VERTRAG ZUM FORDERUNGSEINZUG B2B

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERTRAG ZUM FORDERUNGSEINZUG B2B"

Transkript

1 COFACE DEBITORENMANAGEMENT GMBH ISAAC-FULDA-ALLEE MAINZ, DEUTSCHLAND POSTFACH MAINZ T. +49 (0) / F. +49 (0) / VERTRAG ZUM FORDERUNGSEINZUG B2B AUSFERTIGUNG FÜR Coface debitorenmanagement GmbH zwischen der COFACE DEBITORENMANAGEMENT GMBH Isaac-Fulda-Allee Mainz (nachstehend Coface Debitoren genannt) und Firmierung Straße, Hausnummer PLZ, Ort Gesetzlicher Vertreter Branche (nachstehend Vertragspartner genannt) 1. Vertragsbeginn: Sofern ggf. vor Vertragsbeginn ein Inkassoauftrag eingereicht wird, wird dieser als Einzelauftrag nach den Konditionen dieses Vertrags bearbeitet. 2. Vertragsbestandteile Der Vertrag besteht aus folgenden wesentlichen Bestandteilen: Inkassodienstleistung und Vergütung (Preismodell inkl. Auszug Inkassokostentabelle und Auslagen-Information) Inkassoprozess Daten, Ermächtigungen Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug (Stand: Oktober 2011) Maßnahmenempfehlung Die genannten Unterlagen liegen diesem Vertrag bei und sind Inhalt der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen. Der Vertragspartner hat insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug (Stand: Oktober 2011) zur Kenntnis genommen und erkennt diese Bedingungen ausdrücklich an.

2 3. Im Fall des gerichtlichen Forderungseinzugs der Inlandsforderungen (Deutschland) tritt der Vertragspartner diese aufschiebend bedingt zum Tag des Mahnbescheidsantrags zum Zweck der gerichtlichen Geltendmachung an Coface Debitoren ab. Coface Debitoren nimmt die Abtretung hiermit an. Coface Debitoren ist damit zur Geltendmachung der Forderung im eigenen Namen berechtigt. Wirtschaftlicher Eigentümer der Forderung bleibt der Vertragspartner. 4. Der Vertragspartner ermächtigt die Vertragsanwälte, den Partnern vor Ort, Coface Debitoren und deren Mitarbeitern als auch der Compagnie Française d Assurance pour le Commerce Extérieur S.A., Niederlassung in Deutschland (Coface) oder anderen Coface Beteiligungsgesellschaften und deren Mitarbeitern, jederzeit über den Sachstand aller zum gerichtlichen Forderungseinzug übertragener Inkassofälle Auskunft zu erteilen und Einsicht in Handakten zu gewähren. Die Vertragsanwälte bzw. der Partner vor Ort werden insoweit von ihrer Schweigepflicht entbunden. Vertragsanwalt für Inlandsforderungen (Deutschland) ist derzeit regelmäßig die: Gräf & Centorbi, Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Isaac-Fulda-Allee 5, Mainz. 5. Service für Versicherungsnehmer der Coface AUSFERTIGUNG FÜR Coface debitorenmanagement GmbH Nach Maßgabe der jeweiligen Versicherungsvertragsklausel für bestehende Kreditversicherungsverträge des Vertragspartners mit der Coface erfolgt ein vereinfachter Schadennachweis im Rahmen der Kreditversicherungsverträge des Vertragspartners bei Coface Zur Prüfung eventueller Entschädigungsansprüche leitet Coface Debitoren die entsprechenden Informa tionen an Coface zur Entscheidung weiter. 6. In Abweichung zu der sonst üblichen Verrechnungsweise nach 7.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug werden bei Coface Debitoren oder dem Vertragspartner eingehende Teil-/Zahlungen zunächst (als Zahlungen des Vertragspartners) auf angefallene Auslagen und Anwaltsgebühren, sowie sodann auf die dem Vertragspartner zustehende Hauptforderung und erst dann auf alle weiteren Nebenforderungen verrechnet. Alle weiteren Regelungen des 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug finden uneingeschränkt Anwendung. 7. Laufzeit Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt wird. Siehe hierzu auch Punkt 12 der beiliegenden AGB. Bemerkungen: Ort, Datum mainz, den Vertragspartner Coface Debitorenmanagement GmbH Amtsgericht Mainz, HRB Unterschriften/Firmenstempel Unterschriften/Firmenstempel

3 Inkassodienstleistung und Vergütung Gewünschtes Preismodell bitte auswählen: Basic Medium Advanced Premium Mindestjahresumsatz 1) 250,00 500, , ,00 Deutschland 5 % 4 % 3 % 2 % Erfolgsprovision: 2) EU (Europäische Union) 16 % 15 % 14 % 12 % Sonstige Länder 3) 20 % 19 % 18 % 16 % AUSFERTIGUNG FÜR Coface debitorenmanagement GmbH Bearbeitungspauschale je Inkassovorgang: 4) Überwachung (Deutschland) 50 % 45 % 40 % 35 % Deutschland, vorgerichtlich 7) zzgl. sonstiger Auslagen 30,00 20,00 0,00 0,00 Deutschland, gerichtlich 5), 7) 80,00 60,00 50,00 35,00 Ausland 6) 150,00 120,00 90,00 75,00 Überwachung (Deutschland) 1) Tatsächlich vereinnahmter Umsatz wird auf den Mindestumsatz angerechnet. Ist der Mindestumsatz zum jeweiligen Vertragsjahresende nicht erreicht, wird die Differenz in Rechnung gestellt. Der tatsächlich vereinnahmte Umsatz errechnet sich aus der Summe der jeweils tatsächlich vereinnahmten Inkassovergütung, Erfolgsprovision und Bearbeitungspauschale/n. 2) Berechnet wird die Erfolgsprovision: auf die dem Vertragspartner zustehende Hauptforderung, Verzugszinsen und Mahnspesen in der Überwachung auf alle Zahlungseingänge exklusive Inkassokosten. Die Erfolgsprovision erhöht sich jeweils um 2%-Punkte, wenn die Forderung mit dem ältesten Rechnungsdatum bei Übergabe an Coface Debitoren älter als 180 Tage ist. Dies gilt nicht im Überwachungsverfahren. 3) Im Ausnahmefall erfordern länderspezifische Umstände eine Erhöhung des Provisionssatzes; in diesen Fällen erfolgt vorab Rücksprache mit dem Vertragspartner. 4) Erfolgsprovision wird auf die Bearbeitungspauschale angerechnet. 5) Inklusive unstreitiges gerichtliches Mahnverfahren, Rechtsanwaltsgebühren enthalten, zzgl. sonstiger Auslagen. Für streitige Verfahren (Klageverfahren) zzgl. Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und sonstiger Auslagen. 6) Zzgl. der Kosten des gerichtlichen Forderungseinzugs, Rechtsanwaltsgebühren und sonstiger Auslagen. 7) Für Vertretung im Insolvenzverfahren zzgl. Rechtsanwaltsgebühren und sonstiger Auslagen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4 COFACE DEBITORENMANAGEMENT GMBH ISAAC-FULDA-ALLEE MAINZ, DEUTSCHLAND POSTFACH MAINZ T. +49 (0) / F. +49 (0) / VERTRAG ZUM FORDERUNGSEINZUG B2B zwischen der AUSFERTIGUNG FÜR IHRE UNTERLAGEN COFACE DEBITORENMANAGEMENT GMBH Isaac-Fulda-Allee Mainz (nachstehend Coface Debitoren genannt) und Firmierung Straße, Hausnummer PLZ, Ort Gesetzlicher Vertreter Branche (nachstehend Vertragspartner genannt) 1. Vertragsbeginn: Sofern ggf. vor Vertragsbeginn ein Inkassoauftrag eingereicht wird, wird dieser als Einzelauftrag nach den Konditionen dieses Vertrags bearbeitet. 2. Vertragsbestandteile Der Vertrag besteht aus folgenden wesentlichen Bestandteilen: Inkassodienstleistung und Vergütung (Preismodell inkl. Auszug Inkassokostentabelle und Auslagen-Information) Inkassoprozess Daten, Ermächtigungen Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug (Stand: Oktober 2011) Maßnahmenempfehlung Die genannten Unterlagen liegen diesem Vertrag bei und sind Inhalt der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen. Der Vertragspartner hat insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug (Stand: Oktober 2011) zur Kenntnis genommen und erkennt diese Bedingungen ausdrücklich an.

