Kaskadennutzung von Holz:

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1 Factsheet der Arbeitsgruppe Governance der Bioökonomie August 2016 Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ Department Ökonomie und Department Umweltund Planungsrecht Permoserstraße Leipzig Dr. Grit Ludwig Prof. Dr. Erik Gawel Nadine Pannicke governance Kaskadennutzung von Holz: Bestandsaufnahme, Rechtsrahmen und Reformvorschläge für die Altholzverwertung in Deutschland Die mehrmalige stoffliche Nutzung von Rohstoffen vor einer finalen energetischen (Kaskadennutzung) leistet einen Beitrag für ein ressourceneffizientes Wirtschaften. Holz gilt als eine Ressource, bei der eine Kaskadennutzung relativ leicht umsetzbar ist. Das Factsheet zeigt gegenwärtige Nutzungsstrukturen von Altholz auf und untersucht, inwieweit der geltende Rechtsrahmen dessen stoffliche fördert. 1. Ressourceneffizienz durch Kaskadennutzung Die Transformation unseres Wirtschaftssystems hin zu einer nachhaltigen Bioökonomie hängt wesentlich davon ab, dass nachwachsende Ressourcen umfassend und effizient genutzt werden. Eine Möglichkeit für ressourceneffizientes Wirtschaften ist die wiederholte stoffliche Nutzung von Roh stoffen (Kaskadennutzung). Die stoffliche (Vorab-) Nutzung von Holz besitzt gegenüber der rein energetischen Nutzung deutliche Vorteile in der Wertschöpfung.[1] Sie leistet zudem einen höheren Beitrag zum Klimaschutz, da Holz, das in langlebigen Produkten verarbeitet ist, längerfristig Kohlenstoff speichert.[2] 2. Gegenwärtige Altholznutzung in Deutschland Altholz fällt in Deutschland in Form der Holzfraktionen in gewerblichen Siedlungsabfällen, Bau- und Ab bruchabfällen, Hausmüll und Sperrmüll an (Bild 1). Dabei dominieren mengenmäßig die Althölzer aus dem Gewerbeabfall, namentlich aus Bau- und Abbruchabfällen und der Holzindustrie.[3] Holzbe- und -verarbeiter Holzprodukte im Einzelhandel Holznutzung Industrierestholz Kategorien nach AltholzV Inländisches Altholzaufkommen Export Gebrauchtholz (Holzanteile in den Abfallfraktionen) Verpackungen Bauabfall Hausmüll Sperrmüll Altholz in der deutschen Abfallwirtschaft A I A II A III A IV Import Inländische Altholzverwertung getrennt gesammelte Fraktion Gewerbeabfall PCB- Holz Bild 1: Herkunft von Altholz in Deutschland auf Grundlage statistischer Erhebungen (Quelle: Eigene Darstellung, erweitert nach Müller-Langer et al [3]) Seite 1/5

2 3. Zu geringe Kaskadennutzung von Holz Das Verhältnis von stofflicher zu energetischer von Altholz beträgt etwa ¼ zu ¾ (Bild 2). Der weitaus höhere Anteil an energetischer ist auf die Förderung der Bioenergie seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz sowie Marktanreizprogramme im Wärmebereich zurückzuführen. Die stoffliche Altholzverwertung findet fast ausschließlich im Bereich der Holzwerkstoffindustrie statt, konkret bei der Produktion von Spanplatten. Die einseitige Förderung der energetischen Verwendung von Holz hat zu einer Verzerrung im Konkurrenzverhältnis mit stofflichen Nutzungen geführt. Folge ist eine geringe Kaskadennutzung. Es ist zu vermuten, dass dies auch volkswirtschaftlich unangemessen ist und korrigiert werden sollte.