SEGLER-VEREINIGUNG MANNHEIM E.V.

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1 Merkblatt Geschäftsordnung gem. 14 der Satzung vom Stand Die Segler-Vereinigung Mannheim e.v. (SVM) ist ein eingetragener Verein auf gemeinnütziger Basis, der sich unter der Verpflichtung zum Schutz der Natur die Pflege, Förderung und Verbreitung des Segelsports und damit die körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder zum Ziel gesetzt hat. Sie wurde im August 1931 gegründet und ist Mitglied des Deutschen Seglerverbandes, des Landesseglerverbandes Baden-Württemberg sowie des Badischen Sportbundes. Sie unterhält drei Stützpunkte: a) Bootshaus Dordrecht" im Sandhofer Altrhein b) Stützpunkt Reffenthal c) Stützpunkt Otterstädter Altrhein 2. Die Satzung der SVM unterscheidet zwischen erwachsenen Mitgliedern und Jugendmitgliedern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 3. Es wird von jedem Mitglied erwartet, dass die Mitgliedschaft nicht nur formal besteht, sondern dass es sich persönlich und aktiv am gesamten Vereinsleben beteiligt. 4. Aufnahm egeb ühre n: Jugendliche:10 Erwachsene: 130 (Ehepartner und Kinder sind frei) Als verlorener Baukostenzuschuss wird fällig bei Inanspruchnahme eines Landliegeplatzes: 150 eines Wasserliegeplatzes: Jährlicher Mitgliedsbeitrag: Erwachsene: 110 Ehepartner: 60 Jugendliche: 40 Mitglieder und Ehepartner ab 65. Lebensjahr: 55 In Ausbildung / Bundesfreiwilligenjahr / Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs: 60 Familienbeitrag: 170 Darin sind enthalten die Beiträge für den Deutschen Seglerverband, den Landesseglerverband Baden-Württemberg und den Badischen Sportbund. Ehrenmitglieder und- Jugendliche bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs sind beitragsfrei.

2 6. Bootsanliegegebühren pro Saison: Wasserliegeplatz: Bootslänge (m) x Bootsbreite (m) x 15 Landliegeplatz: 80 Landliegeplatz Opti: gebührenfrei Gastliegeplätze Land: Liegeplatzgebühr Gastliegeplätze Wasser: Liegeplatzgebühr (keine Pflicht zur Arbeitsleistung) Regattastartgeld: 10 Winterlager an der Dordrecht: Wasserliegeplatz: 120 Innenlieger: LxBx 16 Freimeldungen von Innenliegern für die nächste Wintersaison sind bis zum 31. Juli anzuzeigen. Die Bootsanlegegebühr wird mit der Jahresrechnung für die kommende Sommersaison berechnet, die Gebühren für die Innenlieger für das zurückliegende Winterhalbjahr. Wird ein Liegeplatz vor dem 31. Januar eines Jahres für die kommende Saison dem Stützpunktleiter schriftlich freigemeldet, sind jeweils die Hälfte der Anlegegebühren sowie des Arbeitsdienstes zu leisten. Diese Option kann nur fünf Jahre ausgeübt werden, danach geht das Anrecht auf den Liegeplatz verloren. 7. Sonstige Gebühren Landliegeplatz Straßentrailer leer: 50 Jugendbootmiete Laser: 100 pro Jahr und 10h Arbeitsleistung Bootspflege Jugendbootmiete Opti 50 pro Jahr und 5h Arbeitsleistung Boostpflege Krangebühren Dordrecht: 30 pro rein oder raus Krangebühren Reffenthal: 15 pro rein oder raus, für Mitglieder Krangebühren Reffenthal: 20 pro rein oder raus, für nicht Mitglieder Nicht geleistete Arbeitsleistungen: 30 pro Stunde 8. Alle Beiträge und Anlegegebühren müssen spätestens vier Wochen nach Aufforderung bezahlt werden.