5 3. Im Fall des gerichtlichen Forderungseinzugs der Inlandsforderungen (Deutschland) tritt der Vertragspartner diese aufschiebend bedingt zum Tag des Mahnbescheidsantrags zum Zweck der gerichtlichen Geltendmachung an Coface Debitoren ab. Coface Debitoren nimmt die Abtretung hiermit an. Coface Debitoren ist damit zur Geltendmachung der Forderung im eigenen Namen berechtigt. Wirtschaftlicher Eigentümer der Forderung bleibt der Vertragspartner. 4. Der Vertragspartner ermächtigt die Vertragsanwälte, den Partnern vor Ort, Coface Debitoren und deren Mitarbeitern als auch der Compagnie Française d Assurance pour le Commerce Extérieur S.A., Niederlassung in Deutschland (Coface) oder anderen Coface Beteiligungsgesellschaften und deren Mitarbeitern, jederzeit über den Sachstand aller zum gerichtlichen Forderungseinzug übertragener Inkassofälle Auskunft zu erteilen und Einsicht in Handakten zu gewähren. Die Vertragsanwälte bzw. der Partner vor Ort werden insoweit von ihrer Schweigepflicht entbunden. Vertragsanwalt für Inlandsforderungen (Deutschland) ist derzeit regelmäßig die: Gräf & Centorbi, Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Isaac-Fulda-Allee 5, Mainz. 5. Service für Versicherungsnehmer der Coface Nach Maßgabe der jeweiligen Versicherungsvertragsklausel für bestehende Kreditversicherungsverträge des Vertragspartners mit der Coface erfolgt AUSFERTIGUNG FÜR IHRE UNTERLAGEN ein vereinfachter Schadennachweis im Rahmen der Kreditversicherungsverträge des Vertragspartners bei Coface zur Prüfung eventueller Entschädigungsansprüche leitet Coface Debitoren die entsprechenden Informationen an Coface zur Entscheidung weiter. 6. In Abweichung zu der sonst üblichen Verrechnungsweise nach 7.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug werden bei Coface Debitoren oder dem Vertragspartner eingehende Teil-/Zahlungen zunächst (als Zahlungen des Vertragspartners) auf angefallene Auslagen und Anwaltsgebühren, sowie sodann auf die dem Vertragspartner zustehende Hauptforderung und erst dann auf alle weiteren Nebenforderungen verrechnet. Alle weiteren Regelungen des 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug finden uneingeschränkt Anwendung. 7. Laufzeit Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt wird. Siehe hierzu auch Punkt 12 der beiliegenden AGB. Bemerkungen: Ort, Datum mainz, den Vertragspartner Coface Debitorenmanagement GmbH Amtsgericht Mainz, HRB Unterschriften/Firmenstempel Unterschriften/Firmenstempel

6 Inkassodienstleistung und Vergütung Gewünschtes Preismodell bitte auswählen: Basic Medium Advanced Premium Mindestjahresumsatz 1) 250,00 500, , ,00 Deutschland 5 % 4 % 3 % 2 % Erfolgsprovision: 2) EU (Europäische Union) 16 % 15 % 14 % 12 % Sonstige Länder 3) 20 % 19 % 18 % 16 % Überwachung (Deutschland) 50 % 45 % 40 % 35 % AUSFERTIGUNG FÜR IHRE UNTERLAGEN Bearbeitungspauschale je Inkassovorgang: 4) Deutschland, vorgerichtlich 7) zzgl. sonstiger Auslagen 30,00 20,00 0,00 0,00 Deutschland, gerichtlich 5), 7) 80,00 60,00 50,00 35,00 Ausland 6) 150,00 120,00 90,00 75,00 Überwachung (Deutschland) 1) Tatsächlich vereinnahmter Umsatz wird auf den Mindestumsatz angerechnet. Ist der Mindestumsatz zum jeweiligen Vertragsjahresende nicht erreicht, wird die Differenz in Rechnung gestellt. Der tatsächlich vereinnahmte Umsatz errechnet sich aus der Summe der jeweils tatsächlich vereinnahmten Inkassovergütung, Erfolgsprovision und Bearbeitungspauschale/n. 2) Berechnet wird die Erfolgsprovision: auf die dem Vertragspartner zustehende Hauptforderung, Verzugszinsen und Mahnspesen in der Überwachung auf alle Zahlungseingänge exklusive Inkassokosten. Die Erfolgsprovision erhöht sich jeweils um 2%-Punkte, wenn die Forderung mit dem ältesten Rechnungsdatum bei Übergabe an Coface Debitoren älter als 180 Tage ist. Dies gilt nicht im Überwachungsverfahren. 3) Im Ausnahmefall erfordern länderspezifische Umstände eine Erhöhung des Provisionssatzes; in diesen Fällen erfolgt vorab Rücksprache mit dem Vertragspartner. 4) Erfolgsprovision wird auf die Bearbeitungspauschale angerechnet. 5) Inklusive unstreitiges gerichtliches Mahnverfahren, Rechtsanwaltsgebühren enthalten, zzgl. sonstiger Auslagen. Für streitige Verfahren (Klageverfahren) zzgl. Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und sonstiger Auslagen. 6) Zzgl. der Kosten des gerichtlichen Forderungseinzugs, Rechtsanwaltsgebühren und sonstiger Auslagen. 7) Für Vertretung im Insolvenzverfahren zzgl. Rechtsanwaltsgebühren und sonstiger Auslagen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

