Nichtaufhebbare Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung

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1 Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/ achgebiet 7400 Verordnung der Bundesregierung Nichtaufhebbare Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A. Zielsetzung Angleichung des nationalen Ausfuhrrechts an die ergänzenden Vereinbarungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und tahl mit den Vereinigten taaten von Amerika über den Handel mit bestimmten tahlerzeugnissen und die hierzu ergangenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften. B. Lösung Änderung der Ausfuhrliste C. Alternative keine Zugeleitet mit chreiben des Bundeskanzlers 14 (42) Au 90/84 vom 8. Februar Verkündet am 3. Februar 1984 im Bundesanzeiger Nr. 24. Gemäß 27 Abs. 2 atz 4 des Außenwirtschaftsgesetzes besteht ein Recht, die Aufhebung der Verordnung zu verlangen, nicht, da mit dieser Verordnung Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag erfüllt werden.

2 Drucksache 10/976 Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung Vom 31. Januar 1984 Auf Grund des 27 Abs. 1 atz 1 und 2 in Verbindung mit 2 Abs. 1 und 5 des Außenwirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer , veröffentlichten bereinigten Fassung, von denen 27 Abs. 1 atz 1 und 2 durch das Gesetz vom 6. Oktober 1980 (BGBl. I. 1905) neugefaßt worden ist, verordnet der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit den Bundesministern des Auswärtigen und der Finanzen: Artikel 1 Die Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverord-nung - in der Fassung der Verordnung vom 10. November 1981 (BAnz. Nr. 217a vom 20. November 1981, Beilage 42/81), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. Dezember 1982 (BAnz. Nr. 244 vom 31. Dezember 1982), wird wie folgt, geändert: 1. In Nr. 4 der Vorbemerkungen Anwendung er Ausfuhrliste" werden am chluß des letzten atzes de r Punkt durch ein emikolon ersetzt und folgende Halbsätze angefügt: dabei sind einzelne Voraussetzungen der Ausfuhr aus Anmerkungen ersichtlich; Teil B (Erzeugnisgruppen) und Teil C (Fußnoten) der Anmerkungen entsprechen den elbstbeschränkungs-vereinbarungen der Europäischen Gemeinschaften mit den Vereinigten taaten von Amerika." 2. In Teil II Kapitel 73 werden die Angaben nach der Zwischenüberschrift B. tahlausfuhren in die Vereinigten taaten von Amerika" durch die folgenden Angaben ersetzt: Warmbreitband aus tahl, in Rollen: mit einer Breite von weniger als 1,50 m, zum Wiederauswalzen bestimmt (EGK): aus für Elektrobleche (lag) anderes, mit einer Dicke: aus von mehr als 4,75 mm (Ia 39), (IIa40) von 3 mm bis 4,75 mm (Ia) von weniger als 3 mm (Ia) anderes Warmbreitband (EGK): mit einer Breite von weniger als 1,50 m, nicht zum Wiederauswalzen bestimmt, und mit einer Dicke: aus von mehr als 4,75 mm (Ia 39), (IIa40) von 3 mm bis 4,75 mm (Ia) von weniger als 3 mm (Ia) mit einer Breite von 1,50 m mehr und mit einer Dicke: aus von mehr als 4,75 mm (Ia 39), (IIa40) von 3 mm bis 4,75 mm (Ia) von weniger als 3 mm (Ia) aus Breitflachstahl (EGK) (IIIa11), (VIa30) tabstahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt geschmiedet (einschließlich Walzdraht); tabstahl, kalt hergestellt kalt fertiggestellt; Hohlbohrerstäbe aus tahl für den Bergbau: nur warm gewalzt nur warm stranggepreßt: aus Walzdraht (EGK) (V 23 ), (VIa 26) tabstahl, massiv (EGK): aus anderer tabstahl (Ial), (IIIa 6,11,12,13 ), (V24,25), (VIa27, 28 ) nur kalt hergestellt kalt fertiggestellt: aus mit blanker Oberfläche (sogenannter Blankstahl nach DIN 1652) (IIa 6,8) aus anderer (IIa 6,8 ) plattiert mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, überzogen): nur plattiert: aus warm gewalzt warm stranggepreßt (EGK) (IIIa 6,15 ), (VIIa5,6,8,32 ) aus kalt hergestellt kalt fertiggestellt (IIIa6,8), (VIIa5,6,8,32) aus andere (mit Oberflächenbearbeitung, z. B. poliert, überzogen) (Ia 1,7,34), (IIa6,8,31,34) (IIIa6,35), (VIa27,29), (VIIa5,6,8,32 ) Profile aus tahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt, geschmiedet, kalt hergestellt kalt fertiggestellt; pundwandstahl, auch gelocht aus zusammengesetzten Elementen hergestellt: Profile: nur warm gewalzt nur warm stranggepreßt (EGK): U-, I- H-Profile, mit einer Höhe von: aus weniger als 80 mm (IVa 19 ) 80 mm mehr: H-Profile (Breitflanschträger) (IVa) U- I-Profile: mit Flanschen, deren Flächen parallel verlaufen (IVa) andere U- I-Profile (IVa) aus andere Profile (IVa 19 ) aus nur geschmiedet (IVa 19) nur kalt hergestellt kalt fertiggestellt: aus aus Warmbreitband, Breitflachstahl, Bandstahl Blechen (IVa 19 ) aus andere (aus anderem Vormaterial) (IVa 19 ) pundwandstahl (EGK) (X) Bandstahl, warm kalt gewalzt: nur warm gewalzt (EGK): aus Elektrobandstahl (Ia 2.9), (IIIa 9,11,12,13 ), (VIa9,12,3e) aus anderer Bandstahl (Ia 2), ( IIIa 11,12,13), (VIa12,30) nur kalt gewalzt: aus in Rollen, zum Herstellen von Weißband (EGK) (IIa8,10 ) anderer: aus Elektrobandstahl (IIa 8,9) aus anderer Bandstahl (IIa 8,10 ) - plattiert, überzogen mit anderer Oberflächenbearbeitung: aus liert (I a2,7,34), (IIa8,31,34), (IIIa12,14,32), (VIIa5,8,32) - -verzinnt: aus Weißband (EGK) (IIIa 8,12 ), (V111 5,8 ) aus anderer verzinnter Bandstahl (IIIa 8,12 ), (VIII 5,8 ) - -verzinkt verbleit: aus elektrolytisch verzinkt (IIIa 12,14 ), (VIIa5,8 ) aus anders verzinkt (IIIa 12,14 ), (VIIa 5,8) aus verbleit (IIIa 12,14 ), (VIIb 5,8 ) anderer (z. B. verkupfert, künstlich oxidiert, lackiert, vernickelt, verniert, plattiert, parkerisiert, bedruckt): - - -nur plattiert: aus warm gewalzt (EGK) (IIIa 15), (VIla 5,8,32) aus kalt gewalzt (IIIa 8), (VI1a5,8,32) anderer (Bandstahl mit anderer Oberflächenbearbei tung): anderer: aus verkupfert (IIIa 12,14 ), (VIIa 5,8 )

3 Deutscher Bundestag Wahlperiode Drucksache 10/976 aus vernickelt verchromt (IIIa 12,14 ), (VIIa 5,8 ) aus aluminiert (IIIa 12,14) (VIIa5,8) aus lackiert, verniert, mit Farbe bestrichen mit Kunststoff beschichtet (B2,7,34), (IIa8,31,34) ( IIIa 12,14,32 ) (VIIa5,8,32) aus anderer (Ie2,7,34) (IIa8,31,34) (IIIa12,14,42), (VIIa5,8,32) Bleche aus tahl, warm kalt gewalzt: - Elektrobleche: aus mit einem Ummagnetisierungsverlust von 0,75 Watt weniger je kg, unabhängig von ihrer Dicke (EGK) (1a7,9,41), (IIa9), (IIIa7,9,12,13) aus andere (mit einem Ummagnetisierungs verlust von mehr als 0,75 Watt je kg) (EGK) (Ia7,9,41), (IIa9), (IIIa7,9,12,13) - andere Bleche: - -nur warm gewalzt, mit einer Dicke: - - -von 2 mm mehr (EGK): von mehr als 4,75 mm: aus mit eingewalzten Vertiefungen und Erhöhungen (z. B. Riffelbleche) (Ia 3 ), (IIIa 13 ) aus andere (Ia 3,39 ), (IIa 40), (IIIa13,39) von 3 mm bis 4,75 mm: mit eingewalzten.vertiefungen und Erhöhungen (z. B. Riffelbleche) (Ia) andere (Ia) von 2 mm mehr, jedoch weni ger als 3 mm (1a) von weniger als 2 mm (EGK): von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 2mm (Ia) von 0,50 mm bis 1 mm (Ia) von weniger als 0,50 mm (Ia) - - nur kalt gewalzt, mit einer Dicke: von 3 mm mehr (EGK) (IIa) von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm (EGK): von 2 mm mehr, jedoch weni ger als 3 mm (IIa) von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 2 mm (IIa) - - -von 1 mm weniger (EGK): von 0,50 mm bis 1 mm (IIa) aus von weniger als 0,50 mm (IIa 10 ) aus nur glänzend gemacht, poliert hochglanzpoliert (EGK) (IIa 10 ) - - plattiert, überzogen mit anderer Oberflächenbearbeitung: aus