von SVEN PFLEFKA Anlagen:
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- Christin Hertz
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1 Rom und Karthago allzeit konträr? Die römisch-karthagischen Beziehungen vor dem Ausbruch des Ersten Punischen Krieges als Thema im Unterricht. Ein Stundenentwurf von SVEN PFLEFKA Anlagen: Angabenblatt Rom schließt Verträge (Karte und Vertragstext) Arbeitsblatt Lösungsblatt Im allgemeinen Bewusstsein beherrscht der römisch-karthagische Gegensatz, der seine Höhepunkte in drei großen Kriegen fand, die Jahrhunderte vom Aufstieg Roms bis zum Ende Karthagos im Jahr 146 v. Chr. Auf den ersten Blick scheint es, als hätte zwischen diesen beiden mächtigen Städten und Staaten nur Feindschaft geherrscht. Dass dies nicht so ist, beweisen die römisch-karthagischen Verträge, von denen Polybios drei erwähnt. Es entsprach der politischen Grundkonzeption der Karthager, militärischen Konflikten nach Möglichkeit aus dem Wege zu gehen, wenn Erfolge auch durch Diplomatie möglich schienen. Ihre Vertragspolitik mit Rom ist ein treffendes Beispiel 1. Im Mittelpunkt der konzipierten Unterrichtsstunde steht der erste römisch-karthagische Vertrag. Seine Datierung bereitet einige Schwierigkeiten: Man kann ihn mit Polybios an das Ende des 6. Jahrhunderts v. Chr. setzen. Es sprechen aber auch Argumente für die Zeit um 400 v. Chr. und das Jahr 348 v. Chr. Beim Arbeitsblatt wird dem Datierungsvorschlag von Werner Huß gefolgt 2, wonach der Vertrag um das Jahr 470 v. Chr. geschlossen wurde und in der Tradition der karthagisch-etruskischen Verträge 1 ELLIGER, WINFRIED: Karthago: Stadt der Punier, Römer, Christen, Stuttgart Berlin Köln 1990, S BENGTSON, HERMANN: Die Staatsverträge des Altertums II, München , Nr. 121, S. 18.
2 stand. Die Karthager reagierten damit auf die neue Situation, die durch die Vertreibung des etruskischen Königs entstanden war, da sich nun der Vertragspartner geändert hatte: Das Gegenüber für die Karthager bildeten nun die führenden Schichten Roms 3. Der Vertrag legt beiden Seiten Verpflichtungen auf: Der Seeraum jenseits des Schönen Vorgebirges ist für die Römer und ihre Bundesgenossen gesperrt. Wollen die Römer in Libyen oder Sardinien Handel treiben, so muss ein karthagischer Beamter anwesend sein. Im karthagisch kontrollierten Teil Siziliens sind sie dagegen den Karthagern gleichgestellt. Die Römer ihrerseits wollten sicherstellen, dass die Karthager keine Angriffe oder Plünderungszüge gegen die Küste Latiums durchführen oder sich dort militärisch festsetzen 4. Uneinigkeit herrscht in der Forschung darüber, wo das Schöne Vorgebirge zu lokalisieren ist. Möglich wären das Promunturium Candidum (Kap Blanc bzw. Ras Abiad), das Promunturium Mercuri (Kap Bon bzw. Ras Adder) oder das Promunturium Pulchri (Kap Farina bzw. Ras Sidi Ali el Mekki), wobei die Mehrheit der Historiker der letzteren Variante den Vorzug gibt 5. Die Ziele, die beide Vertragsparteien erreichen wollten, sind in der Forschung an sich weniger umstritten: Die Römer sicherten die ihnen unterstehenden Gebiete ab, wobei sie den von ihnen abhängigen Städten absoluten Schutz verschaffen wollten, den unabhängigen dagegen nur bedingten. Somit sicherten sie sich die Anerkennung ihres gegenwärtigen Besitzstandes. Daraus kann man auch leicht den Stand der römischen Expansion zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herauslesen 6. Die Karthager schützten ihren Handel. Dabei unterschieden sie zwischen Gebieten wie Sizilien, wo sie eine Konkurrenz ohnehin nicht ausschalten konnten, und anderen wie Sardinien und Libyen, wo sie ein Handelsmonopol beanspruchten 7. Offen bleibt, ob sich das Fahrverbot, das die Römer einhalten sollten, auf die westliche oder östliche Richtung bezog. In beiden Fällen wollten sie bei möglichen Expansionen nicht auf römische Konkurrenz treffen. 3 HUSS, WERNER: Karthago, München 1995, S BENGTSON, HERMANN: Die Staatsverträge des Altertums II, München , Nr. 121, S BENGTSON: Die Staatsverträge des Altertums II (wie Anm. 4), Nr. 121, S. 19. HUSS, WERNER: Geschichte der Karthager, München 1985 (Handbuch der Altertumswissenschaften III 8), S HUSS: Geschichte der Karthager (wie Anm. 5), S ELLIGER: Karthago: Stadt der Punier, Römer, Christen (wie Anm. 1), S. 101.
