Erläuterungen zum Organigramm Territorial- und Verwaltungsgeschichte des Landkreises Nienburg/Weser

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1 Erläuterungen zum Organigramm Territorial- und Verwaltungsgeschichte des Landkreises Nienburg/Weser 1) Grafschaft Hoya bis 1582 Die Gegend um Nienburg gehörte größtenteils zum Herrschaftsbereich der Grafen von Hoya. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte 1202 mit dem Auftreten des Grafen Heinrich von Hoya aus dem Geschlecht Stumpenhausen. Im Jahre 1215 gelang ein wichtiger territorialer Gewinn, denn der Graf erwarb von dem Grafen Hildebold von Roden (Wunstorf) die Freigrafschaft Nienburg. Mit der endgültigen Einverleibung der Vogtei Steyerberg, welche die Ämter Steyerberg und Stolzenau umfasste, wurde das hoyasche Territorium im Jahre 1315 weiter abgerundet. Dieses seit langem zwischen den Grafen von Hoya und den Bischöfen von Minden umstrittene Gebiet, in dem sich Herrschaftsrechte beider Territorien überlappten, hatte Bischof Gottfried von Minden an Graf Otto II. von Hoya für dessen Hilfe im Kampf gegen Widersacher des Bistums Minden verpfändet. Mit der Erwerbung der Herrschaften Alt- Bruchhausen (nach 1301) und Neubruchhausen (1384) wurde die Territorienbildung in hoyascher Zeit abgeschlossen. Als die Grafen von Hoya 1582 ausstarben, fiel die Grafschaft als eröffnetes Lehen an die Herzöge von Braunschweig- Lüneburg. 2) Die Obergrafschaft zwischen 1582 und 1648 Nach dem Aussterben des Hoyaer Grafenhauses 1582 fiel die Obergrafschaft mit den westlichen Ämtern Hoya, Diepenau, Ehrenburg, Bahrenburg, Harpstedt, Siedenburg, Steyerber, Stolzenau und Syke an die Calenbergische und Wolfenbüttelsche Linie der Welfen, genauer gesagt an Julius von Wolfenbüttel und Erich II. von Calenberg. Als Erich von Calenberg 1585 starb, fiel sie vollständig der wolfenbütteler Linie zu. Durch Teilung der Besitzungen der 1634 ausgestorbenen wolfenbüttelschen Linie fiel die obere Grafschaft 1635 an Herzog Wilhelm von Harburg, nach dessen Tode 1642 an Herzog Friedrich von Lüneburg. 3) Die Niedergrafschaft zwischen 1582 und 1648 Nach dem Aussterben des Hoyaer Grafenhaueses 1582 fiel die niedere Grafschaft mit den Ämtern Hoya, Bruchhausen, Liebenau und Nienburg an die Cellisch- Lüneburgische Linie der Welfen. 4) Gemeinsame Verwaltung der ehemaligen Grafschaft Hoya durch Celle und Calenberg Als Herzog Friedrich von Lüneburg 1648 verstarb, wurde die obere Grafschaft durch die Fürsten von Celle/Lüneburg und Calenberg gemeinsam verwaltet. Bereits 1682 übertrug Herzog Georg Wilhelm von Celle die oberhoyaischen Ämter Barenburg, Diepenau, Stolzenau, Steyerberg, Siedenburg und 1

