Amtsgericht Wiesloch Wiesloch, Verwaltung - E 234. Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Wiesloch

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsgericht Wiesloch Wiesloch, Verwaltung - E 234. Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Wiesloch"

Transkript

1 Amtsgericht Wiesloch Wiesloch, Verwaltung - E 234 Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Wiesloch V e r f ü g u n g: 1. Die Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher wird ab wegen Zuschlagung der Gemeinde Oftersheim vom Bezirks des Amtsgerichts Schwetzingen zum Bezirk des Amtsgerichts Wiesloch geändert. Bezirk 1: Franziska R i t z h a u p t in Telefon: 06222/938916, Telefax: 06222/ Dienstag und Donnerstag jeweils von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr Stellvertreter: OGV Blaskowitz, Bezirk 2 a) Stadtgebiet Wiesloch, wozu folgende Straßen gehören: einschließlich Ortsteil Frauenweiler b) Gemeinde Oftersheim wurde dem Bezirk des Amtsgerichts Wiesloch zugeschlagen vom Bezirk des Amtsgerichts Schwetzingen durch Verfügung des Oberlandesgerichts vom , Az.: 2342 So, mit - allen ab eingehenden Vollstreckungsaufträge - zum laufende Verfahren, in denen Ratenzahlung gewährt wurde

2 Bezirk 2: Werner B l a s k o w i t z Telefon: 06222/ Telefax: 06222/ Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von Uhr bis Uhr Stellvertreter: OGV Becker, Bezirk 5 a) Stadtgebiet Wiesloch, wozu folgende Straßen gehören: b) St. Leon-Rot: nur Ortsteil Rot einschließlich Industriegebiet Rot-Malsch, Bahnhofstraße Malsch und Uhlandshöhe - siehe Straßenverzeichnis II - c) Rauenberg teilweise und Ortsteil Malschenberg - siehe Straßenverzeichnis IV - Bezirk 3: Volker H a g e n Telefon: 06222/938913, Telefax: 06222/ Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils Uhr bis Uhr Stellvertreter: OGV Schneckenburger, Bezirk 4 a) Mühlhausen einschließlich der Ortsteile Rettigheim und Tairnbach b) von Dielheim die Ortsteile: Balzfeld, Horrenberg, Oberhof und Unterhof - siehe Straßenverzeichnis III - c) Rauenberg teilweise und Ortsteil Rotenberg (ganz) - siehe Straßenverzeichnis IV (Stand )- d) Stadtgebiet Wiesloch, wozu folgende Straßen gehören:

3 Bezirk 4: Helmut S c h n e c k e n b u r g e r Telefon: 06222/938914, Telefax: 06222/ Montag und Donnerstag jeweils von Uhr bis Uhr Stellvertreter: OGV Hagen, Bezirk 3 a) Walldorf, einschließlich Firma Heidelberger Druckmaschinen die Firma Rewe gehört zum Bezirk 2 b) St. Leon-Rot, nur Ortsteil St. Leon Die Autobahn bildet die Grenze zwischen St. Leon und Rot - siehe Straßenverzeichnis II - Bezirk 5: Patricius B e c k e r Telefon: 06222/938915, Telefax: 06222/ Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von Uhr bis Uhr Stellvertreter: OGV Blaskowitz, Bezirk 2 a) Stadtgebiet Wiesloch, wozu folgende Straßen gehören: b) Ortsteile Baiertal und Schatthausen von Wiesloch c) Malsch d) Dielheim (Kernort), wozu folgendes Straßen gehören: - siehe Straßenverzeichnis III -

4 2. Zustellungen Für Zustellungen jeder Art nach Orten innerhalb des Amtsgerichtsbezirks und Oftersheim ist derjenige Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Zustellungsort liegt. Bei gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen mit mehreren Drittschuldnern ist der an erster Stelle genannte Drittschuldner maßgebend. Der Gerichtsvollzieher kann in diesem Falle auch die Zustellung an die anderen, im Amtsgerichtsbezirk und in Oftersheim wohnenden Drittschuldner vornehmen. Für Zustellungen durch die Post und durch Aufgabe zur Post nach Orten außerhalb des Amtsgerichtsbezirks und Oftersheim ist der Wohnsitz des Auftraggebers (Mandanten) maßgebend. Hat weder der Auftraggeber noch der Zustellungsempfänger seinen Wohnsitz im hiesigen Amtsgerichtsbezirk oder in Oftersheim, so gilt die in Nummer 4 für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkerns von Wiesloch festgelegte Reihenfolge. 3. Wechsel- und Scheckproteste Für Wechsel- und Scheckproteste außerhalb des Stadtkerns Wiesloch ist derjenige Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Protestort liegt. Für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkerns von Wiesloch erfolgt ein monatlich fortlaufender Wechsel (seit ) mit Bezirk 1 Bezirk 2 Bezirk 3 Bezirk 4 Bezirk 5 Ritzhaupt Blaskowitz Hagen Schneckenburger Becker 4. sonstige Zuständigkeit Soweit sich nach dem ab in Kraft tretenden Gesetz zur Reform der Sachaufklärung eine Zuständigkeit eines Gerichtsvollziehers des Amtsgerichts Wiesloch ergibt, für die keine Anknüpfungspunkte nach der letzten bekannten Adresse des Schuldners vorhanden sind, so weist die Verteilungsstelle die Aufträge demjenigen Gerichtsvollzieher zu, der in dem Monat, in welchem der Auftrag einging, nach Nummer 3 für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkern Wiesloch zuständig ist.

