AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 04/15

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1 Akte: AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 04/15 genehmigt am 21. April 2015 über die Sitzung des Gemeinderats Datum 24. März 2015 Zeit Ort Vorsitz Anwesend Entschuldigt 17:30 Uhr - 19:15 Uhr Gemeindezentrum, GR-Sitzungszimmer (2. Obergeschoss) Günter Mahl, Gemeindevorsteher Alle Mitglieder des Gemeinderats Vizevorsteherin Eva Johann Referenten / zu GRT und GRT Berater Jolanda Rohner Wessner, Personalleiterin zu GRT Stephan Banzer, Leiter Tiefbau Unterhalt Gemeindevorsteher: Ein Gemeinderat: Für das Protokoll: Günter Mahl Max Burgmeier Luzia Deplazes

2 1 / Genehmigung der Traktandenliste Der GR genehmigt die Traktanden Personalkommission - Gemeindeschulen - Sekretariat - Ersatzanstellung - Stellenvergabe Personalleiterin Jolanda Rohner Wessner ist bei diesem Traktandum an der Sitzung anwesend. Der GR stimmt der Anstellung von Frau Martina Bigliel, Triesen, ab 15. April 2015 als Sekretärin Gemeindeschulen (60%) zu Gemeindevorstehung/Leitung Personal - Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein - Personelles - Genehmigung Personalleiterin Jolanda Rohner Wessner ist bei diesem Traktandum an der Sitzung anwesend. 1. Der GR beschliesst, dass sowohl Michael Büchel wie auch Sylvia Banzer weiterhin für die Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein tätig sein sollen. Grundlage sind die bisherigen Anstellungsbedingungen bei der Gemeinde Triesen sowie die Anstellungsbedingungen der Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein (Besitzstandwahrung). 2. Der GR genehmigt die Aufhebungsvereinbarung mit Michael Büchel wie auch mit Sylvia Banzer. 3. Der GR nimmt die Auflösungsvereinbarung mit Imelda Spreiter und Edgar Bargetze per 30. Juni 2015 zur Kenntnis ( ) Bauverwaltung/Tiefbau - Landstrasse: Sanierung Werkleitungen (Maschlinastrasse bis Sandhüslerweg) - Bauprojekt und Verpflichtungskredit (+/-10%) - Genehmigung Stephan Banzer, Leiter Tiefbau Unterhalt ist bei diesem Traktandum an der Sitzung anwesend. a. Der GR genehmigt das Bauprojekt: b. Der GR genehmigt den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF (+/- 10%). Dieser wird dem fakultativen Referendum unterstellt..

3 2 / Genehmigung des Protokolls Nr. 03/15 Der GR genehmigt das Protokoll Nr. 03/15 vom Genehmigung des Protokoll-Abonnements Nr. 03/15 Der GR genehmigt die Veröffentlichung des Protokolls Nr. 03/15 vom mit Ausnahme der in Kursivschrift gehaltenen Passagen mit Änderungen (016) FL Regierung - Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - Stellungnahme Der Bewerber hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss 5a des Gesetzes von 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (BüG), LGBl Nr. 23, idf. LGBl Nr. 306, erhalten die Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sie zuletzt ihren ordentlichen Wohnsitz hatten. Dies ist in casu in Triesen. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind ordnungsgemäss eingereicht und geprüft worden. Der GR erhebt keinen Einwand gegen die erleichterte Einbürgerung gemäss 5a des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (BüG, LGBl Nr. 23, idf. LGBl Nr. 306) von Herrn ALMER Mike Philippe, Runkelsstrasse 43, 9495 Triesen (016) FL Regierung - Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - Stellungnahme Der Bewerber hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss 5a des Gesetzes von 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (BüG), LGBl Nr. 23, idf. LGBl Nr. 306, erhalten die Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sie zuletzt ihren ordentlichen Wohnsitz hatten. Dies ist in casu in Triesen. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind ordnungsgemäss eingereicht und geprüft worden. Der GR erhebt keinen Einwand gegen die erleichterte Einbürgerung gemäss 5a des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (BüG, LGBl Nr. 23, idf. LGBl Nr. 306) von Herrn ALMER Tim Christopher, Runkelsstrasse 43, 9495 Triesen.

