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2 Gliederung der Vorlesung Vorlesung 1 (27.Okt.): Vorlesung 2 (10. Nov.): Vorlesung 3 (24. Nov.): Vorlesung 4 (8. Dez.): Vorlesung 5 (12. Januar): Grundlagen Geldpolitik und Zeitinkonsistenz Fiskalpolitik und Staatsverschuldung Regulierung und die aktuelle Finanzkrise Wachstum, Humankapital und Bildung Achtung: Am 5. Januar ist eine Übung zum Thema Bildung und Evaluationsforschung. Diese Übung bereitet den Stoff der Vorlesung vom 12. Januar vor. Weitere Themen: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosigkeit Ordnungspolitik und Wettbewerbspolitik Seite 2

3 Vorlesung 4 - Überblick 4.1 Einführung 4.2 Regulierung des Finanzsektors Begründung der Regulierung 4.3 Banken und systemisches Risiko: Finanzstabilität Ziele und Instrumente der Regulierung Basel I und II; Institutionen der Finanzstabilität in D 4.4 Die aktuelle Finanzkrise 4.5 Diskussion Seite 3

4 Kap 4.1: Einführung Was ist Regulierung? Allgemein werden unter dem Begriff Regulierung alle staatlich Maßnahmen subsumiert, mit denen Preis-, Verkaufsund Produktionsentscheidungen von privaten Firmen kontrolliert werden. Ziel ist es, private Entscheidungen, die das allgemeine Interesse unzureichend berücksichtigen, zu verhindern Der Finanz- und Insbesondere der Bankensektor ist in allen Industrieländern einer der am meisten regulierten Sektoren. Seite 4

5 Stabilität und Regulierung des Finanzsystems: Wichtige Fragen Warum Regulierung des Finanzsektors? Wie Regulierung des Finanzsektors? Was ist eine systemische Krise? Was ist Basel II? Wer reguliert? Wer reguliert die Regulierer? Hat die Regulierung in der aktuellen Finanzkrise versagt? Welche Folgen hat die Finanzkrise? Was tun gegen die Finanzkrise? Seite 5

6 Kap 4.2 Regulierung des Finanzsektors Begründung der Regulierung des Finanzsektor (I) Objekte der Regulierung in Finanzsektor sind vor allem: Banken, Investmentbanken, Versicherungsgesellschaften, Fondgesellschaften, Börsen sowie Clearing- und Abwicklungsgesellschaften. Seite 6

7 Begründung der Regulierung des Finanzsektor (II) Gründung für die Regulierung sind: Konsumentenschutz Vermeidung von moral hazard (entsteht z.b. durch Maßnahmen zum Konsumentenschutz) soziale Ziele und Minimierung des systemischen Risikos. Seite 7

8 Begründung der Regulierung des Finanzsektors (III) Konsumentenschutz Konsumenten werden geschützt, weil davon ausgegangen wird, dass sie weder in der Lage sind, die Risikoposition derjenigen Institution, der sie ihr Geld anvertrauen, richtig einzuschätzen, noch, dass sie die in Anpruch genommen Leistungen adäquat bewerten und kontrollieren können. Beispiel: Aufklärungspflichten beim Wertpapierkauf, Ausweis bestimmter Kennzahlen bei Kreditgewährung Seite 8

9 Begründung der Regulierung des Finanzsektors (IV) Vermeidung von moral hazard -Verhalten Beispiel: Pflichtversicherung für Banken, die im Falle eines Bankkonkurses die Spareinlagen erstattet (Einlagensicherungsfonds). Moral-hazard -Problem: Sparer werden wegen Pflichtversicherung bei Wahl der Bank unvorsichtig und wechseln auch Banken mit erkennbar hohem Risiko nicht. Kontrollfunktion durch den Markt wird so verwässert. Aufgrund der Trägheit der versicherten Sparer können die Bankeigner und manager höhere Risiken eingehen, ohne das Kunden weglaufen. Daher wird eine Instanz zur Überwachung des Risikogebarens von Banken benötigt. Seite 9

10 Begründung der Regulierung des Finanzsektors (V) Soziale Ziele Verhinderung von kriminellen Geschäften (Geldwäsche, Steuerhinterziehung), Förderung bestimmter Kreditallokationen (Existenzförderprogramme, Regionale Förderung), Kontrahierungszwang für bestimmte Institute. Seite 10

