Landkreis Schwandorf Finanzverwaltung. Kreishaushalt Zahlen - Fakten - Daten

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1 Landkreis Schwandorf Finanzverwaltung Kreishaushalt 2015 Zahlen - Fakten - Daten

2 IMPRESSUM Herausgeber: Redaktion: Landratsamt Schwandorf Landrat Thomas Ebeling Wackersdorfer Straße Schwandorf Michael Neckermann Kreisfinanzverwaltung Tel.: 09431/ Fax: 09431/ landkreis-schwandorf.de Stand: März

3 Der Kreishaushalt 2015 Der Landkreishaushalt ist die finanzielle Grundlage des kommunalpolitischen Geschehens in einem Landkreis für jeweils ein Jahr. In ihm wird festgeschrieben was der Landkreis im nächsten Jahr tätigen und wofür er Geld ausgeben will. Zudem ermächtigt der Haushalt bis zu bestimmten Grenzen (in der Geschäftsordnung festgelegt) den Landrat zur Ausgabe dieser Haushaltsmittel, ohne die entsprechenden Ausschüsse bzw. den Kreistag zu befragen. In dieser Broschüre finden Sie viele Informationen rund um den Haushalt des Landkreises Schwandorf. Der Landkreis kann jedoch nicht, im Gegensatz zu Bund, Ländern und Gemeinden über eigene Steuereinnahmen verfügen. Finanzzuweisungen von Landesseite und die von den kreisangehörigen Gemeinden erhobene Kreisumlage sind die Haupteinnahmequellen des Landkreises. Bei der Kreisumlage handelt es sich um die finanzielle Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an den gemeinsamen Aufgaben des Landkreises. Der Haushaltsplan ist gegliedert in den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Im Verwaltungshaushalt werden regelmäßig anfallende Einnahmen und Ausgaben erfasst. Dazu gehören z. B. die Leistungsausgaben der Sozial- und Jugendhilfe, die Personalausgaben, die Gebäudeunterhaltungskosten. Im Vermögenshaushalt finden sich insbesondere die Investitionen des Landkreises. Schwerpunkte bilden wieder die Schulen und der Straßenbau. Schwandorf, im März 2015 Michael Neckermann Kreiskämmerer 3

4 Daten zum Landkreis Landkreisgebiet km² Einwohner ( ) Städte, Märkte, Gemeinden 33 Kreisstraßen 422 km Die Landkreisverwaltung Wahlperiode: Landrat Thomas Ebeling, CSU 1. Stellvertreter Joachim Hanisch, FWG 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter des Landrats Der Kreistag - Vertretene Parteien Jakob Scharf, CSU Arnold Kimmerl, ÖDP 60 Kreisräte CSU 25 Sitze SPD 15 Sitze Freie Wählergemeinschaft (FWG) 8 Sitze Bündnis 90 / Die Grünen 3 Sitze Junge Wähler (JW) 3 Sitze Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 4 Sitze BWG/UW (Burglengenfelder Wählergemein- 1 Sitz schaft/unabhängige Wähler) parteilos 1 Sitz Fraktionen und Fraktionsvorsitzende 6 Fraktionen CSU Alexander Flierl SPD Evi Thanheiser Freie Wählergemeinschaft (FWG) Jürgen Neuber Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Arnold Kimmerl BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Rudi Sommer Junge Wähler (JW) Peter Neumeier 1 Ausschussgemeinschaft JW und BWG/UW bilden eine Ausschussgemeinschaft Die Ausschüsse 7 Ausschüsse Kreisausschuss Jugendhilfeausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Ausschuss für Planung und Bau Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik Ausschuss für Schulen, Sport u. Kultur Personalausschuss Sprecher: Peter Neumeier 4

