IMB PLAN. Stadt Bad Vilbel. Bebauungsplan Erweiterung Lehmkaute. - Schalltechnisches Gutachten - Januar 2006
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1 Stadt Bad Vilbel Bebauungsplan Erweiterung Lehmkaute - Schalltechnisches Gutachten - Januar 2006 Gutachten und Rahmenplanungen Gesamtverkehrspläne (IV, ÖV) Verkehrsprognosen Verkehrsberuhigung Lärmschutz Verkehrstechnische Nachweise Signalisierung Leistungsfähigkeit Dimensionierung von Verkehrsanlagen Planung, Entwürfe Baugebietserschließung kommunale / überörtliche Verkehrsanlagen Straßenraumgestaltung Wegweisung Radwege ruhender Verkehr Baumanagement Ausschreibung und Vergabe Bauüberwachung Abrechnung EU-Bau-Koordinator Ingenieurvermessung Bestands- und Kontrollmessung Geländemodelle Projektabsteckung Abrechnungsaufmaße Beratung Baurechtsfragen Verkehrsrechtsfragen Zuwendungsanträge Kostenteilungen Ablöseberechnungen Weiterbildungsseminare IMB PLAN
2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 VORBEMERKUNGEN 3 2 GRUNDLAGEN UND AUSGANGSDATEN IMMISSIONSORTE VERKEHRSBELASTUNG WEITERE VERKEHRSPARAMETER BEDINGUNGEN FÜR DIE SCHALLAUSBREITUNG 5 3 SCHALLTECHNISCHE BERECHNUNG IMMISSIONSRICHTWERTE / -GRENZWERTE `OHNE ABSCHIRMUNG` `MIT ABSCHIRMUNG` LÄRMSCHUTZWALL, -WAND 8 4 MENGEN- UND KOSTENERMITTLUNG LÄRMSCHUTZWALL 9 5 ZUSAMMENFASSUNG UND EMPFEHLUNG 10 22D74 Seite 2
3 Stadt Bad Vilbel Bebauungsplan Erweiterung Lehmkaute in Bad Vilbel ~ Schalltechnisches Gutachten ~ 1 Vorbemerkungen Anlagen 1+2 Die Stadt Bad Vilbel lässt zurzeit den Bebauungsplan Erweiterung Lehmkaute im Nordosten der Kernstadt aufstellen. Die geplante Erweiterung schließt sich in östlicher Richtung an die bereits vorhandene Bebauung an und wird im Norden durch die Büdinger Straße (L 3008) begrenzt (siehe Anlage 1+2). Für die geplante Bebauung liegt ein Bebauungsplanentwurf 1) vom April 2005 vor. In Anlehnung an das vorhandene Gebiet wurde als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO vorgesehen. Durch das vorliegende Gutachten sollen die Lärmbeeinträchtigungen der Landesstraße 3008 auf das geplante Erweiterungsgebiet ermittelt und ggf. Aussagen über erforderliche Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. Die rechtliche Grundlage für die Berechnung und Bewertung bilden die DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau und die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV). Die nachfolgenden Berechnungen wurden entsprechend den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 durchgeführt. Das Gutachten wurde von Dipl.-Ing. Ott unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Storost erstellt. 1) Büro Diesing + Lehn, Darmstadt 22D74 Seite 3
4 2 Grundlagen und Ausgangsdaten 2.1 Immissionsorte Anlage 2 Nachfolgend werden die Grundlagen für die schalltechnische Berechnung ermittelt. Die geodätischen Höhen des vorhandenen Geländes sowie die Lage der Landesstraße wurden durch eine tachymetrische Aufnahme bestimmt. Die Immissionsorte (IO) wurden bei den Gebäuden gewählt, die voraussichtlich die höchsten Lärmbelastungen zu erwarten haben (siehe Anlage 2). Die Beurteilungspegel für die Gebäude in `zweiter Reihe` fallen durch den größeren Abstand zur Landesstraße geringer aus und müssen deshalb nicht zusätzlich berechnet werden. 