Staatlich anerkannte Weiterbildung Fachpflege für Onkologie. 8. Lehrgang Frühjahr 2017

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1 Klinikum Bremen-Mitte IBF Weiterbildung Fachpflege für Onkologie Staatlich anerkannte Weiterbildung Fachpflege für Onkologie 8. Lehrgang Frühjahr Allgemeines Seite 1 2. Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzung Seite 3 3. Ziel der Weiterbildung Seite 3 4. Grundmodule Seite 5 5. Fachmodule Seite 7 6. Nächst mögliche Termine Seite Veranstaltungsort Seite Abschluss der Weiterbildung Seite Kosten Seite Lehrgangsleitung und weitere Informationen Seite 12 Stand:

2 1. Allgemeines Seit Mitte des Jahres 2009 wird die staatlich anerkannte Weiterbildung Fachpflege für Onkologie den gesetzlichen Vorgaben 1 entsprechend in modularer Form durchgeführt. Dies bedeutet im Vergleich zur traditionellen zweijährigen Fachweiterbildung, dass eine individuellere Planung, in welchem Zeitraum und in welcher Reihenfolge die 800 Unterrichtsstunden des Gesamtlehrgangs absolviert werden, möglich ist. Im Einzelnen sieht die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung die folgenden Module zuzüglich einer staatlichen Abschlussprüfung für den Lehrgang Fachpflege für Onkologie vor: Grundmodul 1 Grundlagen der Fachweiterbildungen zur Professionellen Orientierung Grundmodul 2 Beratung und Anleitung Fachmodul 1 Operative und interdisziplinäre Onkologie Fachmodul 2 Hämatologie und internistische Onkologie Fachmodul 3 Palliative Care Die Grundmodule 1 und 2 werden im Verlauf des Lehrgangs gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anderer staatlich anerkannter Weiterbildungen absolviert. Die Fachmodule 1 bis 3 richten sich ausschließlich an Absolventen der Fachweiterbildungsrichtung Onkologie. Eine Anerkennung eventuell bereits erworbener Qualifikationen (beispielsweise als Praxisanleiter/in im Umfang von mindestens 200 Stunden oder im Bereich Palliative Care im Umfang von mindestens 160 Stunden) ist auf Antrag und nach Überprüfung der Gleichwertigkeit möglich. 1 Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen vom 27. März 2007 und Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte vom 10. Mai 2007, abrufbar unter: > Themen der Abteilung > Fort- und Weiterbildung in der Pflege 1

3 Jedem Modul sind berufspraktische Anteile zugeordnet, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit wahrgenommen werden können und zur Vertiefung und Anwendung des theoretischen Wissens beitragen. Die Bremer Weiterbildung Fachpflege für Onkologie ist in ihrem Umfang und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Orientierung vergleichbar mit der Weiterbildung von Krankenpflegepersonen für die Pflege in der Onkologie gemäß der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 26. November Den im Verlauf verschiedener Zertifizierungsverfahren vorgeschriebenen Vorgaben 3 wird durch Orientierung an den Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgruppe (BAG) der Leitungen der Fachweiterbildungsstätten innerhalb der Konferenz onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK) und der Deutschen Krebsgesellschaft entsprochen. Das Klinikum Bremen-Mitte mit seinem IBF-Bereich ist der größte Anbieter von staatlich anerkannten Weiterbildungen und Fortbildungslehrgängen für Kranken- und Kinderkrankenpflegekräfte in Bremen. Neben der Fachweiterbildung für Onkologie werden seit vielen Jahren die Fachweiterbildungen für Krankenpflegekräfte im OP und für Leitungsaufgaben in der Pflege sowie Lehrgänge für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, in Palliative Care und zu anderen Themen durchgeführt. Noch relativ neu im Angebot sind die Fachweiterbildungsrichtungen Hygiene und Infektionsprävention und Pädiatrische Anästhesie und Intensivpflege. Die Lehrgänge richten sich an Beschäftigte im Gesundheitswesen in ganz Norddeutschland und gewährleisten auf diese Weise einen fachbezogenen Austausch verschiedener Einrichtungen weit über die Bremer Landesgrenzen hinaus. 2 Siehe: > Weiterbildung > Dokumente 3 Vergleiche u.a.: > Zertifizierte Zentren oder 2

