wissen und bewegen 2015:
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- Frieder Schwarz
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1 wissen und bewegen 2015: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Rund um die Uhr Seminare für Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen sowie in Ambulanten und Sozialen Diensten der Wohlfahrtsverbände Referent: Tobias Michel u.a. Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Gemeinsam weiterbilden Gemeinsam weiterbilden
2 2 Seminare Seminare 3 Schichtplan-Fibel Basistage Schicht- und Dienstpläne in Kliniken, Heimen, Ambulanten und Sozialen Diensten Die Schichtpläne stecken voller Rätsel und Ungereimtheiten. Jede Abteilung bastelt sich eigene Regeln. Ein schneller Blick ins Gesetz schafft keine Klarheit. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Fragestellungen: Beginn und Ende der Arbeitszeiten anordnen, aufschreiben und abrechnen wonach müsste sich der Arbeitgeber dabei richten? Kolleg/innen beschweren sich über Minusstunden, fehlendes Frei oder verschwundene Urlaubsansprüche wie können wir als BR/PR/MAV en helfen? In einfachen Fallbeispielen entwirren wir die Widersprüche und zeigen Lösungen für den betrieblichen Alltag. Die vermittelten Kenntnisse benötigen Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen. Mit ihnen nehmen sie ihre Aufgaben bei der Beratung und Gestaltung von Schichtplänen wahr. Das Wunschbuch (GewO 106) Ankündigungsfristen Einspringen, Dienstverpflichtung Werktag, Ruhezeit und Ruhetag Urlaub und Krankheit im laufenden Plan Ausgleichszeiträume, Minusstunden Teilzeit Tariflose Betriebe, tarifliche Regeln mitbestimmen durch verbindliche Vereinbarungen BetrVG 87, BPersVG 75, MVG 40, MAVO 36 ArbZG Spezielle Lösungen im TzBfG Walsrode, ver.di Bildungsstätte Seminar-Nr.: D Schichtplan-Fibel mitbestimmen & regeln Lösungen für hartnäckige Probleme bei der Arbeitszeitgestaltung Die Vorgaben aus Gesetzen, der Gewerbeordnung oder dem BGB sind bekannt. Trotzdem fällt es schwer, in Kliniken, Heimen, Ambulanten und Sozialen Diensten diese Regeln umzusetzen. Wir stoßen bei der Schichtplanung oder vor betrieblichen Vereinbarungen auf Interessensstreit unter den Betroffenen und auf wagemutige Auslegungen von Vorgesetzten. Wie können wir Konflikte um die Mitbestimmung der Arbeitszeiten erfolgreich führen? Wir klopfen Muster und Lösungsvorschläge auf ihre Stärken und Schwächen ab. Die Grundlagen zur Lösung einzelner Problemstellungen (Basistage Schichtplan-Fibel ) bauen wir nun aus, um Regelwerke zu gestalten. Initiativrechte Betriebsvereinbarungen: lese schreiben aushandeln Mitbestimmen am Limit: Überstunden Einspringen Schichtwechsel Dauernachtwachen oder Wechselschicht Pausen Rufdienst Individuelle und kollektive Rechte: TzBfG und Beschwerderecht Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit Im Ernstfall: Einigungsstelle / Schlichtung BetrVG 87 BPersVG, 75, MVG 40, MAVO 36 Voraussetzung für eine Teilnahme ist der vorherige Besuch des Seminars Schichtplan-Fibel Basistage! Saalfeld, ver.di Bildungsstätte Seminar-Nr.: D Lage-Hörste, ver.di Bildungsstätte Seminar-Nr.: D Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D
