NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
|
|
- Brit Bach
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 60. JAHRGANG LANGEN, 3. MAI 2012 NfL II 32 / 12 Bekanntmachung zur Gültigkeit von NfL II mit technischem Inhalt NfL II-28/12 wird hiermit aufgehoben. Büro der Nachrichten für Luftfahrer Managementsystem DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000
2 Neubekanntmachung zur Gültigkeit von NfL II mit technischem Inhalt NfL II-28/12 wird aufgehoben. Die folgende Liste enthält die derzeit gültigen NfL II technischen Inhalts: 24 /73 Bekanntmachung über die Verwendung des Flugkraftstoffes Avgas 100 L (low lead) 26 /83 Bekanntmachung über Zusammenstoß-Warnlichtanlagen und Farbkennzeichnungen für Luftfahrzeuge 56 /84 Verlängerung der Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät 64 /88 Ergänzung der Bekanntmachung über Zusammenstoßwarnlichtanlagen und Farbkennzeichnungen für Luftfahrzeuge 53 /92 Unterlagen für die Ausbildung zum Prüfer von Luftfahrtgerät 18 /94 Befüllen von Druckgasbehältern für Heißluftballone 33 /95 Änderung der Bekanntmachung "Befüllen von Druckgasbehältern für Heißluftballone" 98 /95 Bekanntmachung über CASA/Bücker-Flugzeugnachbauten von der Firma PRADO S.L./Albacete in Spanien 109 /95 Ergänzung der Bekanntmachung über Zusammenstoß-Warnlichtanlagen und Farbkennzeichnung für Luftfahrzeuge 95 /97 Bekanntmachung über die Musterzulassung und Verwendung von Flächennavigationsausrüstung 14 /99 Bekanntmachung neuer Prüfscheine und LBA-Muster 53 /99 GPS End of Week Rollover 54 /99 Änderung der Bekanntmachung neuer Prüfscheine und LBA-Muster (NfL II 14/99) 70 /99 Aufhebung der Festlegung von zulässigen Betriebszeiten nach 4 Abs. 1 LuftBO 86 /99 Instandhaltung und Nachprüfung von nichtgewerblich verwendeten Lfz. im Ausland 92 /99 Instandhaltung und Prüfung von Kabinenhandfeuerlöschern 94 /99 Umfang der Jahresnachprüfung an Lfz. 103 /99 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftschiffe der Kategorie Normal und Zubringer 122 /99 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für Rettungsgeräte für Ultraleichtflugzeuge 131 /99 Behandlung nichtlufttüchtiger Teile oder Anlagen der Ausrüstung von LFZ. 24 /00 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für Sprungfallschirmsysteme 41 /00 Maßeinheiten zur Verwendung bei der Musterzulassung von Luftfahrzeugen 71 /00 Bekanntmachung über die Verlängerung der Jahresnachprüfung gemäß 15 Abs. 2 LuftGerPV 88 /00 Änderung der Bekanntmachung über Zusammenstoß-Warnlichtanlage und Farbkennzeichnungen für Lfz. 95 /00 Bekanntmachung über die Verlängerung der zulässigen Betriebszeiten von Kolbenflugmotoren in Luftfahrzeugen von Luftfahrerschulen 25 /01 Bekanntmachung der Berichtigung der Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftschiffe der Kategorie Normal und Zubringer 44 /01 Aufhebung von NfL 38/00 und Bekanntmachung über den Einbau von Bugkupplungen zum Schleppen von Segelflugzeugen durch andere Lfz. 45 /01 Bekanntmachung einer Ergänzung zu NfL II 22/01 89 /01 Bekanntmachung für Bauvorschriften für Ultraleichte Tragschrauber (1-motorig) 29 /02 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge und Motorsegler (JAR-22) 17 /03 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte
3 Ultraleichtflugzeuge 20 /03 Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für Sprungfallschirmsystemen 50 /03 Bekanntmachung über die Herstellung von Luftfahrzeugen im Amateurbau 38 /04 Bekanntmachung der Änderung und Ergänzung der Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge 21 /05 Bekanntmachung der Neufassung und Teilung der Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge 22 /05 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge Bauart: Trike und Fußstart-UL 23 /05 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge Bauart: Motorschirm und Motorschirm-Trike 24 /05 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für