wissen und bewegen 2015:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "wissen und bewegen 2015:"

Transkript

1 wissen und bewegen 2015: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Rund um die Uhr Seminare für Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen sowie in Ambulanten und Sozialen Diensten der Wohlfahrtsverbände Referent: Tobias Michel u.a. Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Gemeinsam weiterbilden Gemeinsam weiterbilden

2 2 Seminare Seminare 3 Schichtplan-Fibel Basistage Schicht- und Dienstpläne in Kliniken, Heimen, Ambulanten und Sozialen Diensten Die Schichtpläne stecken voller Rätsel und Ungereimtheiten. Jede Abteilung bastelt sich eigene Regeln. Ein schneller Blick ins Gesetz schafft keine Klarheit. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Fragestellungen: Beginn und Ende der Arbeitszeiten anordnen, aufschreiben und abrechnen wonach müsste sich der Arbeitgeber dabei richten? Kolleg/innen beschweren sich über Minusstunden, fehlendes Frei oder verschwundene Urlaubsansprüche wie können wir als BR/PR/MAV en helfen? In einfachen Fallbeispielen entwirren wir die Widersprüche und zeigen Lösungen für den betrieblichen Alltag. Die vermittelten Kenntnisse benötigen Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen. Mit ihnen nehmen sie ihre Aufgaben bei der Beratung und Gestaltung von Schichtplänen wahr. Das Wunschbuch (GewO 106) Ankündigungsfristen Einspringen, Dienstverpflichtung Werktag, Ruhezeit und Ruhetag Urlaub und Krankheit im laufenden Plan Ausgleichszeiträume, Minusstunden Teilzeit Tariflose Betriebe, tarifliche Regeln mitbestimmen durch verbindliche Vereinbarungen BetrVG 87, BPersVG 75, MVG 40, MAVO 36 ArbZG Spezielle Lösungen im TzBfG Walsrode, ver.di Bildungsstätte Seminar-Nr.: D Schichtplan-Fibel mitbestimmen & regeln Lösungen für hartnäckige Probleme bei der Arbeitszeitgestaltung Die Vorgaben aus Gesetzen, der Gewerbeordnung oder dem BGB sind bekannt. Trotzdem fällt es schwer, in Kliniken, Heimen, Ambulanten und Sozialen Diensten diese Regeln umzusetzen. Wir stoßen bei der Schichtplanung oder vor betrieblichen Vereinbarungen auf Interessensstreit unter den Betroffenen und auf wagemutige Auslegungen von Vorgesetzten. Wie können wir Konflikte um die Mitbestimmung der Arbeitszeiten erfolgreich führen? Wir klopfen Muster und Lösungsvorschläge auf ihre Stärken und Schwächen ab. Die Grundlagen zur Lösung einzelner Problemstellungen (Basistage Schichtplan-Fibel ) bauen wir nun aus, um Regelwerke zu gestalten. Initiativrechte Betriebsvereinbarungen: lese schreiben aushandeln Mitbestimmen am Limit: Überstunden Einspringen Schichtwechsel Dauernachtwachen oder Wechselschicht Pausen Rufdienst Individuelle und kollektive Rechte: TzBfG und Beschwerderecht Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit Im Ernstfall: Einigungsstelle / Schlichtung BetrVG 87 BPersVG, 75, MVG 40, MAVO 36 Voraussetzung für eine Teilnahme ist der vorherige Besuch des Seminars Schichtplan-Fibel Basistage! Saalfeld, ver.di Bildungsstätte Seminar-Nr.: D Lage-Hörste, ver.di Bildungsstätte Seminar-Nr.: D Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D