versilbert, vergoldet, platiniert liert (Ia 7,34,36,41), (II a8,31,34,36) (IIIa 37 ), (VIIa5,32,43) - - -verzinnt: aus Weißblech (EGK) (IIIa 12 ), (VIII5 ) aus andere verzinnte Bleche (EGK) (IIIa12), (VIII5) - - -verzinkt verbleit (EGK): aus elektrolytisch verzinkt (IIIa 12), (VIIa 5 ) anders verzinkt: aus gewellt (IIIa 12), (VIIa 5 ) aus andere (glatt) (IIIa1 2), (VIIa 5 ) aus verbleit (liia 12 ), (VIIb 5 ) - - -andere (z. B. verkupfert, künstlich oxidiert, lackiert, vernickelt, verniert, plattiert, parkerisiert, bedruckt) (EGK): aus verzinnt und bedruckt (IIIa 12 ), (VIII 5 ) plattiert, mit einer Dicke: von 3 mm mehr (IIIa) von weniger als 3 mm (IIIa) andere (Bleche mit anderer Oberflächenbearbeitung): andere: aus verkupfert (IIIa 12 ), (VIIa 5 ) - aus vernickelt verchromt (IIIa 12 ), (VIIa 5 ) aus aluminiert (IIIa 12), (VIIa 5 ) aus lackiert, verniert, mit Farbe bestrichen mit Kunststoff beschichtet (Ia 7,34,41 ), (IIa 34), (IIIa 12,32), (VIIa 5,32) aus andere (IIIa 12,42), (VIIa 5,32 ) Legie rter tahl und Qualitätskohlenstoffstahl, in den in den Nummern bis des Zolltarifs aufgeführten Formen: - Qualitätskohlenstoffstahl: Warmbreitband in Rollen (EGK) (Ia) aus Breitflachstahl (EGK) (IIIa 11 ), (VIa 30 ) - -tabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe für den Bergbau) und Profile: aus nur geschmiedet (IVa 19,20) nur warm gewalzt nur warm stranggepreßt: aus Walzdraht (EGK) (V 23 ), (VIa26) andere (EGK): aus tabstahl (einschließlich Hohl bohrerstäbe)(ia 1 ), (IIIa 6,11,12,13 ) (V24,25), (VIa27,28) aus Profile (IVa 19,20 ) aus nur kalt hergestellt kalt fertigge stellt (IIa 6,8), (IVa19,20) plattiert mit Oberflächenbear beitung (z. B. poliert, überzogen): nur plattiert: aus warm gewalzt warm strang gepreßt (EGK) (IIIa6,15 ) (VIIa5,6,8,32) aus kalt hergestellt kalt fertigge stellt (IIIa6, 8), (VIIa 5,6,8,32 ) aus andere (mit Oberflächenbearbeitung, z. B. poliert, überzogen) (Ia 1,34) (IIa 4,31,34), (111a6,35), (VIa27,29),(VIIa5,6,8,32 ) - -Bandstahl: aus nur warm gewalzt (EGK) (Ia 2), (VIa 12,30 ) aus nur kalt gewalzt (IIa 8 ) plattiert, überzogen mit anderer Oberflächenbearbeitung: nur plattiert: aus warm gewalzt (EGK) (1a 2,34 ) (IIIa15), (VI a 12,30,34), (VII a5,8,32) aus kalt gewalzt (IIIa 8), (VIIa 5,8,32 ) aus anderer (mit Oberflächenbearbeitung, z. B. poliert, überzogen) a2, 3,4) (IIa8,31,34) 35 ), (IIIa (I (VIa 7,12,30,34) (VIIa5,8,32) --Bleche: - - -nur warm gewalzt (EGK): aus mit einer Dicke von mehr als 4,75 mm (Ia 3), (IIIa 13 ) mit einer Dicke von 3 mm bis 4,75 mm (Ia) mit einer Dicke von weniger als 3 mm (Ia) nur kalt gewalzt, mit einer Dicke: von 3 mm mehr (EGK) (IIa) aus von weniger als 3 mm (EGK) (IIa 10 ) aus plattiert, - überzogen, poliert mit anderer Oberflächenbearbeitung (EGK) (IIa 10,34 ), (IIIa 38), (VIIa 5,42 ) - legiertër tahl: - -Warmbreitband in Rollen (EGK): aus für Elektrobleche (Ib5,9), (IIIb 4,9,12 ) aus aus anderem legierten tahl (Ib 4,5), (IIIb4,12) --Breitflachstahl (EGK): aus aus anderem legierten tahl (IIIb4,11) --tabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe für den Bergbau) und Profile: nur geschmiedet: aus korrosions- hitzebeständigem tahl*):

4 Drucksache 10/976 Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode aus mit einem Gehalt an Nickel von 2 andere (mit Oberflächenbearbei Gewichtshundertteilen tung, z. B. poliert, überzogen): mehr (IVb20) aus korrosions- hitzebestän aus anderer (IVb 20) digem tahl*): aus aus chnellarbeitsstahl*) (IVb 20 ) aus warm gewalzt, warm strangge aus aus anderem legie rten tahl preßt geschmiedet (IVb20) (IIIa6,16,33) nur warm gewalzt nur warm kalt hergestellt kalt fertig stranggepreßt: gestellt: Walzdraht (EGK): aus mit einem Gehalt an Nickel aus aus