7 Auszug Inkassokostentabelle (Deutschland) Inkassokosten in Höhe der Tabelle werden beim Schuldner als Verzugsschaden mit Haupt- und Nebenforderungen geltend gemacht. Die Tabelle setzt sich nach oben ab 500,00 analog einer 1,3-Gebühr nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für höhere Forderungen fort und ist bei Bedarf erhältlich. Die Inkassokosten für Forderungen über 1.000,00 verstehen sich jeweils zzgl. einer Auslagenpauschale (APA) in Höhe von 20,00 (u.a. für Porti, Telefonate). Coface Debitoren stellt dem Schuldner folgende Kosten für die Inkassobearbeitung in Rechnung: Forderungshöhe bis Inkassokosten in Forderungshöhe bis Inkassokosten in AUSFERTIGUNG FÜR IHRE UNTERLAGEN * APA = Auslagenpauschale 20,00 6,50 zzgl. 1,00 APA * ,00 725,40 35,00 10,00 zzgl. 2,00 APA * ,00 785,20 50,00 13,50 zzgl. 2,50 APA * ,00 845,00 100,00 22,00 zzgl. 4,00 APA * ,00 904,80 300,00 32,50 zzgl. 6,50 APA * ,00 964,60 500,00 58,50 zzgl. 11,00 APA * , , ,00 104, , , ,00 149, , , ,00 195, , , ,00 261, , , ,00 327, , , ,00 393, , , ,00 460, , , ,00 526, , , ,00 592, , , ,00 659, , ,40 Auslagen-Information Angefallene, von Coface Debitoren verauslagte Kosten werden in tatsächlich entstandener Höhe berechnet. Soweit möglich, werden sie dem Schuldner als Verzugsschaden bzw. Rechtsverfolgungskosten des Vertragspartners belastet. Können sie nicht beim Schuldner realisiert werden, sind sie vom Vertragspartner zu erstatten; ausgenommen davon sind nur verauslagte Kosten, die erst im Überwachungsverfahren entstehen. Deutschland: Adress-/Bonitätsrecherche ca. 3,00 10,00 Gewerbeamtsauskunft ca. 20,00 Einwohnermeldeamtsanfragen ca. 10,00 Wirtschaftsauskunft ca. 25,00 Handelsregisterauskunft ca. 12,00 Detekteieinschaltung ca. 40,00 Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten gemäß gesetzlicher Regelung Kosten des Gegners, insbesondere im Fall des Unterliegens in Gerichtsverfahren: gesetzliche Gebühren gem. RVG bzw. ggf. Kostenfestsetzungsbeschluss. Ausland: Länderspezifische Angaben sind nicht pauschal möglich. Kostenverursachende Einzugsmaßnahmen werden grundsätzlich vorab mit dem Vertragspartner abgestimmt. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. COFACE DEBITORENMANAGEMENT GMBH ISAAC-FULDA-ALLEE MAINZ, DEUTSCHLAND POSTFACH MAINZ T. +49 (0) / F. +49 (0) / AMTSGERICHT MAINZ HRB STEUERNUMMER: 26/652/03076 UST.-ID-NR.: DE GESCHÄFTSFÜHRUNG: ALEXANDER KRAUS NORBERT LANGENBACH SITZ: MAINZ REGISTRIERTER INKASSODIENSTLEISTER NACH 10 ABS. 1 NR. 1 RDG MITGLIED IM BUNDESVERBAND DEUTSCHER INKASSO-UNTERNEHMEN E.V. COMMERZBANK AG, MAINZ BLZ NR IBAN: DE BIC: COBA DE FF

8 INKASSOPROZESS DATEN, ERMÄCHTIGUNGEN Ansprechpartner für Inkassofälle: Abweichende Adresse: nein ja, dann bitte unbedingt mitteilen Telefon: Fax: Rechnungsanschrift abweichend: nein ja, dann bitte unbedingt mitteilen AUSFERTIGUNG FÜR Coface debitorenmanagement GmbH Bankverbindung Bank: Bankleitzahl: Konto-Nr.: IBAN: Forderungsdaten Forderungsgrund (z.b. Warenlieferung, Dienstleistung): Voraussichtliche Inkassofälle: p.a. Anteil Auslandsforderungen: % Ø Hauptforderung: Verzugszinssatz wird nach gesetzlichen Regelungen angesetzt. Vertragspartner-Vorgaben zum Forderungseinzug von Inlandsforderungen Fällige, voraussichtlich unbestrittene Inlandsforderungen (Schuldner im Inland) werden nach den folgenden Vorgaben des Vertragspartners ggf. unter Einbindung der Vertragsanwälte der Coface Debitoren (vgl. Ziff. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug) eingezogen. Ist danach die Forderung tituliert, wird sie in das Überwachungsverfahren übernommen. Bestätigung Inkassoauftrag online-service als Datei in Papierform je Forderung Gerichtliches Mahnverfahren nein, nicht erforderlich nie jeder Inkassoauftrag wird nach Abschluss des vorgerichtlichen Mahnwesens abgeschlossen immer Abgabe in das gerichtliche Mahnverfahren für jeden Inkassoauftrag ohne Rücksprache gerichtliches Mahnverfahren immer für jeden Inkassoauftrag ab einer Hauptforderungs höhe von einzelfallbezogen nach Rücksprache Handelsregister: Handelsregister-Nr.: Vorsteuerabzugsberechtigt: ja nein USt.-Id-Nr.: BIC: (Ein gerichtliches Mahnverfahren wird aus wirtschaftlichen Gründen unter einer Hauptforderungshöhe von 300,00 nicht empfohlen. Die Durchführung erfolgt durch die Vertragsanwälte der Coface Debitoren. Zur fiduziarischen Abtretung der Forderung an Coface Debitoren, s. Punkt 3. des Vertrags zum Forderungseinzug B2B). Streitiges Verfahren Wird die Durchführung eines streitigen Verfahrens (z.b. wegen Widerspruch gegen den Mahnbescheid) erforderlich, erfolgt immer eine Rücksprache. Auslandsforderungen Bei Auslandsforderungen erfolgt, soweit ein vorgerichtlicher Forderungseinzug erfolglos bleibt, ein gerichtlicher Forderungseinzug über Partner vor Ort generell nur nach Rücksprache mit dem Vertragspartner, eine langfristige Überwachung erfolgt nicht. Verhandlungskompetenz Inlands- und Auslandsforderungen gemäß Ziffer 4.1 AGB Coface Debitoren vereinbart Ratenzahlungspläne bis zu einer Laufzeit von 6 Monaten ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber. Sofern Sie mit einer Laufzeit über 6 Monate hinaus einverstanden sind, bitte hier eintragen: Tilgung in max. Monaten (Eintragung nur größer 6 möglich)