3 Die vorliegende Stunde orientiert sich am Fachlehrplan Geschichte für die 6. Jahrgangsstufe, genauer G 6.5 Das Imperium Romanum, wo u. a. die räumliche Expansion als Lerninhalt genannt wird. Einzuordnen ist sie vor den Punischen Kriegen, da sie den Schülern eine frühe Phase der römischen Expansion nahe bringt. Da den Punischen Kriegen nach wie vor eine große Bedeutung in den Lehrwerken zugemessen wird, ist es berechtigt, auch nach den frühen Entwicklungsstadien der römisch-karthagischen Beziehungen zu fragen, um so den Blick für neue Facetten zu erweitern oder auch zu relativieren. Aus dem Blickwinkel der Geschichtsdidaktik sind Vertragstexte als Untergruppe der schriftlichen Quellen anzusehen. Auch in den gängigen Schulbüchern für die 6. Jahrgangsstufe wird auf Vertragstexte nicht eigens eingegangen 8. Entsprechend gelten für Verträge die fachdidaktischen Grundsätze, die die Forschung für die schriftlichen Quellen auf breiter Basis erarbeitet hat 9. 8 Für die schriftlichen Quellen existieren jedoch z. T. recht ausführliche Sequenzen zur Methodenkompetenz: Das waren Zeiten Ausgabe Bayern. Unterrichtswerk für Geschichte an Gymnasien, Bd. 1: Frühgeschichte, Antike und Frühes Mittelalter, hg. von DIETER BRÜCKNER und HARALD FOCKE, Bamberg 2004, S. 74f. Forum Geschichte. Ausgabe Bayern, Bd. 1: Von der Urgeschichte bis zur Dreiteilung der Mittelmeerwelt, hg. von FRANZ HOFMEIER und HANS-OTTO REGENHARDT, Berlin 2004, S. 142f. Horizonte 6, hg. von ULRICH BAUMGÄRTNER, Braunschweig 2004, S. 216f. Geschichte und Geschehen, Bd. 1, hg. von LUDWIG BERNLOCHNER, Leipzig Stuttgart Düsseldorf 2004, S. 114f. 9 Aus der Fülle der Arbeiten sei genannt: PANDEL, HANS-JÜRGEN: Quelleninterpretation, in: Handbuch Methoden im Geschichtsunterricht, hg. von ULRICH MAYER, HANS-JÜRGEN PANDEL und GERHARD SCHNEIDER, Schwalbach/Ts. 2004, S SCHNEIDER, GERHARD: Die Arbeit mit schriftlichen Quellen, in: Handbuch Medien im Geschichtsunterricht, hg. von HANS-JÜRGEN PANDEL und GERHARD SCHNEIDER, Schwalbach/Ts , S PANDEL, HANS-JÜRGEN: Quelleninterpretation. Die schriftliche Quelle im Geschichtsunterricht, Schwalbach/Ts SAUER, MICHAEL: Geschichte unterrichten. Eine Einführung in die Didaktik und Methodik, Seelze-Velber , bes. S GROSCH, WALDEMAR: Schriftliche Quellen und Darstellungen, in: Geschichts-Didaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II, hg. von HILKE GÜNTHER-ARNDT, Berlin 2003, S GIES, HORST: Geschichtsunterricht. Ein Handbuch zur Unterrichtsplanung, Köln Weimar Wien 2004, bes. S REEKEN, DIETMAR VON: Quellenarbeit, in: Geschichts-Methodik. Handbuch für die Sekundarstufe I und II, hg. von HILKE GÜNTHER-ARNDT, S , bes. S