4 3 / (006-1) FL Regierung - Vernehmlassung betreffend die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes Frist zur Abgabe einer Stellungnahme an das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport: Der GR beauftrag GR Paul Kindle mit der Erarbeitung einer Stellungnahme bis zur GR-Sitzung Nr. 05 am (006-1) FL Regierung - Vernehmlassung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Betriebliche Personalvorsorge sowie des Gesetzes über die Invalidenversicherung Frist zur Abgabe einer Stellungnahme an das Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft: Der GR beauftragt die Betriebliche Vorsorgekommission unter Miteinbezug der Personalleiterin Jolanda Rohner Wessner mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme bis zur GR-Sitzung 05 am (434) Ressort Jugend - Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein - Leistungsvereinbarung - Genehmigung Aus dem Antrag: Ausgangslage Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom mit GRB einstimmig beschlossen: 1. Der Gemeinderat stimmt der Neustrukturierung der Offenen Jugendarbeit auf der Grundlage des Projektes Optimierung der Offenen Jugendarbeit in Liechtenstein in einer landesweiten Organisation zu; 2. Der Gemeinderat genehmigt die Grundlagenpapiere Dimension Jugendpolitik, Fachlichkeit, Qualität und Struktur. An seiner Sitzung vom hat der Gemeinderat mit GRB die Statuten der Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein genehmigt. Als Stiftungsräte amtieren: - Gemeindevorsteher Daniel Hilti, Präsident des Stiftungsrates - Gemeindevorsteher Ernst Büchel, Vize-Präsident des Stiftungsrates - Luda Frommelt, Vertreter des Landes Liechtenstein - Jasmine Andres-Meier - Markus Büchel

5 4 / 8 Als Geschäftsführerin hat der Stiftungsrat Christine Hotz, Küsnacht, bestellt. Sie hat ihre Stelle am 16. Oktober 2014 angetreten. Sie hat in der Zwischenzeit mit allen Gemeinden Gespräche über die künftige Jugendarbeit (Inhalte, Struktur etc.) geführt. Die Stiftung soll ab dem 01. Juli 2015 operationell tätig sein, d.h. die Jugendarbeitenden sollen ab diesem Datum Mitarbeiter der Stiftung sein. Für die Aktivitäten der Stiftung sind Leistungsvereinbarungen zwischen ihr und der Gemeinde notwendig, zudem sind die Jugendarbeitenden in ein Anstellungsverhältnis mit der Stiftung zu überführen (separates Traktandum). Leistungsvereinbarungen Mittlerweile konnten mit den Gemeinden die Leistungsvereinbarungen erarbeitet werden. Diese beinhalten: Gültigkeitsbereich - Dauer von 4 Jahren - Jährliche Anpassungsmöglichkeit der Leistungspakete und deren Gewichtung - Reporting Leistungen der Gemeinde Triesen - Einkauf von 120 Stellenprozenten - Räumlichkeiten - Betriebsbudget (derzeit jährlich CHF 22'000.00) Leistungen der Stiftung - Wirkungsziele - Förderung von Entwicklungsprozessen, Eigenverantwortung und Konfliktfähigkeit - - Förderung von Befähigungen - Ermöglichen von Räumen und Freiräumen - Schaffen von Partizipationsmöglichkeiten - Qualitätsziele - Begegnung auf Augenhöhe, ernst nehmen und Vertrauen - direkte Arbeit mit den Zielgruppen - Sichtbarkeit der Jugendarbeit im Dorf - Jährliche Evaluierung und Controllingbericht - Konkrete Leistungen - Jugendarbeit als solche - Administration und Controlling - Zielgruppe: Jahre

