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1 KARL-FRANZENS-UNIVESITÄT GRAZ SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DEKANAT PRÜFUNGSAMT Information Doktoratsstudium SOWI Ablauf Das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften dauert gemäß Studienplan 2009 (Stpl. 09W) 6 Semester. Bitte machen Sie sich vor Beginn des Studiums mit dem aktuellen Studienplan vertraut. Folgender Ablauf ist vorgesehen: Doktoratsstudium SOWI Phase 1 Phase 2 Abfassung der Dissertation Anmeldung zum Studium Vorbereitung auf das Rigorosum Teil 1 Rigorosum Teil 1 Teilnahme am Doktoratskolloquium 1 Teilnahme am Doktoratskolloquium 2 Einreichen der Dissertation Rigorosum Teil 2 PHASE 1 Die Phase 1 besteht aus drei Abschnitten und beginnt mit der Anmeldung zum Studium in der Studien- und Prüfungsabteilung und endet mit dem Rigorosum Teil 1. Abschnitt 1: Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften erfolgt nach Zulassung (siehe dazu Infoblatt Zulassung zum Doktoratsstudium SOWI ) in der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität (Hauptgebäude). Dabei ist grundsätzlich ein Studienschwerpunkt (Betriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre, Soziologie oder Wirtschaftspädagogik) festzulegen. Dieser Schwerpunkt definiert das Gebiet der im Rahmen des Doktoratsstudiums zu verfassenden Dissertation. Es ist nicht möglich, sich zeitgleich mehrfach zum Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften anzumelden und dabei jeweils andere Schwerpunkte zu wählen. Abschnitt 2: Vorbereitung auf das Rigorosum Teil 1 Die Zulassung zum Rigorosum Teil 1 erfordert gemäß 6 Abs. 3 Stpl. 09W den positiven Abschluss bestimmter Lehrveranstaltungen. Zeitgleich mit der Anmeldung zum Rigorosum Teil 1 ist auch die Abgabe des Exposés erforderlich. Gemäß 5 lit e Stpl. 09W ist mit der Bekanntgabe des Themas der Dissertation eine Betreuungsvereinbarung mit der/dem BetreuerIn Stand: Oktober 2013 Seite 1 von 6

2 abzuschließen und ein schriftliches Exposé abzugeben. Voraussetzung dafür ist die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen aus dem Fach A und B. Die Bekanntgabe bzw. Abgabe kann nur zu den Anmeldezeiten zum Rigorosum Teil 1 erfolgen. Die Annahme des Dissertationsthemas erfolgt durch die/den StudiendekanIn. Gemäß 32 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen darf die/der StudiendekanIn einer Anmeldung zum Rigorosum Teil 1 nur entsprechen, wenn die/der Studierende die Erfüllung sämtlicher im Studienplan festgesetzten Anmeldevoraussetzungen bis zum Ende der vorgesehenen Anmeldefristen vollständig nachgewiesen hat. Positiver Abschluss bestimmter Lehrveranstaltungen Die Zulassung zum Rigorosum Teil 1 setzt die positive Beurteilung folgender Lehrveranstaltungen (siehe dazu 5 und 6 Abs. 3 Stpl. 09W) voraus: Mathematische und Statistische Methoden (Fach A) Forschungsmethoden in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Fach B) Spezialisierungsfächer aus Vertiefung der Forschungsmethoden in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Fach C bis H) Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zu den Lehrveranstaltungen aus den Fächern C bis H den positiven Abschluss der Lehrveranstaltungen der Fächer A und B voraussetzt (siehe dazu 6 Abs. 1 Stpl. 09W). Bekanntgabe und Genehmigung des Dissertationsthemas Mit der Bekanntgabe des Themas der Dissertation ist eine Betreuungsvereinbarung mit der/dem ErstbetreuerIn der Dissertation entsprechend 11 Z 14 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen abzuschließen und ein Exposé in schriftlicher und elektronischer Form abzugeben. Entsprechend der Qualitätsrichtlinien der SOWI-Fakultät hat die/der ErstbetreuerIn in der Regel aus dem Haus und aus dem Fach zu kommen, d.h. als BetreuerIn (erste/r GutachterIn) steht nur eine/ein UniversitätslehrerIn der SOWI-Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz zur Auswahl und diese/r hat die