3 4 Seminare Seminare 5 Schichtplan-Fibel aktuell Neue Rechtsprechung für die alltäglichen Probleme bei der Schichtplanung Die Entscheidungen des BAG und einiger Landesarbeitsgerichte stellen Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen vor neue Handlungsaufgaben. Was gestern noch als richtig galt, ist heute tarif- oder gesetzwidrig. Oder es gehört - dank Initiativen der betrieblichen Interessenvertretungen - zum alten Eisen. Dazu haben wir wieder einen bunten Strauß aus Lösungsvorschlägen vorbereitet. Befreiung von Nachtarbeit Schonende Schichtfolgen Wege- und Umkleidezeiten Rufdienst: Dienstfahrt! Arbeit während der Pause Nicht mitbestimmte Pausen Mindestbesetzung der Schichten Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (Stand: Dez. 2011) Streitfragen im Mitbestimmungsverfahren 87 BetrVG, 75 BPersVG, 40 MVG Voraussetzung für eine Teilnahme ist der vorherige Besuch der Seminare Schichtplan-Fibel Basistage und Schichtplan-Fibel mitbestimmen & regeln! Rufdienst Sondertag Schichtplan-Fibel Selbst in unserer Freizeit sollen wir uns bereithalten, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben sind dünn. Umso mehr bleibt im Betrieb zu regeln. Übergriffe auf die Freizeit Verpflichtung durch Tarif und durch Arbeitsvertrag Teilzeit Schwerbehinderte Stand-by, Dispo-Schicht, Vario-Dienst Höchstbelastung nur ausnahmsweise im Einsatz tägliche Höchstarbeitszeit Pausen Ruhezeit Höchstzahl im Turnus Regelungsbedarfe An- und Abfahrt Kürzungen der Ruhezeit Höchstbelastungen, Ersatzruhetage Buchung auf s Arbeitszeitkonto MVG 40 d oder MAVO 36 (1) 2 und Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D
4 6 Seminare Seminare 7 Nachtarbeit Sondertag Schichtplan-Fibel Mit zunehmendem Alter und Verschleiß wird Nachtarbeit oft unerträglich. Beim individuellen Anspruch auf Versetzung oder auf Sonderbehandlung steht die betriebliche Interessenvertretung an der Seite der einzelnen Kolleginnen. Doch die Nachtschichten müssen nun von anderen besetzt werden. Deshalb brauchen wir auch Antworten für die betriebliche Arbeitsorganisation. Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden. (BAG Urteil AZR 637/13) Verpflichtung zur Nachtarbeit durch Tarif und durch Arbeitsvertrag Behinderte und Schwerbehinderte Höchstbelastung Schichtfolgen und verblockte Freizeit (GewO 106) Pausen in der Nacht (ArbZG 4) Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz (ArbZG 6) Regelungsbedarfe Nacht- und Tagarbeitsplätze (ArbZG 6) Dauernachtarbeit MVG 40 d oder MAVO 36(1) 2 und 10 TVöD-K / TVöD-B intensiv Tarifliche Ansprüche erschließen für den betrieblichen Alltag der Krankenhäuser, Pflegeund Betreuungseinrichtungen Ohne Mitbestimmung laufen im betrieblichen Alltag tarifliche Errungenschaften leer: Betriebsräte, Personalräte und auch Mitarbeitervertretungen können helfen, manchen Schatz zu heben. Die Beschäftigten brauchen Hilfe, um die Abrechnung ihrer Entgelte nachzuvollziehen und Unstimmigkeiten an die betrieblichen Interessenvertretungen zu melden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung vermittelt das Seminar ein tieferes Verständnis der Bestimmungen des TVöD in den besonderen Fassungen für Kliniken, für Heime und die ambu lante Pflege. Mit zahlreichen Fallbeispielen und Werkzeugen rücken wir scheinbar widersprüchliche Passagen zurecht. Nicht nur bei den Arbeitszeiten wird schnell klar, was und wie im Betrieb angepackt werden kann. Nebentätigkeit, Qualifizierung Schutz und Ausgleich bei besonders belastenden Arbeitszeiten Schichtdienst, Schichtarbeit, Nachtarbeit Sonntags- und Feiertagsarbeit, Vorfesttage anteilige Belastung bei Teilzeit Schutz und Ausgleich bei zusätzlicher Arbeitszeit Mehrarbeit, Überstunden Ausgleichszeiträume Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Freistellung von der Arbeit Arbeitszeitkonto, Freizeitausgleich oder Sonderurlaub Urlaubsumrechnung und -kappung Kürzung des Entgeltanspruchs Branchenspezifische Eingruppierungen Überprüfen der Lohnersatzleistungen Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit Krankengeldzuschuss Zahltage und Ausschlussfristen Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D Hattingen, DGB-Bildungsstätte Seminar-Nr.: D