2 Harpstedt seinem Schweigersohn Erbprinz Georg Ludwig von Hannover, der nach Georg Wilhelms Tod im Jahre 1705 die gesamte lüneburgische Erbmasse, darunter auch die restlichen oberhoyaischen Ämter Ehrenburg und Syke sowie die Niedergrafschaft erbte. 5) Übergang der ehemaligen Grafschaft Hoya an das Haus Hannover 1705 kam die gesamte untere Grafschaft zusammen mit dem Herzogtum Celle- Lüneburg an die Calenberger Linie. Damit endete die Existenz Celle-Lüneburgs als eigenständiger Linie. Georg Ludwig von Hannover erbte den gesamten Besitz von seinem Schwiegervater Georg Wilhelm. Die im Unionsrezess vom wiedervereinigte Ober- und Niedergrafschaft wurde in vier Quartiere unterteilt: 1) Ämter Syke und Ehrenburg (ehem. Obergrafschaft) 2) Ämter Barenburg, Diepenau, Harpstedt, Siedenburg, Steyerberg, Stolzenau (ehem. Obergrafschaft) 3) Ämter Hoya, Liebenau, Nienburg (ehem. Niedergrafschaft) 4) Alt- und Neubruchhausen, Westen, Thedinghausen (ehem. Niedergrafschaft) 6) Das Amt Hoya und nachfolgende Verwaltungseinheiten In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bestand das Amt Hoya aus den Flecken Hoya und Bücken und den Vogteien Asendorf, Bücken, Eitzendorf, Eystrup, Hassel, Hoyerhagen, Magdsen, Martfeld, Oiste, Schweringen und Wechold und dem Patrimonialgerichtsort Anderten erfolgte mit dem Gesetz zur Trennung von Justiz und Verwaltung eine Neueinteilung der Ämter: Das Amt Hoya wurde um das neu gebildete Amt Martfeld verkleinert, das die Vogteien Asendorf und Martfeld sowie Teile der Vogtei Bücken des früheren Amtes Hoya umfasste. Zur gleichen Zeit fielen Wöpse an das Amt Bruchhausen, Dienstborstel an das Amt Nienburg sowie Diensthop und Lohnhof an das Amt Westen, das 1859 mit dem Amt Verden vereinigt wurde. Aufgrund der revidierten hannoverschen Amtsordnung von 1859 wurde das Amt Martfeld wieder mit dem Amt Hoya vereinigt, allerdings ohne das Kirchspiel Martfeld. Das Kirchspiel Martfeld (bestehend aus den Gemeinden Kleinenborstel, Hustedt, Loge, Martfeld und Tuschendorf) kam an das Amt Bruchhausen. Für Hoheits-, Militär- und Steuersachen gehörte das Amt Hoya von 1867 bis 1885 mit den Ämtern Bruchhausen und Syke zum Kreise Hoya erfolgte die Bildung des Kreises Hoya aus dem bisherigen Amt Hoya und dem bisherigen Amt Bruchhausen außer den Gemeinden Affinghausen, Bensen, Mallinghausen, Menninghausen und Sudwalde, die an den Kreis Sulingen fielen, und außer der Gemeinde Freidorf, die zum Kreis Syke kam. 2

3 Der Landkreis Grafschaft Hoya entstand 1932 aus der Vereinigung des größten Teils des Kreises Hoya mit dem Kreis Syke in der Kreisgebietsreform am Ende der Weimarer Republik umfasste der neue Landkreis 113 Gemeinden, darunter die drei Städte Syke, Bassum und Hoya. Twistringen wurde 1964 zur vierten Stadt im Landkreis erhoben. Im Rahmen der niedersächsischen Kreisreform wurde der Landkreis am 1. August 1977 aufgelöst. Hierbei kamen die Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup mit ihren insgesamt zehn Gemeinden zum Landkreis Nienburg/Weser. 7) Das hoyasche Amt Nienburg 1705 bildete das Amt Nienburg das 3. Quartier der Grafschaft Hoya. Es war 1731 untergliedert in die Hausvogtei (mit den Flecken Drakenburg, dem Dorf Leeseringen, dem Wohnplatz Schäferhäuser und den Krügen Anker und Kuckuck in der Nienburger Marsch) sowie die Vogteien Oyle (mit Binnen, Bühren, Oyle und Kroge), Börstell (mit Bockhop, Börstel, Brockhorst, Campen, Sieden, Schamwegen, Päpsen, Staffhorst, Haarbergen), Wietzen, Sebbenhausen (mit Balge, Holzbalge, Behlinger Mühlen, Sebbenhausen), Behlingen (mit Buchhorst, Möhlenhalenbeck, Lerchenfeldt, Böhtenberg, Colldorf, Buchholtz, Blenhorst, Behlingen) und Lohe (mit Mehlbergen, Lohe, Lembcke, Wohlenhausen, zum Holte, Südhalenbeck, Glißen) wurde es Unterpräfektur des Distrikts Nienburg im Aller- Departement des Königreichs Westfalen. 