Hygienegrundlagen. Hygienegrundlagen. Gesetzliche Grundlagen Präventivmaßnahmen. Krematorien. Hygienegrundlagen für Krematorien
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- Leopold Abel
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1 Hygienegrundlagen Krematorien Roland Schmidt Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention Gesetzliche Grundlagen Präventivmaßnahmen Hygienegrundlagen
2 Allgemeines Hygienegrundlagen 2
3 Allgemeines Beim Kontakt mit Verstorbenen und deren Körperflüssigkeiten kann es zur Übertragung von Krankheitserregern kommen. Der Umgang mit Verstorbenen stellt ein erhöhtes Gefahrenpotential für folgende Personengruppen dar: o Bestatter o Friedhofspersonal o Beschäftigte in Krematorien o Leichenwäscher o Reinigungspersonal Hygienegrundlagen 3
4 Allgemeines Beim Kontakt mit Verstorbenen und deren Körperflüssigkeiten kann es zur Übertragung von Krankheitserregern kommen. z. B. durch Kontakt/Kontamination mit o Infektionserregern o Ausscheidungen o Körperflüssigkeiten Das Risiko für die Mitarbeiter an einer Infektion zu erkranken, kann durch geeignete Hygiene- und Schutzmaßnahmen gesenkt werden. Biologisches Material wie o Blut, Sekret o Speichel o Urin o Fäzes o Erbrochenes o ist grundsätzlich als potenziell infektiös einzustufen. Hygienegrundlagen 4
5 Allgemeines Jeder Verstorbene ist als potentieller Träger von Infektionserregern einzuschätzen! Erreger-Übertragung möglich durch o direkten Kontakt mit der Leiche o Kontakt mit Ausscheidungen/Körperflüssigkeiten o Aerosole beim Bewegen der Leiche o Schmierkontakte über kontaminierte Flächen durch mangelhafte Händehygiene durch fehlerhafte Desinfektionsmaßnahmen o unzureichende PSA Hygienegrundlagen 5
6 Allgemeines Maßnahmen um das Infektionsrisiko zu vermindern und eine Weiterverbreitung von pathogenen Erregern zu vermeiden: o Einhalten der Hygienemaßnahmen (Hygieneplan) o konsequentes Tragen der Schutzausrüstung (PSA) o Standardisierung von Arbeitsabläufen o Verfahrensanweisungen (SAA) o geprüfte Desinfektionsmittel (VAH/RKI) o gültiger und verbindlicher Hygieneplan o Verantwortlichkeiten festlegen o Belehrungen/Schulungen der Mitarbeiter Hygienegrundlagen 6
7 Allgemeines Mikroorganismen können sich z.b.: o auf bzw. in dem Leichnam o in den Körperöffnungen Beim Umlagern von Verstorbenen können, z.b. durch Komprimierung der Luft in der Lunge des Verstorbenen, luftgetragene Mikroorganismen in den Atembereich des Beschäftigten gelangen. o auf der mit Blut, Körpersekreten und Ausscheidungen verunreinigten Wäsche o an Instrumenten o an Arbeitsmitteln und o auf den Oberflächen in Räumen befinden Hygienegrundlagen 7
8 Gesetzliche Rahmenbedingungen o Gesetzliche Rahmenbedingungen o Biostoffverordnung o GBG 2.1 / VSG 4.7 o Desinfektionsmittel-Listen o Richtlinie des RKI Hygienegrundlagen 8
9 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Biostoffverordnung BioStoffV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen Gilt für Tätigkeiten o o mit biologischen Arbeitsstoffen (gezielte Tätigkeiten) im Gefahrenbereich von biologischen Arbeitsstoffen (ungezielte Tätigkeiten) Hygienegrundlagen 9
10 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Gefährdungsbeurteilung Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach 5 der Biostoffverordnung hat der Arbeitgeber ausreichend Informationen über mögliche gesundheitliche Gefährdungen der Beschäftigten zu beschaffen. Hierzu gehören insbesondere Informationen über die Identität der erfahrungsgemäß vorkommenden oder zu erwartenden biologischen Arbeitsstoffe, die Art und Dauer von Tätigkeiten sowie die mögliche Exposition von Beschäftigten. Dabei sind alle Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser Verordnung nicht gezielte Tätigkeiten nach der Biostoffverordnung. Hygienegrundlagen 10
11 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Biologische Arbeitsstoffe sind in der Biostoffverordnung abschließend definiert; im weitesten Sinne handelt es sich dabei um Mikroorganismen, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Gemäß 3 Biostoffverordnung werden biologische Arbeitsstoffe nach ihrem Infektionsrisiko in vier Risikogruppen eingeordnet: Hygienegrundlagen 11
12 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Risikogruppen nach Biostoffverordnung Hygienegrundlagen 12
13 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Zuordnung zu Schutzstufen Verstorbene der Schutzstufe IV o grundsätzlich Kremation (ggf. Anordnung durch Amtsarzt) 2 Leichenhüllen (nach VDI-Richtlinie 3891) o Holzsarg (der Boden muss mit einer mindestens 5 cm hohen Schicht aufsaugender Stoffe bedeckt sein) Sarg darf nicht mehr geöffnet werden o keine Obduktion (erhöhte Sicherheitsbedingungen erforderlich; Raumdesinfektion erforderlich) Für die Überführung zum nächstgelegenen Krematorium ist geschultes Personal erforderlich. Der Transport des Leichnams muss behördlicherseits überwacht werden. Hygienegrundlagen 13