Gleitflugzeuge (Ultraleichte Segelflugzeuge, dreiachsgesteuert) (LFG) 63 /05 Bekanntmachung über die Musterzulassung und betriebliche Zulassung von Präzisions-Flächennavigationssystemen (P-RNAV) im zugewiesenen europäischen Luftraum 58 /06 Bekanntmachung über die Verwendung der von der EASA herausgegebenen Gerätekennblätter bei der Nachprüfung im Regelungsbereich der LuftGerPV 20 /07 Bekanntmachung der Änderung und Ergänzung der Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge; Anhang II Schleppen von Luftfahrzeugen 21 /07 Bekanntmachung der Änderung und Ergänzung der Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge; Anhang III Schwimmfähige Ultraleichtflugzeuge 12 /09 Verwendung von Festpropellern aus Holz, die nicht im Flugzeugkennblatt aufgeführt sind 13 /09 Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung von Bauvorschriften für Ultraleichte Tragschrauber (einmotorig) 14 /09 Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für Gleitflugzeuge 25 /09 Bekanntmachung über die Instandhaltung der elektronischen Ausrüstung und der statischen Druck- und Höhenmesseranlagen in Luftfahrzeugen, die nicht unter nationales Recht fallen 26 /09 Bekanntmachung über die Nachprüfung der elektronischen Ausrüstung und der statischen Druck- und Höhenmesseranlagen in Luftfahrzeugen, die unter nationales Recht fallen 27 /09 Bekanntmachung über die Änderung der Anwendung der NfL II-70/04 Bekanntmachung der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) für Luftfahrzeuge 36 /09 Bekanntmachung über die Umsetzung der Prüfung der Lufttüchtigkeit durch das Luftfahrt-Bundesamt 40 /09 Bekanntmachung des Verfahrens für den Aus- und Einbau von Flugmotoren in Motorsegler 41 /09 Bekanntmachung über die Wägung von Luftfahrzeugen, die nicht für die gewerbsmäßige Beförderung genutzt werden 44 /09 Bekanntmachung über die zulässige Zeitüberschreitung bei der Instandhaltung von Luftfahrzeugen 50 /09 Bekanntmachung über Schweißarbeiten an Luftfahrtgerät 56 /09 Bekanntmachung der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät) 63 /09 Instandhaltung von Druckgasbehältern für Heißluftballone und Heißluft-Luftschiffe
4 91 /09 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für Hängegleiter und Gleitsegel 15 /10 Änderung der Bekanntmachung über die Instandhaltung der elektronischen Ausrüstung und der statischen Druck- und Höhenmesseranlagen in Luftfahrzeugen, die nicht unter nationales Recht fallen, veröffentlicht in den NfL II-26/09 vom 26. März /10 Berichtigung und Änderung der Bekanntmachung über die Nachprüfung der elektronischen Ausrüstung und der statischen Druck- und Höhenmesseranlagen in Luftfahrzeugen, die unter nationales Recht fallen, veröffentlicht in den NfL II-26/09 vom 26. März /10 Aufhebung der NfL II-83/99 "Zulässige Betriebszeiten von Anschnallgurten in Luftfahrzeugen" 61 /10 Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Meldung von Störungen 71 /10 Bekanntmachung über die Änderung von genehmigten Instandhaltungsprogrammen für Luftfahrzeuge, die in den Verantwortungsbereiche der EASA übertragen wurden, die nicht als Technisch komplizierte Luftfahrzeuge nach Verordnung (EG) Nr. 216/2008 definiert sind, und die nicht gewerblich betrieben werden, nach Teil-M, M.A.302 gem. Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeit ausführen (ABl. L 315 vom , S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 962/2010 der Kommission vom 26. Oktober 2010 (ABl. L 281 vom , S /10 Bekanntmachung eines Merkblatts zur Erstellung von Instandhaltungsprogrammen nach Teil-M, M.A.302, für Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse bis kg, die nicht gewerblich betrieben werden 18 /11 Festlegungen zur Qualifikation von Leitungspersonen in Luftfahrtunternehmen gemäß OPS 1 bzw. JAR-OPS 3 deutsch, der 1. DV LuftBO und in Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit gemäß Teil-M 21 /11 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für