Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser - Chancen und Gefahren -

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1 Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser - Chancen und Gefahren - Stuttgart, 4. März 2016 Rosemarie Gülker I Referentin Politik

2 AGENDA Sachstand Gesetzgebung Regelungen zur Qualitätssicherung im KHSG Bewertung aus Sicht der Krankenhäuser Schlussfolgerung für die Physiotherapie März 2016 I Angestellten-Forum Angestelltenforum "Qualitätssicherung "Die Krankenhausreform aus Sicht aus Sicht der deutschen der DKG Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker I Rosemarie Gülker 2

3 Sachstand Gesetzgebung Krankenhausstrukturgesetz : Konstituierende Sitzung der Bund-Länder-AG : Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG : Referentenentwurf KHSG : Kabinettsbeschluss KHSG : Bund-Länder-AG zum Änderungsbedarf 05./ : Abschluss Bundestag und Bundesrat : Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt : Inkrafttreten (Ausnahmen z. B. Strukturfonds, Pflegestellenförderprogramm, Regelung zu Asylbewerbern) Krankenhausstrukturfondsverordnung : Kabinettsbeschluss : Beratung im Bundesrat : Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt : Inkrafttreten 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 3

4 Regelungen zur Qualität im KHSG Qualitätsgesicherte Krankenhausplanung durch Länder anhand von Qualitätsindikatoren die zuvor vom G-BA entwickelt wurden Verschärfung der Mindestmengenregelungen durch G-BA Qualitätszu- und -abschläge - Entwicklung eines Kataloges von geeigneten Leistungen durch G-BA Qualitätsverträge - Erprobung von zeitlich befristeten Qualitätsverträgen für vier planbare Leistungen bzw. Leistungsbereiche Qualitätsberichte - Allgemeinverständlicher Berichtsteil mit besonders patientenrelevanten Informationen - Veröffentlichungspflicht für Krankenhäuser Zielvereinbarungen Qualität und Vergütung Klinische Sektionen Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsvorhaben des G-BA und der Länder sowie der Dokumentation für die externe stationäre Qualitätssicherung durch unangemeldete MDK-Kontrollen Leistungsausschluss bei Krankenhäusern mit nachweisbar dauerhaft schlechter Qualität 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 4

5 Qualitätsgesicherte Krankenhausplanung Qualitätsgesicherte Krankenhausplanung durch Länder anhand von planungsrelevanten Indikatoren, die der G-BA bis zum entwickelt Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Indikatoren sollen als rechtssicherere Kriterien und Grundlage für die krankenhausplanerische Entscheidungen der Länder dienen Vorgehen: Die Krankenhäuser müssen quartalsweise Daten der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung an das zum Jahresende 2015 gegründete Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) übermitteln Der G-BA muss den Ländern zu den planungsrelevanten Indikatoren regelmäßig einrichtungsbezogene Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung sowie Maßstäbe und Bewertungskriterien zur Beurteilung der Qualitätsergebnisse der Krankenhäuser übermitteln Ziel: Für die planungsrelevanten Indikatoren soll das Auswertungsverfahren der externen stationären Qualitätssicherung einschließlich des strukturierten Dialogs um sechs Monate verkürzt werden 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 5

6 Qualität und Krankenhausplanung Folge: Die Empfehlungen des G-BA zu den Qualitätsindikatoren sind Bestandteil des Krankenhausplanes Plankrankenhäuser, die nicht nur vorrübergehend und in einem erheblichen Maß eine unzureichende Qualität bei den planungsrelevanten Indikatoren aufweisen oder für die höchstens drei Jahre in Folge Qualitätsabschläge erhoben wurde, sind durch Aufhebung des Feststellungsbescheids ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herauszunehmen. Das Land darf keine Krankenhäuser aufnehmen, die ein unzureichendes Qualitätsniveau aufweisen Abweichung ist möglich 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 6

7 Mindestmengen Der beim Katalog planbarer Leistungen bestehende Zusammenhang der Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen muss nicht mehr im besonderen Maße bestehen Der G-BA soll Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen festlegen bei neu festgelegten Mindestmengen eine zeitnahe Evaluation vornehmen Das Land kann einzelne Leistungen aus dem Mindestmengenkatalog ausnehmen, wenn es die flächendeckende Versorgung in Gefahr sieht auf Antrag des Krankenhauses entscheiden, ob es bei Unterschreitung der Mindestmenge aus dem Verbot der Leistungserbringung und dem Vergütungsausschluss ausgenommen wird 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 7

