Das Grundwasser-Zentrum Dresden. System und Erfahrungen: Arbeitsschutzmanagement Michaela Hache Fachkraft für Arbeitssicherheit

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1 Das Grundwasser-Zentrum Dresden System und Erfahrungen: Arbeitsschutzmanagement Michaela Hache Fachkraft für Arbeitssicherheit

2 Grundwasser-Zentrum Dresden Leistungsbereiche / Fachgebiete Leistungsbereiche Consulting Planung Forschung und Weiterbildung Fachgebiete Grundwasserbewirtschaftung und Grundwassersanierung, Wasserwirtschaft, Hydrogeologie, Hydrogeochemie, Hydrogeophysik, Wasseraufbereitung für Grundwasser und oberirdische Gewässer, Wasser- und Tiefbau, Ingenieur- und Rohrleitungsbau, Anlagenbau und Verfahrenstechnik.

3 Grundwasser-Zentrum Dresden Geschäftsfelder Planung / Consulting Bergbausanierung Boden und Grundwasser Wasserbau / Wasserwirtschaft Ingenieurbau Technische Anlagen Geotechnik / Deponien Forschung und Entwicklung Entwicklung von Verfahren zur Boden- und Grundwassersanierung Überführung der F&E- Ergebnisse in Sanierungstechnologien Patentrechtlicher Schutz neuer Technologien Aus- und Weiterbildung Doktorandenausbildung Weiterbildung für Wissenschaftler und Ingenieure Sachverständigenausbildung (IHK) Betreuung von Diplomanden Vergabe von Stipendien Labor und Technikum Standard- und Spezialanalytik akkreditierte analytische Verfahren akkreditierte Probennahme Testung von Mess- und Sanierungstechnologien im Technikum-Maßstab

4 Grundwasser-Zentrum Dresden Aufbau des Arbeitsschutzmanagement 1. Ausgangsbasis nach BGI > AMS in 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb 2. Ergänzung durch die Empfehlungen der Ämter für Arbeitsschutz für Handwerksbetriebe 3. Kontrolle über den GDA-ORGAcheck der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie 4. Erfassung der Forderungen nach DGUV Vorschrift 2 5. Anpassung aller geforderten Elemente des Arbeitsschutzes an die Bedürfnisse am Grundwasser-Zentrum Dresden

5 Kernelement der Anpassung 8 Arbeitsschutzgesetz Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. (2) Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben. Quelle:

6 Kernelement der Anpassung Neuinterpretation durch Umformulierung Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, arbeiten die Arbeitgeber, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammen. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, stimmen sich die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten miteinander ab und erklären ihren Beschäftigten die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und die Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren. (2) Der Arbeitgeber sorgt dafür je nach Art der Tätigkeit, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten. Quelle:

7 Organigramm der Zusammenarbeit

8 Organigramm des Wissens Unterweisung: Alle Themen für alle Mitarbeiter Vermittlung von Information Wissen der Mensch im Mittelpunkt Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten (Rück-)Fragen nach dem Prinzip der offenen Tür r

9 Grundwasser-Zentrum Dresden Grundunterweisung Allgemeines zum Arbeitsschutz Erste Hilfe Brandschutz Gefahrstoffe Laborordnung Persönliche Schutzausrüstung Fahrtätigkeit Umgang mit elektrischen Geräten Werkstatt Heben und Tragen Leitern und Tritte Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Alleinarbeit Zusätzliche Themen nach Anforderung Unterweisung auf Baustellen/ Feldmaßnahmen entsprechend SGDs und ASI-Plänen vor Ort für die betroffenen Mitarbeiter

10 Grundwasser-Zentrum Dresden Handbuch Arbeitsschutz Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Forderungen werden erfüllt, z.b.: Technische Sicherheit hat immer Priorität Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen der Arbeitsmittel und Anlagen Betriebsanweisungen Unterweisungsnachweise Auswertung Unfallbücher Organisation Brandschutz/ Erste Hilfe Betriebsärztliche Betreuung Zusammengefasst im Handbuch Arbeitsschutz als prüffähige Handlungsanleitung für die Geschäftsleitungen mit nachfolgender Dokumentation in den Anlagen

11 Zusammenfassung 1. Die Integration des Arbeitsschutzes in die Betriebsabläufe funktioniert durch die Akzeptanz bei den Mitarbeitern und das abgestimmte Handeln der Geschäftsführer der Betriebe 2. Umfängliche Unterweisungen im Sinne von Informationsvermittlung über die eigenen Arbeitsbereiche hinaus fördern das Verständnis für Arbeitsschutzbelange von Kollegen aus arbeitsfremden Gebieten (Technik Büro Labor) 1. Geringes Unfall- und Beinahe-Unfall-Geschehen 2. Hohe Achtsamkeit der Mitarbeiter innerhalb der Betriebe und zu den anderen Betrieben => Man versteht sich als Einheit

12 Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg. Henry Ford

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