8) Amt Steyerberg 1583 umfasste das Amt Steyerberg die Flecken Steyerberg, Ziegenhocken, Grimlinghausen, Legeringen, Heinische, Düinghausen, Stacken, Swinberg, Werenberge, Stelle, Heide, Deblinghausen, Freislandt, Duncke, Reese, Brinckhagen, Struckhausen, Hesterbergen, Meinshorn, Sarninghausen, Hägeringen, Siedenberg und Bruchhagen. Ab 1705 gehörte es zum 2. Quartier der Grafschaft Hoya. Seit 1709 verwaltete das Amt Steyerberg zusätzlich die Vogtei Liebenau wurde es aufgelöst und mit Ausnahme der Vogtei Liebenau, welches an das Amt Nienburg ging, in das Amt Stolzenau eingegliedert. 9) Amt Stolzenau Das Amt Stolzenau umfasste die in 7 Kirchspielen zusammengefassten Dörfer Anemolter, Bahlen, Bösenhausen, Bonhorst, Bonhorsterhöfen, Brammerloh, Bruninchhorstede, Diethe, Dierstorf, Dunkhorst, Ensen, Estorf, Frestorf, Glissen, Gräsebilde, Grahshoff, Großvörde, Kleinvprkde, Heimsen, Klein- Heerse, Harrienstedt, Heersekäm0pen, Hävern, Hibben, Holzhausen, Horst, Hoyersförde, Huddestorf, Hauskämpen, Landesbergen, Langern, Leese, Leeserignen, Mahsloh, Mörlinge, Mßsleringen, Nendorf, Oberheide, Ovenstedt, Quellhorst, Raddestorf, Röhenberg, Sapelloh, Schamerloh, Schinna, Sehnsen, Sögeberg, Wegerden, Wellie, Warmsen und Westenfeld. 3

4 1705 war das Amt Stolzenau Teil des 2. Quartiers der Grafschaft Hoya umfasste es außer dem Flecken Stolzenau die Vogteien Bonhorst, Landesbergen und Nendorf geriet das Amt unter französische Verwaltung und wurde 1810 in das Aller- Departement des Königreichs Westfalen eingegliedert. Später im selben Jahr wurde Nordhannover dem Kaiserreich Frankreich einverleibt. Das Amt Stolzenau wurde Teil des Arrondissments Nienburg im Departement der Wesermündungen. Das Ende der Fremdherrschaft kam Nach einer Neugliederung des Königreichs Hannover gehörten die Ämter Stolzenau, Nienburg, Diepenau und Uchte ab 1822 zur Landdrostei Hannover bestand das Amt aus dem Flecken Stolzenau und den Vogteien Bohnhorst, Landesbergen und Nendorf. 10) Das calenbergische Amt Wölpe Ursprung des Amtes war die Grafschaft Wölpe. Nach dem Erlöschen der Adelsfamilie im Jahr 1302 übernahmen die Welfen die Herrschaft und richteten zur Verwaltung das Amt Wölpe ein. Es gehörte seit 1495 zum calenberger Zweig der Welfen und später zum Kurfürstentum Hannover. Das Amt umfasste die Kirchspiele Holtorf, Heemsen, Steimbke, Hagen und Husum. Nach kurzer Zugehörigkeit zum Königreich Westfalen von 1810 bis 1813 gehörte es ab 1815 wieder zum Königreich Hannover. 11) Das hoyasche Amt Nienburg 1829 fiel das vom Amt Steyerberg seit 1709 mitverwaltete Amt Liebenau an das Amt Nienburg. Das Amt Steyerberg wurde aufgelöst. 