9 COFACE DEBITORENMANAGEMENT GMBH ISAAC-FULDA-ALLEE MAINZ, DEUTSCHLAND POSTFACH MAINZ T. +49 (0) / F. +49 (0) / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM FORDERUNGSEINZUG inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand 2 Leistungsumfang Coface Debitoren 3 Mitwirkung, Leistungen Vertragspartner 4 Ratenzahlungen/Vergleiche 5 Einbindung Dritter 6 Entgelte, Mindestumsatz, Verfahrenskosten, Verrechnung 7 Verrechnung, Abrechnung, Aufrechnung, Vorschüsse, Verjährung 8 beendigung Inkassoverfahren 9 Rücknahme von Inkassoaufträgen, pauschalierter Schadensersatz 10 Datenschutz, Entbindung Schweigepflicht 11 Haftung 12 Vertragslaufzeit, Kündigung 13 Schlussbestimmungen 1 GEGENSTAND Der Vertragspartner (Vertragspartner) übergibt der Coface Debitorenmanagement GmbH (Coface Debitoren) fällige Forderungen gegen Schuldner im In- und Ausland zum entgeltlichen Forderungseinzug. 2 LEISTUNGSUMFANG COFACE DEBITOREN Coface Debitoren bietet den Forderungseinzug im Rahmen der unten erläuterten Inkassoverfahren an. Die Leistungsauswahl trifft der Vertragspartner im Vertrag zum Forderungsein zug und im Inkassoprozess Daten, Ermächtigungen Außergerichtliches Inkasso Coface Debitoren führt außergerichtliche Inkassoaktivitäten zum Einzug fälliger, nicht titulierter, voraussichtlich unbestrittener Forderungen im In- und Ausland durch Gerichtliches Inkasso Führen außergerichtliche Inkassoaktivitäten nicht zum vollständigen Forderungsausgleich, erfolgt entsprechend der Regelung im Vertrag über Coface Debitoren die Beauftragung spezialisierter Anwälte (Vertragsanwälte) mit der gerichtlichen Geltendmachung voraussichtlich berechtigter Forderungen, ggf. Zwangsvollstreckung. Die gerichtliche Durchsetzung voraussichtlich berechtigter Auslandsforderungen gegen Firmenschuldner kann nach Rücksprache mit dem Vertragspartner über Partner vor Ort erfolgen Überwachungsverfahren Ist eine Forderung auch nach dem Verfahren nach 2.2. nicht vollständig realisiert oder übergibt der Vertragspartner bereits titulierte Forderungen, werden Inlandsforderungen in das Überwachungsverfahren der Coface Debitoren übernommen Coface Debitoren führt Inkassoaufträge sachgerecht unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit nach pflichtgemäßem eigenem Ermessen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und gemäß den Richtlinien des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.v. (BDIU) durch. 3 MITWIRKUNG, LEISTUNGEN VERTRAGSPARTNER 3.1. Der Vertragspartner stellt Coface Debitoren die zum Forderungseinzug erforderlichen Daten, Informationen (insbesondere erfolgte Teilzahlungen) und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung und gibt ggf. Erklärungen ab, z.b. Vollmacht, Abtretung Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Forderungen zum Inkasso zu übergeben, die nicht tituliert, aber älter als 2 Jahre ab Ursprungsfälligkeit oder bereits verjährt sind oder wenn gegen den Schuldner ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet, mangels Masse abgewiesen ist oder sich abzeichnet (angeforderte Schuldaufstellung, 305 II InsO) oder gegen verstorbene oder unbekannt ins Ausland verzogene Schuldner oder mit Resthauptforderung unter 10,00 oder mit Vorbearbeitung durch Dritte oder die rechtlich undurchsetzbar oder sittenwidrig sind. Soweit die Übergabe solcher Forderungen erfolgt, ist Coface Debitoren zur Rückgabe der jeweiligen Forderung berechtigt Ab Inkassoauftrag nimmt der Vertragspartner in der Forderungssache keinen Kontakt mit dem Schuldner auf Nach Inkassoübergabe eingehende Zahlungen auf Forderungen sind Coface Debitoren unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für andere forderungsmindernde Umstände, z.b. Retouren, Gutschriften, Storni u.ä Durch Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten entstehende Nachteile für Vertragspartner oder Coface Debitoren gehen zu Lasten des Vertragspartners. Entsteht Coface Debitoren durch Verletzung der Mitwirkungspflichten ein Schaden, ist sie zur Rückgabe des Inkassoauftrags nach Ziff berechtigt. 4 RATENZAHLUNGEN/VERGLEICHE 4.1. Beim Einzug nicht titulierter Forderungen im In- und Ausland ist Coface Debitoren entsprechend der Regelung im Vertrag zum Forderungseinzug (Inkassoprozess Daten, Ermächtigungen) zum Abschluss von Ratenzahlungen ermächtigt Im Überwachungsverfahren kann Coface Debitoren Ratenzahlungen nach eigenem Ermessen abschließen, Vergleiche, sofern mindestens die Tilgung von 50 % der Gesamtforderung vorgesehen ist Weitergehende Vereinbarungen kann Coface Debitoren in Abstimmung mit dem Ver tragspartner abschließen. 5 EINBINDUNG DRITTER Coface Debitoren ist berechtigt, Dritte zur Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen einzusetzen, insbesondere bei Inlandsforderungen zur Durchführung anwaltlicher Maßnahmen im Bereich des gerichtlichen Forderungseinzugs und der Zwangsvollstreckung die Vertragsanwälte der Coface Debitoren, sofern der Vertragspartner kein anderes Vorgehen wünscht. Die Vertragsanwälte sind bei