5 5. Eilaufträge Besonders begründete Eilaufträge sind von dem Gerichtsvollzieher des Bezirks und, falls dieser nicht erreichbar oder verhindert ist, vom Stellvertreter zu erledigen. Ist auch jener nicht erreichbar oder verhindert, so gilt die in Nummer 4 für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkerns Wiesloch festgelegte Reihenfolge. Im übrigen bleibt 16 Nr. 4 GVO unberührt. 6. Allgemeines Hat der Schuldner Wohnung und Geschäftsräume in verschiedenen Gerichtsvollzieherbezirken, so ist die Wohnung maßgebend. Erfordern Aufträge Amtshandlungen oder in mehreren Gerichtsvollzieherbezirken und hat der Schuldner weder Wohnung noch Geschäftsräume im hiesigen Bezirk oder in Oftersheim, so weist die Verteilungsstelle die Aufträge demjenigen Gerichtsvollzieher zu, der in dem Monat, in welchem der Auftrag einging, nach Nummer 3 für Wechsel- und Scheckproteste innerhalb des Stadtkern Wiesloch zuständig ist. Wechselt der Schuldner seinen Wohnort, indem er in den Bezirk eines anderen Gerichtsvollziehers verzieht, so ist der Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher abzugeben. Noch nicht erhobene Kosten zieht der neu zuständige Gerichtsvollzieher ein und führt sie an den zuerst befassten Gerichtsvollzieher ab. Gleiches gilt bei jeder Änderung der Geschäftsverteilung. Vertretungsregelung in Übersicht: Gerichtsvollzieher: vertritt: wird vertreten von: Blaskowitz Becker Becker Hagen Schneckenburger Schneckenburger Schneckenburger Hagen Hagen Becker Blaskowitz Blaskowitz Ritzhaupt ---- Blaskowitz Beier Verwaltungsleiterin

Amtsgericht Bamberg. Geschäftsverteilung für die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bamberg

Amtsgericht Bamberg. Geschäftsverteilung für die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bamberg Amtsgericht Bamberg Geschäftsverteilung für die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bamberg 2015 SA 14 2 Geschäftsverteilung für die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bamberg für das Geschäftsjahr 2015

Mehr

41 Straßenverkehrsamt

41 Straßenverkehrsamt 41 Straßenverkehrsamt 41.00 Amtsleiterin Frau Hoffmann-Kraft 4232 Stellvertretung Frau Straub 4239 41.00.00 Haushalt und Verwaltung Stabsstelle, Allgemeine Verwaltung, Haushaltsplanung, Berichtswesen,

Mehr

Hallenname Strasse PLZ Ort Tel Rheinfrankenhalle Hockenheimer Straße 66 68804 Altlußheim 06205-34448 Sporthalle der Kopernikus Kopernikusstraße 4

Hallenname Strasse PLZ Ort Tel Rheinfrankenhalle Hockenheimer Straße 66 68804 Altlußheim 06205-34448 Sporthalle der Kopernikus Kopernikusstraße 4 Hallenname Strasse PLZ Ort Tel Rheinfrankenhalle Hockenheimer Straße 66 68804 Altlußheim 06205-34448 Sporthalle der Kopernikus Kopernikusstraße 4 97980 Bad Mergentheim 07931-57239 Schönbornhalle Ahornstraße

Mehr

Donnerstag, den 24.07.08 1 Macht Musik Ausstellung und Klangerlebniswelt Donnerstag, den 24.07.08 Radeln mit dem OB Donnerstag, den 24.07.08 2 Wir gestalten Seiten in der Wieslocher Woche Wie entsteht

Mehr

Durchführung des gerichtlichten Mahnverfahrens

Durchführung des gerichtlichten Mahnverfahrens Durchführung des gerichtlichten Mahnverfahrens Voraussetzung keine Zahlung der fälligen Forderung ( z.b. Jahresrechnung) des Schuldners (Gartenfreundes) trotz schriftlicher Mahnung des Vereins, so dass

Mehr

Bezirkseinteilung der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Mosbach ab 01.03.2012

Bezirkseinteilung der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Mosbach ab 01.03.2012 Bezirkseinteilung der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Mosbach ab 01.03.2012 a) Bezirk I: OGV Beate Seidelmann Büro : Talweg 2, 74921 Helmstadt Telefon :07263/911350 ( abends ) Sprechzeiten : Dienstag

Mehr

Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG)

Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG) Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG) GvKostG Ausfertigungsdatum: 19.04.2001 Vollzitat: "Gerichtsvollzieherkostengesetz vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 623),

Mehr

Mündliche Prüfung zum Praxismodul III des Studienjahrgangs 2011 von Montag, 22.9. bis Freitag, 26.9.2014 Kurse MA-WIN11A, F

Mündliche Prüfung zum Praxismodul III des Studienjahrgangs 2011 von Montag, 22.9. bis Freitag, 26.9.2014 Kurse MA-WIN11A, F Prüfungsausschuss B1, Montag, 22. September 2014, Raum: 403D 09:30-10:00 4678276 Rechnungswesen / Materialwirtschaft A 10:10-10:40 5659097 Marketing / Rechnungswesen F 10:50-11:20 9077545 Rechnungswesen

Mehr

DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT.

DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT. DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT. Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung BEFÖRDERUNGSVERTRAG Auftraggeber Firma 1 oder Name Firma

Mehr

Hans Scheitter GmbH & Co.KG

Hans Scheitter GmbH & Co.KG 2010 Beschläge in Schmiedeeisen, Messing und Kupfer JANUAR Neujahr 01 Samstag 02 Sonntag 03 Montag 04 Dienstag 05 Mittwoch 06 Donnerstag 07 Freitag 08 Samstag 09 Sonntag 10 Montag 11 Dienstag 12 Mittwoch

Mehr

AMTSGERICHT DRESDEN. - Der Präsident - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g. und. B e z i r k s e i n t e i l u n g

AMTSGERICHT DRESDEN. - Der Präsident - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g. und. B e z i r k s e i n t e i l u n g E 320f-1/16 AMTSGERICHT DRESDEN - Der Präsident - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g und B e z i r k s e i n t e i l u n g im G e r i c h t s v o l l z i e h e r d i e n s t für das Geschäftsjahr 2016

Mehr

Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1

Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1 Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1 Bild Nummer 3: Bild Nummer 4: Seite B 2 Bild Nummer 5: Bild Nummer 6: Seite B 3 Bild Nummer 7: Bild Nummer 8: Seite B 4 Bild Nummer 9: Bild Nummer 10: Seite B 5

Mehr

Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher

Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) Inhaltsübersicht E r s t e r T e i l A l l g e m e i n e V o r s c h r i f t e n 1 Zweck der Geschäftsanweisung 2 Ausschließung von der dienstlichen Tätigkeit

Mehr

Zwangsvollstreckung aus Leistungsurteilen

Zwangsvollstreckung aus Leistungsurteilen Merkblatt Zwangsvollstreckung aus Leistungsurteilen Ansprechpartner: Kathleen Spranger Tel.: (0371) 6900-1122 Fax: (0371) 6900-191122 E-Mail: sprangerk@chemnitz.ihk.de Karla Müller Tel.: (03741) 214-3120

Mehr

Leitsatz. 39 Abs. 1 GBO

Leitsatz. 39 Abs. 1 GBO eitsatz 39 Abs. 1 GBO Pfändet der Gläubiger die gegen den Grundstückseigentümer titulierte Forderung seines Schuldners samt der zu deren Sicherung für den Schuldner eingetragenen Zwangshypothek, muss das

Mehr

Hinweis: Die im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Zuständigkeiten des Standesamtes sind nur auszugsweise und im Wesentlichen beschrieben.

Hinweis: Die im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Zuständigkeiten des Standesamtes sind nur auszugsweise und im Wesentlichen beschrieben. Personenstandsangelegenheiten - Standesamt Erkner 1. Anschrift des Standesamtes Erkner 2. Die Eheschließung 3. Trauorte 4. Familienbuch 5. Geburten 6. Anerkennung einer Vaterschaft 7. Sterbefälle 8. Kirchenaustritt

Mehr

42 Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz

42 Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz 42 Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz Arbeitsschutz-, Untere Immissionsschutz- und untere Abfallrechtsbehörde 42.00 Amtsleiter Herr Dr. Kunz 2153 Stellvertreter Herr Beiser 42.01 Sekretariat Frau

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Gerichtliches Mahnverfahren

Mehr

21 Jugendamt 21.00 Amtsleiterin Frau Keppler 1560. Stellvertretung N.N. 1511. Sekretariat der Amtsleiterin Frau Schiele 1559

21 Jugendamt 21.00 Amtsleiterin Frau Keppler 1560. Stellvertretung N.N. 1511. Sekretariat der Amtsleiterin Frau Schiele 1559 69115 Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 38 40 06221/522-21 Jugendamt 21.00 Amtsleiterin Frau Keppler 1560 Stellvertretung N.N. 1511 Sekretariat der Amtsleiterin Frau Schiele 1559 21.00.01 Jugendhilfeplanung

Mehr

Präsenzlehrveranstaltungen des Verbundstudiengangs B.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen im WS 2009/2010 Bachelor

Präsenzlehrveranstaltungen des Verbundstudiengangs B.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen im WS 2009/2010 Bachelor 1. Semester Einführungsveranstaltung am Samstag, den 26.09.2009 Bachelor Samstag, den 24.10.2009, 14.11.2009, 12.12.2009 und 16.01.2010 in Bochum Samstag, den 07.11.2009, 28.11.2009, 09.01.2010 und 30.01.2010