12) Amt Stolzenau Die Vogtei Bonhorst mit den Gemeinden Bohnhorst, Großenvörde, Spalloh und Warmsen wurde 1829 an das Amt Diepenau abgegeben. Dafür erhielt Stolzenau das Amt Steyerberg mit Ausnahme der Vogtei Liebenau, die an das Amt Nienburg ging. Durch Staatsvertrag vom 25. November 1837 zwischen Hannover und Preußen wurden die Mengedörfer Glissen und Westenfeld sowie das Dorf Halle an Hannover abgetreten und in das Amt Stolzenau eingegliedert. Das Gesetz über die Trennung von Justiz und Verwaltung von 1852 hatte keine territorialen Auswirkungen für das Amt Stolzenau. 13) Das calenbergische Amt Rehburg Das Amt Rehburg ging auf die von den Welfen gegründete Burg Rehburg zurück umfasste es die Flecken Rehburg, Schneren, Winzler, Mardorf und Brockeloh. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1852 wurde es um den Gerichtsbezirk des Klosters Loccum mit den Ortschaften Loccum, Münchehagen und Wiedensahl vergrößert. 4

5 14) Das hoyasche Amt Uchte Nach dem Aussterben der Hoyaer Grafen 1582 fiel das Amt wegen eines Vergleichs von 1527, welcher die zwischen den Welfen und Hessen strittigen Lehensansprüche auf Teile der Grafschaft Hoya regelte, an die Landgrafen von Hessen- Kassel. Diese gaben das Amt bis 1700 als Lehen an die Grafen von Bentheim- Tecklenburg- Limburg. Abgesehen von der Zeit der französischen Besatzung stand das Gebiet bis 1815 wieder unter hessischer Verwaltung. Die Besatzungszeit stellte sich so dar, dass das Amt Ende 1806 unter französische Militärverwaltung gestellt wurde kam es zum Königreich Westfalen und wurde dann 1810 dem Kaiserreich Frankreich zugeschlagen. Auf dem Wiener Kongress einigten sich Hannover, Preußen und Hessen im 2. Pariser Frieden, die Ämter Auburg, Freudenberg und Uchte an Hannover abzutreten. Somit galt das Amt Uchte wieder als Teil der Grafschaft Hoya und blieb bis 1859 unverändert. 15) Das hoyasche Amt Diepenau Aus einer im 14. Jahrhundert gegründeten Burg wurde der Mittelpunkt des späteren Amtes. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte im Jahr Nach dem Aussterben der Hoyaer Grafen gelangte es an verschiedene welfische Linien und 1682 endgültig an das Kurfürstentum Hannover. Ab 1705 bildete es das 2. Quartier der Grafschaft Hoya. Es teilte das Schicksal der Region, in dem es 1807 dem Königreich Westfalen zugeschlagen wurde und 1810 zum Kaiserreich Frankreich kam, aber 1813 restituiert wurde. Das Amt umfasste 1821 den Flecken Diepenau und die Bauernschaften Lavelsloh, Essern und Nordel wurde es um die bis dahin zum Amt Stolzenau gehörende Vogtei Bohnhorst erweitert erhielt es von Preußen das Dorf Brüninghorstedt. Die Grenzen des Amtes wurden durch die Verwaltungsreform von 1852 nicht berührt. 16) Stadt Nienburg Für die Stadt Nienburg gilt verwaltungsgeschichtlich eine Sonderrolle, da sie über weite Teile ihrer Geschichte mit Rechten ausgestattet war, die schon fast an die Selbständigkeit grenzen. Nach einer bis dahin eher wechselvollen Geschichte waren die Grafen von Hoya gegen Ende des 13. Jahrhunderts die alleinigen Herren der stad, wie Nienburg im Jahre 1346 erstmals genannt wird. Hundert Jahre später erreichte Werner Küpke, der erste bekannte Nienburger Bürgermeister, dass der Stadt der Land- und Wasserzoll sowie der Stadtzehnt abgetreten werden. Im Jahr 1466 erreichte der Rat, dass er sich durch sich selbst ergänzen darf. Der Graf behielt nur das Recht der Bestätigung