8 Qualitätszu- und -abschläge Festlegung von geeigneten Leistungen oder Leistungsbereiche durch den G-BA bis zum Information der Länder über Zu- und -abschläge zur krankenhausplanerischen Nutzung Vereinbarung der Höhe und der näheren Ausgestaltung der Qualitätszu- und -abschläge auf Bundesebene (DKG, PKV, GKV) bis zum Vereinbarung Anwendung der Qualitätszu- oder abschläge der Vertragsparteien auf Ortsebene Gestuftes Verfahren bei Qualitätsmängeln mit obligatorischer und rückwirkender Erhebung des Abschlages bei unzureichender Qualität, wenn Qualitätsmängel nicht innerhalb eines Jahres behoben wurden (danach ggf. Abschläge in doppelter Höhe) Keine Qualitätsabschläge beim Verstoß gegen zwingende Qualitätsvorgaben (Vergütungsausschluss) Nach 3 Jahren Qualitätsabschlägen erfolgt ein Vergütungsausschluss mit krankenhausplanerischer Konsequenz 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 8

9 Qualitätszu- und -abschläge Zu- oder Abschläge werden für Krankenhausaufnahmen ab dem ersten Tag des auf die Vereinbarung folgenden Monats erhoben Zu- oder Abschläge enden zum Ende des Monats, indem die Qualitätsmängel behoben wurden. 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 9

10 Qualitätsberichte Allgemeinverständlicher Berichtsteil mit besonders patientenrelevanten Informationen Veröffentlichungspflicht für Krankenhäuser Informationen zu(r) Patientensicherheit Umsetzung des Risiko- und Fehlermanagements Maßnahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit Einhaltung von Hygienestandards Maßzahlen der Personalausstattung 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 10

11 Zielvereinbarungen und Klinische Sektionen Zielvereinbarungen Finanzielle Anreize zur konsequenten Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien DKG-Empfehlungen Darlegung in den Qualitätsberichten Klinische Sektionen Vergütung der bundesdurchschnittlichen Kosten Festlegung der Anforderungen an die Durchführung bis zum auf Bundesebene Bestimmung der Höhe der ausreichenden Sektionsrate Vereinbarung der durchschnittlichen Kosten einer Sektion auf der Grundlage einer InEK-Kalkulation 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 11

12 Qualitätsverträge Ermöglicht Erprobung von zeitlich befristeten Qualitätsverträgen für vier vom G-BA festzulegende planbare Leistungen bzw. Leistungsbereiche Ohne Anspruch auf Abschluss eines Qualitätsvertrages Der G-BA hat die vier maßgeblichen Leistungen oder Leistungsbereiche bis zum festzulegen DKG und GKV-SV müssen bis zum verbindliche Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge festlegen 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 12

13 MDK-Kontrollen Festlegung eines gestuften Verfahrens zur Durchsetzung von Qualitätsvorgaben des G-BA Nicht nur Unterstützung zur Qualitätsverbesserung durch G-BA, sondern auch Sanktionen (z. B. Vergütungsabschläge, die Entziehung der Abrechnungsmöglichkeit, Unterrichtung der Krankenhausplanungsbehörde) Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsvorhaben des G-BA und der Länder sowie der Dokumentation für die externe stationäre Qualitätssicherung (EQS) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Unangemeldete MDK-Kontrollen 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 13

14 Verbindlichkeit von Qualitätsrichtlinien Gestuftes System des G-BA von Folgen der Nichteinhaltung Beratung und Unterstützung von Leitungserbringern bei Qualitätsverbesserungen Vergütungsabschläge Wegfall Vergütungsanspruch Information Dritter: Einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Informationen zur Nichteinhaltung Festlegung einer Dokumentationsrate von 100 % der dokumentationspflichtigen Datensätze Unterschreitung = Vergütungsabschläge Einhaltung der Qualitätsvorgaben und der Korrektheit der Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung soll durch MDK-Kontrollen gewährleistet werden 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 14

15 Bewertung aus Sicht der Krankenhäuser Stand Eckpunkte Dezember 2014: Licht und Schatten Stand Kabinettsbeschluss Juni 2015: Entsetzen Stand Einigung Bund-Länder-AG Oktober 2015 bis heute: Betriebskostenfinanzierung: Solide Perspektive für die Zukunft Investitionsfinanzierung: Problem bleibt ungelöst und auf der politischen Agenda, Länder müssen noch mehr in die Pflicht genommen werden Neue Qualitätsmaßnahmen: Umsetzung ist schwierig und darf nicht zu noch mehr Bürokratie und MDK-Gängelung führen; DKG wird sich konstruktiv im G-BA einbringen 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 15

16 Nach der Reform ist vor G-BA und InEK G-BA Festlegung von Qualitätsindikatoren zur KH-Planung bis Festlegung von Indikatoren für die Hygienequalität bis Festlegungen zu Qualitätszu- und -abschlägen bis Festlegung von planbaren Leistungen zur Erprobung von Qualitätsverträgen bis Vorgaben für die vor Ort zu verhandelnden Zuschläge für Mehrkosten durch G-BA-Richtlinien Rechtssichere Ausgestaltung von Mindestmengen Beschlüsse zu Inhalt, Umfang und Datenformat der Qualitätsberichte Gestuftes Verfahren zur Durchsetzung von Qualitätsvorgaben 4. März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 16