[4 6] 4. Altholznutzung weitgehend Spiegelbild der rechtlichen Rahmenbedingungen Bei der gegenwärtigen Nutzung von Altholz spielen marktliche Bedingungen eine wichtige Rolle. In erheblichem Maße sind Nutzungsstrukturen aber auch Spiegelbild der rechtlichen Regelungen über die jeweils eröffneten Stoffströme sowie der für einzelne Nutzungspfade bestehenden ökonomischen Anreize. Die rechtlichen Regelungen setzen an verschiedenen Ansatzpunkten der Steuerung von Holzstoffströmen an (Bild 3): Dies betrifft sowohl die Entscheidung über die Verwendung von Primärholz als auch die mögliche Kaskadenführung von Altholz bzw. dessen (direkte) energetische. Rechtliche Impulse setzt im europäischen Recht vor allem die Abfallrahmen-Richtlinie (AbfRRL). Im Gebrauchtholz Industrierestholz energetische Nutzung (gewerblich und privat) Bild 2: Stoffliche und energetische Verwendung von Altholz in Deutschland 2001 bis 2013 (Quelle: Eigene Darstellung. Datengrundlagen: Weimar/Mantau 2006 [16]; Mantau/Sörgel/Weimar 2007 [17]; Mantau 2012 [18]; Weimar/Döring/Mantau 2012 [19]; Weimar 2015 [20]. Einzelne Jahre wurden z. T. interpoliert. Industrierestholz umfasst auch Sägenebenprodukte und Pellets. Nicht erfasst wurden andere stoffliche sverfahren für Altholz.) nationalen Recht sind neben dem EEG vor allem das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Altholzverordnung sowie die Gewerbeabfallverordnung bedeutsam. Diese Rechtsregeln sollten insgesamt stofflichen spfaden angemes senen Raum geben und das Kaskadenprinzip für Altholz ermöglichen. Hier besteht jedoch noch Weiterentwicklungsbedarf.[7,8] 5. EEG fördert energetische Das EEG verändert einseitig die Marktbedingungen für die von Altholz: Auf einem Markt können Produzenten hochwertiger Anwendungen regelmäßig einen höheren Preis für Rohstoffe zahlen; in Bezug auf nachwachsende Rohstoffe sind das in der Regel stoffliche Nutzungen.[9] Durch die alleinige staatliche Förderung der Energieerzeugung aus Holz trifft aber derzeit die energetische Nutzung auf eine höhere Zahlungsbereitschaft als stoffliche Anwendungen. Im Bereich Altholz gilt dies vor allem für Qualitäten der Altholzklasse AI, die am geeignetsten für eine stoffliche stoffliche Nutzung (Spanplattenproduktion) Mio. t lutro sind. Ab 2021 wäre nach EEG 2014 ein kontinuierlicher Rückbau von Holz(heiz)kraftwerken zu erwarten gewesen, da der Bestandsschutz schrittweise je nach Anlagenbaujahr ausläuft. Allerdings eröffnet das EEG 2017 Möglichkeiten für die weitere Förderung von bestehenden und neu zu bauenden Biomasseanlagen. Wird die derzeitige Situation der einseitigen Förderung der energetischen von Altholz, insbesondere Industrierestholz, aufrechterhalten, steht dies einer wiederholten stofflichen Nutzung von Holz entgegen. Durch das schrittweise Auslaufen des Bestandsschutzes im Zuge der verbesserten Marktreife erneuerbarer Energien würde der Altholzbranche dagegen die Möglichkeit gegeben, neue, stoffliche swege aufzubauen. 6. Nebenprodukte unterfallen nicht der Abfallhierarchie Die AbfRRL erwähnt Holz nicht ausdrücklich. Der Entwurf zur Änderung der AbfRRL, der Bestandteil des Kreislaufwirtschaftspakets 2015 der EU-Kommission ist, enthält lediglich Seite 2/5

3 2.3 AltholzV 2.4 Abfallhierarchie 2.5 Getrennte Erfassung 2.7 Produktverantwortung Voraussetzung für eine hochwertige von Altholz ist, dass dieses getrennt erfasst wird. Abgesehen von der allgemeinen Verpflichtung in 7 Abs. 1 KrWG hält das derzeit geltende Recht keine Getrenntsammlungspflichten für Altholz bereit. Hinsichtlich der (mengenmäßig größten) Altholzfraktionen im gewerblichen Siedlungsabfall sowie in Bau- und Abbruchabfällen stellen aber nun 3 bzw. 8 des Entwurfs zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV-E) Anforderungen auf. Danach müssen Abfallerzeuger u. a. Altholz getrennt sammeln und befördern und dieses vorrangig der Vorbereitung zur Wie- Kaskadennutzung eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Förderung von Trennsystemen für Holz. Für den Umgang mit allen Arten von Abfällen gilt die fünfstufige Abfallhierarchie nach Art. 4 AbfRRL und 6 KrWG, die grundsätzlich als Prioritätenfolge