G-DRG 2006 Stellungnahme der DKG

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1 G-DRG 2006 Stellungnahme der DKG Vortrag im Rahmen des 3M Health Care Forum 2005 Referent: Geschäftsführer Dezernat II, Krankenhausfinanzierung und -planung Bundesverband der Krankenhausträger in der Bundesrepublik Deutschland Wegelystrasse 3, Berlin Telefon 030/ , Telefax 030/ ,

2 Kalkulationsbasis und Datenplausibilisierung erstmalige Vergütung der Kalkulationskrankenhäuser 81 neue Teilnehmer an der Datenlieferung, insbesondere kleinere Krankenhäuser höherer Korrekturbedarf bei den Datenlieferungen der Neueinsteiger Anforderungen an Kostenrechnungsverfahren werden sukzessive gesteigert Weiterentwicklung und Verfeinerung der Plausibilitätsprüfungen

3 Katalog belegärztlicher Leistungen Kalkulation belegärztlicher Fallpauschalen 54 eigenständig kalkulierte belegärztliche DRGs gegenüber 15 im Katalog 2005 auf diese entfallen 63 Prozent aller Belegfälle in den Daten nach 21 KHEntgG erhöhte Kalkulationsbedingungen gegenüber dem Vorjahr: nur reine belegärztlich versorgte Fälle mindestens 40 Fälle in den Kalkulationsdaten, aus mindestens 3 Krankenhäusern, auf ein Krankenhaus dürfen höchsten 66 Prozent der Kalkulationsfälle einer DRG entfallen, der Homogenitätskoeffizient muss mindestens 65 Prozent betragen. mehr als 30 Prozent Absenkung gegenüber Hauptabteilung nur bei weiter gesteigerten Kalkulationsbedingungen akzeptiert

4 Katalog belegärztlicher Leistungen normativ-analytische Ableitung von Relativgewichten Verweildaueranpassung der Kosten entschärft Ermittlung der Verweildauerdifferenz aus den 21-Daten mindestens 30 Fälle ausschließlich aus Belegabteilungen maximal 20 Prozent Verweildauerdifferenz als plausibel akzeptiert verweildauerabhängige Anpassung der Kosten gegenüber Hauptabteilungen in beide Richtungen regelgebundene Ableitung von UGV und OGV verweildauerabhängige Anpassung nur der Kosten auf der Normalstation 483 belegärztliche DRGs mit Verweildaueranpassung der Kosten durchschnittliche Absenkung der Relativgewichte gegenüber Hauptabteilungen von 15 Prozent im Vergleich zu 27 Prozent bei kalkulierten DRGs nur Abzug der Arztkosten ohne Verweildaueranpassung bei 211 DRGs

5 Teilstationäre Leistungen Ergänzungen des Kalkulationshandbuches für teilstationäre Leistungen kontaktbezogene Kalkulation Fallzusammenführung über Patientennummer Bildung getrennter teilstationärer Kostenstellen Ergebnisse im Kalkulationsjahr 2005 Kalkulationsvoraussetzungen mussten im Vergleich zu den belegärztlichen DRGs vermindert werden trotzdem Datenlage in vielen Fällen unzureichend keine schlüssige Fallabgrenzung, weiterhin Orientierung an der Quartalsgrenze Fehlen einer kontaktbezogenen OPS-Dokumentation und unvollständige Diagnosenangaben Gleichverteilung der Kosten über alle Kontakte und teilstationären Fällen dadurch Scheinhomogenität in den Fallkosten hohe Variabilitäten in den Kosten für Medikamente, insbesondere bei onkologischen Fällen

6 Teilstationäre Leistungen Ergebnisse für G-DRG-Katalog 2006 der vom InEK vorgelegte Katalog enthielt ursprünglich 34 tagesbezogene Fallgruppen nur bei 4 teilstationären DRGs ist eigenständige teilstationäre Leistungsdefinition vorhanden davon ist bei 2 geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlungen noch eine Anpassung des OPS-Kodes zur Verwendung bei kontaktbezogener teilstationärer Behandlung notwendig Selbstverwaltungspartner konnten sich im Ergebnis nur auf 2 teilstationäre DRGs einigen, die nicht bewertete teilstationäre Dialyse für Kinder bis 14 Jahren, die bewertete teilstationäre Dialyse für Erwachsene über 14 Jahren andere teilstationäre Leistungen in 2006 weiterhin nach 6 Abs. 1 KHEntgG zu vereinbaren