6 5 / 8 Bezeichnung und Stellenprozente 80% Trefföffnungszeiten und Aktionen im Treff Inklusive Organisation und Durchführung Volljährigkeitsfeier 10% Projekte, lokal und landesweit Indikator für das Controlling Statistik Treff und Öffnungszeiten Separate Aufwanderfassung Projektberichte und Dokumentationen Bemerkungen Jeweils Doppelpräsenz Inklusive dazugehörige Administration, Unterhalt, Internetauftritt etc. Schwerpunkt: Gesundheitsförderung 5% Angebote für Kinder, besonders aus der 1. Sekundarstufe. 1% mobile Angebote und Teilnahme an Dorffestivitäten Berichte und Statistiken Jugendarbeit ist an 3 Dorffesten sichtbar Statistik mobile Angebote Besuchsplan Aktuell sind es 5%, ein Ausbau auf 10% erscheint den Jugendarbeitenden sinnvoll 5% Präsenz auf Schulhausplätzen Zum Kontaktieren weiterer Zielgruppen 3% eigene Partys Statistik Mit Jugendlichen organisiert 1% Coaching von Gruppen und Berichte und Statistiken Raumvergabe 15% Vernetzung lokal und Landesweit, Teilnahme Vernetzungssitbildunterbildungen Teamarbeit und Weiterzungen, Teamarbeit und Wei- Die Leistungen wurden operationalisiert, d.h. in konkrete Zahlen gefasst und damit auf die einzelnen Bereiche zugeteilt. Der Stiftungsrat wird sich an seiner Sitzung vom 03. März 2015 mit der Leistungsvereinbarung befassen. Der Gemeinderat wird an der Sitzung über die Beschlussfassung informiert. *** Der RI Jugend erläutert den Antrag und ergänzt, dass für das Betriebsbudget (im Antrag fehlend) derzeit jährlich CHF budgetiert werden. Er weist darauf hin, dass der Aufwand für die Organisation und Durchführung der Volljährigkeitsfeier derzeit zahlenmässig nicht beziffert werden könne. Die Kommission Jugend schlage jedoch vor, dass Organisation und Durchführung dieses Jahr wie bisher durch den Jugendarbeiter, bzw. seine Mitarbeiterin erfolge. Danach könne der Aufwand zahlenmässig bekannt gegeben werden. Der Gemeindevorsteher hält fest, dass die Organisation der Volljährigkeitsfeier gemäss dem bestehenden Aufgabenreglement in erster Linie Aufgabe der Jugendkommission ist. Er sei der Meinung, dass diese auch federführend durch die Kommission durchgeführt werde sollte, zumal es sich dabei um eine der Hauptaufgaben der Jugendkommission handle. Bisher sei es so gewesen, dass das Sekretariat Gemeindevorstehung die Kommission bei administrativen Aufgaben (Einladung, Versand Fotos) unterstützt habe. Der Aufgabenbereich der Jugendarbeiter Organisation und Durchführung der Volljährigkeitsfeier soll aus diesem Grund in Mithilfe bei der Organisation der Volljährigkeitsfeier abgeändert werden. Ein Rat erkundigt sich, ob die 5% Präsenz auf Schulhausplätzen auch bisher bereits Teil der Aufgaben des Jugendarbeiters war, und ob diese auch wahrgenommen wurde. Der RI Jugend informiert, dass der Jugendarbeiter an diversen Anlässen bei der Schule präsent gewesen sei. Dies diene auch zur Bewerbung des Jugendtreffs. Im Weiteren hält er fest, dass der Jugendtreff vor allem an den Bastelnachmittagen gut besucht sei und die Jugendlichen gut betreut