2.2 Verkehrsbelastung Ausgangslage für die den Berechnungen zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen ist die Verkehrsmengenkarte (VMK) des Landes Hessen aus dem Jahre Der Prognosehorizont wird auf das Jahr 2015 festgesetzt. Die Verkehrsbelastung der Büdinger Straße (L 3008) beträgt Kfz / 24h (DTV 2000). Eine Kontrollrechnung anhand einer vorliegenden Knotenpunktszählung aus dem Jahr ) bestätigt die zuvor genannten Zahlen. Der jährliche Zuwachs zur Berechnung des Prognoseverkehrs setzt sich aus dem allgemeinen Verkehrszuwachs sowie Veränderungen in der Netzstruktur zusammen. Der allgemeine Verkehrszuwachs wird mit 1% p.a. veranschlagt. Die Veränderung der Netzstruktur besteht im Wesentlichen durch die im Bau befindliche Umgehung Bad Vilbel / Massenheim. Der Effekt kann aus der Untersuchung von PTV 3) abgeschätzt werden, er hat in etwa die gleiche Größenordnung wir der allgemeine Verkehrszuwachs. Die maßgebende Verkehrsbelastung im Prognosejahr 2015 beträgt demnach ca Kfz/24h bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 6% (VMK). 2) 3) IMB-Plan, Verkehrszählung Knotenpunkt L 3008 / Marktstraße vom PTV Karlsruhe 1997, Verkehrsuntersuchung Raum Butzbach-Bad Vilbel 22D74 Seite 4
5 2.3 weitere Verkehrsparameter Ausgangsdaten für die Ermittlung der Emissionspegel sind neben den Fahrzeugbelastungen die zulässigen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw. Auf der Büdinger Straße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für v Pkw = v Lkw = 70 km/h. Weiterhin sind ggf. Korrekturen aufgrund der Längsneigungen zu berücksichtigen. Da diese in dem betrachteten Bereich geringer als 5% sind, haben sie keinen Einfluss auf die Berechnungen. Eine Abminderung aufgrund geräuscharmer Fahrbahnoberfläche wurde, ebenso wie ein Zuschlag für Lichtsignalanlagen, nicht in Ansatz gebracht. 2.4 Bedingungen für die Schallausbreitung Zwischen Quelle und zu schützendem Objekt (IO) erfährt der Schallpegel Veränderungen. Er kann absorbiert oder reflektiert werden, in aller Regel überwiegen die abmindernden Einflüsse. Maßgebende Parameter sind: Abstand zwischen Quelle und IO, Höhendifferenz zwischen Quelle und IO und die Geländegeometrie dazwischen, ggf. Lärmschirme. Für die Gebäudehöhen werden 2,80m pro Vollgeschoss angesetzt. Die Oberkante des Fußbodens im Erdgeschoss liegt in etwa auf Höhe des vorhandenen Weges (127,0 m.ü.nn). Alle Berechnungen werden separat für das Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss durchgeführt. Der in westlicher Richtung der L 3008 vorhandene Lärmschutzwall schirmt bereits einen Teil der Emissionen ab. Bei allen folgenden Berechnungen mit aktiver Abschirmung ist die Art des Lärmschirms so zu gestalten, dass zwischen dem vorhandenen Lärmschutzwall und neu zu errichtenden Lärmschutzeinrichtungen kein ungeschützter Bereich verbleibt. 22D74 Seite 5
6 3 Schalltechnische Berechnung Mit den zuvor genannten Verkehrs- und Streckenparametern wurden die Beurteilungspegel für die ausgewählten Immissionsorte (siehe Anlage 2) durchgeführt. In einem ersten Arbeitsschritt werden die Beurteilungspegel ohne Abschirmung ermittelt und mit den zulässigen Immissionsrichtwerten (IRW) bzw. Immissionsgrenzwerten (IGW) verglichen. Bei einer Überschreitung der IRW / IGW werden in einem zweiten Arbeitsschritt die Beurteilungspegel mit Abschirmung ermittelt und die erforderlichen Lärmschirme dimensioniert. 