Lehrbefugnis des gewählten Studienschwerpunktes inne. Die gemäß 28 Abs. 6 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen ebenfalls von der/dem StudiendekanIn vorzunehmende Festlegung der/des ZweitbetreuerIn erfolgt bei der erstmaligen Bekanntgabe des Themas oder spätestens bei Abgabe der fertigen Dissertation. Die Bekanntgabe des vorgeschlagenen Themas und der beiden Betreuerenden der Dissertation erfolgt an der SOWI-Fakultät ausschließlich mit dem dafür vorgesehene Formular Antrag auf Genehmigung eines Dissertationsthemas, welches zu den auf der Webpage veröffentlichten Terminen, vollständig ausgefüllt und gemeinsam mit dem schriftlichen Exposé (auch in elektronischer Form) und einer Kopie der Betreuungsvereinbarung am Prüfungsamt der Sozialund Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abzugeben ist. Mit der Abgabe des Formulars gibt die/der von der/dem Studierenden vorgeschlagene BetreuerIn der/dem StudiendekanIn ihre/seine Bereitschaft bekannt, die Betreuung der vorgeschlagenen Arbeit grundsätzlich übernehmen zu wollen. Durch ihre/seine Unterschrift teilt die/der vorgeschlagene BetreuerIn der/dem StudiendekanIn auch mit, dass sie/er das erforderliche Exposé gesehen hat, und dass sie/er das darin vorgeschlagene Projekt als für eine Dissertation grundsätzlich in Frage kommend erachtet. Im erforderlichen Exposé (siehe dazu Infoblatt Das Exposé des Dissertationsprojekts ) sind die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte, die wissenschaftlichen Ziele und die möglichen Resultate anzugeben. Ferner müssen im Exposé die geplante Methode dargestellt und die wesentliche Literatur erörtert werden. Das Exposé wird nach den Grundsätzen für Verfassen wissenschaftlicher Texte erstellt. Stand: November 2013 Seite 2 von 6

3 Sämtliche UniversitätslehrerInnen der Karl-Franzens-Universität haben die Möglichkeit, in die eingereichten Exposés Einsicht zu nehmen und gegenüber der/dem StudiendekanIn dazu Stellung zu beziehen. Die/Der StudiendekanIn hat gemäß 28 Abs. 6 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen die Aufgabe, das ihr/ihm bekannt gegebene Dissertationsthema anzunehmen bzw. nicht anzunehmen. Eine allfällige Nicht-Annahme des Dissertationsthemas kann sich dabei einerseits auf die eventuell eingehenden negativen Stellungnahmen der UniversitätslehrerInnen der Fakultät begründen. Andererseits werden auch Dissertationsthemen nicht angenommen, wenn die/der vorgeschlagene BetreuerIn im Dissertationsfach keine venia docendi besitzt oder das Thema nicht zum Fach passt. Um sicherstellen zu können, dass die Studierenden zum jeweilig erwünschten Termin zum Rigorosum Teil 1 antreten können, werden von der/von dem StudiendekanIn Fristen zur Abgabe der zur Bekanntgabe des Dissertationsthemas nötigen Unterlagen (d.h. Kopie der Betreuungsvereinbarung, Exposé und Formular) verlautbart. Alle Studierenden, die das vorgeschlagene Dissertationsthema und die/den vorgeschlagenen BetreuerIn der/dem StudiendekanIn termingerecht bekannt gegeben haben, werden rechtzeitig, d.h. ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungsdatum über den Ausgang des Verfahrens verständigt. Die Verständigung der Studierenden, deren Thema angenommen wurde, erfolgt formlos mittels . Studierende, deren Thema nicht angenommen wurde, erhalten darüber einen Bescheid. Im Hinblick auf die spätere Beurteilung der Dissertation wird festgehalten, dass die/der BetreuerIn der Dissertation von der/von dem StudiendekanIn als erste/r BeurteilerIn im Sinne des 28 Abs. 4, 5 und 8 Satzungsteil Studienrechtlicher Bestimmungen herangezogen wird. Abschnitt 3: Rigorosum Teil 1 Das Rigorosum Teil 1 ist eine mündliche, kommissionelle Gesamtprüfung bei der gemäß 5 lit f Stpl. 09W jene zwei Fächer geprüft werden, die als Spezialisierungsfächer aus Vertiefung der Forschungsmethoden in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften gewählt wurden. Gemäß 10 Abs. 2 Z 2.1 Stpl. 