Amtsgericht Wiesloch Wiesloch, Verwaltung - E 234. Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Wiesloch
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- Julius Biermann
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1 Amtsgericht Wiesloch Wiesloch, Verwaltung - E 234 Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Wiesloch V e r f ü g u n g: 1. Die Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher wird ab wegen Zuschlagung der Gemeinde Oftersheim vom Bezirks des Amtsgerichts Schwetzingen zum Bezirk des Amtsgerichts Wiesloch geändert. Bezirk 1: Franziska R i t z h a u p t in Telefon: 06222/938916, Telefax: 06222/ Dienstag und Donnerstag jeweils von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr Stellvertreter: OGV Blaskowitz, Bezirk 2 a) Stadtgebiet Wiesloch, wozu folgende Straßen gehören: einschließlich Ortsteil Frauenweiler b) Gemeinde Oftersheim wurde dem Bezirk des Amtsgerichts Wiesloch zugeschlagen vom Bezirk des Amtsgerichts Schwetzingen durch Verfügung des Oberlandesgerichts vom , Az.: 2342 So, mit - allen ab eingehenden Vollstreckungsaufträge - zum laufende Verfahren, in denen Ratenzahlung gewährt wurde
2 Bezirk 2: Werner B l a s k o w i t z Telefon: 06222/ Telefax: 06222/ Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von Uhr bis Uhr Stellvertreter: OGV Becker, Bezirk 5 a) Stadtgebiet Wiesloch, wozu folgende Straßen gehören: b) St. Leon-Rot: nur Ortsteil Rot einschließlich Industriegebiet Rot-Malsch, Bahnhofstraße Malsch und Uhlandshöhe - siehe Straßenverzeichnis II - c) Rauenberg teilweise und Ortsteil Malschenberg - siehe Straßenverzeichnis IV - Bezirk 3: Volker H a g e n Telefon: 06222/938913, Telefax: 06222/ Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils Uhr bis Uhr Stellvertreter: OGV Schneckenburger, Bezirk 4 a) Mühlhausen einschließlich der Ortsteile Rettigheim und Tairnbach b) von Dielheim die Ortsteile: Balzfeld, Horrenberg, Oberhof und Unterhof - siehe Straßenverzeichnis III - c) Rauenberg teilweise und Ortsteil Rotenberg (ganz) - siehe Straßenverzeichnis IV (Stand )- d) Stadtgebiet Wiesloch, wozu folgende Straßen gehören:
3 Bezirk 4: Helmut S c h n e c k e n b u r g e r Telefon: 06222/938914, Telefax: 06222/ Montag und Donnerstag jeweils von Uhr bis Uhr Stellvertreter: OGV Hagen, Bezirk 3 a) Walldorf, einschließlich Firma Heidelberger Druckmaschinen die Firma Rewe gehört zum Bezirk 2 b) St. Leon-Rot, nur Ortsteil St. Leon Die Autobahn bildet die Grenze zwischen St. Leon und Rot - siehe Straßenverzeichnis II - Bezirk 5: Patricius B e c k e r Telefon: 06222/938915, Telefax: 06222/ Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von Uhr bis Uhr Stellvertreter: OGV Blaskowitz, Bezirk 2 a) Stadtgebiet Wiesloch, wozu folgende Straßen gehören: b) Ortsteile Baiertal und Schatthausen von Wiesloch c) Malsch d) Dielheim (Kernort), wozu folgendes Straßen gehören: - siehe Straßenverzeichnis III -
4 2. Zustellungen Für Zustellungen jeder Art nach Orten innerhalb des Amtsgerichtsbezirks und Oftersheim ist derjenige Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Zustellungsort liegt. Bei gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen mit mehreren Drittschuldnern ist der an erster Stelle genannte Drittschuldner maßgebend. Der Gerichtsvollzieher kann in diesem Falle auch die Zustellung an die anderen, im Amtsgerichtsbezirk und in Oftersheim wohnenden Drittschuldner vornehmen. Für Zustellungen durch die Post und durch Aufgabe zur Post nach Orten außerhalb des Amtsgerichtsbezirks und Oftersheim ist der Wohnsitz des Auftraggebers (Mandanten) maßgebend. Hat weder der Auftraggeber noch der Zustellungsempfänger seinen Wohnsitz im hiesigen Amtsgerichtsbezirk oder in Oftersheim, so gilt die in Nummer 4 für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkerns von Wiesloch festgelegte Reihenfolge. 3. Wechsel- und Scheckproteste Für Wechsel- und Scheckproteste außerhalb des Stadtkerns Wiesloch ist derjenige Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Protestort liegt. Für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkerns von Wiesloch erfolgt ein monatlich fortlaufender Wechsel (seit ) mit Bezirk 1 Bezirk 2 Bezirk 3 Bezirk 4 Bezirk 5 Ritzhaupt Blaskowitz Hagen Schneckenburger Becker 4. sonstige Zuständigkeit Soweit sich nach dem ab in Kraft tretenden Gesetz zur Reform der Sachaufklärung eine Zuständigkeit eines Gerichtsvollziehers des Amtsgerichts Wiesloch ergibt, für die keine Anknüpfungspunkte nach der letzten bekannten Adresse des Schuldners vorhanden sind, so weist die Verteilungsstelle die Aufträge demjenigen Gerichtsvollzieher zu, der in dem Monat, in welchem der Auftrag einging, nach Nummer 3 für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkern Wiesloch zuständig ist.
5 5. Eilaufträge Besonders begründete Eilaufträge sind von dem Gerichtsvollzieher des Bezirks und, falls dieser nicht erreichbar oder verhindert ist, vom Stellvertreter zu erledigen. Ist auch jener nicht erreichbar oder verhindert, so gilt die in Nummer 4 für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkerns Wiesloch festgelegte Reihenfolge. Im übrigen bleibt 16 Nr. 4 GVO unberührt. 6. Allgemeines Hat der Schuldner Wohnung und Geschäftsräume in verschiedenen Gerichtsvollzieherbezirken, so ist die Wohnung maßgebend. Erfordern Aufträge Amtshandlungen oder in mehreren Gerichtsvollzieherbezirken und hat der Schuldner weder Wohnung noch Geschäftsräume im hiesigen Bezirk oder in Oftersheim, so weist die Verteilungsstelle die Aufträge demjenigen Gerichtsvollzieher zu, der in dem Monat, in welchem der Auftrag einging, nach Nummer 3 für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkern Wiesloch zuständig ist. Wechselt der Schuldner seinen Wohnort, indem er in den Bezirk eines anderen Gerichtsvollziehers verzieht, so ist der Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher abzugeben. Noch nicht erhobene Kosten zieht der neu zuständige Gerichtsvollzieher ein und führt sie an den zuerst befassten Gerichtsvollzieher ab. Gleiches gilt bei jeder Änderung der Geschäftsverteilung. Vertretungsregelung in Übersicht: Gerichtsvollzieher: vertritt: wird vertreten von: Blaskowitz Becker Becker Hagen Schneckenburger Schneckenburger Schneckenburger Hagen Hagen Becker Blaskowitz Blaskowitz Ritzhaupt ---- Blaskowitz Beier Verwaltungsleiterin
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