3 9. Bootseigner mit Liegeplatzbeanspruchung haben jährlich eine Arbeitsleistung von mindestens 20 Stunden zu erbringen. Dies gilt auch für Jugendliche ab 14 Jahren im Rahmen ihrer körperlichen Möglichkeiten. Alle arbeitsdienstpflichtigen Mitglieder der SVM müssen mindestens 50 % ihres Arbeitsdienstes an einem Stützpunkt zur Erhaltung und Erneuerung der Anlage ableisten. Anderen Arbeiten werden entsprechend dem Anhang Arbeitsdienst angerechnet. Nur in wirklichen Ausnahmefällen kann es zugelassen werden, dass statt der persönlichen Arbeitsleistung ein unter Punkt 7. Sonstige Gebühren ausgewiesener Betrag pro Stunde an die Vereinskasse gezahlt wird. Von neuen Mitgliedern wird mit Bestimmtheit erwartet, dass sie sich in Anbetracht der von den älteren Mitgliedern bereits geleisteten Arbeit besonders aktiv am Ausbau und der Unterhaltung unserer Anlagen beteiligen. Jeder Bootseigner ist im Rahmen seiner körperlichen Möglichkeiten verpflichtet, sich an einer segelsportlichen Veranstaltung pro Jahr (z.b. Regatta, Wanderfahrt, Fahrtenwettbewerb) zu beteiligen oder sich in diesem Zusammenhang als Helfer zur Verfügung zu stellen. Zur Reinigung und Pflege unserer Vereinsanlagen kann von der jeweiligen Stützpunktleitung ein Reinigungsdienst angesetzt werden. Anstelle der persönlichen Ableistung des Reinigungsdienstes kann auch einheitlich eine allgemeine Umlage erhoben werden. Die Stützpunkte entscheiden darüber in eigener Zuständigkeit; die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit der Anlieger. Zu besonderen Anlässen kann auch ein Küchendienst angesetzt werden; den Küchendienstplan erstellt der jeweilige Stützpunktleiter. Bei Verhinderung ist ein Termintausch oder eine Vertretung möglich. Der Küchendienst kann nur in Ausnahmefällen in begrenztem Umfang auf den jährlich zu leistenden Arbeitsdienst angerechnet werden. 9. Die jeweiligen Bootseigner sind für die Instandhaltung ihrer Liegeplätze verantwortlich, insbesondere für die kurzfristige Beseitigung entstandener Schäden. 10. Zur Finanzierung besonders aufwändiger Maßnahmen, die über den üblichen Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel hinausgehen, sind Umlagen sowie Darlehen für alle Mitglieder nach Beschlussfassung durch die ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung möglich. 11. Interessenten für eine Mitgliedschaft erhalten vom Vorstand (Schriftführer) einen förmlichen Aufnahmeantrag. Mit der Abgabe des Antrags ist die Aufnahmegebühr fällig.

4 Über die Aufnahme des Antragstellers als Probemitglied wird in der folgenden Vorstandssitzung entschieden; die Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied erfolgt in der letzten Vorstandssitzung des folgenden Jahres. Die Zeit der probeweisen Aufnahme kann somit bis zu 24 Monaten betragen. Jugendliche haben keine Probezeit. Kommt in dieser Probezeit kein begründeter Widerspruch aus dem Kreis der Mitglieder, wird die endgültige Aufnahme durch den Vorstand oder eine Verlängerung der Probezeit beschlossen. Der Aufnahmebeschluss des Vorstands wird in der nächstfolgenden Vereinszeitschrift veröffentlicht. Jedes Mitglied erhält bei seinem Eintritt die Vereinssatzung, das Merkblatt, die Bootsliegeplatzordnung und die,10 Goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur' des DSV ausgehändigt. 12. Der monatliche Vereinsabend findet in der Regel am ersten Freitag des Monats um Uhr auf der Dordrecht" Statt. 13. Der Stander der SVM ist an der vorgeschriebenen Stelle des Bootes zu führen. 14. Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die etwa eintretenden Unfälle oder Diebstähle in den Räumen und Stützpunkten des Vereins. Unfall und Haftpflichtschutz gewährt zur Zeit der Badische Sportbund im Rahmen der Sportversicherung für alle Mitglieder bei Veranstaltungen des Vereins. 15. Alle weiteren Rechte und Pflichten der Mitglieder werden durch die Satzung und die Bootsliegeplatzordnung des Vereins geregelt.

5 Tabelle Gebühren, Stand April 2013 Einheit April 2013 Bemerkung [pro] [ ] Aufnahmegebühr Jugendliche Person einmalig 10,00 Erwachsene Person einmalig 130,00 Ehepartner und Kinder sind frei Mitgliedsbeitrag Erwachsene Person jährlich 110,00 Ehepartner Person jährlich 60,00 Jugendliche Person jährlich 40,00 Mitglieder ab 65. Lebensjahr Person jährlich 55,00 neu auch für Ehepartner ab dem 65. Lebensjahr Ermäßigt Person jährlich 60,00 in Ausbildung/Student bis Vollendung des 27.Lebensjahres/Bundesfreiwilligenjahr Familienbeitrag Familie jährlich 170,00 Bootsanlegegebühr Wasserliegeplatz m² und Saison 15,00 Bootslänge[m] x Bootsbreite[m] Landliegeplatz Liegeplatz und Saison 80,00 Gastliegeplatz Wasser Liegeplatz und Saison 700,00 zusätzlich Liegeplatzgebühr, keine Pflicht zur Arbeitsleistung Gastliegeplatz Land Liegeplatz und Saison 330,00 zusätzlich Liegeplatzgebühr, keine Pflicht zur Arbeitsleistung Landliegeplatz Optimist Liegeplatz und Saison kostenfrei Winter Wasserliegeplatz Dordrecht Liegeplatz und Saison 120,00 Winter Innenlieger Dordrecht m² und Saison 16,00 Bootslänge[m] x Bootsbreite[m] Baukostenzuschuss Landliegeplatz Liegeplatz einmalig 150,00 Wasserliegeplatz Liegeplatz einmalig 300,00 Sonstiges Regattastartgeld 10,00 Krangebühren Dordrecht Hub 30,00 Krangebühren Reffenthal Hub 15,00 Mitglieder Krangebühren Reffenthal Hub 20,00 nicht Mitglieder nicht geleistete Arbeitsleistung Stunde 30,00 Landliegeplatz Straßentrailer Saison 50,00 neu Jugendbootmiete Laser Jahr 100,00 neu, zusätzlich 10h Arbeitsleistung Bootspflege Jugendbootmiete Opti Jahr 50,00 neu, zusätzlich 5h Arbeitsleistung Bootspflege

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