ausgestaltet ist. Nicht unter die Abfallhierarchie fallen Nebenprodukte nach 4 KrWG, da diese keine Abfälle i. S. d. KrWG sind. Als Nebenprodukt aus dem Holzbereich ordnet die Begründung zur AltholzV ausdrücklich Späne aus Sägewerken ein. Nach Auffassung der EU-Kommission sind Nebenprodukte Schnittholz, Sägemehl, Holzspäne und Schnittabfälle von unbehandeltem Holz, die als Rohmaterial für die Herstellung von Platten aus Holzwerkstoffen wie z. B. Spanplatten oder für die Papierherstellung verwendet werden. Daraus folgt, dass die Einordnung als Nebenprodukt von der weiteren stofflichen Verwendung abhängt. Werden die Reststoffe nicht stofflich weiterverarbeitet, unterliegen sie der Abfallhierarchie. 7. Rangfolge von Recycling und energetischer Um die Abfallhierarchie in die Praxis umzusetzen, kommt es auf die Primärholz stoffliche Altholz 2.1 Rechtsrahmen EU 2.3 AltholzV 2.4 Abfallhierarchie 2.5 Getrennte Erfassung 2.7 Produktverantwortung 2.2 EEG 2.2 EEG 2.3 AltholzV energetische Bild 3: Rechtliche Ansatzpunkte der Steuerung von Holzstoffströmen (eigene Darstellung) Rangfolge von Recycling und energetischer an. Anforderungen normieren 7 Abs. 3 und 4 sowie 8 KrWG. In Anbetracht der Komplexität der Auswahl- und Optimierungsvorgaben setzt das KrWG auf konkretisierende, stoffstromspe zifische Rechtsverordnungen aufgrund 8 Abs. 2 KrWG. Insbesondere kann durch Rechtsverordnung eine Kaskadennutzung von Abfällen festgelegt werden. Solche Verordnungen würden helfen, die Abfallhierarchie konkreter und damit rechtlich verbindlicher sowie vollziehbar auszugestalten. 8 Abs. 3 KrWG stellt bis zum Erlass von Rechtsverordnungen klar, dass die energetische der stofflichen nach 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KrWG gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens Kilojoule pro Kilogramm beträgt. Der Heizwert von Altholz liegt deutlich über dieser Schwelle. In der Praxis behindert die Heizwertschwelle die Ausweitung des Recyclings und sollte daher abgeschafft werden. [Andere Auffassung: 10] 8 Abs. 3 S. 2 KrWG verpflichtet die Bundesregierung ohnehin, bis zum die Erforderlichkeit der Regelung zu überprüfen. 8. Altholzverordnung weiterentwickeln Für Altholz gibt es mit der AltholzV bereits eine stoffstromspezifische Verordnung. Diese stellt aber keine Kriterien für die Rangfolge der verschiedenen smöglichkeiten auf. Die Abfallhierarchie ist damit hinsichtlich Altholz noch nicht ausreichend konkret.[11] Eine Möglichkeit der Konkretisierung wäre, aufgrund der Ermächtigungsgrundlage in 8 Abs. 22 KrWG stoffstromspezifische Anforderungen an die Rangfolge von smaßnahmen zu stellen. So könnte die AltholzV etwa vorsehen, dass Altholz der Kategorie AI nur stofflich für Holzwerkstoffe verwertet werden darf. Darüber hinaus gibt die AltholzV nicht immer den Stand der Technik wieder, denn heutzutage ermöglichen neue Technologien eine hochwertige auch von Altholz der Kategorien AII IV. Im Hinblick auf die Ausweitung der stofflichen von Altholz erscheint daher eine Überarbeitung der AltholzV notwendig. 9. Bessere Erfassung durch Entwurf zur neuen Gewerbeabfallverordnung Seite 3/5