Mehr

Freifahrt. Sonderfahrplan SR3-Sommeralm. die Pendelbusse zur Sommeralm fahren kostenlos. Linie 777 Freitag 07.08.2015. Veranstaltungshinweise

Freifahrt. Sonderfahrplan SR3-Sommeralm. die Pendelbusse zur Sommeralm fahren kostenlos. Linie 777 Freitag 07.08.2015. Veranstaltungshinweise Linie 777 Freitag 07.08.2015 Ab 17:00 Almauftrieb Ab 20:00 Die Grafenberger Markt 16:40 16:41 Helenenhalle 16:42 19:12 Bildstock Grühlingstraße 16:44 19:14 Bildstock Illinger Straße 16:45 19:15 Bildstock

Mehr

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Gesundheitswesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Gesundheitswesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Gesundheitswesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8 GDG3-A-0812/002 u. /003 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) Beilagen E-Mail: gesundheit.bhgd@noel.gv.at Fax:

Mehr

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign. Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015

Mehr

Dienstag, 3. September Mittwoch, 4. September Donnerstag, 5. September Freitag, 6. September. Mittwoch, 25. September.

Dienstag, 3. September Mittwoch, 4. September Donnerstag, 5. September Freitag, 6. September. Mittwoch, 25. September. 3. Semester Montag, 2. September Dienstag, 3. September Mittwoch, 4. September Donnerstag, 5. September Freitag, 6. September Montag, 9. September Dienstag, 10. September Mittwoch, 11. September Donnerstag,

Mehr

Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos

Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Geschäftsverteilung ab 01.01.2015 aufgrund Beschlusses vom 29.12.2014 Bei dem Amtsgericht Mosbach bestehen 8 Richterabteilungen. Ab 01.01.2015 werden die

Mehr

Immer in Ihrer Nähe, immer erreichbar

Immer in Ihrer Nähe, immer erreichbar Immer in Ihrer Nähe, immer erreichbar Jeder Fellbacher hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Hier finden Sie die Kontaktdaten unserer Filialen und Berater auf einen Blick. www.fellbacher-bank.de

Mehr

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT

PALIAKOUDIS BILGER GERMALIDIS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT PARTNERSCHAFT TÜBINGER STR. 13 15 D 70178 STUTTGART fon: +49 (0)711 16 22 11-0 fax: +49 (0)711 16 22 11-10 e-mail: info@pbg-rae.de Umgang mit Schuldnern Differenziere: außergerichtliches Verfahren gerichtliches

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im März 2006 Stellungnahme Nr. 11/2006 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss Betreff: Gesetz über die Verwendung

Mehr

Justizverwaltungsvorschriften-Online

Justizverwaltungsvorschriften-Online Seite 1 von 50 26.12012 Justizverwaltungsvorschriften-Online Gerichtsvollzieherordnung - GVO - AV d. JM vom 18. März 1980 (2344 - I B. 124) - JMBl. NRW S. 229 - in der Fassung vom 15. Dezember 2003 - JMBl.

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister .5 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister vom 0. Juni 009 (Stand. Januar 0) Zuständigkeit Zuständige Stelle im Sinne von Absatz des Gesetzes ist die Dienststelle für Statistik.

Mehr

Betreutes Wohnen im Rhein-Neckar-Kreis (Stand 06/2008)

Betreutes Wohnen im Rhein-Neckar-Kreis (Stand 06/2008) im Rhein-Neckar-Kreis (Stand 06/2008) Altlußheim Seniorenvilla Altlußheim Hauptstr. 78 68804 Altlußheim 06205/307455 Angelbachtal Seniorenpark Hofgut Eichtersheim Hauptstr. 28 74918 Angelbachtal 07265/91780

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Merkblatt Gerichtliches Mahnverfahren Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de Stand: 2016 Hinweis: Das Merkblatt wurde

Mehr

Anerkennung und Vollstreckung australischer Gerichtsentscheidungen in. Deutschland

Anerkennung und Vollstreckung australischer Gerichtsentscheidungen in. Deutschland Anerkennung und Vollstreckung australischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland 1. Einleitung Sofern Sie in Australien gegen eine deutsche Gesellschaft oder eine in Deutschland lebende Person ein Gerichtsverfahren

Mehr

Gerichtsvollzieherordnung (GVO)

Gerichtsvollzieherordnung (GVO) GVO: Gerichtsvollzieherordnung (GVO) ( 1 81) Gerichtsvollzieherordnung (GVO) Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Dienstverhältnis A. Allgemeine Vorschriften 1 Dienstaufsicht 2 Amtssitz 3 Persönliche Amtsausübung

Mehr

Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, diesen Zahlungsanspruch geltend zu machen:

Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, diesen Zahlungsanspruch geltend zu machen: Gerichtliches Mahnverfahren I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung des Schuldners aus, so stellt

Mehr

Theorieplan Januar 2015

Theorieplan Januar 2015 Theorieplan Januar 2015 Donnerstag 01.01.2015 Freitag 02.01.2015 Samstag 03.01.2015 Sonntag 04.01.2015 Montag 05.01.2015 9 6 Dienstag 06.01.2015 1 11 Mittwoch 07.01.2015 10 7 Donnerstag 08.01.2015 2 12

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur.