3 4 Seminare Seminare 5 Schichtplan-Fibel aktuell Neue Rechtsprechung für die alltäglichen Probleme bei der Schichtplanung Die Entscheidungen des BAG und einiger Landesarbeitsgerichte stellen Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen vor neue Handlungsaufgaben. Was gestern noch als richtig galt, ist heute tarif- oder gesetzwidrig. Oder es gehört - dank Initiativen der betrieblichen Interessenvertretungen - zum alten Eisen. Dazu haben wir wieder einen bunten Strauß aus Lösungsvorschlägen vorbereitet. Befreiung von Nachtarbeit Schonende Schichtfolgen Wege- und Umkleidezeiten Rufdienst: Dienstfahrt! Arbeit während der Pause Nicht mitbestimmte Pausen Mindestbesetzung der Schichten Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (Stand: Dez. 2011) Streitfragen im Mitbestimmungsverfahren 87 BetrVG, 75 BPersVG, 40 MVG Voraussetzung für eine Teilnahme ist der vorherige Besuch der Seminare Schichtplan-Fibel Basistage und Schichtplan-Fibel mitbestimmen & regeln! Rufdienst Sondertag Schichtplan-Fibel Selbst in unserer Freizeit sollen wir uns bereithalten, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben sind dünn. Umso mehr bleibt im Betrieb zu regeln. Übergriffe auf die Freizeit Verpflichtung durch Tarif und durch Arbeitsvertrag Teilzeit Schwerbehinderte Stand-by, Dispo-Schicht, Vario-Dienst Höchstbelastung nur ausnahmsweise im Einsatz tägliche Höchstarbeitszeit Pausen Ruhezeit Höchstzahl im Turnus Regelungsbedarfe An- und Abfahrt Kürzungen der Ruhezeit Höchstbelastungen, Ersatzruhetage Buchung auf s Arbeitszeitkonto MVG 40 d oder MAVO 36 (1) 2 und Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D

4 6 Seminare Seminare 7 Nachtarbeit Sondertag Schichtplan-Fibel Mit zunehmendem Alter und Verschleiß wird Nachtarbeit oft unerträglich. Beim individuellen Anspruch auf Versetzung oder auf Sonderbehandlung steht die betriebliche Interessenvertretung an der Seite der einzelnen Kolleginnen. Doch die Nachtschichten müssen nun von anderen besetzt werden. Deshalb brauchen wir auch Antworten für die betriebliche Arbeitsorganisation. Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden. (BAG Urteil AZR 637/13) Verpflichtung zur Nachtarbeit durch Tarif und durch Arbeitsvertrag Behinderte und Schwerbehinderte Höchstbelastung Schichtfolgen und verblockte Freizeit (GewO 106) Pausen in der Nacht (ArbZG 4) Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz (ArbZG 6) Regelungsbedarfe Nacht- und Tagarbeitsplätze (ArbZG 6) Dauernachtarbeit MVG 40 d oder MAVO 36(1) 2 und 10 TVöD-K / TVöD-B intensiv Tarifliche Ansprüche erschließen für den betrieblichen Alltag der Krankenhäuser, Pflegeund Betreuungseinrichtungen Ohne Mitbestimmung laufen im betrieblichen Alltag tarifliche Errungenschaften leer: Betriebsräte, Personalräte und auch Mitarbeitervertretungen können helfen, manchen Schatz zu heben. Die Beschäftigten brauchen Hilfe, um die Abrechnung ihrer Entgelte nachzuvollziehen und Unstimmigkeiten an die betrieblichen Interessenvertretungen zu melden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung vermittelt das Seminar ein tieferes Verständnis der Bestimmungen des TVöD in den besonderen Fassungen für Kliniken, für Heime und die ambu lante Pflege. Mit zahlreichen Fallbeispielen und Werkzeugen rücken wir scheinbar widersprüchliche Passagen zurecht. Nicht nur bei den Arbeitszeiten wird schnell klar, was und wie im Betrieb angepackt werden kann. Nebentätigkeit, Qualifizierung Schutz und Ausgleich bei besonders belastenden Arbeitszeiten Schichtdienst, Schichtarbeit, Nachtarbeit Sonntags- und Feiertagsarbeit, Vorfesttage anteilige Belastung bei Teilzeit Schutz und Ausgleich bei zusätzlicher Arbeitszeit Mehrarbeit, Überstunden Ausgleichszeiträume Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Freistellung von der Arbeit Arbeitszeitkonto, Freizeitausgleich oder Sonderurlaub Urlaubsumrechnung und -kappung Kürzung des Entgeltanspruchs Branchenspezifische Eingruppierungen Überprüfen der Lohnersatzleistungen Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit Krankengeldzuschuss Zahltage und Ausschlussfristen Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D Hattingen, DGB-Bildungsstätte Seminar-Nr.: D