10 der Vertretung in streitigen Verfahren oder Insolvenzverfahren bei Inlandsforderungen berechtigt, ggf. Unterbevollmächtigte zu beauftragen. Aufgrund der fiduziarischen Abtretung der Forderung entsteht das Mandatsverhältnis zwischen Vertragsanwälten und Coface Debitoren. bei Auslandsforderungen der jeweilige Partner der Coface Debitoren vor Ort. 6 ENTGELTE, MINDESTUMSATZ, VERFAHRENSKOSTEN, VERRECHNUNG 6.1. Der Entgeltanspruch der Coface Debitoren gegenüber dem Vertragspartner ist in der jeweils gültigen Fassung des Vertrags zum Forderungseinzug, Inkassodienstleistung und Vergütung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt Inkassovergütung Mit der Erteilung des Inkassoauftrags für die konkrete Forderung belastet Coface Debitoren den Vertragspartner für ihre Tätigkeit mit Inkassokosten und Auslagenpauschale (miteinander: Inkassovergütung) gemäß Inkassokostentabelle. Sie werden dem Schuldner als Verzugsschaden des Vertragspartners weiter belastet Auslagen Angefallene, von Coface Debitoren verauslagte Kosten (z.b. Gerichts-, Gerichtsvollzieher-, Ermittlungs- und/oder Detekteikosten, Gebühren für Registerauskünfte sowie Anwaltsgebühren nach 6.4.b. und c. sowie Kosten des Partners vor Ort) sind vom Vertragspartner zu erstatten, soweit sie nicht beim Schuldner realisiert werden können. Nur im Überwachungsverfahren gehen nicht realisierte Auslagen zu Lasten der Coface Debitoren Vergütung Rechtsanwälte und Partner vor Ort a) Für die Tätigkeit der Vertragsanwälte und ggf. eingeschaltete Unterbevollmächtigte der Coface Debitoren bei Inlandsforderungen außergerichtlich, im gerichtlichen Mahnverfahren oder in der Zwangsvollstreckung stellen sie Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung, die vom Vertragspartner zu tragen sind. b) Für die Tätigkeit der Vertragsanwälte und ggf. eingeschaltete Unterbevollmächtigte in streitigen Verfahren und Insolvenzverfahren stellen diese Gebühren nach RVG in Rechnung, die vom Vertragspartner zu tragen sind. c) Bei Auslandsforderungen fallen für Anwalt bzw. Partner vor Ort jeweils landesspezifische Kosten an, die dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden und von ihm zu tragen sind. d) Evtl. zugunsten einer gegnerischen Partei festgesetzte Kosten sind in jedem Fall vom Vertragspartner zu tragen Inkassovergütung, Auslagen und Vergütung der Rechtsanwälte oder Partner vor Ort nach 6.4. werden beim Schuldner als Verzugsschaden bzw. Rechtsverfolgungskosten des Vertragspartners geltend gemacht. Bei Auslandsforderungen (6.4.c.) erfolgt dies, soweit rechtlich möglich. Coface Debitoren stundet dem Vertragspartner die Inkassovergütung zunächst bis auf Weiteres Erfolgsprovision Bei Voll- oder Teilrealisierung der geltend gemachten Forderung erhält Coface Debitoren eine Erfolgsprovision in der im Vertrag zum Forderungseinzug vereinbarten Höhe auf die realisierten, dem Vertragspartner zustehenden Ansprüche. Der Provisionsanspruch entsteht unmittelbar mit jeder Zahlung oder sonstigen Realisierung ab Erteilung des Inkassoauftrags. Realisierung i.d.s. sind auch Direktzahlungen an den Vertragspartner, Gutschriften auf die Forderung sowie Aufrechnung mit sonstigen Gegenforderungen des Schuldners gegen den Vertragspartner Mindestumsatz Der Vertragspartner garantiert den im Vertrag zum Forderungseinzug vereinbarten jährlichen Mindestjahresumsatz. Der tatsächliche Umsatz wird auf den vereinbarten Mindestumsatz angerechnet Ist eine Forderung bis zum Abschluss des jeweiligen Inkassoverfahrens (Ziff bis 2.3.) nicht vollständig realisiert, werden nicht realisierte Auslagen fakturiert. Zusätzlich werden zur Abgeltung der Inkassovergütung und Rechtsanwaltsgebühren nach Ziff. 6.4.a. die jeweilige/n Bearbeitungspauschale/n nach dem Vertrag zum Forderungseinzug fakturiert, soweit nicht bereits Erfolgsprovision mindestens in Höhe der Bearbeitungspauschale angefallen ist. Soweit der danach verbleibende Erstattungsanspruch des Vertragspartners auf Inkassovergütung bzw. Rechtsanwaltsgebühren nach Ziff. 6.4.a. diesen Betrag übersteigt, tritt der Vertragspartner diesen an Erfüllungs statt an Coface Debitoren ab. Coface Debitoren nimmt die hiernach erfolgenden Abtretungen an Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 7 VERRECHNUNG, ABRECHNUNG, AUFRECHNUNG, VORSCHÜSSE, VERJÄHRUNG 7.1. Bei Coface Debitoren oder dem Vertragspartner eingehende Teil-/Zahlungen der Schuldner werden (als Zahlungen des Vertragspartners) gemäß 367 BGB verrechnet Coface Debitoren rechnet vereinnahmte Gelder sowie Entgelte mindestens einmal monatlich für den Vormonat ab, sofern Fremdgelder i. H. v. mindestens 50,00 vereinnahmt werden konnten. Andernfalls erfolgt die Abrechnung mit Abschluss des Inkassoverfahrens Coface Debitoren ist berechtigt, Forderungen gegen den Vertragspartner, gleich aus welchem Vertragsverhältnis, mit eingehenden Beträgen aufzurechnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden Coface Debitoren ist berechtigt, vom Vertragspartner Vorschusszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen Zur Sicherung der bestehenden und künftigen Ansprüche der Coface Debitoren tritt der Vertragspartner die einzuziehende Forderung bereits jetzt an diese in Höhe der Ansprüche ab. Die Coface Debitoren ist berechtigt, die sicherungshalber abgetretene Forderung durch Einziehung zu verwerten, wenn der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Coface Debitoren bei Fälligkeit trotz Mahnung nicht erfüllt Alle Ansprüche gegen Coface Debitoren, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach zwei Jahren ab Datum der Schlussabrechnung bzw. des Schlussberichts an die zuletzt bekannte Adresse des Vertragspartners. Ausgenommen sind Ansprüche aus Haftung wegen Vorsatz. 8 beendigung INKASSOVERFAHREN Das Inkassoverfahren ist beendet mit vollständigem Ausgleich der Gesamtoder titulierten Forderung oder Ausgleich bis auf eine wirtschaftlich vertretbare Restforderung oder Zahlung des vereinbarten Vergleichsbetrags oder erfolglosem Abschluss des außergerichtlichen Inkassos, wenn nach Vorgabe des Vertragspartners kein gerichtlicher Forderungseinzug erfolgt oder Rücknahme/Rückgabe des Inkassoauftrags. 9 RÜCKNAHME VON INKASSO- AUFTRÄGEN, PAUSCHALIERTER SCHADENSERSATZ 9.1. Der Vertragspartner ist stets zur Rücknahme eines einzelnen Inkassoauftrags berechtigt. Aufgrund der mit Rücknahme entfallenden Realisierungsmöglichkeit steht Coface Debitoren in dem Fall neben dem Ersatz der entstandenen Auslagen folgender pauschalierter Schadensersatz zu: Bearbeitung nicht titulierte Inlandsforderung: Es besteht der volle Entgeltanspruch nach dem Vertrag zum Forderungseinzug als pauschalierter Schadensersatzanspruch. Bearbeitung Auslandsforderung: Pauschalierter Schadensersatzanspruch in Form des Entgeltanspruchs nach dem Vertrag zum Forderungseinzug sowie Inkassovergütung. Bearbeitung Forderung im Überwachungsverfahren: Der Vertragspartner ist verpflichtet, angefallene Auslagen zu tragen. Ferner ist er zur Zahlung von 10 % der Hauptforderung verpflichtet, es sei denn, die titulierte Forderung ist zum Zeitpunkt der Kündigung bereits über 7 Jahre in Überwachungsbearbeitung bei Coface Debitoren oder die Kündigung beruht auf Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Coface Debitoren. Der Vertragspartner ist berechtigt, nachzuweisen, dass Coface Debitoren kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere der Behinderung der Coface Debitoren oder eingebundener Dritter bei der Einziehung durch den Vertragspartner oder dem Verstoß des Vertragspartners gegen Mitwirkungspflichten, ist Coface Debitoren