17 Nach der Reform ist vor G-BA und InEK Vereinbarung(en) Selbstverwaltung/InEK zur Höhe und näheren Ausgestaltung von Qualitätszu- und -abschlägen bis der verbindlichen Rahmenbedingungen für die Qualitätsverträge bis zum März 2016 Angestelltenforum "Qualitätssicherung aus Sicht der deutschen Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker 17

18 Bewertung - Qualitätszu- und -abschläge DKG-Einschätzung: Bisher unbekanntes Instrument der Gebührenordnungen im Gesundheitswesen Steuerungswirkung nicht belegt Sehr aufwendiger Prozess zur Festlegung von rechtssicheren Indikatoren Krankenkassen lehnen Zu- und -abschläge ebenfalls ab März 2016 I Angestellten-Forum Angestelltenforum "Qualitätssicherung "Die Krankenhausreform aus Sicht aus Sicht der deutschen der DKG Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker I Rosemarie Gülker 18

19 Bewertung - Qualitätsverträge DKG-Einschätzung: Als Erprobungsinstrumente sinnvolle Weiterentwicklungen ABER: Führt zwangsläufig zu Ungleichbehandlung von Patienten unterschiedlicher Krankenkassen Qualität ist aber unteilbar! DAHER: Keine kassenindividuellen Verträge, nur kollektiv und für jedes Krankenhaus offen, das die Vertragskriterien erfüllt März 2016 I Angestellten-Forum Angestelltenforum "Qualitätssicherung "Die Krankenhausreform aus Sicht aus Sicht der deutschen der DKG Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker I Rosemarie Gülker 19

20 Bewertung - MDK-Kontrollen DKG-Einschätzung: Etablierte Systeme wie EQS werden zerschlagen Keine gemeinsame Verantwortung zur Qualitätsverbesserung Einseitige Kontrollfunktionen der Kostenträger Missbrauch durch MDK-Prüfungen im Auftrag der Krankenkassen ist zu befürchten März 2016 I Angestellten-Forum Angestelltenforum "Qualitätssicherung "Die Krankenhausreform aus Sicht aus Sicht der deutschen der DKG Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker I Rosemarie Gülker 20

21 Bewertung aus Sicht der Krankenhäuser Qualitätsgesicherte Krankenhausplanung durch Länder anhand von Qualitätsindikatoren die zuvor vom G-BA entwickelt wurden Leistungsausschluss bei Krankenhäusern mit nachweisbar dauerhaft schlechter Qualität Verschärfung der Mindestmengenregelungen durch G-BA Qualitätszu- und -abschläge - Entwicklung eines Kataloges von geeigneten Leistungen durch G-BA Qualitätsverträge - Erprobung von zeitlich befristeten Qualitätsverträgen für vier planbare Leistungen bzw. Leistungsbereiche Qualitätsberichte - Allgemeinverständlicher Berichtsteil mit besonders patientenrelevanten Informationen - Veröffentlichungspflicht für Krankenhäuser Zielvereinbarungen Qualität und Vergütung Klinische Sektionen Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsvorhaben des G-BA und der Länder sowie der Dokumentation für die externe stationäre Qualitätssicherung durch unangemeldete MDK-Kontrollen März 2016 I Angestellten-Forum Angestelltenforum "Qualitätssicherung "Die Krankenhausreform aus Sicht aus Sicht der deutschen der DKG Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker I Rosemarie Gülker 21

22 Fazit Qualitätsmaßnahmen werden die Krankenhäuser vor große Herausforderungen stellen März 2016 I Angestellten-Forum Angestelltenforum "Qualitätssicherung "Die Krankenhausreform aus Sicht aus Sicht der deutschen der DKG Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker I Rosemarie Gülker 22

23 Ausblick Massiver Bürokratieaufbau im G-BA, InEK und der Selbstverwaltung Abnehmende Bedeutung der Externen Qualitätssicherung Erhöhung der einseitig und interessengeleitenden MDK-Kontrollen Indikationsqualität März 2016 I Angestellten-Forum Angestelltenforum "Qualitätssicherung "Die Krankenhausreform aus Sicht aus Sicht der deutschen der DKG Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker I Rosemarie Gülker 23

24 Schlussfolgerung für die Physiotherapie Was denken Sie? März 2016 I Angestellten-Forum Angestelltenforum "Qualitätssicherung "Die Krankenhausreform aus Sicht aus Sicht der deutschen der DKG Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker I Rosemarie Gülker 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! März 2016 I Angestellten-Forum Angestelltenforum "Qualitätssicherung "Die Krankenhausreform aus Sicht aus Sicht der deutschen der DKG Krankenhäuser" I Rosemarie Gülker I Rosemarie Gülker 25

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