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1 Oliver Huber Slide No. 1

2 Oliver Huber Slide No. 2 Europäisches Patentamt Das europäische Patenterteilungsverfahren (Artikel 1 EPÜ) Oliver Huber, Prüfer, Telekommunikation

3 Oliver Huber Slide No. 3 Programm Was für Optionen hat der europäische Anmelder? Was ist das europäische Patentamt? Wie wird eine Anmeldung beim EPA eingereicht? Was passiert mit einer Anmeldung?

4 Oliver Huber Slide No. 4 Was sind die Patentanmeldungsmöglichkeiten in Europa? Nationales Einreichen in den gewünschten Staaten Europäische Anmeldung Zentralisiertes Patenterteilungsverfahren für mehr als 27 Europäische Staaten basierend auf gemeinsamen Patentrecht (EPÜ)

5 27 Mitgliedsstaaten Oliver Huber Slide No. 5

6 Oliver Huber Slide No. 6 Was ist das EPA? Die Patenterteilungsbehörde Europas Überprüft rechtliche Erfordernisse und erteilt Patente für bis zu 27 Europäische Länder (bald werden es 30 sein) Empfängt Patentanmeldungen aus der gesamten Welt Eines der drei grössten Patentämter (neben USA and Japan) KEINE EU Organisation Das EPA ist zu 100% selbstfinanziert (Anmelde + Jahresgebühren)

7 Oliver Huber Slide No. 7 Strategie der Anmelder Konsultieren eines Patentanwalts Einreichen einer nationalen Anmeldung (z.b. DE) Anspruch auf Prioritätsrecht (Artikel 87 EPÜ) Einreichen weiterer nationaler oder regionaler Anmeldungen oder PCT anwenden

8 Strategie National National/Regional PCT National/Regional DE Application t=0 DE Application t=0 DE Application t=0 FR t=12 GB t=12 IT t=12 US t=12 US t=12 EP t=12 PCT Request t=12 Grant t=38 Grant t=41 Grant t=44 Grant t=40 Grant t=40 Grant t=42 PCT Demand t<19 FR GB IT EP t=31 US t=30 Grant t=61 Grant t=58 FR GB IT Oliver Huber Slide No. 8

9 Oliver Huber Slide No. 9 PCT Verfahren Internationales Verfahren mit bis zu 118 Ländern WIPO Endet mit einer vorläufigen Meinung in einem Prüfungsbericht (IPER): KEIN PATENT

10 Oliver Huber Slide No. 10 das europäische Patenterteilungsverfahren 1) Einreichen 2) Recherche 3) Prüfungsantrag 4) Prüfung 5) Einspruch 6) Beschwerde

11 Oliver Huber Slide No. 11 1) Einreichen einer europäischen Patentanmendung: In Englisch, Deutsch, Französisch Beim EPA in München, Den Haag, oder Berlin, aber nicht in Wien Bei dem Patentamt eines Vertragsstaats Die Eingangsstelle (Artikel 16 EPÜ)

12 Oliver Huber Slide No. 12 Eine europäische Anmeldung besteht aus: (Artikel 78 EPÜ) Erteilungsantrag Beschreibung der Erfindung (Regel 26 EPÜ) (Regel 27 EPÜ) Mindestens einem Anspruch (Regel 29 EPÜ) Zusammenfassung Zeichnung(en) (Regel 33 EPÜ) (Regel 32 EPÜ)

13 Oliver Huber Slide No. 13

14 Oliver Huber Slide No. 14

15 Oliver Huber Slide No A barrier comprising a beam, a drive mechanism for causing movement of the beam between a lower closed position and an upper open position in a vertical plane, and a housing, characterised in that, the beam (4) and the drive mechanism are connected to a beam drive shaft (21), and said beam drive shaft (21) is mounted on the housing by at least two spaced-apart bearings (22). 2. A barrier as claimed in Anspruch 1, wherein the beam (4) and the drive mechanism (35) are connected to the beam drive shaft (21) between the bearings (22). 3. A barrier as claimed in Anspruch 2, wherein the beam (4) is connected to the beam drive shaft (21) at a position approximately midway between the bearings (22).