11 berechtigt, Inkassoaufträge zurückzugeben. In diesem Fall steht Coface Debitoren ein Anspruch nach Ziff zu. 10 DATENSCHUTZ, ENTBINDUNG SCHWEIGEPFLICHT Der Vertragspartner stellt die Zulässigkeit der Übermittlung der zum Forderungseinzug notwendigen personenbezogenen Daten an Coface Debitoren sicher Mitarbeiter der Coface Debitoren, die mit dem Forderungseinzug befasst sind, sind schriftlich auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Wahrung des Fernmelde- und Bankgeheimnisses verpflichtet. Für Coface Debitoren ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt Bindet Coface Debitoren im Rahmen des Forderungseinzugs Dienstleister, Vertragsanwälte oder Partner vor Ort ein, ist sie berechtigt, diesen die erforderlichen Daten zu übermitteln. Coface Debitoren wird die Dritten auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichten Coface Debitoren ist berechtigt, bonitätsrelevante Informationen aus den Inkassovorgängen an Auskunfteien zu melden Im Rahmen des Vertrags zum Forderungseinzug erhaltene Daten werden im erforderlichen Umfang innerhalb der Coface zum Zwecke interner Prüfung und Entscheidung bzgl. Vertragsannahme übermittelt. Die Daten werden ferner zur Prüfung der Bonität des Unternehmens des Vertragspartners, deren Ergebnisse auch Dritten zur Verfügung gestellt werden können, verwendet Der Vertragspartner ermächtigt Coface Debitoren zur Erfüllung seiner Anzeigepflicht(en) gegenüber der Coface für seine mit der Coface bestehenden Kreditversicherungsverträge nach Maßgabe der entsprechenden Versicherungsvertragsklausel Der Vertragspartner entbindet Coface Debitoren gegenüber Unternehmen der Coface von ihrer Schweigepflicht Coface Debitoren ist nach fruchtbarem/ endgültig fruchtlosem Abschluss der Betreibungsmaßnahmen nach Wahl berechtigt, personenbezogene Daten auch über den Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus zu speichern oder in anderer Form aufzubewahren oder ihr vom Vertragspartner übermittelte Daten, überlassene Aufzeichnungen und Unterlagen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen oder zu vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. 11 HAFTUNG Die Haftung für eine eventuelle Forderungsverjährung ist ausgeschlossen, wenn die Forderungen nicht mindestens 6 Monate vor Verjährungseintritt mit den zum Einzug notwendigen Informationen und Unterlagen, an Coface Debitoren übergeben wurden, anhand derer die Verjährungskontrolle möglich war. Coface Debitoren ist nicht verpflichtet, die Verjährung von Nebenforderungen (Kosten, Zinsen) zu verhindern Coface Debitoren haftet nicht für Verjährung bzw. Verlust von Forderungen, soweit sie aufgrund genereller oder einzelfallbezogener Vorgabe des Vertragspartners nicht tituliert bzw. nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen seitens Coface Debitoren, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen auf a) der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, b) Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder c) der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ( Kardinalpflicht ); wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Coface Debi toren auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Coface Debitoren nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich um eine Kardinalpflicht. Soweit die Haftung der Coface Debitoren ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen Ersatzansprüche von Schuldnern oder Dritten sind vom Vertragspartner zu vertreten, sofern sie daraus resultieren, dass der Vertragspartner seine Pflichten, insbesondere Melde- und Sorgfaltspflichten, nicht ordnungsgemäß erfüllt Die Haftung ist begrenzt auf je Versicherungsfall, jedoch maximal je Vertragsjahr. 12 VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt wird Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher liegt für Coface Debitoren insbesondere vor, wenn a) der Vertragspartner Coface Debitoren, eingebundene Anwälte oder den Partner vor Ort bei der Einziehung behindert oder gegen Mitwirkungspflichten verstößt und trotz Fristsetzung keine Abhilfe schafft oder b) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtern, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder er aufgelöst bzw. liquidiert wird Eine Kündigung bedarf der Schriftform Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits übergebene Forderungen bearbeitet Coface Debitoren nach Vertragsmaßgabe weiter. Die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien bestehen hierfür über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus. Alternativ ist der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung berechtigt, Rückgabe oder Einstellung der Vorgänge Zug um Zug gegen Erstattung der Entgelte und Inkassovergütung aus dem Vertrag zum Forderungseinzug B2B, Inkassodienstleistung und Vergütung, insbesondere dem Auszug Inkassokostentabelle, und den AGB, sowie der Auslagen zu verlangen. 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen und Ergänzungen der Bestandteile des Vertrags zum Forderungseinzug bedürfen der Schriftform, soweit der Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Form vorsieht. Das gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ohne schriftliche Zustimmung der Coface Debitoren ausgeschlossen Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein/werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer Regelungslücke oder unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung eine solche Vereinbarung zu setzen, die dem wirtschaftlich beabsichtigten Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Verbindlichkeiten ist Mainz. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mainz Mit Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Forderungseinzug werden alle bisherigen ungültig Bei Inkrafttreten neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen und/oder Veränderungen der im Vertrag zum Forderungseinzug geregelten Preismodelle wird Coface Debitoren dem Vertragspartner die neuen Bedingungen schriftlich zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner hat dann das Recht, der Geltung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der neuen Preismodelle binnen vier Wochen ab Datum des Poststempels schriftlich zu widersprechen. Mit der Mitteilung neuer Bedingungen wird Coface Debitoren auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen. Geht Coface Debitoren innerhalb der 4-Wochenfrist kein schriftlicher Widerspruch des Vertragspartners zu, gelten die neuen Geschäftsbedingungen samt Preismodellen als vereinbart. Stand: Oktober 2011

12 COFACE DEBITORENMANAGEMENT GMBH ISAAC-FULDA-ALLEE MAINZ, DEUTSCHLAND POSTFACH MAINZ T. +49 (0) / F. +49 (0) / MASSNAHMENEMPFEHLUNG Phase 0: Eingang des Inkassovorgangs bei Coface Debitoren Adress- und Bonitätsprüfung über Coface Informationssystem Phase 1 Versand der ersten schriftlichen Inkassomahnung Phase 2 Telefoninkassomaßnahmen Phase 3 Versand der zweiten schriftlichen Inkassomahnung Phase 4 Telefoninkassomaßnahmen Phase 5 Versand der dritten schriftlichen Inkassomahnung Phase 6 Überprüfung Abgabe an Vertragsanwalt Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens in Deutschland erfolgt spätestens 60 Tage nach Phase 0 (sofern alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen und keine laufenden Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden). Die oben genannten Maßnahmen sind als Empfehlung zu verstehen und können bei Bedarf durch Coface Debitoren angepasst werden. CDM /04-14 COFACE DEBITORENMANAGEMENT GMBH ISAAC-FULDA-ALLEE MAINZ, DEUTSCHLAND POSTFACH MAINZ T. +49 (0) / F. +49 (0) / AMTSGERICHT MAINZ HRB STEUERNUMMER: 26/652/03076 UST.-ID-NR.: DE GESCHÄFTSFÜHRUNG: ALEXANDER KRAUS NORBERT LANGENBACH SITZ: MAINZ REGISTRIERTER INKASSODIENSTLEISTER NACH 10 ABS. 1 NR. 1 RDG MITGLIED IM BUNDESVERBAND DEUTSCHER INKASSO-UNTERNEHMEN E.V. COMMERZBANK AG, MAINZ BLZ NR IBAN: DE BIC: COBA DE FF