der Wahl wurden die Bürger von der Pflicht der Landfolge befreit. Sie brauchten also keine Soldaten im Dienst des Grafen mehr zu werden. Nach dem die Grafen von Hoya 1582 ausgestorben waren, wurde die Stadt von einem Drosten des Herzogs von Braunschweig- Lüneburg verwaltet. Daneben existierten zwei Bürgermeister und zwischen vier und sieben Ratsherren kam es zu einem Aufruhr, als den Bürgern die Schlüsselgewalt über das Rathaus genommen werden sollte. Die Bürgerschaft setzte sich schließlich durch. Während des Dreißigjährigen Krieges stand Nienburg größtenteils unter schwedischer Verwaltung. Als Herzog Georg Wilhelm von Celle 1705 starb, wurde auch Nienburg an Georg Ludwig aus der 5

6 calenbergischen Linie weitergegeben (siehe Punkt 5). An der Spitze der städtischen Beamten stand als königlicher Beamter der Stadtkommissar. Für eine detailliertere Beschreibung des Aufbaus der städtischen Verwaltung verweise ich auf das Buch Geschichte der Stadt Nienburg von Heinrich Gade, welches im Lesesaal des Stadt- und Kreisarchivs eingesehen werden kann. Als Nienburgs Landesherr zu Beginn des 18. Jahrhunderts einen fürstlichen Kommissar zur Beaufsichtigung des Stadtgerichts einsetzte, war die selbständige Entwicklung der Stadt für über ein Jahrhundert eingeschränkt. In den vielen aufeinanderfolgenden Kriegen von europäischem Ausmaß sind die Militärs die eigentlichen Herren der Stadt. Zwischen 1803 und 1808 gibt es nicht einmal einen Bürgermeister. Ein Teil von Nienburg wurde 1807 mit dem neu errichteten Königreich Westphalen verbunden, was Anfang 1810 auch mit dem übrigen Teil des Umlandes (im Wesentlichen der Grafschaft Hoya) geschah. In dieser Zeit gehörte die Stadt als Kanton und Kommune Nienburg zum Departement der Wesermündungen, Arrondissement Nienburg. Nach der militärischen Niederlage Napoleons wurde auf dem Wiener Kongress das Königreich Hannover geboren. Es war eingeteilt in verschiedene Landdrosteien, die wiederum aus Provinzen bestanden. Eine solche Provinz in der Landdrostei Hannover wurde die Grafschaft Hoya unter Beibehaltung des alten Namens. Sie war aufgegliedert in 13 königliche Ämter und die amtsfreie Stadt Nienburg. Damit hatte Nienburg die Selbständigkeit erreicht und wurde außerdem Provinzialhauptstadt der Grafschaft Hoya wurde ihr von König Ernst August eine Verfassungsurkunde ausgestellt. Nach der Niederlage Österreichs (und damit auch Hannovers) im preußisch- österreichischen Krieg wurde aus dem Königreich Hannover 1866 die preußische Provinz Hannover. Preußen beseitigte Nienburgs Selbständigkeit aber nicht sofort. Die ehemaligen Ämter blieben vorerst bestehen; nur für Steuer- und Militärangelegenheiten wurden neue Kreise geschaffen. Nienburg bildete seit 1867 zusammen mit den Ämtern Nienburg, Stolzenau und Uchte den Steuerkreis Nienburg. Erst am 6. Mai 1884 kam für Nienburg das Ende der Selbständigkeit, als die alten hannoverschen Landdrosteien in neue preußische Regierungsbezirke umgewandelt wurden. Nienburg hatte nicht die Einwohnerzahl von mindestens , die in Preußen für eine kreisfreie Stadt gefordert wurde. Allerdings räumte man der amtsfreien Stadt eine Sonderstellung ein: Nienburg wurde nicht der Aufsicht des Regierungspräsidenten von Hannover unterstellt erfolgte die Aufhebung dieses einst durch Preußen verhängten Zustandes, womit Nienburg durch das Land Niedersachsen seine frühere Stellung als selbständige Stadt zurückerhielt. 