16 Oliver Huber Slide No. 16 2) Recherche Was? Wie? die Ansprüche, Ausführungsformen (Artikel 92 & Regel 44 EPÜ) EPOQUE 42M Dok, 73 Datenbanken Wann? Wer? Vorzugsweise 18M nach Einreichen (Artikel 93(2) EPÜ) die Recherchenabteilung (Artikel 17 EPÜ)

17 Oliver Huber Slide No. 17

18 Oliver Huber Slide No. 18 3) Prüfungsantrag (Artikel 94(2) EPÜ) bis zum Ablauf von sechs Monaten nachdem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichung des Recherchenberichts hingewiesen worden ist

19 Oliver Huber Slide No. 19 4) Prüfung (Regel 51 EPÜ) Was? Wie? Wann? Wer? Die Anmeldung bezüglich des EPÜ (Artikel 97(2) EPÜ) mit EPA Richtlinien, Interne Instruktionen und Rechtsprechung von den Beschwerdekammern Bescheid/Brief, Telefon, Interview, Mündliche Verhandlung (Artikel 116 EPÜ) Nach Empfang des Antrags (Artikel 94(1) EPÜ) Die Prüfungsabteilung (Artikel 18 EPÜ)

20 Oliver Huber Slide No. 20 Kriterien für Patentfähigkeit beim EPA Eine Erfindung muss (Artikel 52(1) EPÜ): gewerbliche Anwendbarkeit, Neuheit, und erfinderische Tätigkeit Aufweisen, d.h. sie muss technischen Charakter besitzen

21 Oliver Huber Slide No. 21 gewerbliche Anwendbarkeit (Artikel 57 EPÜ) wenn die Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet benutzt werden kann

22 Oliver Huber Slide No. 22 Neuheit (Artikel 54(1) EPÜ) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.

23 Oliver Huber Slide No. 23 Neuheitsbeurteilung Anmeldung Anspruch 1 Merkmale: A B dadurch gekennzeichnet, C D E Stand der Technik Dokument 1 A B D Stand der Technik Dokument 2 A B C E

24 Oliver Huber Slide No. 24 Erfinderische Tätigkeit (Artikel 56 EPÜ) Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.

25 Problem/Solution Approach Das Prüfen ist eine ex post facto Analyse. Um Objektivität zu gewährleisten: a) Nächstliegenden Stand der Technik festlegen. b) Welche beanspruchten Merkmale sind nicht offenbart. c) Das objektive Problem, das die Merkmale (b) lösen, feststellen. d) Wird in einem anderen Dokument auf dieses Problem hingewiesen? e) Wenn ja, entscheiden ob der Fachmann durch Kombination dieser Dokumente zum Gegenstand des Anspruchs kommen würde. Oliver Huber Slide No. 25

26 Oliver Huber Slide No. 26 Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit Anmeldung Anspruch 1 Stand der Technik Dokument 1 Stand der Technik Dokument 2 A B dadurch gekennzeichnet, C D A B D B C

27 Oliver Huber Slide No. 27 ABER... Ausnahmen von Patentfähigkeit Entdeckungen, äesthetische Formschöpfungen, Programme für Datenverarbeitungsanlagen (als solche) (Artikel 52(2)(3) EPÜ) Verfahren zur Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers (Artikel 52(4) EPÜ) Erfindungen die gegen die öffentliche Ordnung verstossen oder manche Aspekte der Biotechnologie (Artikel 53 EPÜ)

28 Oliver Huber Slide No. 28 Weitere Erfordernisse Klarheit (Artikel 84 EPÜ) Keine unzulässige Erweiterung (Artikel 123(2) EPÜ) Einheitlichkeit (Artikel 82 EPÜ) Ausreichende Offenbarung (Artikel 83 EPÜ) Formelle Erfordernisse (Regel 35 EPÜ)

29 Mögliche Ergebnisse Entscheidungen: Erteilung Zurückweisung (Artikel 97(2) EPÜ) (Artikel 97(1) EPÜ) Anmeldung gilt als zurückgenommen (z.b. Artikel 86(3), 90(3), 96(3) EPÜ) Gegen Entscheidungen kann eine Bescherde eingelegt werden (Artikel 106 EPÜ) Oliver Huber Slide No. 29

30 5) Einspruchsverfahren Der Einspruch muss innerhalb von 9 Monaten nach der Veröffentlichung des Patents eingelegt werden (Artikel 99 EPÜ) von irgend jemand anderem Einspruch ist unabhängig von Prüfung Es ist ein inter partes Verfahren Oliver Huber Slide No. 30

31 Oliver Huber Slide No. 31 mögliche Ergebnisse Inhaber Einspechender Widerruf des Patents (Artikel 102(1) EPÜ) Zurückweisung des Einspruchs (Artikel 102(2) EPÜ) Aufrechterhaltung des Patents (geänderter Umfang) (Artikel 102(3) EPÜ) Gegen die Entscheidung ( / ) kann Beschwerde eingelegt werden (Artikel 106 EPÜ)

32 6) Beschwerde Die Kammern Mitglieder Technische Juristische Beschwerdekammer (Artikel 21 EPÜ) Die Grosse Beschwerdekammer (Artikel 22 EPÜ) die Beschwerdekammern sind total unabhängig; deren Entscheidungen sind bindend (letzte Instanz) Oliver Huber Slide No

33 Oliver Huber Slide No. 33 für Fragen oder weitere Informationen jetzt fragen besuchen Sie unsere Internet Seite: oder Patentdatenbank ESPACENET: Oder schicken Sie mir eine

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