Meldegebühren und Bezirks- und IT-Service-Gebühr. (1) Für die Beteiligung an den Verbandsspielen sind folgende Gebühren zu entrichten:

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1 Anlage zur Finanzordnung 1 Meldegebühren und Bezirks- und IT-Service-Gebühr (1) Für die Beteiligung an den Verbandsspielen sind folgende Gebühren zu entrichten: Regionalliga Bayern EURO 2.054,36 Bayernliga EURO 1.694,85 Landesliga EURO 719,03 Bezirksliga EURO 369,78 Kreisliga EURO 236,25 Kreisklasse EURO 184,89 A-Klasse EURO 143,81 B- und C-Klasse EURO 102,72 Firmen- und Behörden-Mannschaften EURO 51,36 Frauen-Bayernliga EURO 154,08 Frauen-Landesliga EURO 102,72 übrige Frauenspielklassen (Großfeld) EURO 51,36 Frauen-Kleinfeld EURO 20,54 Spielt eine 1. Mannschaft unterhalb der Bezirksliga, wird für die 2. und weitere Mannschaften dieses Vereins keine Meldegebühr erhoben. (2) Vereine der Lizenzligen entrichten für ihre 1. Amateurmannschaft die Meldegebühr entsprechend der Spielklasse dieser Mannschaft. (3) Bezirks- und IT-Service-Gebühr Herren: Landesliga und höhere Ligen EURO 205,44 Bezirksliga EURO 184,89 Kreisliga EURO 154,08 Kreisklasse EURO 133,53 A-Klasse und untere Ligen EURO 102,72 Frauen (sofern ohne Herrenspielklasse): Bezirksoberliga und höhere Ligen EURO 205,44 Bezirksliga EURO 184,89 Kreisliga EURO 154,08 Kreisklasse EURO 133,53 A-Klasse und untere Ligen EURO 102,72 Sonstige Vereine EURO 102,72

2 (4) Ausschlaggebend für die Berechnung ist die höchste Herrenmannschaft des Vereins. Junioren-Förder-Gemeinschaften sind von der Gebühr freigestellt. 2 Leistungen für besondere Gebühren Für besondere Leistungen werden Gebühren erhoben. Sie betragen für: I. Herren/Frauen 1. Bearbeitung Spielberechtigung a) Erstausstellung EURO 0,00 b) Vereinswechsel EURO 51,36 c) Doppelregistrierung d) Erstmalige Anzeige oder Verlängerung eines Vertrages als Vertragsspieler EURO 154,08 e) Duplikate und Korrekturen f) Wechsel JFG zum Stammverein 2. Erteilung einer Sonderspielgenehmigung pro Antrag (z.b. Gastspielerlaubnis, Spielrechtsbestätigungen) EURO 25,68 3. Passeinzug EURO 30,82 4. Rückkehr von Spielern zum alten Verein innerhalb der Wartezeit 5. Mahngebühr bei nicht rechtzeitiger Erfüllung von Verpflichtungen EURO 25,68 EURO 5,14 6. Gebühren für Rechtsbehelf a) Einspruch Regionalliga Bayern EURO 154,08 b) Einspruch Bayernliga, Landesliga, EURO 82,17 Bezirksoberliga und Bezirksliga c) Einsprüche aller übrigen Klassen EURO 41,09 7. Beschwerde EURO 41,09 weitere Beschwerde EURO 82,17 Beschwerde zum Verbands-Präsidium EURO 154,08 Beschwerde zum Verbands-Sportgericht EURO 205,44 8. Berufung gegen Entscheidungen a) der Kreis-Sportgerichte EURO 61,63 b) der Bezirks-Sportgerichte EURO 102,72 c) des Sportgerichts Bayern EURO 205,44

3 9. Revision durch das VSG EURO 154, Verwaltungsverfahren bis EURO 102, Wiederaufnahmeverfahren allgemein EURO 154,08 Wiederaufnahmeverfahren gemäß 46 EURO 51,36 Abs. 4 RVO 12. Gnadengesuch EURO 51, Gebühren für Sportgerichtsverfahren sowie einen Antrag auf Aussetzung einer Sperrstrafe zur Bewährung nach Rechtskraft eines Urteils oder den Widerruf der Bewährung a) vor dem Kreis-Sportgericht EURO 20,54 b) vor dem Bezirks-Sportgericht EURO 25,68 c) vor dem Sportgericht Bayern EURO 51,36 d) vor dem Verbands-Sportgericht EURO 61, Kostenersatz pro fehlendem Schiedsrichter ( 61 SpO). Ausschlaggebend für die Berechnung ist die höchste Herrenmannschaft des Vereins. a) 1. Bundesliga und 2. Bundesliga EURO 215,71 b) 3. Liga und Regionalliga Bayern EURO 164,35 c) Bayernliga EURO 123,26 d) Landes- und Bezirksliga EURO 102,72 e) Kreisliga und Kreisklasse EURO 82,17 f) A-, B- und C-Klasse EURO 56,50 g) alle Frauenspielklassen (nur für Vereine EURO 56,50 ohne Herrenspielklassen) h) Junioren-Förder-Gemeinschaften EURO 56,50 Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls nach drei Jahren Zuschlag 50% nach fünf Jahren Zuschlag 100% 15. Verbandsaufsicht a) Regionalliga Bayern EURO 102,72 b) Bayernliga, Landesliga EURO 77,04 c) Bezirksoberliga, Bezirksliga EURO 51,36 d) Kreisliga, Kreisklasse, A-, B-, C-Klasse EURO 41, Neuaufnahmegebühr a) Aufnahmegebühr neuer Vereine EURO 256,8 b) Neuaufnahme in bestehende JFG EURO 51,36

4 17. Verbands-Ehrenzeichen/-Medaille mit beschrifteter Urkunde 18. Ausstellung eines SR-Ausweises EURO 5, SR-Prüfungsgebühr für Übungsleiter EURO 20, Antrag auf Spielverlegung/Spielabsetzung a) Bayernliga EURO 61,63 b) Landesliga, Frauen-Bayernliga EURO 51,36 c) Bezirksliga, Frauen-Landesligen EURO 41,09 d) Kreisliga, Kreisklasse, A-, B-, C-Klasse EURO 30,82 e) Frauen-/Senioren-Spielklassen/Privatspiele EURO 20, Kosten bei Bildung von Spielgemeinschaften für Frauen und Senioren Anmeldung je Mannschaft EURO 41, Kosten bei Bildung von Spielgemeinschaften für Herren Anmeldung je Mannschaft EURO 51, Teilnehmergebühr für zentrale Ausbildungslehrgänge a) Eignungsprüfung(Trainer B-Lizenz) EURO 35,96 b) Lehrgang I EURO 174,62 c) Lehrgang II EURO 174,62 d) Lehrgang III mit Prüfung EURO 205,44 e) Fortbildung EURO 133,53 f) Verlängerungsgebühr Fortbildung EURO 30,45 g) zusätzliche Verlängerungsgebühr gemäß EURO 30,45 27 Nr. 3 DFB-Ausbildungsordnung h) Torwarttrainer-Aus-/Fortbildung u. EURO 205,44 anderweitige Zusatzausbildungen i) Nachprüfungsgebühr EURO 20,54 j) Teilnehmergebühr für dezentrale Ausbildungslehrgänge aa) Grundlehrgang EURO bb) Aufbaulehrgang EURO cc) Prüfungslehrgang EURO Die Höhe der Stornierungskosten nach 11 I. Nr. 24 Finanzordnung betragen: ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn EURO 30,00 ab 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn 50 % der Gesamtgebühr nach Nr. 23 ab 7 Tage vor Lehrgangsbeginn 100 % der Gesamtgebühr nach Nr. 23 bei unentschuldigtem Fernbleiben 100 % der Gesamtgebühr nach Nr. 23

5 25.Ausweisgebühr für a) Trainer B-Lizenz EURO 20,54 b) Trainer C-Lizenz EURO 20,54 c) Teamleiter EURO 20,54 d) BLSV-Übungsleiterausweis Fußball EURO 5,14 e) Duplikatserstellung EURO 20, Zurückziehung von Mannschaften EURO 154, Verwaltungsgebühr für das Vereins-Gütesiegel Silberne / Goldene Raute 28. Genehmigungsgebühr Spiele gegen ausländische Mannschaften EURO 51, Genehmigungsgebühr private Turniere EURO 51,36 II. Junioren/Juniorinnen 1. Bearbeitung Spielberechtigung a) Erstausstellung EURO 0,00 b) Vereinswechsel EURO 25,68 c) Duplikate, Korrekturen EURO 5,14 d) Doppelregistrierung e) Wechsel zwischen JFG und Stammverein EURO 5,14 2. Erteilung einer Sonderspielgenehmigung pro Antrag (z.b. Gastspielerlaubnis, Spielrechtsbestätigungen) 3. Passeinzug EURO 25,68 4. Rückkehr von Spielern zum alten Verein innerhalb der Wartezeit EURO 15,41 5. Erteilung Spielrecht für 1. und 2. Herren-Amateurmannschaft EURO 20,54 6. Gebühren für Sportgerichtsverfahren sowie einen Antrag auf Aussetzung einer Sperrstrafe zur Bewährung nach Rechtskraft eines Urteils oder den Widerruf der Bewährung a) vor dem Jugendsportgericht EURO 20,54

6 b) vor dem Sportgericht Bayern EURO 20,54 c) vor dem Verbands-Sportgericht EURO 25,68 7. Gebühren für Rechtsbehelf a) Einspruch EURO 20,54 b) Berufung gegen Urteile der Jugend- EURO 41,09 Sportgerichte c) Berufung gegen Urteile des Sportgerichts Bayern EURO 82,17 8. Wiederaufnahmeverfahren EURO 71,9 Wiederaufnahmeverfahren gemäß 46 Abs. 4 RVO EURO 20,54 9. Revision durch das VSG EURO 154, Gnadengesuch EURO 20, Antrag auf Spielverlegung/Spielabsetzung (ausgenommen Kleinfeld-Fußball) 12. Verbandsaufsicht a) Bayernligen EURO 41,09 b) Bezirksoberligen/Bezirksligen EURO 30,82 c) Alle übrigen Spielklassen EURO 20, Spielgemeinschaften Anmeldung je Mannschaft EURO 20, Beschwerde EURO 20,54 weitere Beschwerde EURO 41,09 Beschwerde zum Verbands-Präsidium EURO 61,63 Beschwerde zum Verbands-Sportgericht EURO 92, Spielgenehmigung für Spiele gegen Herren- und Frauenmannschaften 16.Zurückziehen von Juniorenmannschaften Großfeldmannschaft EURO 82,17 Kleinfeldmannschaft EURO 41,09 17.Verwaltungsverfahren bis EURO 51,36 In besonderen Härtefällen kann der Verbands-Präsident Ermäßigung der Gebühren für Rechtsmittel (Ziffer I. 6 b und I. 8 a) genehmigen.

7 (1) Die zusätzliche Bearbeitungsgebühr gemäß 11 a) Abs. 1 der Finanzordnung beträgt 3 Herren/Frauen Junioren/Juniorinnen (jeweils ab U 8) EURO 5,14

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