4 derverwendung und dem Recycling zuführen. Ergänzt werden die Pflichten zur getrennten Erfassung durch eine verpflichtende Sortierung wertstoffhaltiger Abfallgemische, wenn eine getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Sortierpflicht wird flankiert durch eine Sortierquote und eine Recyclingquote für die sortierten Abfälle. 10. Gewerbeabfallverordnungs Entwurf nachjustieren Die Regeln der verpflichtenden getrennten Erfassung und Sortierung im GewAbfV-E sind grundsätzlich geeignet, die Erfassung von Altholz zu verbessern. Bei der Ausgestaltung im Einzelnen muss noch einmal geprüft werden, ob dieser Zweck wirklich erreicht werden kann. Beispielsweise muss eine effektive Kontrolle gewährleistet sein. Problematisch ist auch die Ausnahme von der Getrennthaltungspflicht wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Unter anderem aufgrund bestehender Über - kapazitäten deutscher Anlagen zur energetischen wird diese weiterhin die kostengünstigere Alternative gegenüber dem Recycling sein. Im Hinblick auf die bessere Erfassung der Altholzfraktion im Sperrmüll kommt die Einführung von Rücknahmepflichten für Möbel durch den Handel in Betracht, so wie es diese in Frankreich gibt.[12] Um Kleinmengen zu erfassen, ist zu überlegen, Holz in ein künftiges Wertstoffgesetz einzubeziehen.[11] 11. Recyclingquote auch für getrennt gesammeltes Altholz einführen Um die stoffliche von Altholz auszuweiten, ist an eine verpflichtende Recyclingquote für Altholz zu denken. Hinsichtlich Altholz gewerblicher Herkunft sieht der GewAbfV-E eine Recyclingquote für sortierte Abfallgemische, aber nicht für getrennt gesammelte Abfälle, vor. Dem liegt die Vermutung zugrunde, dass getrennt gesammelte Abfälle immer einer hochwertigen zugeführt werden. Im Hinblick auf Altholz dürfte die Vermutung jedoch meist nicht zutreffen, da die energetische höhere Preise zahlen kann. Eine Recyclingquote auch für getrennt gesammeltes Altholz in der GewAbfV wäre demnach sinnvoll. 12. Produktverantwortung stärken Voraussetzung für die wiederholte stoffliche Nutzung von Holz ist auch ein Design von Holzprodukten, das die Trennbarkeit und geringe Schadstoffbelastung sicherstellt. So ermöglichen neue Behandlungsverfahren, wie z. B. die thermische Modifizierung, die langfristige Haltbarmachung von Holz ohne chemische Behandlungsverfahren.[13] Andererseits wächst der Anteil an neuartigen Holz(alt)produkten am Altholzaufkommen, die nicht oder nur schwer recycelbar sind.[14] Impulse für ein Produktdesign, das die Rezyklierbarkeit ermöglicht, können Rücknahme- und spflichten im Rahmen der sog. Produktverantwortung liefern, wie es diese z. B. in Frankreich bereits für Möbel gibt. Auf diese Weise werden gleichsam durch stoffliche Internalisierung [15] Anreize für Hersteller gesetzt, später zurückzunehmende Holzprodukte von Anfang an auch unter Altholz-sgesichtspunkten zu designen. 13. Ansatzpunkte für Verbesserung des Rechtsrahmens nutzen Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im geltenden nationalen Recht verschiedene Ansatzpunkte gibt, um die stoffliche von Altholz in kürzerer Frist zu verbessern. Wichtigste Maßnahme sollte die Beendigung der Förderung der energetischen von Altholz, zumindest der Altholzklasse AI, sein. Industrierestholz sollte daher aus der Biomasseverordnung herausgenommen werden. Weitere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sind die Etablierung von Getrennthaltungspflichten, Sortierquoten und Recyclingquoten sortierter Abfallgemische, wie sie im GewAbfV-E bereits vorgesehen sind. Recyclingquoten sollten darüber hinaus auch für getrennt gesammelte Gewerbeabfälle eingeführt werden. Perspektivisch müsste auch die AltholzV überarbeitet werden, da neue Technologien heutzutage eine hochwertige auch von Altholz der Kategorien AII IV ermöglichen. In die AltholzV sollten auch stoffstromspezifische Anforderungen an die Rangfolge von smaßnahmen integriert werden. Längerfristig ist schließlich über Maßnahmen zugunsten eines recyclingfreundlichen Produktdesigns im Bereich Holz nachzudenken, z. B. in Form von Rücknahmepflichten von Holzprodukten im Rahmen der Produktverantwortung. Danksagung Dieses Papier ist im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts Spitzencluster BioEconomy ( entstanden. Seite 4/5