4 2. Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen Die Weiterbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Arbeitsbereichen, in denen überwiegend onkologisch erkrankte Menschen behandelt werden. Dies sind in erster Hinsicht Kliniken mit onkologischen Schwerpunktzentren, aber auch teilstationäre und ambulante Einrichtungen mit präventiver, kurativer, rehabilitativer oder palliativer Zielsetzung. Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer: die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/in nach 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes oder Altenpfleger/in nach 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes besitzt und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in der Pflege nachweist. 3. Ziel der Weiterbildung Menschen mit einer Krebserkrankung erleben belastende, bedrohliche Situationen und sind zusammen mit ihren Angehörigen stark gefordert. Im Verlaufe der verschiedenen Krankheitsphasen müssen sie ihr Leben und ihren Alltag mit der Erkrankung neu gestalten und bewältigen. Dabei sind sie auf die professionelle Unterstützung qualifizierter Pflegefachkräfte angewiesen. Im Verlauf der Weiterbildung erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kompetenz, an die komplexe Herausforderung der Pflege krebserkrankter Menschen differenziert heranzugehen, und Verantwortung zu übernehmen, die sich auf die folgenden Aufgabenbereiche bezieht: Fachpraktisch handeln Anleiten und beraten Beziehungen gestalten Sich für den Patienten einsetzen 3

5 Koordinieren Organisieren Bei der Forschung mitwirken Berufs- und gesellschaftspolitisch aktiv sein (BAG Weiterbildungsstätten Pflege in der Onkologie) Fachweiterbildungen im Rahmen der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung der Freien Hansestadt Bremen sollen Pflegefachkräfte durch die Vermittlung spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten für ausgewiesene Tätigkeitsfelder besonders befähigen und ihnen die hierfür erforderlichen Verhaltensweisen und Einstellungen vermitteln. Sie sollen insbesondere erlernen, ihre Pflegetätigkeit auch auf Grund anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entwickeln und zu überprüfen. Die speziellen Ziele und der jeweils angestrebte Kompetenzgewinn sind in der Beschreibung der einzelnen Module ersichtlich. 4. Grundmodule Die Grundmodule 1 und 2 bilden wie bereits beschrieben die Grundlage aller in Bremen angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen für Pflegefachkräfte. Durch die Integration des Grundmoduls 2 zur Praxisanleitung in die Fachweiterbildungen wird den Zielen des Krankenpflegegesetzes, das Beratung und Anleitung als Ausbildungsziel definiert und eine berufspädagogische Zusatzqualifikation als Voraussetzung für die praktische Ausbildung benennt, entsprochen. Grundmodul 1 Grundlagen der Fachweiterbildungen zur Professionellen Orientierung (120 Stunden Unterricht, 10 Wochen berufspraktische Weiterbildung im eigenen Arbeitsumfeld) Das Grundmodul 1 befähigt die Teilnehmer, sich die komplexen Bedingungen und Handlungsfelder der professionellen Pflege selbstständig 4

6 zu erschließen. Sie erwerben Grundlagen und Instrumente, die es ihnen ermöglichen, spezielle Tätigkeitsfelder und Pflegehandlungen zu identifizieren, einzuordnen und eigenes Pflegehandeln damit in Beziehung zu setzen. Angestrebter Kompetenzgewinn: - Die Teilnehmer haben ihre Methoden im Umgang mit komplexen Texten, insbesondere Gesetzestexten und wissenschaftlichen Texten, verbessert. - Die Teilnehmer haben ihre Organisations- und Planungsfähigkeit verbessert und können bestimmte Ziele, insbesondere Pflegeziele, durch systematische und konsequente Vorgehens- und Verfahrensweisen erreichen. - Die Teilnehmer können erweiterte Verantwortungsspielräume in speziellen Tätigkeitsfeldern der Pflege übernehmen und gestalten. Sie haben die eigene Kommunikationsfähigkeit weiterentwickelt. - Die Teilnehmer haben sich mit den ökonomischen und ökologischen Zielen der Professionellen Pflege auseinandergesetzt und sind in der Lage, diese unter Beachtung von personellen, finanziellen und organisatorischen Rahmenvorgaben wirtschaftlich und effizient im eigenen Verantwortungsbereich zu verfolgen. Die 120 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in die folgenden vier Bereiche: 1. Pflegewissenschaftliche Grundlagen, 2. Rechtliche und strukturelle Bedingungen in der Pflege, 3. Sozial-kommunikative Kompetenzen, 4. Betriebswirtschaftliche Grundlagen in verschiedenen Institutionen der Pflege Prüfung Grundmodul 1: Schriftliche Prüfung als Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer 5

