Pflichtaufgaben nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Beratungsstellen bedarfsgerecht ausstatten
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- Katharina Fanny Lehmann
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1 Anhörung zum Thema Selbstbestimmung von Frauen und Schwangerschaftskonflikte am im Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen- Pflichtaufgaben nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Beratungsstellen bedarfsgerecht ausstatten Einleitung: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank vorab für die Gelegenheit in gebotener Kürze die umfangreichen Aufgaben, die sich aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz für die nichtstädtischen Beratungsstellen in Berlin ergeben sowie die damit verbundenen Probleme kurz darzustellen. Sexuelle Selbstbestimmung als bedeutsames Rechtsgut und Menschrecht führt im Grunde zum gesetzlichen Anspruch, sich in allen Fragen von Sexualität, Familienplanung, Verhütung, Schwangerschaft und Geburt Informationen zu holen und Unterstützung zu erfahren. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz trägt diesem Ansinnen insofern Rechnung, als es die Länder in die Pflicht nimmt, ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen einzurichten. Berlin verfügt mit seinen Beratungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft prinzipiell über ein breites und plurales Angebot an Schwangerenberatungsstellen. Zwei Problemkreise sind jedoch für Beratungsstellen in freier Trägerschaft in diesem Zusammenhang relevant: 1. Es gibt eine größer werdende Diskrepanz zwischen dem immer noch wachsenden Beratungsbedarf nach Schwangerschaftskonfliktgesetz und der personellen Ausstattung bzw. den vom Land für diese Beratungen zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln. 2. Seit Einführung des TVL besteht eine tarifliche Ungleichbehandlung von im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) arbeitenden Beratungsfachkräften und den Mitarbeiterinnen bei Beratungsstellen freier Träger Einige Ausführungen dazu, um das Gesagte zu veranschaulichen: Pflichtaufgaben des Landes Berlin, die von den Beratungsstellen erfüllt werden müssen: Wie oben erwähnt, beinhaltet der Anspruch auf Beratung (Schwangerschaftskonfliktgesetz i. d. letzten Fassung vom ) eine Vielzahl von Themen und soll mit folgenden Stichworten markiert werden: Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung, unerfüllter Kinderwunsch Unverzügliche Schwangerschaftskonfliktberatung als rechtliche Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch Alle eine Schwangerschaft betreffenden Fragen: gesundheitlich, wirtschaftlich, arbeitsrechtlich, sozialrechtlich und die psychische und soziale Situation betreffend Seite 1 von 5
2 Konkrete Unterstützung bei der Verbesserung der psychosozialen Situation besonders in Not- und Konfliktsituationen, Hilfe zur Krisenbewältigung im individuellen, familiären und partnerschaftlichen Bereich Nachberatung nach einem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburten und Geburten (neu) Beratung im Kontext PND, vertrauliche Geburt, Frühe Hilfen (neu) Vernetzungsauftrag nach dem Bundeskinderschutzgesetz Herausforderungen im Land Berlin, denen die Beratungsstellen gerecht werden müssen Berlin ist eine wachsende Großstadt mit sehr speziellen Problemlagen, die durch folgende Stichworte markiert werden sollen: Zuwachs von jungen Menschen mit Beratungsbedarfen im Themenbereich des SchKG, das Bevölkerungswachstum wird sich zwischen und pro Jahr entwickeln (Prognose) Sehr hohe Arbeitslosenquote z.b. im Jahr 2012 hat Berlin die höchste Arbeitslosenquote im Vergleich mit anderen