ferngesteuerte Flächenflugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg 22 /11 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für ferngesteuerte, unbemannte Modell-Heißluft-Ballone mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg 23 /11 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für ferngesteuerte Modell- Hubschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg 24 /11 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für ferngesteuerte Modell- Luftschiffe mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg 40 /11 Personal für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung 44 /11 Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über Instandhaltungsmaßnahmen zum Betrieb von Luftfahrzeugen in mit Vulkanasche geringfügig kontaminierten Lufträumen 52 /11 Bekanntmachung der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen von Luftfahrtgerät) 2 /12 Bekanntmachung über die Aussetzung von Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2042/ /12 Bekanntmachung über die zulässigen Kraftstoffe für den Betrieb von Luftfahrzeugen mit Kolbenflugmotoren 6 /12 Bekanntmachung über die Instandhaltung und Prüfung älterer Luftfahrzeuge 12 /12 Anleitung zum LBA Form ONE
5 14 /12 Musterbetreuung von Luftfahrtgerät 21 /12 Bekanntmachung über die Herstellung von Luftfahrzeugen im Amateurbau 23 /12 Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte bis 120 kg Leermasse 26 /12 Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Genehmigung von Instandhaltungsprogrammen für Luftfahrzeuge, die in den Verantwortungsbereich der EASA übertragen wurden, die nicht als Große Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 der (EG) Nr. 2042/2003 gelten und die nicht gewerblich betrieben werden, nach Teil-M, M.A.302 gem. Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeit ausführen (ABl. L 315 vom , S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1149/2011 der Kommission vom 21. Oktober 2011 (ABl. L 298 vom , S ) 32 /12 Bekanntmachung zur Gültigkeit von NfL II mit technischem Inhalt Ebenfalls behalten alle NfL II, die Genehmigungen, Rücknahmen oder Widerrufe von Luftfahrttechnischen Betrieben, Lärm- und Abgasemissionswerte, Musterzulassungen oder Lufttüchtigkeitsanweisungen bekannt geben, ihre Gültigkeit. Braunschweig, den Az: T /12 Luftfahrt-Bundesamt Im Auftrag B u r l a g e
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 61. JAHRGANG LANGEN, 2. MAI 2013 NfL II 33 / 13 Änderung des nationalen Luftrechts zur Anpassung der LuftVZO und LuftGerPV Instandhaltungsbetriebsgenehmigungen zur Instandhaltung
MehrVerordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145
Verordnung (EU) 2015/1088 Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Hinweise zur Umsetzung in Deutschland 10.03.2016 1 den Halter eines Selbsterklärtes
MehrGEMEINSAM FÜR DIE ALLGEMEINE LUFTFAHRT
Flugbetrieb in der Allgemeinen Luftfahrt GEMEINSAM FÜR DIE ALLGEMEINE LUFTFAHRT Stefan RONIG EASA Boudewijn Deuss Project Manager General Aviation Roadmap xx Month 2016 AIR OPS Struktur (Reg. 965/2012)
MehrListe aktueller NfL und AIC zu flugbetrieblichen Themen
Liste aktueller NfL und AIC zu flugbetrieblichen Themen Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Liste wird keine Gewähr übernommen Hinweis: Der Begriff Bekanntmachung wurde aus Gründen der besseren
MehrListe aktueller NfL und AIC zu flugbetrieblichen Themen
Liste aktueller NfL und AIC zu flugbetrieblichen Themen Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Liste wird keine Gewähr übernommen Hinweis: Der Begriff Bekanntmachung wurde aus Gründen der besseren
MehrListe aktueller NfL und AIC zu flugbetrieblichen Themen
Liste aktueller NfL und AIC zu flugbetrieblichen Themen Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Liste wird keine Gewähr übernommen Hinweis: Der Begriff Bekanntmachung wurde aus Gründen der besseren
MehrAUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO
TEIL 13 AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zum Führen aerodynamisch
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 1-577-15 Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen
MehrAusbildung Motorschirm & Motorschirm- Trike bis 120 kg Leermasse
Ausbildung Motorschirm & Motorschirm- Trike bis 120 kg Leermasse Seit einiger Zeit sind neben den "klassischen" Fußstart-Motorschirmen auch zahlreiche Motorschirm-Trikes auf dem Markt. Die Voraussetzungen
MehrFrank Jäger. Höxter, Juli 2011
Vorbemerkungen Foren sind eine feine Sache, kann man sich zu unterschiedlichsten Themen mit Gleichgesinnten (oder auch nicht) weltweit austauschen. Wenn dies dann wie bei lowandslow auch noch idr in gesitteten
MehrG e r ä t e k e n n b l a t t. Kennblatt Nr.: Ausgabe Nr.: 6 vom:
DAeC Luftsportgeräte-Büro G e r ä t e k e n n b l a t t Kennblatt Nr.: 61151.2 Ausgabe Nr.: 6 vom: 02.02.2006 I. Allgemeines Muster... : CT Baureihe... : SW SW 2006 Hersteller... : Flight Design GmbH Sielminger
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache
Amtsblatt der Europäischen Union L 111 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 59. Jahrgang 27. April 2016 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Delegierte Verordnung (EU) 2016/651
MehrEnergiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt; Flüge zu Instandhaltungsbetrieben, Schulungsflüge
Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt; Flüge zu Instandhaltungsbetrieben, Schulungsflüge Juni 2015 In seinem Schreiben vom 23. Januar 20151 nimmt das BMF zur Energiesteuerpflicht einzelner
MehrLFZ-Kennzeichen: D-KWAS Amtliches Eintragungszeichen
LFZ-Kennzeichen: D-KWAS Amtliches Eintragungszeichen Instandhaltungsprogramm für den Motorsegler Ventus bt / Ventus-2cM Muster/Baureihe Werk-Nr.: 127 nach Verordnung (EG) 2042/2003 Teil M.A.302 Februar
MehrVerordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien
Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 1. Februar 2013) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
MehrErstellt am 29. Januar 2010 von Frank Einführer, Leiter des Luftsportgeräte-Büros
Geschäftsbericht 2009 Erstellt am 29. Januar 2010 von Frank Einführer, Leiter des s Geschäftsbericht 2009 1. PERSONAL Personell gab es in 2009 gegenüber dem Vorjahr und dem Geschäftsbericht 2008 keine
MehrFragen und Antworten zum Thema EASA Instandhaltung
Fragen und Antworten zum Thema EASA Instandhaltung Frage 01: Wo sind die verbindlichen und aktuellen Versionen der EASA-Vorschriften verfügbar? Die neuen Vorschriften sind als Kommissions-Verordnung für
MehrErstellt am 30. Januar 2013 von Frank Einführer, Leiter des Luftsportgeräte-Büros
Geschäftsbericht 2012 Erstellt am 30. Januar 2013 von Frank Einführer, Leiter des s Geschäftsbericht 2012 Herausgeber: Deutscher Aero Club e.v. Hermann-Blenk-Straße 28 38108 Braunschweig Telefon (0531)
MehrInstandhaltung nach EU-Vorschriften (Stand: April 2011)
Bundesausschuss Technik Instandhaltung nach EU-Vorschriften (Stand: April 2011) Nach der endgültigen Einführung des Teil-M durch die EASA gelten die Europäischen Wartungsvorschriften seit April 2009 auch
MehrAusgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR
Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt in ganz Europa Am 26. August 2016 tritt die Vorschrift für den nicht kommerziellen
MehrEurope Flying - Einheitliche Europäische Regelungen zu Technik, Betrieb und Lizenzwesen. Historie, Aktuelles und Ausblick
Europe Flying - Einheitliche Europäische Regelungen zu Technik, Betrieb und Lizenzwesen. Historie, Aktuelles und Ausblick 216/2008 LuftVG 2 von 31 Art. 23 GG [Verwirklichung der Europäischen Union; Beteiligung
Mehrvom 1. April 1997 Art. 1 2 Geltungsbereich
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 78 ausgegeben am 4. April 1997 Verordnung vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz Aufgrund von Art. 29 Abs.
MehrAMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den
AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des
MehrM E R K B L A T T. Prüfung und Zulassung von im Selbstbau hergestellten Einzelstücken gemäß 3 LuftGerPV
M E R K B L A T T Prüfung und Zulassung von im Selbstbau hergestellten Einzelstücken gemäß 3 LuftGerPV 1. Allgemeine Informationen 1.1 Internationale Vorschriften 2 1.2 Deutsche Vorschriften 2 1.3 Diverse
MehrG e r ä t e k e n n b l a t t. Kennblatt Nr.: Ausgabe Nr.: 6 vom:
DAeC Luftsportgeräte-Büro G e r ä t e k e n n b l a t t Kennblatt Nr.: 61155.4 Ausgabe Nr.: 6 vom: 01.11.2005 I. Allgemeines Muster... : EUROSTAR Baureihe... : EV 97 Modell 2000 Version R Hersteller...
MehrUltraleichtflugzeug lt. Wikipedia
Ultraleichtflugzeug lt. Wikipedia Unter Ultraleichtflugzeugen (ULs) versteht man in Europa kleine, sehr leichte motorgetriebene Luftfahrzeuge für maximal zwei Personen. Was genau unter einem Ultraleichtflugzeug
MehrInformationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen
Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen. Die Hinweise
MehrListe der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union
Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union A Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
17.12.2014 L 362/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1321/2014 R KOMMISSION vom 26. November 2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen
Mehrs Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.
MehrAnhang II. Checkliste zur Erstellung eines On-the-Job Training Verfahrens OJT. zur
Anhang II zur Informationsschrift des Luftfahrt - Bundesamtes über die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014, hier: Anhang III (Teil-66) in der jeweils gültige Fassung Checkliste
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes
1 von 8 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes 9. (1) 9. (1) (2) Die Tagesarbeitszeit darf im Falle des 13b Abs. 2 und 3 (Verlängerung der Arbeitszeit für Lenker) zehn Stunden
MehrLMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist
LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.
MehrRegierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen
Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Tübingen Konr.-Adenauer-Str.20 72072 Tübingen Karlsruhe 76247 Karlsruhe Freiburg Sautierstr. 26 79083 Freiburg Umschreibung sowie Verlängerung der Gültigkeit
MehrMUSTERKENNBLATT. WT9 Dynamic
ACG UA 012/04 Ausgabe 3 Revision 0 vom 29. Juni 2009 Seite 1 von 5 Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh The Austrian Civil Aviation Administration MUSTERKENNBLATT WT9 Dynamic Muster-Kennblatt
MehrInformationsschrift des Luftfahrt - Bundesamtes über die Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät Klasse 1, 3 und 4 (gemäß LuftPersV)
Informationsschrift des Luftfahrt - Bundesamtes über die Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät Klasse 1, 3 und 4 (gemäß LuftPersV) Bitte beachten Sie: Diese Informationsschrift soll als Leitfaden
MehrGesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird
Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bedienstetenschutz\C-Bedienstetenschutzgesetz.docx \ 14.12.2015 10:50:00 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Der Salzburger
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrGesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I
Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert
MehrDAeC Luftsportgeräte-Büro. G e r ä t e k e n n b l a t t
DAeC-Kennblatt Nr.: 61225, Ausgabe 5 vom 25.06.2014 Seite 1 von 5 DAeC Luftsportgeräte-Büro G e r ä t e k e n n b l a t t I. Allgemeines Muster... : SILA Baureihe... : 450 C Hersteller... : AERO-EAST-EUROPE
MehrB Art 44 Begleitung von OL-Anfängern im Kindesalter und in Folge Art 53 Abs c
WO-REVISION 2017 FAKULTATIVES REFERENDUM WO-Änderungen Es sind seitens Vereine Anregungen zur Prüfung, aber keine Anträge eingereicht worden; einige dieser Anregungen bleiben als solche erhalten, da sich