13 CoFACE debitorenmanagement GmbH ISAAC-FULdA-ALLEE mainz, deutschland PoSTFACH mainz T. +49 (0) / F. +49 (0) / ANmELdUNG ZUm online-service: CoFACE debitorenmanagement GmbH online-service Postfach mainz Wir möchten unter beachtung der beiliegenden Online-Geschäftsbedingungen (Stand: Oktober 2011) am Coface Debitoren ONLINE-SERVICE teilnehmen. Firma (Stempel) Folgende Personen sollen jeweils mit eigenem Passwort als Nutzungsberechtigte beim ONLINE-SERVICE zugelassen werden und sind berechtigt, Forderungen für die angegebene Firma zu übermitteln. Wir verpflichten uns, Veränderungen bei den Nutzungsberechtigten, insbesondere das Ausscheiden von Nutzungsberechtigten aus dem dienstverhältnis, unverzüglich der Coface Debitoren mitzuteilen. NAmE, VoRNAmE TELEFoN FAX ort/datum Unterschrift/Stempel Name Unterzeichnungsberechtigter (bitte in druckbuchstaben)

14 bedingungen ZUm online-service 1 LEISTUNGSUmFANG 1.1 die Coface debitorenmanagement GmbH (im Weiteren als Coface debitoren bezeichnet) bietet dem benutzer als zusätzliche dienstleistung den online-service. Zweck des online-service ist es, den benutzer durch moderne Technik in seiner Kommunikation mit Coface debitoren zu unterstützen. der benutzer kann hierüber Einsichtnahme in eigene Akten tätigen, Inkassoaufträge und sonstige Informationen übermitteln. die Akten umfassen sowohl das vorgerichtliche als auch das gerichtliche Verfahren. das gerichtliche Verfahren wird von Vertragsanwälten der Coface debitoren durchgeführt. Soweit der benutzer Zugriff auf diese Akten nimmt, gelten die bedingungen entsprechend. 1.2 der online-service steht dem benutzer rund um die Uhr zur Verfügung, ohne dass eine Verfügbarkeitsgarantie gegeben werden kann. 2 NUTZUNGSbERECHTIGTE Der Benutzer verpfl ichtet sich, die für die Nutzung vorgesehenen Personen (Nutzungsberechtigte) sowie Veränderungen bei den Nutzungsberechtigten unverzüglich Coface debitoren mitzuteilen. Insbesondere ist das Ausscheiden von Nutzungsberechtigten aus dem dienstverhältnis mit dem benutzer zu melden. Für diesen Fall verpfl ichtet sich der Benutzer außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die bisher genutzten Passwörter unverzüglich geändert werden. 3 KoSTEN die benutzung des online-service bei der Coface debitoren erfolgt ohne besondere Zuschläge in den Konditionen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den festgelegten Gebühren. die Kosten für die Anschlussgeräte in den Räumen des benutzers sowie die beim Leitungsanschluss des benutzers anfallenden Gebühren werden vom benutzer getragen. 4 SoRGFALTSPFLICHTEN bei der Übermittlung von Inkassoanträgen im Rahmen des online-service verpfl ichtet sich der Benutzer, alle Informationen vollständig anzugeben. 5 datenschutz/vertraulichkeit 5.1 der online-service erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen bestimmungen des bundesdatenschutzgesetzes (bdsg). Für Verstöße gegen das bdsg haftet der benutzer, sofern die Verstöße in seinem Verantwortungsbereich vorgekommen sind. 5.2 der benutzer und seine Nutzungsberechtigten (vgl. 2) werden hiermit gemäß 33 Abs. 1 bdsg davon unterrichtet, dass Nutzungsdaten gespeichert und zu doku mentations- und Abrechnungszwecken maschinell verarbeitet werden. 5.3 Der Benutzer verpfl ichtet sich, alle Informationen über die EdV-Programme, die verwendeten Verfahren, dokumente und Unterlagen vertraulich zu behandeln und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Vertraulichkeit gegenüber dritten zu sichern. der benutzer darf die erhaltenen daten nur für eigene Zwecke verwenden. der benutzer wird seine eigenen mitarbeiter in geeigneter Form zur Wahrung der Vertraulichkeit und des datenschutzes verpfl ichten, insbesondere zur ordnungsgemäßen Verwendung des Passwortes: jeder Nutzungsberechtigte muss sein eigenes Passwort verwenden. das persönliche Passwort muss streng vertraulich behandelt werden und darf in keinem Fall an andere mitarbeiter, an Außenstehende oder an mitarbeiter der Coface debitoren weitergegeben werden. das persönliche Passwort muss regelmäßig gewechselt werden, spätestens alle drei monate. der online-service, das System, die Struktur der datenbank sowie einzelne dokumente sind geistiges Eigentum von Coface debitoren. der benutzer und seine Nutzungsberechtigten verpfl ichten sich, das System oder die Struktur der datenbank nicht zu reproduzieren. Eingesehene dokumente dürfen lediglich zum Zwecke der benutzerinternen bearbeitung des Inkassoauftrages reproduziert werden. diese Verpfl ichtung gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu Coface debitoren fort. 6 HAFTUNG UNd GEWÄHRLEISTUNG Coface debitoren haftet nicht für Schäden, die dem benutzer durch missbrauch oder Verlust des Passwortes oder sonstiger Anmeldekennungen entstehen. Auf dessen Wunsch können die Anmeldekennungen jederzeit geändert werden. die Coface debitoren behält sich vor, die Anmeldekennungen in regelmäßigen Abständen auszuwechseln. Coface debitoren übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen und des EdV-Programms. Coface debitoren liefert über den online- SERVICE gemäß 1 dieser bedingungen Informationen. Coface debitoren ist es nicht möglich, die Genauigkeit der Informationen in jedem Fall zu überprüfen und übernimmt folglich keine Verantwortung für darin enthaltene Fehler oder Auslassungen. Außerdem schließt Coface debitoren jede mögliche Verantwortung für Folgeschäden aus. Coface debitoren gewährleistet nicht die Korrektheit und Vollständigkeit der abgefragten daten, der darin enthaltenen Informationen oder die Verfügbarkeit bestimmter daten. 7 AUSSCHLUSS bei Nichteinhaltung dieser bestimmungen ist die Coface debitoren berechtigt, den online-service unverzüglich zu sperren. Eventuelle Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. 8 berechtigungen die berechtigung zum online-service endet automatisch mit dem Ende des Vertragsverhältnisses. Stand: oktober 2011 Cdm /04-14 COFACE CoFACE DEBITORENMANAGEMENT debitorenmanagement GMBH GmbH ISAAC-FULDA-ALLEE ISAAC-FULdA-ALLEE MAINZ, mainz, DEUTSCHLAND deutschland POSTFACH PoSTFACH MAINZ mainz T. +49 (0) / F. +49 (0) / AMTSGERICHT AmTSGERICHT MAINZ mainz HRB HRb STEUERNUMMER: STEUERNUmmER: 26/652/03076 UST.-ID-NR.: UST.-Id-NR.: DE de GESCHÄFTSFÜHRUNG: ALEXANDER ALEXANdER KRAUS NORBERT NoRbERT LANGENBACH LANGENbACH SITZ: MAINZ mainz REGISTRIERTER INKASSODIENSTLEISTER INKASSodIENSTLEISTER NACH 10 ABS. AbS. 1 NR. 1 RDG RdG MITGLIED mitglied IM Im BUNDESVERBAND bundesverband DEUTSCHER deutscher INKASSO-UNTERNEHMEN INKASSo-UNTERNEHmEN E.V. COMMERZBANK CommERZbANK AG, MAINZ mainz BLZ blz NR IBAN: IbAN: DE68 de BIC: bic: COBA CobA DE de FF

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Wir beauftragen Sie mit der Einziehung der nachstehend aufgeführten ausgeklagten Forderung und erteilen Ihnen Inkassovollmacht.