chwefel-, Blei-, Phosphor von 2 Gewichtshundertteilen mehr (IIIa6,16,33) stahl (Automatenstahl und anderer)*) (V21,23), (VIb 26) aus andere (IIIa6,16,33) aus aus Mangan-ilicium-tahl*) aus anderem legierten tahl: (VIb26 ) aus warm gewalzt, warm strangge aus aus Wälzlagerstahl*) (VIb 4,26 ) preßt geschmiedet aus aus anderem legie rten tahl (Ib4,5,6,34), (IIIa6,16,33), (VIb4,26) (VIb4,27,29), (VIIb5,6,8,32) anderer tabstahl (einschließlich aus g kalt hergestellt kalt ferti Hohlbohrerstäbe); P rofile (EGK): estellt (Ib4,5,6,34), aus korrosions- hitzebestän ,16,33) (IIb4,5,6,8,31,34), (IIIa digem tahl*): (VIIb5,6,8,32) aus Profile (IVb 20) -g - -Bandstahl: aus aus chnellarbeitsstahl*) (IVb 20) nur warm gewalzt (EGK): aus aus chwefel-, Blei-, Phosphor stahl (Automatenstahl und ande aus Elektrobandstahl (Ib 5,9), rer)*) (Ial, 21 ), (Ib5,6,22), (IIIb9,11,12 ), (VIb9,12,30) (IIIa 6,11,12,13,21), (IIIb 6,11,12,22), aus aus anderem legierten tahl (Ib4,5), ), (V21,24.25), 20,22 (IVa20,21), (IVb (IIIb4,11,12), (VIb9,12,30) 21,27,28), (VIb22,27,28) (IVa nur kalt gewalzt: aus aus Mangan-ilicium-tahl*) Elektrobandstahl: (Ib5,6), (IIIb6,11,12), (IVb,20), (VIb 27,28 ) aus anderem legierten tahl: aus Profile (IVb 20 ) tabstahl: aus aus Wälzlagerstahl*) VIb4,27,28) aus aus anderem legie rten tahl Ib4,5,6), (IIIb4,6,11,12), VIb4,27,28) nur kalt hergestellt kalt fertiggestellt: Profile, hergestellt aus Warmbreitband, Breitflachstahl, Bandstahl Blechen: aus aus korrosions- hitzebestän digem tahl*) (IVb 20 ) aus aus anderem legie rten tahl (IVb20) andere Profile; tabstahl (ein schließlich Hohlbohrerstäbe): aus korrosions- hitzebestän digem tahl*): aus aus Heizleiterlegierungen nach DIN (IVb20 ) aus anderem korrosions- hitzebeständigem tahl: Profile: aus mit einem Gehalt an Nik kel von 2 Gewichtshun dertteilen mehr (IVb20 ) aus andere (IVb 20 ) aus aus chnellarbeitsstahl*) (IVb 20) aus aus chwefel-, Blei-, Phosphor stahl (Automatenstahl und ande rer)* (IIa6,6,21), (IIb5,6,8,22), (IIIb 6,8,12,22), (IVa20,21), (IVb 20,22 ) aus anderem legierten tahl: aus Pro file (IVb20) tabstahl: aus aus anderem legierten tahl (IIb4.5,6,8), (IIIb 6.12) - plattiert mit Oberflächenbearbeitung aus aus (IIb4,5,6,8), Wälzlagersta hi* ) (IIIb4,6,12) (z. B. poliert, überzogen): nur plattiert: aus warm gewalzt warm strang gepreßt (EGK) (IIIa 6,15,16), (VIIb5,6,8,32) aus kalt hergestellt kalt fertigge stellt (IIIa6,8,16), (VIIb5,6,8,32) (Ib4,5,6), (IIIb4,6,11,12), aus mit einem Ummagnetisierungs verlust von 0,75 Watt weniger je kg, unabhängig von der Dicke (IIb5,8,9) aus anderer (mit einem Ummagnetisierungsverlust von mehr als 0,75 Watt) (IIb 5,8,,9) aus aus anderem legierten tahl (IIb4.5.8) - plattiert, überzogen mit anderer Oberflächenbearbeitung: nur plattiert: aus warm gewalzt (EGK) (IIIa 15), (IIIb11,12,18), (VIIb5,8.32) aus kalt gewalzt (IIIa8), (IIIb8,12,18), (VIIb5,8,32) anderer (mit Oberflächenbearbei tung, z. B. poliert, überzogen): aus korrosions hitzebestän digem tahl*): aus mit einem Gehalt an Nickel von 2 Gewichtshundertteilen mehr (IIIa16,33), (IIIb 8,12,18,32 ), (VIIb5,8,32) aus anderer (IIIa 16,33), (IIIb8,12,18,32), (VIIb5,8,32) aus aus anderem legierten tahl (Ib4,5,34), (IIb4,8,31,34), (IIIa16,33), IIIb12,14,18,32), (VIIb5,8,32) ( - -Bleche: Elektrobleche: aus mit einem Ummagnetisierungsverlust von 0,75 Watt weniger je kg, unabhängig von ihrer Dicke (EGK) (Ib5, 7,9 5,9,31 ), (IIb aus andere (mit einem Ummagnetisierungsverlust von mehr als 0,75 Watt je kg) (EGK) * (Ib5,7,9), 5,9,31 ), (IIIb 9,12) (IIb andere Bleche: nur warm gewalzt (EGK): mit einer Dicke von mehr als 4,75 mm: aus aus Mangan-ilicium-tahl*) (IIIb4 ) aus aus anderem legie rten tahl (IIIb4 ) mit einer Dicke von 3 mm bis 4,75 mm: aus aus anderem legierten tahl (Ib4) mit einer Dicke von weniger als 3 mm: aus aus anderem legierten tahl (Ib4 ) (IIIb9,12)