09W besteht der Prüfungssenat für das Rigorosum Teil 1 aus drei Personen mit Lehrbefugnis, von denen eine Person den Vorsitz über den Prüfungssenat auszuüben hat. Eine Personalunion ist ausgeschlossen. Die Anmeldung zum Rigorosum Teil 1 erfolgt ausschließlich innerhalb der festgesetzten Anmeldefristen durch Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars Anmeldung zur kommisionellen Gesamtprüfung - Rigorosum Teil 1 am Prüfungsamt der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. In dem für die Anmeldung zum Rigorosum Teil 1 vorgesehenen Formular bestätigen die zwei von der/dem Studierenden vorgeschlagenen PrüferInnen (siehe aktuelle PrüferInnenliste), dass sie dazu bereit sind, die Prüfung zu dem angegebenen Zeitpunkt abzunehmen und eine/ein weitere/r PrüferIn bestätigt den Vorsitz bei dem Rigorosum Teil 1. Als PrüferInnen können nur die LeiterInnen der Lehrveranstaltungen aus dem jeweiligen Fach (siehe dazu Fächer C bis H Spezialisierungsfächer aus Vertiefung der Forschungsmethoden in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften gemäß 5 lit e Stpl. 09W) gewählt werden, d.h. es sind zwei PrüferInnen aus den zwei zu prüfenden Fächern zu wählen. Die/Der Vorsitzende ist frei aus der aktuellen PrüferInnenliste wählbar. Unbeschadet davon sind die Bestimmungen in 59 Abs. 1 lit 13 UG Stand: November 2013 Seite 3 von 6

4 Die/Der StudiendekanIn bestellt gemäß 32 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen die/den PrüferInnen für die Fächer C bis H Spezialisierungsfächer Vertiefung der Forschungsmethoden in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften gemäß Stpl. 09W. Das Rigorosum Teil 1 ist mündlich und öffentlich (gemäß 10 Abs. 2 Z 2.1 Stpl. 09W ivm 34 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Für das Wiederholen von Prüfungen ist 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen anzuwenden. PHASE 2 Die aus drei Abschnitten bestehende zweite Phase des Doktoratsstudiums beginnt mit der positiven Absolvierung des Rigorosum Teil 1 und endet mit dem Rigorosum Teil 2 (defensio dissertationis) des 10 Abs. 2 Z 2.2 Stpl. 09W. Abschnitt 1: Abfassung der Dissertation Im Doktoratsstudium ist eine Dissertation abzufassen. Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient ( 51 Abs. 2 Z 13 UG 2002). Teilnahme am Doktoratskolloquium 1 und Doktoratskolloquium 2 Parallel zum Verfassen der Dissertation sind Doktoratskolloquium 1 und Doktoratskolloquium 2 ( 5 lit g Stpl. 09W) zu absolvieren. In den Doktoratskolloquien werden die laufenden Dissertationsprojekte in unterschiedlichen Stadien ihrer Bearbeitung vorgestellt und kritisch diskutiert. Die Integration von auswärtigen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern in die Abhaltung der Doktoratskolloquien ist besonders anzustreben. Die positive Beurteilung des Doktoratskolloquiums 1 ist gemäß 6 Abs. 5 Stpl. 09W Voraussetzung für die Teilnahme am Doktoratskolloquium 2. Forschungsseminar Im Rahmen des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ist auch ein Forschungsseminar zu absolvieren (siehe 5 lit d Stpl. 09W) wobei dieses entsprechend des gewählten Studienschwerpunktes (Betriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre, Soziologie, Wirtschaftspädagogik) zu wählen ist. Das Forschungsseminar setzt gemäß 6 Abs. 2 Stpl. 09W die positive Beurteilung der Lehrveranstaltungen aus den Fächern A und B voraus. Optional ist das Forschungsseminar auch in der Phase 1 möglich. Abschnitt 2: Einreichen der Dissertation Die abgeschlossene Dissertation ist gemäß 28 Abs. 8 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen in gedruckter (4-fach und gebunden) danach auch in elektronischer Form (PDF- Format) am Prüfungsamt der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zur Beurteilung einzureichen. Sie wird auch entsprechend den satzungsrechtlichen Bestimmungen durch geeignete elektronische Kontrollmaßnahmen dahingehend überprüft, ob sie den Regeln und Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht und frei von unbefugter Verwendung bzw. Verwertung fremden geistigen Eigentums ist. Die Einreichung der gedruckten Version und die Einreichung in elektronischer Form ( Hochladen der Dissertation) sind als ein Einreichungsakt zu betrachten d.h. es dürfen somit maximal drei Werktage zwischen Einreichung in gebundener Form und elektronischer Einreichung liegen. Stand: November 2013 Seite 4 von 6

