NIEDERSCHRIFT. 9. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Kleiner Sitzungssaal Nr. O.02 Rathaus Weichs.

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1 NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 9. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 19:25 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Kleiner Sitzungssaal Nr. O.02 Rathaus Weichs Zuhörer: 1 Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl Bauausschussmitglieder: Herr Christian Blumenschein Herr Manfred Braun Herr Heinrich Fitger Herr Horst Haasz Herr Andreas jun. Lamprecht Herr Robert Neisser Herr Günter Schilcher Herr Thomas Stiefelmayer

2 9. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung Sitzungsprotokoll vom öffentlicher Teil vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 27 "Gewerbegebiet II"; Aufstellungsbeschluss und Billigung eines auslegungsfähigen Planentwurfs 3. Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1096/21 Gemkg. Weichs, Kreuzstr. 13 in Weichs 4. Behandlung der Stellungnahme zum Sicherheitsaudit zur neuen Linksabbiegespur ins neue Gewerbegebiet

3 9. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, Top 1 Genehmigung Sitzungsprotokoll vom öffentlicher Teil Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Sitzungsprotokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom wird vom Bauausschuss in der vorliegenden Form genehmigt. Top 2 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 27 "Gewerbegebiet II"; Aufstellungsbeschluss und Billigung eines auslegungsfähigen Planentwurfs Im nichtöffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom , wurde den Mitgliedern des Bauausschusses unter dem TOP Sonstiges vom Bauwunsch eines Kaufinteressenten für ein Grundstück im neuen Gewerbegebiet berichtet. Das Wohnhaus und die Gewerbehalle sollen mit einem flach geneigten Pultdach errichtet werden, was jedoch nach den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zulässig ist. Die Mitglieder des Bauausschusses waren sich einig, dass im Bebauungsplangebiet grundsätzlich auch Pultdächer zugelassen werden sollen. Die Mitglieder des Bauausschusses haben mit der Ladung den Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 Gewerbegebiet II in der Fassung vom erhalten. Der Bebauungsplanentwurf sieht neben der Errichtung von Satteldächern mit einer Dachneigung zwischen 12 und 21, jetzt auch die Möglichkeit zur Errichtung von Gebäuden mit Pultdächern mit dieser Dachneigung vor. Außerdem sind ausnahmsweise Flachdächer für das Hauptgebäude zulässig, soweit sie im Rahmen ihrer städtebaulichen Einbindung zu den angrenzenden Gebäuden harmonisieren und sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen. Für Nebengebäude und Verbindungsbauten sind im Bebauungsplan bereits Flachdächer grundsätzlich zulässig. Die Bebauungsplanänderung kann im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung durch die Ergänzungen nicht berührt werden. Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 Gewerbegebiet II. Der Bauausschuss hat sich mit dem Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 Gewerbegebiet II in der Fassung befasst und billigt diesen in der vorgelegten Fassung. Mit dieser ist das vereinfachte Bebauungsplanverfahren nach 13 BauGB durchzuführen.

4 9. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, Top 3 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1096/21 Gemkg. Weichs, Kreuzstr. 13 in Weichs Mit dem Bauantrag wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 1096/21 Gemkg. Weichs, Kreuzstr. 13 in Weichs, die Errichtung eines Einfamilienhauses (12,49 x 9,115 m) in E+D-Bauweise mit einem Satteldach mit 45 Dachneigung beantragt. Nördlich des Wohngebäudes, in der nordwestlichen Grundstücksecke, wird eine Doppelgarage (6,50 x 7,935 m) mit einem Satteldach mit 30 Dachneigung beantragt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 20 Kreuzstraße. Der Bebauungsplan wird in folgenden Festsetzungen nicht eingehalten: Die Garage befindet sich zum Großteil außerhalb des Bauraumes für Garagen, der im Bebauungsplan um 5,00 m südlicher und mit einer Größe von 6,00 x 6,50 m festgesetzt ist. Das Wohnhaus überschreitet die Baugrenze im Norden um 2,50. Die erforderliche Abstandsfläche zum westlichen Grundstück wird nicht eingehalten. Mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks wurde eine Abstandsflächenübernahmeerklärung abgeschlossen. Bereits in der Gemeinderatssitzung am und in der Bauausschusssitzung am , wurde ein Bauantrag für dieses Grundstück behandelt und einer Befreiung für den Garagenstandort und der Baugrenzenüberschreitung durch das Wohnhaus (damals noch 2,00 m) zugestimmt. Ebenso wurde eine Befreiung von der Unterschreitung der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Fl.Nr Gemkg. Weichs in Aussicht gestellt, soweit der Nachbar einer Abstandsflächenübernahme zustimmt. Gegenüber dem bereits behandelten Bauantrag ändern sich die Dachneigung der Garage von 18 auf 30 und eine zusätzliche Dachgaube wird errichtet, was beides im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 20 Kreuzstraße ist. Die Garage verlängert sich um 50 cm von 7,435 auf 7,935 m, wobei sich das Garagengebäude bereits großteils außerhalb des Bauraumes befunden hat. Weiter wird das Wohnhaus um weitere 50 cm nach Norden zur Garage hin verschoben, die Baugrenzenüberschreitung erhöht sich somit von 2,00 m auf 2,50 m. Der Balkon auf der Westseite des Wohnhauses, welcher die Baugrenze überschritt, wird nicht mehr beantragt. Der Bauausschuss hat sich mit dem Bauantrag befasst und beschließt einer Befreiung zur Baugrenzenüberschreitung durch das Wohnhaus von 2,50 m und der Verlängerung der Garage auf 7,935 m außerhalb des Bauraumes zuzustimmen. Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag. Top 4 Behandlung der Stellungnahme zum Sicherheitsaudit zur neuen Linksabbiegespur ins neue Gewerbegebiet Den Mitgliedern des Bauausschusses wird mitgeteilt, dass auf Anweisung des Staatlichen Bauamtes München, für die neue Linksabbiegespur in das neue Gewerbegebiet ein Sicherheitsaudit eines unabhängigen Auditors erstellt wurde. In diesem Sicherheitsaudit wurden mögliche Gefahrenstellen in der Planung aufgezeigt, aber auch der derzeitige Bestand wurde untersucht. Folgende Sicherheitsbedenken, welche die Gemeinde betreffen, sind im Bericht enthalten. Die bestehende Fußgängeranlage auf der Nordseite der Freisinger Straße (St 2054) endet/beginnt innerorts westlich der Einmündung Im Glonntal im Bereich einer Überquerungshilfe. Hier be-