5 Die Landkreiseinrichtungen Realschulen in Burglengenfeld, Nabburg, Neunburg vorm Wald, Schwandorf Staatliche Wirtschaftsschule Landkreis Schwandorf in Wackersdorf Gymnasien in Burglengenfeld, Nabburg, Nittenau, Oberviechtach, Schwandorf Sonderpädagogische Förderzentren in Maxhütte-Haidhof, Nabburg mit Außenstelle Oberviechtach, Nittenau und Schwandorf Schuljahr 14/ Schüler 56 Schüler Schüler 415 Schüler Offene Ganztagsschulen an den Gymnasien Burglengenfeld, Nabburg, Nittenau, Oberviechtach und Schwandorf, an den Realschulen Burglengenfeld und Nabburg sowie an den Sonderpädagogischen Förderzentren Maxhütte-Haidhof, Nabburg und Nittenau Gebundene Ganztagsklassen an den Gymnasien Schwandorf und Nabburg Berufliche Schulen - Berufsschule Schwandorf mit Außenstellen in Nabburg und Neunburg vorm Wald - Berufliche Oberschule Fachoberschule und Berufsoberschule in Schwandorf - Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinder- und Sozialpflege in Oberviechtach - Landwirtschaftsschule in Nabburg Insgesamt Schüler Schüler Medienzentrum Landkreis Schwandorf mit Hauptstelle in Schwandorf und Außenstelle in Oberviechtach Touristik-Informationszentrum in Nabburg 5

6 Bauhöfe in Burglengenfeld, Nabburg, Neunburg vorm Wald und Stützpunkt Oberviechtach/Lind Sonstige Landkreiseinrichtungen Naturpark Höllohe, Hallenbad Nabburg, Haus der Jugend in Burglengenfeld, Kreisschülerheim in Neunburg v. Wald, Mobile Verkehrsschule Der Landkreis ist Mitglied in den Zweckverbänden Freizeit- und Erholungszentrum Perschen Müllverwertung Schwandorf (ZMS) Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling (ZTS) Sparkasse im Landkreis Schwandorf Oberpfälzer Seenland Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg (ZRF) Der Landkreis ist beteiligt an den Gesellschaften in Privatrechtsformen Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises Schwandorf mbh, in Liquidation Mittelstandszentrum Maximilianshütte GmbH, Maxhütte-Haidhof Bürger-Energie-Genossenschaft Mittlere Oberpfalz (BEMOeG) 6

7 Der Kreishaushalt 2015 Gebäude- u. Straßenunterhalt Grundstückserwerb Personalausgaben Sonst. sächl. Verw.- u. Betriebsaufwand Bezirksumlage (18,50 v. H.) Zuweisungen und Zuschüsse Zuführung zum Vermögenshaushalt Tiefbaumaßnahmen Investitionsförderungen Vermögenserwerb Hochbaumaßnahmen u. betriebstechnische Anlagen Zuf. an Sonder-/ Allg. Rücklage Tilgungen Zinsen Gesamtausgaben Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Steuern und allgemeine Zuweisungen Kreisumlage (46,70 v. H.) Schlüsselzuweisungen Gesamteinnahmen Sonstige Einnahmen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Kredite 0 Zuweisungen und Zuschüsse Zuführung vom Verwaltungshaushalt Sonstige Einnahme Rücklagenentnahme

8 Wichtige Einnahmen Gesamt- Kreisumlage einnahmen (Kreisumlagehebesatz 46,70 v. H.) Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Schlüsselzuweisungen Allg. Zuweisungen und Steuern Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Wesentliche Ausgaben Gesamtausgaben Bezirksumlage (Bezirksumlagehebesatz 18,50 v. H.) Sozial- und Jugendhilfe (ohne Personalaufwand) Personalausgaben Investitionsmaßnahmen und Vermögenserwerb Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Krankenhausumlage Zuschuss an gemeinnützige KrankenhausGmbH Betriebskostenzuschuss für das Krankenhaus Oberviechtach Zinsausgaben Tilgung von Krediten (ohne Umschuldungen) Steuerkraft 2015 je Einwohner (gerundet) Rang 44 Steuerkraftzahl Landkreis Schwandorf 720 in Bayern Steuerkraftzahl Landkreise in Bayern 866 Umlagekraft 2015 je Einwohner (gerundet) Rang 36 Umlagekraftzahl Landkreis Schwandorf 873 in Bayern Umlagekraftzahl Landkreise in Bayern 978 8