11 Begründung der Regulierung des Finanzsektors (VI) Minimierung des systemischen Risikos Systemisches Risiko: Kollaps des Finanzsystems Mit Abstand wichtiges Ziel der Regulierung des Finanzsektors ist dessen Vermeidung: Kollaps kann dazu führen, dass im Extremfall ganze Volkswirschaften zusammen brechen Weltwirtschaftskrise 1929 verstärkt durch Bankenzusammenbrüche: Sinken des US-amerikanischen BIP um 50%, des deutschen um 40% Die aktuelle Finanzkrise birgt erhebliches systemisches Risiko Seite 11

12 Kap. 4.3 Banken und systemisches Risiko: Finanzstabilität Systemisches Risiko: Die Zahlungsunfähigkeit einer Bank (oder einer kleinen Gruppe von Banken) kann aufgrund der vielfältigen Verflechtung des Banksystems zur Zahlungsfähigkeit des ansonsten gesunden gesammten Systems führen ( systemische Krise ). Seite 12

13 Stabilität des Finanzsystems Systemisches Risiko Ein amerikanischer Zentralbanker beschreibt das Risiko wie folgt: The only analogy that I can think of for the failure of a major international institution of great size is a meltdown of a nuclear generating plant like Chernobyl. [ ] We are talking about the failure that could disrupt the whole system. Seite 13

14 Stabilität des Finanzsystems Situation in Banken: Aktiva Bankbilanz Passiva Kredite (langfristig) Einlagen (kurzfristig) Fristentransformation Fristentransformation: Nur ein Teil der kurzfristig abrufbaren Einlagen wird tatsächlich abgehoben, daher können auch Kredite mit langen Laufzeiten vergeben werden. Seite 14

15 Stabilität des Finanzsystems Bankenregulierung Mögliches Problem: Einleger verlieren das Vertrauen, ihre Einlagen zurückzubekommen Auslöser: tatsächliche hohe Kredit-Verluste der Bank, die zum Konkurs führen können oder Gerüchte ob wahr oder falsch über drohende hohe Verluste Seite 15

16 Stabilität des Finanzsystems Mögliche Situation in der Bank: 1. Tatsächliche hohe Verluste nicht alle Einlagen können zurückgezahlt werden bank-run ist gerechtfertigt! 2. Keine hohen Verluste auf Aktivseite, falsches Gerücht: viele Einlagen werden sicherheitshalber abgezogen Bank muss (langfristige) Aktiva liquidieren ( Fire Sales ) Schnelle Veräusserung von langfristigen Aktiva nur zu einem geringen Preis möglich nicht alle Einlagen können zurückgezahlt werden bank-run ist gerechtfertigt! Seite 16

17 Stabilität des Finanzsystems Zu Krise des gesamten Finanzsystems kommt es, wenn 1. Einleger schlecht informiert sind Unterstellung, dass alle Banken die gleichen Probleme haben ( Homegenitätsannahme ) oder 2. andere Banken vom Bankrott der einen Bank aufgrund von engen Interbank-Kreditbeziehungen betroffen sind (Zahlungsverkehr, Geldmarkt, Derivate). bank-run auf alle Banken von allen Einlegern bank-panic oder Bankenkrise! Also: Bankrott einer Bank kann den Bankrott vieler anderer Banken nach sich ziehen! Seite 17

18 Bankregulierung Ziele Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Markt ist an sich kein besonderes Ereignis es ist im Gegenteil ein normaler marktwirschaftlicher Vorgang. Gefährlich wird es erst, wenn das Scheitern einer Bank das Scheitern von vielen anderen Banken nach sich zieht, andere Banken also angesteckt werden ( contagion effect ). Oberstes Ziel der Bankregulierung ist die Vermeidung von unkontrollierten Bankenzusammenbrüchen und damit Krisen des Finanzsystems. Regulierung setzt bei individuellen Banken an. Seite 18

19 Bankregulierung: Instrumente zur Verhinderung systemischer Krisen Vertreter der free banking -Schule gehen davon aus, dass die Selbstheilungskräfte des Marktes ausreichen, um die Sicherheit des Bankensystems zu gewährleisten staatliche Eingriffe verursachen demgegenüber hohe direkte und indirekte Kosten. Jedoch: Kein entwickeltes Land der Welt verzichtet auf Bankenaufsicht. Unterteilung der Instrumente in präventive Massnahmen (prudential regulations, safety and soundness regulations) und protektive Massnahmen, die im Falle eines insolventen Kreditinstituts die Einleger schützen sollen. Seite 19