17) Amt Nienburg 1859 wurde das zuvor calenbergische Amt Wölpe in das Amt Nienburg eingegliedert. Dazu kam außerdem das vorher zum Amt Stolzenau gehörige Estorf. Aus dem Amt Wölpe wechselte das Kirchspiel Hagen mit den Gemeinden Borstel, Eilvese, Hagen und Nöpke zum Amt Neustadt am Rübenberge. Seit 1867 bildete das Amt Nienburg zusammen mit der Stadt Nienburg und den Ämtern Stolzenau und Uchte für finanzielle Fragen den Steuerkreis Nienburg. 6

7 18) Amt Stolzenau Im Zuge der Verwaltungsreform von 1859 wurde das Amt Rehburg zum Amt Stolzenau gelegt. Dazu gehörten auch Dorf und Stift Loccum, Münchehagen und Wiedensahl. Aus dem ehemaligen Amt Rehburg wurden allerdings die Gemeinden Schneeren und Mardorf ausgegliedert und dem Amt Neustadt zugeschlagen. Die ehemalige stolzenauer Gemeinde Estorf kommt zum Amt Nienburg. Seit 1867 bildete das Amt Stolzenau mit den Ämtern Uchte und Nienburg und der Stadt Nienburg den Steuerkreis Nienburg. 19) Amt Uchte Durch die Verwaltungsreform von 1859 wurde das Amt Diepenau dem Amt Uchte zugeschlagen. Seit 1867 bildete das Amt Uchte zusammen mit den Ämtern Nienburg und Stolzenau und der Stadt Nienburg für die Finanzverwaltung den Steuerkreis Nienburg. 20) Kreis Nienburg Mit der am 6. Mai 1884 beschlossenen preußischen Kreisordnung für die Provinz Hannover, die am 1. April 1885 in Kraft trat, wurden die Stadt Nienburg und das Amt Nienburg zum neuen Kreis Nienburg zusammengelegt. 21) Kreis Stolzenau Mit der am 6. Mai 1884 beschlossenen preußischen Kreisordnung für die Provinz Hannover, die am 1. April 1885 in Kraft trat, wurden die Ämter Stolzenau und Uchte zum neuen Kreis Stolzenau zusammengelegt. Dabei ging die ehemals Uchter Vogtei Kirchdorf (mit den Gemeinden Kirchdorf, Bahrenborstel, Holzhausen, Kuppendorf und Scharringhausen) an den Kreis Sulingen und damit 1932 an den Kreis Grafschaft Diepholz, der größere südliche Teil an den Kreis Stolzenau. 22) Landkreis Nienburg 1932 bis heute Bei der Kreisreform in der Provinz Hannover vom 1. Oktober 1932 wurden der alte Kreis Nienburg, der Kreis Stolzenau sowie die Gemeinden Haßbergen und Anderten aus dem aufgelösten Kreis Hoya zum Landkreis Nienburg/Weser zusammengeschlossen. Am 1. März 1974 wurde der Landkreis durch das Hannover- Gesetz im Rahmen der niedersächsischen Gebietsreform grundlegend umgestaltet: Die Gemeinden Bockhop, Borstel, Campen, Sieden und Staffhorst wurden in den Landkreis Grafschaft Diepholz umgegliedert. 7