5 Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/976 aus aus aus nur k a 1 t gewalzt, mit einer Dicke: von 3 mm mehr (EGK): aus anderem legierten tahl (IIb4,5), (IIIb4,12) von weniger als 3 mm (EGK): aus anderem legierten tahl (IIb4 ) plattiert, überzogen, poliert mit anderer Oberflächenbearbeitung(EGK): aus korrosions- hitzebeständigem tahl*): mit einem Gehalt an Nickel von 2 Gewichtshundertteilen mehr (IIIa 16), (IIIb12,l8,32), (VIIb5,32) aus anderer (IIIa 16), (IIIb 12,18,32 ), (VIIb5,32) aus aus anderem legie rten tahl I b4,5,7,34), (IIb 4, 31, ), (IIIa (IIIb12,18,32), (VIIb5,32) (I Oberbaumaterial für Bahnen aus Eisen tahl: chienen, Leitschienen, Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Weichen, Zungenverbindungsstangen, Zahnstangen, Bahnschwellen, Laschen, chienenstühle und Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, purplatten und purstangen und anderes speziell für das Verlegen, Zusammenfügen Befestigen von chienen hergestelltes Material: chienen: andere chienen: - neu (EGK): mit einem Gewicht pro Ifd. Meter von 20 kg mehr (IX) mit einem Gewicht pro lfd. Meter von weniger als 20 kg (IX) gebraucht (EGK) (IX) Leitschienen (EGK) (IX) s. nach Nummer bis

6 Drucksache 10/976 Deutscher Bundestag Wahlperiode Anmerkungen A. *) Begriffsbestimmung: siehe tatistische Anmerkung 7 zu Kapitel 73 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik B. Erzeugnisgruppen (bei der tellung des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung und in der Ausfuhrbescheinigung anzugeben Ia Bleche und Bandstahl, warm gewalzt, unlegiert Ib Bleche und Bandstahl, warm gewalzt, legie rt IIa Bleche, kalt gewalzt, unlegiert IIb Bleche, kalt gewalzt, legiert IIIa Grobbleche, unlegiert IIIb Grobbleche, legie rt IVa Formstahl und Profile, unlegiert IVb Formstahl und Profile, legiert V Walzdraht VIa tabstahl, warm gewalzt, unlegiert VIb tabstahl, warm gewalzt, legiert VIIa Überzogene Bleche, unlegiert VIIb Überzogene Bleche, legiert VIII Weißbleche IX chienen X pundwandstahl - C. Fußnoten 1 Zoll (inch) = 25,4 mm 1 Quadratzoll (square inch) = 6,4516 cm 2 1) Einbezogen, wenn von rechteckigem Querschnitt. Wenn mit einer Dicke von 3/16 Zoll (4,76 mm) mehr: ausgenommen. wenn mit einer Breite von 8 Zoll (203,2 min) weniger wenn nicht in Rotten (coils). 2) Bei einer Dicke von 3/16 Zoll (4, 76 mm) mehr: ausgenommen, wenn auf Länge geschnitten mit einer Breite von 8 Zoll (203,2 mm) weniger. 3) Einbezogen, wenn in Rollen (coils). 4 ) Ausgenommen Werkzeugstahl. chnellarbeitsstahl, Werkzeugstahl des in Anmerkung 2 h) beschriebenen Typs und geputzter Messerstahl (chipper knife steel), wie in chema 6, Teil 2, Unterabsatz B, 2 h) (V), (VI), (VII) und (VIII) des kommentierten Zolltarifs der Vereinigten taaten definie rt : 2. Eisen und tahlsorten. h) Eisen tahl, legiert:.. Wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert -.. (V) bezieht sich der Ausdruck Werkzeugstahl (tool steel)" auf legierten tahl, der die folgenden Zusammensetzungen in den jeweils angegebenen Gewichtshundertteilen enthält: A. mindestens 1,0% Kohlenstoff und mehr als 11 % Chrom; B. mindestens 0,3% Kohlenstoff und 1,25% bis 11% Chrom; C. mindestens 0,85% Kohlenstoff und 1% bis 1,8% Mangan; D. 0,9% bis 1,2% Chrom und 0,9% bis 1,4% Molybdän; E. mindestens 0,5% Kohlenstoff und. mindestens 3,5% Molybdän; F, mindestens 0,5% Kohlenstoff und mindestens 5,5% Wolfram; (VI) bezieht sich der Ausdruck chnellarbeitsstahl (high speed tool steel)" auf Werkzeugstahl, der mindestens - in Gewichtshundertteilen - 0,5% Kohlenstoff, und mindestens 