5 8 Seminare Seminare 9 Teilzeit tag: TVöD-K/-B, TV-L, TV-Ärzte (VKA), DRK-ReformTV, TV tgdrv, TV VBGK, AVR Caritas Es gibt gute und schlechte Gründe für Teilzeit. Einige haben mit ihrem Leben etwas Besseres vor als sich krumm zu schuften. sind bereits nach 30 Stunden in der Woche fix und fertig. hält der Arbeitgeber gegen ihren Willen beim Stellenanteil kurz. Bezahlte und unbezahlte Arbeitszeit Individuelle Verkürzung der Arbeitszeit Das Verfahren nach TzBfG 8 gemäß: TVöD 11 (ebenso AVR der Caritas 10, TV-L) Pflegezeitgesetz Umrechnen von Urlaubsansprüchen anteiliges Feiertags-Frei wie regeln wir zugleich die Verteilung der Arbeitszeit? was tun gegen unerwünschte Mehrarbeit? was bedeutet: Anteilige Belastung? MVG 40 d oder MAVO 36 (1) 2 und 10 Überstunden tag: TVöD-K/-B, TV-L, TV-Ärzte (VKA), DRK-ReformTV, TV tgdrv, TV VBGK, AVR Caritas Überplanung und überraschende Überstunden fordern die Mitbestimmung heraus. Doch unsere überkommene betriebliche Praxis passt nicht zur aktuellen Rechtsprechung. Und über die Ausdeutung unserer Tarifbestimmungen gibt es Streit. Es geht um den Gesundheitsschutz und um viel Geld. Darum wollen wir nicht warten, bis alle echten und vorgeschobenen Fragen durch die gerichtlichen Instanzen gewandert sind. BAG am AZR 800/11 zu TVöD 7 (8) Buchst. c Was gilt bei Schichtarbeit als Überstunde? Der Schichtplanturnus Die monatliche Sollarbeitszeit Vertrag ist Vertrag Freizeitausgleich? Im Dienstplan vorgesehene Überstunden (Jahressonderzahlung und Entgeltfortzahlung bemessen) Verbindliche Pläne Anordnen, einschließen, genehmigen, dulden Festlegen und ändern Überwachen oder gestalten Turnus Ausgleichszeitraum Änderungen MVG 40 d oder MAVO 36 (1) 2 und Seminar-Nr.: D Aachen, ver.di Bezirk Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D

6 10 Infos Seminare 11 Weitere Informationen erwünscht? DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Tel.: Fax: Mail: oder ver.di Landesbezirk NRW Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Karlstraße Düsseldorf Tel.: Verbindliche Anmeldung faxen: oder per Post! Seminartitel:... Seminar-Nr.:... von:... bis:... Name:... Vorname:... Privatadresse Straße:... PLZ:... Wohnort:... Telefon: Kosten für Tagesseminare: 206,- Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei) zzgl. Kosten für Seminarverpflegung Kosten für 3-Tagesseminare: 536,- Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei) zzgl. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Kosten für 5-Tagesseminare: 790,- Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei) zzgl. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Die Seminare sind geeignet zur Vermittlung erforderlicher Kenntnisse für die Tätigkeit der Betriebs- und Personalräte, MAV'en SBV sowie JAV'en. Die entstehenden Seminarkosten (inkl. Reisekosten) sind von der Dienststelle zu tragen. Für die Teilnahme ist die Beschlussfassung des jeweiligen Gremiums erforderlich. Adresse der Dienststelle Betrieb:... Straße:... PLZ:... Wohnort:... Telefon: Die Freistellung erfolgt nach (bitte ankreuzen): 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 19 (3) MVG 16 MAVO 96 (4) SGB IX Datum:... Unterschrift:... Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77, Düsseldorf Tel.: , Fax: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. an. Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen:

wissen und bewegen: Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star

wissen und bewegen: Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star wissen und bewegen: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-208 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Mehr

wissen und bewegen: Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star

wissen und bewegen: Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star wissen und bewegen: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-208 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Mehr

wissen und bewegen 2017

wissen und bewegen 2017 wissen und bewegen 2017 DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-188 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Vorwort Literaturverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis V XIII XV A. Einführung 1 B. Geltungsbereich 3 C. Allgemeine Bestimmungen 4 I. 2 TVöD-K - Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.. 4 1. Schriftformerfordernis

Mehr

wissen und bewegen 2016:

wissen und bewegen 2016: wissen und bewegen 2016: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-301 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: cpassenheim Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk

Mehr

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Ärztliche Arbeitszeit Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 12. Dezember 2013 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Regelmäßige

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den Niedersächsisches Finanzministerium VD 4 35 08 Hannover, den 01.11.2017 Überstundenzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung mit/ohne Schicht- und Wechselschichtarbeit; hier: Durchführungshinweise In der Mitgliederversammlung

Mehr

Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit:

Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit: Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit: Tarifvertrag und Praxis 1 Grundlagen: 1.1 BetrVG 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen 87.1.2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Verteilung