8 Die Gemeinde Wiedensahl wurde in den Landkreis Schaumburg-Lippe umgegliedert. Die Gemeinden Lichtenhorst und Rodewald aus dem aufgelösten Landkreis Neustadt am Rübenberge kamen zum Landkreis Nienburg/Weser. Lichtenhorst wurde dabei nach Steimbke eingemeindet. Durch die genannten Kreiswechsel und zahlreiche Gemeindefusionen verringerte sich die Zahl der Gemeinden des Landkreises von 71 auf 26. Seine heutige Ausdehnung erreichte der Landkreis am 1. August 1977, als im Zuge der Kreisreform in Niedersachsen zehn Gemeinden aus dem Osten des aufgelösten Landkreises Grafschaft Hoya in den Landkreis eingegliedert wurden. Diese Gemeinden gehörten zu den Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup, die sich am 1. Januar 2011 zur Samtgemeinde Grafschaft Hoya zusammenschlossen. 23) Die Welfen im Gebiet des heutigen Niedersachsen Die ursprünglich in Bayern und Sachsen herrschende Familie dehnte ihren Herrschaftsbereich im 13. Jahrhundert bis auf das Gebiet des heutigen Niedersachsens aus. Unter dem Oberbegriff Herzogtum Braunschweig- Lüneburg existierten seit dem Mittelalter (etwas vereinfacht dargestellt) drei welfische Territorien: das Fürstentum Lüneburg (auch Fürstentum Celle genannt), das Fürstentum Calenberg- Göttingen und das Fürstentum Braunschweig- Wolfenbüttel. Letzteres blieb bis zu den napoleonischen Kriegen selbständig. Zwischen 1807 und 1813 war es Teil des Königreichs Westphalen. Auf dem Wiener Kongress erlangte es seine Souveränität zurück und wurde in Herzogtum Braunschweig umbenannt. Nach der Revolution von 1918 wurde aus diesem Gebiet der Freistaat Braunschweig. Die beiden anderen Fürstentümer blieben bis 1705 jeweils selbständig. Nach dem Aussterben der Lüneburger Linie kam das Fürstentum Lüneburg/Celle 1705 zum Fürstentum Calenberg- Göttingen. Dieser Verbund trug ab 1692 den Namen Kurfürstentum Braunschweig- Lüneburg und blieb unter diesem Namen bis zu den napoleonischen Kriegen bestehen. Zwischen 1807 und 1810 war es Teil des Königreichs Westphalen, ab 1810 Teil des Französischen Kaiserreichs. Auf dem Wiener Kongress wurde das Fürstentum in Königreich Hannover umbenannt und blieb bis 1866 selbständig. Nach dem verlorenen Krieg von 1866 wurde es als Preußische Provinz Hannover in den preußischen Staat eingegliedert. 24) Verwaltungsreformen im Königreich Hannover bzw. der Preußischen Provinz Hannover 1822 erfolgt eine Neugliederung des Königreichs Hannover: die Ämter Stolzenau, Nienburg, Diepenau und Uchte gehörten ab sofort zur Landdrostei Hannover 1852 Gesetz über die Trennung von Justiz und Verwaltung 27. März 1859 Verordnung betreffend die Bezirke der unteren Verwaltung 10. Mai 1859 revidierte Amtsordnung 1867 wurde nach der preußischen Okkupation aus den Ämtern Stolzenau, Nienburg und Uchte sowie der Stadt Nienburg der Verwaltungsbezirk Nienburg gebildet, hauptsächlich für Steuersachen 8

9 preußische Kreisordnung für die Provinz Hannover erlassen am 6. Mai 1884, in Kraft getreten am 1. April 1885 Literatur- und Quellenverzeichnis: Findbucheinleitungen folgender Findbücher aus dem Stadt- und Kreisarchiv Nienburg/Weser: - Hannover 74 Uchte - Hannover 74 Nienburg - Hannover 74 Hoya I+II - Hannover 74 Stolzenau - Hannover 74 Nienburg I+II - Amt Uchte - Amt Stolzenau - Amt Nienburg - Kreis Nienburg - Kreis Stolzenau Dienwiebel, Herbert: Geschichtliches Ortsverzeichnis der Grafschaften Hoya und Diepholz. Bände 1 und 2. Hildesheim: Verlag August Lax Hildesheim, 1989 Internetquelle Wikipedia 9

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