An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur. Anmeldung Spätester Abgabetermin der Klausur bei der DeutschenAnwaltAkademie: 20.09.2015 An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt:

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt: Wahlbekanntmachung zu den Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten der FernUniversität in Hagen am 23. März 2016 vom 23. Dezember 2015 Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen

Mehr

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Allgemeine Hinweise anlässlich der Schulungsveranstaltung für die Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Landgerichtsbezirk Göttingen am 11.10.2014 in Ebergötzen

Mehr

Übersicht zur Satzung

Übersicht zur Satzung SATZUNG DER PFLEGEKASSE BEI DER BKK MAHLE Stand: 01.01.2011 - 2 - Übersicht zur Satzung 1 Name, Sitz, Aufgaben und Bezirk der Pflegekasse... - 3-2 Verwaltungsrat... - 3-3 Vorstand... - 4-4 Widerspruchsausschuss...

Mehr

Gerichtsvollzieherordnung

Gerichtsvollzieherordnung Gerichtsvollzieherordnung (GVO) Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Dienstverhältnis A. Allgemeine Vorschriften 1 Dienstaufsicht 2 Amtssitz 3 Persönliche Amtsausübung 4 Dienstsiegel 5 Dienstausweis 6 Maßnahmen

Mehr

Mehrere Amtsgerichtsbezirke im GV Büro System

Mehrere Amtsgerichtsbezirke im GV Büro System Mehrere Amtsgerichtsbezirke im GV Büro System Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de Datum: 09/2013

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom in der Fassung der 2. Änderung vom

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom in der Fassung der 2. Änderung vom Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 20.11.2003 in der Fassung der 2. Änderung vom 21.11.2011 - vom Abdruck der Präambeln wurde abgesehen 1 Steuertatbestand (1) Das Halten

Mehr

54.00 Amtsleiter Herr Dr. Münch Handy-Nr. Regiejagd (RB), Entlohnung, Maschinen Herr Erb 7603

54.00 Amtsleiter Herr Dr. Münch Handy-Nr. Regiejagd (RB), Entlohnung, Maschinen Herr Erb 7603 54 Kreisforstamt 54.00 Amtsleiter Dr. Münch 7632 0162/2646690 Amtsleiter Forstamt Mannheim Stellv. Amtsleiter Kreisforstamt Neckargemünd Eick N. N. 7634 54.01 Verwaltung Prexl 7613 0162/2646737 54.01 Grundsatzangelegenheiten,

Mehr

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) Zürcher Steuerbuch Nr. 45/430 Verrechnungssteuer Rückerstattung bei Wohnsitzwechsel Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes betreffend Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Wohnsitzwechseln

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das

Mehr

Das gerichtliche Mahnverfahren. Anwendung - Grundlagen Beispiele

Das gerichtliche Mahnverfahren. Anwendung - Grundlagen Beispiele Das gerichtliche Mahnverfahren Anwendung - Grundlagen Beispiele Wann ist ein Mahnbescheid sinnvoll 1. Schuldner (Kleingärtner) ist im Zahlungsverzug und ihm soll nicht gekündigt werden. 2. Forderung (Beitrag,

Mehr

Selbstbeobachtungstagebuch

Selbstbeobachtungstagebuch Ihr Tagebuch verschafft Ihnen einen genauen Überblick über den Verlauf Ihrer n Tragen Sie ein, wie Sie diese Empfindung,, nach, und erleben. Notieren Sie unbedingt, was Ihre Körperempfindung jeweils beeinflusst

Mehr

Zivilprozessrecht m. freiw. Gerichtsbarkeit mit Lösungen

Zivilprozessrecht m. freiw. Gerichtsbarkeit mit Lösungen Zivilprozessrecht m. freiw. Gerichtsbarkeit mit Lösungen Aufgabe 1 (9 Punkte) Schuldner Müller hat gegen den Drittschuldner Meier eine Forderung in Höhe von 6.000,00. Die Gläubiger Bauer und Dreier haben

Mehr

Generated by Foxit PDF Creator Foxit Software

Generated by Foxit PDF Creator Foxit Software 3.Jan 2011-10.Jul 2011 Dienstag, 11. Januar 2011 Donnerstag, 13. Januar 2011 Dienstag, 18. Januar 2011 Montag, 7. Februar 2011 Montag, 14. Februar 2011 Samstag, 26. Februar 2011 Donnerstag, 3. März 2011

Mehr

Die Haftung des Drittschuldners

Die Haftung des Drittschuldners Die Haftung des Drittschuldners Ein Leitfaden für die Praxis Von Dr. Andreas Jurgeleit Richter am Landgericht ERICH SCHMIDT VERLAG Inhaltsverzeichnis Seite Randziffer Vorwort.........................................