3.1 Immissionsrichtwerte / -grenzwerte Zur Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung enthält die DIN schalltechnische Orientierungswerte, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist. Besonders im Bereich vorhandener Bebauung und bestehenden Verkehrswegen ist jedoch die Einhaltung der IRW nicht immer möglich, so dass hier eine Abwägung stattfinden muss. Hierzu können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, als zusätzliche Entscheidungshilfe, für eine Beurteilung und Dimensionierung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen herangezogen werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die IRW und IGW für ein allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt: IRW IGW Tag Nacht Tag Nacht [db(a)] [db(a)] allgemeine Wohngebiete Tabelle 1: Immissionsrichtwerte, Immissionsgrenzwerte 22D74 Seite 6
7 3.2 `ohne Abschirmung` Die Ergebnisse der Berechnung ohne Abschirmung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Beurteilungspegel ohne Abschirmung IGW WA IRW WA IO Bereich Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) EG 60,3 51, OG 62,3 53, DG 63,5 54, EG 60,2 51, OG 61,2 52, DG 62,2 53, Tabelle 2: Beurteilungspegel ohne Abschirmung in db(a) Für den Immissionsort 1 liegen die die Beurteilungspegel zwischen 60,3dB(A) 63,5dB(A) Tag und 51,5dB(A) 54,8dB(A) Nacht. Für den IO-2 ergeben sich aufgrund der größeren Abstände geringere Beurteilungspegel, die zwischen 60,2dB(A) 62,2dB(A) Tag und 51,5dB(A) 53,4dB(A) Nacht liegen. Sowohl die Immissionsrichtwerte IRW als auch die Immissionsgrenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet werden während des Tag- und Nachtzeitraums bei beiden untersuchten Immissionsorten überschritten, d.h. es sind auf jeden Fall Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Da die IRW deutlich überschritten sind und deren Einhaltung auch für den Fall mit Abschirmung nicht zu erwarten ist werden in den folgenden Berechnungen die IGW der 16. BImSchV zugrunde gelegt. 22D74 Seite 7
8 3.3 `mit Abschirmung` Lärmschutzwall, -wand Bei den nun anschließenden Berechnungen für den Fall mit Abschirmung wird als Art der Abschirmung ein Lärmschutzwall in Anlehnung an den in westlicher Richtung bereits vorhanden Wall vorgesehen. Um die Lücke zu dem vorhandenen Lärmschutzwall zu schließen, ist entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine Lärmschutzwand mit einer Länge von etwa 25 m vorgesehen. Der Lärmschutzwall beginnt direkt an der Grundstücksgrenze zur Landesstraße 3008 (im Anschluss an die Straßenentwässerung, die unverändert bestehen bleibt) und wird mit einer Regelböschungsneigung von 1:1,5 sowie einer 2,0m breiten Anlagen 3 Dammkrone ausgeführt (siehe Anlage 3). Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt: Beurteilungspegel mit Abschirmung IGW IO Bereich Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) EG 57,1 48, OG 60,9 52, DG 63,4 54, EG 55,6 46, OG 56,8 48, DG 59,3 50, Bemerkungen LS-Wall, H=3,75m + LS-Wand LS-Wall, H=3,75m + LS-Wand Tabelle 3: Beurteilungspegel Lärmschutzwall A in db(a) Für die Bereiche der Erdgeschosse (IO-1 und IO-2) sowie des 1. OG (IO-2) können die IGW WA durch einen Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3,75m (über Straßenachse) und einer Lärmschutzwand an der westlichen Grundstücksgrenze (OK=128,00m.ü.NN) eingehalten werden. Die Beurteilungspegel liegen zwischen 55,5dB(A) und 57,0dB(A) Tag sowie 46,8dB(A) und 48,2dB(A) Nacht. Alle weiteren Ober- und Dachgeschosse können aufgrund der ungünstigen geometrischen Verhältnisse mit einem aktiven Lärmschirm nicht mehr abgeschirmt werden (H> 8,0m). Hier ist auf jeden Fall die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im B-Plan vorzusehen. 22D74 Seite 8