3,5% Molybdän enthält aber mindestens 0,5% Kohlenstoff und mindestens 5,5% Wolfram; (VII) bezieht sich der Ausdruck,,Werkzeugstahl des in Anmerkung 2 h) beschriebenen Typs" auf legie rten Werkzeugstahl, der, zusätzlich zum Eisen, jedes der folgenden Elemente in den jeweils angegebenen Gewichtshundertteilen enthält: Kohlenstoff: mindestens 0,95% und höchstens 1,13%; Mangan: mindestens 0,22% und höchstens 0.48%; chwefel: nichts, höchstens jedoch 0,03%; Phosphor: nichts, höchstens jedoch 0,03%; ilicium: mindestens 0,18% und höchstens 0,37%; Chrom: mindestens 1,25% und höchstens 1,65%; Nickel: nichts, höchstens jedoch 0,28%; Kupfer: nichts, höchstens jedoch 0,38%; Molybdän: nichts, höchstens jedoch 0,09%; (VIII) bezieht sich der Ausdruck geputzter Messerstahl (chipper knife steel)" auf legierten Werkzeugstahl, der, zusätzlich zum Eisen, der folgenden Elemente in den jeweils an gegebenen jedes enthält: Kohlenstoff: mindestens 0.48% und höchstens 0,55%; Mangan: mindestens 0,20% und höchstens 0,50%; ilicium: mindestens 0,75% und höchstens 1,05%; Chrom: mindestens 7,25% und höchstens 8,75%; Molybdän: mindestens 1,25% und höchstens 1,75%; Wolfram: nichts, höchstens jedoch 1,75%; Vanadin: mindestens 0,20% und höchstens 0,55%. 5) Einbezogen, wenn mit einer Dicke von weniger als 3/16 Zoll (4,76 mm). 6) Einbezogen, wenn von rechteckigem Querschnitt. 7) Einbezogen, wenn warm gewalzt. 8) Einbezogen, wenn mit einer Breite von mehr als 12 Zoll (304,8 mm). 9 ) Ausgenommen ilicium-elektrostahl, wie in chema 6, Teil 2, Unterabsatz B. 2 h) (IX) des kommentierten Zolltarifs der Vereinigten taaten definiert: 2. Eisen und tahlsorten... h) Eisen tahl, legie rt:... Wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert -... (IX) bezieht sich der Ausdruck ilicium-elektrostahl (silicon electrical steel)" auf legie rten Werkzeugstahl, der nicht mehr als 6% Gewichtshundertteile ilicium enthält und der ebenfalls nicht mehr als 0,5% Gewichtshundertteile Aluminium enthalten darf; er darf keine anderen Metallelemente enthalten, die ihn ansonsten als legie rten tahl nach der Definition in Vorschrift 2 h) (II) ausweisen würden. 10) Ausgenommen, wenn mit einer Dicke von weniger als 0,0142 Zoll (0,36 mm) und wenn chwarzblech und -band (black plate) gemäß ATM-pezifikationen A-825 A ) Einbezogen, wenn mit einer Breite von mehr als 8 Zoll (203,2 mm). 1 2 ) Einbezogen, wenn mit einer Dicke von 3 /16 Zoll (4,76 mm) mehr. 13) Einbezogen, wenn nicht in Rollen (coils). 14 ) Einbezogen, wenn warm gewalzt und mit einer Breite von mehr als 8 Zoll (203,3 mm) wenn kalt gewalzt und mit einer Breite von mehr als 12 Zoll (304,8 mm. 15) /16 Zoll Bei (4,76 einer mm): Dicke einbezogen, von weniger wenn als mit 3 einer Breite von mehr als 12 Zoll (304,8 mm). Bei einer Dicke von 3 /16 Zoll (4,76 mm) mehr: einbezogen, wenn mit einer Breite von mehr als 8 Zoll (203,2 mm). 16) Einbezogen, wenn plattiert (clad). 17) Ausgenommen Halbzeug mit einer Dicke von mehr als 6 Zoll (152,4 mm), hergestellt durch Walzen auf einem primären (Brammen-)Walzwerk. 18) Ausgenommen, wenn plattiert (clad). 19) Einbezogen, wenn mit einer größten Querschnittabmessung von 3 Zoll (76,2 mm) mehr. 20) Einbezogen, wenn U-, I- H-Profile, mit einer Höhe von 80 mm mehr (structural shapes). 21) Einbezogen, wenn mit einem Gehalt von 0,35% weniger an Blei chwefel. 22) Einbezogen, wenn mit einem Gehalt von mehr als 0,35% an Blei chwefel. 23) Einbezogen, wenn mit rundem Querschnitt und 0,2 Zoll (5,08 mm) mehr im Durchmesser. 24) Einbezogen, wenn in Rollen und mit einem Durchmesser von 18,8 mm weniger. 25 ) Einbezogen, wenn mit rundem Querschnitt. 