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Ein Merkblatt Ihrer IHK Gerichtliches Mahnverfahren I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung

Mehr

Fragebogen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei juristischen Personen oder Firmen AZ:

Fragebogen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei juristischen Personen oder Firmen AZ: Fragebogen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei juristischen Personen oder Firmen AZ: 1. Allgemeine Angaben Firma (genaue Bezeichnung) Sitz der Firma Geschäftsanschrift (genaue Anschrift)

Mehr

Theorieplan Januar 2014

Theorieplan Januar 2014 Januar 2014 Mittwoch 01.01.2014 Neujahr Donnerstag 02.01.2014 13 9 Freitag 03.01.2014 Samstag 04.01.2014 Sonntag 05.01.2014 Montag 06.01.2014 6 3 Dienstag 07.01.2014 14 10 Mittwoch 08.01.2014 7 4 Donnerstag

Mehr

VOLLESTRECKUNGSORGANE

VOLLESTRECKUNGSORGANE Der Gerichtsvollzieher spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung von Entscheidungen belgischer Gerichte. In Zivil- und Handelssachen hat er eine Monopolstellung bei der Zustellung von Schriftstücken

Mehr

FORDERUNG & VOLLSTRECKUNG

FORDERUNG & VOLLSTRECKUNG www.anwaltverlag.de FORDERUNG VOLLSTRECKUNG Arbeitshilfe Goebel: So gestalten Sie künftig die Beauftragung des Gerichtsvollziehers perfekt beraten Deutscher Anwalt Verlag Muster: Umfassender GV-Auftrag

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Geschäftsverteilungsplan. für die Richter des. Amtsgerichts Waiblingen

Geschäftsverteilungsplan. für die Richter des. Amtsgerichts Waiblingen Geschäftsverteilungsplan für die Richter des Amtsgerichts Waiblingen ab 01. Januar 2015 I. Zivilabteilung, Freiwillige Gerichtsbarkeit Rdnr. 1 Referat 1 a) Zivil- und Räumungsschutzverfahren (C- und H-Sachen)

Mehr

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel. Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,

Mehr

Familienförderung: Beistandschaft. Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft

Familienförderung: Beistandschaft. Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft Familienförderung: Beistandschaft Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft Im Fokus steht das Kind! Beistandschaft für Eltern Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind

Mehr

Liebe Patienten, in den Schneeferien Februar bis 06. Februar ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet:

Liebe Patienten, in den Schneeferien Februar bis 06. Februar ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet: in den Schneeferien - 02. Februar bis 06. Februar 2015 - Montag, 02.02.15: 15:00-19:00 Uhr Dienstag, 03.02.15: 15:00-18:00 Uhr Mittwoch, 04.02.15: 9:00-12:00 Uhr Donnerstag, 05.02.15 geschlossen Freitag,

Mehr

Was Sie über die Zwangsvollstreckung. wissen sollten

Was Sie über die Zwangsvollstreckung. wissen sollten Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Was Sie über die Zwangsvollstreckung wissen sollten www.justiz.nrw.de Die Zwangsvollstreckung Das schwierige Gebiet der Zwangsvollstreckung ist für die

Mehr

BAME 1. Semester Uhrzeit Modul (BAME-Nr.) DozentIn Raum

BAME 1. Semester Uhrzeit Modul (BAME-Nr.) DozentIn Raum Datum Wochentag BAME 1. Semester Uhrzeit Modul (BAME-Nr.) DozentIn Raum 20.10.2014 Montag 21.10.2014 Dienstag Eröffnungsveranstaltung 6302 Erkenntnistheorie 1 6302 BAME 02 - Betriebswirtschaftlehre 1 Hautz

Mehr

Dienstanweisung über die Einleitung der Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Northeim

Dienstanweisung über die Einleitung der Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Northeim Dienstanweisung über die Einleitung der Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Northeim 1. Allgemeines 1 Die (Einleitung der) Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen

Mehr

Sofort Start Unternehmergesellschaft

Sofort Start Unternehmergesellschaft Kaufvertrag Unternehmergesellschaft - UG Nummer XXX der Urkundenrolle für 2016 V e r h a n d e l t zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit Amtssitz in, erschienen

Mehr

Mietschulden sind oft nur die Spitze eines Eisbergs...

Mietschulden sind oft nur die Spitze eines Eisbergs... Mietschulden sind oft nur die Spitze eines Eisbergs... ACHTUNG Um 9.30 Uhr wird Ihre Wohnung zwangsgeräumt! So oder so ähnlich meldet sich in letzter Konsequenz der Gerichtsvollzieher, wenn über einen

Mehr

Liebe Patienten, in den Schneeferien vom 01.Februar bis 05. Februar 2016 ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet:

Liebe Patienten, in den Schneeferien vom 01.Februar bis 05. Februar 2016 ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet: in den Schneeferien vom 01.Februar bis 05. Februar 2016 Montag, 01.02.16: 14:00-19:00 Uhr Dienstag, 02.02.16: 14:00-18:00 Uhr Mittwoch, 03.02.16: 08:00-12:00 Uhr Donnerstag, 04.02.16 geschlossen Freitag,

Mehr

35 Veterinäramt und Verbraucherschutz

35 Veterinäramt und Verbraucherschutz 35 Veterinäramt und Verbraucherschutz 35.00 Amtsleiter Herr Dr. Michael 4171 Stellvertreter Z.b.V. 35.01 Amtsinterne Qualitätssicherung, QM-Team 35.02 Forum Ernährung (auch für die Stadtkreise HD und MA)

Mehr

Hallenwegweiser - Wie komme ich wohin?