14 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Umgang mit Verstorbenen Beim Kontakt mit Verstorbenen und deren Körperflüssigkeiten kann es zur Übertragung von Krankheitserregern kommen. o Virushepatitis (A, B, C, E) o Tuberkulose o Staphylokokken o Streptokokken sowie eine Vielzahl von weiteren Erregern. Hygienegrundlagen 14
15 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Infektionserreger Folgende Mikroorganismen können vorkommen und von den Beschäftigten aufgenommen werden: oobakterien Pilze Viren wenn z.b. Darmbakterien der z.b. Verstorbene HBV, HCV, des HIV zu Verstorbenen, Lebzeiten über die an Körperflüssigkeit durch Pilzinfektion Hand- Mund-Kontakt erkrankt des Verstorbenen war (sie (z.b. können innere Schmierinfektion durch Organe, kleinste Schleimhäute), Hautdefekte in die Blutbahn gelangen) Achtung: Mikroläsionen!!! Hygienegrundlagen 15
16 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Risikogruppen nach GBG 2.1 Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen) können sich bereits bei der Grundversorgung bei folgenden Tätigkeiten ergeben: Hygienegrundlagen 16
17 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Schutzkleidung Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten bei Tätigkeiten, die oben genannt sind, geeignete Schutzkleidung in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen, wenn die Kleidung oder Berufskleidung der Beschäftigten mit Krankheitskeimen kontaminiert/verschmutzt werden kann. Hygienegrundlagen 17
18 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Schulungen/Belehrungen o z. B. durch Betriebsarzt o 1 x jährlich (Dokumentation) o Gefährdungen am Arbeitsplatz o Personal-Schutzmaßnahmen o Schutzkleidung o Umgang mit dickwandigen Schutzhandschuhen o Maßnahmen bei direktem Kontakt mit biologischen Stoffen o Hygienegrundlagen 18
19 Krankheitserreger können monatelang auf Flächen überleben und über Hände oder Staub auf Menschen übertragen werden. Daher ist die Flächendesinfektion eine wichtige Maßnahme, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern (Infektionsprophylaxe). o Routinemäßige bzw. laufende Desinfektion: Sie dient der Prophylaxe. o Gezielte Desinfektion: Sie erfolgt z. B. bei der erkennbaren Kontamination von Flächen mit Blut, Eiter, Ausscheidungen oder anderen Körperflüssigkeiten sowie bei Ausbruchsituationen oder Auftreten spezieller Krankheitserreger. o Schlussdesinfektion: Sie erfolgt bei Infektionen mit bestimmten Krankheitserregern. Desinfiziert alle erreichbaren Oberflächen und Gegenstände, die mit den Krankheitserregern kontaminiert sein könnten. Hygienegrundlagen 19
20 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Hygienegrundlagen 20
21 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Flächendesinfektion Hygienegrundlagen 21
22 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung GBG 2 Hygienegrundlagen 22
23 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Hygienegrundlagen 23
24 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Hygieneplan Der Unternehmer hat für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung (ggf. Sterilisation) sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen und ihre Durchführung zu überwachen. Durch den Hygieneplan wird der Einrichtung ein Hygienestandard Vorgegeben, der eine Verbreitung von Infektionserregern verhindern soll. Hygienegrundlagen 24
25 Gesetzliche Grundlagen - Hygieneplan Hygieneplan erstellen Risikoanalyse o Analyse der Infektionsgefahren o Bewertung der Risiken o Risikominimierung o Festlegung von Überwachungsverfahren o Überprüfung des Hygieneplanes o Dokumentation / Schulung BÄD FK für Arbeitssicherheit Hygienebeauftragter intern Hygieneberatung extern Hygienegrundlagen 25
26 Gesetzliche Grundlagen - Hygieneplan Hygieneplan Loseblatt-Sammlung Der Hygieneplan wird nach Kapiteln geordnet und muss ständig aktualisiert werden. 1x jährlich überprüfen Standardarbeitsanweisungen (auf Formulierungen achten) z. B. - Durchführung der Flächendesinfektion - Ansetzen von Desinfektionslösungen Einsichtnahme muss jederzeit möglich sein. Hygienegrundlagen 26
27 Gesetzliche Grundlagen - Hygieneplan Hygienegrundlagen 27
28 Hygienegrundlagen für Krematorien Gesetzliche Grundlagen - Hygieneplan Hygienegrundlagen 28
29 Gesetzliche Grundlagen - Biostoffverordnung Hygienegrundlagen 29
30 Gesetzliche Grundlagen - Hygieneplan Hygieneplan Anlagen: Betriebsanweisungen (Aushang) Sicherheitsdatenblätter Herstellerangaben Informationen der BG z. B. Hautschutz Schutzkleidung Hygienegrundlagen 30
31 Allgemeines Festgestellte Mängel bei Begehungen durch das Gesundheitsamt o kein Hygieneplan vorhanden o Desinfektionsplan nicht aktuell o Verantwortlichkeiten nicht festgelegt o fehlende SOP`s o Desinfektionsmittel nicht gelistet o Desinfektionsmittel überlagert o fehlende PSA Schutzbrille Augenspülflasche flüssigkeitsdichte Schutzschürzen/Schutzkittel dickwandige Schutzhandschuhe mit langen Stulpen o keine regelmäßigen Belehrungen/Schulungen o Disziplin der Mitarbeiter und Verhalten der Vorgesetzten o Hygienegrundlagen 31
32 Aus der Praxis für die Praxis Ihre Fragen? Hygienegrundlagen 32
1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation
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