7 Grundmodul 2 Beratung und Anleitung (200 Stunden Unterricht, 15 Wochen berufspraktische Weiterbildung im eigenen Arbeitsumfeld) Das Grundmodul 2 befähigt die Teilnehmer, in kommunikativ angemessener Weise im Rahmen der eigenen Berufstätigkeit insbesondere Schülern, Praktikanten, helfenden Angehörigen, neuen Mitarbeitern und Angehörigen anderer Berufsgruppen Erkenntnisse, Einsichten, Informationen und Fertigkeiten zu vermitteln. Angestrebter Kompetenzgewinn: - Die Teilnehmer haben ihre Fähigkeit verbessert, in der verbalen und nonverbalen Kommunikation unter Nutzung von Elementen der Gesprächsführung Beratungs- und Anleitungssituationen ergebnisorientiert zu gestalten. - Die Teilnehmer sind in der Lage, inhaltliche und situative Zusammenhänge so zu strukturieren, dass ihr Gegenüber oder eine Gruppe ihr Anliegen verstehen kann und die Einsicht und Bereitschaft zu notwendigen Verhaltensänderungen entwickelt. - Die Teilnehmer können ihr eigenes Handeln innerhalb der Strukturen und Bedingungen des Pflegealltags gestalten. - Die Teilnehmer haben ein Verständnis für die jeweils aktuelle eigene professionelle Rolle innerhalb des Systems der Pflege und der Institution und können mit den unterschiedlichen Adressaten entsprechend angemessen kommunizieren. Die 200 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in vier Bereiche. Sie entsprechen im wesentlichen den Inhalten zur Ausbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter in der Pflege (siehe Empfehlungen zur Praxisanleitung im Lande Bremen des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vom 12. August 2005): 1. Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung, 2. Grundlagen der Pädagogik, Methodik und Didaktik, 3. Grundlagen der Pflegeorganisation, 4. Beratung und Anleitung für verschiedene Zielgruppen. 6

8 Prüfung Grundmodul 2: Hausarbeit zu einer gezielten praktischen Anleitung oder Beratung 5. Fachmodule Die Fachmodule 1 und 2 werden aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen zusammenhängend angeboten. Das Fachmodul 3 kann auch separat absolviert werden. Fachmodule 1 und 2 Operative und interdisziplinäre Onkologie, Hämatologie und internistische Onkologie (2 x 160 Stunden Unterricht, 2 x 15 Wochen berufspraktische Weiterbildung in geeigneten Einsatzfeldern nach Absprache) Im Mittelpunkt der beiden zusammenhängenden Fachmodule 1 und 2 stehen grundlegende Kenntnisse zur Diagnostik und Therapie maligner Tumore, aktuelle Interventionsmöglichkeiten bei häufigen klinischen und pflegerischen Problemen und die Auseinandersetzung mit psychosozialen Fragestellungen in der Onkologie. Für die Teilnehmer besteht die Orientierung darin, eine Identifikation hinsichtlich der onkologischen Fachpflege zu entwickeln und das beschriebene Aufgabenprofil anzunehmen. Innerhalb der insgesamt 320 Unterrichtsstunden sind zwei Projektarbeiten mit dem Ziel des Theorie-Praxis-Transfers zu erstellen. Angestrebter Kompetenzgewinn: - Die Teilnehmer sind in der Lage, aktivierende und oder kompensierende pflegerische Interventionen unter den besonderen Bedingungen der Onkologie durchzuführen und zu evaluieren. - Die Teilnehmer verfügen über Möglichkeiten, Aufklärungs- und Beratungssituationen so zu strukturieren, dass ihr Gegenüber das 7

9 Anliegen verstehen kann und die Einsicht und Bereitschaft zu notwendigen Verhaltensänderungen entwickelt. - Die Teilnehmer verfügen über Möglichkeiten, Bewältigungsstrategien so zu vermitteln, dass ihr Gegenüber das Anliegen verstehen kann und die Einsicht und Bereitschaft zu notwendigen Verhaltensänderungen entwickelt. - Die Teilnehmer erlernen Möglichkeiten, pflegerische oder soziale Situationen auszuhalten, auch wenn eigene Bedürfnisse und Erwartungen nicht oder nicht direkt erfüllt werden und mit den spezifischen Belastungen in der onkologischen Pflege umzugehen und sich vor Überforderung zu schützen, ohne die Bedürfnisse der Patienten zu vernachlässigen. Die 2 x 160 Stunden des theoretischen Unterrichts in den Fachmodulen 1 und 2 gliedern sich in die folgenden vier Bereiche: 1. Spezielle Pflegemaßnahmen und organisatorische Grundlagen in der Onkologie, Hämatologie und internistischen Onkologie, 2. Medizinische Grundlagen inklusive onkologischer Notfälle und einschließlich tumorassoziierten Komplikationen und speziellen Therapien, 3. Psychosoziale Onkologie einschließlich Aufklärung, Beratung und Bewältigungsstrategien, 4. Technik und Sicherheit in der Tumortherapie einschließlich dem Umgang mit Zytostatika. Prüfung Fachmodul 1: Mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer Prüfung Fachmodul 2: Schriftliche Prüfung als Hausarbeit Fachmodul 3: Palliative Care (160 Stunden Unterricht, mindestens 15 Wochen berufspraktische Weiterbildung in geeigneten Einsatzfeldern nach Absprache) Palliative Care bezeichnet ein bedürfnisorientiertes Betreuungskonzept für Menschen im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Erkrankung. Ziel 8