5 8 Seminare Seminare 9 Teilzeit tag: TVöD-K/-B, TV-L, TV-Ärzte (VKA), DRK-ReformTV, TV tgdrv, TV VBGK, AVR Caritas Es gibt gute und schlechte Gründe für Teilzeit. Einige haben mit ihrem Leben etwas Besseres vor als sich krumm zu schuften. sind bereits nach 30 Stunden in der Woche fix und fertig. hält der Arbeitgeber gegen ihren Willen beim Stellenanteil kurz. Bezahlte und unbezahlte Arbeitszeit Individuelle Verkürzung der Arbeitszeit Das Verfahren nach TzBfG 8 gemäß: TVöD 11 (ebenso AVR der Caritas 10, TV-L) Pflegezeitgesetz Umrechnen von Urlaubsansprüchen anteiliges Feiertags-Frei wie regeln wir zugleich die Verteilung der Arbeitszeit? was tun gegen unerwünschte Mehrarbeit? was bedeutet: Anteilige Belastung? MVG 40 d oder MAVO 36 (1) 2 und 10 Überstunden tag: TVöD-K/-B, TV-L, TV-Ärzte (VKA), DRK-ReformTV, TV tgdrv, TV VBGK, AVR Caritas Überplanung und überraschende Überstunden fordern die Mitbestimmung heraus. Doch unsere überkommene betriebliche Praxis passt nicht zur aktuellen Rechtsprechung. Und über die Ausdeutung unserer Tarifbestimmungen gibt es Streit. Es geht um den Gesundheitsschutz und um viel Geld. Darum wollen wir nicht warten, bis alle echten und vorgeschobenen Fragen durch die gerichtlichen Instanzen gewandert sind. BAG am AZR 800/11 zu TVöD 7 (8) Buchst. c Was gilt bei Schichtarbeit als Überstunde? Der Schichtplanturnus Die monatliche Sollarbeitszeit Vertrag ist Vertrag Freizeitausgleich? Im Dienstplan vorgesehene Überstunden (Jahressonderzahlung und Entgeltfortzahlung bemessen) Verbindliche Pläne Anordnen, einschließen, genehmigen, dulden Festlegen und ändern Überwachen oder gestalten Turnus Ausgleichszeitraum Änderungen MVG 40 d oder MAVO 36 (1) 2 und Seminar-Nr.: D Aachen, ver.di Bezirk Seminar-Nr.: D Seminar-Nr.: D
6 10 Infos Seminare 11 Weitere Informationen erwünscht? DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Tel.: Fax: Mail: oder ver.di Landesbezirk NRW Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Karlstraße Düsseldorf Tel.: Verbindliche Anmeldung faxen: oder per Post! Seminartitel:... Seminar-Nr.:... von:... bis:... Name:... Vorname:... Privatadresse Straße:... PLZ:... Wohnort:... Telefon: Kosten für Tagesseminare: 206,- Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei) zzgl. Kosten für Seminarverpflegung Kosten für 3-Tagesseminare: 536,- Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei) zzgl. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Kosten für 5-Tagesseminare: 790,- Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei) zzgl. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Die Seminare sind geeignet zur Vermittlung erforderlicher Kenntnisse für die Tätigkeit der Betriebs- und Personalräte, MAV'en SBV sowie JAV'en. Die entstehenden Seminarkosten (inkl. Reisekosten) sind von der Dienststelle zu tragen. Für die Teilnahme ist die Beschlussfassung des jeweiligen Gremiums erforderlich. Adresse der Dienststelle Betrieb:... Straße:... PLZ:... Wohnort:... Telefon: Die Freistellung erfolgt nach (bitte ankreuzen): 37 (6) BetrVG 42 (5) LPVG 46 (6) BPersVG 19 (3) MVG 16 MAVO 96 (4) SGB IX Datum:... Unterschrift:... Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77, Düsseldorf Tel.: , Fax: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. an. Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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wissen und bewegen: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-208 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
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wissen und bewegen: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-208 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
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