5 9. Sitzung des Bauausschusses - öffentlich, steht ein Verbindungsfußweg zur nördlich gelegenen Straße Gewerbering. Der bestehende einseitige Gehweg entlang der Straße Gewerbering bindet an die Kreuzbergstraße an (Hauptzufahrt bestehendes Gewerbegebiet; Hauptzufahrt Landgasthof Langenegger; Gemeindeverbindungsstraße nach Aufhausen). Entlang der angebauten Hauptverkehrsstraße Kreuzbergstraße bestehen beidseitig keine Fußgängeranlagen. Das geplante Gewerbegebiet II wird zusätzlich über die Kreuzbergstraße erschlossen, die Erschließungsstraße beinhaltet einen einseitigen Gehweg, dieser endet an der Einmündung zur Kreuzbergstraße. Es sollte überprüft werden, ob ein fußläufiger Lückenschluß" in der Kreuzbergstraße hergestellt werden kann, ebenso sollte das Anlegen einer Überquerungshilfe in Betracht gezogen werden. Die bauliche Gestaltung der bestehenden Einmündung Kreuzbergstraße/St 2054 sollte überprüft werden. Gemäß RASt 06 sollen in der untergeordneten Zufahrt einstreifige Zufahrten vorgesehen werden, die ein Nebeneinanderaufstellen der Wartenden verhindern (Vermeidung gegenseitiger Sichtbehinderungen), nachrangige Knotenpunktzufahrten sollten zur Verdeutlichung der Nachrangigkeit mit Mittelinseln ausgestattet werden. Die Beanstandungen könnten nun im Zuge der Erschließung des neuen Gewerbegebiets geändert werden. Der erste Punkt, ein neuer Gehweg, beginnend gegenüber der Ausfahrt vom Gewerbering, entlang der Kreuzbergstraße, bei der Feuerwehr und dem Recyclinghof vorbei ins neue Gewerbegebiet, wurde bereits in die Vorplanung für den Straßen- und Wegebau für das neue Gewerbegebiet mit aufgenommen. Eine Überquerungshilfe enthält die Planung jedoch nicht. Der Bauausschuss hat sich mit den Ergebnissen des Sicherheitsaudits befasst. Der geplante Gehweg entlang der Kreuzbergstraße und weiter ins neue Gewerbegebiet soll entsprechend der Vorplanung errichtet werden. Vom Gehwegende Gewerbering zum Anfang des neuen Gehwegs entlang der Kreuzbergstraße, ist als Überquerungshilfe ein Zebrastreifen zu errichten. Die Maßnahme ist mit der Polizei dahingehend abzustimmen, ob es Probleme mit einem Rückstau auf die Staatsstraße geben könnte. Der Errichtung einer Mittelinsel, nur zur Verdeutlichung der Nachrangigkeit der Zufahrt, stimmt der Bauausschuss nicht zu. Die Mitglieder des Bauausschusses sind der Ansicht, dass die Kosten hierfür nicht im Verhältnis stehen, zumal vermutet wird, dass die derzeitige Fahrbahnbreite für die Errichtung einer Mittelinsel nicht ausreichend ist. An der Einfahrt ist eine entsprechende Fahrbahnmarkierung (Mittellinie an der Haltelinie) anzubringen. Für die Richtigkeit: Weichs, den Harald Mundl 1. Bürgermeister Armin Kolles Schriftführer

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