Wir beauftragen Sie mit der Einziehung der nachstehend aufgeführten ausgeklagten Forderung und erteilen Ihnen Inkassovollmacht. An das Saarlouiser Inkassobüro GmbH Günter Florange Am Wackenberg 4 66740 Saarlouis Telefon: 0 68 31 94 47 0 Telefax: 0 68 31 94 47 10 Internet: www.sib-florange.de Email: inkasso@sib-florange.de Inkassoauftrag

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

Website-Mietvertrag. zwischen der. und der

Website-Mietvertrag. zwischen der. und der Website-Mietvertrag zwischen der Firma SCHOWEB-Design Andrea Bablitschky Kirchenweg 1 91738 Pfofeld Tel: 0 98 34 / 9 68 24 Fax: 0 98 34 / 9 68 25 Email: info@schoweb.de http://www.schoweb.de nachfolgend

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten: FACTORINGVERTRAG zwischen ABC, (Strasse/Ort) (nachstehend Factor genannt) und XYZ, (Strasse/Ort) (nachstehend Klient genannt) 1. Vertragsgrundlage und -gegenstand 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Häufige Fragen unserer Kunden unsere Antworten Inkasso-Service Inland

Häufige Fragen unserer Kunden unsere Antworten Inkasso-Service Inland Häufige Fragen unserer Kunden unsere Antworten Inkasso-Service Inland Ab welchem Betrag lohnt sich die Beauftragung? Wann sollten wir besser sofort einen Rechtsanwalt einschalten? Wie werden wir über den

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Inkasso ist unser Auftrag

Inkasso ist unser Auftrag Inkasso ist unser Auftrag Die HFI Finanz- und Investitions-Beratungsgesellschaft Hamm mbh verfügt über 25 Jahre fundierte Erfahrung im Inkassogeschäft und das bundesweit. Zu unserem Tagesgeschäft gehören

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag) Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

L i z e n z v e r t r a g

L i z e n z v e r t r a g L i z e n z v e r t r a g zwischen dem Zentralverband der Deutschen Naturwerkstein-Wirtschaft e. V., Weißkirchener Weg 16, 60439 Frankfurt, - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Firma - nachfolgend

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,, Telefon 0800

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Auftragserteilung und Umfang des Auftrages Allgemeine Geschäftsbedingungen postulatio-inkasso Peter Oehler Markt 9 in 04109 Leipzig (nachfolgend als Auftragnehmer [AN] bezeichnet) übernimmt die außergerichtliche

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Webhosting Service-Vertrag

Webhosting Service-Vertrag Zwischen MoHost Inh. ClaasAlexander Moderey WeimarerStraße 108 Bei Waterböhr D -21107 Hamburg im Folgenden Anbieter genannt Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Ust.-IDNr.: +49 (0) 4018198254 +49 (0) 4018198254

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

Ihr Spezialist für Forderungsmanagement

Ihr Spezialist für Forderungsmanagement Ihr Spezialist für Forderungsmanagement Handel, Handwerk und Gewerbe Seit mehr als 25 Jahren schnell konsequent erfolgreich Partner der Vertragspartner der Setzen Sie auf die Inkasso-Erfahrung aus mehr

Mehr

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Auftragsumfang 1.1. Der Auftragnehmer, das Inkassounternehmen Kalkbrenner Inkasso- & Forderungsmanagement, Hauptstr. 85, 26131 Oldenburg (nachfolgend Inkasssounternehmen

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting 1 Allgemeines Der Auftraggeber im Nachfolgenden AG genannt hat die AGBG s gelesen und zur Kenntnis genommen und anerkannt.

Mehr

golfclub-fleesensee.de

golfclub-fleesensee.de Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Allgemeine Inkassobedingungen der InkassoCompany GmbH (Stand 01.06.2006)

Allgemeine Inkassobedingungen der InkassoCompany GmbH (Stand 01.06.2006) Allgemeine Inkassobedingungen der InkassoCompany GmbH (Stand 01.06.2006) 1. Auftragserteilung und Umfang des Auftrages: InkassoCompany GmbH übernimmt Inkassoaufträge zur Einziehung voraussichtlich unbestrittener,

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern

Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern für den deutschen Strommarkt Die nachstehenden Nutzungsbedingungen

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Standard-... 3 1.1 Vertragslaufzeit und Abrechnung... 3 1.2 Leistungen

Mehr

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D - B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dieses vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen - 2 - Forschungs- und Entwicklungsvertrag

Mehr

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen zwischen Ingenieurbüro Akazienweg 12 75038 Oberderdingen nachstehend AN genannt und dem Auftraggeber (Unternehmen) nachstehend AG genannt Vorbemerkung AN führt

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL)

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL) 1 / 2 Gas- Energiedatenmanagement Stadtwerke Neckargemünd GmbH Julius- Menzer- Straße 5, 69151 Neckargemünd Tel.: 06223 / 9252-0 Fax: 06223 / 9252-25 E-Mail: netznutzung-gas@stadtwerke-neckargemuend.de

Mehr

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien Allgemeine Geschäftsbedingungen der hpunkt kommunikation Agentur für History Marketing PR Neue Medien 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum

Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Provider-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc )

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc ) Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc ) I. Leistungsgegenstand Die an das Abrechnungsverfahren angeschlossenen Agenturen bieten im Zusammenwirken mit der Omnicom-Beteiligungs

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Geltungsbereich a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Ideas Embedded GmbH (Betreiberin)

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Häufige Fragen unserer Kunden unsere Antworten Inkasso-Service-Titelüberwachung

Häufige Fragen unserer Kunden unsere Antworten Inkasso-Service-Titelüberwachung Häufige Fragen unserer Kunden unsere Antworten Inkasso-Service-Titelüberwachung Fragen zur Fallbearbeitung Wie werden wir über den Sachstand informiert? Wie schnell sind Sie in der Bearbeitung unserer

Mehr

Nutzung VPA compact IV als USB Modem

Nutzung VPA compact IV als USB Modem Nutzung VPA compact IV als USB Modem Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Vodafone, Microsoft bzw. deren Lizenzgeber. Es ist nicht gestattet, die Dokumente zu kopieren, zu verändern oder

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WHI Inkasso Gesellschaft mbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WHI Inkasso Gesellschaft mbh Allgemeine Geschäftsbedingungen der WHI Inkasso Gesellschaft mbh 1 Geltung Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftige Geschäfte und

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Allgemeine Bedingungen. für die. Benennung eines Kontakts mit Sitz Berlin als Tech-C

Allgemeine Bedingungen. für die. Benennung eines Kontakts mit Sitz Berlin als Tech-C Allgemeine Bedingungen für die Benennung eines Kontakts mit Sitz Berlin als Tech-C Präambel Der Kunde möchte einen Domainregistrierungsvertrag mit der 1API GmbH über die Registrierung einer.berlin Domain

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr