Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Steffen Röddecke

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1 Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Steffen Röddecke Potsdam,

2 Agenda Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Was war vor der Gefährdungsbeurteilung? Rechtliche Grundlage Stand der Umsetzung Zwischenbilanz Fazit und Ausblick 2

3 Agenda Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Was war vor der Gefährdungsbeurteilung? Rechtliche Grundlage Stand der Umsetzung Zwischenbilanz Fazit und Ausblick 3

4 Was war vor dem Arbeitsschutzgesetz? 120a Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet die, Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet. 4

5 Wandel? Epo che großer geschichtlicher Zeitabschnitt, dessen Beginn [und Ende] durch einen deutlichen, einschneidenden Wandel der Verhältnisse, durch eine Wende o. Ä. gekennzeichnet ist (Quelle: Duden) Pa ra dig men wech sel Wechsel von einer wissenschaftlichen Grundauffassung zu einer anderen (Quelle: Duden) Re vo lu ti on umwälzende, bisher Gültiges, Bestehendes o. Ä. verdrängende grundlegende Neuerung, tiefgreifende Wandlung (Quelle: Duden) 5

6 Wandel! Früher: nachlaufende Vorschriften ( mit Blut geschrieben) konkrete verbindliche Vorgaben für den Einzelfall Einhaltung der Vorschrift Übergabe der Verantwortung an die Vorschrift vorschriftenbasiert Ich habe alle geltenden Gesetze und UVV n berücksichtigt. Wo steht das? Heute: präventiver und ganzheitlicher Ansatz flexibel Regelungen Spielräume für angepasste Lösungen schutzzielorientierte Vorschriften hohe Eigenverantwortung von Arbeitgeber (und Beschäftigten) risikobasiert Gefährdungsbeurteilung 6

7 Agenda Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Was war vor der Gefährdungsbeurteilung? Rechtliche Grundlage Stand der Umsetzung Zwischenbilanz Fazit und Ausblick 7

8 Arbeitsschutzgesetz Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 8

9 Was ist grundsätzlich neu? Vorgabe des Zieles und allgemeiner Schutzziele (3-stufiger-Vorschriftenaufbau) Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für einen guten Arbeitsschutz - ganzheitliche Betrachtung - Rangfolge der Schutzmaßnahmen - Verdeutlichung der Gefährdungen - Unterstützung durch die Beschäftigten - Dokumentation Einführung der Gefährdungsbeurteilung als kontinuierlicher Prozess (2009 durch GDA Leitlinie definiert) flexibel und anpassungsfähige Vorschrift Gestaltungsspielräume für individuelle Umsetzung in den Betrieben Verdeutlichung der Arbeitgeberverantwortung 9

10 Prozess der Beurteilung der Arbeitsbedingungen 1. Vorbereiten: Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten 2. Ermitteln der Gefährdungen ( 5 (1)) 3. Beurteilen der Gefährdungen ( 5 (1)) 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen ( 5 (1)) (Rangfolge der Schutzmaßnahmen 4 ArbSchG) 5. Durchführen der Maßnahmen ( 3 (1)) 6. Überprüfen der Wirksamkeit ( 3 (1)) 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung ( 3 (1)) (zum Beispiel bei Unfällen, Beinaheunfällen, Änderungen in Abläufen, etc.) 10

11 Handlungshilfen /

12 G ArbSchVo zu elektromagnetischen G Feldern (EMFV) Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) Mutterschutzrichtlinienverordnung G (MuSchRiV) G PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherheitsverordnung G (BetrSichV) G G G G Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Biostoffverordnung (BioStoffV) Baustellenverordnung (BauStellV) Künstliche. Opt. Strahlungs- Verordnung (OStrV) Lärm- und Vibrations-ArbSchV G (LärmVibrationsArbSchV) G Verordnung zur arbeitsmed. Vorsorge (ArbMedVV) TRBS ASR TRGS TRBA RAB TROS TRLV AMR 12

13 Agenda Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Was war vor der Gefährdungsbeurteilung? Rechtliche Grundlage Stand der Umsetzung Zwischenbilanz Fazit und Ausblick 13

14 Anteil der Betriebe, die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben (GDA) 100% 75% 50% 25% 0% ,8% 98,1% 98,0% 89,9% 70,5% 70,3% 50,9% 52,4% 42,4% 41,4% Gesamt Beschäftigte Quelle: GDA Betriebsbefragung (2011 und 2015) 14

15 Anteil der Betriebe, die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben (ESENER-2) 100% 75% 74,1% 89,4% 95,6% 66,2% 50% 25% 0% 54,3% GDA 70,5% GDA 90,8% GDA 98,1% GDA 52,4% 5 to 9 10 to All Beschäftigte Quelle: ESENER-2 (2014) 15

16 Anteil der Betriebe, die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben (ESENER-2) ,2 77, AL CH IS MEMKNO RS TR AT BE BG CY CZ DE DK EE EL ES FI FR HR HU IE IT LT LU LV MT NL PL PT RO SE SI SK UK EU Quelle: ESENER-2 (2014) 16

17 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Abhängigkeit von der Branche (GDA) 100% 75% 50% 72% 69% 64% 59% 59% 60% 49% 36% 37% 25% 0% Landwirtschaft und Nahrungsmittelerzeugung Bau, Energie und Abfall Produktions-, Investitionsund Gebrauchsgüter Verbrauchsgüter, Handel und Gastgewerbe Verkehr und Lagerei DL überwiegend für Unternehmen Kommunikations-, Finanz- und sonstige DL Gesundheits- und Sozialwesen Verwaltung und Bildung/Erziehung Quelle: GDA Betriebsbefragung (2011) 17

18 Berücksichtigt in der Gefährdungsbeurteilung 95% die Arbeitsmittel 89% die Arbeitsumgebung betrachtet in der Gefährdungsbeurteilung 89% die Arbeitsplatzgestaltung 56% Aspekte der Arbeitsorganisation, z.b. hinsichtlich Zeit oder Leistungsdruck 48% Aspekte der Arbeitszeitgestaltung 44% 39% soziale Beziehungen, z.b. Konflikte unter Kollegen oder Führungskultur psychische Belastungen durch den Umgang mit schwierigen Personengruppen Quelle: GDA-Dachevaluation,

19 Einfluss auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Betriebsarzt Fachkraft Mitarbeitervertretung Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 51 % 78% 76% 93% Schriftliche Dokumentation der Ergebnisse 76 % 92% 83% 98% Quelle: GDA Betriebsbefragung (2011) 19

20 Agenda Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Was war vor der Gefährdungsbeurteilung? Rechtliche Grundlage Stand der Umsetzung Zwischenbilanz Fazit und Ausblick 20

21 Einfluss auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Faktor positiv negativ Betriebsgröße Großbetriebe KMU Branchen technisch geprägt (klassisch) neue Branchen, Dienstleistung Fachkraft / Betriebsarzt vorhanden nicht vorhanden Mitarbeitervertretung vorhanden nicht vorhanden Aufsicht Besichtigung keine Besichtigung Gefährdungen klassisch modern 21

22 Nutzen der Gefährdungsbeurteilung (GDA) (nur Betriebe die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben) 50% 40% 30% 20% 10% 0% ,5% 42,6% 30,0% 26,2% 20,9% 19,8% 6,9% 5,0% 0,5% 0,4% 0,0% 0,3% sehr hoch eher hoch eher gering sehr gering weiß nicht keine Angabe Quelle: GDA Betriebsbefragung (2011 und 2015) 22

23 Gründe für Nichtdurchführung der Gefährdungsbeurteilung (GDA) (nur Betriebe die keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben) Hilfestellungen fehlen 14,2% Gesetzliche Anforderungen unklar 15,1% Vorschriften nicht beaknnt Nutzen zu gering keine nennenswerten Gefährdungen Mitarbeiter erkennen melden oder beseitigen Gefährdungen selbst 28,2% 41,5% 83,3% 85,6% 0% 25% 50% 75% 100% Quelle: GDA Betriebsbefragung (2015) 23

24 Gründe für die zögerliche Umsetzung: fehlendes Problembewusstsein der Arbeitgeber (Kultur) den Paradigmenwechsel noch nicht vollständig vollzogen Fehlinterpretation von Arbeitsschutz Arbeitsunfall = Unglücksfall / Erkrankung = Privatsache Arbeitsschutz = Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten falsche Kosten-Nutzen-Interpretation kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolg im Vordergrund langfristigen wirtschaftlichen Vorteile, durch gesunde und motivierte Beschäftigte fehlende (passgenaue) Information Was, Wie, Wer? 24

25 Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz - Wirksamkeit EMFV 5 (5) Die Gefährdungsbeurteilung und die Wirksamkeit der daraus abgeleiteten Maßnahmen sind regelmäßig zu überprüfen. Die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen sind zu aktualisieren, wenn 1. neue sicherheits- oder gesundheitsrelevante Erkenntnisse, insbesondere aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, vorliegen, 2. maßgebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen dies erfordern oder 3. die Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen ergeben hat, dass die Maßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind. BioStoffV 4 (2) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn (vgl. EMFV) Ansonsten hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. BetrSichV 3 (7) Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn 1. sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen dies erfordern, 2. neue Informationen, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, vorliegen oder 3. die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach 4 Absatz 5 ergeben hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind. 25

26 Zwischenbilanz Chance 1996 verpasst? Kulturwandel In den ersten 10 Jahren auf allen Seiten Unwissenheit Verzögerung der Umsetzung Überforderung durch Schutzzielorientierung insbesondere bei KMU Immer noch Umsetzungsdefizite nicht grundsätzlich, sondern in bestimmten Bereichen es gibt nur EINE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG abgestimmte Inhalte und Vorgaben kontinuierlichen und systematischen Prozesses Fachkräfte, Betriebsärzte und Personalvertretung unterstützen die Gefährdungsbeurteilung als kontinuierlichen Prozess 26

27 Agenda Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Was war vor der Gefährdungsbeurteilung? Rechtliche Grundlage Stand der Umsetzung Zwischenbilanz Fazit und Ausblick 27

28 Fazit Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Gefährdungsbeurteilung ist auf jeden Fall ein wichtiger Baustein für guten Arbeitsschutz Schutzzielorientierte Ansatz ist flexibel, anpassungs- und zukunftsfähig es gibt noch Luft nach oben hinsichtlich Qualität und Quantität Deregulierung verursacht insbesondere bei KMU Probleme Nachholbedarf bei den weichen Faktoren ; Berücksichtigung aktueller Probleme Defizite dürfen weder toleriert und schon gar nicht akzeptiert werden 28

29 Was ist für einen vollständigen Erfolg notwendig? konkrete Lösungsansätze für KMU z. B. Branchenregelungen mehr abgestimmte und wirksame Information, Beratung und Aufsicht insbesondere bei KMU Entwicklung einer Arbeitsschutzkultur Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung als integrale Bestandteile der Führungsaufgabe bzw. -verantwortung im Betrieb Umsetzung DGUV Vorschrift 2 Gefährdungsbeurteilung in KMU in den Fokus der 3. GDA-Periode 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Steffen Röddecke Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25, Düsseldorf 30

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