20 Instrumente der Regulierung Ein System von gestaffelten Verteidigungen Mindestreservepflicht Eigenkapitalanforderungen Meldevorschriften Portfolio-Beschränkungen präventive Massnahmen Grenze fliessend Einlagensicherung Lender of Last Resort (Zentralbank springt ein) Verlusteübernahme durch den Staat protektive Massnahmen Seite 20

21 Bsp.: Eigenkapitalanforderungen Aktiva Bankbilanz Passiva Kredite (langfristig) Einlagen (kurzfristig) Eigenkapital = Sicherheitspolster erhöht jedoch die Kosten für Bankkredit! Seite 21

22 Eigenkapitalanforderungen an Banken International einheitliche Regelungen koordiniert durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, angesiedelt in der Bank für internaionalen Zahlungsaufgleich (BIZ, BIS) in Basel Gründung des Ausschusses 1974 Keine Gesetzgebungskompetenz, aber de facto rechtlich bindend Veröffentlichung von Basel I im Jahr 1988, zugrundegelegt in über 100 Ländern bis 2001 Bisherige Regelung: einheitlich 8% Eigenkapitalunterlegung für alle Bankkredite an Unternehmen Festlegung der 8% 1988 pi mal Daumen Seite 22

23 Bankenregulierung: Probleme mit Basel I a) Bankkredite sind insgesamt zu teuer, dies ist schlecht für die Volkswirtschaft: So wenig Eigenkapitalunterlegung wie möglich, soviel wie nötig. b) Unterschiedliche Eigenkapitalunterlegung unterschiedlicher Risiken durch kaufmännische Sorgfaltspflicht gefordert Auseinanderfallen von gesetzlichen und geschäftlichen Regelungen c) Für gute Risiken sind Bankkredite zu teuer, die Unternehmen finanzieren sich direkt am Kapitalmarkt im Bankportfolio verbleiben risikoreiche Kredite. Seite 23

24 Bankregulierung: Reformpaket Basel II Ziel daher: Anpassung der Eigenkapitalunterlegung an tatsächliche Risiken ( gerechtere Kosten ) Diskussion seit 1999 de jure Inkrafttreten 2009/2010 Seite 24

25 Basel II: Drei-Säulen-Konzept Drei-Säulen-Konzept zur Stabilität des Finanzsystem 1. Modifizierte Eigenkapitalanforderung 2. Überprüfung durch Bankenaufsicht 3. Marktdisziplin Neue Eigenkapitalanforderungen Basel II Seite 25

26 Basel II: Bsp.: Modizifierte Eigenkapitalanforderungen 1. Säule Modizifierte Eigenkapitalanforderungen Risiken, die mit Eigenkapital unterlegt werden müssen: Kreditrisiko Marktrisiko operationelles Risiko Kredite an Unternehmen müssen - Je nach Risiko unterschiedlich stark durch (teueres) Eigenkapital unterlegt werden. Einschätzung des Risikos erfolgt mittels Rating Seite 26

27 Regelung in Deutschland I Zum 1. Mai 2002 wurde die selbständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistugsaufsicht (BAFin) gegründet. Sie vereinigt in sich die ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BaKred), das Versicherunswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe) Angelehnt ist sie an das Vorbild der englischen Financial Services Authority, FSA (gegründet Ende 2001). Ein Teil der Bankenaufsicht ist bei der deutschen Bundesbank angesiedelt (Zentralbereich Bankenaufsicht und Finanzstabilität) Seite 27

28 Regelung in Deutschland II Nach einigem Kompetenzgerangel hat sich um eine Aufgabenteilung zwischen Bundesbank und BAFin herausgebildet: Die BAFin übernimmt die alleinige Verantwortung für hoheitliche Massnahmen, die Aufgaben der Bundesbank liegen im Bereich der operativen Tätigkeiten der Aufsicht (laufende Überwachung; Bundesbank hat Expertise, ist nah am Geschäft) Seite 28

29 Kap. 4.4 Die aktuelle Finanzkrise Weitere Folien folgen am Montag, 08. Dezember Seite 29

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