26 ) Einbezogen bei einem massiven Querschnitt in Form eines Kreisabschnitts, eines Ovals, eines gleichschenkligen Dreiecks, eines Rechtecks, eines echsecks, eines Achtecks eines Vierecks mit nur zwei parallelen eiten, dessen übrige zwei eiten gleich lang sind. Bei rechteckigem Querschnitt: einbezogen, wenn mit einer Dicke von 3/16 Zoll (4,76 mm) mehr und mit einer Breite von 8 Zoll (203,2 mm) weniger. 27) Einbezogen bei einem massiven Querschnitt in Form eines Kreises, eines Kreisabschnitts, eines Ovals, eines gleichschenkligen Dreiecks, eines Rechtecks, eines echsecks, eines Achtecks eines Vierecks mit nur zwei parallelen eiten, dessen übrige zwei eiten gleich lang sind. Bei rechteckigem Querschnitt: einbezogen, wenn mit einer Dicke von 3/1 6 Zoll (4,76 mm) mehr und mit einer Breite von 8 Zoll (203,2 mm) weniger. Bei rundem Querschnitt: einbezogen. wenn mit einem Durchmesser von mehr als 18,8 mm wenn mit einem Durchmesser von 18,8 mm weniger, jedoch nicht in Rollen (coils). 28) Ausgenommen runde Vorblöcke und Knüppel, Halbzeug mit rundem Querschnitt und mit einer Länge, die ein Mehrfaches des größten Querschnittdurchmessers ist. Ein Vorblock hat eine Querschnittsfläche von mindestens 36 Quadratzoll (232,26 cm 2 ), ein Knüppel hat eine Querschnittsfläche von weniger als 36 Quadratzoll (232,26 cm 2 ), aber nicht weniger als 3 Quadratzoll (19,35 cm 2 ). Anmerkung: Knüppel, die nach den Toleranzen für täbe gewalzt gemäß den pezifikationen bestellt wurden, können als täbe im inne der TUA klassifiziert werden. 29 ) Ausgenommen. wenn kalt fertiggestellt (formed). 30 ) Einbezogen, wenn mit einer Breite von 8 Zoll (203,2 mm) weniger. 31) Einbezogen, wenn kalt gewalzt. 32 ) Einbezogen, wenn mit Metall überzogen beschichtet (plated). 33) Bei einer Dicke von weniger als 3/16 Zoll (4,76 mm): einbezogen, wenn mit einer Breite von mehr als 12 Zoll (304.8 mm). Bei einer Dicke von 3/1 6 Zoll (4,76 mm) mehr: einbezogen, - wenn kalt gewalzt und mit einer Breite von mehr als 12 Zoll (304,8 mm), - wenn warm gewalzt und mit einer Breite von mehr als 8 Zoll (203,2 mm). 34) Ausgenommen, wenn mit Metall überzogen plattiert (coated, plated or clad). 35) Einbezogen, wenn plattiert (clad) mit Metall überzogen mit anderer Oberflächenbearbeitung. Bei Plattierung und wenn mit einer Dicke von weniger als 3/1 6 Zoll (4,76 mm): einbezogen, wenn mit einer Breite von mehr als 12 Zoll (304,8 mm). Bei Plattierung Metallüberzug und wenn mit einer Dicke von mehr als 3/1 6 Zoll (4,76 mm): einbezogen, - wenn nicht kalt gewalzt und mit einer Breite von 8 Zoll (203,2 mm) mehr. - wenn kalt gewalzt und mit einer Breite von 12 Zoll (304,8 mm) mehr. Bei sonstiger Oberflächenbearbeitung: einbezogen, wenn mit einer Dicke von 3/1 6 Zoll (4,76 mm) mehr und wenn mit einer Breite von 8 Zoll (203,2 mm) mehr, wenn warm gewalzt und nicht in Rollen. 36 ) Einbezogen, wenn lie rt. 37) Einbezogen. wenn plattiert (clad). Wenn mit Metall überzogen (außer versilbert, vergoldet platiniert): einbezogen, wenn mit einer Dicke von 3/16 Zoll (4,76 mm) mehr. 38 )/16 Zoll Einbezogen, (4,76 wenn plattiert mm) (clad). Bei einer Dicke von 3 mehr: einbezogen, wenn mit Metall überzogen. Bei einer Dicke von 3/1 6 Zoll (4,76 mm) mehr und anderer Oberflächenbearbeitung: einbezogen, wenn warm gewalzt und auf Länge geschnitten. 39 )'A6 Zoll Bei (4,76 einer mm) Dicke von mehr: einbezogen, wenn nicht gebeizt. 40 ) Einbezogen, wenn mit einer Dicke von 3 /1 6 Zoll (4,76 mm) mehr und gebeizt. 41) von 3/16 Zoll Bei (4,76 einer mm) Dicke mehr: ausgenommen, wenn auf Länge geschnitten. 42 ) Wenn kalt gewalzt: einbezogen. wenn mit Metall überzogen. Wenn warm gewalzt: einbezogen, wenn mit Metall überzogen, wenn nicht mit Metall überzogen, wenn auf Länge geschnitten. 43) Ausgenommen, wenn versilbert, vergoldet platiniert."