9 4 Mengen- und Kostenermittlung Die Länge der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen beträgt ca. 135m, davon entfallen ca. 110m auf den Wall und ca. 25m auf die Wand. In der Wallänge ist die im östlichen Bereich des Grundstücks erforderliche Überstandslänge bereits enthalten. 4.1 Lärmschutzwall Bei einer Höhe des Lärmschutzwalls von 3,75m über Gradiente L 3008 (Abschirmung der Erdgeschosse) und einer Regelböschungsneigung von 1:1,5 sind insgesamt ca m³ für die Herstellung des Lärmschutzwalls erforderlich. Aufgrund der örtlichen Besonderheiten (verschieden lange Transportwege, Verwendung von Überschussmassen, Einbaufähigkeit des Materials etc.) können die angegebenen Kosten stark streuen. Es wird ein durchschnittlicher Preis von ca. 8,- / m³ Lärmschutzwall 4) angesetzt. Für die Lärmschutzwand wird von einer kostengünstigen Konstruktion aus Holz oder Beton mit einer Höhe von 3,0m (im Mittel) ausgegangen. Der durchschnittliche Preis beträgt hierfür ca. 220,- / m² Lärmschutzwand 5). Gesamtpreis Abschnitt Länge Höhe Menge / Fläche Tabelle 4: Kosten Lärmschutzwall / Lärmschutzwand 3,0m Einheitspreis m m m³ m² /m³ /m² EG Wall , ,- EG Wand , ,- S EG ,- Die durch die Rodung der Gehölze und damit verbundener Ausgleichsmaßnahmen entstehenden Kosten sind hier nicht berücksichtigt. 4) 5) Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2003, Seite15 Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2003, Seite 20 22D74 Seite 9
10 5 Zusammenfassung und Empfehlung Mit dem vorliegenden Gutachten sollten die von der Büdinger Straße (L 3008) ausgehenden Lärmemissionen auf die Erweiterung des Baugebietes Lehmkaute untersucht werden. Die Beurteilungspegel für den Fall ohne Abschirmung liegen im maßgebenden Nachtzeitraum bei IO-1 und IO-2 um bis zu 5,8 db(a) über den nach der 16. BImSchV geforderten IGW für ein allgemeines Wohngebiet (IGW WA ). Die Orientierungswerte der DIN werden sogar um 9,8 db(a) überschritten, d.h. es sind auf jeden Fall Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Anlage 3 Durch die Errichtung eines Lärmschutzwalls mit einer Höhe von 3,75m über Straßenachse der L 3008 sowie einer Lärmschutzwand (OK = 128,00m.ü.NN) im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze können die Beurteilungspegel der ausgewählten Immissionsorte für die Erdgeschosse sowie des 1. OG (IO-2) unter die IGW WA reduziert werden (siehe Anlage 3). Die Ober- und Dachgeschosse der ersten Bebauungsreihe sind passiv zu schützen (auch wenn das 1. OG für den IO-2 bereits entsprechend abgeschirmt ist). Die der Landesstraße 3008 zugewandten Fassaden (d.h. Fenster, Außenwände und Dachflächen) haben im Bereich schützenswerter Daueraufenthaltsräume (z.b. Schlaf-, Kinder-, Wohnzimmer, Büros) den Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmbereich III der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zu genügen Frankfurt am Main Sto/Ott 22D74 Seite 10
11 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Übersichtskarte, M 1 : Anlage 2 Lageplan Bestand, M 1 : Anlage 2.1 Lageplan Teilstücke, M 1 : 500 Anlage 2.2 Lageplan Lärmschutzmaßnahmen, M 1:500 Anlage 3 Regelquerprofile, M 1 : 200 Anlage 4 Berechnungen 22D74 Seite 11
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