Hallenwegweiser - Wie komme ich wohin? Hallenwegweiser - Wie komme ich wohin? Sporthalle Baiertal Diese Sporthalle liegt in der Verbindungsstraße nach Horrenberg/Dielheim in der Horrenberger-Straße. Die Zufahrt ist gegenüber der zum Sportplatz

Mehr

Persönliche Daten. I. Angaben zu Ihrer Person: II. Erwerbsleben und Einkommen. Vorname(n), Nachname. Straße. Postleitzahl, Wohnort

Persönliche Daten. I. Angaben zu Ihrer Person: II. Erwerbsleben und Einkommen. Vorname(n), Nachname. Straße. Postleitzahl, Wohnort Persönliche Daten I. Angaben zu Ihrer Person: Vorname(n), Nachname Straße Postleitzahl, Wohnort Telefon (am liebsten Handy) E-Mail Geburtsdatum, Geburtsort Geburtsname Familienstand (verheiratet, ledig,

Mehr

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Verfügung 030/2000 vom 22.03.00 (Reg TP Amtsbl. 6/2000) 1. Nummernart Gegenstand dieser Regeln ist die Zuteilung von

Mehr

Die Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung Die Zwangsvollstreckung I. Allgemeines Unter Zwangsvollstreckung ist die mit Hilfe des Staates erzwungene Befriedigung titulierter (= gerichtlich festgestellter) Ansprüche eines Gläubigers zu verstehen.

Mehr

Montag, 14.3 Dienstag, 15.3 Mittwoch, 16.3 Donnerstag, 17.3 Freitag, 18.3 Samstag, 19.3 Sonntag, 20.3. Programmiertes Entwerfen 1 KG1 Götte

Montag, 14.3 Dienstag, 15.3 Mittwoch, 16.3 Donnerstag, 17.3 Freitag, 18.3 Samstag, 19.3 Sonntag, 20.3. Programmiertes Entwerfen 1 KG1 Götte 14.3. 0.3.016 1. Woche Montag, 14.3 Dienstag, 15.3 Mittwoch, 16.3 Donnerstag, 17.3 Freitag, 18.3 Samstag, 19.3 Sonntag, 0.3, IGErasmus Interface Design 1, IGErasmus WP Interface Design, KGErasmus4, KGErasmus6

Mehr

Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch die Vollstreckungsbehörden wie die Kontopfändung, die Lohnpfändung oder sonstige Forderungspfändungen

Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch die Vollstreckungsbehörden wie die Kontopfändung, die Lohnpfändung oder sonstige Forderungspfändungen Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch die Vollstreckungsbehörden wie die Kontopfändung, die Lohnpfändung oder sonstige Forderungspfändungen Die Vollstreckungsbehörde (Vollstreckungsstelle) hatdas Bankkonto,

Mehr

Gerichtsvollzieherordnung (GVO) Vom 1. August 2012 INHALT. Erster Abschnitt Dienstverhältnis. A. Allgemeine Vorschriften

Gerichtsvollzieherordnung (GVO) Vom 1. August 2012 INHALT. Erster Abschnitt Dienstverhältnis. A. Allgemeine Vorschriften Gerichtsvollzieherordnung (GVO) Vom 1. August 2012 INHALT Erster Abschnitt Dienstverhältnis A. Allgemeine Vorschriften 1 aufgehoben 2 Dienstaufsicht 3 Amtssitz 4 Persönliche Amtsausübung 5 aufgehoben 6

Mehr

Verordnung über das Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterverordnung - GenRegV)

Verordnung über das Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterverordnung - GenRegV) in Zusammenarbeit mit der juris GmbH www.juris.de Verordnung über das Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterverordnung GenRegV) GenRegV Ausfertigungsdatum: 11.07.1889 Vollzitat: "Genossenschaftsregisterverordnung

Mehr

Thailand. I. Rechtsgrundlagen

Thailand. I. Rechtsgrundlagen Thailand I. Rechtsgrundlagen 3. Weitere für das Gebiet des Zivil oder Handelsrechts bedeutsame zwischenstaatliche Vereinbarungen (wegen der Ausführungsgesetze und aktuellen Bekanntmachungen von Änderungen

Mehr

Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent!

Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent! Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand Klar, verständlich, kompetent! Unsere Kanzlei zählt zu den ältesten Neuwieds. Die Gründung erfolgte bereits in den 1940er Jahren.