7 Zusatzentgelte im Katalog 2005 erstmals größere Anzahl von Zusatzentgelten kalkuliert durch ergänzende Abfragen bei den Kalkulationskrankenhäusern ermöglicht Einzelleistungen, die mit einer DRG nicht notwendig verbunden sind, über mehrere DRGs streuen, nur von einigen spezialisierten Krankenhäusern erbracht werden, hohe Kosten haben. Erhöhung der Zahl der bewerten Zusatzentgelte im Katalog 2006 gegenüber 2005 von 35 auf 41 bei 11 teuren Medikamenten und Blutprodukten erstmals spezielle Mengenklassen für Kinder eingeführt Erhöhung der Zahl der nicht bewerteten Zusatzentgelte von 36 auf 42 2 nicht bewertete Zusatzentgelte für nicht zugelassene Arzneimittel können bei im Einzelfall vorliegender Zustimmung durch die Kostenträger auch 2006 abgerechnet werden

8 Einige Schwerpunkte Weiterentwicklung Intensivmedizin bis zum G-DRG-System 2004 im wesentlichen nur Differenzierung nach Dauer der Beatmung im G-DRG-System 2005 Einführung von 'komplexer OR-Prozedur' und 'komplizierenden Prozeduren und Diagnosen' als zusätzliche Trenner Berücksichtigung der Aufwandsmessungen anhand der intensivmedizinischen Scores (TISS/SAPS) mit Gruppierungsrelevanz bei 4 Beatmungs-DRGs und 3 weiteren DRGs hohe Schwellenwerte bei den Aufwandspunkten, um Anreize für missbräuchlichen Einsatz auszuschließen Wegen fehlender Dokumentation dieser Scores in den Daten 2004 wurde ergänzende Datenerfassung bei 33 Krankenhäusern zu über Behandlungsfällen durchgeführt

9 Einige Schwerpunkte der Weiterentwicklung Schlaganfallbehandlung Differenzierung der DRGs B69 und B70 anhand des nach Behandlungsdauer gestuften Kodes 'neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls' dadurch Bildung von 7 neuen DRGs ergänzende Datenlieferung wegen fehlender Standardkodierung im Jahr 2004 erforderlich Berücksichtigung des Kodes als Splitkriterium, wenn sich bei den Fallkosten eine Mindestdifferenz erkennen ließ Pädiatrie und Kinderonkologie Erhöhung der nach Alter gesplitteten DRGs im Bereich der Pädiatrie von bisher 59 auf jetzt 110 untere Schwellenwerte bei Medikamentendosen für die Abrechnung von Zusatzentgelten in der Onkologie bei Kindern zu niedrig, deshalb Einführung von zusätzlichen altersbezogenen Dosisklassen für 11 Zusatzentgelte

10 Systemarchitektur Aufhebung von Kondensationen und Zusammenführung von getrennten Basis-DRGs Mangel an Transparenz beim Umbau des Systems 2004 zu 2005: Zusammenführung medizinisch heterogener aber aufwandshomogener Fallgruppen, DRGs einer gemeinsamen Basis-DRG wurden in nicht gesplittete Basis-DRGs aufgeteilt Komplizierte kondensierte DRGs wurden auf die Möglichkeit einer Wiederaufteilung hin analysiert Voraussetzung dazu waren Kosten- und Verweildauerunterschiede und eine ausreichende Zahl kalkulierbarer Fälle 6 kondensierte DRGs wurden wieder aufgeteilt Zurückbenennung von Z-DRGs in nach Splitkriterien differenzierte DRGs einer Basis-DRG Bei insgesamt 81 DRGs wurde entsprechende Umbenennung durchgeführt Darstellung des Systemwechsels 2005 / 2006 in einer Migrationstabelle

11 Systemhierarchie und Sortierung Hierarchischer Ablauf im DRG-Gruppierungsalgorithmus erste passende DRG wird angesteuert konnte dazu führen, dass Fälle bei Mehrleistungen in niedriger bewertete DRGs gelangten Lösung durch Neusortierung der DRGs innerhalb einer MDC, zum Teil auch partitionsübergreifend die am höchsten bewerteten DRGs müssen am Anfang der hierarchischen Reihenfolge stehen

12 CC-Matrix und PCCL-Splits bisher keine systematische Überarbeitung der CC-Matrix nur notwendige Anpassungen, z. B. Aufnahme von spezifischen Diagnoseschlüsseln, wenn unspezifische Kodes schon enthalten waren Erweiterung der PCCL-gesplitteten DRGs von 358 im System 2005 auf 374 im System 2006

13 Bezugsgröße und Vermeidung eines Liquiditätseffekts auf Bundesebene die Bezugsgröße ist der Divisor, um aus Kostenwerten dimensionslose Relativgewichte abzuleiten Bestimmung der Bezugsgröße für das System 2005 in der Weise, dass das mittlere Relativgewicht der Inlier in den 21-Daten 1,0 beträgt im Übergang der Systeme 2004 auf 2005 sank der bundesdurchschnittliche Casemix- Index um 5 Prozent Liquiditätsnachteile der Krankenhäuser bei Abrechnung der neuen Relativgewichte mit weiter geltenden Basisfallwerten Umstellung der Methode der Bezugsgrößenberechnung beim System für 2006 mit dem Ziel der Minimierung eines nationalen Liquiditätseffektes Bestimmung der Bezugsgröße für das System 2006 in der Weise, dass der effektive Casemix gegenüber dem System 2005 bezogen auf den Datenbestand nach 21 KHEntgG konstant bleibt einbezogen in den Vergleich wurden nur die Fälle, die in beiden Systemen in bewertete DRGs fließen Berücksichtigung von zu erwartenden Auswirkungen auf die Erlössituation 2006, die sich anhand der 21-Daten des Jahres 2004 nicht im Casemix abbilden lassen (neue Zusatzentgelte, Schlaganfallbehandlung, Einführung von Intensivscores)