7 Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Drucksache 10/976 Artikel 2 Diese Verordnung gilt nach 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit 51 Abs. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 31. Januar 1984 Der Bundesminister für Wirtschaft

8 Drucksache 10/976 Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode Begründung I. Allgemeines Durch die Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Oktober 1982 und 28. Oktober 1982 (ABl. EG Nr. L 307 vom 1. November 1982,. 3 und 27) ist die Ausfuhr von bestimmten tahlerzeugnissen in die Vereinigten taaten von Amerika beschränkt worden. Die Beschränkungen sind auf der Grundlage von Vereinbarungen der Europäischen Gemeinschaften mit den Vereinigten taaten von Amerika angeordnet - worden (vgl. ABl. EG Nr. L 307 vom 1. November 1982,. 1 und 11). Die Vertragsparteien hatten vorgesehen, daß das Verzeichnis der unter die Vereinbarungen fallenden NIMEXE-Kennziffern zu einem späteren Zeitpunkt von achverständigen beider eiten überprüft und einvernehmlich geändert werden sollte. Die in der Zwischenzeit vorgenommene Überprüfung hat ergeben, daß die unter die Vereinbarung fallenden Erzeugnisse mit größerer Genauigkeit in NIMEXE-Kennziffern angegeben werden müssen. Das Ergebnis der Überprüfung wurde in einem Briefwechsel zwischen den Vertragsparteien festgehalten. Der Briefwechsel ist für den EWG-Bereich mit der Verordnung (EWG) Nr. 2189/83 des Rates vom 28. März 1983 und für den EGK-Bereich mit der Entscheidung Nr. 2191/83/EGK vom 15. April 1983 (ABl. EG Nr. L 215 vom 5. August 1983,. 1 und 15) genehmigt worden. Zur Ausführung der mit dem Briefwechsel getroffenen Vereinbarungen hat der Rat die Verordnung (EWG) Nr. 2190/83 vom 18. April 1983 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2870/82 und die Kornmission die Entscheidung Nr. 2192/83/EGK vom 20. April 1983 zur Änderung der Entscheidung Nr. 2872/82/EGK (ABl. EG Nr. L 215 vom 5. August 1983,. 10 und 24) erlassen. Ein Ergebnis der neuen Vereinbarungen ist, daß die Ausfuhr der Waren der Warennummern , , , , , (chnellarbeitsstahl) und (tromschienen) in die Vereinigten taaten von Amerika nicht mehr genehmigungsbedürftig ist. Durch die Exportmengenbeschränkungen, die Gegenstand der europäisch-amerikanischen Vereinbarungen sind, kann sich das tahlangebot in der Gemeinschaft etwas erhöhen und dadurch ein gewisser zusätzlicher Preisdruck ergeben. Quantifizier bar ist dies jedoch angesichts der Fülle sonstiger Preisbildungsindikatoren im tahlmarkt nicht. Geringfügige Auswirkungen der Verordnung auf Einzelpreise und Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind von daher nicht auszuschließen. Zu Artikel 1 Nr. 1 II. Im einzelnen Die Vorbemerkungen Anwendung der Ausfuhrliste" werden in Nummer 4 mit einem ergänzenden Hinweis auf die Anmerkungen versehen, aus denen einzelne Voraussetzungen der Ausfuhr von tahlerzeugnissen zu entnehmen sind. Teil B (Erzeugnisgruppen) und Teil C (Fußnoten) der Anmerkungen entsprechen den elbstbeschränkungs-vereinbarungen der Europäischen Gemeinschaften mit den Vereinigten taaten von Amerika. Das Nebeneinander von Warenbenennungen (palte 2 der Ausfuhrliste) und Erzeugnisgruppen (Anmerkungen in römischen Ziffern) erklärt sich daraus, daß bei diesen Vereinbarungen das Zusammentreffen der unterschiedlichen europäischen und amerikanischen Warenverzeichnisse für den Handel bzw. Zolltarife berücksichtigt werden mußte. Die Erzeugnisgruppen entsprechen dem U-Zolltarif. Zu Artikel 1 Nr. 2 In Teil II Kapitel 73 wird das Unterkapitel B. tahlausfuhren in die Vereinigten taaten von Amerika" mit allen Angaben neu gefaßt. In diesem Unterkapitel sind die tahlerzeugnisse bezeichnet, deren Ausfuhr in die Vereinigten taaten von Amerika auf Grund der in Ziffer I dargelegten geänderten Rechtslage der Genehmigung nach 6 AWV bedarf. Zu Artikel 2 Diese Vorschrift enthält die Berlin-Klausel. Zu Artikel 3 Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

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