4 Dennoch müssen für Vertragstexte besondere Aspekte berücksichtigt werden. Schon der Aufbau dieser Texte orientiert sich an bestimmten Schemata: Wie ist der Vertrag gegliedert? Ist eine Eingangsformel bzw. eine Präambel zu finden? Wie ist der eigentliche Vertragsinhalt strukturiert? Welche Besonderheiten sind im Schlussteil des Vertrages hervorzuheben? Während man bei anderen Schriftquellen eher nach Verfasser und Adressat fragen wird, richtet sich hier der Blick vornehmlich auf die jeweiligen Vertragspartner, wobei auch eine Rolle spielt, ob beide Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandelt haben. Orts- und Zeitangaben haben in Verträgen eine zentrale Bedeutung; dies betrifft nicht nur Ort und Datum des Vertragsschlusses sondern auch geographische und chronologische Angaben, die wichtige Sachverhalte näher bestimmen, wie z. B. Grenzverläufe, Gebietsgewinne oder Befristungen. Wie bei anderen Textsorten so ist auch hier auf Wort- und Begriffswahl, Argumentation, Auslassungen und Verschleierungen oder Widersprüche zu achten 10. Nicht aus dem Auge verloren werden dürfen die Sach- und Werturteile, die im Text verborgen sind. Gerade in Vertragstexten ist von Interesse, welche Absichten die beteiligten Parteien verfolgen 11. Das obige Thema und die folgenden Materialien können zum Kern einer Unterrichtsstunde gemacht werden. Sinnvollerweise sollte man diese vor den Punischen Kriegen platzieren. Die Arbeitsblätter eignen sich dazu, ein sehr frühes Stadium der römischen Expansion zu beleuchten. Einen Erkenntniswert für die Schüler liefern sie insofern, dass die römische Bündnispolitik zu einem Zeitpunkt thematisiert wird, als die Stadt am Tiber noch weit davon entfernt war, eine dominierende Rolle im Mittelmeerraum zu spielen. Stattdessen hatte es Rom mit überlegenen Mächten zu tun und musste diplomatisch agieren, während es in den folgenden Jahrhunderten zunehmend in der Lage war, anderen Städten, Völkern und Herrschern seinen Willen aufzuzwingen. Der erste römisch-karthagische Vertrag wurde leicht gekürzt und mit Anmerkungen versehen, so dass er dem Niveau der Unterstufe angemessen ist. Optisch wurde er in drei Abschnitte (Einleitungsformel, Verpflichtungen der Römer, Verpflichtungen der 10 GIES: Geschichtsunterricht. Ein Handbuch zur Unterrichtsplanung (wie Anm. 9), S. 231f. 11 GROSCH: Schriftliche Quellen und Darstellungen (wie Anm. 3), S. 189f.
5 Karthager) gegliedert, wobei die beiden letzten Textblöcke in ihrer Schwierigkeit für die Schüler nicht unterschätzt werden sollten, da diese mit der vorliegenden Textsorte keine Erfahrungen haben. Die Karte dient der Orientierung und bietet eine Möglichkeit, die Ergebnisse aus dem Text nochmals nonverbal zu sichern.