Mehr

Arbeitszeit und Arbeitszeitdokumentation. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Arbeitszeit und Arbeitszeitdokumentation. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Arbeitszeit und Arbeitszeitdokumentation Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. April 2015 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 1. Geltungsbereich der Tarifverträge 17 1.1 Was ist einfacher geworden? 17 1.2 Was ist gleich geblieben? 17 1.3 Was ist schwieriger geworden? 17 1.4

Mehr

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H. TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen

Mehr

wissen und bewegen 2015:

wissen und bewegen 2015: wissen und bewegen 2015: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-188 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Mehr

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Allgemeines 1 Die Anlagen 6 (Überstundenregelung) 6a (Zeitzuschläge, Überstundenvergütung) 5

Mehr

Betriebs- und Personalräteseminare ver.di-bildung und Beratung ggmbh - Büro Brannenburg Teilnahmemöglichkeit nur bei betrieblicher Freistellung

Betriebs- und Personalräteseminare ver.di-bildung und Beratung ggmbh - Büro Brannenburg Teilnahmemöglichkeit nur bei betrieblicher Freistellung Betriebs- und Personalräteseminare ver.di-bildung und Beratung ggmbh - Büro Brannenburg Teilnahmemöglichkeit nur bei betrieblicher Freistellung BA 01 060618 01 vom 18.06. 23.06.2006 BA 01 060702 02 vom

Mehr

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam.

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam. TBS ggmbh - Kaiserstr. 26-30 - 55116 Mainz TBS ggmbh Kaiserstr. 26-30 55116 Mainz Tel. 06131 / 28 835 0 Fax 06131 / 22 61 02 info@tbs-rlp.de www.tbs-rlp.de Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen,

Mehr

wissen und bewegen 2016:

wissen und bewegen 2016: wissen und bewegen 2016: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-188 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Mehr

Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013

Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013 ver.di - Bezirk Berlin - Fachbereich 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013

Mehr

Flexible Arbeitszeit

Flexible Arbeitszeit Flexible Arbeitszeit Von Dr. Claudia M. Hahn Rechtsanwältin, Stuttgart 2. Auflage 2014 III Inhaltsübersicht Vorwort............................................. Inhaltsverzeichnis.....................................

Mehr

best-saarland.de Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung 5. bis 6. März 2018 Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte

best-saarland.de Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung 5. bis 6. März 2018 Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung 5. bis 6. März 2018 AK-Bildungszentrum Kirkel Seminar für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Urlaubsgrundsätze

Mehr

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Informationen zum rechtlichen Rahmen der Arbeitszeitgestaltung

Mehr

Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege

Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege Bearbeitet von Ronald Kelm, Brigitte Gerloff 4., überarbeitete Auflage 2012 2011. Taschenbuch. 206 S. Paperback ISBN 978 3 17 021971 7 Format (B x L):

Mehr

Synopse Anlagen 30 bis 33

Synopse Anlagen 30 bis 33 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich (1) Diese Anlage gilt für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in (1)

Mehr

Arbeitszeit und Einigungsstelle

Arbeitszeit und Einigungsstelle Arbeitszeit und Einigungsstelle Infoabend am 11. Mai 2017 1 Gliederung I. Einführung zur Arbeitszeit II. Einigungsstellenverfahren III. Was kann durchgesetzt werden? IV. Konsequenzen 2 I. Einführung Ergebnisse

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung

Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird zur Regelung der Arbeitszeit und zur Sicherung der Beschäftigung folgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September 2014 email: guembel@arbeitundgesundheit.de

Mehr

Dienstplangestaltung Was Pflegekräfte wissen müssen

Dienstplangestaltung Was Pflegekräfte wissen müssen Jutta König Manuela Raiß Dienstplangestaltung Was Pflegekräfte wissen müssen Ein Ratgeber für die tägliche Praxis pflege kolleg 5 Inhalt Vorwort....................................................... 9

Mehr

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 OüihÄsveraeDcihiiD Vorbemerkungen 3 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsverträg, Nebenabreden, Probezeit 12 3 Allgemeine

Mehr

Hamburger Fachtagung Mobbing, Betriebsklima, fairer Umgang im Betrieb

Hamburger Fachtagung Mobbing, Betriebsklima, fairer Umgang im Betrieb Hamburger Fachtagung Mobbing, Betriebsklima, fairer Umgang im Betrieb Begriffe wie Mobbing und Psychoterror am Arbeitsplatz beschreiben mit unterschiedlicher Ausprägung Phänomene von unfair ausgetragenen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14 1. Geltungsbereich der Tarifvertråge.................... 17 1.1 Was ist einfacher geworden?........................ 17 1.2 Was ist gleich geblieben?..........................

Mehr

Gesund bis zur Rente

Gesund bis zur Rente Einladung Konferenz für betriebliche Interessenvertretungen Gesund bis zur Rente Arbeitsbedingungen für Beschäftigte verbessern DGB-Haus Essen 28. Oktober 2015 Programm 8:30 Uhr Empfang Stehcafé 9:00 Uhr

Mehr

AVR. Arbeitszeitorganisation Dienstplangestaltung

AVR. Arbeitszeitorganisation Dienstplangestaltung AVR Arbeitszeitorganisation Dienstplangestaltung Teil 3 Inhalt 1. Allgemeines... 294 2. Leistungsversprechen / Servicezeiten... 295 3. Die Berechnung des Personalbedarfs... 297 4. Festlegung der Dienste

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem.

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. 10 TV-L Präambel Durch die bevorstehende Eröffnung des Konzertsaales der

Mehr

Inwieweit kann der Dienstgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen?

Inwieweit kann der Dienstgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen? Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 12.03.2009 Arbeitszeit & Direktionsrecht

Mehr

Führung und Gesundheit

Führung und Gesundheit Arbeit und Leben D G B / V H S N W Führung und Gesundheit Aktuelle Seminare Führung und Gesundheit Aktuelle Seminare Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen,

Mehr

Schichtarbeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Schichtarbeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Arbeitsrecht Schichtarbeit Schichtarbeit HI522097 Zusammenfassung LI1931240 Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die

Mehr

Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b

Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b 1. Vorbemerkung Mit dieser Musterdienstvereinbarung sollen rechtliche Arbeitszeitvorgaben eingehalten werden; insbesondere

Mehr

Kongress Pflege 2012

Kongress Pflege 2012 Kongress Pflege 2012 27./28. Januar 2012, Berlin Programmteil M Dienstpläne ökonomisch und mitarbeiterorientiert gestalten - Aus arbeitsrechtlicher Sicht - Ernst Burger Landesarbeitsgericht München I.

Mehr

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR)

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Das Dezernat Personal, die Direktorin des Pflegedienstes und der Personalrat haben gemeinsam

Mehr

Durch Arbeit krank und selber schuld?

Durch Arbeit krank und selber schuld? Arbeit und Leben Durch Arbeit krank und selber schuld? 7. Gesundheitstag am 24.11.2015 in Recklinghausen Ein Angebot für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen 7. Gesundheitstag am

Mehr

Arbeitszeit braucht Grenzen!

Arbeitszeit braucht Grenzen! Arbeit und Leben Arbeitszeit braucht Grenzen! Flexible Arbeitszeiten gesundheitsgerecht gestalten Gesundheitstag 2016 am 10.11.2016 Ein Angebot für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen

Mehr

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt

Mehr

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Zwang zu Arbeitszeitkonten Durch Betriebsvereinbarung kann ein

Mehr

Einigung zur Arbeitszeit erzielt

Einigung zur Arbeitszeit erzielt 2004 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den 19.05.2004 Nr..57/04 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD) Einigung zur Arbeitszeit erzielt Am 17. und 18.5.2004 traf

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1 Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XV A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1 B. Die Arbeitszeitsysteme im Einzelnen 93 Sachverzeichnis 223 Bibliografische Informationen

Mehr

Betriebliche Interessenvertretung als Motor für Gute Arbeit. 4. Gesundheitstag am in Oberhausen

Betriebliche Interessenvertretung als Motor für Gute Arbeit. 4. Gesundheitstag am in Oberhausen Arbeit und Leben Betriebliche Interessenvertretung als Motor für Gute Arbeit 4. Gesundheitstag am 15.11.2012 in Oberhausen Ein Angebot für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen 4.

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17 Nachtarbeitszuschlag 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Nachtarbeitszuschlag Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16. Oktober 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen Dienste des

Mehr

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Marta Böge, Rechtsreferentin Christine Burger, Rechtsreferentin Stand:

Mehr

Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü

Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und Einführung Arbeitszeit: - Zentraler Begriff im Arbeitsrecht - Bestimmt Zeitraum, in dem der AG über die Arbeitsleistung des AN verfügen kann - Vergütung hängt

Mehr

best-saarland.de Betriebliches Gesundheits - management kompakt 23. bis 27. April 2018 Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte

best-saarland.de Betriebliches Gesundheits - management kompakt 23. bis 27. April 2018 Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte Betriebliches Gesundheits - management kompakt 23. bis 27. April 2018 AK-Bildungszentrum Kirkel Seminar für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen

Mehr

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund 3 Absatz 2 Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen o-

Mehr

Landespersonalrätekonferenz. Dienstag, 8. November :00 bis 16:00 Uhr Einlass: 8:30 Uhr Ort: Stadthalle Kamen. Gemeinsam weiterbilden

Landespersonalrätekonferenz. Dienstag, 8. November :00 bis 16:00 Uhr Einlass: 8:30 Uhr Ort: Stadthalle Kamen. Gemeinsam weiterbilden Gute Arbeit Motivation Modernisierung Ausbildung Integration Arbeitszeitgestaltung Weiterbildung Arbeit 4.0 Effiziente Methoden Gesundheitsschutz Alternsgerechte Arbeit Personalrat Digitalisierung E-Government

Mehr

1. Kap. Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Rechtliche Grundlagen Fürsorgepflicht des AG 2

1. Kap. Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Rechtliche Grundlagen Fürsorgepflicht des AG 2 Inhalt I. Teil Arbeitszeitrechtliche Grundlagen der Dienstplangestaltung 1. Kap. Grundlagen zum Arbeitszeitrecht 1 1.1 Rechtliche Grundlagen 1 1.2 Fürsorgepflicht des AG 2 2. Kap. Definition von Arbeitszeit"

Mehr

AVR. Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33

AVR. Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33 AVR Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33 Teil 2 Inhalt 1. Allgemeines... 154 2. Die nicht von den Anlagen 30 bis 33 erfassten Mitarbeiter... 155 3. Begriffe des Arbeitszeitrechts und ihre Anwendung

Mehr

Workshop im Rahmen der Qualitätsoffensive Kita + QM der Evangelischen Kirche der Pfalz

Workshop im Rahmen der Qualitätsoffensive Kita + QM der Evangelischen Kirche der Pfalz Workshop im Rahmen der Qualitätsoffensive Kita + QM der Evangelischen Kirche der Pfalz Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten 1. Grundsatz Der Arbeitgeber kann - Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Teil 1: Arbeitszeitrecht 13 1. Einleitung 13 1.1 Regelungen zur Arbeitszeit 13 1.1.1 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz 13 1.1.2 Gesetzliche Regelungen

Mehr

Neuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz

Neuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz Neuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz DGB Bildungswerk Hessen 17. März 2016 Brigitte Göbel TBS ggmbh brigitte.goebel@tbs-rlp.de 1 Veränderungen

Mehr

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM -

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung Fachtag und Auszeichnung zum BEM 07.12.2016 Beratungsstelle handicap Jannike Uhl BEM-Team Wichtiger Einflussfaktor

Mehr

Voraussetzungen und Vergütung der Rufbereitschaft im Bereich der AVR Caritas

Voraussetzungen und Vergütung der Rufbereitschaft im Bereich der AVR Caritas Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 13.12.2016 Voraussetzungen

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42 9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...

Mehr

43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -

43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte (mit Ausnahme der Ärztinnen

Mehr

Workshop 4: Arbeitsschutz zum Thema machen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen

Workshop 4: Arbeitsschutz zum Thema machen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Fachtagung am Dienstag, den 30. September 2014 Weshalb? Der demographische Wandel erreicht jede Branche - die Belegschaften werden immer älter Fehlende Fachkräfte

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus gem. GmbH 1 Betriebsvereinbarung Die folgenden Regelungen gelten für Assistenzärzte und Ärzte im Praktikum. Für die Kliniken sind betriebsübliche Arbeitszeiten

Mehr

AK-MAS Erzdiözese München und Freising

AK-MAS Erzdiözese München und Freising AK-MAS Erzdiözese München und Freising W.Schöndorfer Anlage 1: Gegenüberstellung Arbeitszeitregelungen AVR (= alt) und SuE (= neue Anlage 33) Anlage 5 Arbeitszeitregelungen, Teilzeitbeschäftigung, AZV-Tag,

Mehr

AVR. Tariftabellen 2017/2018.

AVR. Tariftabellen 2017/2018. AVR Tariftabellen 2017/2018 www.lambertus.de Für die Region Ost Urlaub [2] Jahressonderzahlung [2] Anlage 3 [3] Anlage 30 [8] Anlagen 31 [10] Anlagen 32 [13] Anlage 33 [20] Feiertagszuschläge (Anlagen

Mehr

Zu lang, zu oft, zu viel.

Zu lang, zu oft, zu viel. Zu lang, zu oft, zu viel. Ursachen, Folgen und Mitbestimmung der Überstunden. Fachtag Krankenhäuser nrw Freitag, 30.10.2015, 10 bis 16 Uhr Essen, Philharmonie Nachlesen:... 2 Die Beiträge der Fachtagung,

Mehr

Personalräteseminar: Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte, Pflichten und Aufgaben für Personalräte

Personalräteseminar: Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte, Pflichten und Aufgaben für Personalräte TBS ggmbh - Kaiserstr. 26-30 - 55116 Mainz TBS ggmbh Kaiserstr. 26-30 55116 Mainz Tel. 06131 / 28 835-0 Fax 06131 / 22 61 02 info@tbs-rlp.de www.tbs-rlp.de Anna Gabler Tel.: 06131 / 2883522 Mobil: 0160

Mehr

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR)

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Das Dezernat Personal, die Direktorin des Pflegedienstes und der Personalrat haben gemeinsam

Mehr

Arbeitszeitbegriffe Definition

Arbeitszeitbegriffe Definition Arbeitszeitbegriffe Definition Arbeitszeit ist jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung

Mehr

Sonderregelung Krankenhäuser. Anlage 4 zum KTD

Sonderregelung Krankenhäuser. Anlage 4 zum KTD Sonderregelung Krankenhäuser Anlage 4 zum KTD Nr. 1 Geltungsbereich (1) Diese Sonderregelung gilt für die in Krankenhäusern und Fachkliniken, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen,

Mehr

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität)

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität) 7 TV-L Sonderformen der Arbeit (erläutert sind hier nur die für die Universität maßgeblichen Sonderformen) 1) Wechselschichtarbeit (2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen

Mehr

Einladung. Grundlagenschulung III für Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Ersatzmitglieder (JAV III)

Einladung. Grundlagenschulung III für Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Ersatzmitglieder (JAV III) Einladung zur Grundlagenschulung III für Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Ersatzmitglieder (JAV III) nach dem Betriebsverfassungsgesetz Termine: 19.02. 24.02.2012 in Springe 15.07. 20.07.2012

Mehr

Jahressonderzahlung 22 TV AWO NRW. Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. 17. Dezember 2012

Jahressonderzahlung 22 TV AWO NRW. Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. 17. Dezember 2012 Jahressonderzahlung 1 22 TV AWO NRW Voraussetzungen Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und mindestens seit dem 1. August beschäftigt sind, haben Anspruch auf

Mehr

best-saarland.de Der neue Beschäftigten - datenschutz 13. bis 14. März 2018 Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte

best-saarland.de Der neue Beschäftigten - datenschutz 13. bis 14. März 2018 Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte Der neue Beschäftigten - datenschutz 13. bis 14. März 2018 AK-Bildungszentrum Kirkel Seminar für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Der

Mehr

Burnout Arbeiten bis zur Erschöpfung?

Burnout Arbeiten bis zur Erschöpfung? Burnout Arbeiten bis zur Erschöpfung? Neue Wege im Gesundheitsschutz 3. Gesundheitstag in Dortmund Zusatztermin 24. Januar 2012 3. Gesundheitstag Arbeiten bis zur Erschöpfung 24. Januar 2012 in Dortmund

Mehr

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Zwang zu Arbeitszeitkonten Durch Betriebsvereinbarung kann ein

Mehr

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1

Mehr

Wieder Kündigungsbegehren gegen einen Betriebsrat

Wieder Kündigungsbegehren gegen einen Betriebsrat Artikel 5 des Grundgesetzes Recht auf freie Meinungsäußerung Was ist los bei H&M? Wieder Kündigungsbegehren gegen einen Betriebsrat Die Modekette H & M hat erneut einen aktiven Betriebsrat im Visier. Diesmal

Mehr

Betriebsratswahlen Wahlvorstandsschulungen

Betriebsratswahlen Wahlvorstandsschulungen Betriebsratswahlen 2018 - Wahlvorstandsschulungen Seminar Datum Tagungsort Seminarnummer Seminaranbieter Der Betriebsrat vor der Wahl 10. Okt 17-10. Okt 17 Regensburg 1800-1710101 ver.di b+b 11. Okt 17-11.