Bundesländern (14,5%) Viele prekäre Beschäftigungsverhältnisse Jeder fünfte Einwohner lebt von ALG II (2012: mehr als 18 %) Viele Selbständige mit geringem Einkommen (Anteil 2012 : 17,3%) Hoher Bevölkerungsanteil in Ausbildung (ca. 6%- Tendenz steigend) Sehr hoher Anteil an Alleinerziehenden (Bundesland mit dem höchsten Anteil Alleinerziehender) Hoher Anteil von Frauen und Männern mit psychischen Belastungen Hoher Anteil von Beratungen für Menschen mit Migrationshintergrund Steigende Zahl von Flüchtlingen Steigende Geburtenrate- In Berlin gibt es, entgegen dem bundesdeutschen Trend, einen deutlichen Anstieg der Geburten. Aus den genannten Fakten und Besonderheiten für das Land Berlin ergeben sich: Steigender Beratungs- und Unterstützungsbedarf zum Thema Schwangerschaftskonfliktberatung sowie zur Vermeidung und Bewältigung von psychosozialen Notlagen im Kontext Schwangerschaft/ Geburt/ Elternzeit Schwierige Lebenslagen ziehen komplexere und längerfristige Beratungen nach sich Zunahme von kurzfristigen Schwangerschaftskonfliktberatungen und anderen Krisenberatungen Leistungen der Beratungsstellen in freier Trägerschaft in Berlin Nur ca. 20 % der allg. Schwangerenberatungen fanden 2012 und 2013 bei städtischen Trägern statt, 80 % bei freien Trägern, wie eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage 2014 ergab. Seite 2 von 5
3 Auch hinsichtlich der Schwangerschaftskonfliktberatungen, d.h. der Pflichtberatungen vor Schwangerschaftsabbrüchen, die in Berlin von 2004 bis 2013 in der Tendenz rückläufig sind, wurden von freien Trägern Jahr für Jahr ein immer höheren Anteil an den Pflichtberatungen durchgeführt als in den fünf städtischen Zentren waren es 34%, 2007 waren es 40%, ,2 % und % der Beratungen bei freien Trägern bei gleichzeitigem Rückgang der Beratungen in kommunalen Beratungseinrichtungen ( ,4 %, ,5 %, 2010, 24,8% und %). Im Bereich der sexualpräventiven Arbeit führten allein die Beratungsstellen des DPW 2013 mit Schüler*innen und 862 Multiplikator*innen entsprechende Veranstaltungen durch. Insgesamt muss festgestellt werden, dass die Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (12 Sozialmedizinische Dienste für Eheberatung, Familienplanung und Schwangerschaft fusionierten 2008 zu 5 Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung hervor) zu einer Reduzierung der Beratungseinrichtungen und der Beratungsfachkräfte in den kommunalen Einrichtungen im Aufgabenfeld der Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie zu einer deutlichen Erhöhung der Beratungsbedarfe bei den nichtstädtischen Beratungsstellen führte. Die personellen bzw. finanziellen Ausstattungen der Beratungsstellen freier Träger blieben allerdings bisher deutlich hinter den gewachsenen Beratungsbedarfen bei den Beratungseinrichtungen nichtstädtischer Träger zurück. So gibt es nach Aussagen der Senatsverwaltung noch immer nicht für alle Beratungsstellen freier Träger Verwaltungskräfte. Für die neu hinzugekommenen Aufgabenbereiche der Beratungsstellen wie pränataldiagnostische Beratung, gesetzliche Vernetzungsaufgaben der Beratungsstellen nach Bundeskinderschutzgesetz und vertrauliche Geburt gab es keinerlei neue Stellen bzw. Stellenanteile. Es ist ein enorme Herausforderung, diesen wachsenden Beratungsbedarfen nach allgemeiner Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung sowie sexualpädagogischer Präventionsarbeit mit gleichbleibender bzw. abnehmender Personalstärke zu bewältigen. Aktuelle Probleme Die sukzessive Kürzungen von Berater_innenstellen führen letztlich zur Gefährdung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichtaufgaben! Dies bedeutet konkret: Die gesetzlich geforderte Kurzfristigkeit von Terminen bei Pflichtberatung ist gefährdet Durch entstehenden Zeitmangel ist die Beratungsqualität deutlich gefährdet Längerfristige Beratungsbedarfe zur Bewältigung psychosozialer Konfliktlagen können nicht mehr oder unzureichend berücksichtigt werden u.a. Kollision mit Kinderschutz, Frühen Hilfen/ Unterstützung von Familien auch nach der Geburt, Beratungen zu Pränataldiagnostik, Vertrauliche Geburt) fehlende Zeit für gesetzlich vorgeschriebene Vernetzung nach Bundeskinderschutzgesetz Seite 3 von 5
