagen für: Bietigheim-Bissingen, Untermberg, Metterzimmern, Freiberg mit allen Stadtteilen, Klein- und Großingersheim, und Pleidelsheim. Werktags ab Uhr bis zum Folgetag 7.00 Uhr sowie von Freitagabend ab Uhr bis Montagmorgen 7.00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend ab Uhr bis auf den Folgetag 7.00 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich! Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr geschlossen. Nummer 17 Donnerstag, Neckar-Enz-Apotheke, Besigheim, Hauptstraße 16, Tel Freitag, Mörike-Apotheke, Bissingen, Bahnhofstraße 148, Tel Weitere Apotheken können Sie unter der Tel.-Nr mit dem Festnetz (kostenfrei) mit dem Handy unter (69 Cent pro Min.) sowie im Internet unter abrufen. Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Der Tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/ der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen. Diakoniestation Besigheim Die Dienst habende Schwester für Die Dienst habende Schwester ist am Wochenende und feiertags erreichbar unter der Handy-Nr / , Tel Wochenenddienst Robert-Breuning-Stift Mobile Dienste Sie können die Schwestern des Mobilen Pflegedienstes unter der Tel Tag und Nacht erreichen. Ihr Gespräch wird auf das Bereitschafts-Handy weitergeleitet. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Unter der Rufnummer 0711/ kann der zahnärztliche Notfalldienst erfragt werden. Notdienst der Apotheken Beginn: 8.30 Uhr; Ende 8.30 Uhr des nächsten Tages Freitag, Apotheke am Bahnhof, Bietigheim, Bahnhofsplatz 2, Tel Samstag, Bahnhof-Apotheke, Besigheim, Bahnhofstraße 11, Tel Sonntag, Sonnen-Apotheke, Kirchheim/N., Schillerstraße 59, Tel Montag, Apotheke im Kaufland, Bietigheim, Talstraße 4, Tel Dienstag, Stadt-Apotheke, Bönnigheim, Kirchstraße 2, Tel Mittwoch, Rathaus-Apotheke, Tamm, Hauptstraße 104, Tel

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