10 ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern oder möglichst lange zu erhalten und die Autonomie und Würde bis zuletzt zu wahren. Für Pflegende erfordert dies neben fundiertem fachlichen Wissen ausgeprägte sozial-kommunikative Fähigkeiten und eine individuelle Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer. Die Inhalte des Fachmoduls 3 orientieren sich an den Richtlinien des Deutschen Hospiz und Palliativverbandes e.v.. Somit wird unter anderem auch der gesetzlichen Anforderung an die berufliche Qualifikation von Pflegenden gemäß den Rahmenvereinbarungen nach 39a SGB V für ambulante und stationäre Hospize entsprochen. Angestrebter Kompetenzgewinn: - Die Weiterentwicklung von Empathie, insbesondere für sterbende Patienten und ihre Bezugspersonen, wird gestärkt. - Die Teilnehmer können andere als medizinische und pflegerische Gesichtspunkte in die Betreuung mit einbeziehen und respektieren. - Die Teilnehmer erlernen Möglichkeiten, pflegerische oder soziale Situationen auszuhalten, auch wenn eigenen Bedürfnisse und Erwartungen nicht oder nicht direkt erfüllt werden. - Die Teilnehmer können mit den physischen und psychischen Belastungen in der Palliativpflege umgehen und sich vor Überforderung zu schützen, ohne die Bedürfnisse der Patienten zu vernachlässigen. Die 160 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in die folgenden vier Bereiche: 1. Spezielle Pflegemaßnahmen in der Palliativpflege und Schmerztherapie, 2. Spirituelle, ethische und kulturelle Aspekte der Pflege, 3. Psychosoziale Aspekte einschließlich Bewältigungsstrategien, 4. Organisatorische, strukturelle und rechtliche Fragen in der Palliativpflege. Prüfung Fachmodul 3: Mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer 9

11 6. Nächst mögliche Termine Grundmodul 1 Professionelle Orientierung 1. Block: Block: Block: Abschluss: noch offen Grundmodul 2 Beratung und Anleitung Termine 2015: 1. Block: Block: Block: Block: Block: Fachmodul 1 Operative und interdisziplinäre Onkologie 4 1. Block: Die Daten für den 2. bis 4. Block 2016 werden frühzeitig bekannt gegeben Fachmodul 3 - Palliative Care 5 Beginn im Anschluss an das Fachmodul 1 im Sommer 2016 Fachmodul 2 Hämatologie und internistische Onkologie Beginn im Anschluss an das Fachmodul 3 ab Herbst 2016 Abschlussprüfung im Frühjahr 2017 Beide Grundmodule werden jeweils jährlich angeboten. 4 Für das Fachmodul 1 ist der Besuch des 31. Deutschen Krebskongresses, voraussichtlich im Februar 2016 geplant 5 Einzelne Tage des Fachmodul 3 - Palliative Care finden in einem Seminar- und Tagungshaus im Bremer Umland statt 10

12 7. Veranstaltungsort Klinikum Bremen-Mitte IBF-Bereich, Gebäude 42, Ebene 2 St.-Jürgen-Str. 1, Bremen 8. Abschluss der Weiterbildung Die Weiterbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung gemäß der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer Abschlussarbeit, die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch von 30 Minuten Dauer. Das Prüfungsgespräch dient zum einen der Vertiefung der Inhalte in der Hausarbeit und behandelt darüber hinaus modulübergreifend die Inhalte der Fachweiterbildung. Die staatliche Anerkennung zum Führen der Fachweiterbildungsbezeichnung Fachpfleger für Onkologie oder Fachpflegerin für Onkologie erhält, wer die für die Weiterbildung vorgeschriebenen fünf Module erfolgreich absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat. Der genaue Termin wird nach Absprache mit dem Prüfungsvorsitzenden des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales rechtzeitig festgelegt. 11

13 9. Kosten Grundmodul 1: 695 Grundmodul 2: 1160 Fachmodul 1: 1295 Fachmodul 2: 1310 Fachmodul 3: 1175 Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung: 100 (zuzüglich der Unterbringungskosten für die beiden extern durchgeführten Unterrichtsanteile) 10. Lehrgangsleitung und weitere Informationen Jörn Gattermann, Diplom-Berufspädagoge (Pflegewissenschaft) GESUNDHEIT NORD Klinikum Bremen-Mitte ggmbh IBF St.-Jürgen-Str Bremen Telefon: (0421) oder Fax: (0421) joern.gattermann@klinikum-bremen-mitte.de

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