MehrLUFTRECHT-ONLINE. Erster Abschnitt Zulassung des Luftfahrtgeräts und Eintragung der Luftfahrzeuge. Zweiter Abschnitt Luftfahrtpersonal
LUFTRECHT-ONLINE LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LuftVZO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 610), zuletzt geändert durch Artikel 448 der Siebenten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:
MehrLuftrecht für Modellflieger
Luftrecht für Modellflieger Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften Gesetze Verordnungen Grundsätze Richtlinien Nachrichten für Luftfahrer Stand: 01.04.2007 Rechtliche Vorgaben Gesetze und Verordnungen:
MehrTEILEGUTACHTEN. Sonderräder und Reifen
Blatt: 1 von 4 TEILEGUTACHTEN über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang Sonderräder
Mehrdes Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6670 18. Wahlperiode 11.11.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrMerkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen
MehrAkkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944)
1 2000/9/EG*2000/9/EC*2000/9/ 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Sicherheitsbauteile Anhang V CE Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr 2 2014/33/EU*2014/33/EU*2014/
MehrLandesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde - Mercatorstraße 9 24106 Kiel
LBV-SH Kontaktdaten der Ausbildungsorganisation, unter dem die Ausbildungsorganisation betrieben wird Telefon Fax Landesbetrieb Straßenbau Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde - Mercatorstraße
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL II 52. Jahrgang Langen, 19. August 2004
NfL II 70/04 NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL II 52. Jahrgang Langen, 19. August 2004 Bekanntmachung der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) vom 1. August 2004 Die Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL)
MehrAntrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation
Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation (Approved Training Organisation, ATO) gemäß 5 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit ORA.ATO.105 ff.
MehrV e r s i o n P a r a p h i e r u n g v o m 2. J u l i 2 0 1 2
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Die
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Internationalisierungsförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der
MehrVorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr. / DER KOMMISSION
Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr. / DER KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen
MehrTolperison, Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der EU gegen den Durchführungsbeschluss der Kommission aus dem Art. 31-Verfahren nach RL 2001/83/EG
Tolperison, Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der EU gegen den Durchführungsbeschluss der Kommission aus dem Art. 31-Verfahren nach RL 2001/83/EG 72. Routinesitzung 29. Mai 2012 Tolperison, Verfahren nach
MehrSichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit
- Einführung Hintergrund Einführung (EU) der Begriffe: Reglementierter Beauftragter (regb) Unternehmen verantwortlich für den Transport (und ggf. die Lagerung und Verpackung) von Luftfracht zum Flughafen
Mehrund im Original einreichen! ANTRAG
Luftfahrt-Bundesamt Referat T 4 38144 Braunschweig Bitte leserlich ausfüllen und im Original einreichen! ANTRAG auf Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für ein Luftfahrzeug mit EASA- Kennblatt
Mehrsn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft
Ständerat Frühjahrssession 009 e-parl 6.0.009 - - :7 07.074 sn MEDIA Programm 007-0. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft Entwurf des Bundesrates vom. September 007 Bundesbeschluss zur Genehmigung
MehrIm Punkt 4) erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Neuerungen und Antworten zu den wichtigsten Fragen.