14 Systemgüte, Gewinner und Verlierer Messung der globalen Systemgüte mit Varianzreduktionsmaß R 2 R 2 misst den Anteil der Gesamtstreuung bei den Fallkosten, der durch die Gruppierung aufgefangen wird Erhöhung gegenüber G-DRG-System 2005 um 2,8 Prozent auf 68 Prozent für alle Fälle, um 1,6 Prozent auf 78 Prozent bei den Inliern Anstieg der durchschnittlichen Homogenität der Kosten in den Fallgruppen bei den nicht verlegten Inliern von 0,67 auf 0,68 Spreizung der Relativgewichte der Bewertungsrelationen in Hauptabteilungen zwischen Minimalwert von 0,117 und Maximalwert 65,7 (gegenüber 0,118 und 57,633 im Katalog 2005) weitere durchschnittliche Erhöhung des CMI bei Krankenhäusern mit hohem CMI-Augangswert in 2005 (wenn größer gleich 1,3 in 2005, durchschnittliche Erhöhung um 1,45 Prozent) entsprechende durchschnittliche Absenkung bei Krankenhäusern mit niedrigem Ausgangswert in 2005 (wenn kleiner als 0,9, durchschnittliche Absenkung um 0,76 Prozent)

15 Abrechnungsbestimmungen für das Jahr 2006 Ausgangspunkt: Abrechnungsbestimmungen für das Jahr 2005 die wesentlichen Änderungen: Aussetzen der Fallzusammenführung bei Wiederaufnahmen und Rückverlegungen im Falle eines Jahreswechsels Anwendung der Abschlagsregelung bei Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer auch bei Verlegungspauschalen (beim verlegenden Krankenhaus) Berücksichtigung nachstationär erbrachter Prozeduren kann zu iterativer Höhergruppierung des vollstationären Falles führen nicht vereinbarte krankenhausindividuelle Zusatzentgelte, können mit 600,- abgerechnet werden (nach Abschluss der Vereinbarung) nicht vereinbarte krankenhausindividuelle DRGs, können mit 450,- / Belegungstag abgerechnet werden (nach Abschluss der Vereinbarung)

16 weitere Entgeltbereiche besondere Einrichtungen nach 17 b Abs. 1 Satz 15 KHG zeitlich befristete Ausnahme aus dem Vergütungssystem, wenn Leistungen mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden: aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten, aus Gründen der Versorgungsstruktur keine Einigung zwischen den Selbstverwaltungspartnern für die Jahre 2004 und 2005 möglich Ersatzvornahme durch das BMGS mit den FPVBE 2004 und 2005 in der FPVBE 2004 sehr restriktive Bedingungen für die Ausnahme ganzer Krankenhäuser oder Teilbereiche in der FPVBE 2005 Erweiterung um explizit genannte Fachbereiche und Patientengruppen Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner über eine Vereinbarung für 2006

17 Finanzierung von Ausbildungsstätten nach 17a KHG Ausbildungskosten ab 2005 nicht mehr Teil des über Entgelte für Krankenhausbehandlungen erlösten Budgets Finanzierung über krankenhausindividuelle Zuschläge Kosten der Ausbildungsstätten, Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen und durch die Umsetzung des Krankenpflegegesetzes entstehenden Mehrkosten als Kostenblöcke Verhandlungspartner auf Bundesebene sollen Richtwerte zur Angleichung der individuellen Ausbildungsfinanzierung ab dem Jahre 2006 vereinbaren Entwicklung zu einer Pauschalfinanzierung soll in einem Konvergenzzeitraum von 2006 bis 2009 erfolgen

18 Fazit G-DRG-Katalog 2006 stellt erneut einen Schritt in die richtige Richtung dar. DRG-System als lernendes System erordert einen ständigen Anpassungsprozess an die Versorgungswirklichkeit bei hochkomplexen Versorgungsformen (Intensivmedizin, Schlaganfallbehandlung etc.) wurde durch Einführung neuer Klassifikationsmerkmale eine bessere Abbildung im System erreicht zu Problemen der Systemarchitektur wurden Lösungsansätze gesucht (Sortierung) Abbildung teilstationärer Leistungen im System weiterhin ungelöst Erweiterung der Kalkulationsbasis als Zukunftsinvestition

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