9 Investitionen und Investitionsförderungen Investitionen Ausgaben Vermögenserwerb Hochbaumaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Betriebstechnische Anlagen Tilgungsausgaben (ohne Umschuldungen) Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Zuführung zum VwH und an Rücklagen Finanzierung Zuführung vom Verwaltungshaushalt Gesamtleistung Entnahme aus Rücklagen (ohne Sonderrücklage) Vermögensveräußerungen Investitionszuweisungen vom Land Sonstige Einnahmen (einschl. Umschuldungen) Kredite 0 Verschuldung in Mio. 40 Mio. 30 Mio. 32,2 33,4 35,4 39,2 37,2 34,9 32,5 30,2 27,9 25,5 20 Mio. 10 Mio. 0 Mio HH 2016 FPl FPl FPl. 9

10 Investitionen des Landkreises Der Landkreis Schwandorf hat in den letzten Jahren nachfolgende Ausgaben für Investitionen getätigt (Vermögenserwerb, Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen, betriebstechnische Anlagen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen; Gr , 98) HH 2015 HH Investitionsbereiche (ohne Vermögenserwerb) Landratsamt u. sonstige 4,1% Schulen 57,5% Straßen 35,8% Investitionszuwei sungen an Dritte 2,6% Schulen ( ) Landratsamt u. sonstige ( ) Straßen ( ) Investitionszuweisungen an Dritte ( ) 10

11 Investitionsschwerpunkte Schulen: SAD 27 Diepoltshof- Passelsdorf SAD 22/19 St 2151 Traunricht Schulen: Landratsamt: SAD 30/31 OD Söllitz SAD 43 OD Kühried SAD 47 Prackendorf- Kulz SAD 48 OD Kröblitz Schulen: Schulen: Schulen: SAD 1 Kreisverkehr bei Bruck i.d.opf SAD 40/37 Häuslern Im Schulsektor bilden die Baumaßnahmen an der Berufsschule/beruflichen Oberschule Schwandorf und an den Realschulen Burglengenfeld und Nabburg die Investitionsschwerpunkte. Bei den Straßen dominieren die Kreisstraße SAD 40/37 - Häuslern, Kreisverkehr bei Bruck i. d. OPf., die SAD 22/19 St 2151 (bei Traunricht) und die Ortsdurchfahrt Kröblitz (SAD 48). 11

12 Kreisumlage Berechnung und Festsetzung Während den Gemeinden das Aufkommen aus den Realsteuern und ein Anteil an der Einkommensteuer garantiert werden, sieht das Grundgesetz für die Landkreise keine entsprechende, ausdrückliche Zuweisung eigener Finanzquellen vor. Da die Landkreise auch keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen haben, sind sie zum allergrößten Teil auf staatliche Zuweisungen (insbesondere auf den Finanzausgleich) und auf die Erhebung einer Kreisumlage bei den kreisangehörigen Gemeinden angewiesen. Dementsprechend legen die Landkreise ihren durch Einnahmen nicht gedeckten Bedarf (Umlagebedarf) gem. Art. 18 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden nach einem vom Kreistag zu beschließenden Vomhundertsatz (v. H.) um. Kreisumlagehebesatz 50,0 v. H. 47,5 v. H. 46,1 48,1 49,5 48,7 48,4 47,8 47,7 47,7 46,7 45,0 v. H. 45,3 45,0 42,5 v. H. 42,0 42,5 42,1 43,0 44,2 44,0 43,8 40,0 v. H Landkreis Schwandorf Bayern Oberpfalz 12