1. Vorbemerkung Mit Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2015/1088 am 07.07.2015 ergeben sich Neuerungen für Instandhaltungsbetriebe. Für die allgemeine Luftfahrt, speziell für die ELA1- und ELA2- Luftfahrzeuge
MehrPatentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25
Rückantwortschreiben Zu senden an: ---------------------------------------------------------- Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25 D-81379 München Absender: Antragsteller/
MehrVerordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 732), geändert durch AnpassungsVO vom 16. 5. 1975 (BGBl. I S. 1281), die Änd.-VO vom 20. 12. 1977 (BGBl. I S. 2802),
MehrZuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen Für bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben könnten, bedarf es einer
MehrEntgeltordnung für den Verkehrsflughafen Memmingen / Allgäu (EDJA / FMM)
Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Memmingen / Allgäu (EDJA / FMM) Version 2.5 Gültig ab dem 01.05.2010 Flughafenbetreiber: Allgäu Airport GmbH & Co. KG Schleifweg am Flughafen 35 87766 Memmingerberg
MehrÜbermorgen geht s los!
AUSTRO CONTROL Season Opener 06.04.2013 Übermorgen geht s los! Einführung der EASA-Regeln In Deutschland Egon Schmaus Referent Ausbildung im BWLV AUSTRO CONTROL Season Opener 06.04.2013 Wer steht denn
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
MehrInhaltsübersicht. Erster Abschnitt Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer
VERORDNUNG ÜBER LUFTFAHRTPERSONAL (LuftPersV) Vom 9. Januar 1976 (BGBl. I S. 53, 1097), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1984 (BGBl. I S. 265), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung
MehrBescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) - V o r d e r s e i t e - Teil 1 (verbleibt beim Arzt) 1. Angaben über den untersuchenden Arzt Familienname,
MehrFußstart. Trike. Flyke. Doppelsitzer-Trike
Inhaltsverzeichnis Ultraleicht mit Motorschirm 1. Das Fliegen mit einem Motorschirm Das Motorschirmfliegen ist eine der jüngsten Flugsportarten. In Deutschland wurde der Motorschirm im Jahre 1994 als Luftsportgerät
MehrÄnderungen im Fahrpersonalrecht
Änderungen im Fahrpersonalrecht Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte Gewerbeaufsicht West 1 Änderungen im Fahrpersonalrecht VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 (4. Februar 2014) Änderung des Fahrpersonalgesetzes
MehrRAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Februar 2015 (OR. en)
055950/EU XXV GP Eingelangt am 16/02/15 Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13 Februar 2015 (OR en) 6126/15 ADD 1 AVIATION 18 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 9
MehrVerordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)
Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung
MehrLuftfahrt-Bundesamt. Ein Unternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung oder einer gleichwertigen Genehmigung.
Luftfahrt-Bundesamt Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Merkblatt zur Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und
MehrVerordnung über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr
Verordnung über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr (VBR I) Änderung vom 20. Juli 2007 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet: I Die
MehrPARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)
MehrDAeC Luftsportgeräte-Büro. G e r ä t e k e n n b l a t t
DAeC-Kennblatt Nr.: 61197, Ausgabe 8 vom: 20.09.2016 Seite 1 von 5 DAeC Luftsportgeräte-Büro G e r ä t e k e n n b l a t t I. Allgemeines Muster... : ASSO V Baureihe... : ASSO V Hersteller... : Fritz Mürkens,84518
MehrDie 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität
Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie RICHTLINIE 2006 / 126 / EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTSUND DES RATES
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
21.6.2001 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 165/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 1207/2001 DES RATES vom 11. Juni 2001 über Verfahren zur Erleichterung der
MehrLuftsportverband Rheinland-Pfalz ev Technisches Betriebshandbuch der ATO
Allgemeines Technischer Bereich der ATO Die Ausbildung von Luftfahrzeugführern in Vereinsflugschulen des DAeC ist dem nichtgewerblichen Bereich zugerechnet. Für die Wartung und Instandhaltung im nichtgewerblichen
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrLeitfaden. Fliegen gegen Entgelt
Leitfaden Fliegen gegen Entgelt Stand: Absprache BLAG-FCL vom 28.07.2015 1 Begriffsbestimmungen: 1. Vorwort Die Verordnung (EU) 965/2012 legt Durchführungsbestimmungen für den Flugbetrieb mit Flugzeugen,
MehrVerordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger
Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV 1) Änderung vom 6. September 2000 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Juni 1995 1 über
MehrU M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T
U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T Datum der VorOrt Umweltinspektion (UI): 29.04.2015 Für die Umweltinspektion federführend zuständige Behörde(n) (Name, Email): Bürgermeister der Stadt Salzburg,
MehrVerordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten
[Signature] [QR Code] Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung
MehrNicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten?
Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten? Personal aus dem Ausland: Lösung für den Fachkräftemangel? Workshop am Dienstag, 16. Februar 2016 in der Handelskammer Hamburg Doris Röckendorf,
MehrFeuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. des Innenministeriums vom (MBl. NRW S / SMBl. NRW.
2135 Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. des Innenministeriums vom 10.10.2003 73-52.6.4 (MBl. NRW. 2003 S. 1170 / SMBl. NRW. 2135) zuletzt geändert durch RdErl. des Innenministeriums vom 03.07.2008
MehrGeneral Aviation ROAD SHOW 2015
Manfred Kunschitz Generalsekretär des ÖAeC General Aviation ROAD SHOW 2015 Stand der Informationen: 30 OCT 2015 INHALTE 2 Implementierung 1178/2011 / Conversion Report Lizenzen / Ausbildungsorganisationen
MehrUL-Fluggruppe Nordeifel e.v.
UL-Fluggruppe Nordeifel e.v. Geschäftsstelle Wagnerstraße 4 53881 Euskirchen Tel: 02255 6659 www.ul-weilerswist.de info@ul-weilerswist.de Berichtstext: +++ Flugplatz-Wiesenfest in Weilerswist Ultraleichtflieger
MehrHiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen. Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung
Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Drucksache 1535 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler 8 95000 3214/59 VI Bonn, den 14. Januar 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Hiermit übersende
MehrDie Bekanntmachung tritt am 15. März 1996 in Kraft. Bundesministerium für Verkehr
Bekanntmachung zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach 24 Luftverkehrsgesetz (Luftfahrtveranstaltungen) vom 01.03.1996 (NfL I 68/96), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.04.2006
MehrLufttüchtigkeitshinweis Nr. 70. Lufttüchtigkeitsanforderungen für Flugmodelle mit einer Flugmasse über 25 kg bis einschließlich 150 kg.
Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 2 Geltungsbereich 2 3 Inkrafttreten 2 4 Beschreibung/Regelung 2 4.1 Rechtliche Grundlagen 2 4.1.1 Luftfahrtgesetz (LFG) 2 4.1.2 Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014) 2 4.1.3 Austro
MehrUmsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz
Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Regionale EnergieAgentur e.v. 27.04.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 16.12.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.12.2014 C(2014) 10020 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms OP Berlin EFRE 2014-2020
MehrE-Mail. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer
Kontaktdaten der Ausbildungsorganisation, unter dem die Ausbildungsorganisation betrieben wird Telefon Fax Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - 80534 München E-Mail Vertretungsberechtigte Person
MehrKennblatt Type Certificate Data Sheet 4 LuftVZO. Kennblatt-Nr.: 653/PS Ausgabe: 38 vom 26. Juli 2004 TCDS-No.: Issue: 38 of July 26, 2004
L UFTFAHRT-BUNDESAMT Kennblatt Type Certificate Data Sheet 4 LuftVZO Motorsegler Powered Sailplane Ausgabe: 38 vom 26. Juli 2004 TCDS-No.: Issue: 38 of July 26, 2004 Baureihe: SF 25 C Variant I Allgemeines
MehrListe der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union
Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer
MehrTeilegutachten Nr. 3695/05 vom T E I L E G U T A C H T E N
T E I L E G U T A C H T E N über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen gemäß 19 (3) Nr. 4 StVZO Art der Umrüstung Anbau eines s /Hersteller
MehrDritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)
1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie
Mehr