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-

Mehr

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wie weiter nach der Ausbildung? Weiterführende Angebote

Mehr

Seminarangebote für den Fachbereich Gesundheit und Soziales in den ver.di-bezirken Augsburg und Kempten

Seminarangebote für den Fachbereich Gesundheit und Soziales in den ver.di-bezirken Augsburg und Kempten Die neue Entgeltordnung TVöD VKA Seminarangebote für den Fachbereich Gesundheit und Soziales in den ver.di-bezirken Augsburg und Kempten Am 1. Januar 2017 tritt nach mehrjährigen Verhandlungen die Entgeltordnung

Mehr

Demografie und Mitbestimmung. Welche Möglichkeiten bieten BetrVG Und BremPersVG

Demografie und Mitbestimmung. Welche Möglichkeiten bieten BetrVG Und BremPersVG Welche Möglichkeiten bieten BetrVG Und BremPersVG Ausgangslage: In vielen Betrieben hat sich die Altersstruktur der Beschäftigten aufgrund starker Geburtenraten zwischen 1955 und 1969 (Babyboomer) und

Mehr

Doreen Lindner Assessor jur. Rat.geber GmbH

Doreen Lindner Assessor jur. Rat.geber GmbH Fachtagung für betriebliche Interessenvertretungen aus der Altenpflege Forum 2: Gesundheitsverträglich arbeiten: Mitbestimmung bei der Aufstellung von Dienstplänen in der Altenpflege Doreen Lindner Assessor

Mehr

Vereinbarkeit Familie und Beruf, Gleichstellung

Vereinbarkeit Familie und Beruf, Gleichstellung DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-276 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: ewasser@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk

Mehr

Wir bilden. Auf einen Blick Seminare Für engagierte Betriebräte-/innen und betriebliche Interessenvertreter-/innen

Wir bilden. Auf einen Blick Seminare Für engagierte Betriebräte-/innen und betriebliche Interessenvertreter-/innen Wir bilden. Auf einen Blick Seminare 2017 Für engagierte Betriebräte-/innen und betriebliche Interessenvertreter-/innen Gute Gründe für die Teilnahme an einem IQF-Seminar SEMINARE MIT QUALITÄT Wir sind

Mehr

Lange Arbeitszeiten, Überstunden, Mehrarbeit Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen

Lange Arbeitszeiten, Überstunden, Mehrarbeit Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen Lange Arbeitszeiten, Überstunden, Mehrarbeit Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen Ingrid Heinlein Rechtsanwältin, Vors. Richterin a. LAG a.d. Anwaltsbüro Bell & Windirsch Worum

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für

Mehr

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage Öffentliches Tarifrecht für die Praxis TVöD Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 2. Auflage TVöD Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

SCHICHTARBEIT besser gestalten!

SCHICHTARBEIT besser gestalten! Vorstand SCHICHTARBEIT besser gestalten! Mein Leben, meine Zeit - Arbeit neu denken - Die Arbeitszeitkampagne der IG Metall - Gliederung 1. Schichtarbeit: Unser Thema! 2. Soziale und gesundheitliche Folgen

Mehr

Bildungsurlaub Ein Recht für alle!

Bildungsurlaub Ein Recht für alle! Bildungsurlaub Ein Recht für alle! 04.12.2016 1 Was ist das? Bildungsurlaub korrekt Freistellung nach dem Arbeitnehmer- Weiterbildungsgesetz (AWbG) - ist das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: à Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I Teilhabepraxis II Teilhabepraxis III Weitere Seminare für die SBV in diesem Heft Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung Niemand urteilt

Mehr

AltenpflegeKongress 2013. Dienstpläne rechtssicher gestalten

AltenpflegeKongress 2013. Dienstpläne rechtssicher gestalten AltenpflegeKongress 2013 Dienstpläne rechtssicher gestalten Rechtsanwalt Alexander Wischnewski Fachanwalt für Arbeitsrecht Grundsatz Der Arbeitgeber legt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem

Mehr

Die Praxis betrieblicher Konfliktlösung

Die Praxis betrieblicher Konfliktlösung Arbeit und Leben D G B / V H S N W Die Praxis betrieblicher Konfliktlösung Mediationstag 2016 in Düsseldorf Mittwoch, den 01. Juni 2016 Fachtagung für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen

Mehr

O Ti ra. Klarsicht. artikel

O Ti ra. Klarsicht. artikel O Ti ra hn Klarsicht artikel Seite 2 Betriebsrat AWO Bremen Gröpelinger Heerstr. 248 28237 Bremen Tel.: 0421/6914288 Fax: 0421/6914289 betriebsrat@awobremen.de Klarsicht www.brawo-bremen.de 10. Jahrgang

Mehr