Mehr

Anmeldung. Bei Dauer-, Ferien-, und Reha-Aufenthalte ist die Eintrittszeit um 14.00 Uhr

Anmeldung. Bei Dauer-, Ferien-, und Reha-Aufenthalte ist die Eintrittszeit um 14.00 Uhr 1 Anmeldung Bitte beachten Sie: Bei der Anmeldung von Ehepaaren bitte je ein Formular ausfüllen. Die Anmeldung muss an Werktagen spätestens 24 Stunden vor Eintritt im Altersheim eingetroffen sein. Ansonsten

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder MITTEILUNG 2015 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2015 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung 2015 enthält allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte

Mehr

-lich willkommen. in der Gemeinde Schnelldorf!

-lich willkommen. in der Gemeinde Schnelldorf! 1 -lich willkommen in der Gemeinde Schnelldorf! Wir möchten Sie mit dem vorliegenden Prospekt über zahlreiche Möglichkeiten informieren, Ihren Urlaub / Ihre Geschäftsreise in unserer Gemeinde zu verbringen.

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische

Mehr

Anlage Portierung. Darstellung Ihrer heutigen Versorgungssituation Antrag zur Rufnummern-Mitnahme Mitteilung zur diesbezüglichen Situation

Anlage Portierung. Darstellung Ihrer heutigen Versorgungssituation Antrag zur Rufnummern-Mitnahme Mitteilung zur diesbezüglichen Situation G e s e l l s c h a f t f ü r T e l e k o m m u n i k a t i o n s l ö s u n g e n Anlage Portierung Darstellung Ihrer heutigen Versorgungssituation Antrag zur Rufnummern-Mitnahme Mitteilung zur diesbezüglichen

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch

Mehr

Ab 29,90 Euro pro Monat mit 100 Mbit/s surfen

Ab 29,90 Euro pro Monat mit 100 Mbit/s surfen Stadtnetz Bamberg GmbH Nr. 12/2016 Jan Giersberg Pressesprecher Telefon 0951 77-2200 Telefax 0951 77-2090 jan.giersberg@stadtwerke-bamberg.de 02.02.2016 Presseinformation Altendorf, Buttenheim und Pettstadt:

Mehr

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung Meldewesen Melde- und Abmeldebestätigung Was ist eine Meldebestätigung, was ist eine Abmeldebestätigung? In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können,

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung

Mehr

Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - AV d. JM vom 18. März 1980 (2344 - I B. 124) in der Fassung vom 1. Juli 2003

Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - AV d. JM vom 18. März 1980 (2344 - I B. 124) in der Fassung vom 1. Juli 2003 1 von 182 06.05.2008 14:12 JVV» Inhalt» Bestand Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - AV d. JM vom 18. März 1980 (2344 - I B. 124) in der Fassung vom Juli 2003 Soweit im nachstehenden Text

Mehr

5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015

5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015 3204 OLG M Geschäftsverteilung 2015 des Oberlandesgerichts München 5. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015 I. Anlass zur Änderung der Geschäftsverteilung:

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.011 Fachbereich 8 09.02.2011

Mehr

Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)

Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) TSG Ausfertigungsdatum: 10.09.1980 Vollzitat: "Transsexuellengesetz

Mehr

Zwangsvollstreckungsverfahren

Zwangsvollstreckungsverfahren Informationen und Richtlinien zum Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren Effektives Mahnwesen Nur mit einem effektiven Mahnwesen und einem funktionierenden Forderungsmanagement lassen sich Forderungen

Mehr

Wo finde ich was? Angebote im Kirchenbezirk

Wo finde ich was? Angebote im Kirchenbezirk Inhaltsverzeichnis 1 Wo finde ich was? Angebote im Kirchenbezirk Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 2 Kirchengemeinden Altlußheim 3 Brühl 4 Eppelheim 5 Hockenheim 6 Ketsch 7 Leimen 8 Leimen-St. Ilgen 9 Neulußheim

Mehr

ORIENTATIVER STUNDENPLAN

ORIENTATIVER STUNDENPLAN ORIENTATIVER STUNDENPLAN SEMANA (Woche) 1 (28 Stunden) 9:00 9:45 9:45 10:30 Begrüßung in der Deutschen Handelskammer in Madrid Avd. Pio XII nº 26 PAUSE 10 min. 10 min. 10 min. 10 min. 10 min. 10:40 11:25

Mehr

Projekte Seniorenheime

Projekte Seniorenheime Projekte Seniorenheime Münchberg, Luitpoldstraße Münchberg ist eine Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken. Sie ist ein Zentrum der Textilindustrie mit der Textilabteilung der Hochschule Hof.

Mehr

Master of Business Administration (MBA) WS 2006-2007

Master of Business Administration (MBA) WS 2006-2007 06. 10 07. 10 13. 10 14. 10 20. 10 21. 10 27. 10 28. 10 Zeiten FREITAG Zeiten SAMSTAG Zeiten FREITAG Zeiten SAMSTAG Zeiten FREITAG Zeiten SAMSTAG Zeiten FREITAG Zeiten SAMSTAG Account Analysis Account

Mehr