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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Sebastian Kurz Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer Bildungslandesrätin Mag. a Doris Hummer am Freitag, 21. August 2015 "Sprachförderung als Schlüssel zu erfolgreicher Integration Neue Bund-Länder-Vereinbarung über die sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen" Weitere Gesprächsteilnehmerin: Dr. in Maria Lotz, Direktion Bildung und Gesellschaft, Land OÖ

2 2 KURZFASSUNG Der Bund stellte bis 2014 für Maßnahmen zur individuellen sprachlichen Frühförderung der Drei- bis Sechsjährigen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen jährlich Euro zur Verfügung. Bundesminister Sebastian Kurz hat die Initiative ergriffen und sich für eine Verlängerung dieser Fördermaßnahme stark gemacht, denn: Deutschkenntnisse haben oberste Priorität und Integration kann nicht früh genug beginnen. Deshalb war es so wichtig, dass die frühkindliche Sprachförderung noch weiter ausgebaut wird. Der Bund wird deshalb in den kommenden drei Jahren 60 Mio. Euro gegenüber bisher 15 Mio. Euro für die frühkindliche Sprachförderung zur Verfügung stellen. Damit stehen mit den Landesmitteln in Oberösterreich jährlich knapp 5 Mio. Euro für die frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung statt wie bisher rund 1,6 Millionen Euro", zeigt sich Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer hochzufrieden mit der neuen Vereinbarung. In Oberösterreich läuft bereits seit dem Jahr 2008 ein Projekt zur sprachlichen Frühförderung im Kindergarten. Die Drei- bis Sechsjährigen stehen besonders im Fokus, da in diesem Alter das Erlernen der deutschen Sprache am leichtesten fällt. Jeder Euro, den wir in die frühe sprachliche Förderung investieren, rechnet sich später vielfach, so die zuständige Landesrätin Mag.ª Doris Hummer. Aufgrund der zusätzlichen finanziellen Ressourcen können ab dem kommenden Arbeitsjahr folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Erweiterung der Zielgruppe auf 4 bis 5-jährige Kinder (bisher nur für Schulanfänger/innen) - Verstärkung der Mittel auf Kindergärten mit hohem Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf - Einsatz der Mittel in erster Linie für zusätzliche Personalressourcen

3 3 Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel Sprachfördermittel für Drei- bis Sechsjährige werden verdreifacht! Bereits seit 2008 wurde auf Basis der 15a B-VG Vereinbarung zur frühen individuellen sprachlichen Förderung der 3- bis 6-Jährigen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen spezielle Sprachförderung für alle kindergartenpflichtigen Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf durchgeführt. Im Kindergartenjahr 2013/14 wurde bei rund kindergartenpflichtigen Kindern ein Sprachförderbedarf festgestellt. Aufgrund der zusätzlichen Sprachförderung, die daraufhin durchgeführt wurde, hatten am Ende des Arbeitsjahres rund Kinder (55,1%) keinen weiteren Sprachförderbedarf. Rund Kinder hatten nach der 2. Sprachstandsfeststellung weiteren Sprachförderbedarf. Bei insgesamt rund Kindern oder ca. 96% konnte eine Verbesserung der Sprachkenntnisse festgestellt werden. Nunmehr ist es gelungen, bis 2018 eine neue Bund-Länder-Vereinbarung zur frühen sprachlichen Förderung abzuschließen. Hauptaspekt der neuen Vereinbarung ist eine wesentliche Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel: Alte Art. 15a B-VG Vereinbarung mit 1:1 Finanzierung Gesamtsumme pro AJ: 1, Euro Neue Art. 15a B-VG Vereinbarung mit 2:1 Finanzierung Gesamtsumme pro AJ: 4, Euro

4 4 Alle Vier- bis Fünfjährigen mit Sprachförderbedarf erhalten zusätzliche Sprachförderung 97,7 Prozent der 4-jährigen Kinder besuchen in Oberösterreich bereits den Kindergarten. Aufgabe der Pädagogen/innen ist es, den Entwicklungstand jedes Kindes ab Kindergarteneintritt zu erfassen, fortlaufend zu dokumentieren und die Bildungsarbeit dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechend zu gestalten. Das bedeutet, dass Kinder mit sprachlichen Defiziten bereits früh erfasst werden. In Einzelfällen - z.b. bei Verdacht auf eine Sprachentwicklungsstörung - wird den Eltern eine fachärztliche, logopädische oder psychologische Abklärung empfohlen. Mit dem Arbeitsjahr 2008/2009 wurde die verpflichtende Sprachstandsfeststellung für die Zielgruppe der 5-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen eingeführt. Die Sprachstandsfeststellung für die 5-jährigen Kinder wird jeweils im Mai/Juni (16 Monate vor Schuleintritt) mit einem standardisierten Instrument flächendeckend in den oö. Kindergärten durchgeführt. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen nun, dass mit der Sprachstandsbeobachtung und der zusätzlichen Sprachförderung ein Jahr früher, nämlich bei den 4-jährigen Kindergartenkindern, begonnen werden kann. Je früher für diese Kinder zusätzliche sprachliche Impulse und Lerninhalte, mehr individuelle Zuwendung und verstärkt Lernen in Kleingruppen ermöglicht werden, desto größer ist die Chance auf einen erfolgreichen Aufbau der sprachlichen Kompetenzen. Die Pädagoginnen und Pädagogen haben nun zwei Jahre Zeit, spezielle zusätzliche Sprachförderangebote zu setzen, so Landeshauptmann Pühringer.

