Verbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten

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1 Verbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung 38a SGB IX Workshop mit allen Akteuren der Unterstützten Beschäftigung am 11./ in Münster/Köln

2 Agenda 09:30 10:00 Uhr Ankommen und Stehcafé 10:00 10:30 Uhr Begrüßung und Einführung 10:30 11:15 Uhr Fachlicher Einstieg in das Thema - kurze Darstellung der Phasen der und deren Akteure - Fördermöglichkeiten - Aspekte des Übergangsmanagements 11:15 11:30 Uhr Kaffeepause 11:30 12:30 Uhr Gruppenarbeit / Workshops 12:30 13:15 Uhr Mittagspause mit Imbiss 13:15 14:15 Uhr Vorstellung der Ergebnisse aus den Workshops 14:15 14:30 Uhr Ausblick 14:30 Ende der Veranstaltung 2

3 Akteure der Unterstützten Beschäftigung Menschen mit Schwerbehinderung Agentur für Arbeit Arbeitgeber Integrationsamt UB-Träger / IFD 3

4 Phasen der Unterstützten Beschäftigung Übergangsmanagement 4

5 Instrumente der Akteure - Agentur für Arbeit Generelle Fördervoraussetzungen: Notwendigkeit für weitergehende Unterstützung erkennbar einzelfallbezogene Prüfung 5

6 Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit Eingliederungszuschüsse - 90 ff. SGB III Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung - 46 SGB III Mehrfachanrechnung 76 SGB IX Initiative Inklusion Handlungsfeld 3 Arbeitgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget - 44 SGB III Beauftragung des IFD Abs. 2 SGB IX sonstige Hilfen - 33 SGB IX Abs. 8 SGB IX Nr. 1 KFZ Förderung Nr. 4 Hilfsmittel Nr. 5 technische Arbeitshilfen.. Arbeitnehmer 6

7 Eingliederungszuschüsse Leistung: Eingliederungszuschüsse nach 90 ff. SGB III Voraussetzungen für behinderte, schwerbehinderte und besonders betroffene schwerbehinderte Menschen wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich zum Ausgleich von Minderleistungen bezogen auf den zu besetzenden Arbeitsplatz und Vorliegen von Vermittlungshemmnissen Höhe / Umfang grundsätzlich: maximal 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für 24 Monate behinderungsbedingt umfänglichere Förderkonditionen möglich

8 Initiative Inklusion des BMAS Handlungsfeld 3 Leistung: Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen: Erstmalige Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Menschen, der das 50. Lebensjahr vollendet hat Ergänzung zum gesetzlichen Förderinstrumentarium Als Anreiz für die Beschäftigung einer Person der Zielgruppe können Arbeitgeber eine Prämie von bis zu erhalten. Umsetzungsverantwortung Verwaltungsvereinbarung zwischen MAIS, LVen und RD NRW Abgestimmte Aufgabenverteilung Administrative Umsetzung durch Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen Information an Bewerber und AG durch AA/gE/zkT Antragsausgabe/Sichtvermerk durch Mitarbeiter AA/gE/zkT

9 Vermittlungsbudget Leistung: Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach 44 SGB III Voraussetzungen: notwendig für berufliche Eingliederung im Rahmen von Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Leistungen: Bewerbungskosten Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen Kosten für Arbeitsmittel und kleidung

10 Instrumente der Akteure - Integrationsamt Generelle Fördervoraussetzungen: Schwerbehinderung / Gleichstellung - Anerkennung durch die dafür zuständige Stelle - GdB: gleich/größer 50 - Unabhängig vom Arbeitsleben - Anerkennung durch die Agentur für Arbeit - GdB: 30 bzw zur Erlangung oder Beibehaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes 10

11 Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes LWL-Budget für Arbeit Begleitende Hilfen im Arbeitsleben 11

12 LWL-Budget für Arbeit STAR aktion5 LWL-Budget für Arbeit Übergang plus LWL-Zuverdienst 12

13 aktion5 Zielgruppe Schwerbehinderte Menschen im Sinne des 109 Abs. 2 und 3 SGB XI Zielsetzung Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses 13

14 aktion5 Förderinstrumente Einstellungsprämie an AG Ausbildungsprämie an AG Lohnkostenzuschüsse an AG Integrationsbudget an sbm Neuerungen Antragstellung bis max. 3 Monate nach Einstellung 14

15 Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Berufsbegleitung durch IFD / UB-Träger ggf. ergänzend: Job-Coaching Arbeitsplatzausstattung Technische Arbeitshilfen Abgeltung der außergewöhnlichen Belastungen Personelle Unterstützung / Minderleistungsausgleich. 15

16 Übergangsmanagement Grundlagen: Gemeinsame Empfehlungen nach 38a Abs. 6 SGBIX Unterstützte Beschäftigung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Rehabilitationsträger (BAR) für die Struktur des Übergangsmanagement Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) für die Erbringung von Leistungen für eine Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung für die Leistungen der Integrationsämter 16

17 Übergangsmanagement Arbeitsmittel: Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) Teilhabeplanung Planungsgespräch LuV- Beurteilung und Mustervorlagen 17

18 Übergangsmanagement - Leistungs- und Verhaltensbeurteilung ( LuV) - - ermöglicht transparente, nachvollziehbare Maßnahmebetreuung für die Agentur für Arbeit und den Leistungserbringer - LuV (Start/Verlauf) enthält wesentliche Informationen zum Teilnehmerverhalten - Erkenntnisse aus den Aussagen zur Qualifizierungs- und Förderplanung werden fortlaufend dokumentiert und dem Teilnehmer gespiegelt. integraler Bestandteil der Teilhabeplanung 18