4 unverhältnismäßig lange Wartezeiten für Ratsuchende bis hin zur Abweisung von Ratsuchenden Einstellung bzw. Reduzierung von Gruppenangeboten (z.b. Sexualpädagogik) Keine Möglichkeit auf neue Herausforderungen adäquat zu reagieren (z.b. Bedarfe der asylsuchenden Flüchtlingsfamilien) Konflikt mit Zeiten für angemessene fachliche Weiterbildung und Qualifizierung (auf Gesetzesänderungen muss bspw. zeitnah reagiert werden, um eine fachlich hohe Beratungsqualität zu gewährleisten ) Hohe Planungs- und Rechtsunsicherheit bei den Freien Trägern- arbeitsvertragliche Verbindlichkeiten, Angebotsplanungen und -leistungen betreffend, Zuwendungen erfolgten teilweise erst zu Ende des laufenden Haushaltsjahres! In den letzten Jahren blieben die bewilligten Zuwendungssummen kontinuierlich hinter den Antragssummen zurück Tarifanpassungen bei freien Trägern können trotz vollzogener Umstellung des Tarifsystems durch die begrenzten finanziellen Mittel nicht oder nur teilweise umgesetzt werden Klare Benachteiligung zum ÖGD in punkto gleiche Vergütung einer gleichwertigen Arbeit Welcher Handlungsbedarf besteht bezüglich der Erfüllung aller Anforderungen in ausreichender Qualität? 1. Bedarfsgerechte personelle Ausstattung der Schwangerschaftsberatungsstellen, Rücknahme der Personalkürzungen der letzten Jahre, realer Bedarf erfordert zusätzliches Beratungspersonal 2. Langfristige Sicherung der angemessenen finanziellen Ausstattung des für die Beratungsstellen zuständigen Haushaltspostens. Die Träger können Personal nur mit längerfristigen Zuwendungszusagen auch arbeitsvertraglich an sich binden. 3. Gewährleistung von Personalstabilität sowie von multiprofessionell besetzten Beratungsstellen Multiprofessionelle Beratungsteams, bestehend aus Sozialpädagoginnen, Psychologinnen, Sexualpädagoginnen und Arztinnen sind für die komplexen und sehr speziellen Beratungsbedarfe, die sich in einer Großstadt wie Berlin mit den vielen Herausforderungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt ergeben, dringend notwendig. Sie müssen deshalb auch in den nichtstädtischen Beratungseinrichtungen unbedingt erhalten bleiben. 4. Gewährleistung einer mit dem ÖGD gleichgestellten Vergütungspraxis durch entsprechende finanzielle Ausstattung der nichtstädtischen Beratungsstellen, d. h. der vollen Refinanzierung von Tariferhöhungen auch in den nichtstädtischen Beratungsstellen. Seite 4 von 5
5 Die Fachrunde Schwangerschaftskonfliktberatung im Paritätischen Berlin: Albatros-Lebensnetz ggmbh, Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstelle, Dr. Griseldis Heß-Grützmacher, (Leiterin) Albatros-Lebensnetz ggmbh, Schwangeren und Familienberatung, Claudia Brückner, (Leiterin) Schwangerschaftsberatungsstelle- BALANCE, Sybille Siebert (Leiterin) Schwangerschaftskonflikt - Beratungsstelle des Humanistischen Verbandes Deutschland e. V., Dr. Ines Scheibe (Leiterin) pro familia Beratungsstelle Berlin - Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.v. LV Berlin, Birgit De Wall, (Geschäftsführerin) Für die Fachrunde Evelyn Selinger Referentin Familie, Frauen, Mädchen Seite 5 von 5
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