5 5 Verstärkung der Mittel auf Kindergärten mit hohem Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf Gefördert werden spezielle Sprachförderprojekte insbesondere in großen Städten mit pauschalen Fördersummen und die sogenannten Hot- Spotkindergärten, das sind jene Kindergärten, die von einem definierten Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf besucht werden. Damit soll ein wirkungsvoller Einsatz der Mittel gewährleistet werden. Ein sogenannter Hotspot-Kindergarten ist ein Kindergarten, bei dem drei Kinder mal Anzahl der Gruppen Sprachförderbedarf haben. Pro Kind mit festgestelltem Sprachförderbedarf erhalten Hotspot- Kindergärten Fördermittel für eine Stunde zusätzliche Sprachförderung wöchentlich. In einem Kindergarten mit drei Gruppen müssen zumindest neun Kinder mit Sprachförderbedarf sein, damit dieser als Hotspot-Kindergarten gefördert wird. Sind beispielsweise in einer Einrichtung 15 Kinder mit Sprachförderbedarf so bedeutet das 15 Sprachförderstunden pro Woche oder drei Stunden täglich. Wir sehen darin eine wesentliche Unterstützung für unsere Pädagoginnen und Pädagogen sowie vor allem für Kinder mit Migrationshintergrund aber auch für jene Kindern mit Erstsprache Deutsch, die sprachliche Defizite aufweisen, betont Bildungslandesrätin Doris Hummer. Einsatz der Mittel in erster Linie für zusätzliche Personalressourcen Die Bundes- und Landesmittel werden in erster Linie für zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt, um eine besonders intensive Sprachförderung zu ermöglichen. Die zusätzliche Sprachförderung ist von Kindergartenpädagog/inn/en bzw. sonstigem qualifiziertem Personal, das sind Hortpädagog/inn/en, Volksschullehrer/innen oder Sprachlehrer/innen durchzuführen.

6 6 Das zusätzlich eingesetzte Sprachförderpersonal hat verpflichtend die vom Land OÖ facheinschlägigen Fortbildungen zu absolvieren. Für pädagogische Teams wird auf Antrag der Einrichtungen Sprachberatung durch eine Sprachwissenschaftlerin zur Verfügung gestellt. Ebenso werden regionale Jours fixes für pädagogische Fachkräfte angeboten. Qualitätsimpuls im Sinne der Integration: Beitragsfreier Kindergarten und Kindergartenpflicht Der freie Zugang zur frühen Bildung, die noch deutlichere Positionierung des Kindergartens als elementare Bildungseinrichtung und nicht zuletzt die Entlastung der Eltern waren die Leitmotive für die Einführung des beitragsfreien Kindergartens in Oberösterreich. Ziel ist, dass möglichst viele Kinder durch eine qualitätsvolle frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft beste Startchancen ins Leben erhalten. Der Kindergarten ist heute kein Ort, wo Kinder beaufsichtigt werden, sondern als Ort frühkindlicher und kindgerechter Bildung die erste Stufe auf der Bildungsleiter", erklärt Landesrätin Hummer. Insgesamt werden in Oberösterreichs Kinderbetreuungseinrichtungen seit der Einführung des beitragsfreien Kindergartens Kinder mehr betreut. Von den Kindern, die im laufenden Arbeitsjahr eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, haben nicht die deutsche Muttersprache, davon alleine im Kindergarten Kinder, so Hummer. 2008/ /15 Zuwächse Einrichtung Gruppen Kinder Gruppen Kinder Gruppen Kinder Krabbelstuben Kindergärten Horte

7 7 Seit September 2009 besteht in Oberösterreich für alle Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt auch eine allgemeine Kindergartenpflicht. Kindergartenpflichtige Kinder müssen den Kindergarten an fünf Tagen pro Woche mindestens 20 Stunden besuchen. Aber auch abseits der sprachlichen Frühförderung im Kindergarten investieren Bund und Land gemeinsam viel in Maßnahmen zur Verbesserung der Deutschkenntnisse von Menschen mit nicht deutscher Muttersprache. Sebastian Kurz verweist auf 27 Integrationsprojekte, die in Oberösterreich 2015 bis 2016 durchgeführt und mit insgesamt 2,3 Mio. Euro unterstützt werden. Zu den Vorzeigeprojekten zählt zum Beispiel die Lernhilfe Für schlaue Füchse des Linzer Vereins Begegnung Arcobaleno zur Verbesserung der Deutschkenntnisse von Kindern mit Migrationshintergrund ebenso wie Deutschkurse für Drittstaatsangehörige in Oberösterreich seitens des Berufsförderungsinstituts, so Bundesminister Kurz. Zusammenfassend wurde mit der neuen Bund-Länder-Vereinbarung ein zukunftweisendes und wissenschaftlich aktuelles Sprachförderpaket für unsere Kindergartenkinder geschnürt, das bestehende Initiativen in diesem Bereich in Oberösterreich optimal ergänzt bzw. ihren konsequenten Ausbau ermöglicht, so Landeshauptmann Pühringer abschließend.

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