7 6 / 8 werden. Dies habe die Geschäftsleiterin Frau Hotz ebenfalls bestätigt. In Triesen konzentriere man sich vor allem auf die jüngeren Besucher. Die Leistungsvereinbarung sei zunächst ein grober Raster welcher in einem Jahr zu überdenken sei. Allenfalls seien Anpassungen notwendig. Der Gemeindevorsteher ergänzt, dass auf Wunsch der Gemeinde der Aufgabenbereich Präsenz auf Schulhausplätzen bzw. die aufsuchende Jugendarbeit in der Leistungsvereinbarung erhöht wurde. Er hält abschliessend fest, dass mit dieser Neuregelung der Jugendarbeit die Zielsetzung einer landesweit einheitlichen professionelleren Betreuung der Jugendlichen verfolgt werde. Es obliegt jeder Gemeinde, die Leistungsvereinbarung individuell jährlich zu hinterfragen bzw. gegebenenfalls den lokalen Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Der GR genehmigt die Leistungsvereinbarung und die operationalisierten Leistungen zwischen der Gemeinde Triesen und der Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein mit folgender Anpassung: Rubrik Bezeichnung und Stellenprozente Inklusive Organisation und Durchführung Volljährigkeitsfeier abändern in: Mithilfe bei der Organisation der Volljährigkeitsfeier ( ) Bauverwaltung/Tiefbau - Werkhof: Neubau Salzsilo - Zwischenboden (Metallbauarbeiten) - Auftragsvergabe Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die Messina Metall Design AG, Messinastrasse 36, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt ( ) Bauverwaltung/Tiefbau - Transportleitung Im Arg bis Hoval - Neubau - Projektierungsarbeiten - Auftragsvergabe Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die Sprenger & Steiner Anstalt, Haldenstrasse 12, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt ( ) Bauverwaltung/Tiefbau - Landstrasse: Leitungsersatz (Bächlegatterweg bis Im Arg) Projektierung und Bauleitung - Auftragsvergabe Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die Hoch & Gassner AG, Messinastrasse 30, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt.

8 7 / ( ) Bauverwaltung/Liegenschaften - Gässle 2 (Kosthaus) - Sanierung Fensterbänke - Auftragsvergabe Der GR erteilt den Auftrag für die Sanierungsarbeiten an die Sigi Korner Anstalt für Holzrestaurierungen, Messinastrasse 13, 9495 Triesen zum Kostendach von CHF inkl. 8.0% MwSt ( ) Bauverwaltung/Liegenschaften - Sportanlage Blumenau - Sanierung Belag Infield Anlauf Speerwurf - Auftragsvergabe Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die Walo Bertschinger AG, Rheinstrasse 4, 7320 Sargans zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt Vom Amt für Bau und Infrastruktur bewilligte Baugesuche / Bauvorhaben Baubescheid Baugesuch ( ) Umnutzung Garage in Autospenglerei Feldstrasse 106, 9495 Triesen Tr.Parz.Nr. 1661, Wohnzone B Direktvergaben durch den Gemeindevorsteher / Kreditgenehmigungen Bauverwaltung/Leiter - Werkhof - Erweiterung - Elektroinstallation - Auftragserteilung gemäss Offerte an Risch Elektro Telecom Anstalt, Industriestrasse 4, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Leiter - Werkhof - Erweiterung - Schaltgerätekombinationen - Notstromversorgung - Auftragserteilung gemäss Offerte an Risch Elektro Telecom Anstalt, Industriestrasse 4, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Liegenschaften - Feuerwehrdepot - Ersatz Schliessanlage - Auftragserteilung gemäss Offerte an die Oehri Eisenwaren AG, Wuhrstrasse 13, 9490 Vaduz zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Liegenschaften - Sportanlage Blumenau - Pflegearbeiten Platz Nord - Auftragserteilung gemäss Offerte an die Loacker Sport- und Gartenbau GesmbH & Co., Dreiet 1, AT-6842 Koblach zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt.

9 8 / GR zur Kenntnis Leitung Personal - Gemeindeordnung der Gemeinde Triesen vom 26. Oktober Anpassung Wassermeister - Wasserversorgung Triesen - Jahresbericht 2014 ***

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