13 Umlagegrundlagen Die Landkreise erheben ihre Kreisumlage nicht nur von der Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden, sondern auch von 80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen. Die Steuerkraft beinhaltet die Grundsteuern A und B, die Gewerbesteuer, die Einkommensteuerbeteiligung und den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer. Die Summe dieser beiden Umlagegrundlagen (80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen und Steuerkraft) wird als Umlagekraft bezeichnet. (1) Umlagekraft (ohne gemeindefreien Gebieten) (2) Kreisumlage 2015 (46,70 v. H.) (47,70 v. H.) (3) Umlagebedarf je Einwohner (gerundet) /EW /EW Kreisumlage

14 Schlüsselzuweisungen Die Schlüsselzuweisungen werden auf der Grundlage des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes berechnet und beziehen sich immer auf den Zeitraum von vor zwei Jahren. Über die Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen im Rahmen des allgemeinen Steuerverbundes an den Steuereinnahmen des Freistaates mit einem bestimmten Vomhundertsatz (Anteilmasse) des Istaufkommens der Landesanteile der Einkommen-, Körperschafts-, Umsatzsteuer und der Gewerbesteuerumlage (Verbundmasse) beteiligt. Die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise sind dazu bestimmt, die bestehenden Unterschiede in der Umlagekraft zuzüglich des Kommunalanteils an der Grunderwerbssteuer und der Ausgabebelastung zu mildern. Die Höhe der Landkreisschlüsselzuweisungen ist insbesondere abhängig von der maßgeblichen Einwohnerzahl, den eigenen Einnahmemöglichkeiten und einem für alle Landkreise einheitlichen Grundbetrag. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen HH HH 14

15 Haushaltsansätze im Vergleich zum Vorjahr Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamtvolumen Umlagekraft (ohne gemeindefreien Gebieten) Kreisumlagehebesatz 46,70 v. H. 47,70 v. H. absolut Schlüsselzuweisungen Finanzzuweisungen Bezirksumlagehebesatz 18,50 v. H. 18,50 v. H. absolut Zuschuss an gemeinnützige KrankenhausGmbH Krankenhausumlage Personalausgaben Zuführung z. Vermögenshaushalt ohne Sonderrücklage Kreditermächtigung Nettoneuverschuldung Entschuldung 13. Schuldendienst (Zins und Tilgung, ohne Umschuldungen)

16 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr (gerundet) /Einwohner Steuerkraft - im Landkreis Landkreise Oberpfalz Landkreise Bayern Umlagekraft - im Landkreis Landkreise Oberpfalz Landkreise Bayern Gesamtvolumen des Haushalts Schlüsselzuweisungen Umlagebedarf Personalausgaben Zuschussbedarf der Sozialhilfe Zuschussbedarf der Jugendhilfe Bezirksumlage Verschuldung zum Schuldendienst - Zinsleistung Tilgungsleistung Zins- und Tilgungsleistungen ohne Umschuldungen 16

17 Der Haushalt (in Mio. ) Mittelherkunft 140,1 Mio. Mittelverwendung 140,1 Mio. Staatliche Verwaltungsaufwand Zuweisungen und einschl. Personalkosten Zuschüsse einschließlich 51,1 Mio. Kreisumlage 90,7 Mio. Kredite 0 Mio. Investitionen 12,6 Mio. Zuweisungen und Zuschüsse Einnahmen aus 37,6 Mio. Verwaltung und Betrieb 35,3 Mio. Sonstige Einnahmen (Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Rücklagenentnahmen, Zinsen, Veräußerungen von Anlagevermögen, Umschuldungskredite) 14,1 Mio. Schuldendienst (einschl. Umschuldungen) 4,6 Mio. Sonstige Ausgaben einschl. Bezirksumlage 34,2 Mio. 17

18 Hinweis Diese Broschüre entspricht dem Stand des Haushaltsplanes 2015 nach der Beschlussfassung des Kreistages vom 23. März Gemäß der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung wurde in der o.g. Sitzung die Haushaltssatzung, der Finanzplan mit dem zu Grunde liegendem Investitionsprogramm und der haushaltsrechtliche Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Nachdem die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, ist sie frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet (Art. 59 Absatz 3 Satz 2 LKrO). Die Vorlage erfolgt unmittelbar nach der Haushaltsverabschiedung durch den Kreistag. 18

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