6 Rom schließt Verträge Vertragstext: 1 Unter folgenden Bedingungen soll Freundschaft sein zwischen den Römern sowie den Bundesgenossen der Römer und den Karthagern sowie den Bundesgenossen der Karthager: Die Römer und die Bundesgenossen der Römer sollen [mit ihren Kriegs- und Kaperschiffen] nicht über das schöne Vorgebirge [=Kap Farina] hinausfahren, außer wenn sie durch Sturm oder von Feinden dazu 5 genötigt werden. Wenn aber jemand gegen seinen Willen dahin verschlagen wird, so soll es ihm nicht erlaubt sein, irgendetwas zu kaufen oder zu nehmen, außer zur Instandsetzung des Schiffes oder zu Opfern. Ferner soll für diejenigen, die um des Handels willen kommen, keinerlei Geschäft rechtliche Gültigkeit haben, außer unter Zuziehung eines Beamten. Was aber in seinem Beisein verkauft wird, das soll ihm (...) gehören, soweit es ihm in Libyen oder Sardinien verkauft wird. Wenn jemand von den Römern 10 nach Sizilien kommt, soweit es die Karthager beherrschen, so soll er in allem, was den Handel betrifft, gleichberechtigt sein. Die Karthager sollen sich keiner Übergriffe schuldig machen an den Leuten von Ardea, Antium (...), Circei, Terracina oder einer anderen latinischen Stadt, die Rom untertänig ist. Von den Städten in Latium, die den Römern nicht untertänig sind, sollen sie sich fernhalten. Wenn sie aber eine erobern, sollen sie diese den 15 Römern unversehrt übergeben. Eine Befestigung darf in Latium von den Karthagern nicht gebaut werden. Und wenn sie als Feinde ins Land Latium kommen, dürfen sie in dem Land nicht übernachten. Aus: BENGTSON, HERMANN: Die Staatsverträge des Altertums II, München , Nr. 121, S Anmerkung: Die Historiker sind sich nicht einig, wann die Römer und Karthager diesen Vertrag abschlossen. Vieles spricht für die Jahre um 470 v. Chr.
7 Arbeitsblatt j Wer sind die Vertragspartner? k Wozu verpflichten sich die jeweiligen Vertragspartner? Trage die Inhalte in die folgende Tabelle ein! Markiere die Küstenlinie, die für römische Kriegs- und Kaperschiffe gesperrt war, mit roter Farbe. Markiere das Herrschaftsgebiet der Karthager grün, das der Römer blau! m Welches Ziel könnten die jeweiligen Vertragspartner mit diesen Bestimmungen verfolgt haben? Überlege und begründe: Welche der beiden Vertragsparteien war zur Zeit, als dieser Vertrag abgeschlossen wurde, die mächtigere? Schau auch auf die Karte!
8 Arbeitsblatt: Lösung j Wer sind die Vertragspartner? Römer + Bundsgenossen, Karthager + Bundesgenossen [Die Bundesgenossen dürften kaum um ihre Meinung gebeten worden sein, da es sich nicht um Gleichgestellte gehandelt hat.] k Wozu verpflichten sich die jeweiligen Vertragspartner? Trage die Inhalte in die folgende Tabelle ein! Die Römer verpflichten sich, mit ihren Schiffen nicht über das schöne Vorgebirge hinauszufahren. Einzige Ausnahme ist, wenn sie durch Stürme oder Feinde dazu gezwungen werden. In Libyen und Sardinien dürfen sie nur dann Handel treiben, wenn ein karthagischer Beamter anwesend ist. In Sizilien sind die Römer den Karthagern gegenüber aber gleichberechtigt. Den Karthagern ist es verboten, die Städte, die den Römern untertänig sind, zu überfallen. Wenn sie eine andere Stadt in Latium erobern, so müssen sie diese den Römern übergeben. Befestigungen dürfen sie in Latium nicht errichten. Kommen sie als Feinde, so müssen sie das Land vor Einbruch der Nacht wieder verlassen. Markiere die Küstenlinie, die für römische Kriegs- und Kaperschiffe gesperrt war, mit roter Farbe. Markiere das Herrschaftsgebiet der Karthager grün, das der Römer blau! m Welches Ziel könnten die jeweiligen Vertragspartner mit diesen Bestimmungen verfolgt haben? Die Römer wollten vermeiden, dass die Karthager (dauerhafte) Stützpunkte in Latium errichten oder Rom und seine Verbündeten bedrohen. Die Karthager wollten die Römer von Afrika fernhalten und den Handel in Libyen und Sardinien kontrollieren. Überlege und begründe: Welche der beiden Vertragsparteien war zur Zeit, als dieser Vertrag abgeschlossen wurde, die mächtigere? Schau auch auf die Karte! Die Karthager waren zur Zeit des Abschlusses des Vertrages eindeutig stärker. Die Römer rechneten damit, dass diese in Latium einfallen könnten, und mussten Handelsnachteile in Kauf nehmen. Die römische Herrschaft war regional begrenzt, während die Karthager mit dem Aufbau eines maritimen Machtbereichs befasst waren.
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