5 Bei der Einreichung der Dissertation sind u.a. auch folgende Formulare am Prüfungsamt der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mit abzugeben (alle Formulare befinden sich auf der Webpage des SOWI-Dekanats als Download): Antrag auf Beurteilung der Dissertation Beurteilung der Dissertation (2-fach) Antrag auf Sperre der Dissertation (falls erforderlich) Ebenso sind formlos bei der Einreichung der Dissertation mit abzugeben: Lebenslauf Abstract in deutscher und in englischer Sprache (4-fach, je maximal Zeichen inklusive Leerzeichen) Die/Der StudiendekanIn hat gemäß 28 Abs. 8 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen die eingereichte Dissertation zwei Universitätslehrerinnen/Universitätslehrern zur Begutachtung vorzulegen, welche die Dissertation innerhalb von höchstens vier Monaten zu beurteilen haben. Sollte die/der ZweitbeurteilerIn bereits festgelegt worden sein, so wird die/der StudiendekanIn die Dissertation der/dem ErstbeurteilerIn sowie der/dem festgesetzten ZweitbeurteilerIn zur Begutachtung vorlegen. Sollte die/der ZweitbeurteilerIn noch nicht festgelegt sein, so wird sie/er nach Einreichung der Dissertation von der/vom StudiendekanIn bestimmt. Abschnitt 3: Rigorosum Teil 2 (defensio dissertationis) Nach Vorliegen der beiden Gutachten der BeurteilerInnen ist von der/dem Studierenden und von den beiden BeurteilerInnen öffentlich Stellung zu nehmen öffentliche Verteidigung der Dissertation defensio dissertationis Rigorosum Teil 2. Gemäß 32 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen darf die/der StudiendekanIn der Anmeldung zum Rigorosum Teil 2 (defensio dissertationis) nur entsprechen, wenn die Gutachten der BeurteilerInnen in schriftlicher Form vorliegen. Die Anmeldung zum Rigorosum Teil 2 erfolgt durch die Studierende/den Studierenden mittels des Formulars Anmeldung zur Defensio Dissertationis - Rigorosum Teil 2, welches mindestens 14 Tage vor dem Termin am SOWI-Dekanat einzureichen ist. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Rigorosum Teil 2 müssen die beiden Gutachten zur Dissertation bereits am SOWI-Dekanat öffentlich aufliegen. In diesem Formular bestätigen die beiden UniversitätslehrerInnen (Erst- und ZweitbetreuerIn der Dissertation), dass sie bereit sind, zu dem im Formular angegebenen Zeitpunkt am Rigorosum teilzunehmen. Gemäß 10 Abs. 2 lit 2.2 Stpl. 09W findet das Rigorosum Teil 2 unter dem Vorsitz der Studiendekanin/des Studiendekans und unter der Anwesenheit der beiden BeurteilerInnen statt, wobei von der/dem StudiendekanIn für den Vorsitz auch ein Fakultätsmitglied mit Lehrbefugnis nominiert werden kann. Eine Abstimmung des geplanten Termins mit der/dem StudiendekanIn bzw. der nominierten Person für den Vorsitz ist jedenfalls vor Einreichung des Formulars erforderlich. Stand: November 2013 Seite 5 von 6

6 Abschluss des Studiums Wurden alle im Studienplan vorgesehenen Leistungen positiv erbracht, ist dem Prüfungsamt der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mittels des Formulars Bekanntgabe des Abschlusses des Doktorratsstudiums SOWI der Abschluss des Studiums mitzuteilen. Das Prüfungsamt erstellt in der Folge das Abschlusszeugnis. Promotion Mit dem Abschlusszeugnis erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung (Hauptgebäude) Ihren Promotionsbescheid und Sie können sich dort auch zum Festakt anmelden. Stand: November 2013 Seite 6 von 6

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