5 Literaturnachweise [1.] S. GÄRTNER, G. HIENZ, H. KEL- LER, M. MÜLLER-LINDENLAUF: Gesamtökologische Bewertung der Kaskadennutzung von Holz: Umweltauswirkungen stofflicher und energetischer Holzsysteme im Vergleich. Heidelberg: ifeu Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg, [2.] S. O. GÄRTNER, G. HIENZ, H. KEL- LER, D. PAULSCH: Ökobilanz der kaskadierten Nutzung nachwachsender Rohstoffe am Beispiel Holz eine Einordnung. UmweltWirtschaftsForum (uwf) 2012, [3.] F. MÜLLER-LANGER, J. WITT, D. THRÄN, S. SCHNEIDER: Monitoring zur Wirkung der Biomasseverordnung. Leipzig: Institut für Energetik, [4.] N. PANNICKE, E. GAWEL, N. HA- GEMANN, A. PURKUS: Gesellschaftliche Grundfragen der Bioökonomie: Volkswirtschaftliche Mehrwerte und Nachhaltigkeitsherausforderungen der biobasierten Wirtschaft. Leipzig: UFZ Discussion Paper 7/ [5.] N. PANNICKE, E. GAWEL, N. HA- GEMANN, A. PURKUS, S. STRUNZ: The political economy of fostering a wood-based bioeconomy in Germany. German Journal of Agricultural Economics (GJAE) 2015, [6.] BIOÖKONOMIERAT: Holz in der Bioökonomie Chancen und Grenzen, BÖRMEMO 05 (Vorläufige Version). Berlin: Bioökonomierat, [7.] G. LUDWIG, E. GAWEL, N. PANNI- CKE: Kreislaufwirtschaft im Bereich Holz Rechtliche Bestandsaufnahme und Reformvorschläge für Kaskadennutzungen. AbfallR 2016, [8.] G. LUDWIG, E. GAWEL, N. PAN- NICKE: Altholz in der Kaskadennutzung eine Bestandsaufnahme für Deutschland. Wasser und Abfall 2016, Heft 11. [9.] L. DAMMER, C. BOWYER, E. BREITMAYER, A. EDER, S. NANNI, B. ALLEN, et al.: Mapping Study on Cascading Use of Wood Products. Gland: WWF/Mondi, [10.] O. KROPP: Die Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Auslaufmodell? AbfallR 2016, [11.] M. CARUS, A. RASCHKA, H. FEHRENBACH, N. RETTENMAIER, L. DAMMER, S. KÖPPEN, et al.: Ökologische Innovationspolitik Mehr Ressourceneffizienz und Klimaschutz durch nachhaltige stoffliche Nutzungen von Biomasse. Dessau- Roßlau: Umweltbundesamt, [12.] C. DES ABBAYES: The French Furniture Recycling System, Präsentation auf dem Altholztag des BAV. Speyer: Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V., [13.] M. OHLMYER, W. PAUL: Optimierung der Eigenschaften von Holzwerkstoffen mit Hilfe von thermischen Modifizierungsmethoden. Hamburg: von-thünen-institut, Zentrum Holzwirtschaft, Universität Hamburg, [14.] HOLZZENTRALBLATT VOM , S. 1041: Altholzbranche sieht keine Knappheit am Markt. Leinfelden-Echterdingen: DRW-Verlag Weinbrenner, [15.] E. GAWEL: Produktverantwortung aus ökonomischer Sicht. In: M. FÜHR (Hrsg.), Stoffstromsteuerung durch Produktregulierung: rechtliche, ökonomische und politische Fragen, Baden-Baden: Nomos, 2000, [16.] H. WEIMAR, U. MANTAU: Einsatz von Holz in Biomasse- und Holzfeuerungsanlagen: Abschlussbericht. Hamburg: Universität Hamburg, Zentrum Holzwirtschaft, [17.] U. MANTAU, C. SÖRGEL, H. WEI- MAR: Holzrohstoffbilanz Deutschland: Bestandsaufnahme 1987 bis Hamburg: Universität Hamburg, Zentrum Holzwirtschaft, [18.] U. MANTAU: Holzrohstoffbilanz Deutschland: Entwicklungen und Szenarien des Holzaufkommens und der Holzverwendung von 1987 bis Hamburg: Universität Hamburg, Zentrum Holzwirtschaft, [19.] H. WEIMAR, P. DÖRING, U. MANTAU: Einsatz von Holz in Biomasse-Großfeuerungsanlagen Hamburg: Universität Hamburg, Zentrum Holzwirtschaft, [20.] H. WEIMAR: Altholz- und Holzaufkommen und -verwendung in Europa (und Deutschland), Präsentation auf dem Altholztag des BAV. Speyer: Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V., Seite 5/5

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