19 Übergangsmanagement - Teilhabeplanung - Gemeinsame Empfehlungen nach 38a Abs. 6 SGBIX Unterstützte Beschäftigung der Bundesarbeitsgemeinschaft der BAR 12 Teilhabeplan 19

20 Übergangsmanagement - Teilhabeplanung - (1) Beteiligung des Menschen mit Behinderung mit Verantwortung für den Prozess beim zuständigen Leistungsträger (in NRW abgetreten an den Leistungserbringer) (2) Teilhabeplanung zur frühzeitige Vernetzung und engen Zusammenarbeit der Leistungsträger, um eine hohe Kontinuität und Zuverlässigkeit für den Menschen mit Behinderung sicherzustellen. (3) Regelmäßige Beratung zur Anpassung der Absprachen, Herstellung von Verbindlichkeit bei den Leistungsträgen und Akzeptanz beim Menschen mit Behinderung (4) Grundlage und Ergebnis für das Planungsgespräch / Fortschreibung der Teilhabeplanung beim Übergang zu einem anderen Leistungsträger 20

21 Übergangsmanagement - Planungsgespräch - Gemeinsame Empfehlungen nach 38a Abs. 6 SGBIX Unterstützte Beschäftigung der Bundesarbeitsgemeinschaft der BAR 13 Anforderungen an die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure 21

22 Übergangsmanagement - Planungsgespräch - Ziel ist eine reibungsloser Übergangs in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis - konkreter Absprachen über das weitere Vorgehen, insbesondere über den erforderlichen Bedarf einer Berufsbegleitung und anderer Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ermittlung des hierfür zuständigen Leistungsträger und Leistungserbringer Ergebnis: Protokoll der Absprachen und Information an den Arbeitgeber 22

23 Übergangsmanagement - Planungsgespräch - Informationen: - Start-LuV und Verlaufs-LuV - Mustervorlagen zur Ermittlung des Förderbedarfs / Ergebnisdokumentation - Empfehlungen der BIH zur Berufsbegleitung 23

24 Workshops Austausch der Akteure zur aktuellen Praxis im Übergangsmanagement in Westfalen-Lippe 24

25 Ansprechpartner für InbeQ (Unterstützte Beschäftigung) : Regionaldirektion NRW: Marion Ruhrberg 0211/ Marion.Ruhrberg@arbeitsagentur.de LWL: Thomas Kersting 0251/ thomas.kersting@lwl.org 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26

27 Backup 27

28 Hilfsmittel Leistung: Kosten für Hilfsmittel nach 33 Abs. 8 Nr. 4 SGB IX wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich zur Berufsausübung Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Erhöhung der Sicherheit auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz Voraussetzungen es darf keine vorrangige Verpflichtung des Arbeitgebers vorliegen Übernahme nur, wenn für einen bestimmten Arbeitsplatz erforderlich Höhe / Umfang in erforderlicher Höhe (siehe fachl. Stellungnahme TB bzw. Stellungnahme des Reha-Beraters)

29 Technische Arbeitshilfen Leistung: Technische Arbeitshilfen nach 33 Abs. 8 Nr. 5 SGB IX wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich zur Berufsausübung während einer Berufsausbildung, Weiterbildung oder einem befr. Arbeitsverhältnis Voraussetzungen ausschließlich zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich Übergang in das Eigentum des behinderten Menschen falls nicht: Prüfung, ob Kostenübernahme nach 46 SGB III möglich ist Höhe / Umfang in erforderlicher Höhe (siehe fachl. Stellungnahme TB bzw. Stellungnahme des Reha-Beraters)

30 Arbeitshilfen im Betrieb Leistung: Arbeitshilfen im Betrieb nach 46 Abs. 2 SGB III Zuschuss an Arbeitgeber für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen Voraussetzungen dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreichen oder sichern keine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers (z.b. 81 SGB IX für SB), somit nur für Rehabilitanden möglich! Aufwendungen müssen zusätzlich erforderlich sein (Auffahrtrampen etc.) Vorrang von technischen Arbeitshilfen nach 33 Abs. 8 Nr. 5 SGB IX wurde beachtet Höhe / Umfang in erforderlicher Höhe (siehe fachl. Stellungnahme TB bzw. Stellungnahme des Reha-Beraters) inklusive Nebenkosten (Planung, Gebühren, Gutachten)

31 Beteiligung Integrationsfachdienst (IFD) Leistung: Beteiligung IFD nach 33 Abs. 6 Nr. 8 SB IX Inanspruchnahme des IFD für Rehabilitanden für seine Aufgaben nach 110 SGB IX/ 113 Abs.2 SGB IX Berufsbegleitung Vermittlung Isolierte Inanspruchnahme Voraussetzungen Beauftragung des IFD durch den Reha-Träger auf Grundlage der Gemeinsamen Empfehlungen der BAR Höhe / Umfang variiert je Art der Beauftragung (siehe 5 Abs. 3 der Gemeinsamen Empfehlungen der BAR)

32 Mehrfachanrechnung Leistung: Mehrfachanrechnung nach 76 SGB IX Voraussetzungen AG mit mindestens 20 Arbeitsplätzen hat grundsätzliche Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung bei Nichterfüllen der Pflichtquote - Zahlung einer Ausgleichsabgabe Regelfall ist die Anrechnung auf 2 Plätze Instrument zur Erlangung und Erhaltung eines Beschäftigungsverhältnisses Antragsteller ist der AG Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist die Mehrfachanrechnung gegenstandslos.

33 KFZ- Förderung nach 33 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX i.v. m. KfzHV Voraussetzungen behinderungsbedingt können keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden, um den Arbeitsplatz zu erreichen Leistungen: zur Beschaffung eines Kfz für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung zur Erlangung der Fahrerlaubnis für einen Beförderungsdienst Leistung: Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen

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